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Rürup-Rente kündigen: Warum das nicht geht und welche Auswege du hast

Eine Rürup-Rente kannst du nicht einfach kündigen und auszahlen lassen. Der Gesetzgeber hat für die Basisrente keine vorzeitige Kapitalauszahlung vorgesehen, aber es gibt rechtliche und vertragliche Wege, um deine Belastung zu reduzieren oder den Vertrag zu beenden.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine ordentliche Kündigung der Rürup-Rente mit Auszahlung des Kapitals ist gesetzlich ausgeschlossen.
  • Du kannst Beiträge reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen, die laufenden Kosten bleiben jedoch bestehen.
  • Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann der Widerrufsjoker den Vertrag rückabwickeln und alle Beiträge inklusive Zinsen zurückholen.
  • Ein Anbieterwechsel überträgt dein Kapital, erhält aber die steuerliche Förderung und die spätere Rentenzahlung.

01 · Grundlagen

Warum ist eine Kündigung der Rürup-Rente nicht möglich?

Die Rürup-Rente ist als steuerlich geförderte Basisrente ein Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung. Deshalb gelten strenge Regeln, die eine Kapitalauszahlung vor Rentenbeginn verhindern.

Der Gesetzgeber behandelt die Rürup-Rente wie einen Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung. Deshalb ist eine ordentliche Kündigung mit Auszahlung des angesparten Kapitals gesetzlich ausgeschlossen. Du kannst den Vertrag zwar beenden, das Geld bleibt aber für eine spätere lebenslange Rente gebunden.

Anders als bei privaten Rentenversicherungen gibt es bei der Rürup-Rente keinen auszahlbaren Rückkaufswert. Auch eine vorzeitige Kapitalentnahme während der Ansparphase ist nicht vorgesehen. Die Auszahlung darf bei Verträgen ab 2012 frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen.

Kurz erklärt

Rürup-Rente kündigen

Eine ordentliche Kündigung mit Auszahlung des angesparten Kapitals ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen. Der Vertrag kann nur beendet werden, das Geld bleibt aber für eine spätere lebenslange Rente gebunden.

Die Rürup-Rente hat keinen auszahlbaren Rückkaufswert und keine vorzeitige Kapitalentnahme während der Ansparphase.

02 · Vergleich

Beiträge reduzieren oder beitragsfrei stellen: Was ist möglich?

Auch ohne Kündigung kannst du deine finanzielle Belastung senken. Beide Wege haben jedoch Folgen für die spätere Rente und die laufenden Kosten.

Wenn du deine monatliche Belastung senken willst, kannst du die Beiträge in vielen Verträgen reduzieren. Der Vertrag bleibt aktiv, du zahlst weniger ein und die spätere Rente fällt entsprechend geringer aus. Wie weit du den Beitrag absenken kannst, hängt von deinem Anbieter und Vertrag ab.

Die Alternative ist die Beitragsfreistellung. Du zahlst vorerst nichts ein, der Vertrag läuft aber weiter. Das kann bei einem finanziellen Engpass sinnvoll sein, stoppt jedoch den Kapitalaufbau und lässt die spätere Rente deutlich sinken.

  • Bei einer Beitragsreduzierung bleiben die laufenden Fixkosten bestehen und ihr Anteil an der Einzahlung steigt.
  • Bei einer Beitragsfreistellung musst du die Verwaltungskosten bis zum Renteneintritt weiter begleichen.
Beitragsreduzierung und Beitragsfreistellung im Vergleich
Beiträge reduzierenBeitragsfrei stellen
Wirkung auf den VertragVertrag bleibt aktiv, du zahlst weniger einVertrag läuft weiter, du zahlst vorerst nichts ein
Laufende FixkostenBleiben bestehen, Anteil an der Einzahlung steigtBleiben bestehen und müssen weiter beglichen werden
Spätere RenteFällt geringer aus, da weniger eingezahlt wirdSinkt deutlich, da der Kapitalaufbau stoppt
Sinnvoll beiFinanziellem Engpass oder Neuausrichtung der Vorsorge

03 · Schritt für Schritt

Der Widerrufsjoker: So kommst du aus dem Vertrag heraus

Der Widerruf ist das einzige Instrument, mit dem du deine Rürup-Rente rückabwickeln und dein Geld zurückbekommen kannst. Er greift, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Er greift, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. In diesem Fall wird der Vertrag so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen.

Du erhältst dann alle eingezahlten Beiträge, Gebühren und Zinsen zurück. Die Frist für einen Widerruf beträgt grundsätzlich 30 Tage, kann sich aber bei fehlerhafter Belehrung auf viele Jahre ausdehnen. Bis Ende 2007 wurden viele Belehrungen fehlerhaft oder unvollständig erteilt.

  • Sichte deinen Vertrag, die Widerrufsbelehrung und alle Verbraucherinformationen.
  • Prüfe, ob die Belehrung fehlerhaft war, etwa durch falsche Online-Verweise oder unklare Informationen.
  • Erkläre den Widerruf, wenn ein Fehler vorliegt, und fordere die Rückabwicklung.
01

Vertragsunterlagen prüfen

Sichte deinen Vertrag, die Widerrufsbelehrung und alle Verbraucherinformationen. Entscheidend sind Abschlussdatum, Vertragsmodell und Belehrungstexte.

02

Fehler in der Belehrung erkennen

Bis Ende 2007 wurden viele Belehrungen fehlerhaft oder unvollständig erteilt. Auch bei späteren Verträgen können falsche Online-Verweise oder unklare Informationen den Widerruf ermöglichen.

03

Widerruf erklären

Bei einem wirksamen Widerruf wird der Vertrag so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Du erhältst alle Beiträge, Gebühren und Zinsen zurück.

04

Steuerliche Folgen einplanen

Der erfolgreiche Widerruf führt zum rückwirkenden Verlust der Steuervorteile. Erhaltene Steuererstattungen der letzten vier Jahre musst du zurückzahlen, zuzüglich 0,15 Prozent Zinsen pro Monat.

04 · Was gilt

Was gilt für den Widerruf bei Alt- und Neuverträgen?

Die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf hängen stark vom Abschlusszeitpunkt und der Qualität der Belehrung ab. Ein BGH-Urteil hat die Rechte von Sparerinnen und Sparern gestärkt.

Bei Altverträgen aus dem Policenmodell, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, kann ein Widerspruch selbst Jahre später noch möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Verbraucherinformationen oder Belehrungen deutlich fehlerhaft waren.

Auch bei später abgeschlossenen Verträgen kann ein Widerruf im Einzelfall noch eine Rolle spielen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2025 hat die Position von Sparerinnen und Sparern gestärkt: Ein Widerruf ist auch nach über 10 Jahren möglich, wenn die Belehrung fehlerhaft war.

Widerruf möglich

·Altverträge aus dem Policenmodell (2005 bis 2007) mit deutlich fehlerhaften Belehrungen
·Verträge nach 2008 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder falschen Pflichtinformationen
·Fälle, in denen die Widerrufsfrist wegen fehlerhafter Belehrung nie begonnen hat
·Verträge, bei denen ein BGH-Urteil vom 9. Juli 2025 den Widerruf auch nach über 10 Jahren erlaubt

Widerruf in der Regel nicht möglich

·Verträge mit korrekter und vollständiger Widerrufsbelehrung
·Fälle, in denen die 30-tägige Widerrufsfrist nach Erhalt aller Unterlagen abgelaufen ist
·Situationen, in denen Beitragszahlungen oder Steuervorteile als treuwidrig gewertet werden

05 · Kosten

Was kostet dich der Ausstieg aus der Rürup-Rente?

Ein Widerruf bringt zwar deine Beiträge zurück, löst aber steuerliche Nachzahlungen aus. Diese Kosten musst du gegen den Rückzahlungsbetrag rechnen.

Da die Basis für den Sonderausgabenabzug entfällt, musst du die erhaltenen Steuervorteile der letzten vier Jahre an das Finanzamt zurückzahlen. Zusätzlich fordert der Fiskus Nachzahlungszinsen.

Die Zinsen betragen 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Diese steuerliche Belastung musst du gegen den Rückzahlungsbetrag rechnen, den du vom Versicherer erhältst.

Steuerliche Belastung bei erfolgreichem Widerruf

Nachzahlungszinsen pro Jahr1,8 %
Nachzahlungszinsen pro Monat0,15 %
Steuerpflichtiger Rentenanteil bei Beginn 202684 %

06 · Im Vertrag

Welche Rolle spielen Abschluss- und Verwaltungs­kosten?

Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten sind ein häufiger Grund, warum Sparer ihre Rürup-Rente loswerden wollen. Sie bleiben auch bei Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung bestehen.

Die Abschlusskosten werden einmalig zu Beginn des Vertrags fällig und oft auf die ersten fünf Jahre verteilt. Sie mindern den Kapitalaufbau erheblich.

Die Verwaltungskosten fallen laufend an, unabhängig von deinen Beiträgen. Bei Beitragsfreistellung oder Reduzierung steigt ihr Anteil an der Einzahlung. Einen auszahlbaren Rückkaufswert gibt es bei der Rürup-Rente im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen nicht.

Kostenarten in der Rürup-Rente

AbschlusskostenEinmaligWerden zu Beginn des Vertrags fällig und oft auf die ersten fünf Jahre verteilt. Sie mindern den Kapitalaufbau erheblich.
VerwaltungskostenLaufendFallen unabhängig von deinen Beiträgen an. Bei Beitragsfreistellung oder Reduzierung steigt ihr Anteil an der Einzahlung.
RückkaufswertNicht vorhandenIm Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen gibt es bei der Rürup-Rente keinen auszahlbaren Rückkaufswert bei Vertragsbeendigung.

07 · Hintergrund

Anbieterwechsel: Kapital übertragen statt kündigen

Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist bei vielen Tarifen möglich. Dein Kapital wird übertragen, die steuerliche Förderung und die spätere Rentenzahlung bleiben erhalten.

Ein Übertrag des Kapitals auf einen anderen Anbieter ist bei vielen Rürup-Verträgen möglich. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du zu einem kostengünstigeren Anbieter wechseln möchtest, etwa zu einer ETF-Basisrente mit besseren Renditechancen. Der Wechsel erfolgt durch einen Antrag beim neuen Anbieter.

Dein angespartes Kapital wird übertragen, ohne dass du den Vertrag kündigen musst. Die steuerlichen Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug bleiben bestehen. Beachte, dass auch beim Anbieterwechsel die grundsätzlichen Regeln der Rürup-Rente gelten: keine vorzeitige Kapitalauszahlung und keine Kündigung mit Rückkaufswert.

Ein Übertrag des Kapitals auf einen anderen Anbieter ist bei vielen Rürup-Verträgen möglich. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du zu einem kostengünstigeren Anbieter wechseln möchtest, etwa zu einer ETF-Basisrente mit besseren Renditechancen.

Der Wechsel erfolgt durch einen Antrag beim neuen Anbieter. Dein angespartes Kapital wird übertragen, ohne dass du den Vertrag kündigen musst. Die steuerlichen Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug bleiben bestehen.

Beachte, dass auch beim Anbieterwechsel die grundsätzlichen Regeln der Rürup-Rente gelten: keine vorzeitige Kapitalauszahlung, keine Kündigung mit Rückkaufswert und eine lebenslange Rentenzahlung ab dem 62. Lebensjahr bei Verträgen ab 2012.

08 · Was gilt

Was passiert mit der Rürup-Rente im Todesfall?

Die Vererbbarkeit ist bei der Rürup-Rente eingeschränkt. Anders als bei privaten Rentenversicherungen gibt es keine Kapitalauszahlung an Hinterbliebene.

Die Vererbbarkeit ist bei der Rürup-Rente eingeschränkt. Anders als bei privaten Rentenversicherungen gibt es keine Kapitalauszahlung an Hinterbliebene. Das angesparte Kapital wird bei Tod vor Rentenbeginn nicht ausgezahlt.

Du kannst jedoch eine Rentengarantiezeit vereinbaren, die die Rente für einen bestimmten Zeitraum an Hinterbliebene weiterzahlt. Auch eine Hinterbliebenenrente kann als Zusatzbaustein vereinbart werden. Eine einmalige Kapitalabfindung an Erben ist gesetzlich ausgeschlossen.

Vererbbar

·Eine vereinbarte Rentengarantiezeit kann die Rente für einen bestimmten Zeitraum an Hinterbliebene weiterzahlen
·Eine Hinterbliebenenrente kann als Zusatzbaustein vereinbart werden

Nicht vererbbar

·Das angesparte Kapital wird bei Tod vor Rentenbeginn nicht ausgezahlt
·Eine einmalige Kapitalabfindung an Erben ist gesetzlich ausgeschlossen
·Der Vertrag kann nicht auf Familienmitglieder übertragen oder verkauft werden

09 · Hintergrund

Nachgelagerte Besteuerung: Was im Alter auf dich zukommt

Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, du zahlst in der Ansparphase weniger Steuern, dafür wird die spätere Rente versteuert.

Während der Ansparphase kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Der absetzbare Anteil ist in den letzten Jahren schrittweise gestiegen und liegt 2026 bei 100 Prozent der Beiträge, maximal 26.500 Euro für Alleinstehende und 53.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.

Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn der Rentenzahlung festgeschrieben und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit konstant. Der steuerpflichtige Anteil steigt für jeden neuen Rentenjahrgang weiter an.

Während der Ansparphase kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn der Rentenzahlung festgeschrieben und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit konstant.

Der steuerpflichtige Anteil steigt für jeden neuen Rentenjahrgang weiter an. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent, spätere Jahrgänge entsprechend mehr.

10 · Vergleich

Rürup-Rente und Riester-Rente: Wo liegen die Unterschiede?

Beide Vorsorgeformen werden steuerlich gefördert, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Flexibilität und Vererbbarkeit. Für Selbstständige ist die Rürup-Rente oft die einzige geförderte Option.

Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, während die Riester-Rente für Angestellte, Beamte und Geringverdiener mit Zulagenanspruch konzipiert ist.

Die Riester-Rente bietet mehr Flexibilität: Sie ist kündbar und der Rückkaufswert kann ausgezahlt werden. Bei der Rürup-Rente ist das nicht möglich. Die Riester-Rente kann unter bestimmten Bedingungen vererbt werden, die Rürup-Rente nur über Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente.

Rürup-Rente und Riester-Rente im Vergleich
Rürup-RenteRiester-Rente
ZielgruppeVor allem Selbstständige und Freiberufler
KündigungNicht möglich, keine Kapitalauszahlung
VererbbarkeitNur über Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente
FörderungSonderausgabenabzug bis 26.500 Euro pro Jahr

11 · Fehler vermeiden

Stundung der Beiträge: Geht das bei der Rürup-Rente?

Eine Stundung ist eine vorübergehende Aussetzung der Beitragszahlung. Bei der Rürup-Rente ist sie nur eingeschränkt möglich und hat ähnliche Folgen wie die Beitragsfreistellung.

Die laufenden Verwaltungskosten fallen auch während der Stundung weiter an.

Das angesparte Kapital wächst während der Stundung nicht weiter und die spätere Rente fällt durch die ausgesetzten Beiträge dauerhaft geringer aus. Eine Stundung ändert nichts an der fehlenden Kündigungsmöglichkeit.

Das solltest du bei einer Stundung beachten

·Eine Stundung ist bei vielen Anbietern nur auf Antrag und für begrenzte Zeit möglich
·Die laufenden Verwaltungskosten fallen auch während der Stundung weiter an
·Das angesparte Kapital wächst während der Stundung nicht weiter
·Die spätere Rente fällt durch die ausgesetzten Beiträge dauerhaft geringer aus
·Eine Stundung ändert nichts an der fehlenden Kündigungsmöglichkeit

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026