Ratgeber · Versicherung
Betriebliche Altersvorsorge wechseln: So nimmst du deine bAV zum neuen Job mit
Beim Wechsel des Arbeitgebers stellst du dir berechtigt die Frage, was mit deiner betrieblichen Altersvorsorge passiert. Deine Ansprüche aus der bAV verfallen in der Regel nicht, du hast je nach Vertrag und neuem Arbeitgeber mehrere Optionen für die Übertragung.
10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Mitnahme der bAV muss innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel erfolgen.
- Der neue Arbeitgeber kann den alten Vertrag übernehmen oder das Kapital in sein Versorgungssystem übertragen.
- Alternativ kannst du den Vertrag ruhend stellen oder unter bestimmten Voraussetzungen privat weiterführen.
- Ein Übertragungswert über 101.400 Euro (2026) kann die Pflicht zur Übernahme durch den neuen Arbeitgeber einschränken.
01 · Grundlagen
Was bedeutet der Wechsel der betrieblichen Altersvorsorge?
Ein Wechsel der betrieblichen Altersvorsorge beschreibt die Übertragung deiner erworbenen Anwartschaften von deinem alten auf deinen neuen Arbeitgeber. Grundlage dafür ist das Betriebsrentengesetz, das die Portabilität deiner Ansprüche regelt.
Der Wechsel deiner betrieblichen Altersvorsorge ist rechtlich gesehen eine Übertragung deiner unverfallbaren Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber. Das Betriebsrentengesetz erlaubt diesen Schritt unter bestimmten Voraussetzungen, damit du bei einem Jobwechsel keine Nachteile bei deiner Altersvorsorge hast.
Für dich bedeutet das konkret: Du kannst den Wert deiner bisherigen bAV mitnehmen, statt den Vertrag beim alten Arbeitgeber verfallen zu lassen. Voraussetzung ist in der Regel, dass deine Versorgungszusage nach 2005 erteilt wurde und der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro (2026) nicht übersteigt.
Die Übertragung selbst läuft über eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dir, deinem alten und deinem neuen Arbeitgeber. Alternativ kann der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag unverändert übernehmen, was vor allem bei konzerninternen Wechseln vorkommt.
Kurz erklärt
Portabilität der bAV
Das Recht, unverfallbare Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder den Vertrag unter bestimmten Bedingungen fortzuführen.
Voraussetzung ist in der Regel eine Zusage nach 2005 und ein Übertragungswert unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
02 · Was gilt
Welche Durchführungswege lassen sich wechseln?
Nicht jeder Weg der betrieblichen Altersvorsorge bietet die gleichen Optionen beim Jobwechsel. Die gesetzliche Pflicht zur Übertragung greift vor allem bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Hier hast du einen einklagbaren Rechtsanspruch, wenn dein Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde und der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.
Bei einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse ist die Übertragung nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Bei der Unterstützungskasse muss dein neuer Arbeitgeber zudem Mitglied derselben Kasse sein, sonst bleibt dir nur das Ruhendstellen des Vertrags.
Das Sozialpartnermodell ist am stärksten eingeschränkt: Eine Übertragung funktioniert nur, wenn der neue Arbeitgeber derselben Einrichtung angehört. Andernfalls kannst du den Vertrag lediglich beitragsfrei stellen, eine private Weiterführung ist hier nicht vorgesehen.
Übertragung auf neuen Arbeitgeber möglich
Übertragung auf neuen Arbeitgeber nicht möglich
03 · Schritt für Schritt
So läuft der Wechsel deiner bAV ab
Der Ablauf beim Wechsel der betrieblichen Altersvorsorge folgt klaren gesetzlichen Fristen. Du solltest die Schritte frühzeitig anstoßen, um die Jahresfrist nicht zu versäumen.
Der erste Schritt ist die Prüfung deiner Unverfallbarkeit. Eigenbeiträge aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar, für Arbeitgeberbeiträge gelten je nach Vertragsbeginn Fristen von drei bis fünf Jahren. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung ist ebenfalls sofort unverfallbar.
Danach sprichst du deinen neuen Arbeitgeber frühzeitig auf deinen bestehenden bAV-Vertrag an. Er hat die Wahl, den Vertrag unverändert zu übernehmen oder das Kapital in sein eigenes Versorgungssystem zu übertragen. Bei einer Übernahme entfallen in der Regel neue Abschlusskosten und eine erneute Gesundheitsprüfung.
Die Übertragung selbst musst du innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel beantragen. Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds hast du einen Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der alte Arbeitgeber überträgt dann den Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungseinrichtung.
Unverfallbarkeit prüfen
Stelle fest, ob deine Anwartschaften unverfallbar sind. Eigenbeiträge aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar, für Arbeitgeberbeiträge gelten Fristen je nach Vertragsbeginn.
Neuen Arbeitgeber ansprechen
Informiere deinen neuen Arbeitgeber frühzeitig über deinen bestehenden bAV-Vertrag. Er kann den Vertrag übernehmen oder das Kapital in sein Versorgungssystem übertragen.
Übertragung beantragen
Beantrage die Übertragung innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel. Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds hast du einen Rechtsanspruch, wenn der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.
Alternativen wählen
Lehnt der neue Arbeitgeber die Übernahme ab, kannst du den Vertrag ruhend stellen oder privat weiterführen. Beachte, dass bei privater Fortführung Steuer- und Sozialversicherungsvorteile entfallen.
04 · Vergleich
Übertragung oder ruhend stellen: Was passt zu dir?
Die Entscheidung zwischen einer Übertragung auf den neuen Arbeitgeber und dem Ruhendstellen des alten Vertrags hängt von deiner neuen Beschäftigung und den Konditionen ab.
Die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber hat den Vorteil, dass deine steuerliche Förderung und der Arbeitgeberzuschuss erhalten bleiben. Dein neuer Arbeitgeber muss den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent zahlen, auch wenn er nicht die gleichen freiwilligen Zuschüsse wie dein alter Arbeitgeber übernimmt.
Das Ruhendstellen deines alten Vertrags bedeutet, dass keine weiteren Beiträge eingezahlt werden. Deine bisherigen Ansprüche bleiben erhalten, aber du profitierst nicht mehr von Steuervorteilen oder Arbeitgeberzuschüssen für neue Beiträge. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn dein neuer Arbeitgeber keine bAV anbietet oder die Konditionen deines alten Vertrags besonders gut sind.
Eine private Weiterführung ist nur bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds möglich. Dabei übernimmst du die Beiträge selbst, verlierst aber die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge. Diese Variante lohnt sich vor allem bei Verträgen mit hohem Garantiezins.
| Übertragung auf neuen Arbeitgeber | Vertrag ruhend stellen | |
|---|---|---|
| Beitragszahlung | Läuft über den neuen Arbeitgeber weiter | Keine weiteren Beiträge |
| Arbeitgeberzuschuss | Neuer Arbeitgeber muss gesetzlichen Zuschuss zahlen | Kein Zuschuss |
05 · Kosten
Welche Kosten entstehen beim Wechsel der bAV?
Beim Wechsel der betrieblichen Altersvorsorge können Kosten anfallen, die deine Rendite schmälern. Ein genauer Blick auf die Konditionen lohnt sich vor der Entscheidung.
Bei einer Vertragsübernahme durch den neuen Arbeitgeber entfallen Abschlusskosten und Gesundheitsprüfung in der Regel. Das ist der kostengünstigste Weg, weil dein bestehender Vertrag unverändert weiterläuft und keine neuen Vertriebskosten anfallen.
Bei einer Kapitalübertragung in einen neuen Vertrag können dagegen neue Abschlusskosten anfallen. Diese liegen je nach Anbieter bei bis zu 2,5 Prozent der Beitragssumme. Zusätzlich können Übertragungsgebühren des alten Anbieters von 0 bis 150 Euro entstehen.
Eine erneute Gesundheitsprüfung kann weitere Kosten von 0 bis 100 Euro verursachen. Viele Versicherer verzichten jedoch auf neue Abschlusskosten oder eine erneute Gesundheitsprüfung, sofern die Risiken unverändert sind. Kläre diese Punkte vor der Übertragung mit deinem neuen Arbeitgeber und dem Versicherer.
Mögliche Kostenpunkte beim bAV-Wechsel
06 · Im Vertrag
Wichtige Klauseln und Fristen beim bAV-Wechsel
Das Betriebsrentengesetz definiert klare Fristen und Grenzwerte für die Übertragung. Diese solltest du kennen, um deine Rechte durchzusetzen.
Die zentrale Frist ist die Jahresfrist: Du musst die Übertragung innerhalb eines Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses beantragen. Versäumst du diese Frist, verlierst du deinen Rechtsanspruch auf Mitnahme bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Der Übertragungswert deines Vertrags darf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Für 2026 liegt dieser Grenzwert bei 101.400 Euro. Liegt dein Übertragungswert darüber, ist eine Übertragung nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.
Für die Unverfallbarkeit von Arbeitgeberbeiträgen gelten je nach Vertragsbeginn unterschiedliche Fristen: Bei Verträgen ab 2018 musst du mindestens 21 Jahre alt sein und die Zusage muss seit drei Jahren bestehen. Bei älteren Verträgen gelten Fristen von fünf Jahren und ein Mindestalter von 25 oder 30 Jahren.
Relevante Regelungen im Überblick
07 · Checkliste
Checkliste: Das solltest du vor dem Wechsel prüfen
Mit dieser gedanklichen Checkliste gehst du strukturiert vor und vermeidest typische Fehler beim Wechsel deiner betrieblichen Altersvorsorge.
Bevor du deinen Jobwechsel final planst, solltest du deinen bAV-Vertrag genau unter die Lupe nehmen. Die folgenden Punkte helfen dir, keine Frist zu verpassen und keine Ansprüche zu verlieren.
- Prüfe den Durchführungsweg deiner bAV, also ob es sich um eine Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse handelt.
- Ermittle den aktuellen Übertragungswert deines Vertrags und gleiche ihn mit der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro (2026) ab.
- Frage beim neuen Arbeitgeber nach, ob er den Vertrag übernimmt oder das Kapital in sein Versorgungssystem übertragen will.
- Vergleiche die Konditionen deines alten Vertrags mit einem möglichen Neuabschluss, besonders Garantiezins und Abschlusskosten.
- Beachte die Jahresfrist für die Übertragung nach dem Jobwechsel.
- Kläre, ob Zusatzleistungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung übertragbar sind oder separat behandelt werden müssen.
Vorbereitung auf den bAV-Wechsel
Prüfe den Durchführungsweg deiner bAV (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse).
Ermittle den aktuellen Übertragungswert deines Vertrags.
Frage beim neuen Arbeitgeber nach, ob er den Vertrag übernimmt oder das Kapital übertragen will.
Vergleiche die Konditionen des alten Vertrags mit einem möglichen Neuabschluss.
Beachte die Jahresfrist für die Übertragung nach dem Jobwechsel.
Kläre, ob Zusatzleistungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung übertragbar sind.
08 · Fehler vermeiden
Typische Fehler beim Wechsel der betrieblichen Altersvorsorge
Diese Fehler führen dazu, dass du Geld oder Ansprüche verlierst. Mit dem nötigen Wissen umgehst du sie.
Der häufigste Fehler ist, die Jahresfrist für die Übertragung verstreichen zu lassen. Damit verlierst du deinen Rechtsanspruch auf Mitnahme bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, und eine Übertragung ist nur noch mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.
Ein weiterer Fehler ist der vorschnelle Abschluss eines neuen Vertrags, ohne die Übernahme des alten Vertrags geprüft zu haben. Jeder Neuabschluss verursacht erneut Abschluss- und Vertriebskosten, die deine Rendite bei mehreren Arbeitgeberwechseln erheblich schmälern können.
Achte auch darauf, Zusatzleistungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung separat zu klären. Die Übertragung der bAV gilt nicht automatisch für solche Zusatzleistungen, und du könntest deinen Versicherungsschutz verlieren, wenn du dich nicht rechtzeitig darum kümmerst.
Fehler, die du vermeiden solltest
09 · Hintergrund
Besonderheiten bei Direktversicherung und Pensionskasse
Die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bieten dir die größte Flexibilität beim Jobwechsel. Hier greift dein Rechtsanspruch auf Übertragung am stärksten.
Bei einer Direktversicherung hast du den Versicherungsvertrag direkt bei einem Versicherer abgeschlossen, dein Arbeitgeber zahlt die Beiträge. Beim Jobwechsel kannst du diesen Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen, wenn der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro (2026) nicht übersteigt. Der neue Arbeitgeber führt den Vertrag dann als Versicherungsnehmer fort.
Alternativ kannst du den Vertrag privat weiterführen, indem du die Beiträge selbst übernimmst. Dabei entfallen jedoch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge. Diese Option lohnt sich vor allem bei Altverträgen mit hohem Garantiezins, die du zu heutigen Konditionen nicht mehr bekommen würdest.
Bei Pensionskasse und Pensionsfonds gelten die gleichen Regeln wie bei der Direktversicherung. Auch hier hast du einen Rechtsanspruch auf Übertragung innerhalb der Jahresfrist, wenn dein Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde und der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.
Bei einer Direktversicherung hast du als Arbeitnehmer den Versicherungsvertrag direkt bei einem Versicherer abgeschlossen, dein Arbeitgeber zahlt die Beiträge. Beim Jobwechsel kannst du diesen Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen, wenn der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro (2026) nicht übersteigt. Der neue Arbeitgeber führt den Vertrag dann als Versicherungsnehmer fort.
Alternativ kannst du den Vertrag privat weiterführen, indem du die Beiträge selbst übernimmst. Dabei entfallen jedoch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge. Auch das Ruhendstellen ist möglich, dann ruht der Vertrag ohne Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn.
Bei Pensionskassen und Pensionsfonds gelten ähnliche Regeln. Der neue Arbeitgeber kann das Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen, wenn er nicht derselben Einrichtung angehört. Eine private Weiterführung ist hier in der Regel nicht vorgesehen, das Ruhendstellen bleibt aber eine Option.
10 · Hintergrund
So gehst du mit dem Sozialpartnermodell um
Das Sozialpartnermodell ist ein neuerer Durchführungsweg der bAV mit besonderen Regeln beim Arbeitgeberwechsel. Die Portabilität ist hier eingeschränkter als bei klassischen Wegen.
Beim Sozialpartnermodell schließen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Tarifverträge ab, die eine reine Beitragszusage vorsehen. Die Beiträge des Arbeitgebers sind hier sofort unverfallbar, was für dich als Arbeitnehmer vorteilhaft ist. Du musst also keine Wartezeiten oder Altersgrenzen beachten.
Die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist jedoch nur möglich, wenn dieser Mitglied derselben Unterstützungskasse oder Einrichtung ist. Ist das nicht der Fall, bleibt dir nur das Ruhendstellen des Vertrags. Eine private Weiterführung ist beim Sozialpartnermodell nicht vorgesehen.
Prüfe daher vor einem Jobwechsel, ob dein neuer Arbeitgeber demselben Sozialpartnermodell angehört. Falls nicht, solltest du die Konditionen deines ruhend gestellten Vertrags genau kennen und in deine Altersvorsorgeplanung einbeziehen.
Beim Sozialpartnermodell schließen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Tarifverträge ab, die eine reine Beitragszusage vorsehen. Die Beiträge des Arbeitgebers sind hier sofort unverfallbar, was für dich als Arbeitnehmer vorteilhaft ist.
Die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist jedoch nur möglich, wenn dieser Mitglied derselben Unterstützungskasse oder Einrichtung ist. Ist das nicht der Fall, bleibt dir nur das Ruhendstellen des Vertrags. Eine private Weiterführung ist beim Sozialpartnermodell nicht vorgesehen.
Prüfe daher vor einem Jobwechsel, ob dein neuer Arbeitgeber demselben Tarifwerk angehört. Falls nicht, solltest du die ruhende Anwartschaft in deine Ruhestandsplanung einbeziehen und gegebenenfalls privat vorsorgen.
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