Eine Umschulung oder Weiterbildung in der Altenpflege lässt sich in vielen Fällen über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit fördern. Da die Finanzierung für viele die entscheidende Hürde vor dem Berufswechsel ist, lohnt sich ein genauer Blick darauf, was der Bildungsgutschein abdeckt, wie du ihn beantragst und welche zusätzlichen Leistungen möglich sind.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein wird nach § 81 SGB III als Ermessensleistung von der Agentur für Arbeit vergeben, wenn eine Umschulung oder Weiterbildung als notwendig und …
- Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder, falls du bereits im Leistungsbezug bist, bei die Agentur für Arbeit.
- Da es sich beim Bildungsgutschein um eine Ermessensleistung handelt, gibt es keinen automatischen Anspruch – die Entscheidung hängt von deiner individuellen Situation …
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Der Bildungsgutschein wird nach § 81 SGB III als Ermessensleistung von der Agentur für Arbeit vergeben, wenn eine Umschulung oder Weiterbildung als notwendig und arbeitsmarktlich sinnvoll eingeschätzt wird. Bei Bewilligung übernimmt der Bildungsgutschein in der Regel die Lehrgangskosten für die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger vollständig. Das betrifft sowohl abschlussbezogene Umschulungen zur Pflegefachkraft als auch kürzere, förderfähige Weiterbildungen im Pflegebereich.
Zusätzlich zu den reinen Lehrgangskosten können weitere Leistungen bewilligt werden, die die Teilnahme an der Maßnahme praktisch erleichtern. Dazu zählt eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € pro Monat, wenn dir durch Anfahrt zum Bildungsträger oder zu Praxiseinsätzen zusätzliche Kosten entstehen. Wenn du Kinder betreust, kann außerdem ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind gewährt werden, um die Vereinbarkeit von Umschulung und Familie zu erleichtern.
Während der geförderten Maßnahme kann zudem, abhängig von deiner individuellen Situation, ein Einkommen über Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder andere Unterstützungsleistungen gesichert werden – die genaue Höhe und Form klärst du im persönlichen Beratungsgespräch.
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Grundsätzlich Personen, die von der Agentur für Arbeit als förderfähig für eine Umschulung oder Weiterbildung eingeschätzt werden.
So beantragst du den Bildungsgutschein
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder, falls du bereits im Leistungsbezug bist, bei die Agentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2025 ist für die Prüfung und Bewilligung des Bildungsgutscheins grundsätzlich die Agentur für Arbeit zuständig, auch für Personen im die Agentur für Arbeit-Bezug. Im Gespräch schilderst du deine berufliche Situation, deine Motivation für den Wechsel in die Altenpflege und dein konkretes Ziel, etwa eine Umschulung zur Pflegefachkraft bei einem bestimmten Bildungsträger.
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit vereinbaren
- Berufliche Situation und Umschulungsziel konkret darlegen
- Passenden AZAV-zertifizierten Bildungsträger recherchieren und vorstellen
- Bei Bewilligung Bildungsgutschein erhalten und beim Träger einlösen
- Gültigkeit meist rund drei Monate im Blick behalten
Der ausgestellte Bildungsgutschein ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig, du solltest die Maßnahme also zeitnah nach Bewilligung beim gewählten Bildungsträger antreten. Falls sich der Start verzögert, sprich frühzeitig mit deiner Ansprechperson, um die Gültigkeit gegebenenfalls klären zu lassen.
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Was du bei der Antragstellung beachten solltest
Da es sich beim Bildungsgutschein um eine Ermessensleistung handelt, gibt es keinen automatischen Anspruch – die Entscheidung hängt von deiner individuellen Situation und der arbeitsmarktlichen Einschätzung ab. Es lohnt sich daher, dich gut auf das Beratungsgespräch vorzubereiten: Recherchiere im Vorfeld passende, AZAV-zertifizierte Bildungsträger in deiner Region und kannst konkret erklären, warum die Altenpflege für dich der richtige Weg ist.
Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle: Wenn du bereits einen Kurs oder Starttermin im Blick hast, kläre frühzeitig, ob dieser mit den Fristen der Antragstellung vereinbar ist. Je konkreter und besser vorbereitet du ins Gespräch gehst, desto reibungsloser läuft in der Regel der gesamte Prozess ab.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.