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FinanzbildungVersicherung11 Min.

Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar: So sparst du bei deiner Absicherung

Du fragst dich, ob du deine Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen kannst? Wir erklären dir einfach und verständlich, wann das möglich ist, was es dir bringt und wie du dabei korrekt vorgehst. So behältst du bei deiner wichtigen Absicherung auch finanziell den Durchblick.

SteuererklärungRisikolebensversicherungSonderausgaben
Kann ich absetzen?
Nur eingeschränkt
Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, aber nur der Risikoanteil.
Was bringt das?
Steuerliche Entlastung
Du senkst dein zu versteuerndes Einkommen, wenn du die Beiträge angibst.
Was beachten?
Anlage Vorsorge
Trage die Beiträge in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorge ein.

Warum dieses Thema auch dich betrifft

Vielleicht denkst du jetzt: 'Risikolebensversicherung, das ist doch was für ältere Leute oder Familien.' Aber halt, das Thema geht uns alle an, sobald wir Verantwortung übernehmen. Wenn du eine Familie hast, einen Kredit abzahlst oder einfach sicherstellen willst, dass deine Liebsten im Ernstfall nicht in finanzielle Not geraten, dann ist eine Risikolebensversicherung ein zentraler Baustein. Und genau bei dieser wichtigen Entscheidung spielt auch die Steuer eine Rolle, denn wer clever plant, kann bares Geld sparen.

Viele Menschen zahlen jahrelang ihre Beiträge, ohne zu wissen, dass sie einen Teil davon bei der Steuererklärung angeben können. Das ist schade, denn jeder Euro, den du zurückbekommst, ist ein Euro, der dir und deiner Familie zugutekommt. Die gute Nachricht: Das Finanzamt erkennt bestimmte Vorsorgeaufwendungen an, und dazu zählen auch Beiträge zur Risikolebensversicherung, zumindest teilweise. Doch es gibt wichtige Details zu beachten, und genau die schauen wir uns jetzt an.

Unser Ziel ist es, dass du nach diesem Artikel genau weißt, was auf dich zukommt, wie du vorgehst und wo die Fallstricke liegen. Wir erklären dir alles Schritt für Schritt, ohne Fachchinesisch. Du musst kein Steuerexperte sein, um deine Risikolebensversicherung korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Mit ein paar Grundlagen und den richtigen Tipps kannst du das selbst in die Hand nehmen.

Am Ende wirst du in der Lage sein, deine Steuererklärung mit einem guten Gefühl auszufüllen und die Weichen für eine finanziell abgesicherte Zukunft zu stellen. Also, lass uns gemeinsam in die Welt der Versicherungen und Steuern eintauchen. Es ist einfacher, als du denkst, und es lohnt sich garantiert.

~1,5 Mio
Verträge sind in Deutschland aktiv
> 30.000 Euro
Durchschnittliche Absicherungssumme
Bis zu 1.900 Euro
Als Sonderausgaben absetzbar (Risikoanteil)

Was ist eine Risikolebensversicherung überhaupt?

Bevor wir in die steuerlichen Details einsteigen, klären wir kurz die Basics. Eine Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die im Todesfall eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Der Name sagt es schon: Es geht um das Risiko, das du absicherst, nämlich das Risiko, dass du stirbst und deine Familie finanziell nicht abgesichert ist. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung gibt es hier keine Auszahlung im Erlebensfall, also wenn du am Ende der Laufzeit noch lebst.

Das klingt erstmal ernüchternd, aber genau das macht die Risikolebensversicherung so günstig. Du zahlst nur für den reinen Schutz, nicht fürs Sparen oder Anlegen. Die Beiträge sind daher vergleichsweise niedrig, besonders wenn du jung und gesund bist. Dafür ist die Absicherungssumme oft hoch, sodass deine Familie im Ernstfall den Kredit abbezahlen, den Lebensstandard halten oder die Ausbildung der Kinder finanzieren kann.

Die Versicherungssumme wählst du selbst, und sie bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Auch die Beiträge sind in der Regel über die Jahre stabil, es sei denn, du hast einen Vertrag mit dynamischer Anpassung. Die Laufzeit bestimmst du ebenfalls, oft wird sie an die Dauer des Kredits oder bis zum Ende der Ausbildung der Kinder angepasst. So ist die Risikolebensversicherung ein flexibles und wichtiges Instrument der Absicherung.

Für die Steuer ist entscheidend, dass es sich um eine reine Risikoabsicherung handelt. Das Finanzamt unterscheidet nämlich zwischen dem Risikoanteil und dem Sparanteil einer Versicherung. Bei der Risikolebensversicherung gibt es keinen Sparanteil, sondern nur den Risikoanteil. Und genau dieser ist es, der steuerlich relevant sein kann. Das ist der Kernpunkt, auf den wir gleich noch genauer eingehen.

Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit?

Jetzt wird es konkret: Wie kannst du deine Risikolebensversicherung steuerlich absetzen? Grundsätzlich gilt: Beiträge zu bestimmten Versicherungen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen auch Beiträge zur Risikolebensversicherung, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Das Finanzamt erkennt Vorsorgeaufwendungen an, die der Absicherung dienen, und dazu gehört der Todesfallschutz.

Der entscheidende Punkt ist, dass du die Beiträge in der Anlage Vorsorge deiner Steuererklärung einträgst. Dort gibt es ein Feld für sonstige Vorsorgeaufwendungen, in das die Beiträge zur Risikolebensversicherung gehören. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Nicht der gesamte Beitrag ist absetzbar, sondern nur der Teil, der für die Risikoabsicherung verwendet wird. Da bei einer Risikolebensversicherung der komplette Beitrag für den Risikoschutz verwendet wird, ist der gesamte Betrag absetzbar, sofern er innerhalb der Höchstgrenzen liegt.

Das Finanzamt setzt jedoch Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug an. Diese Grenzen hängen von deinem Familienstand und deinem Status als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ab. Für Arbeitnehmer gibt es einen Grundhöchstbetrag, der sich durch bestimmte Zuschläge erhöhen kann. Liegen deine Beiträge über dieser Grenze, kannst du sie nicht vollständig absetzen. Es ist also wichtig, die Beiträge im Blick zu behalten und zu prüfen, ob sie innerhalb der Grenzen liegen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten andere Regelungen. Bei diesen Altverträgen ist die steuerliche Behandlung oft günstiger, da die Beiträge in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar sind. Bei neueren Verträgen, also ab 2005, greift das sogenannte Alterseinkünftegesetz, das die Absetzbarkeit einschränkt. Daher ist es wichtig zu wissen, wann dein Vertrag abgeschlossen wurde.

Was kostet eine Risikolebensversicherung und wie wirkt sich das auf die Steuer aus?

Die Kosten einer Risikolebensversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie deinem Alter, deinem Gesundheitszustand, deinem Beruf und der gewünschten Versicherungssumme. Generell gilt: Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger sind die Beiträge. Ein 30-jähriger Nichtraucher zahlt für eine Absicherungssumme von 200.000 Euro oft nur wenige hundert Euro pro Jahr. Das macht die Risikolebensversicherung zu einer der günstigsten Formen der Absicherung.

Für die Steuer bedeutet das: Wenn du zum Beispiel 300 Euro im Jahr für deine Risikolebensversicherung zahlst, kannst du diesen Betrag als Sonderausgaben ansetzen. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent sparst du dir also 90 Euro Steuern. Das klingt nach nicht viel, aber über die Jahre summiert sich das. Und es ist besser, als gar nichts abzusetzen. Zudem kannst du auch andere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherungen mit angeben, die zusammen mit der Risikolebensversicherung den Höchstbetrag ausschöpfen können.

Wichtig zu wissen: Der Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist begrenzt. Für Arbeitnehmer liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro. In diesen Beträgen sind auch andere Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung enthalten. Wenn du also mehrere Versicherungen hast, solltest du die Beiträge zusammenrechnen und prüfen, ob du den Höchstbetrag überschreitest. Nur der Teil bis zur Grenze wirkt sich steuermindernd aus.

Ein Tipp: Auch wenn deine Beiträge unter dem Höchstbetrag liegen, lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung. Denn das Finanzamt prüft automatisch, ob der Abzug für dich günstiger ist als die gesetzliche Vorsorgepauschale. In vielen Fällen ist der tatsächliche Abzug höher, besonders wenn du hohe Beiträge zahlst. Also immer angeben, auch wenn du unsicher bist, ob es etwas bringt. Der Aufwand ist gering, und du kannst nur profitieren.

Worauf du bei der Steuererklärung achten solltest

Wenn du deine Risikolebensversicherung in der Steuererklärung angeben möchtest, gibt es einige Punkte, die du beachten solltest, um Fehler zu vermeiden. Zunächst einmal ist es wichtig, die Beiträge korrekt in der Anlage Vorsorge einzutragen. Dort gibt es ein Feld für 'Beiträge zur Risikolebensversicherung' oder allgemein für 'sonstige Vorsorgeaufwendungen'. Achte darauf, dass du die Summe der Beiträge im Kalenderjahr angibst, nicht den monatlichen Betrag.

Des Weiteren solltest du die Höchstbeträge im Blick behalten. liegt der Höchstbetrag für Arbeitnehmer bei 1.900 Euro. Wenn du also mehrere Versicherungen hast, die zusammen über dieser Grenze liegen, kannst du nur den Teil bis zur Grenze absetzen. Es ist ratsam, die Beiträge aller Versicherungen zu sammeln und zu prüfen, ob sich der Abzug lohnt. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, alle Vorsorgeaufwendungen anzugeben, auch wenn sie die Grenze überschreiten, da das Finanzamt automatisch den günstigeren Abzug berechnet.

Ein häufiger Fehler ist, die Risikolebensversicherung mit einer Kapitallebensversicherung zu verwechseln. Bei einer Kapitallebensversicherung ist nur der Risikoanteil absetzbar, der oft nur einen kleinen Teil des Beitrags ausmacht. Bei der Risikolebensversicherung ist der gesamte Beitrag absetzbar, da es keinen Sparanteil gibt. Stelle also sicher, dass du den richtigen Vertragstyp in der Steuererklärung angibst, um unnötige Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden.

Außerdem ist es wichtig, die Belege aufzubewahren. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Prüfung Nachweise für die angegebenen Beiträge verlangen. Bewahre daher deine Versicherungsunterlagen und die Beitragsrechnungen sorgfältig auf. In der Regel genügt eine Aufstellung der Beiträge, aber im Zweifel solltest du die Originalbelege parat haben. So bist du auf der sicheren Seite und kannst bei Rückfragen schnell reagieren.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Ein häufiger Fehler ist, die Risikolebensversicherung gar nicht erst in der Steuererklärung anzugeben. Viele denken, dass sich der Aufwand nicht lohnt oder dass die Beiträge nicht absetzbar sind. Dabei kann der Abzug durchaus Geld sparen, auch wenn es nur ein paar Euro sind. Jeder Euro zählt, und die Angabe dauert nur wenige Minuten. Also nimm dir die Zeit und trage die Beiträge ein.

Ein weiterer Fehler ist die falsche Einordnung der Versicherung. Manche geben die Risikolebensversicherung als 'sonstige Versicherung' an, obwohl sie unter 'sonstige Vorsorgeaufwendungen' fällt. Das kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen oder sogar dazu, dass der Abzug abgelehnt wird. Informiere dich vorher genau, wo die Beiträge einzutragen sind, oder nutze eine Steuersoftware, die dich durch die Anlage Vorsorge führt.

Auch das Überschreiten der Höchstbeträge kann ein Problem sein. Wenn du mehrere Versicherungen hast und die Beiträge zusammen über 1.900 Euro liegen, solltest du nicht einfach alle angeben, sondern prüfen, welche Versicherungen den größten steuerlichen Vorteil bringen. In der Regel sind das die Beiträge zur Risikolebensversicherung, da sie voll absetzbar sind. Andere Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung haben oft niedrigere Beiträge und können den Höchstbetrag unnötig ausschöpfen.

Ein letzter häufiger Fehler ist die Nichtbeachtung von Vertragsänderungen. Wenn du deine Risikolebensversicherung im Laufe des Jahres änderst, zum Beispiel die Versicherungssumme erhöhst oder den Vertrag kündigst, musst du die Beiträge entsprechend anpassen. Das Finanzamt erkennt nur die tatsächlich gezahlten Beiträge an. Also prüfe deine Unterlagen sorgfältig und gib nur die Beträge an, die du auch wirklich im Jahr gezahlt hast.

So gehst du Schritt für Schritt vor

Jetzt wird es praktisch: Wie setzt du die Erkenntnisse aus diesem Artikel um? Der erste Schritt ist, deine Versicherungsunterlagen herauszusuchen. Du benötigst eine Übersicht über die Beiträge, die du im vergangenen Jahr für deine Risikolebensversicherung gezahlt hast. Diese findest du in der jährlichen Beitragsübersicht deines Versicherers oder in deinen Kontoauszügen.

Im zweiten Schritt trägst du die Beiträge in deine Steuererklärung ein. Wenn du eine Steuersoftware verwendest, wirst du durch die Anlage Vorsorge geführt. Dort gibt es ein Feld für 'sonstige Vorsorgeaufwendungen'. Trage dort die Summe der Beiträge ein. Falls du die Steuererklärung auf Papier machst, findest du das entsprechende Feld in der Anlage Vorsorge. Achte darauf, dass du die Beiträge für das richtige Jahr angibst.

Der dritte Schritt ist die Kontrolle der Höchstbeträge. Prüfe, ob deine Beiträge zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen unter dem Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) oder 2.800 Euro (Selbstständige) liegen. Wenn du unsicher bist, ob sich der Abzug lohnt, gib die Beiträge trotzdem an. Das Finanzamt berechnet automatisch den für dich günstigsten Abzug, entweder den tatsächlichen oder die gesetzliche Vorsorgepauschale.

Der vierte Schritt ist das Einreichen der Steuererklärung. Bewahre alle Belege auf, falls das Finanzamt Nachweise verlangt. Nach einigen Wochen erhältst du deinen Steuerbescheid, in dem du siehst, wie sich der Abzug ausgewirkt hat. Wenn du eine Steuererstattung bekommst, hast du erfolgreich Steuern gespart. Und im nächsten Jahr kannst du das Ganze wiederholen, denn die Risikolebensversicherung ist in der Regel über viele Jahre aktiv.

Zusätzliche Tipps und Tricks für deine Steuererklärung

Neben der reinen Absetzbarkeit gibt es noch ein paar weitere Aspekte, die du beachten kannst, um das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen. Zum einen solltest du wissen, dass auch Beiträge zu einer Risikolebensversicherung, die im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde, steuerlich anders behandelt werden. In diesem Fall gelten die Beiträge als Teil der Vorsorgeaufwendungen und können unter Umständen in voller Höhe abgesetzt werden, wenn sie im Lohnabzug enthalten sind.

Zum anderen ist es wichtig zu wissen, dass die Risikolebensversicherung nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden darf. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar, aber sie fallen unter eine andere Kategorie. Wenn du also beide Versicherungen hast, solltest du die Beiträge getrennt angeben, um den Überblick zu behalten und den Höchstbetrag optimal auszunutzen.

Ein weiterer Tipp ist, die Beiträge zur Risikolebensversicherung nicht nur in der Steuererklärung anzugeben, sondern auch zu prüfen, ob du den Vertrag an deine aktuelle Lebenssituation angepasst hast. Wenn du zum Beispiel ein Haus gekauft hast oder ein Kind bekommen hast, kann es sinnvoll sein, die Versicherungssumme zu erhöhen. Das hat zwar keinen direkten Einfluss auf die Steuer, aber es stellt sicher, dass deine Familie im Ernstfall ausreichend abgesichert ist.

Und schließlich: Wenn du dir unsicher bist, ob du alle Angaben korrekt gemacht hast, kannst du einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater konsultieren. Die Kosten dafür sind in der Regel gering und können sich durch eine höhere Steuererstattung amortisieren. Aber mit den Informationen aus diesem Artikel bist du schon gut gerüstet, um deine Steuererklärung selbst zu machen und dabei Geld zu sparen.

Fazit: Deine Risikolebensversicherung und die Steuer

Kurz gesagt: : Ja, du kannst deine Risikolebensversicherung steuerlich absetzen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Der gesamte Beitrag ist als Sonderausgabe absetzbar, solange er innerhalb der Höchstbeträge liegt. Das gilt für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, und für alle, die eine reine Risikoabsicherung ohne Sparanteil haben. Die Angabe in der Steuererklärung ist einfach und kann dir bares Geld sparen.

Wichtig ist, dass du die Beiträge korrekt in der Anlage Vorsorge einträgst und die Höchstbeträge im Blick behältst. Auch wenn der Abzug nicht riesig ist, summiert sich das über die Jahre. Und es ist ein Zeichen von finanzieller Cleverness, alle legalen Steuervorteile zu nutzen. Deine Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Baustein deiner Absicherung, und die Steuererklärung ist der Ort, an dem du diesen Baustein auch steuerlich würdigen kannst.

Wir hoffen, dass dieser Artikel dir geholfen hat, das Thema besser zu verstehen. Du musst kein Steuerexperte sein, um deine Risikolebensversicherung abzusetzen. Mit den richtigen Informationen und ein wenig Sorgfalt kannst du das selbst in die Hand nehmen. Und wenn du einmal unsicher bist, gibt es immer die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Denke daran: Jeder Euro, den du sparst, ist ein Euro, der dir und deiner Familie zugutekommt. Also nutze die Chance und gib deine Risikolebensversicherung in deiner nächsten Steuererklärung an. Es ist einfacher, als du denkst, und es lohnt sich. Viel Erfolg bei deiner Steuererklärung!

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du eine Risikolebensversicherung abgeschlossen?
Ist dein Vertrag nach 2005 abgeschlossen worden?
Hast du die Beiträge in deiner letzten Steuererklärung angegeben?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Nein, nur wenn der Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde und es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. Bei Altverträgen gelten andere Regeln. Zudem müssen die Beiträge innerhalb der Höchstbeträge für Sonderausgaben liegen.

Dann verpasst du die Chance, Steuern zu sparen. Das Finanzamt rechnet dann nur die gesetzliche Vorsorgepauschale an, die oft niedriger ist als die tatsächlichen Beiträge. Du bekommst also weniger Geld zurück.

Ja, auch Selbstständige können die Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Für sie gilt ein höherer Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr. Die Beiträge werden ebenfalls in der Anlage Vorsorge eingetragen.

Bei einer Risikolebensversicherung ist der gesamte Beitrag der Risikoanteil, da es keinen Sparanteil gibt. Du kannst also den vollen Beitrag ansetzen. Bei anderen Versicherungen wie der Kapitallebensversicherung musst du den Anteil aus der jährlichen Standmitteilung entnehmen.

Nein, die Beiträge können nur für das jeweilige Kalenderjahr in der Steuererklärung angegeben werden. Eine rückwirkende Absetzung für vergangene Jahre ist nicht möglich, es sei denn, du hast die Steuererklärung noch nicht eingereicht und die Frist läuft noch.

Bei der Kapitallebensversicherung gibt es einen Sparanteil, der nicht absetzbar ist. Nur der Risikoanteil ist absetzbar. Bei der Risikolebensversicherung gibt es keinen Sparanteil, daher ist der volle Beitrag absetzbar. Zudem zahlt die Kapitallebensversicherung im Erlebensfall aus, die Risikolebensversicherung nicht.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.