Ratgeber · Versicherung
Betriebliche Altersvorsorge: Was ist das und wie funktioniert sie?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist deine Zusatzrente über den Arbeitgeber. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und wird staatlich gefördert.
11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Du hast seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
- Seit 2019 muss dein Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung 15 Prozent Zuschuss zahlen.
- Beiträge bis 338 Euro monatlich sind sozialabgabenfrei, bis 676 Euro steuerfrei.
- Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.
01 · Grundlagen
Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine freiwillige Zusatzrente, die über deinen Arbeitgeber läuft. Sie wird auch Betriebsrente genannt und ergänzt deine gesetzliche Rente.
Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen die ersten großen Unternehmen, für ihre Mitarbeiter Vermögen anzusparen, aus dem später eine Rente ausgezahlt wurde. Heute haben laut Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung gut 18 Millionen Angestellte Ansprüche auf eine bAV-Rente, das ist mehr als die Hälfte aller regulär Beschäftigten.
Du kannst zwischen zwei Grundformen unterscheiden. Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt dein Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente allein. Alternativ wandelst du selbst einen Teil deines Bruttogehalts um, das nennt sich Entgeltumwandlung. In größeren Unternehmen sind betriebliche Vorsorgekonzepte deutlich weiter verbreitet als in kleinen Firmen.
Die bAV ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die dritte Säule der Alterssicherung. Sie ergänzt deine gesetzliche Rente und hilft dir, die Rentenlücke zu verkleinern. Ob sie für dich die beste Zusatzvorsorge ist, hängt von den Konditionen ab, die dein Arbeitgeber anbietet.
Kurz erklärt
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber aufgebaut wird. Du kannst Teile deines Bruttogehalts umwandeln oder dein Arbeitgeber zahlt freiwillig Beiträge.
Die bAV ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die dritte Säule der Alterssicherung.
02 · Schritt für Schritt
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil deines Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge. Dein Arbeitgeber führt die Beiträge an den Versorgungsträger ab.
Seit 2002 hast du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile deines Bruttolohns in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Dein Arbeitgeber muss dir auf Wunsch eine Entgeltumwandlung anbieten. Er sucht in der Regel auch die Anlageform aus und ist Vertragspartner des Versicherers oder der Fondsgesellschaft.
Der Ablauf ist einfach: Dein Arbeitgeber überweist monatlich einen Teil deines Bruttogehalts direkt in den bAV-Vertrag. Seit 2019 muss er bei der Entgeltumwandlung einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent auf deine Beiträge zahlen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Regelung gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Wichtig ist ein Blick in deinen Tarifvertrag. Wer nach Tarif bezahlt wird, kann sein Gehalt nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich zulässt. In Tarifverträgen können außerdem andere Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss getroffen werden als die gesetzlichen 15 Prozent.
Anspruch geltend machen
Seit 2002 hast du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Dein Arbeitgeber muss dir auf Wunsch eine bAV anbieten.
Durchführungsweg wählen
Dein Arbeitgeber wählt in der Regel die Anlageform aus. Es gibt fünf Wege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage.
Beiträge einzahlen
Dein Arbeitgeber überweist monatlich einen Teil deines Bruttogehalts direkt in den bAV-Vertrag. Seit 2019 muss er bei der Entgeltumwandlung 15 Prozent Zuschuss zahlen.
Rente im Alter beziehen
Im Rentenalter erhältst du die Betriebsrente als monatliche Zahlung. Betriebsrenten müssen später versteuert werden, für gesetzlich krankenversicherte Rentner gilt ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich.
03 · Vergleich
Die fünf Durchführungswege im Vergleich
Dein Arbeitgeber kann zwischen fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge wählen. Sie unterscheiden sich in der Anlageform, dem Risiko und der Insolvenzsicherung.
Bei der Direktversicherung schließt er eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten seiner Mitarbeiter ab. Die Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die oft von einem oder mehreren Unternehmen gegründet wird und das Geld in der Regel sicher anlegt.
Der Pensionsfonds darf im Gegensatz zur Pensionskasse auch in börsennotierte Anlagen investieren. Das bedeutet höhere Renditechancen, aber auch ein höheres Risiko. Im schlimmsten Fall erhältst du im Alter nur das eingezahlte Kapital zurück, im besten Fall eine deutlich höhere monatliche Auszahlung.
Bei der Unterstützungskasse gründen ein oder mehrere Unternehmen eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Die Direktzusage wird vor allem von Großunternehmen genutzt: Der Arbeitgeber gibt unmittelbar eine Versorgungszusage und bildet dafür selbst Rückstellungen. Nachteil: Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann die Direktzusage nicht mit privaten Beträgen fortgeführt werden.
| Direktversicherung | Pensionskasse | Pensionsfonds | Unterstützungskasse | Direktzusage | |
|---|---|---|---|---|---|
| Vertragspartner | Versicherungsunternehmen | Eigenständige Versorgungseinrichtung | Selbstständige Versorgungseinrichtung | Arbeitgeber direkt | |
| Anlageform | Lebens- oder Rentenversicherung | Sichere Anlagen, z.B. Rentenversicherung | Auch börsennotierte Anlagen möglich | Arbeitgeber bildet Rückstellungen | |
| Renditechance | Höher, aber mit Risiko | ||||
| Insolvenzschutz | Über PSVaG abgesichert | ||||
| Typisch für | Großunternehmen |
04 · Kosten
Arbeitgeberzuschuss: Was dir zusteht
Seit 2019 ist dein Arbeitgeber verpflichtet, sich an deiner Entgeltumwandlung zu beteiligen. Das gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen sich Arbeitgeber zwingend am Aufbau deiner Firmenrente beteiligen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent deines umgewandelten Betrags. Bei bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen, also Altverträgen, gilt die Regelung nach einer Übergangsfrist seit dem 1. Januar 2022.
Ein Beispiel: Wenn du monatlich 100 Euro aus deinem Bruttogehalt in die bAV einzahlst, muss dein Arbeitgeber mindestens 15 Euro zusätzlich beisteuern. Dieser Zuschuss macht die Entgeltumwandlung deutlich attraktiver als früher, weil du mehr Geld für deine Rente ansammelst, ohne selbst mehr aufzuwenden.
Die Regelung gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für eine bAV im Rahmen einer Unterstützungskasse oder einer Direktzusage gilt der Pflichtzuschuss nicht. Frag bei deinem Arbeitgeber nach, ob er freiwillig mehr als die gesetzlichen 15 Prozent zuschießt.
Pflicht-Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
05 · Was gilt
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung
Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge in der Ansparphase durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Die Grenzen orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Staat verzichtet in der Ansparphase auf Steuern und Sozialabgaben. Seit 2018 sind Einzahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis zu einer Grenze von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung staatlich gefördert. Die ersten vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die zweiten vier Prozent lediglich steuerfrei.
Für das Jahr 2026 bedeutet das: Bis zu 338 Euro monatlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei, bis zu 676 Euro monatlich steuerfrei. Diese Beträge orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und können sich jährlich ändern.
Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse bleiben die Beiträge steuerfrei in unbegrenzter Höhe. Zahlt nur der Arbeitgeber, sind seine Beiträge zusätzlich ohne Einschränkung sozialversicherungsfrei. Bei einer Gehaltsumwandlung sind die Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Gefördert
Entgeltumwandlung über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus bei Direktzusage und Unterstützungskasse
06 · Im Vertrag
Förderung für Geringverdiener
Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen gibt es eine gezielte Förderung. Dein Arbeitgeber kann Zuschüsse steuerlich geltend machen.
Gerade Geringverdiener investieren oft nicht in eine betriebliche Altersvorsorge. Deshalb hat die Politik Anreize geschaffen, damit der Arbeitgeber in solchen Fällen aktiver wird. Die Grundvoraussetzung: Dein Einkommen darf höchstens 2.575 Euro monatlich betragen.
Wenn dein Arbeitgeber zwischen 240 und 960 Euro pro Jahr in deine bAV einzahlt, kann er 30 Prozent davon bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung verrechnen. Der maximale Förderbetrag liegt bei 288 Euro pro Jahr. Das senkt die Kosten für deinen Arbeitgeber und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass er dir eine bAV anbietet.
Diese Förderung ist unabhängig von der Entgeltumwandlung. Du musst also nicht selbst auf Gehalt verzichten, um davon zu profitieren. Sprich mit deinem Arbeitgeber, wenn du in diese Einkommensgruppe fällst und bisher keine bAV angeboten bekommen hast.
Voraussetzungen für den Förderbetrag
07 · Was gilt
Unverfallbarkeit: Was bei Jobwechsel gilt
Deine Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge bleiben bei einem Jobwechsel erhalten. Die Regeln hängen davon ab, wer die Beiträge eingezahlt hat.
Beiträge, die du selbst in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt hast, sind sofort unverfallbar. Das bedeutet: Wenn du nach einigen Jahren den Job wechselst, verfallen deine Ansprüche aus der Entgeltumwandlung nicht. Du nimmst sie mit oder lässt sie bis zur Rente ruhen.
Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen gelten gesetzliche Fristen. Nach Ablauf dieser Fristen sind auch diese Ansprüche unverfallbar. Nur bei sehr kurzer Betriebszugehörigkeit können arbeitgeberfinanzierte Beiträge verfallen, wenn du das Unternehmen verlässt.
Lass dir bei einem Jobwechsel deine unverfallbaren Ansprüche schriftlich bestätigen. So vermeidest du spätere Unklarheiten über die Höhe deiner Betriebsrente. Du kannst die bAV von einem alten Job auch mitbringen und die Anlageform behalten, wenn dein neuer Arbeitgeber noch kein Produkt zur bAV hat.
Sofort unverfallbar
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge bei sehr kurzer Betriebszugehörigkeit
08 · Hintergrund
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das hat sich geändert
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es hat die betriebliche Altersvorsorge an mehreren Stellen verbessert.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und hat die betriebliche Altersvorsorge an mehreren Stellen verbessert. Die steuerliche Förderung von Beiträgen zur Direktversicherung, Pensionskasse und zum Pensionsfonds wurde von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Die ersten 4 Prozent sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die zweiten 4 Prozent nur steuerfrei.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Für bestehende Verträge gilt die Regelung seit 2022. Das Gesetz hat außerdem das Sozialpartnermodell eingeführt, bei dem Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände eine reine Beitragszusage mit Zielrente vereinbaren können.
Eine weitere Änderung betrifft ruhende Arbeitsverhältnisse. Wer im Job längere Zeit pausieren muss, zum Beispiel wegen Krankheit oder Elternzeit, kann Beiträge nachholen. Pro Kalenderjahr sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze möglich, begrenzt auf maximal zehn Kalenderjahre.
Das BRSG hat die steuerliche Förderung von Beiträgen zur Direktversicherung, Pensionskasse und zum Pensionsfonds von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Die ersten 4 Prozent sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die zweiten 4 Prozent nur steuerfrei.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Für bestehende Verträge gilt die Regelung seit 2022.
Das Gesetz hat außerdem das Sozialpartnermodell eingeführt. Dabei vereinbaren Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände eine reine Beitragszusage mit Zielrente, bei der keine feste Rentenhöhe garantiert wird.
Für ruhende Arbeitsverhältnisse, etwa bei Elternzeit oder längerer Krankheit, können Beiträge nachgezahlt werden. Pro Kalenderjahr sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze möglich, begrenzt auf maximal zehn Kalenderjahre.
09 · Kosten
Betriebsrente im Alter: Das gilt bei der Auszahlung
Im Rentenalter wird deine Betriebsrente ausgezahlt. Dabei fallen Steuern und unter Umständen Krankenkassenbeiträge an.
Dabei musst du sie voll versteuern, die Steuerlast hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Eine Steuerfreiheit wie in der Ansparphase gibt es in der Auszahlungsphase nicht.
Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gilt seit 2020 ein Freibetrag. Du zahlst den vollen Beitrag zur Krankenversicherung nur für den Teil der Rente, der den Freibetrag von monatlich 197,75 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag macht die bAV für viele Beschäftigte attraktiver, weil die Abgabenlast im Alter sinkt.
Beachte, dass der Freibetrag pro Person gilt und unabhängig von der Höhe deiner Betriebsrente ist. Liegt deine Betriebsrente unter 197,75 Euro monatlich, zahlst du darauf keine Krankenkassenbeiträge. Liegt sie darüber, wird nur der übersteigende Teil beitragspflichtig.
Abgaben auf die Betriebsrente
10 · Checkliste
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Ob sich die bAV für dich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind der Arbeitgeberzuschuss, die Anlageform und deine persönliche Situation.
Zahlt dein Arbeitgeber die bAV komplett allein, solltest du sie auf jeden Fall mitnehmen, denn dann ist sie eine zusätzliche Vergütung ohne eigenen Aufwand.
Bei der Entgeltumwandlung gilt: Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent und der Krankenkassenfreibetrag von 197,75 Euro machen die Betriebsrente seit 2020 deutlich attraktiver als früher. Trotzdem solltest du prüfen, ob eine flexible private Geldanlage für dich besser geeignet ist, besonders wenn du häufig den Job wechselst oder hohe Verwaltungskosten im bAV-Vertrag vermutest.
Informiere dich bei deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, welche Art der betrieblichen Altersversorgung es in deiner Firma gibt. Bietet dein Chef nichts an, weise ihn auf dein Recht zur Entgeltumwandlung hin. Frag auch nach, ob er mehr als die gesetzlichen 15 Prozent zuschießt.
Prüfe diese Punkte vor dem Abschluss
Zahlt dein Arbeitgeber die bAV komplett allein? Dann nimm sie mit.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung? Mindestens 15 Prozent sind Pflicht.
Welcher Durchführungsweg wird angeboten? Informiere dich über Renditechancen und Risiken.
Wie hoch sind die Verwaltungskosten des Vertrags?
Bist du gesetzlich krankenversichert? Der Freibetrag von 197,75 Euro macht die bAV attraktiver.
Wechselst du häufig den Job? Prüfe die Unverfallbarkeit deiner Ansprüche.
Gibt es einen Tarifvertrag, der die Entgeltumwandlung einschränkt?
11 · Fehler vermeiden
Häufige Fehler bei der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der bAV gibt es einige Stolperfallen. Diese Fehler solltest du vermeiden, um das Beste aus deiner Betriebsrente herauszuholen.
Der häufigste Fehler ist, auf die bAV zu verzichten, obwohl dein Arbeitgeber sie komplett finanziert. In diesem Fall schenkst du dir eine zusätzliche Vergütung, die du ohne eigenes Risiko mitnehmen kannst. Ein weiterer Fehler ist, eine Entgeltumwandlung abzuschließen, ohne den Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent einzufordern.
Viele Beschäftigte prüfen nicht, ob ihr Tarifvertrag die Entgeltumwandlung überhaupt zulässt. Wer nach Tarif bezahlt wird, kann sein Gehalt nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt. Auch die Kosten verschiedener Durchführungswege werden oft nicht verglichen, obwohl sie die Rendite erheblich beeinflussen können.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Betriebsrente im Alter steuerfrei sei. Sie muss voll versteuert werden. Und bei einem Jobwechsel lassen sich viele ihre unverfallbaren Ansprüche nicht schriftlich bestätigen, was später zu Unklarheiten führen kann.
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