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Ratgeber · Versicherung

Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar: So geht es richtig

Beiträge zur Risikolebensversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ob sich das steuerlich auswirkt, hängt von deinen übrigen Versicherungs­beiträgen und den geltenden Höchstbeträgen ab.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur Risikolebensversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige.
  • Die Auszahlung im Todesfall ist einkommensteuerfrei, kann aber Erbschaftsteuer auslösen.
  • Mit einer Über-Kreuz-Versicherung lässt sich die Erbschaftsteuer auf die Versicherungssumme vermeiden.

01 · Grundlagen

So ordnet das Finanzamt die Beiträge ein

Steuerlich gehören die Beiträge zur Risikolebensversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen und mindern dein zu versteuerndes Einkommen, sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Für das Finanzamt zählen deine Beiträge zur Risikolebensversicherung zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie gehören damit in dieselbe Kategorie wie Beiträge zu Unfallversicherungen oder Haftpflichtversicherungen. Der Abzug erfolgt als Sonderausgabe und mindert dein zu versteuerndes Einkommen.

Die steuerliche Wirkung hängt davon ab, ob der gemeinsame Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung haben Vorrang und werden in voller Höhe berücksichtigt. Erst wenn danach noch Spielraum bleibt, wirken sich deine Risikolebensversicherungsbeiträge steuermindernd aus.

Für die Absetzbarkeit ist es unerheblich, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Entscheidend ist allein die Höhe deiner übrigen Vorsorgeaufwendungen im Verhältnis zum geltenden Höchstbetrag.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Risikolebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Haftpflichtversicherungen, die in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden können. Die Beiträge sind nur absetzbar, wenn der gemeinsame Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht bereits durch andere Versicherungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Kurz erklärt

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zu Risikolebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Haftpflichtversicherungen, die in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden können.

Die Beiträge sind nur absetzbar, wenn der gemeinsame Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht bereits durch andere Versicherungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

02 · Vergleich

Höchstbeträge für Arbeitnehmer und Selbstständige

Für die steuerliche Absetzbarkeit gelten feste Höchstbeträge. Diese werden oft bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht, bevor die Risikolebensversicherung überhaupt berücksichtigt wird.

Für den Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen gelten feste jährliche Höchstbeträge. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst du bis zu 1.900 Euro geltend machen, als Selbstständige oder Selbstständiger bis zu 2.800 Euro. Diese Beträge beziehen sich auf alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen, nicht allein auf die Risikolebensversicherung.

In der Praxis sind die Höchstbeträge häufig bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. Diese Beiträge darfst du zwar in voller Höhe absetzen, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten. Für deine Risikolebensversicherung bleibt dann aber kein steuerlicher Spielraum mehr.

Bei zusammenveranlagten Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern werden die Höchstbeträge addiert. Ein angestellter Partner und eine selbstständige Partnerin kommen so gemeinsam auf 4.700 Euro.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2026: Arbeitnehmer 1.900 Euro, Selbstständige 2.800 Euro. Bei Zusammenveranlagung werden beide Höchstbeträge addiert. Überschreiten die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag, bleibt für die Risikolebensversicherung kein Spielraum mehr.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2026
ArbeitnehmerSelbstständige
Jährlicher Höchstbetrag1.900 Euro2.800 Euro
ZusammenveranlagungBeide Höchstbeträge werden addiertBeide Höchstbeträge werden addiert
Typische KonkurrenzKranken- und PflegeversicherungKranken- und Pflegeversicherung

03 · Schritt für Schritt

So gibst du die Beiträge in der Steuererklärung an

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Einen Nachweis über die gezahlten Beiträge liefert die Beitragsbescheinigung deines Versicherers.

Dort gibt es den Bereich für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, in dem du die gezahlten Beiträge des Kalenderjahres einträgst. Die Anlage reichst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.

Als Nachweis dient die Beitragsbescheinigung deines Versicherers. Sie wird dir nach Ablauf des Kalenderjahres zugeschickt und weist die gezahlten Beiträge aus. Solltest du die Bescheinigung zum Zeitpunkt der Steuererklärung noch nicht erhalten haben, fragst du bei deinem Versicherer nach.

Das Finanzamt kann die Beitragsbescheinigung im Rahmen der Bearbeitung anfordern. Bewahre sie daher zusammen mit deinen Steuerunterlagen auf, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist.

Beitragsbescheinigung anfordern: Dein Versicherer stellt dir nach Ablauf des Kalenderjahres eine Beitragsbescheinigung aus. Sie weist die gezahlten Beiträge für die Steuererklärung aus. Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen: Trage die Beiträge unter den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. Die Anlage reichst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ein. Nachweis bereithalten: Das Finanzamt kann die Beitragsbescheinigung anfordern. Bewahre sie daher mit deinen Steuerunterlagen auf.

01

Beitragsbescheinigung anfordern

Dein Versicherer stellt dir nach Ablauf des Kalenderjahres eine Beitragsbescheinigung aus. Sie weist die gezahlten Beiträge für die Steuererklärung aus.

02

Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen

Trage die Beiträge unter den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. Die Anlage reichst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ein.

03

Nachweis bereithalten

Das Finanzamt kann die Beitragsbescheinigung anfordern. Bewahre sie daher mit deinen Steuerunterlagen auf.

04 · Was gilt

Wann die Auszahlung Erbschafts­teuer auslöst

Die Auszahlung der Risikolebensversicherung ist für die begünstigte Person einkommensteuerfrei. Sie gehört jedoch zum Nachlass und kann Erbschaftsteuer auslösen, wenn die Freibeträge überschritten werden.

Sie wird nicht als Einkommen gewertet und muss in keiner Einkommensteuererklärung angegeben werden. Anders sieht es bei der Erbschaftsteuer aus.

Üblicherweise ist der Versicherungsnehmer zugleich die versicherte Person. Verstirbt diese Person, fließt die Versicherungssumme in den Nachlass und gehört zum Erbe. Die begünstigten Hinterbliebenen müssen die Summe daher im Rahmen der Erbschaftsteuer berücksichtigen.

Ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom persönlichen Freibetrag der erbenden Person und vom gesamten Nachlass ab. Liegt das Gesamterbe unter dem Freibetrag, bleibt die Auszahlung steuerfrei. Bei unverheirateten Partnern beträgt der Freibetrag nur 20.000 Euro und ist durch eine übliche Versicherungssumme schnell überschritten.

Erbschaftsteuer auf die Versicherungssumme: Erbschaftsteuer fällt an, wenn die Versicherungssumme in den Nachlass des Verstorbenen fließt und der persönliche Freibetrag der erbenden Person überschritten ist oder die begünstigte Person ein entfernter Verwandter oder nicht verwandt ist. Keine Erbschaftsteuer fällt an, wenn die Versicherung als Über-Kreuz-Versicherung läuft, die Auszahlung unter dem persönlichen Freibetrag bleibt oder die begünstigte Person der Ehepartner ist und das Gesamterbe unter 500.000 Euro liegt.

Erbschaftsteuer fällt an

·Die Versicherungssumme fließt in den Nachlass des Verstorbenen
·Der persönliche Freibetrag der erbenden Person ist überschritten
·Die begünstigte Person ist ein entfernter Verwandter oder nicht verwandt

Keine Erbschaftsteuer

·Die Versicherung läuft als Über-Kreuz-Versicherung
·Die Auszahlung bleibt unter dem persönlichen Freibetrag
·Die begünstigte Person ist der Ehepartner und das Gesamterbe liegt unter 500.000 Euro

05 · Vergleich

Freibeträge bei der Erbschafts­teuer

Wie viel Erbschaftsteuer auf die Versicherungssumme anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Für nahe Angehörige gelten hohe Freibeträge, für entfernte Verwandte und Nichtverwandte nur 20.000 Euro.

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen der erbenden Person und dem Verstorbenen ab. Für nahe Angehörige gelten hohe Freibeträge, für entfernte Verwandte und Nichtverwandte nur 20.000 Euro. Der Freibetrag bezieht sich immer auf das gesamte Erbe, nicht nur auf die Versicherungssumme.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder können 400.000 Euro erben, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, Eltern und Großeltern von 100.000 Euro.

Unverheiratete Partner fallen in die Kategorie der sonstigen Personen mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Da übliche Versicherungssummen einer Risikolebensversicherung diesen Betrag oft deutlich übersteigen, ist bei dieser Konstellation besondere Aufmerksamkeit nötig.

Persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder 400.000 Euro, Enkelkinder 200.000 Euro, Eltern und Großeltern 100.000 Euro, Geschwister, Nichten, Neffen und sonstige Personen 20.000 Euro. Der Freibetrag bezieht sich auf das gesamte Erbe, nicht nur auf die Versicherungssumme. Auch Immobilien, Sparguthaben und Wertpapiere zählen dazu.

Persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
Begünstigte PersonFreibetrag
Ehepartner oder eingetragene LebenspartnerEhepartner oder eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder und AdoptivkinderKinder, Stiefkinder und Adoptivkinder400.000 Euro
EnkelkinderEnkelkinder200.000 Euro
Eltern und GroßelternEltern und Großeltern100.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, sonstige PersonenGeschwister, Nichten, Neffen, sonstige Personen20.000 Euro

06 · Kosten

Versorgungs­freibeträge für Ehepartner und Kinder

Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag können Ehepartner und Kinder einen Versorgungsfreibetrag abziehen. Er wird jedoch um Hinterbliebenenrenten wie Witwen- oder Waisenrenten gekürzt.

Dieser wird von der Erbmasse abgezogen, bevor die Erbschaftsteuer berechnet wird. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner beträgt der Versorgungsfreibetrag 256.000 Euro.

Für Kinder ist der Versorgungsfreibetrag nach Alter gestaffelt. Kinder bis 5 Jahre haben einen Freibetrag von 52.000 Euro, Kinder von 6 bis 10 Jahren von 41.000 Euro. Mit zunehmendem Alter sinkt der Betrag auf 30.700 Euro für Kinder von 11 bis 15 Jahren, 20.500 Euro für Kinder von 16 bis 20 Jahren und 10.300 Euro für Kinder von 21 bis 27 Jahren.

Der Versorgungsfreibetrag wird um Hinterbliebenenrenten gekürzt, die der erbenden Person zustehen. Dazu gehören insbesondere Witwen- und Waisenrenten. Um deren Höhe reduziert sich der Freibetrag, bevor die Steuer berechnet wird.

Versorgungsfreibeträge nach Verwandtschaftsgrad: Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner 256.000 Euro, Kinder bis 5 Jahre 52.000 Euro, Kinder 6 bis 10 Jahre 41.000 Euro, Kinder 11 bis 15 Jahre 30.700 Euro, Kinder 16 bis 20 Jahre 20.500 Euro, Kinder 21 bis 27 Jahre 10.300 Euro. Der Versorgungsfreibetrag wird um Waisen- und Witwenrenten gekürzt, die der erbenden Person zustehen.

Versorgungsfreibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner256.000 Euro
Kinder bis 5 Jahre52.000 Euro
Kinder 6 bis 10 Jahre41.000 Euro
Kinder 11 bis 15 Jahre30.700 Euro
Kinder 16 bis 20 Jahre20.500 Euro
Kinder 21 bis 27 Jahre10.300 Euro

07 · Im Vertrag

Über-Kreuz-Versicherung als steuerliche Alternative

Bei einer Über-Kreuz-Versicherung versichert jede Person das Leben der anderen. Die Auszahlung gilt dann nicht als Erbe, sondern als eigene Versicherungsleistung, auf die keine Erbschaftsteuer anfällt.

Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag ab, zahlt die Beiträge und ist Versicherungsnehmer. Versichert ist jeweils das Leben des Partners, nicht das eigene Leben.

Im Todesfall erhält der überlebende Partner die Versicherungssumme als eigene Versicherungsleistung. Diese Leistung fließt nicht in die Erbmasse des Verstorbenen ein. Dadurch fällt keine Erbschaftsteuer an, unabhängig von den persönlichen Freibeträgen.

Diese Variante eignet sich besonders für unverheiratete Paare, die nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben. Auch Geschäftspartner können die Über-Kreuz-Versicherung nutzen. Du benötigst dafür zwei separate Versicherungsverträge.

So funktioniert die Über-Kreuz-Versicherung: Jeder Partner schließt einen Vertrag auf das Leben des anderen ab und zahlt die Beiträge. Versichert ist jeweils das Leben des Partners, nicht das eigene Leben. Im Todesfall erhält der überlebende Partner die Versicherungssumme als eigene Leistung, nicht als Erbe. Die Auszahlung fließt nicht in die Erbmasse ein, daher fällt keine Erbschaftsteuer an.

So funktioniert die Über-Kreuz-Versicherung

VersicherungsnehmerVertragsparteiJeder Partner schließt einen Vertrag auf das Leben des anderen ab und zahlt die Beiträge.
Versicherte PersonRisikoträgerVersichert ist jeweils das Leben des Partners, nicht das eigene Leben.
AuszahlungLeistungsfallIm Todesfall erhält der überlebende Partner die Versicherungssumme als eigene Leistung, nicht als Erbe.
SteuerfolgeErbschaftsteuerDie Auszahlung fließt nicht in die Erbmasse ein, daher fällt keine Erbschaftsteuer an.

08 · Was gilt

Werbungs­kosten: Wann die Beiträge abziehbar sind

In bestimmten beruflichen Konstellationen können Beiträge zur Risikolebensversicherung als Werbungskosten gelten. Das ist der Fall, wenn die Versicherung der Absicherung eines beruflichen Kredits dient.

Die Beiträge mindern dann nicht die Sonderausgaben, sondern direkt die Einkünfte aus der jeweiligen Tätigkeit.

Voraussetzung ist, dass der Kredit für berufliche oder betriebliche Zwecke aufgenommen wurde. Die Risikolebensversicherung muss Teil der Kreditkonditionen sein oder der Absicherung der Kredittilgung dienen. In diesem Fall besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit.

Dient die Versicherung dagegen der privaten Absicherung deiner Familie, kommt ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht. Auch bei einem Kredit für eine selbstgenutzte Immobilie scheidet der Abzug als Werbungskosten aus.

Risikolebensversicherung als Werbungskosten: Als Werbungskosten abziehbar ist die Versicherung, wenn sie der Absicherung eines betrieblichen Kredits dient, der Kredit für berufliche oder betriebliche Zwecke aufgenommen wurde oder die Versicherung Teil der Kreditkonditionen ist. Nicht als Werbungskosten abziehbar ist die Versicherung, wenn sie der privaten Absicherung der Familie dient, der Kredit eine selbstgenutzte Immobilie finanziert oder die Versicherung auf das eigene Leben ohne beruflichen Bezug läuft.

Als Werbungskosten abziehbar

·Die Versicherung dient der Absicherung eines betrieblichen Kredits
·Der Kredit wurde für berufliche oder betriebliche Zwecke aufgenommen
·Die Versicherung ist Teil der Kreditkonditionen

Nicht als Werbungskosten abziehbar

·Die Versicherung dient der privaten Absicherung der Familie
·Der Kredit finanziert eine selbstgenutzte Immobilie
·Die Versicherung läuft auf das eigene Leben ohne beruflichen Bezug

09 · Hintergrund

Einkommensteuer: So wirkt sich die Versicherung aus

Die Risikolebensversicherung hat zwei Berührungspunkte mit der Einkommensteuer: die Beiträge als Sonderausgaben und die Auszahlung im Leistungsfall. Die Auszahlung selbst ist für die begünstigte Person einkommensteuerfrei.

Die Risikolebensversicherung hat zwei Berührungspunkte mit der Einkommensteuer. Auf der Beitragsseite kannst du die gezahlten Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen, sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist. Auf der Leistungsseite ist die Auszahlung im Todesfall für die begünstigte Person einkommensteuerfrei.

Die Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen als Sonderausgaben. Du gibst sie in der Anlage Vorsorgeaufwand an und legst auf Verlangen die Beitragsbescheinigung vor. Die steuerliche Wirkung hängt von deinen übrigen Vorsorgeaufwendungen ab, insbesondere von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Auszahlung der Versicherungssumme wird bei der begünstigten Person nicht als Einkommen gewertet. Sie muss in keiner Einkommensteuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme bildet die Absicherung beruflicher Kredite, bei der die Beiträge als Werbungskosten abziehbar sein können.

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung mindern als sonstige Vorsorgeaufwendungen dein zu versteuerndes Einkommen, sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist. In der Anlage Vorsorgeaufwand gibst du die gezahlten Beiträge an und legst auf Verlangen die Beitragsbescheinigung vor. Die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall ist bei der begünstigten Person nicht einkommensteuerpflichtig. Sie wird nicht als Einkommen gewertet und muss in keiner Einkommensteuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme bildet die Absicherung beruflicher Kredite. Hier können die Beiträge als Werbungskosten abziehbar sein.

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung mindern als sonstige Vorsorgeaufwendungen dein zu versteuerndes Einkommen, sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist. In der Anlage Vorsorgeaufwand gibst du die gezahlten Beiträge an und legst auf Verlangen die Beitragsbescheinigung vor.

Die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall ist bei der begünstigten Person nicht einkommensteuerpflichtig. Sie wird nicht als Einkommen gewertet und muss in keiner Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Eine Ausnahme bildet die Absicherung beruflicher Kredite. Hier können die Beiträge als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Versicherung untrennbar mit dem Kredit verbunden ist und der Kredit beruflichen Zwecken dient.

10 · Checkliste

Sonderausgaben: Der richtige Platz in der Steuererklärung

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie werden in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen erfasst.

Diese Anlage ist Bestandteil deiner Einkommensteuererklärung.

Für den Sonderausgabenabzug benötigst du die Beitragsbescheinigung deiner Risikolebensversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr. Zusätzlich solltest du deine Angaben zu den übrigen Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherung bereithalten, da diese den Höchstbetrag beeinflussen.

Bei Zusammenveranlagung benötigst du die Beitragsbescheinigungen beider Partner. Die Höchstbeträge werden addiert, und die Beiträge beider Partner fließen in die gemeinsame Berechnung ein.

Das brauchst du für den Sonderausgabenabzug: Beitragsbescheinigung deiner Risikolebensversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr, Anlage Vorsorgeaufwand für deine Einkommensteuererklärung, Angaben zu deinen übrigen Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Zusammenveranlagung: Beitragsbescheinigungen beider Partner.

Das brauchst du für den Sonderausgabenabzug

01

Beitragsbescheinigung deiner Risikolebensversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr

02

Anlage Vorsorgeaufwand für deine Einkommensteuererklärung

03

Angaben zu deinen übrigen Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherung

04

Bei Zusammenveranlagung: Beitragsbescheinigungen beider Partner

11 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Absetzen der Risikolebensversicherung

Viele Steuerzahler überschätzen die steuerliche Wirkung der Risikolebensversicherung. Häufig ist der Höchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung wirken sich dann steuerlich nicht aus.

Ein weiterer Fehler ist das Fehlen der Beitragsbescheinigung. Ohne diesen Nachweis kannst du die Beiträge nicht glaubhaft machen. Fordere die Bescheinigung rechtzeitig bei deinem Versicherer an, wenn sie nicht automatisch zu Jahresbeginn eintrifft.

Bei der Vertragsgestaltung wird die Erbschaftsteuer oft ignoriert. Besonders unverheiratete Paare verlassen sich auf einen Freibetrag von nur 20.000 Euro, der durch eine übliche Versicherungssumme schnell überschritten ist. Die Über-Kreuz-Versicherung wird als steuerliche Alternative häufig nicht geprüft.

Diese Fehler solltest du vermeiden: Die Beiträge werden nicht eingetragen, weil die Beitragsbescheinigung fehlt. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wird nicht beachtet. Die Erbschaftsteuer auf die Auszahlung wird bei der Vertragsgestaltung ignoriert. Unverheiratete Partner verlassen sich auf den Freibetrag von nur 20.000 Euro. Die Über-Kreuz-Versicherung wird nicht als Alternative geprüft.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Die Beiträge werden nicht eingetragen, weil die Beitragsbescheinigung fehlt
·Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wird nicht beachtet
·Die Erbschaftsteuer auf die Auszahlung wird bei der Vertragsgestaltung ignoriert
·Unverheiratete Partner verlassen sich auf den Freibetrag von nur 20.000 Euro
·Die Über-Kreuz-Versicherung wird nicht als Alternative geprüft

Häufige Fragen

Fragen zu Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026