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Ratgeber · Versicherung

Direktversicherung für Familien: So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die dein Arbeitgeber für dich abschließt. Für Familien ist sie ein Weg, aus dem Bruttogehalt heraus für das Alter vorzusorgen und dabei Steuern sowie Sozialabgaben zu sparen.

10 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, du bist versicherte Person und bekommst die Leistung.
  • Beiträge können bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei eingezahlt werden.
  • In der Auszahlungsphase werden Steuern und Krankenkassenbeiträge fällig.
  • Bei Arbeitgeberwechsel oder Elternzeit kannst du den Vertrag privat weiterführen oder beitragsfrei stellen.

01 · Grundlagen

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist der häufigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dein Arbeitgeber schließt den Vertrag ab und überweist die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen.

Der Arbeitgeber ist bei diesem Vertrag der Versicherungsnehmer, du bist die versicherte Person und bekommst die Leistungen später ausgezahlt. Das Versicherungsunternehmen erhält die Beiträge direkt von deinem Arbeitgeber und zahlt dir im Versicherungsfall die Rente oder das Kapital aus.

Für dich als Arbeitnehmerin bedeutet das: Du musst dich nicht selbst um einen Vertrag kümmern, sondern profitierst von einem Rahmen, den dein Arbeitgeber für dich aufsetzt. Die Direktversicherung ist damit ein kollektiver Weg in die private Altersvorsorge, der über dein Beschäftigungsverhältnis läuft.

Die Beiträge können auf zwei Arten fließen. Entweder wandelst du einen Teil deines Bruttogehalts um, oder dein Arbeitgeber finanziert die Beiträge zusätzlich aus seinem Budget. In beiden Fällen bleibt der Arbeitgeber der formale Vertragspartner des Versicherers.

Kurz erklärt

Direktversicherung

Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer versicherte Person und Leistungsberechtigter.

Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber entweder aus eigenem Budget (Arbeitgeberfinanzierung) oder aus deinem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung).

02 · Vergleich

Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung: Welche Wege gibt es?

Bei der Direktversicherung gibt es zwei Finanzierungswege. Beide haben unterschiedliche Auswirkungen auf dein Nettogehalt und die spätere Rente.

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt direkt in die Direktversicherung, bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet werden. Dein Nettogehalt sinkt dadurch, aber der Sparbetrag kommt aus dem unversteuerten Einkommen.

Seit 2022 ist dein Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu zahlen. Das gilt, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Dieser Zuschuss erhöht deinen Sparbeitrag, ohne dass du zusätzlich Nettoeinkommen einsetzen musst.

Die Arbeitgeberfinanzierung ist der zweite Weg. Hier zahlt dein Arbeitgeber die Beiträge aus eigenem Budget, dein Gehalt bleibt unverändert. Diese Form wird oft genutzt, um Leistungsträger zu binden oder eine zusätzliche Vergütungskomponente zu schaffen.

  • Bei der Entgeltumwandlung sinkt dein Nettogehalt, dafür sparst du Steuern und Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag.
  • Bei der Arbeitgeberfinanzierung bleibt dein Nettogehalt gleich, weil der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich übernimmt.
  • Beide Wege können kombiniert werden, etwa wenn du einen Teil umwandelst und dein Arbeitgeber zusätzlich etwas einzahlt.
Finanzierungswege der Direktversicherung im Vergleich
EntgeltumwandlungArbeitgeberfinanzierung
GeldquelleTeil deines BruttogehaltsZusätzliches Budget des Arbeitgebers
NettogehaltSinkt durch den GehaltsverzichtBleibt unverändert
Steuerliche BehandlungBis 8 % der BBG steuerfrei, bis 4 % sozialabgabenfreiBis 8 % der BBG steuerfrei, bis 4 % sozialabgabenfrei
ArbeitgeberzuschussArbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Betrags zuschießenKein Zuschuss nötig, da der Arbeitgeber bereits zahlt

03 · Was gilt

Steuerfreiheit und Sozialabgaben: Was bleibt vom Beitrag übrig?

In der Ansparphase profitierst du von Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Die genauen Grenzen hängen von der Beitragsbemessungsgrenze ab.

Für Neuverträge ab 2005 gilt: Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenzen gelten pro Jahr und werden bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

In der Ansparphase zahlst du auf die geförderten Beiträge keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das erhöht den Anteil deines Bruttogehalts, der tatsächlich in die Altersvorsorge fließt. Die Besteuerung erfolgt später in der Rentenphase, das nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Für deine Familie bedeutet das: Ihr könnt in der Erwerbsphase mehr Kapital aufbauen, als wenn ihr denselben Betrag aus dem Nettoeinkommen sparen würdet. Der Vorteil ist umso größer, je höher dein persönlicher Steuersatz ist.

  • Steuerfrei sind jährlich Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Sozialversicherungsfrei sind jährlich Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
  • In der Rentenphase fallen Einkommensteuer sowie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

Steuer- und sozialabgabenfrei

·Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei
·Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind sozialversicherungsfrei
·Zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben des Arbeitgebers

In der Rentenphase fallen Steuern und Krankenkassenbeiträge an

04 · Im Vertrag

Beitragsbemessungs­grenze, Freigrenze und Freibetrag: Die wichtigsten Werte

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, wie viel du maximal steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlen kannst. Freigrenze und Freibetrag spielen bei der späteren Besteuerung eine Rolle.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die zentrale Rechengröße für deine Direktversicherung. Aus ihr leiten sich die jährlichen Höchstbeträge für steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge ab. Für 2026 ergibt sich aus 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ein monatlicher Höchstbetrag von 338 Euro für die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung.

Freigrenze und Freibetrag sind Begriffe aus der Auszahlungsphase. Eine Freigrenze bedeutet: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Ein Freibetrag hingegen bleibt in voller Höhe steuerfrei, nur der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert.

Für dich als Familie ist die Beitragsbemessungsgrenze der wichtigste Wert, weil sie bestimmt, wie viel du maximal gefördert einzahlen kannst. Die Freigrenze spielt vor allem bei Kapitalauszahlungen aus Altverträgen eine Rolle, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die Obergrenze für steuerfreie Beiträge in der Ansparphase.
  • Eine Freigrenze führt bei Überschreitung zur vollen Besteuerung des gesamten Betrags.
  • Ein Freibetrag bleibt in voller Höhe steuerfrei, nur der übersteigende Teil wird besteuert.

Zentrale Begriffe zur Direktversicherung

BeitragsbemessungsgrenzeAnsparphaseDie jährliche Obergrenze für steuerfreie Beiträge liegt bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich können Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei eingezahlt werden.
FreigrenzeAuszahlungsphaseBei der Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus Altverträgen kann eine Freigrenze gelten. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
FreibetragAuszahlungsphaseEin Freibetrag mindert die Steuerlast, ohne dass der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. Bei der nachgelagerten Besteuerung von Neuverträgen wird die Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
BeitragssatzKrankenversicherungAuf die spätere Betriebsrente zahlst du den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von durchschnittlich 17,1 % plus Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberanteil entfällt.

05 · Vergleich

Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung: Was passt zu deiner Familie?

Die Direktversicherung kann als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung ausgezahlt werden. Auch Teilkapitalauszahlungen sind möglich.

Die Direktversicherung zahlt grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Wenn ein Kapitalwahlrecht vereinbart wurde, kannst du stattdessen das gesamte Vertragsguthaben auf einmal abrufen. Auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des Guthabens ist möglich, der Rest wird dann verrentet.

Für Familien mit Kindern hat die Rentenzahlung einen entscheidenden Vorteil: Sie sichert ein lebenslanges Einkommen, das nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Eine Kapitalauszahlung gibt dir dagegen Flexibilität, etwa um eine Immobilie zu entschulden oder größere Anschaffungen zu finanzieren.

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich. Bei der Rente zahlst du jährlich Einkommensteuer auf den ausgezahlten Betrag. Bei einer Kapitalauszahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fünftelregelung die Steuerlast senken. Welche Variante für dich günstiger ist, hängt von deinem Einkommen im Alter und deinen Plänen ab.

  • Die Rentenzahlung bietet ein lebenslanges Einkommen und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Die Kapitalauszahlung gibt dir Flexibilität für größere Ausgaben oder Umschichtungen.
  • Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent kombiniert beide Vorteile.
Auszahlungsvarianten der Direktversicherung
RentenzahlungKapitalauszahlung
Auszahlungs­formLebenslange monatliche Rente ab RentenbeginnEinmalige Auszahlung des gesamten Vertragsguthabens
Frühester BeginnAb dem 62. LebensjahrAb dem 62. Lebensjahr, sofern Kapitalwahlrecht vereinbart
TeilauszahlungBis zu 30 % des Vertragsguthabens als Teilkapital, Rest als RenteVollständige Auszahlung auf einen Schlag
Steuerliche BehandlungNachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen SteuersatzNachgelagerte Besteuerung

06 · Schritt für Schritt

Beitragsfreistellung: Was passiert in Elternzeit oder bei Jobwechsel?

Nicht immer läuft die Direktversicherung ohne Unterbrechung. In entgeltfreien Zeiten wie Elternzeit oder bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es mehrere Optionen.

In entgeltfreien Zeiten wie Elternzeit oder unbezahltem Urlaub kannst du die Direktversicherung privat weiterführen und die Beiträge selbst zahlen. Alternativ stellst du den Vertrag beitragsfrei. Das angesparte Guthaben bleibt dann erhalten, es werden aber keine weiteren Beiträge eingezahlt.

Bei einem Arbeitgeberwechsel hast du mehrere Optionen. Du kannst die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen, wenn dieser zustimmt. Der neue Arbeitgeber wird dann Versicherungsnehmer und führt die Beiträge fort. Wenn das nicht möglich ist, kannst du den Vertrag privat weiterführen und die Beiträge aus deinem Nettoeinkommen zahlen.

Für Familien in der Elternzeit ist die Beitragsfreistellung oft die einfachste Lösung, weil das Einkommen während dieser Zeit sinkt. Wichtig ist, dass du die Entscheidung bewusst triffst und nicht automatisch in die Beitragsfreistellung rutschst, wenn du langfristig weitersparen möchtest.

  • In Elternzeit oder unbezahltem Urlaub kannst du die Beiträge privat weiterzahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber möglich, wenn dieser zustimmt.
  • Die private Fortführung ist immer möglich, die Beiträge zahlst du dann aus deinem Nettoeinkommen.
01

Elternzeit oder unbezahlter Urlaub

Du kannst die Direktversicherung privat weiterführen und die Beiträge selbst zahlen. Alternativ stellst du den Vertrag beitragsfrei, das angesparte Guthaben bleibt erhalten.

02

Arbeitgeberwechsel

Du kannst die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Der neue Arbeitgeber wird dann Versicherungsnehmer und führt die Beiträge fort.

03

Private Fortführung

Wenn der neue Arbeitgeber die Direktversicherung nicht übernehmen möchte, kannst du den Vertrag privat weiterführen. Die Beiträge zahlst du dann aus deinem Nettoeinkommen.

04

Beitragsfreistellung

In jeder Phase kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge bleiben erhalten und werden weiter verzinst, bis du die Rente beziehst.

07 · Was gilt

Insolvenzschutz: Wie sicher ist deine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist vor einer Insolvenz deines Arbeitgebers geschützt. Das unterscheidet sie von anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung.

Das Vertragsguthaben deiner Direktversicherung ist insolvenzgeschützt. Wenn dein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird, bleiben deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bestehen. Das unterscheidet die Direktversicherung von reinen Direktzusagen, bei denen der Arbeitgeber die Leistung aus eigener Kasse zusagt.

Der Schutz ergibt sich aus der Konstruktion: Das Versicherungsunternehmen verwaltet das Kapital getrennt vom Vermögen deines Arbeitgebers. Dein Anspruch richtet sich direkt gegen den Versicherer, nicht gegen deinen Arbeitgeber. Zusätzlich sichert der Pensions-Sicherungs-Verein bestimmte Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung ab.

Für deine Familie bedeutet das: Selbst wenn dein Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, ist das für deine Direktversicherung angesparte Kapital nicht verloren. Du behältst deinen Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.

  • Das Vertragsguthaben der Direktversicherung ist bei Arbeitgeberinsolvenz geschützt.
  • Dein Anspruch richtet sich direkt gegen das Versicherungsunternehmen, nicht gegen den Arbeitgeber.
  • Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert zusätzlich bestimmte Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung ab.

Geschützt

·Das Vertragsguthaben der Direktversicherung ist insolvenzgeschützt
·Die Ansprüche aus der Direktversicherung bleiben bei Arbeitgeberinsolvenz bestehen
·Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert zusätzlich bestimmte bAV-Ansprüche ab

Nicht geschützt

·Nicht geschützt sind Ansprüche aus reinen Direktzusagen ohne externe Absicherung
·Nicht geschützt sind freiwillige Zusagen des Arbeitgebers ohne vertragliche Grundlage

08 · Im Vertrag

Berufsunfähigkeits­schutz in der Direktversicherung

Eine Direktversicherung kann mit einem Schutz gegen Berufsunfähigkeit kombiniert werden. Das ist für Familien besonders relevant, wenn das Einkommen des Hauptverdieners ausfällt.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist deutlich strenger. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst. Teilweise Erwerbsminderung gilt bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag. Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre.

Für Familien mit Kindern ist der Unterschied entscheidend: Die private BU leistet bereits, wenn du deinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente prüft dagegen, ob du irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst. Die Kombination beider Absicherungen schließt Lücken.

  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.
  • Volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden pro Tag.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente gilt bei 3 bis unter 6 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag, die Wartezeit beträgt 5 Jahre.

Berufsunfähigkeitsschutz als Zusatzbaustein

Reine BU-DirektversicherungSonderformDie Direktversicherung kann auch als reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, ohne Altersrentenanteil.

09 · Vergleich

Durchführungs­wege der betrieblichen Alters­versorgung im Überblick

Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Jeder Weg hat eigene Regeln für Steuern, Haftung und Insolvenzschutz.

Daneben gibt es Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Alle Wege haben gemeinsam, dass der Arbeitgeber die Versorgung zusagt, aber sie unterscheiden sich in der externen Absicherung und im Insolvenzschutz.

Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, die Absicherung erfolgt über ein Versicherungsunternehmen. Pensionskasse und Pensionsfonds funktionieren ähnlich, sind aber eigenständige Versorgungseinrichtungen. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die Leistungen ohne Rechtsanspruch zusagt. Die Direktzusage ist eine reine Arbeitgeberzusage ohne externe Absicherung.

Für dich als Arbeitnehmerin ist die Direktversicherung der transparenteste Weg, weil du einen direkten Vertrag mit einem Versicherer hast. Bei der Direktzusage hängt dein Anspruch dagegen vollständig von der Zahlungsfähigkeit deines Arbeitgebers ab, auch wenn der Pensions-Sicherungs-Verein im Insolvenzfall einspringt.

  • Die Direktversicherung ist extern über ein Versicherungsunternehmen abgesichert und insolvenzgeschützt.
  • Pensionskasse und Pensionsfonds sind eigenständige Versorgungseinrichtungen mit eigenem Insolvenzschutz.
  • Die Direktzusage ist eine reine Arbeitgeberzusage ohne externe Absicherung, aber mit Schutz über den Pensions-Sicherungs-Verein.
Die fünf Durchführungswege der bAV
DirektversicherungPensionskassePensionsfondsUnterstützungs­kasseDirektzusage
Versicherungs­nehmerArbeitgeberArbeitgeberArbeitgeberUnterstützungskasseArbeitgeber
Externe AbsicherungJa, über VersicherungsunternehmenJa, über PensionskasseJa, über PensionsfondsTeilweise, über RückdeckungsversicherungNein, nur über Pensionsrückstellungen
InsolvenzschutzJa, über VersicherungsvertragJa, über PensionskasseJa, über PensionsfondsJa, über Pensions-Sicherungs-VereinJa, über Pensions-Sicherungs-Verein
KapitalanlageSicherungsvermögen des VersicherersSicherungsvermögen der PensionskasseKapitalmarkt, weniger reguliertRückdeckungsversicherung oder freie AnlageIm Unternehmen, als Pensionsrückstellung

10 · Hintergrund

Mit­arbeiterbindung: Warum Arbeitgeber die Direktversicherung anbieten

Für Arbeitgeber ist die Direktversicherung ein Instrument der Mitarbeiterbindung. Sie können damit Fachkräfte halten und sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Arbeitgeber sind seit 2002 verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung anzubieten. Die Direktversicherung ist dafür der einfachste Weg, weil der Verwaltungsaufwand gering ist und das Versicherungsunternehmen die Abwicklung übernimmt.

Mit einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung übernimmt der Arbeitgeber soziale Verantwortung und stärkt die Identifikation der Angestellten mit dem Unternehmen. Das kann die Fluktuation senken und die Bindung an den Betrieb erhöhen. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn.

Für dich als Arbeitnehmerin bedeutet das: Wenn dein Arbeitgeber eine Direktversicherung anbietet, ist das ein Signal für eine langfristige Personalstrategie. Du kannst davon profitieren, indem du die angebotenen Wege nutzt und prüfst, ob eine Entgeltumwandlung oder eine arbeitgeberfinanzierte Variante für deine Familie sinnvoll ist.

  • Arbeitgeber sind seit 2002 verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung anzubieten.
  • Die Direktversicherung ist für Arbeitgeber der einfachste Weg, weil der Verwaltungsaufwand gering ist.
  • Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn des Unternehmens.

Arbeitgeber sind seit 2002 verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung anzubieten. Die Direktversicherung ist dafür der einfachste Weg, weil der Verwaltungsaufwand gering ist und das Versicherungsunternehmen die Abwicklung übernimmt.

Mit einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung übernimmt der Arbeitgeber soziale Verantwortung und stärkt die Identifikation der Angestellten mit dem Unternehmen. Das kann die Fluktuation senken und die Bindung an den Betrieb erhöhen.

Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Zusätzlich gibt es für Geringverdiener eine staatliche Förderung: Bei Arbeitnehmern, die nicht mehr als 2.575 Euro monatlich verdienen, belohnt der Staat den Arbeitgeber mit einer zusätzlichen 30-prozentigen Steuerersparnis, wenn der Arbeitgeberbeitrag mindestens 240 Euro und maximal 960 Euro im Jahr beträgt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026