Ratgeber · Versicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung in der Steuererklärung: So gibst du sie richtig an
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung entscheidet die Vertragsart darüber, ob du Beiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen eintragen kannst. In der Auszahlungsphase greifen dagegen besondere Regeln, die deine Steuerlast oft deutlich senken.
10 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Beiträge zur klassischen fondsgebundenen Rentenversicherung sind nicht als Sonderausgaben absetzbar.
- Fondsgebundene Riester- und Rürup-Verträge kannst du in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.
- Bei Kapitalauszahlung nach dem 62. Lebensjahr und zwölf Jahren Laufzeit ist nur der halbe Ertrag steuerpflichtig.
- Bei lebenslanger Rente wird nur der gesetzliche Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das 17 Prozent.
01 · Grundlagen
Was bedeutet fondsgebundene Rentenversicherung in der Steuererklärung?
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob dein Vertrag eine reine Privatrente ist oder staatlich gefördert wird. Für die Steuererklärung musst du beide Varianten sauber trennen.
Für deine Steuererklärung musst du zuerst klären, ob dein Vertrag eine reine Privatrente ist oder ob er staatlich gefördert wird. Eine klassische fondsgebundene Rentenversicherung ohne Förderung taucht in der Ansparphase nicht in deinen Vorsorgeaufwendungen auf. Anders ist es bei fondsgebundenen Riester- oder Rürup-Verträgen, die als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die eigentliche Besteuerung beginnt bei allen Varianten erst, wenn Geld an dich ausgezahlt wird. Während der Ansparphase zahlst du keine Steuern auf die Erträge in deinem Vertrag.
Fondsgebundene Rentenversicherung in der Steuererklärung: Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine private Altersvorsorge, bei der deine Beiträge in Investmentfonds angelegt werden. In der Steuererklärung taucht sie entweder als nicht absetzbare Privatrente oder als geförderte Riester- bzw. Rürup-Rente mit Sonderausgabenabzug auf. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, nicht während der Ansparphase.
Kurz erklärt
Fondsgebundene Rentenversicherung in der Steuererklärung
Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine private Altersvorsorge, bei der deine Beiträge in Investmentfonds angelegt werden. In der Steuererklärung taucht sie entweder als nicht absetzbare Privatrente oder als geförderte Riester- bzw. Rürup-Rente mit Sonderausgabenabzug auf.
Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, nicht während der Ansparphase.
02 · Was gilt
Kannst du Beiträge zur fondsgebundenen Rentenversicherung absetzen?
Die Absetzbarkeit deiner Beiträge hängt vom Vertragstyp ab. Nur staatlich geförderte Varianten mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
Beiträge zu einer klassischen fondsgebundenen Rentenversicherung kannst du nicht als Sonderausgaben absetzen. Sie zählen steuerlich nicht zu den Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge. Eine Ausnahme gilt nur für staatlich geförderte Verträge.
Bei einer fondsgebundenen Riester-Rente kannst du jährlich bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Bei einer fondsgebundenen Rürup-Rente (Basis-Rente) sind deine Beiträge bis zum Höchstbeitrag für Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar, der im Jahr 2026 bei 30.826 Euro liegt.
Absetzbarkeit von Beiträgen nach Vertragstyp: Als Sonderausgaben absetzbar sind die fondsgebundene Riester-Rente (bis 2.100 Euro pro Jahr) und die fondsgebundene Rürup-Rente (bis zum Höchstbeitrag für Altersvorsorgeaufwendungen). Nicht absetzbar sind die klassische fondsgebundene Rentenversicherung und jede private fondsgebundene Rentenversicherung ohne staatliche Förderung.
Als Sonderausgaben absetzbar
Nicht absetzbar
03 · Vergleich
So unterscheiden sich Riester, Rürup und private Fondsrente
Die drei Vertragsarten haben unterschiedliche Regeln für Einzahlung und Auszahlung. Ein Vergleich zeigt, wo du in der Steuererklärung ansetzen kannst.
Die drei Vertragsarten unterscheiden sich sowohl bei der Absetzbarkeit der Beiträge als auch bei der späteren Besteuerung. Bei der privaten Fondsrente sind Beiträge nicht absetzbar, dafür ist die spätere Rente nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei Riester und Rürup erhältst du in der Ansparphase Steuervorteile, musst aber in der Auszahlungsphase mehr versteuern.
Renten aus einer fondsgebundenen Riester-Rente sind zu 100 Prozent steuerpflichtig. Renten aus einer fondsgebundenen Rürup-Rente werden mit dem Besteuerungsanteil versteuert, der für Neurentner im Jahr 2026 bei 84 Prozent liegt.
- Bei der privaten Fondsrente ist die lebenslange Rente nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig, zum Beispiel 17 Prozent bei Rentenbeginn mit 67.
- Bei der fondsgebundenen Riester-Rente sind die Beiträge bis 2.100 Euro pro Jahr absetzbar, die Rente später aber voll steuerpflichtig.
- Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente sind die Beiträge bis zum Höchstbeitrag für Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar, die Rente wird mit dem Besteuerungsanteil versteuert.
Steuerliche Behandlung der fondsgebundenen Rentenversicherung nach Vertragstyp: Die private Fondsrente ist in der Ansparphase nicht absetzbar, die lebenslange Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert und bei Kapitalauszahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt. Die fondsgebundene Riester-Rente ist bis 2.100 Euro pro Jahr absetzbar, die Rente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Die fondsgebundene Rürup-Rente ist bis zum Höchstbeitrag absetzbar, die Rente wird mit dem Besteuerungsanteil von 84 Prozent für Neurentner im Jahr 2026 versteuert.
| Private Fondsrente | Fondsgebundene Riester-Rente | Fondsgebundene Rürup-Rente | |
|---|---|---|---|
| Beiträge in der Ansparphase | Nicht absetzbar | Bis 2.100 Euro pro Jahr absetzbar | Bis zum Höchstbeitrag für Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar |
| Besteuerung der lebenslangen Rente | Nur Ertragsanteil (z. B. 17 Prozent bei Rentenbeginn mit 67) | 100 Prozent der Rente | Besteuerungsanteil (2026: 84 Prozent für Neurentner) |
| Besteuerung bei Kapitalauszahlung | Halbeinkünfteverfahren, wenn Vertrag mindestens 12 Jahre lief und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt |
04 · Schritt für Schritt
So gibst du die fondsgebundene Rente in der Steuererklärung an
Der Weg in der Steuererklärung ist für geförderte Verträge klar geregelt. Bei der privaten Fondsrente entfällt die Eintragung während der Ansparphase komplett.
Bei einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Förderung trägst du während der Ansparphase nichts in deine Steuererklärung ein. Erst wenn du Leistungen erhältst, musst du diese erklären. Bei Riester- und Rürup-Verträgen ist der Weg dagegen klar geregelt.
Für geförderte Verträge erhältst du jährlich eine Bescheinigung von deinem Versicherer. Die dort ausgewiesenen Beiträge übernimmst du in die Anlage Vorsorgeaufwand, und zwar im Bereich Riester-Rente beziehungsweise Basis-Rente.
Vertragstyp prüfen: Stelle fest, ob dein Vertrag eine private fondsgebundene Rentenversicherung, eine fondsgebundene Riester-Rente oder eine fondsgebundene Rürup-Rente ist. Bescheinigung des Versicherers anfordern: Für Riester- und Rürup-Verträge erhältst du jährlich eine Bescheinigung über deine eingezahlten Beiträge, die du in die Steuererklärung übernimmst. Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen: Trage die Beiträge zur Riester-Rente im Bereich Riester-Rente und die Beiträge zur Rürup-Rente im Bereich Basis-Rente ein, private Fondsrenten trägst du nicht ein. Auszahlung später versteuern: Erst wenn du Leistungen erhältst, musst du diese in der Steuererklärung angeben.
Vertragstyp prüfen
Stelle fest, ob dein Vertrag eine private fondsgebundene Rentenversicherung, eine fondsgebundene Riester-Rente oder eine fondsgebundene Rürup-Rente ist.
Bescheinigung des Versicherers anfordern
Für Riester- und Rürup-Verträge erhältst du jährlich eine Bescheinigung über deine eingezahlten Beiträge. Diese Werte übernimmst du in die Steuererklärung.
Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen
Trage die Beiträge zur Riester-Rente im Bereich Riester-Rente und die Beiträge zur Rürup-Rente im Bereich Basis-Rente ein. Private Fondsrenten trägst du nicht ein.
Auszahlung später versteuern
Erst wenn du Leistungen aus dem Vertrag erhältst, gibst du diese in der Anlage R oder KAP der Steuererklärung an.
05 · Vergleich
Wie wird die Auszahlung deiner fondsgebundenen Rente besteuert?
In der Auszahlungsphase kommt es darauf an, ob du eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung wählst. Beide Wege haben eigene Steuerregeln.
Die lebenslange Rente ist nur mit dem gesetzlichen Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei einer Kapitalabfindung gilt unter bestimmten Voraussetzungen das Halbeinkünfteverfahren.
Für das Halbeinkünfteverfahren muss dein Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden haben und die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Bei Altverträgen vor 2012 genügt die Vollendung des 60. Lebensjahres. Dann ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig.
Besteuerung der Auszahlung: lebenslange Rente oder Kapitalabfindung. Bei der lebenslangen Rente ist nur der gesetzliche Ertragsanteil steuerpflichtig, ohne besondere Voraussetzung. Bei der einmaligen Kapitalabfindung ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt (bei Altverträgen vor 2012: nach dem 60. Lebensjahr). Beispiel bei Rentenbeginn mit 67: 17 Prozent der Rente sind steuerpflichtig. Bei Kapitalabfindung sind 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig.
| Lebenslange Rente | Einmalige Kapitalabfindung | |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Anteil | Nur der gesetzliche Ertragsanteil | Nur die Hälfte des Ertrags (Halbeinkünfteverfahren) |
| Voraussetzung für Steuervorteil | Keine besondere Voraussetzung | Vertrag läuft mindestens 12 Jahre und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr (bei Altverträgen vor 2012: nach dem 60. Lebensjahr) |
| Beispiel bei Rentenbeginn mit 67 | 17 Prozent der Rente sind steuerpflichtig | 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen sind steuerpflichtig |
06 · Kosten
Welche Steuervorteile bietet die fondsgebundene Rentenversicherung?
Auch wenn die klassische Fondsrente in der Ansparphase nicht absetzbar ist, profitierst du bei der Auszahlung von klaren Steuervorteilen gegenüber anderen Kapitalerträgen.
Der zentrale Steuervorteil der privaten fondsgebundenen Rentenversicherung liegt in der Auszahlungsphase. Während der Ansparphase zahlst du keine Steuern auf die Erträge in deinem Vertrag. Bei der Auszahlung ist nur ein Teil steuerpflichtig, nicht der gesamte Ertrag.
Bei einer lebenslangen Rente mit Rentenbeginn mit 67 sind nur 17 Prozent der Rente steuerpflichtig. Bei einer Kapitalabfindung mit Halbeinkünfteverfahren ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer.
Steuerliche Vorteile der fondsgebundenen Rentenversicherung in der Auszahlungsphase: Bei lebenslanger Rente beträgt der steuerpflichtige Anteil 17 Prozent bei Rentenbeginn mit 67. Bei Kapitalabfindung mit Halbeinkünfteverfahren beträgt der steuerpflichtige Anteil 50 Prozent. Ohne Steuervorteil wären 100 Prozent steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer.
Steuerliche Vorteile der fondsgebundenen Rentenversicherung in der Auszahlungsphase
07 · Checkliste
Welche Fristen und Altersgrenzen gelten für die Steuervorteile?
Für die günstige Besteuerung der Kapitalabfindung musst du zwei Bedingungen erfüllen. Die Altersgrenze hängt vom Abschlussjahr deines Vertrags ab.
Der Vertrag muss seit mindestens 12 Jahren bestehen. Außerdem darf die Auszahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt eine niedrigere Altersgrenze von 60 Jahren. Für Altverträge vor 2005 kommen zusätzliche Voraussetzungen hinzu: Du musst mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben und die Versicherungssumme muss mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen.
- Der Vertrag besteht seit mindestens 12 Jahren.
- Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 62. Lebensjahres, bei Verträgen vor 2012 nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
- Bei Altverträgen vor 2005 hast du mindestens 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt.
- Bei Altverträgen vor 2005 beträgt die Versicherungssumme mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge.
Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung: Der Vertrag besteht seit mindestens 12 Jahren. Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 62. Lebensjahres, bei Verträgen vor 2012 nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Bei Altverträgen vor 2005 hast du mindestens 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt und die Versicherungssumme beträgt mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge.
Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung
Der Vertrag besteht seit mindestens 12 Jahren.
Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Verträgen vor 2012: nach Vollendung des 60. Lebensjahres).
Du hast mindestens 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt (nur relevant für Altverträge vor 2005).
Die Versicherungssumme beträgt mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge (nur relevant für Altverträge vor 2005).
08 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Steuererklärung zur fondsgebundenen Rente
Viele Versicherte verschenken Steuervorteile oder machen falsche Angaben. Diese Punkte solltest du vermeiden.
Ein häufiger Fehler ist, Beiträge zur privaten fondsgebundenen Rentenversicherung als Sonderausgaben einzutragen. Diese Beiträge sind nicht absetzbar und die Eintragung führt zu keiner Steuerersparnis. Stattdessen solltest du prüfen, ob dein Vertrag eine geförderte Variante ist.
Bei Riester- und Rürup-Verträgen vergessen viele, die Bescheinigung des Versicherers anzufordern. Dadurch entgeht dir der Sonderausgabenabzug. Bei der Kapitalauszahlung wird oft der volle Ertrag versteuert, obwohl nur die Hälfte steuerpflichtig ist.
- Beiträge zur privaten fondsgebundenen Rentenversicherung als Sonderausgaben eintragen, obwohl sie nicht absetzbar sind.
- Die Bescheinigung des Versicherers für Riester- oder Rürup-Beiträge nicht anfordern und dadurch den Sonderausgabenabzug verpassen.
- Bei Kapitalauszahlung den vollen Ertrag versteuern, obwohl nur die Hälfte steuerpflichtig ist.
- Die Altersgrenze für das Halbeinkünfteverfahren falsch einschätzen, besonders bei Altverträgen vor 2012.
Häufige Fehler in der Steuererklärung: Beiträge zur privaten fondsgebundenen Rentenversicherung als Sonderausgaben eintragen, obwohl sie nicht absetzbar sind. Die Bescheinigung des Versicherers für Riester- oder Rürup-Beiträge nicht anfordern und dadurch den Sonderausgabenabzug verpassen. Bei Kapitalauszahlung den vollen Ertrag versteuern, obwohl nur die Hälfte steuerpflichtig ist. Die Altersgrenze für das Halbeinkünfteverfahren falsch einschätzen, besonders bei Altverträgen vor 2012.
Häufige Fehler in der Steuererklärung
09 · Im Vertrag
Was gilt für fondsgebundene Riester- und Rürup-Verträge in der Steuererklärung?
Geförderte fondsgebundene Verträge haben eigene Regeln für den Sonderausgabenabzug und die spätere Besteuerung. Diese weichen von der privaten Fondsrente ab.
Beiträge zur fondsgebundenen Riester-Rente kannst du bis zu 2.100 Euro pro Jahr absetzen. Beiträge zur fondsgebundenen Rürup-Rente zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind bis zum Höchstbeitrag von 30.826 Euro im Jahr 2026 absetzbar.
In der Auszahlungsphase sind Renten aus einer fondsgebundenen Riester-Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig. Renten aus einer fondsgebundenen Rürup-Rente werden mit dem Besteuerungsanteil versteuert, der für Neurentner im Jahr 2026 bei 84 Prozent liegt.
Regeln für fondsgebundene Riester- und Rürup-Verträge: In der Ansparphase sind Beiträge zur fondsgebundenen Riester-Rente bis zu 2.100 Euro pro Jahr absetzbar, Beiträge zur fondsgebundenen Rürup-Rente bis zum Höchstbeitrag von 30.826 Euro im Jahr 2026. In der Auszahlungsphase sind Renten aus einer fondsgebundenen Riester-Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig, Renten aus einer fondsgebundenen Rürup-Rente werden mit dem Besteuerungsanteil von 84 Prozent für Neurentner im Jahr 2026 versteuert.
Regeln für fondsgebundene Riester- und Rürup-Verträge
10 · Hintergrund
So wirkt sich der Ertragsanteil auf deine Steuerlast aus
Der Ertragsanteil bestimmt, wie viel Prozent deiner lebenslangen Rente steuerpflichtig sind. Er hängt von deinem Alter bei Rentenbeginn ab.
Bei einer lebenslangen Rente aus einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser Anteil ist gesetzlich festgelegt und sinkt mit zunehmendem Renteneintrittsalter. Der eingezahlte Sparanteil bleibt in jedem Fall steuerfrei.
Beginnst du deine Rente mit 67 Jahren, beträgt der Ertragsanteil 17 Prozent. Von 1.500 Euro monatlicher Rente sind damit 255 Euro steuerpflichtig. Bei einem persönlichen Steuersatz von 32 Prozent zahlst du darauf 81,60 Euro Steuern im Monat.
Bei einer lebenslangen Rente aus einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser Anteil ist gesetzlich festgelegt und sinkt mit zunehmendem Renteneintrittsalter. Beginnst du deine Rente mit 67 Jahren, beträgt der Ertragsanteil 17 Prozent. Von 1.500 Euro monatlicher Rente sind 255 Euro steuerpflichtig, bei einem persönlichen Steuersatz von 32 Prozent zahlst du darauf 81,60 Euro Steuern im Monat. Der eingezahlte Sparanteil bleibt bei der privaten Fondsrente in jedem Fall steuerfrei.
Bei einer lebenslangen Rente aus einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Dieser Anteil ist gesetzlich festgelegt und sinkt mit zunehmendem Renteneintrittsalter.
Beginnst du deine Rente mit 67 Jahren, beträgt der Ertragsanteil 17 Prozent. Das bedeutet: Von 1.500 Euro monatlicher Rente sind 255 Euro steuerpflichtig. Bei einem persönlichen Steuersatz von 32 Prozent zahlst du darauf 81,60 Euro Steuern im Monat.
Der eingezahlte Sparanteil bleibt bei der privaten Fondsrente in jedem Fall steuerfrei. Nur der Teil, der durch Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erwirtschaftet wurde, unterliegt der Besteuerung.
Häufige Fragen
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