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Risikolebensversicherung in der Steuererklärung: So setzt du Beiträge richtig ab

Die Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene ab, hat aber auch steuerliche Seiten. Für deine Steuererklärung kommt es darauf an, ob du Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machst und wie die Auszahlung im Erbfall besteuert wird.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur Risikolebensversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen absetzbar.
  • Auf die Auszahlung der Versicherungssumme fällt keine Einkommensteuer an, sondern nur Erbschaftsteuer, wenn Freibeträge überschritten werden.
  • Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der gesamten Erbmasse.
  • Mit einer Über-Kreuz-Versicherung oder einer verbundenen Risikolebensversicherung lässt sich die Erbschaftsteuer oft vermeiden oder senken.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Risikolebensversicherung für deine Einkommensteuer?

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung mindern dein zu versteuerndes Einkommen, wenn du sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen angibst. Ob das Finanzamt sie anerkennt, hängt von deinem Status und den bereits ausgeschöpften Höchstbeträgen ab.

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung zählen steuerlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz. Du kannst sie in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen und damit dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Voraussetzung ist, dass du die Beiträge selbst als Versicherungsnehmer zahlst und einen Nachweis über die gezahlten Beträge erbringen kannst.

Die steuerliche Wirkung tritt nur ein, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist. Besonders die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung konkurrieren mit der Risikolebensversicherung um diesen Höchstbetrag. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar und können den Höchstbetrag bereits ausschöpfen.

Für deine Steuererklärung bedeutet das: Gib die Beiträge zur Risikolebensversicherung immer an, auch wenn du unsicher bist, ob sie steuerlich wirken. Das Finanzamt prüft automatisch, ob noch Spielraum beim Höchstbetrag besteht. Die Beitragsbescheinigung deiner Versicherung erhältst du zu Beginn des neuen Jahres, meist ohne sie anfordern zu müssen.

Kurz erklärt

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zur Risikolebensversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragbar. Sie gehören damit zur Basisabsicherung, unterliegen aber gemeinsam mit anderen Versicherungsbeiträgen einer Höchstgrenze.

Die Beiträge wirken sich nur steuermindernd aus, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist.

02 · Vergleich

Wie hoch sind die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen?

Für die Absetzbarkeit deiner Risikolebensversicherung gelten feste Höchstbeträge. Diese werden oft schon durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht, bevor die Risikolebensversicherung zum Zug kommt.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr. Bist du selbstständig, erhöht er sich auf 2.800 Euro pro Jahr.

Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern werden die Höchstbeträge beider Personen addiert. Ein angestellter Partner und eine selbstständige Partnerin kommen so auf einen gemeinsamen Höchstbetrag von 4.700 Euro. Das gilt unabhängig davon, wer die Verträge abgeschlossen hat.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten. Sie haben damit Vorrang vor der Risikolebensversicherung. Bei höherem Einkommen sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oft so hoch, dass für die Risikolebensversicherung kein Spielraum mehr bleibt.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach Beschäftigungsart
ArbeitnehmerSelbstständige
Höchstbetrag pro Jahr1.900 Euro2.800 Euro
Gemeinsame VeranlagungHöchstbeträge beider Partner werden addiertHöchstbeträge beider Partner werden addiert
Typische Konkurrenz um den HöchstbetragBeiträge zur Kranken- und PflegeversicherungBeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

03 · Was gilt

Kannst du die Risikolebensversicherung als Sonderausgaben absetzen?

Die Risikolebensversicherung gehört steuerlich zu den Sonderausgaben, genauer zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die Anerkennung ist an Bedingungen geknüpft, die du vor der Steuererklärung prüfen solltest.

Du kannst die Beiträge absetzen, wenn sie zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen unter deinem persönlichen Höchstbetrag bleiben. Zusätzlich musst du eine Beitragsbescheinigung deiner Versicherung vorlegen können.

Die Beiträge wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn du sie selbst als Versicherungsnehmer zahlst. Übernimmt eine andere Person die Beiträge für deinen Vertrag, kannst du sie nicht absetzen. Auch wenn der Höchstbetrag durch Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft ist, bleibt für die Risikolebensversicherung kein Spielraum.

  • Beiträge, die zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen unter dem persönlichen Höchstbetrag bleiben, sind absetzbar.
  • Beiträge, für die du eine Beitragsbescheinigung deiner Versicherung vorlegen kannst, sind absetzbar.
  • Beiträge, die du selbst als Versicherungsnehmer zahlst, sind absetzbar.
  • Beiträge ohne Nachweis über die gezahlten Beträge sind nicht absetzbar.
  • Beiträge, die eine andere Person für deinen Vertrag übernimmt, sind nicht absetzbar.

So absetzbar

·Beiträge, die zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen unter dem persönlichen Höchstbetrag bleiben
·Beiträge, für die du eine Beitragsbescheinigung deiner Versicherung vorlegen kannst
·Beiträge, die du selbst als Versicherungsnehmer zahlst

So nicht absetzbar

·Beiträge, wenn der Höchstbetrag durch Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft ist
·Beiträge ohne Nachweis über die gezahlten Beträge
·Beiträge, die eine andere Person für deinen Vertrag übernimmt

04 · Vergleich

Wann fällt Erbschafts­teuer auf die Risikolebensversicherung an?

Die Auszahlung der Risikolebensversicherung ist für die begünstigte Person keine Einkommensteuer, sondern eine Frage der Erbschaftsteuer. Entscheidend ist, ob die gesamte Erbmasse den persönlichen Freibetrag übersteigt.

Die Versicherungssumme zählt dabei zur Erbmasse, ebenso wie Immobilien, Kontoguthaben und andere Vermögenswerte.

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Stiefkinder können 400.000 Euro steuerfrei erben. Enkel, deren Eltern noch leben, haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, Eltern und Großeltern von 100.000 Euro.

Geschwister, Nichten, Neffen und alle übrigen Personen haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Liegt die gesamte Erbmasse unter dem jeweiligen Freibetrag, bleibt die Versicherungssumme steuerfrei. Übersteigt sie den Freibetrag, wird auf den übersteigenden Teil Erbschaftsteuer fällig.

Erbschaftsteuer-Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Begünstigte PersonFreibetrag
Ehepartner oder eingetragene LebenspartnerEhepartner oder eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener StiefkinderKinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Stiefkinder400.000 Euro
Enkel, deren Eltern noch lebenEnkel, deren Eltern noch leben200.000 Euro
Eltern und GroßelternEltern und Großeltern100.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen und alle übrigen PersonenGeschwister, Nichten, Neffen und alle übrigen Personen20.000 Euro

05 · Was gilt

Welche Rolle spielt der Begünstigte bei der Steuer?

Wer im Vertrag als bezugsberechtigte Person eingetragen ist, bestimmt über die steuerliche Behandlung der Auszahlung. Je nach Vertragsgestaltung kann die Versicherungssumme als Erbe oder als eigene Versicherungsleistung gelten.

Ist die versicherte Person zugleich Versicherungsnehmer und eine andere Person ist bezugsberechtigt, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. Die Auszahlung geht an Erben, die nicht Versicherungsnehmer sind, und unterliegt der Erbschaftsteuer.

Anders verhält es sich, wenn die bezugsberechtigte Person selbst Versicherungsnehmer ist und den Vertrag auf das Leben einer anderen Person abgeschlossen hat. Dann erfolgt die Auszahlung als eigene Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer. Die Versicherungssumme fließt in diesem Fall nicht in die Erbmasse und es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Diese Unterscheidung ist besonders für unverheiratete Paare relevant, die keine hohen Freibeträge haben. Durch die richtige Vertragsgestaltung kannst du die steuerliche Behandlung der Auszahlung beeinflussen, ohne die Absicherung zu verändern.

Erbschaftsteuer möglich

·Die versicherte Person ist zugleich Versicherungsnehmer und eine andere Person ist bezugsberechtigt
·Die Auszahlung geht an Erben, die nicht Versicherungsnehmer sind
·Die Versicherungssumme fällt in den Nachlass der verstorbenen Person

Keine Erbschaftsteuer

·Die bezugsberechtigte Person ist selbst Versicherungsnehmer und hat den Vertrag auf das Leben einer anderen Person abgeschlossen
·Die Auszahlung erfolgt als eigene Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer
·Die Versicherungssumme fließt nicht in die Erbmasse des Verstorbenen ein

06 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert die Über-Kreuz-Versicherung steuerlich?

Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließen zwei Personen jeweils einen Vertrag auf das Leben des anderen ab. Dadurch wird die Auszahlung im Todesfall zur eigenen Versicherungsleistung und nicht zum Erbe.

Person A ist Versicherungsnehmer eines Vertrags auf das Leben von Person B und umgekehrt. Jeder ist bezugsberechtigt im Todesfall des anderen.

Jeder Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge für seinen eigenen Vertrag vom eigenen Konto. Das schafft klare Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt und vermeidet Streitigkeiten. Stirbt Person B, erhält Person A die Versicherungssumme aus ihrem eigenen Vertrag. Diese Zahlung gilt als Versicherungsleistung, nicht als Erbe, und es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Die Über-Kreuz-Versicherung ist besonders für unverheiratete Paare sinnvoll, da diese nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben. Auch Geschäftspartner können diese Gestaltung nutzen. Erbschaftsteuer fällt nur dann an, wenn beide Partner gleichzeitig ableben und die jeweiligen Erben die Summe erhalten.

01

Verträge abschließen

Person A schließt einen Vertrag auf das Leben von Person B ab und umgekehrt. Jeder ist Versicherungsnehmer seines Vertrags und bezugsberechtigt im Todesfall des anderen.

02

Beiträge zahlen

Jeder Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge für seinen eigenen Vertrag vom eigenen Konto. Das schafft klare Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt.

03

Todesfall

Stirbt Person B, erhält Person A die Versicherungssumme aus ihrem eigenen Vertrag. Diese Zahlung gilt als Versicherungsleistung, nicht als Erbe.

04

Steuerliche Folge

Auf die Auszahlung fällt keine Erbschaftsteuer an, weil die Summe nicht in die Erbmasse des Verstorbenen fließt. Einkommensteuer fällt ebenfalls nicht an.

07 · Im Vertrag

Was ist die verbundene Risikolebensversicherung?

Die verbundene Risikolebensversicherung ist ein gemeinsamer Vertrag für zwei Personen. Sie kann die Erbschaftsteuer senken, hat aber Grenzen bei der Absicherung von Kindern.

Beide Partner sind gemeinsam Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Bezugsberechtigte in einem einzigen Vertrag. Stirbt ein Partner, erhält der andere die Versicherungssumme.

Bei dieser Variante gibt es nur eine Versicherungssumme für beide versicherten Leben. Der steuerliche Vorteil: Nur die Hälfte der ausgezahlten Summe muss versteuert werden, wenn die Freibeträge überschritten werden. Vorausgesetzt, beide Partner sind je zur Hälfte Versicherungsnehmer.

Für Ehepaare oder Lebenspartner mit Kindern empfiehlt sich die verbundene Risikolebensversicherung nicht. Kommt es zum Todesfall beider Partner, haben die Kinder lediglich Anspruch auf die einfache Versicherungssumme. Eine Absicherung mit zwei einzelnen Verträgen ist dann sinnvoller.

Merkmale der verbundenen Risikolebensversicherung

VertragsparteienVertragBeide Partner sind gemeinsam Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Bezugsberechtigte in einem einzigen Vertrag.
Leistung im TodesfallLeistungStirbt ein Partner, erhält der andere die Versicherungssumme. Es gibt nur eine Versicherungssumme für beide versicherten Leben.
ErbschaftsteuerSteuerNur die Hälfte der ausgezahlten Summe muss versteuert werden, wenn die Freibeträge überschritten werden. Vorausgesetzt, beide Partner sind je zur Hälfte Versicherungsnehmer.
Nachteil für KinderRisikoVersterben beide Partner gleichzeitig, erhalten die Kinder nur die einfache Versicherungssumme. Für Familien sind zwei Einzelverträge oft sinnvoller.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Steuer vermeiden?

Bei der steuerlichen Behandlung der Risikolebensversicherung gibt es typische Missverständnisse. Sie führen dazu, dass Beiträge nicht anerkannt werden oder die Auszahlung unnötig besteuert wird.

Ein häufiger Fehler ist, die Beiträge zur Risikolebensversicherung als Werbungskosten absetzen zu wollen. Sie gehören jedoch zu den Sonderausgaben und sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Auch die Auszahlung der Versicherungssumme in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist falsch, da auf die Auszahlung keine Einkommensteuer anfällt.

Viele beziehen den Freibetrag der Erbschaftsteuer nur auf die Versicherungssumme, statt auf die gesamte Erbmasse. Der Freibetrag gilt für alles, was du vererbst, also auch für Immobilien, Kontoguthaben und andere Vermögenswerte. Die Versicherungssumme erhöht die Erbmasse und kann dadurch die Erbschaftsteuer auslösen.

Bei der Über-Kreuz-Versicherung solltest du die Beiträge selbst vom eigenen Konto zahlen. Zahlt eine andere Person, kann das zu Streit mit dem Finanzamt führen. Die verbundene Risikolebensversicherung ist für Eltern mit minderjährigen Kindern ungeeignet, da die Kinder im Todesfall beider Partner nur die einfache Versicherungssumme erhalten.

Häufige Fehler bei Risikolebensversicherung und Steuer

·Die Beiträge als Werbungskosten absetzen zu wollen, obwohl sie zu den Sonderausgaben gehören
·Die Auszahlung der Versicherungssumme in der Einkommensteuererklärung anzugeben, obwohl keine Einkommensteuer anfällt
·Den Freibetrag der Erbschaftsteuer nur auf die Versicherungssumme zu beziehen, statt auf die gesamte Erbmasse
·Bei der Über-Kreuz-Versicherung die Beiträge nicht selbst vom eigenen Konto zu zahlen, was zu Streit mit dem Finanzamt führen kann
·Die verbundene Risikolebensversicherung für Eltern mit minderjährigen Kindern zu wählen, ohne die halbe Versicherungssumme im gemeinsamen Todesfall zu bedenken

09 · Checkliste

Welche Unterlagen brauchst du für die Steuererklärung?

Für die Absetzung der Beiträge genügt ein Nachweis über die gezahlten Beträge. Die Versicherung stellt dir dafür einmal im Jahr eine Beitragsbescheinigung aus.

Du erhältst sie zu Beginn des neuen Jahres, meist ohne sie anfordern zu müssen.

Prüfe vor der Steuererklärung, ob der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen durch Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft ist. Bei gemeinsam veranlagten Partnern werden die Höchstbeträge beider Personen zusammengerechnet. Die Beiträge trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen ein.

  • Beitragsbescheinigung deiner Risikolebensversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr bereithalten.
  • Prüfen, ob der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen durch Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft ist.
  • Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen.
  • Bei gemeinsam veranlagten Partnern die Höchstbeträge beider Personen zusammenrechnen.
  • Für die Auszahlung im Erbfall den Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibetrag kennen.

Checkliste für die Steuererklärung

01

Beitragsbescheinigung deiner Risikolebensversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr bereithalten

02

Prüfen, ob der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen durch Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft ist

03

Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen

04

Bei gemeinsam veranlagten Partnern die Höchstbeträge beider Personen zusammenrechnen

05

Für die Auszahlung im Erbfall den Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibetrag kennen

10 · Kosten

Wie wirkt sich die Risikolebensversicherung auf die Erbschafts­teuer aus?

Die Versicherungssumme erhöht die Erbmasse und kann dadurch die Erbschaftsteuer auslösen. Wie viel Steuer fällig wird, hängt von der Steuerklasse und der Höhe des gesamten Erbes ab.

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehepartner und Kinder gehören in Steuerklasse I, Geschwister und Nichten in Steuerklasse II, alle übrigen Erben in Steuerklasse III.

Der Steuersatz wird auf den Teil des Erbes angewendet, der den Freibetrag übersteigt. In Steuerklasse I beträgt der Steuersatz bei 75.000 Euro über dem Freibetrag 7 Prozent, bei 300.000 Euro über dem Freibetrag 11 Prozent. In Steuerklasse II liegt der Steuersatz bei 75.000 Euro über dem Freibetrag bei 15 Prozent, in Steuerklasse III bei 30 Prozent.

Ein Beispiel: Deine beiden Kinder erben dein Haus im Wert von 600.000 Euro, also je 300.000 Euro. Erhalten sie aus der Risikolebensversicherung zusätzlich jeweils 400.000 Euro, wird der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind überschritten. Auf die 300.000 Euro über dem Freibetrag fällt in Steuerklasse I eine Erbschaftsteuer von 11 Prozent an.

Erbschaftsteuersätze nach Steuerklasse und Erbhöhe

Steuerklasse I bei 75.000 Euro über Freibetrag7 %
Steuerklasse I bei 300.000 Euro über Freibetrag11 %
Steuerklasse II bei 75.000 Euro über Freibetrag15 %
Steuerklasse III bei 75.000 Euro über Freibetrag30 %

Häufige Fragen

Fragen zu Risikolebensversicherung in der Steuererklärung

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026