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Ratgeber · Versicherung

Rentenversicherung in der Steuererklärung: So setzt du deine Altersvorsorge richtig ab

Beiträge zur Rentenversicherung kannst du als Sonderausgaben geltend machen und damit deine Steuerlast im Erwerbsleben senken. Im Gegenzug wird deine spätere Rente nachgelagert besteuert.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Rürup-Rente sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro pro Jahr absetzbar.
  • Für die Riester-Rente kannst du jährlich bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben ansetzen, die Zulagen werden jedoch gegengerechnet.
  • Beiträge zu einer klassischen privaten Rentenversicherung sind in der Ansparphase steuerlich nicht absetzbar.
  • Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt deine Rentendaten automatisch an das Finanzamt, die Anlage R musst du aber trotzdem abgeben.

01 · Grundlagen

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung bei der Rente?

Seit 2005 gilt in Deutschland das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Deine Beiträge zur Altersvorsorge werden während des Berufslebens steuerlich entlastet, dafür wird die spätere Rente besteuert.

Das Prinzip verschiebt die Steuerlast vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Während du arbeitest, mindern deine Beiträge zur Altersvorsorge das zu versteuernde Einkommen. Im Gegenzug wird die spätere Rente besteuert, und zwar mit dem Anteil, der sich aus deinem Rentenbeginnjahr ergibt.

Für dich heißt das: Je später du in Rente gehst, desto höher ist der steuerpflichtige Teil deiner Bruttorente. Wer 2058 oder später erstmals Rente bezieht, muss sie grundsätzlich voll versteuern. In der Regel ist das Verfahren trotzdem vorteilhaft, weil deine Einnahmen im Alter meist niedriger sind als während der Berufsjahre.

Die Übergangsphase läuft bis 2058. Danach greift die vollständige nachgelagerte Besteuerung für alle neuen Rentnerjahrgänge.

Kurz erklärt

Nachgelagerte Besteuerung

Ein steuerliches Prinzip, bei dem die Aufwendungen für die Altersvorsorge in der Ansparphase steuerfrei gestellt werden und die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase erfolgt.

Die Übergangsphase läuft bis 2058. Wer 2058 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern.

02 · Kosten

Gesetzliche Rentenversicherung: Welche Beiträge setzt du ab?

Deine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen zur Basisversorgung und sind als Sonderausgaben abziehbar. Seit 2023 kannst du 100 Prozent deiner Beiträge geltend machen, allerdings nur bis zum geltenden Höchstbetrag.

Dieser liegt bei 30.826 Euro pro Jahr für Alleinstehende und beim Doppelten für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.

Bei Angestellten zieht das Finanzamt den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von deinen absetzbaren Beiträgen ab. Dieser Teil war bereits steuerfrei, daher kannst du ihn nicht erneut geltend machen. Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können ihre Beiträge bis zum Höchstbetrag voll ansetzen.

Der Höchstbetrag von 30.826 Euro gilt für alle Beiträge der Basisversorgung zusammen. Dazu zählen gesetzliche Rente, Rürup-Rente, berufsständische Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse.

Abzugsfähige Beiträge zur Basisversorgung im Jahr 2026

Höchstbetrag für Basisversorgung (gesetzliche Rente, Rürup, Versorgungswerk)30.826 EUR
Davon abziehbarer Anteil100 %

03 · Was gilt

Rürup-Rente und Basis­versorgung: Was zählt dazu?

Neben der gesetzlichen Rente gehören auch die Rürup-Rente, berufsständische Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse zur Basisversorgung. Alle Beiträge dieser ersten Schicht teilen sich denselben Höchstbetrag.

Die Basisversorgung umfasst mehrere Altersvorsorgeformen, die sich denselben Höchstbetrag teilen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Rürup-Rente, berufsständische Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse dazu. Alle Beiträge dieser ersten Schicht werden gemeinsam betrachtet, wenn das Finanzamt deinen absetzbaren Betrag berechnet.

Nicht zur Basisversorgung zählen die Riester-Rente, klassische private Rentenversicherungen, die betriebliche Altersvorsorge und private Kapitallebensversicherungen. Diese Produkte werden steuerlich anders behandelt und haben eigene Regeln für den Sonderausgabenabzug oder die spätere Besteuerung.

Wenn du mehrere Verträge der Basisversorgung hast, addiert das Finanzamt deine Beiträge. Überschreitest du den Höchstbetrag, wird der übersteigende Teil nicht berücksichtigt.

Zählt zur Basisversorgung

·Gesetzliche Rentenversicherung
·Rürup-Rente (Basisrente)
·Berufsständische Versorgungswerke
·Landwirtschaftliche Alterskasse

Zählt nicht zur Basisversorgung

·Riester-Rente
·Private Rentenversicherung (klassisch)
·Betriebliche Altersvorsorge
·Private Kapitallebensversicherung

04 · Vergleich

Riester-Rente: Wie wirken sich Zulagen und Sonderausgaben aus?

Die Riester-Rente wird steuerlich anders behandelt als die Basisversorgung. Du kannst deine Beiträge bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben ansetzen, das Finanzamt prüft jedoch, ob sich das für dich lohnt.

Das Finanzamt führt jedoch eine Günstigerprüfung durch und vergleicht den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug mit den Zulagen, die du bereits erhalten hast. Eine Erstattung bekommst du nur, wenn der Steuervorteil höher ist als die Summe der Zulagen.

Die Zulagen werden direkt auf deinen Riester-Vertrag gutgeschrieben. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen bis zu 300 Euro hinzu. Diese Beträge werden bei der Günstigerprüfung gegengerechnet, weil du sie bereits als Förderung erhalten hast.

Die Günstigerprüfung übernimmt das Finanzamt automatisch. Du musst nicht selbst entscheiden, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen für dich besser sind.

Steuerliche Behandlung von Riester-Beiträgen
SonderausgabenabzugZulagenförderung
Höchstbetrag pro Jahr2.100 EUR
Steuerlicher VorteilMinderung des zu versteuernden Einkommens
GünstigerprüfungFinanzamt prüft, ob Abzug oder Zulagen günstiger istWird bei der Günstigerprüfung gegengerechnet

05 · Grundlagen

Private Rentenversicherung: Lassen sich Beiträge absetzen?

Klassische private Rentenversicherungen gehören zur dritten Schicht der Altersvorsorge. In der Ansparphase kannst du ihre Beiträge nicht als Sonderausgaben geltend machen.

Das unterscheidet sie grundlegend von der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente.

Dafür ist die spätere Auszahlung steuerlich günstiger. Bei einer privaten Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, nicht die gesamte Rente. Dieser Anteil hängt von deinem Alter bei Rentenbeginn ab und ist deutlich niedriger als der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente.

Beiträge zur privaten Rentenversicherung sind in der Ansparphase nicht absetzbar. Der Vorteil liegt in der geringeren Besteuerung während der Auszahlungsphase.

Kurz erklärt

Private Rentenversicherung in der Ansparphase

Eine private Rentenversicherung wird aus bereits versteuertem Einkommen finanziert. Die Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen nicht, dafür ist die spätere Auszahlung nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.

Die Besteuerung in der Auszahlungsphase hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und ist deutlich günstiger als bei der gesetzlichen Rente.

06 · Vergleich

Anlage R und Anlage Vorsorgeaufwand: Was trägst du wo ein?

Für deine Rentenversicherung in der Steuererklärung sind zwei Formulare relevant. Die Anlage Vorsorgeaufwand betrifft deine Beiträge, die Anlage R deine erhaltenen Rentenleistungen.

In der Anlage Vorsorgeaufwand trägst du deine absetzbaren Beiträge zur Altersvorsorge ein, also die Aufwendungen für die Basisversorgung und gegebenenfalls die Riester-Rente. Die Anlage R betrifft deine erhaltenen Rentenleistungen, wenn du bereits Rente beziehst.

Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die Daten zur gesetzlichen Rente automatisch an das Finanzamt. Das entbindet dich jedoch nicht von der Pflicht, die Anlage R abzugeben, wenn du zur Steuererklärung verpflichtet bist. Die automatische Übermittlung erspart dir nur das manuelle Eintragen der Beträge.

Die automatische Datenübermittlung ersetzt nicht die Abgabe der Anlage R. Sie hilft dir lediglich, Übertragungsfehler zu vermeiden und Zeit beim Ausfüllen zu sparen.

Die wichtigsten Anlagen für Rentenversicherung und Steuererklärung
Anlage VorsorgeaufwandAnlage R
ZweckEintragung der absetzbaren Beiträge zur AltersvorsorgeEintragung der erhaltenen Rentenleistungen
Relevant fürBeitragszahler in der AnsparphaseRentnerinnen und Rentner in der Auszahlungsphase
Automatische DatenübermittlungDaten der gesetzlichen Rente werden automatisch übermitteltDaten der gesetzlichen Rente werden automatisch übermittelt

07 · Was gilt

Rentenbesteuerung: Welcher Anteil deiner Rente ist steuerpflichtig?

Wie viel von deiner Rente du versteuern musst, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Der steuerpflichtige Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise an.

Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt dieser Prozentsatz: Bei Rentenbeginn 2020 sind es 80 Prozent, 2021 dann 81 Prozent und 2022 insgesamt 82 Prozent.

Ab 2023 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil nur noch um einen halben Prozentpunkt pro Jahr. Wer 2058 oder später in Rente geht, muss die Rente grundsätzlich voll versteuern. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen Rentenfreibetrag als festen Eurobetrag, der in den Folgejahren unverändert bleibt.

Künftige Rentenanpassungen erhöhen dein steuerpflichtiges Renteneinkommen in voller Höhe. Der Rentenfreibetrag bleibt dagegen konstant, sodass jede Rentenerhöhung voll besteuert wird.

Steuerpflichtiger Anteil

·Rentenbeginn 2005 oder früher: 50 Prozent der Bruttorente
·Rentenbeginn 2020: 80 Prozent der Bruttorente
·Rentenbeginn 2021: 81 Prozent der Bruttorente
·Rentenbeginn 2022: 82 Prozent der Bruttorente
·Rentenbeginn 2058 oder später: 100 Prozent der Bruttorente

Steuerfreier Rentenfreibetrag

·Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt in den Folgejahren unverändert
·Künftige Rentenanpassungen erhöhen das steuerpflichtige Renteneinkommen in voller Höhe
·Der Rentenfreibetrag wird bei Rentenbeginn einmalig festgeschrieben

08 · Im Vertrag

Öffnungs­klausel: Wann lohnt sich der Nachweis hoher Beiträge?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Die Öffnungsklausel gilt, wenn du vor 2005 sehr hohe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder bestimmte andere Alterssicherungssysteme eingezahlt hast.

Die Öffnungsklausel sieht eine Ausnahme von der nachgelagerten Besteuerung vor. Sie gilt, wenn du in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hast. Dazu zählen auch Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken oder der landwirtschaftlichen Alterskasse.

Um von der Öffnungsklausel zu profitieren, musst du nachweisen, dass du den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 in mindestens zehn Jahren überschritten hast. Die Beitragsbemessungsgrenze West ist dabei der Maßstab. Eine entsprechende Bescheinigung kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung, deinem Versorgungswerk oder der landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen.

Die Öffnungsklausel erfordert den Nachweis von mindestens zehn Jahren mit Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags vor 2005. Ohne diesen Nachweis bleibt es bei der regulären nachgelagerten Besteuerung.

Voraussetzungen für die Öffnungsklausel

Höchstbeitrag überschrittenNachweisDu musst nachweisen, dass du den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze West) vor 2005 in mindestens zehn Jahren überschritten hast.
Einbezogene SystemeGeltungsbereichNeben der gesetzlichen Rente zählen auch berufsständische Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse zu den berücksichtigungsfähigen Systemen.
BescheinigungAntragEine entsprechende Bescheinigung kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung, deinem Versorgungswerk oder der landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen.

09 · Schritt für Schritt

Steuererklärung als Rentner: Diese Fristen gelten für dich

Auch als Rentnerin oder Rentner musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Die Fristen entsprechen denen für Arbeitnehmer.

Die Deutsche Rentenversicherung behält von deiner Rente keine Steuern ein, daher musst du dich selbst um die Abgabe kümmern. Die Fristen entsprechen denen für Arbeitnehmer.

Die Abgabefrist beträgt grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Steuerjahres, also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein deine Erklärung erstellt, verlängert sich die Frist auf 14 Monate bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine kostenlose Steuerbescheinigung aus. Einmal beantragt, wird sie in den Folgejahren automatisch zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet.

01

Prüfen, ob eine Steuererklärung nötig ist

Eine Steuererklärung ist notwendig, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für 2026 gelten die jeweils aktuellen Beträge für Alleinstehende und Verheiratete.

02

Steuerbescheinigung der Rentenversicherung erhalten

Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine kostenlose Bescheinigung mit allen steuerlich relevanten Beträgen aus. Einmal beantragt, wird sie in den Folgejahren automatisch zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet.

03

Steuererklärung fristgerecht einreichen

Die Abgabefrist beträgt grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Steuerjahres, also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist auf 14 Monate.

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Rentenversicherung in der Steuererklärung

Bei der Angabe deiner Rentenversicherung in der Steuererklärung passieren schnell Fehler, die zu Nachzahlungen oder verschenkten Steuervorteilen führen. Diese Punkte solltest du besonders prüfen.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass du die Anlage R nicht abgeben musst, weil die Daten automatisch übermittelt werden. Die automatische Übermittlung entbindet dich nicht von der Abgabepflicht, wenn du zur Steuererklärung verpflichtet bist. Du musst die Anlage R trotzdem einreichen.

Ein weiterer Fehler ist der Versuch, Beiträge zur privaten Rentenversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Das ist in der Ansparphase nicht zulässig. Auch der absetzbare Höchstbetrag wird oft überschätzt: Die 30.826 Euro gelten für alle Beiträge der Basisversorgung zusammen, nicht pro Vertrag.

Die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente übernimmt das Finanzamt automatisch. Du musst sie nicht selbst beantragen, solltest aber prüfen, ob deine Angaben vollständig sind.

Typische Fehler vermeiden

·Du gibst die Anlage R nicht ab, weil die Daten automatisch übermittelt werden. Die automatische Übermittlung entbindet dich nicht von der Abgabepflicht.
·Du setzt Beiträge zur privaten Rentenversicherung als Sonderausgaben an. Das ist in der Ansparphase nicht zulässig.
·Du vergisst bei der Riester-Rente die Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen für dich günstiger sind.
·Du überschätzt den absetzbaren Höchstbetrag. Der Höchstbetrag von 30.826 Euro gilt für alle Beiträge der Basisversorgung zusammen, nicht pro Vertrag.
·Du beachtest den Arbeitgeberanteil nicht. Bei Angestellten wird der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung vom absetzbaren Betrag abgezogen.

11 · Vergleich

Ansparphase und Auszahlungs­phase: So wirkt sich die Steuer aus

Die steuerliche Behandlung deiner Rentenversicherung unterscheidet sich grundlegend zwischen Ansparphase und Auszahlungsphase. Ein Überblick hilft dir, die langfristigen Auswirkungen zu verstehen.

In der Ansparphase mindern Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Rürup-Rente dein zu versteuerndes Einkommen bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro. Bei der Riester-Rente kannst du bis zu 2.100 Euro absetzen oder Zulagen erhalten. Beiträge zur privaten Rentenversicherung sind nicht absetzbar.

In der Auszahlungsphase wird die gesetzliche Rente mit dem steigenden Anteil besteuert, der von deinem Rentenbeginnjahr abhängt. Die Riester-Rente ist in voller Höhe steuerpflichtig. Bei der privaten Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, was sie in der Auszahlungsphase besonders attraktiv macht.

Die nachgelagerte Besteuerung ist in der Regel vorteilhaft. Deine Einnahmen im Alter sind üblicherweise geringer als während der Berufsjahre, daher fällt auch der Steueranteil auf deine Rente niedriger aus.

Steuerliche Behandlung nach Phase
AnsparphaseAuszahlungs­phase
Gesetzliche Rente und Rürup-RenteBeiträge bis 30.826 EUR als Sonderausgaben absetzbarRente mit steigendem Anteil steuerpflichtig
Riester-RenteBeiträge bis 2.100 EUR absetzbar oder ZulagenRente in voller Höhe steuerpflichtig
Private RentenversicherungBeiträge nicht absetzbarNur Ertragsanteil steuerpflichtig

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026