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Betriebliche Altersvorsorge steuerlich absetzbar: So funktioniert die Entgeltumwandlung

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet dir während der Ansparphase einen direkten Steuervorteil über die Entgeltumwandlung. Die Auszahlungen im Alter unterliegen dafür der nachgelagerten Besteuerung.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.
  • In der Steuererklärung musst du die laufenden Beiträge in der Regel nicht angeben, da der Arbeitgeber sie bereits berücksichtigt.
  • Die Auszahlung der Betriebsrente ist in voller Höhe steuerpflichtig und unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
  • Für gesetzlich Krankenversicherte gilt bei der Auszahlung ein Freibetrag auf die Krankenversicherungsbeiträge.

01 · Grundlagen

Was ist betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Zusatzrente, die dein Arbeitgeber über verschiedene Durchführungswege organisiert. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und wird über dein Bruttogehalt finanziert.

Die betriebliche Altersvorsorge umfasst mehr als nur die lebenslange Altersrente. Dein Arbeitgeber kann über die bAV auch eine Hinterbliebenenversorgung für deine Familie oder eine Invaliditätsversorgung absichern. Stirbst du, erhält dein Ehe- oder Lebenspartner eine Rente oder dein Nachwuchs eine Waisenrente. Bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung greift die vereinbarte Invaliditätsversorgung.

Für die Umsetzung stehen deinem Arbeitgeber fünf Durchführungswege zur Verfügung. Er wählt in der Regel den Anbieter aus und schließt den Vertrag ab. Du erhältst die Betriebsrente erst im Rentenalter, wenn du heute wie vereinbart deine Beiträge einzahlst. Der Auszahlungsbeginn liegt meist bei 65 bis 67 Jahren, kann aber individuell später vereinbart werden.

Die bAV ist eine freiwillige Zusatzrente, die dein Arbeitgeber über fünf Durchführungswege organisiert.

Kurz erklärt

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts in eine spätere Rente umwandelt. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, wodurch sich Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase reduzieren.

Die bAV wird über fünf Durchführungswege angeboten: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

02 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Dieser Teil fließt direkt in die betriebliche Altersvorsorge, bevor Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.

Seit 2018 gilt das Opting-out-Modell: Du nimmst automatisch an der Entgeltumwandlung teil, wenn du nicht ausdrücklich widersprichst. Dein Arbeitgeber zieht den vereinbarten Betrag monatlich direkt von deinem Bruttogehalt ab. Dieser Abzug passiert, bevor Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.

Der Steuervorteil entsteht also sofort im Monat der Einzahlung. Du zahlst auf den umgewandelten Betrag keine Lohnsteuer und bis zu einer bestimmten Grenze auch keine Sozialversicherung. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt entsprechend.

Die steuerliche Förderung hängt vom Durchführungsweg ab:

  • Bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und im Sozialpartnermodell sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.
  • Bei Direktzusage und Unterstützungskasse sind die steuerfreien Beiträge unbegrenzt.
  • Sozialversicherungsfrei sind in allen Durchführungswegen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
01

Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Du schließt mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Entgeltumwandlung ab. Seit 2018 gilt das Opting-out-Modell: Du nimmst automatisch teil, wenn du nicht ausdrücklich widersprichst.

02

Abzug vom Bruttogehalt

Der vereinbarte Betrag wird monatlich direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Dieser Abzug mindert dein zu versteuerndes Einkommen und die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge.

03

Steuerliche Förderung

Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind steuerfrei. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

04

Auszahlung im Rentenalter

Ab dem vereinbarten Auszahlungsbeginn, meist mit 65 bis 67 Jahren, erhältst du die Betriebsrente. Die Auszahlungen sind dann steuer- und sozialabgabenpflichtig.

03 · Was gilt

Steuerliche Behandlung in der Ansparphase

Während du Beiträge in die bAV einzahlst, profitierst du von Steuer- und Sozialabgabenvorteilen. Die genauen Grenzen hängen vom Durchführungsweg ab.

Während der Ansparphase sparst du Steuern und Sozialabgaben durch den verringerten Bruttolohn. Die Beiträge zur bAV kannst du als Angestellter nicht zusätzlich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Der Steuervorteil entsteht bereits bei der Einzahlung über den Bruttolohnabzug.

Eine Ausnahme sind Sonderzulagen, also einmalige größere Einzahlungen. Diese musst du in der Steuererklärung angeben, falls damit die Beitragsgrenze überschritten wurde. Solche Sonderzulagen erhältst du oft, wenn du deine Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber beendest. Sie werden wie Gehalt behandelt und entsprechend versteuert.

Laufende Beiträge zur bAV sind nicht als Sonderausgaben absetzbar, weil der Steuervorteil bereits über den Bruttolohnabzug entsteht.

Steuerfrei bis 8% der BBG

·Direktversicherung
·Pensionskasse
·Pensionsfonds
·Sozialpartnermodell

Steuerfrei unbegrenzt

·Direktzusage
·Unterstützungskasse

04 · Kosten

Beitragsbemessungs­grenze und Freibeträge 2026

Die steuerfreien Höchstbeträge orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für 2026 gelten konkrete Werte, die du für deine Planung kennen solltest.

Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung liegt 2026 bei 101.400 Euro. Daraus ergeben sich konkrete Höchstbeträge für deine steuerfreien Einzahlungen. Steuerfrei sind 8 Prozent dieser Grenze, also 8.112 Euro pro Jahr. Sozialversicherungsfrei sind 4 Prozent, also 4.056 Euro pro Jahr.

Für die Auszahlungsphase gilt ein Freibetrag auf Krankenversicherungsbeiträge. Dieser liegt 2026 bei monatlich 197,75 Euro. Erst für Betriebsrenten, die über diesem Betrag liegen, musst du Abgaben an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung und nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte.

2026 kannst du bis zu 8.112 Euro pro Jahr steuerfrei in die bAV einzahlen.

Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Höchstbeträge 2026

Steuerfrei pro Jahr (8%)8.112 Euro
Sozialversicherungsfrei pro Jahr (4%)4.056 Euro
Freibetrag GKV-Beiträge monatlich197,75 Euro

05 · Vergleich

Die fünf Durchführungs­wege im Vergleich

Dein Arbeitgeber kann die betriebliche Altersvorsorge über fünf verschiedene Wege umsetzen. Sie unterscheiden sich in der steuerlichen Behandlung und der Art der Auszahlung.

Dein Arbeitgeber kann zwischen fünf Durchführungswegen wählen. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind die Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse sind die steuerfreien Beiträge unbegrenzt. Sozialversicherungsfrei sind in allen Wegen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Auszahlungsformen unterscheiden sich: Direktversicherung und Pensionsfonds können als Rente oder Kapital ausgezahlt werden. Pensionskasse, Direktzusage und Unterstützungskasse zahlen in der Regel als Rente. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse wird bei der Auszahlung zuerst der Versorgungsfreibetrag abgezogen. Bei den anderen Wegen gibt es diesen Freibetrag nicht.

Die Wahl des Durchführungswegs trifft dein Arbeitgeber. Du kannst aber prüfen, welcher Weg für deine Situation steuerlich am günstigsten ist. Besonders die Frage Rente oder Kapitalauszahlung beeinflusst deine spätere Steuerlast.

Vergleich der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
DirektversicherungPensionskassePensionsfondsDirektzusageUnterstützungs­kasse
Steuerfreie BeiträgeBis 8% der BBGBis 8% der BBGBis 8% der BBGUnbegrenztUnbegrenzt
Sozialversicherungs­freie BeiträgeBis 4% der BBGBis 4% der BBGBis 4% der BBGBis 4% der BBGBis 4% der BBG
Freibetrag bei AuszahlungVersorgungsfreibetrag möglichVersorgungsfreibetrag möglich

06 · Was gilt

Betriebsrente in der Steuererklärung angeben

In der Ansparphase musst du die laufenden Beiträge zur bAV in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben. Bei der Auszahlung ändert sich das.

Dein Arbeitgeber zieht die Abgaben automatisch vom Bruttogehalt ab und weist das auf der Gehaltsabrechnung aus. In der Anlage N trägst du einfach den niedrigeren Bruttolohn ein.

Anders sieht es bei der Auszahlung aus: Die Betriebsrente ist steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Deine Versorgungseinrichtung sendet dir eine Leistungsmitteilung, auf der alle Zahlungen aufgelistet sind. Diese Werte trägst du in die Steuererklärung ein. Bei Renten aus Unterstützungskassen oder Direktzusagen kann die Angabe unter der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen.

Laufende Beiträge gibst du nicht an, Auszahlungen der Betriebsrente dagegen schon.

Angeben

·Auszahlungen der Betriebsrente im Rentenalter
·Sonderzulagen, die die Beitragsgrenze überschreiten
·Einmalige größere Einzahlungen am Ende des Arbeitsverhältnisses

Nicht angeben

·Laufende Beiträge während der Ansparphase
·Vom Arbeitgeber automatisch abgezogene Entgeltumwandlung
·Arbeitgeberanteile zur bAV

07 · Hintergrund

Nachgelagerte Besteuerung der Betriebsrente

Die Auszahlung der Betriebsrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: In der Ansparphase sparst du Steuern, im Alter zahlst du auf die Rente Steuern.

Die Betriebsrente ist in voller Höhe steuerpflichtig. Erhältst du beispielsweise eine Betriebsrente von 300 Euro pro Monat, erhöhen sich deine jährlichen steuerpflichtigen Einkünfte um 3.600 Euro. Der persönliche Steuersatz im Rentenalter ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.

Zusätzlich zur Steuer fallen für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte Sozialabgaben an. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei der bAV keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Du zahlst die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, insgesamt circa 18 Prozent. Der Freibetrag von 197,75 Euro monatlich mindert die Krankenversicherungsbeiträge, nicht aber die Pflegeversicherungsbeiträge.

Die Betriebsrente wird in voller Höhe versteuert, zusätzlich fallen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Die Betriebsrente ist in voller Höhe steuerpflichtig. Erhältst du beispielsweise eine Betriebsrente von 300 Euro pro Monat, erhöhen sich deine jährlichen steuerpflichtigen Einkünfte um 3.600 Euro. Der persönliche Steuersatz im Rentenalter ist in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.

Zusätzlich zur Steuer fallen für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte Sozialabgaben an. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei der bAV keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Du zahlst die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, insgesamt circa 18 Prozent.

Seit 2020 gilt für gesetzlich Pflichtversicherte ein monatlicher Freibetrag auf die Krankenversicherungsbeiträge. Dieser liegt 2026 bei 197,75 Euro. Erst für Betriebsrenten, die über diesem Betrag liegen, werden Abgaben an die Krankenversicherung fällig. Für die Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht.

08 · Im Vertrag

Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente

Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber an der Betriebsrente beteiligen, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Der Pflichtzuschuss beträgt 15 Prozent.

Seit 2019 müssen Arbeitgeber einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent zahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die Regelung gilt für Neuverträge bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für Altverträge galt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2022.

Anspruch auf den vollen Zuschuss hast du nur, wenn deine Beiträge unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Der Zuschuss erhöht deine spätere Betriebsrente, ohne dass du dafür mehr von deinem Gehalt abgeben musst. Er ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine bAV.

Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart.

Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss

Pflichtzuschuss15 ProzentDer Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart.
GeltungsbereichNeuverträge seit 2019Die Regelung gilt für Neuverträge bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für Altverträge galt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2022.
VoraussetzungBeitragsbemessungsgrenzeAnspruch auf den vollen Zuschuss hat nur, wer mit seinen Beiträgen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen liegt.

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der bAV und Steuer

Einige Missverständnisse rund um die betriebliche Altersvorsorge können zu falschen Erwartungen führen. Diese Punkte solltest du kennen, bevor du dich für eine bAV entscheidest.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, du könntest die Beiträge zur bAV als Sonderausgaben absetzen. Das ist nicht der Fall, da der Steuervorteil bereits über den Bruttolohnabzug entsteht. Eine doppelte Förderung gibt es nicht.

Viele unterschätzen die Abgaben in der Auszahlungsphase. Die Betriebsrente wird voll versteuert, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen die vollen Beiträge ohne Arbeitgeberzuschuss. Der Freibetrag auf Krankenversicherungsbeiträge gilt nicht für die Pflegeversicherung. Auch die Annahme, der Freibetrag gelte für alle Versicherten, ist falsch: Freiwillig gesetzlich Versicherte profitieren nicht davon.

Die Beiträge zur bAV sind nicht als Sonderausgaben absetzbar, weil der Steuervorteil bereits über den Bruttolohnabzug entsteht.

Typische Fehler und Missverständnisse

·Annahme, die Beiträge zur bAV seien als Sonderausgaben absetzbar: Das ist nicht der Fall, da der Steuervorteil bereits über den Bruttolohnabzug entsteht.
·Vergessen, dass die Betriebsrente im Alter voll versteuert werden muss: Die nachgelagerte Besteuerung führt zu einer Steuerpflicht auf die gesamte Auszahlung.
·Unterschätzen der Sozialabgaben auf die Betriebsrente: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die vollen Beiträge ohne Arbeitgeberzuschuss.
·Annahme, der Freibetrag auf Krankenversicherungsbeiträge gelte auch für die Pflegeversicherung: Er gilt nur für die Krankenversicherung.
·Übersehen, dass Sonderzulagen in der Steuererklärung angegeben werden müssen, wenn sie die Beitragsgrenze überschreiten.

10 · Was gilt

Betriebsrente und Riester-Rente kombinieren

Die betriebliche Altersvorsorge kann mit einer Riester-Förderung kombiniert werden. Dabei gelten besondere Regeln für die steuerliche Behandlung und die Auszahlung.

Du kannst Riester-geförderte Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Die Riester-Zulagen mindern deine Steuerlast in der Ansparphase zusätzlich. Die Auszahlungen aus Riester-geförderten bAV-Verträgen sind im Alter steuerpflichtig.

Der Freibetrag bei der Grundsicherung gilt für Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung und aus Riester-Renten. Die Riester-Förderung ersetzt die Entgeltumwandlung nicht, sondern ergänzt sie. Du kannst also beide Wege parallel nutzen, um deine Altersvorsorge zu stärken.

Riester-geförderte Beiträge können in die bAV eingezahlt werden und mindern die Steuerlast zusätzlich.

Gilt

·Riester-geförderte Beiträge können in die bAV eingezahlt werden
·Auszahlungen aus Riester-geförderten bAV-Verträgen sind steuerpflichtig
·Der Freibetrag bei der Grundsicherung gilt für Auszahlungen aus bAV und Riester-Renten

Gilt nicht

·Riester-Zulagen mindern die Steuerlast in der Ansparphase zusätzlich
·Die Riester-Förderung ersetzt die Entgeltumwandlung
·Riester-geförderte bAV ist sozialversicherungsfrei in der Auszahlung

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026