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FinanzbildungBausparvertrag9 Min.

Bausparvertrag Wie er funktioniert – und ob er sich für dich lohnt

Bausparvertrag einfach erklärt: Wie er funktioniert, ob er sich lohnt & welche Förderungen du nutzen kannst. Jetzt informieren.

BausparvertragRechnerGrundprinzip: Sparen
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Ein Bausparvertrag kombiniert eine Sparphase mit einem Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen für Wohneigentum oder Modernisierungen.
  • Zwei Phasen: Ansparphase (regelmäßige Einzahlungen bis zur Zuteilungsreife) und Darlehensphase (Inanspruchnahme des Bauspardarlehens).
  • Die Bausparsumme ist die Gesamtsumme aus Spar- und Darlehensbetrag – sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
  • Bausparverträge werden von Bausparkassen angeboten, die der BaFin-Aufsicht unterliegen.

Bausparvertrag einfach erklärt: Sparen mit Darlehensanspruch

Ein Bausparvertrag kombiniert eine Sparphase mit einem Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen für Wohneigentum oder Modernisierungen.

Ein Bausparvertrag ist ein staatlich gefördertes Spar- und Finanzierungsinstrument, das Ansparphase und zinsgünstiges Darlehen miteinander verbindet. Für Sparer:innen und Verbraucher:innen kann er ein sinnvoller erster Schritt in Richtung eigene vier Wände sein – vorausgesetzt, die Laufzeit und die eigene Lebenssituation passen zusammen.

Das Wichtigste auf einen Blick: Ein Bausparvertrag läuft in zwei Phasen: Erst sparst du regelmäßig in der Ansparphase, dann hast du Anspruch auf ein Darlehen zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Zinssatz. Staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie machen ihn besonders für Personen mit geringerem Einkommen interessant. Kein kurzfristiges Instrument: Plane mindestens sieben bis zehn Jahre ein.

AUF EINEN BLICK

  • Zwei Phasen: Ansparphase (regelmäßige Einzahlungen bis zur Zuteilungsreife) und Darlehensphase (Inanspruchnahme des Bauspardarlehens).
  • Die Bausparsumme ist die Gesamtsumme aus Spar- und Darlehensbetrag – sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
  • Bausparverträge werden von Bausparkassen angeboten, die der BaFin-Aufsicht unterliegen.
  • Wichtig: Das Darlehen muss zweckgebunden für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.

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Grundprinzip: Sparen, Zuteilung, Darlehen

Frühzeitiger Abschluss kann vorteilhaft sein, da die Ansparphase mehrere Jahre dauert – wer früh anfängt, ist früher zuteilungsreif.

Ein Bausparvertrag kombiniert zwei Dinge, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben: ein Sparkonto und ein zinsgünstiges Darlehen. Du zahlst über Jahre hinweg regelmäßig Beiträge in deinen Vertrag ein, bis du die sogenannte Zuteilungsreife erreicht hast. Danach kannst du das angesparte Guthaben plus ein vertraglich vereinbartes Darlehen – zusammen ergeben sie die Bausparsumme – für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Die Bausparsumme wird bereits beim Vertragsabschluss festgelegt; sie ist die Summe aus dem, was du selbst einsparst, und dem Darlehensbetrag, auf den du danach Anspruch hast.

Angeboten werden Bausparverträge ausschließlich von Bausparkassen, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Das bedeutet: Dein Geld wird nach strengen gesetzlichen Vorgaben verwaltet, und die Bausparkasse darf die Einlagen nicht für beliebige Investitionen nutzen. Dieses kollektive System – alle Sparer zahlen in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem Darlehen vergeben werden – macht den Bausparvertrag strukturell sicherer als viele andere Finanzprodukte, begrenzt aber gleichzeitig seine Renditechancen in der Sparphase.

Die Ansparphase beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit der Zuteilung. In dieser Zeit werden deine Einlagen mit einem festgelegten Habenzins verzinst – dieser Satz ist in aller Regel niedrig und lag in den vergangenen Niedrigzinsjahren nahe null. Die Darlehensphase beginnt nach Zuteilung: Du rufst den Darlehensbetrag ab – zu einem ebenfalls bei Vertragsabschluss fixierten Sollzinssatz – und tilgst ihn in festen Raten. Wer das Darlehen nicht benötigt, kann das Guthaben auch auszahlen lassen, sollte aber vorab prüfen, ob dadurch staatliche Prämien zurückzuzahlen sind.

AUF EINEN BLICK

  • Auch mit kleinen monatlichen Beiträgen möglich: Sparer können niedrige Sparraten wählen.
  • Geeignet als langfristiger Baustein für einen späteren Immobilienkauf oder Wohnungsrenovierung.
  • Kein kurzfristiges Sparinstrument: Wer in 1–2 Jahren Geld benötigt, sollte andere Sparformen prüfen.
  • Besonders interessant wenn staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) genutzt werden können.

Wann macht ein Bausparvertrag Sinn?

Wohnungsbauprämie (WoP): Staatliche Prämie auf eingezahlte Beträge – an Einkommensgrenzen geknüpft, besonders interessant für Sparer:innen mit geringem Einkommen.

Der größte Vorteil, den Verbraucher:innen beim Abschluss eines Bausparvertrags mitbringen, ist Zeit. Die Ansparphase dauert typischerweise sieben bis zehn Jahre – wer den Vertrag mit 20 oder 21 Jahren abschließt, kann theoretisch mit Anfang 30 über ein zinsgünstiges Darlehen verfügen, genau dann, wenn viele den ersten ernsthaften Gedanken an Wohneigentum fassen. Wer dagegen erst mit 35 beginnt, muss entweder deutlich höhere Sparraten stemmen oder weit länger warten.

Ein weiterer Pluspunkt: Bausparverträge erlauben auch sehr kleine monatliche Einzahlungen. Viele Tarife verlangen keine festgeschriebene Mindestrate; du kannst also auch mit 25 oder 50 Euro monatlich starten und die Einzahlungen später erhöhen, wenn das Gehalt wächst. Das macht den Vertrag kompatibel mit einem knappen Budget. Gleichzeitig schaffst du eine Spardisziplin, die sich später als wertvolle Gewohnheit erweist.

Allerdings solltest du dir über den Zeithorizont im Klaren sein: Ein Bausparvertrag ist kein kurzfristiges Sparinstrument. Wer in ein oder zwei Jahren Geld für eine Kaution, eine neue Einrichtung oder unerwartete Ausgaben braucht, sollte lieber ein Tagesgeldkonto oder ein Festgeld nutzen. Der Bausparvertrag entfaltet seinen vollen Nutzen erst als langfristiger Baustein in einem breiteren Finanzplan – idealerweise als Teil eines Konzepts, das auch andere Sparformen einschließt.

Geeignet ist der Bausparvertrag vor allem dann, wenn ein konkreter Wunsch nach Wohneigentum oder einer späteren Modernisierung besteht und wenn die Einkommensgrenzen für staatliche Förderungen eingehalten werden. Wer kein Interesse an Immobilien hat und ausschließlich Vermögen aufbauen möchte, findet mit einem ETF-Sparplan oft mehr Renditepotenzial.

AUF EINEN BLICK

  • Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ): Zuschuss des Staates auf vermögenswirksame Leistungen (VL), die in einen Bausparvertrag fließen – ebenfalls einkommensabhängig.
  • Riester-Förderung: Bausparverträge können als 'Wohn-Riester' gefördert werden – Grundzulage plus ggf. Kinderzulage.
  • Alle Förderungen sind an Einkommensgrenzen und Verwendungszweck (wohnwirtschaftlich) geknüpft.
  • Tipp: Gerade bei geringem Einkommen kann die Förder-Einkommensgrenze unterschritten werden – prüfen lohnt sich.

Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester: Das gibt es für Bausparer

Anspruch besteht ab einem bestimmten Mindestalter (Volljährigkeit) und bei Unterschreiten der zu versteuernden Einkommensgrenze.

Der Staat fördert das Bausparen auf mehreren Wegen – und gerade für Personen mit geringem Einkommen sind diese Förderungen besonders wertvoll. Die bekannteste ist die Wohnungsbauprämie (WoP): Der Staat gewährt eine Prämie auf die jährlich in den Bausparvertrag eingezahlten Beträge, sofern das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Da viele Sparerinnen und Sparer über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügen, erfüllen sie diese Voraussetzung häufig problemlos. Die Prämie wird als Prozentsatz auf die eingezahlten Beträge bis zu einem gesetzlich geregelten Höchstbetrag gewährt – genaue aktuelle Prozentsätze und Obergrenzen solltest du direkt bei deiner Bausparkasse oder auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen abfragen, da diese Parameter gesetzlich festgelegt und gelegentlich angepasst werden.

Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist relevant, sobald du berufstätig bist und dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt. Diese staatliche Zulage auf VL-Einzahlungen in einen Bausparvertrag ist ebenfalls einkommensabhängig. Wer die Einkommensgrenze unterschreitet, erhält einen prozentualen Zuschuss auf die VL-Beträge. Wichtig: Auch hier gilt ein wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck als Voraussetzung für die Förderung, und es gibt Sperrfristen zu beachten.

Eine dritte Möglichkeit ist der sogenannte Wohn-Riester: Bausparverträge können als Riester-Produkt abgeschlossen oder umgewidmet werden. Du erhältst dann die Riester-Grundzulage (bei Berufseinsteigern und Eltern ggf. zusätzliche Zulagen) und kannst den Sonderausgabenabzug nutzen. Der Wohn-Riester ist allerdings an strenge Auflagen geknüpft: Die Förderung muss zwingend für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden, und beim Auszug droht eine Nachversteuerung über das sogenannte Wohnförderkonto. Für Personen, die noch weit von einer Immobilie entfernt sind, ist Wohn-Riester daher eher eine Option für später – oder für Berufseinsteiger, die früh planen.

Alle genannten Förderungen haben eines gemeinsam: Sie sind an Einkommensgrenzen und an die wohnwirtschaftliche Verwendung geknüpft. Das heißt, wer das Geld aus dem Bausparvertrag zweckentfremdet – etwa für eine Reise oder ein Auto – riskiert die Rückzahlung erhaltener Prämien. Plane also nur dann mit diesen Förderungen, wenn der Immobilienwunsch konkret und realistisch ist.

AUF EINEN BLICK

  • Die Prämie wird als Prozentsatz auf die jährlich eingezahlten Beträge gewährt – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (Einzel- bzw. Verheiratete).
  • Beantragung erfolgt jährlich über die Bausparkasse – meist integriert in den Jahreskontoauszug.
  • Bindungsfrist beachten: Die Prämie entfällt bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung innerhalb der Sperrfrist.
  • Für Personen unter einem bestimmten Alter entfällt die Sperrfrist – relevanter Vorteil für junge Abschlüsse.

Voraussetzungen, Höhe und Beantragung der Wohnungsbauprämie

Abschlussgebühr: Einmalig fällig, typischerweise als Prozentsatz der Bausparsumme – senkt die effektive Rendite der Sparphase.

Die Wohnungsbauprämie kannst du beantragen, wenn du volljährig bist, in Deutschland steuerpflichtig bist und mit deinem zu versteuernden Einkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegst. Diese Grenze ist nicht identisch mit dem steuerlichen Grundfreibetrag, der für 2026 bei 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete liegt – die Einkommensgrenze für die WoP wird separat im Wohnungsbau-Prämiengesetz geregelt und kann von diesen Werten abweichen. Da viele Verbraucherinnen und Verbraucher ohnehin kaum oder kein zu versteuerndes Einkommen erzielen, ist die Hürde in der Praxis selten ein Problem.

Die Prämie wird als Prozentsatz auf die im Kalenderjahr eingezahlten Beträge gewährt – und zwar nur bis zu einem im Gesetz festgelegten Jahreshöchstbetrag. Beträge, die diesen Höchstbetrag übersteigen, werden nicht prämiert. Es lohnt sich daher, die Einzahlungen strategisch zu planen und im Zweifel mehrere Bausparer zu besitzen – oder gezielt bis zur Höchstgrenze einzuzahlen. Konkrete aktuelle Prozentwerte und Höchstbeträge erfährst du direkt bei deiner Bausparkasse oder auf den offiziellen Seiten des BMF, da sich diese Werte durch Gesetzesänderungen anpassen können.

Die Beantragung ist unkompliziert: Du forderst bei deiner Bausparkasse das entsprechende Formular an – viele Kassen integrieren den Antrag in den jährlichen Kontoauszug. Du gibst dabei an, dass du die Einkommensgrenzen einhaltest, und die Bausparkasse leitet den Antrag an das Finanzamt weiter. Die Prämie wird dann direkt deinem Bausparvertrag gutgeschrieben. Wichtig ist, den Antrag fristgerecht einzureichen – in der Regel bis zum Ende des übernächsten Jahres nach dem Einzahlungsjahr.

Achte auf die Bindungsfrist: Die Wohnungsbauprämie darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Wer den Bausparvertrag innerhalb einer bestimmten Sperrfrist kündigt oder das Geld nicht für Wohnen einsetzt, muss erhaltene Prämien zurückzahlen. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit – hier lohnt ein Blick ins Wohnungsbau-Prämiengesetz oder ein Gespräch mit der Bausparkasse.

AUF EINEN BLICK

  • Kontoführungsgebühr: Jährliche Pauschale, die je nach Anbieter variiert.
  • Darlehenszinsen: Fester Zinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit – Vorteil bei steigendem Zinsniveau.
  • Habenzinsen (Guthabenzinsen): In der Sparphase werden Einlagen verzinst – Satz ist meist niedrig.
  • Gesamtkostenbetrachtung: Günstige Darlehenskonditionen können hohe Einstiegskosten erst über einen langen Zeitraum aufwiegen.

Was kostet ein Bausparvertrag wirklich?

Zuteilungsreife: Erreicht wenn ein Mindestguthaben (meist als Prozentsatz der Bausparsumme) angespart ist und eine Mindestlaufzeit erfüllt wurde.

Bevor du einen Bausparvertrag abschließt, solltest du die Kostenstruktur genau verstehen – denn sie hat direkten Einfluss darauf, ob sich der Vertrag rechnet. Die wichtigste Kostenposition ist die Abschlussgebühr: Sie wird einmalig beim Vertragsabschluss fällig und berechnet sich typischerweise als Prozentsatz der Bausparsumme. Je höher die gewählte Bausparsumme, desto mehr zahlst du an Abschlussgebühr. Da diese Gebühr sofort anfällt, senkt sie die effektive Rendite der Sparphase spürbar – besonders dann, wenn du den Vertrag früh wieder kündigst.

Hinzu kommt die Kontoführungsgebühr, die die meisten Bausparkassen jährlich erheben. Sie variiert je nach Anbieter und Tarif und ist zwar kleiner als die Abschlussgebühr, belastet aber die Rendite über die gesamte Laufzeit. Auf der Ertragsseite steht der Habenzins: In der Sparphase werden deine Einlagen verzinst, allerdings meist mit einem sehr niedrigen Satz. Dieser Zinssatz liegt typischerweise deutlich unter dem, was Tagesgeld oder Festgeld aktuell bieten können.

Das entscheidende Gegengewicht zu diesen Kostenpunkten ist der fixierte Darlehenszins: Wer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen günstigen Zinssatz sichert und das Darlehen später in einem Hochzinsumfeld abruft, profitiert enorm. Dieser Zinssicherungsaspekt ist der klassische Hauptvorteil des Bausparvertrags – und der Grund, warum viele Experten raten, Verträge gerade in Phasen steigender Zinsen abzuschließen. Wer das Darlehen letztlich nicht benötigt, kann diesen Vorteil jedoch nicht realisieren und trägt die Kosten ohne entsprechenden Gegenwert.

AUF EINEN BLICK

  • Bewertungszahl: Interne Kennzahl der Bausparkasse, die Spardauer und -höhe bewertet – beeinflusst den Zuteilungszeitpunkt.
  • Darlehensphase: Nach Zuteilung kann das Darlehen (Differenz aus Bausparsumme und Guthaben) für wohnwirtschaftliche Zwecke abgerufen werden.
  • Das Darlehen muss nicht zwingend abgerufen werden – das Guthaben kann auch ausgezahlt werden (ggf. Verlust der Prämien prüfen).
  • Planungssicherheit: Fester Darlehenszins bei Vertragsabschluss vereinbart – unabhängig von späteren Marktzinsen.

Wie lange dauert es, bis der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?

Tagesgeld/Festgeld: Flexibler, aktuell attraktive Zinsen, aber kein Darlehensanspruch und keine staatliche Förderung.

Die Zuteilungsreife ist der Moment, ab dem du Anspruch auf das Bauspardarlehen hast. Sie wird erreicht, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Erstens muss ein Mindestguthaben angespart sein – dieser Wert ist tarifabhängig, liegt aber häufig bei 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Zweitens muss eine tariflich festgelegte Mindestlaufzeit vergangen sein. Beide Werte variieren je nach Anbieter und Tarif erheblich.

Darüber hinaus spielt die Bewertungszahl eine zentrale Rolle: Diese interne Kennzahl der Bausparkasse bewertet, wie lange und wie viel ein Sparer eingezahlt hat. Je höher die Bewertungszahl, desto früher wird der Vertrag zugeteilt. Wer höhere Beträge einzahlt oder früher mit dem Sparen beginnt, sammelt schneller Bewertungspunkte. Das System soll sicherstellen, dass die Zuteilung fair nach dem Prinzip „Wer länger und mehr spart, bekommt früher sein Darlehen" funktioniert.

Nach der Zuteilung beginnt die Darlehensphase: Du kannst den Differenzbetrag aus Bausparsumme und angespartem Guthaben als Darlehen abrufen und für wohnwirtschaftliche Zwecke – Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie – einsetzen. Der Zinssatz für dieses Darlehen wurde bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und gilt für die gesamte Tilgungszeit. Das bietet erhebliche Planungssicherheit.

Wer das Darlehen nach Zuteilung nicht braucht, kann das Guthaben auch einfach auszahlen lassen. Dann endet der Vertrag, und du erhältst dein angespartes Kapital inklusive Habenzinsen. Wichtig: Prüfe in diesem Fall, ob erhaltene Wohnungsbauprämien oder Arbeitnehmersparzulagen zurückgezahlt werden müssen, wenn der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck nicht eingehalten wird.

AspektWorauf es ankommt
Tagesgeld/Festgeld: Flexibleraktuell attraktive Zinsen, aber kein Darlehensanspruch und keine staatliche Förderung.
ETF-Sparplan: Höhere Renditechancenaber kein Kapitalschutz und kein Darlehensrecht – für langfristigen Vermögensaufbau oft renditestärker.
VL-Fonds: Bei Arbeitgeber-VL ggf. kombinierbar mit Bausparvertrag für die Arbeitnehmersparzulage.,
Bausparvertrag punktet durch: Planungssicherheitstaatliche Förderung, festen Darlehenszins, Kapitalschutz.
Bausparvertrag schwächt bei: Rendite der Sparphase, Flexibilität, Kosten im Verhältnis zur Bausparsumme.,
Fazit: Sinnvoll als Teil eines diversifizierten Finanzplans – nicht als alleinige Sparstrategie.,

Wie schneidet der Bausparvertrag im Vergleich ab?

Schritt 1: Finanzielle Situation analysieren – monatlich verfügbarer Sparbetrag realistisch einschätzen.

Um zu entscheiden, ob ein Bausparvertrag die richtige Wahl ist, lohnt der direkte Vergleich mit Alternativen. Tagesgeld und Festgeld bieten aktuell in vielen Fällen attraktivere Zinsen als der Habenzins eines Bausparvertrags, sind flexibler verfügbar und ohne Abschlussgebühr zu haben. Wer Geld kurzfristig parken oder ein Polster für Notfallsituationen aufbauen möchte, ist mit Tagesgeld klar besser bedient. Allerdings: Kein Tagesgeld gewährt dir einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, und staatliche Prämien gibt es dort ebenfalls nicht.

Der ETF-Sparplan ist die renditestärkere Alternative für den langfristigen Vermögensaufbau. Wer über 10, 15 oder 20 Jahre monatlich in einen breit diversifizierten Aktien-ETF investiert, hat historisch betrachtet deutlich höhere Renditen erzielt als mit einem Bausparvertrag. Dafür gibt es keinen Kapitalschutz, keine staatliche Förderung und keinen Darlehensanspruch. Wer kein konkretes Immobilienziel verfolgt, für den ist der ETF-Sparplan oft die sinnvollere Wahl – beide Instrumente schließen sich aber nicht aus. Kapitalerträge aus ETF-Sparplänen unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer – der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für Ledige bleibt dabei steuerfrei.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) lassen sich hervorragend mit einem Bausparvertrag kombinieren: Wenn dein Arbeitgeber VL zahlt und du die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage unterschreitest, kannst du die VL direkt in den Bausparvertrag einzahlen und erhältst zusätzlich die staatliche Zulage. Diese Kombination ist besonders attraktiv, weil der Arbeitgeber einen Teil übernimmt und der Staat noch einmal obendrauf legt. Für Berufstätige ist dies eine der effizientesten Möglichkeiten, einen Bausparvertrag zu besparen.

Zusammengefasst punktet der Bausparvertrag vor allem durch vier Eigenschaften: Planungssicherheit durch fixierte Zinssätze, staatliche Förderung, Kapitalschutz und den Darlehensanspruch als konkretes Finanzierungsinstrument. Wer diese Eigenschaften nicht benötigt, findet anderswo oft bessere Renditechancen.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Bausparsumme wählen – orientiert am späteren Finanzierungsbedarf (z. B. Eigentumsanteil, Modernisierung).
  • Schritt 3: Fördervoraussetzungen prüfen – Einkommensgrenzen für WoP und ANSpZ checken.
  • Schritt 4: Tarife vergleichen – Abschlussgebühr, Habenzins, Darlehenszins und Mindestbesparung im Blick behalten.
  • Schritt 5: Vertrag abschließen und jährlich Wohnungsbauprämie beantragen.

So schließt du einen Bausparvertrag ab

Der erste Schritt ist eine ehrliche Analyse deiner finanziellen Situation: Wie viel kannst du realistisch und dauerhaft pro Monat einzahlen, ohne in finanzielle Engpässe zu geraten? Auch 25 oder 50 Euro monatlich können langfristig sinnvoll sein – entscheidend ist die Regelmäßigkeit, nicht die Höhe. Denke daran, dass ein Bausparvertrag eine langjährige Verpflichtung ist; wer die Beiträge nicht mehr stemmen kann, muss ggf. kündigen und verliert dabei die Abschlussgebühr und möglicherweise Prämien.

Im zweiten Schritt wählst du die Bausparsumme. Sie orientiert sich an deinem späteren Finanzierungsbedarf: Willst du irgendwann eine Eigentumswohnung kaufen und benötigst Eigenkapital? Planst du eine größere Modernisierung? Für viele Verbraucher ist eine eher kleinere Bausparsumme sinnvoll, die realistisch bespart werden kann. Eine zu hohe Summe bedeutet höhere Abschlussgebühren und eine längere Zeit bis zur Zuteilungsreife.

Drittens solltest du prüfen, ob du die Voraussetzungen für staatliche Förderungen erfüllst. Das betrifft insbesondere die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie und – bei entsprechendem Beschäftigungsverhältnis – die Arbeitnehmersparzulage. Da die Grenzen gesetzlich festgelegt sind und sich ändern können, lohnt ein Blick auf die aktuellen Informationen des BMF oder der jeweiligen Bausparkasse.

Im vierten und letzten Schritt vergleichst du konkrete Tarife verschiedener Bausparkassen. Achte dabei auf: die Höhe der Abschlussgebühr (als Prozentsatz der Bausparsumme), den Habenzins in der Sparphase, den Darlehenszins, die Mindestbesparungsquote für die Zuteilungsreife sowie die jährliche Kontoführungsgebühr. Unabhängige Vergleichsrechner können helfen, aber das abschließende Gespräch mit einer neutralen Beratungsstelle – etwa einer Verbraucherzentrale – lohnt sich vor allem dann, wenn es um höhere Bausparsummen geht.

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Häufige Fragen

Ja, als Verbraucher kannst du einen Bausparvertrag abschließen, sofern du das Mindestalter erreicht hast und die Bausparkasse keine besonderen Einkommensnachweise verlangt. Der Vertrag kann auch mit geringen Sparraten bespart werden, etwa durch vermögenswirksame Leistungen oder eigene Einzahlungen.

Wenn du das Bauspardarlehen nicht benötigst, kannst du nach der Zuteilung nur dein angespartes Guthaben samt Zinsen und eventueller Prämien auszahlen lassen. Der Vertrag endet damit, und du hast keinen Anspruch auf das Darlehen, das du ja nicht in Anspruch nimmst.

Die genaue Höhe der Wohnungsbauprämie für 2026 wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und kann sich ändern. Allgemein gilt, dass die Prämie nur für Bausparbeiträge von Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen gezahlt wird, wobei der Fördersatz und die Höchstbeträge in den letzten Jahren stabil geblieben sind.

Ein Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn du eine bestimmte Mindestsparzeit erfüllt hast und dein Guthaben einen vertraglich festgelegten Prozentsatz der Bausparsumme erreicht hat. Zusätzlich muss die Bausparkasse die allgemeine Zuteilungsfähigkeit feststellen, die von der wirtschaftlichen Lage der Bausparkasse und der Anzahl der wartenden Verträge abhängt.

Ja, du kannst vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, sofern dein Arbeitgeber diese Leistung anbietet und du den Vertrag als VL-fähig anerkennen lässt. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage wird allerdings nur gewährt, wenn dein zu versteuerndes Einkommen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet.

Ein Bausparvertrag ist ein reines Spar- und Darlehensprodukt mit fest vereinbarten Zinsen, während Wohn-Riester eine staatlich geförderte Altersvorsorge ist, die auch für selbst genutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Beim Wohn-Riester erhältst du Zulagen und Steuervorteile, musst aber im Rentenalter die geförderten Beträge versteuern, was beim klassischen Bausparvertrag nicht der Fall ist.

Ein Bausparvertrag ist in Deutschland durch die gesetzliche Einlagensicherung der Bausparkassen geschützt, die im Fall einer Insolvenz die Spareinlagen bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag absichert. Zusätzlich unterliegen Bausparkassen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die eine frühzeitige Regulierung sicherstellen soll.

Ob sich ein Bausparvertrag bei niedrigen Zinsen lohnt, hängt von deinen individuellen Zielen ab: Als langfristige Sparform mit staatlicher Förderung und garantierter Verzinsung kann er sinnvoll sein, wenn du später ein Darlehen zu einem festen Zinssatz nutzen möchtest. Für reine Geldanlage ohne Darlehensabsicht gibt es in der Regel flexiblere und renditestärkere Alternativen, daher solltest du deine persönliche Situation genau prüfen.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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