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Ratgeber · Versicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige: So sicherst du deine Altersvorsorge ab

Als Selbstständige trägst du die Verantwortung für deine Altersvorsorge meist allein. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert dabei Renditechancen an den Kapitalmärkten mit flexiblen Beiträgen und Steuervorteilen.

11 Kapitel · 19 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die meisten Selbstständigen sind nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
  • Eine fondsgebundene Rentenversicherung investiert deine Beiträge in Investmentfonds und bietet so höhere Renditechancen als klassische Policen.
  • Beiträge lassen sich flexibel an schwankende Einkommen anpassen, erhöhen, reduzieren oder zeitweise aussetzen.
  • Neben der privaten Vorsorge können auch Basisrente oder freiwillige gesetzliche Beiträge sinnvolle Bausteine sein.

01 · Was gilt

Pflichtversicherung für Selbstständige: Wer einzahlen muss

Nicht alle Selbstständigen sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Für bestimmte Berufsgruppen besteht eine Rentenversicherungspflicht, die du kennen solltest, bevor du dich für eine private Vorsorge entscheidest.

Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht hängt bei Selbstständigen nicht vom Einkommen ab, sondern von der Art der Tätigkeit. Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gehören ebenso zum pflichtversicherten Personenkreis wie selbstständige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen, sofern sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Auch Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert.

Für selbstständige Lehrkräfte gilt eine Einkommensgrenze von 603 Euro monatlich, ab der die Versicherungspflicht einsetzt. Der Lehrbegriff wird dabei weit ausgelegt: Nachhilfe, Golfunterricht oder Aerobic-Kurse fallen ebenso darunter wie die Tätigkeit als Coach oder Trainer. Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer sowie Hausgewerbetreibende und Hebammen unterliegen ebenfalls der Pflichtversicherung.

Nicht automatisch pflichtversichert sind dagegen freiberufliche Berater, IT-Dienstleister und Designer. Auch wer ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe ausübt, bleibt in der Regel ohne gesetzliche Versicherungspflicht. Für diese Gruppen ist die private Altersvorsorge der zentrale Baustein, um im Alter nicht in eine Versorgungslücke zu geraten.

  • Selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
  • Selbstständige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen sind pflichtversichert, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Künstler und Publizisten werden über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert.
  • Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sowie Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer sind ebenfalls pflichtversichert.
  • Freiberufliche Berater, IT-Dienstleister und Designer sind nicht automatisch pflichtversichert und müssen privat vorsorgen.

Pflichtversichert

·Selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind
·Selbstständige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer
·Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse abgesichert sind
·Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
·Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
·Hausgewerbetreibende und Hebammen

Nicht automatisch pflichtversichert

·Freiberufliche Berater, IT-Dienstleister und Designer
·Selbstständige im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe
·Gewerbetreibende mit mehreren Auftraggebern
·Selbstständige, die vor dem 14.2.2020 einen der aufgelisteten Handwerksberufe ausgeübt haben

02 · Grundlagen

Scheinselbstständigkeit: Wenn du auf dem Papier selbstständig bist

Die Einstufung als selbstständig oder abhängig beschäftigt hat direkte Folgen für deine Rentenversicherung. Wer als scheinselbstständig gilt, muss rückwirkend als Arbeitnehmer versichert werden.

Die rechtliche Einordnung deiner Tätigkeit entscheidet darüber, ob du in der gesetzlichen Rentenversicherung als Arbeitnehmer versichert werden musst. Wirst du von deinen Geschäftspartnern vertraglich als selbstständig bezeichnet, arbeitest aber tatsächlich wie ein Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, giltst du als scheinselbstständig. In diesem Fall muss dein Auftraggeber dich rückwirkend als Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden und Beiträge nachzahlen.

Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit hängt von mehreren Kriterien ab. Entscheidend sind Weisungsgebundenheit, die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers und das fehlende unternehmerische Risiko. Wer feste Arbeitszeiten hat, in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers eingebunden ist und keine eigenen betrieblichen Investitionen trägt, läuft Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden.

Für deine Altersvorsorge hat das erhebliche Konsequenzen. Als scheinselbstständig eingestufte Person erwirbst du rückwirkend gesetzliche Rentenansprüche als Arbeitnehmer, verlierst aber gleichzeitig die Möglichkeit, Betriebsausgaben und andere Selbstständigenvorteile geltend zu machen. Eine frühzeitige Klärung des Status, notfalls über ein Statusfeststellungsverfahren, schützt dich vor unerwarteten Nachzahlungen und falschen Vorsorgeentscheidungen.

  • Du wirst vertraglich als selbstständig bezeichnet, arbeitest aber tatsächlich wie ein Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
  • Dann giltst du als scheinselbstständig und musst in der gesetzlichen Rentenversicherung als Arbeitnehmer versichert werden.
  • Die Abgrenzung hängt von Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb und fehlendem unternehmerischem Risiko ab.

Kurz erklärt

Scheinselbstständigkeit

Du wirst vertraglich als selbstständig bezeichnet, arbeitest aber tatsächlich wie ein Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dann giltst du als scheinselbstständig und musst in der gesetzlichen Rentenversicherung als Arbeitnehmer versichert werden.

Die Abgrenzung hängt von Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb und fehlendem unternehmerischem Risiko ab.

03 · Checkliste

Rentenanspruch aufbauen: Freiwillige gesetzliche Versicherung

Auch ohne Pflicht kannst du dich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du bereits Beitragszeiten gesammelt hast oder Wartezeiten für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen möchtest.

Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist für viele Selbstständige ein sinnvoller Grundbaustein. Du kannst die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag und der Beitragsbemessungsgrenze frei wählen und damit deine spätere Rente gezielt steuern. Besonders attraktiv ist diese Option, wenn du vor der Selbstständigkeit bereits gesetzlich rentenversichert warst und deine Ansprüche nahtlos aufstocken möchtest.

Ein zentraler Vorteil liegt in der Absicherung bei Erwerbsminderung. Um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, musst du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen. Mit freiwilligen Beiträgen kannst du diese Wartezeit aufbauen und dir so einen Anspruch sichern, der unabhängig von privaten Versicherungen besteht. Auch Hinterbliebene profitieren von den gesetzlichen Leistungen, die eine private Rentenversicherung in dieser Form nicht bietet.

Die freiwillige Versicherung lohnt sich vor allem dann, wenn du nur vorübergehend selbstständig bist und später wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchtest. Sie schafft einen verlässlichen Grundbaustein, der unabhängig von Kapitalmärkten funktioniert und sich gut mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung kombinieren lässt.

  • Du warst vor der Selbstständigkeit bereits gesetzlich rentenversichert und möchtest deine Ansprüche aufstocken.
  • Du willst die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erfüllen.
  • Du möchtest einen verlässlichen Grundbaustein für deine Altersvorsorge, der unabhängig von Kapitalmärkten ist.
  • Du planst, nur vorübergehend selbstständig zu sein und später wieder in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln.
  • Du schätzt die zusätzliche Absicherung bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene.

Wann sich die freiwillige gesetzliche Versicherung lohnt

01

Du warst vor der Selbstständigkeit bereits gesetzlich rentenversichert und möchtest deine Ansprüche aufstocken.

02

Du möchtest die Mindestversicherungszeit für eine gesetzliche Rente erfüllen.

03

Du möchtest einen verlässlichen Grundbaustein für deine Altersvorsorge, der unabhängig von Kapitalmärkten ist.

04

Du planst, nur vorübergehend selbstständig zu sein und später wieder in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln.

05

Du schätzt die zusätzliche Absicherung bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene.

04 · Was gilt

Versorgungs­werke: Pflicht für Freiberufler in Kammerberufen

Für viele akademische Freiberufler ist die Altersvorsorge über ein berufsständisches Versorgungswerk organisiert. Diese Pflichtmitgliedschaft ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung und beeinflusst deine private Vorsorgeplanung.

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind in der Regel Pflichtmitglieder ihres jeweiligen Versorgungswerks. Diese Mitgliedschaft ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung vollständig und bietet oft höhere Leistungen bei gleichzeitig flexibleren Beitragsmodellen.

Die Beiträge zum Versorgungswerk orientieren sich meist an deinem Einkommen und können in einkommensstarken Jahren deutlich über den gesetzlichen Höchstbeiträgen liegen. Dafür erhältst du eine lebenslange Rente, die häufig großzügiger ausfällt als die gesetzliche Altersrente. Zusätzlich bieten viele Versorgungswerke Absicherungen bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene, die speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten sind.

Nicht pflichtversichert im Versorgungswerk sind selbstständige Handwerker, freiberufliche Berater und Coaches, Selbstständige im Handel oder in der Gastronomie sowie Künstler und Publizisten. Für diese Gruppen bleibt die private Vorsorge, etwa über eine fondsgebundene Rentenversicherung, der wichtigste Weg, um eine ausreichende Altersrente aufzubauen. Auch Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks können zusätzlich privat vorsorgen, um ihre Versorgungslücke zu schließen.

  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sind Pflichtmitglieder in ihren berufsständischen Versorgungswerken.
  • Apotheker und Psychotherapeuten zahlen ebenfalls in ein Versorgungswerk ein.
  • Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sind über ihre Kammerberufe pflichtversichert.
  • Architekten und Ingenieure gehören zu den Pflichtmitgliedern der Versorgungswerke.
  • Selbstständige Handwerker und freiberufliche Berater sind nicht automatisch im Versorgungswerk pflichtversichert.

Pflichtmitglied im Versorgungswerk

·Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
·Apotheker und Psychotherapeuten
·Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater
·Architekten und Ingenieure
·Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Keine Pflichtmitgliedschaft

·Selbstständige Handwerker
·Freiberufliche Berater und Coaches
·Selbstständige im Handel oder in der Gastronomie
·Künstler und Publizisten

05 · Grundlagen

Altersvorsorgedepot: Das neue Modell für Selbstständige

Seit 2026 gibt es das Altersvorsorgedepot als staatlich geförderte Vorsorgeform. Es erweitert die Optionen für Selbstständige, die renditeorientiert und flexibel für das Alter sparen möchten.

Es handelt sich um ein Wertpapierdepot, das speziell für die private Altersvorsorge konzipiert ist und dir ermöglicht, in ETFs und Fonds zu investieren. Dabei profitierst du von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, die das Depot besonders für renditeorientierte Sparer attraktiv machen.

Der zentrale Unterschied zur fondsgebundenen Rentenversicherung liegt in der Auszahlungsphase. Beim Altersvorsorgedepot kannst du flexibler über dein angespartes Kapital verfügen, erhältst aber keine lebenslange Rentengarantie. Das bedeutet: Du trägst das Risiko, dass dein Kapital im Alter nicht bis zum Lebensende reicht, selbst. Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet dagegen die Sicherheit einer lebenslangen monatlichen Rente, unabhängig davon, wie alt du wirst.

Für Selbstständige, die bereits über andere Absicherungen wie ein Versorgungswerk oder eine gesetzliche Rente verfügen, kann das Altersvorsorgedepot eine sinnvolle Ergänzung sein. Es eignet sich besonders für Sparer, die Wert auf Flexibilität legen und das Kapitalmarktrisiko bewusst tragen möchten. Wer dagegen eine verlässliche lebenslange Rente sucht, ist mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung besser beraten.

  • Ein Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge.
  • Es ermöglicht dir, in ETFs und Fonds zu investieren und dabei von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen zu profitieren.
  • Im Gegensatz zur fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Auszahlung beim Altersvorsorgedepot flexibler, dafür fehlt die lebenslange Rentengarantie.

Kurz erklärt

Altersvorsorgedepot

Ein Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es ermöglicht dir, in ETFs und Fonds zu investieren und dabei von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen zu profitieren.

Im Gegensatz zur fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Auszahlung beim Altersvorsorgedepot flexibler, dafür fehlt die lebenslange Rentengarantie.

06 · Schritt für Schritt

Fondsgebundene Rentenversicherung: So funktioniert die private Vorsorge

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung fließen deine Beiträge in Investmentfonds. Du profitierst von Marktchancen und kannst im Alter zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung wählen.

Der Ablauf einer fondsgebundenen Rentenversicherung folgt einem klaren Prinzip. Du schließt einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab und legst dabei Laufzeit, Beitragshöhe und Fondsauswahl fest. Deine monatlichen oder jährlichen Beiträge werden nach Abzug der Kosten in die von dir gewählten Investmentfonds investiert, sodass dein Guthaben direkt an der Wertentwicklung der Kapitalmärkte teilnimmt.

Über die Laufzeit entwickelt sich dein Vertragsguthaben abhängig von der Performance der Fonds. In guten Börsenjahren wächst dein Kapital deutlich schneller als bei klassischen Rentenversicherungen mit Garantiezins, in schwachen Jahren kann der Wert jedoch auch sinken. Diese Schwankungen sind der Preis für die höheren Renditechancen, die eine fondsgebundene Rentenversicherung im Vergleich zu klassischen Produkten bietet.

Zum Rentenbeginn hast du die Wahl: Du entscheidest dich für eine lebenslange monatliche Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem. Die lebenslange Rente schützt dich vor dem Risiko, dein Kapital zu früh aufzubrauchen. Die Kapitalauszahlung bietet dir dagegen maximale Flexibilität, etwa wenn du im Ruhestand größere Anschaffungen planst oder dein Vermögen anderweitig verwenden möchtest.

  • Du wählst eine fondsgebundene Rentenversicherung mit passender Laufzeit, Beitragshöhe und Fondsauswahl.
  • Deine monatlichen oder jährlichen Beiträge werden nach Abzug der Kosten in die gewählten Investmentfonds investiert.
  • Über die Laufzeit entwickelt sich dein Vertragsguthaben abhängig von der Wertentwicklung der Fonds.
  • Zum Rentenbeginn entscheidest du dich für eine lebenslange monatliche Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem.
01

Vertrag abschließen

Du wählst eine fondsgebundene Rentenversicherung mit passender Laufzeit, Beitragshöhe und Fondsauswahl.

02

Beiträge einzahlen

Deine monatlichen oder jährlichen Beiträge werden nach Abzug der Kosten in die gewählten Investmentfonds investiert.

03

Vermögen aufbauen

Über die Laufzeit entwickelt sich dein Vertragsguthaben abhängig von der Wertentwicklung der Fonds.

04

Rente oder Kapital wählen

Zum Rentenbeginn entscheidest du dich für eine lebenslange monatliche Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem.

07 · Vergleich

Steuervorteile: Was du als Selbstständige absetzen kannst

Die steuerliche Behandlung ist ein zentraler Unterschied zwischen den Vorsorgeformen. Je nach Produkt kannst du Beiträge als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben geltend machen.

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Vorsorgeform erheblich. Beiträge zur Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, sind 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Das macht die Basisrente besonders für Selbstständige mit hohem Einkommen attraktiv, die ihre Steuerlast im Erwerbsleben senken möchten. Im Gegenzug wird die spätere Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, und eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Beiträge zur fondsgebundenen Rentenversicherung sind dagegen nicht als Sonderausgaben absetzbar, sondern werden aus versteuertem Einkommen gezahlt. Der Vorteil liegt in der Auszahlphase: Nur der Ertragsanteil der Rente oder die Hälfte der Erträge bei Kapitalauszahlung wird besteuert. Diese nachgelagerte Besteuerung kann für Selbstständige günstiger sein, wenn sie im Alter einen niedrigeren Steuersatz haben als während der Erwerbsphase.

Die Flexibilität bei den Beiträgen ist ein weiterer Unterschied. Bei der Basisrente können Beiträge zwar flexibel angepasst werden, der Vertrag ist aber unkündbar und eine Kapitalauszahlung ausgeschlossen. Die fondsgebundene Rentenversicherung erlaubt dagegen Beitragspausen, Beitragserhöhungen und eine Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn, was sie für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen besonders interessant macht.

  • Beiträge zur Basisrente sind 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar.
  • Beiträge zur fondsgebundenen Rentenversicherung werden aus versteuertem Einkommen gezahlt und sind nicht als Sonderausgaben absetzbar.
  • Bei der Basisrente wird die Rente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
  • Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird nur der Ertragsanteil der Rente oder die Hälfte der Erträge bei Kapitalauszahlung besteuert.
  • Die Basisrente ist unkündbar, die fondsgebundene Rentenversicherung erlaubt flexible Beiträge und eine Kapitalauszahlung.
Steuerliche Behandlung der Vorsorgeformen im Vergleich
BasisrenteFondsgebundene Rentenversicherung
Abzugsfähigkeit der BeiträgeBeiträge sind als Sonderausgaben absetzbarBeiträge sind aus versteuertem Einkommen zu zahlen
Besteuerung in der AuszahlphaseRente wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, Kapitalauszahlung nicht möglich
Flexibilität bei BeiträgenBeiträge können flexibel angepasst werden, Vertrag ist aber unkündbarBeiträge lassen sich erhöhen, reduzieren oder zeitweise aussetzen

08 · Kosten

Versorgungs­lücke berechnen: So viel Kapital brauchst du

Die Höhe deiner privaten Vorsorge hängt von deiner persönlichen Versorgungslücke ab. Eine einfache Rechnung hilft dir, den monatlichen Sparbedarf zu ermitteln.

Als Faustregel gilt: Du solltest etwa 70 bis 80 Prozent deines letzten Nettoeinkommens auch im Ruhestand zur Verfügung haben. Verdienst du beispielsweise netto 3.000 Euro monatlich, ergibt das eine Zielrente von rund 2.100 bis 2.400 Euro im Monat.

Um deine Versorgungslücke zu berechnen, ziehst du von deiner Zielrente alle vorhandenen Ansprüche ab, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer bestehenden privaten Rente. Die Differenz ist die monatliche Lücke, die du mit zusätzlicher Vorsorge schließen musst. Multiplizierst du diese Lücke mit der geschätzten Rentendauer, erhältst du deinen Kapitalbedarf.

Ein Beispiel: Bei einer Zielrente von 2.400 Euro und einer gesetzlichen Rente von 1.000 Euro beträgt die monatliche Lücke 1.400 Euro. Über eine Rentendauer von 20 Jahren ergibt das einen Kapitalbedarf von rund 336.000 Euro. Je nach Laufzeit und Rendite kann dafür eine monatliche Sparrate von 300 bis 500 Euro ausreichen, wenn du früh beginnst und regelmäßig sparst.

  • Zielrente minus vorhandene Ansprüche ergibt die monatliche Lücke, die du mit privater Vorsorge schließen musst.
  • Bei einer Zielrente von 2.400 Euro und einer gesetzlichen Rente von 1.000 Euro beträgt die monatliche Versorgungslücke 1.400 Euro.
  • Bei einer angenommenen Rentendauer von 20 Jahren ergibt sich ein Kapitalbedarf von rund 336.000 Euro.
  • Je nach Laufzeit und Rendite kann dafür eine monatliche Sparrate von 300 bis 500 Euro ausreichen.

Beispielrechnung für eine Versorgungslücke

Zielrente (70 bis 80 % vom letzten Nettoeinkommen)2.100 bis 2.400 EUR
Monatliche Versorgungslücke1.400 EUR

09 · Im Vertrag

Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit: Absicherung für Selbstständige

Ohne gesetzliche Absicherung kann eine längere Krankheit oder ein Unfall deine Existenz bedrohen. Eine private Absicherung gegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit ist für Selbstständige besonders wichtig.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet nur eine Basisabsicherung: Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist. Die teilweise Erwerbsminderungsrente greift, wenn du zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten kannst. Voraussetzung ist in beiden Fällen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.

Für Selbstständige ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung die umfassendste Absicherung der Arbeitskraft. Sie leistet bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, also deutlich früher als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet: Wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, erhältst du eine vereinbarte monatliche Rente, unabhängig davon, ob du noch in einem anderen Beruf arbeiten könntest.

Die Kombination aus gesetzlicher Basisabsicherung und privater Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die wichtigsten Lücken. Während die gesetzliche Rente nur bei nahezu vollständiger Erwerbsunfähigkeit greift, sichert die private BU-Versicherung bereits den Verlust deiner konkreten beruflichen Tätigkeit ab. Gerade für Selbstständige, deren Einkommen direkt an ihre Arbeitskraft gekoppelt ist, ist diese Absicherung unverzichtbar.

  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf und ist die umfassendste Absicherung für Selbstständige.
  • Die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist, bei einer allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren.
  • Die gesetzliche teilweise Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn du zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist, ebenfalls bei einer allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren.

Wichtige Begriffe zur Absicherung der Arbeitskraft

Private BerufsunfähigkeitsversicherungEmpfohlenSichert deine Arbeitskraft ab und lässt sich als Zusatzbaustein in eine fondsgebundene Rentenversicherung integrieren.
Gesetzliche volle ErwerbsminderungsrenteBasisabsicherungWird gezahlt, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist.
Gesetzliche teilweise ErwerbsminderungsrenteTeilabsicherungWird gezahlt, wenn du zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist.

10 · Hintergrund

Künstlersozialkasse: Sonderweg für Kreative

Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden anteilig von der KSK, dem Künstler und den Verwertern getragen.

Als selbstständige Künstlerin oder Publizistin wirst du über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Du zahlst nur den Arbeitnehmeranteil, die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil und finanziert diesen aus einer Abgabe der Verwerter wie Verlage, Galerien oder Rundfunkanstalten. Dadurch erhältst du Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung zu Konditionen, die denen eines Angestellten ähneln.

Die KSK prüft, ob deine Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch gilt und ob du selbstständig und erwerbsmäßig arbeitest. Bei Anerkennung bist du automatisch in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Selbstständigen, die sich um Krankenversicherung und Altersvorsorge separat kümmern müssen.

Zusätzlich zur Pflichtversicherung über die KSK kannst du privat vorsorgen, etwa mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente aus der KSK bildet dabei den Grundbaustein, während die private Vorsorge die Versorgungslücke schließt. Diese Kombination ist für viele Kreative der Weg zu einer auskömmlichen Altersrente, ohne auf die Flexibilität einer privaten Vorsorge verzichten zu müssen.

  • Als selbstständige Künstlerin oder Publizistin wirst du über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
  • Du zahlst nur den Arbeitnehmeranteil, die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil und finanziert diesen aus einer Abgabe der Verwerter.
  • Die KSK prüft, ob deine Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch gilt und ob du selbstständig und erwerbsmäßig arbeitest.
  • Bei Anerkennung bist du automatisch in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert.
  • Zusätzlich zur Pflichtversicherung kannst du privat vorsorgen, etwa mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

Als selbstständige Künstlerin oder Publizistin wirst du über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Du zahlst nur den Arbeitnehmeranteil, die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil und finanziert diesen aus einer Abgabe der Verwerter wie Verlage, Galerien oder Rundfunkanstalten.

Die KSK prüft, ob deine Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch gilt und ob du selbstständig und erwerbsmäßig arbeitest. Bei Anerkennung bist du automatisch in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert.

Zusätzlich zur Pflichtversicherung über die KSK kannst du private Vorsorgeformen wie eine fondsgebundene Rentenversicherung nutzen. Das ist sinnvoll, weil die gesetzliche Rente aus der KSK oft nicht ausreicht, um deinen Lebensstandard im Alter zu halten.

11 · Checkliste

Fondsgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeit kombinieren

Viele Anbieter ermöglichen es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein in die fondsgebundene Rentenversicherung zu integrieren. Das spart Kosten und sichert deine Arbeitskraft ab.

Diese Kombination spart Kosten, weil du nur einen Vertrag verwaltest und nicht zwei separate Policen abschließen musst. Gleichzeitig sicherst du deine Arbeitskraft ab, während dein Kapital für die Altersvorsorge weiterwächst.

Im Leistungsfall, also wenn du berufsunfähig wirst, wird die BU-Rente zusätzlich zur Altersvorsorge gezahlt. Während der BU-Leistung werden deine Beiträge zur Altersvorsorge oft weitergezahlt, sodass dein Vertragsguthaben trotz Berufsunfähigkeit weiterwächst. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber getrennten Verträgen, bei denen die Altersvorsorge während einer Berufsunfähigkeit oft beitragsfrei gestellt wird und nicht weiter wächst.

Die Beiträge für den BU-Anteil sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar, was die Kombination zusätzlich attraktiv macht. Du kannst die BU-Absicherung an deine berufliche Situation als Selbstständige anpassen, etwa wenn sich dein Tätigkeitsfeld ändert oder du in einen anderen Beruf wechselst. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, weil sich die Anforderungen an deine Arbeitskraft im Laufe deines Berufslebens verändern können.

  • Du zahlst nur einen Vertrag und sparst Verwaltungskosten.
  • Die BU-Rente wird im Leistungsfall zusätzlich zur Altersvorsorge gezahlt.
  • Während der BU-Leistung werden deine Beiträge zur Altersvorsorge oft weitergezahlt.
  • Du kannst die BU-Absicherung an deine berufliche Situation als Selbstständige anpassen.
  • Die Beiträge für den BU-Anteil sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.

Vorteile der Kombination von Fondsrente und BU-Schutz

01

Du zahlst nur einen Vertrag und sparst Verwaltungskosten.

02

Die BU-Rente wird im Leistungsfall zusätzlich zur Altersvorsorge gezahlt.

03

Während der BU-Leistung werden deine Beiträge zur Altersvorsorge oft weitergezahlt.

04

Du kannst die BU-Absicherung an deine berufliche Situation als Selbstständige anpassen.

05

Die Beiträge für den BU-Anteil sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026