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Betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung: Was du wissen musst

In der Ansparphase bleibt deine betriebliche Altersvorsorge meist außen vor, in der Auszahlphase wird die Betriebsrente dagegen voll versteuert. Hier erfährst du, welche Regeln für deinen Durchführungsweg gelten und wo du Angaben einträgst.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Während der Ansparphase musst du deine bAV in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben.
  • In der Auszahlphase ist die Betriebsrente als Einkünfte voll steuerpflichtig.
  • Auf Betriebsrenten fallen zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.
  • Für Sonderzahlungen wie Abfindungen in die bAV gilt ein eigener Freibetrag.

01 · Grundlagen

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Weg, über den Arbeitgeber für ihre Beschäftigten eine zusätzliche Rente aufbauen. Die Beiträge fließen meist direkt aus dem Bruttogehalt in einen Vertrag.

Die betriebliche Altersvorsorge läuft in den meisten Fällen über eine Entgeltumwandlung. Dein Arbeitgeber behält einen Teil deines Bruttogehalts ein und zahlt ihn direkt in einen Vorsorgevertrag ein. Dieser Betrag landet also gar nicht erst auf deinem Konto.

Am häufigsten wird die bAV als Direktversicherung durchgeführt. Dabei schließt dein Arbeitgeber eine Renten- oder Lebensversicherung für dich ab, in die der umgewandelte Gehaltsanteil fließt. Daneben gibt es die Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.

Für dich bedeutet das: Auf den eingezahlten Teil deines Lohns zahlst du während der Ansparphase keine Steuern. Die Besteuerung erfolgt erst später, wenn du die Betriebsrente ausgezahlt bekommst.

Kurz erklärt

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Eine Form der Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts oder eigene Mittel in einen Vorsorgevertrag einzahlt. Die Auszahlung erfolgt später als Rente oder Kapitalleistung.

Die bAV wird über verschiedene Durchführungswege organisiert, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

02 · Was gilt

So wirkt sich die bAV in der Ansparphase auf deine Steuern aus

In der Ansparphase senkt die Entgeltumwandlung dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zu bestimmten Grenzen bleiben die eingezahlten Beiträge steuerfrei.

Über die Entgeltumwandlung kannst du bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung pro Jahr steuerfrei in deine bAV einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 101.400 Euro, daraus ergeben sich 8.112 Euro steuerfreie Beiträge pro Jahr.

Sozialversicherungsfrei sind bis zu 4 Prozent dieser Grenze, also 4.056 Euro pro Jahr. Diese Grenzen gelten für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und das Sozialpartnermodell.

Bei einer Unterstützungskasse oder Direktzusage sind die steuerfreien Beiträge sogar unbegrenzt. Die Grenze für sozialversicherungsfreie Beiträge bleibt aber auch hier bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Nachzahlungen für Zeiten, in denen dein Arbeitsverhältnis ruhte, etwa während der Elternzeit oder eines Sabbaticals, sind ebenfalls steuerfrei möglich. Du kannst sie in der Regel innerhalb von zehn Jahren leisten, und zwar bis zu 8 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr.

Steuerfrei einzahlbar

·Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung pro Jahr
·Beiträge an eine Unterstützungskasse
·Beiträge im Rahmen einer Direktzusage
·Nachzahlungen für ruhende Arbeitsverhältnisse innerhalb von zehn Jahren

Nicht steuerfrei

·Sonderzulagen, die den steuerfreien Freibetrag überschreiten
·Beiträge oberhalb der jährlichen Höchstgrenze bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds

03 · Vergleich

Die Durchführungs­wege der bAV im Vergleich

Fünf Durchführungswege stehen für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Sie unterscheiden sich in der steuerlichen Behandlung der Beiträge und der Art der Zusage.

Für die steuerliche Behandlung deiner Beiträge ist entscheidend, über welchen Durchführungsweg deine bAV läuft. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten die genannten Grenzen von 8 Prozent steuerfrei und 4 Prozent sozialversicherungsfrei.

Bei Direktzusage und Unterstützungskasse sind die steuerfreien Beiträge unbegrenzt. Sozialversicherungsfrei bleiben aber auch hier nur 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 4.056 Euro im Jahr 2026.

Die typische Vertragsform unterscheidet sich ebenfalls: Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds handelt es sich um einen Versicherungsvertrag oder Fondssparplan. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse liegt eine arbeitgeberinterne Zusage oder eine Kassenleistung vor.

Steuerliche Behandlung der Beiträge nach Durchführungsweg
Direktversicherung, Pensionskasse, PensionsfondsDirektzusage, Unterstützungs­kasse
Steuerfreie BeiträgeBis 8 Prozent der BeitragsbemessungsgrenzeUnbegrenzt
Sozialversicherungs­freie BeiträgeBis 4 Prozent der BeitragsbemessungsgrenzeBis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze

04 · Was gilt

Wo du die bAV in der Steuererklärung einträgst

In der Ansparphase übernimmt der Arbeitgeber die Abwicklung über die Lohnabrechnung. In der Auszahlphase musst du die Betriebsrente je nach Durchführungsweg in unterschiedlichen Anlagen angeben.

Während der Ansparphase musst du deine laufenden bAV-Beiträge nicht in der Steuererklärung angeben. Dein Arbeitgeber zieht sie direkt vom Bruttogehalt ab, und du trägst in der Anlage N einfach den niedrigeren Bruttolohn ein.

In der Auszahlphase kommt es auf den Durchführungsweg an: Betriebsrente aus einer Direktversicherung gehört in die Anlage R-AV/bAV. Betriebsrente aus einer Pensionszusage trägst du in die Anlage N ein.

Sonderzulagen, die den steuerfreien Freibetrag überschreiten, gibst du ebenfalls in der Anlage N an. Das betrifft aber nur den Teil, der über den Freibetrag hinausgeht.

Eintrag erforderlich

·Betriebsrente aus einer Direktversicherung in der Anlage R-AV/bAV
·Betriebsrente aus einer Pensionszusage in der Anlage N
·Sonderzulagen, die den Freibetrag überschreiten, in der Anlage N

Kein Eintrag nötig

·Laufende Beiträge zur bAV während der Ansparphase
·Beiträge zur bAV, die direkt vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen werden

05 · Schritt für Schritt

Ablauf der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlphase

Die Besteuerung der Betriebsrente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Versteuerung. Das bedeutet: In der Ansparphase sparst du Steuern, in der Auszahlphase wird die Rente als Einkommen versteuert.

Die nachgelagerte Besteuerung funktioniert in drei Schritten. Während deines Erwerbslebens fließen Beiträge aus dem unversteuerten Bruttogehalt in die bAV, dadurch sinkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Im Rentenalter erhältst du die Betriebsrente als monatliche Zahlung oder als Kapitalleistung. Diese Zahlungen zählen dann zu deinen Einkünften und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Dein persönlicher Steuersatz im Rentenalter bestimmt, wie viel Steuer du zahlst. In der Regel ist er niedriger als während des Erwerbslebens, weil dein Gesamteinkommen im Alter oft geringer ausfällt.

Zusätzlich fallen für gesetzlich Versicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei der bAV keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.

01

Beiträge aus dem Bruttogehalt

Während des Erwerbslebens fließen Beiträge aus dem unversteuerten Bruttogehalt in die bAV. Dadurch sinkt dein zu versteuerndes Einkommen.

02

Auszahlung der Betriebsrente

Im Rentenalter erhältst du die Betriebsrente als monatliche Zahlung oder als Kapitalleistung. Diese Zahlungen zählen dann zu deinen Einkünften.

03

Volle Versteuerung

Die gesamte Betriebsrente ist steuerpflichtig. Dein persönlicher Steuersatz im Rentenalter bestimmt die Höhe der Steuer.

04

Sozialabgaben

Zusätzlich fallen für gesetzlich Versicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, sobald die Rente den Freibetrag von 197,75 Euro pro Monat übersteigt.

06 · Kosten

Steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen und Abfindungen

Sonderzahlungen des Arbeitgebers in die bAV, etwa bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sind bis zu einem individuellen Freibetrag steuerfrei. Alles darüber hinaus wird wie Gehalt versteuert.

Wenn du dein Arbeitsverhältnis beendest, kann dein Arbeitgeber eine Abfindung als Sonderzahlung in deine bAV einzahlen. Dafür gibt es einen individuellen Freibetrag nach der Vervielfältigungsregelung.

Die Berechnung lautet: 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze mal die Jahre deiner Betriebszugehörigkeit, maximal zehn Jahre. Für 2026 ergibt sich bei zehn Jahren oder mehr ein Höchstbetrag von 4.056 Euro mal 10, also 40.560 Euro.

Bei kürzerer Betriebszugehörigkeit fällt der Freibetrag entsprechend niedriger aus. Alles, was über deinen Freibetrag hinausgeht, musst du wie normales Gehalt versteuern, egal ob du es ausgezahlt bekommst oder zusätzlich in die bAV investierst.

Steuerfreier Höchstbetrag für Sonderzahlungen in die bAV

Jährliche Beitragsbemessungsgrenze 2026101.400 EUR
4 Prozent davon4.056 EUR
Maximaler Freibetrag bei 10 Jahren40.560 EUR

07 · Kosten

Sozialabgaben auf die Betriebsrente

Neben der Steuer fallen für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte auch Sozialabgaben auf die Betriebsrente an. Ein monatlicher Freibetrag senkt die Belastung.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei circa 18 Prozent.

Seit 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag für die Krankenversicherung. Er liegt 2026 bei 197,75 Euro. Erst für Betriebsrenten, die über diesem Betrag liegen, musst du Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung und nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte. Auf den Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag übersteigt, zahlst du den vollen Krankenversicherungsbeitrag ohne Zuschuss.

Abgaben auf die Betriebsrente in der Auszahlphase

Freibetrag Krankenversicherung197,75 EUR
Beitrag Kranken- und Pflegeversicherungca. 18 Prozent
Steuer auf die Renteindividueller Satz

08 · Im Vertrag

Besonderheiten bei alten Verträgen und Direktversicherungen

Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten Übergangsregelungen. Auch privat geführte Direktversicherungen werden steuerlich anders behandelt.

Bei diesen Altverträgen wurden während der Einzahlungsphase bereits 20 Prozent Steuern auf die Beiträge fällig.

Wenn du dir bei einem solchen Altvertrag den gesamten Betrag zum Rentenbeginn als Einmalzahlung auszahlen lässt, bleibt das Ersparte steuerfrei. Bei einer monatlichen Rentenzahlung gelten andere Regeln.

Privat geführte Direktversicherungen werden ebenfalls abweichend behandelt. Die genaue steuerliche Einordnung hängt vom Vertragsbeginn und der Vertragsgestaltung ab, hier lohnt sich eine individuelle Prüfung.

Sonderregelungen für Altverträge und privat geführte Direktversicherungen

Altverträge vor 2005ÜbergangsregelungBei diesen Verträgen wurden während der Einzahlungsphase bereits 20 Prozent Steuern auf die Beiträge fällig. Bei einer Einmalzahlung zum Rentenbeginn bleibt das Ersparte dann steuerfrei.
Privat geführte DirektversicherungSonderfallHier gelten abweichende Regeln bei der Besteuerung der Auszahlung. Die genaue Behandlung hängt vom Vertragsbeginn und der Vertragsgestaltung ab.
SonderzulagenAnlage NNur der Teil der Sonderzulage, der den steuerfreien Freibetrag überschreitet, muss in der Anlage N angegeben werden.

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der bAV in der Steuererklärung

Viele Missverständnisse entstehen bei der Frage, welche Anlagen auszufüllen sind und welche Beträge angegeben werden müssen. Diese Punkte solltest du prüfen.

Ein häufiger Fehler ist, die Anlage AV für die bAV auszufüllen. Diese Anlage ist ausschließlich für die Riester-Rente vorgesehen und hat mit deiner betrieblichen Altersvorsorge nichts zu tun.

Auch die Anlage Vorsorgeaufwand wird oft fälschlich für bAV-Beiträge genutzt. Sie ist für Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Rürup- oder BU-Beiträge gedacht.

Laufende bAV-Beiträge werden manchmal als Sonderausgaben geltend gemacht. Das ist nicht nötig, weil dein Arbeitgeber sie bereits vom Bruttogehalt abzieht und du so automatisch Steuern sparst.

Der Freibetrag von 197,75 Euro wird häufig auch auf die Pflegeversicherung angewendet. Er gilt aber nur für die Krankenversicherung, für die Pflegeversicherung zahlst du ab dem ersten Euro Beiträge.

Typische Fehler im Umgang mit der bAV in der Steuererklärung

·Die Anlage AV wird für die bAV ausgefüllt. Sie ist ausschließlich für die Riester-Rente vorgesehen.
·Die Anlage Vorsorgeaufwand wird für bAV-Beiträge genutzt. Sie ist für Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Rürup- oder BU-Beiträge gedacht.
·Laufende bAV-Beiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht. Der Arbeitgeber zieht sie bereits vom Bruttogehalt ab.
·Die Betriebsrente aus einer Direktversicherung wird in der Anlage N eingetragen. Sie gehört in die Anlage R-AV/bAV.

10 · Checkliste

Checkliste: Deine bAV in der Steuererklärung richtig behandeln

Mit dieser Übersicht behältst du den Überblick, was in der Ansparphase und was in der Auszahlphase zu tun ist.

In der Ansparphase prüfst du, ob dein Arbeitgeber die Beiträge korrekt vom Bruttogehalt abzieht. Laufende bAV-Beiträge gibst du nicht in der Steuererklärung an.

Sonderzulagen erklärst du nur, wenn sie den Freibetrag überschreiten. In der Auszahlphase trägst du die Betriebsrente aus einer Direktversicherung in der Anlage R-AV/bAV ein, die aus einer Pensionszusage in der Anlage N.

Den Freibetrag von 197,75 Euro für die Krankenversicherung berücksichtigst du bei deiner Planung. Bei Altverträgen vor 2005 prüfst du, ob Sonderregelungen für dich gelten.

Das solltest du beachten

01

Prüfe in der Ansparphase, ob dein Arbeitgeber die Beiträge korrekt vom Bruttogehalt abzieht.

02

Gib laufende bAV-Beiträge nicht in der Steuererklärung an.

03

Erkläre Sonderzulagen nur, wenn sie den Freibetrag überschreiten.

04

Trage die Betriebsrente aus einer Direktversicherung in der Anlage R-AV/bAV ein.

05

Trage die Betriebsrente aus einer Pensionszusage in der Anlage N ein.

06

Berücksichtige den Freibetrag von 197,75 Euro für die Krankenversicherung.

07

Prüfe bei Altverträgen vor 2005, ob Sonderregelungen für dich gelten.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026