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FinanzbildungVermoegenswirksame10 Min.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) Der komplette Guide & Berufseinsteiger

Vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt: Was sind VL, wer hat Anspruch, welche Anlageformen gibt es & wie profitieren Studierende und Berufseinsteiger?

VermögenswirksameRechnerWas genau sind
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: VL sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in bestimmte Sparverträge fließen – geregelt im 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).
  • Der Arbeitgeber überweist den VL-Betrag monatlich direkt an die gewählte Anlageform – der Arbeitnehmer muss nichts selbst einzahlen.
  • Zusätzlich kann der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) obendrauf legen, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grenzwert liegt.
  • VL sind kein Geschenk des Staates, sondern ein tariflicher oder freiwilliger Arbeitgeberzuschuss – nicht jeder Arbeitgeber zahlt sie.

Vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt – das Wichtigste auf einen Blick

Definition: VL sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in bestimmte Sparverträge fließen – geregelt im 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein staatlich gefördertes Sparinstrument, bei dem dein Arbeitgeber monatlich Geld direkt in einen Sparvertrag deiner Wahl überweist. Wer die Einkommensgrenzen unterschreitet, bekommt zusätzlich eine Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat obendrauf. Für Berufseinsteiger und alle, die erstmals regelmäßig eigenes Einkommen erzielen, kann dieses System ein unkomplizierter Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau sein – wenn man weiß, wie es funktioniert.

VL auf einen Blick: Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Betrag direkt in einen VL-fähigen Sparvertrag – du musst selbst nichts überweisen. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte, zahlt der Staat zusätzlich eine Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS). Anlageformen sind u. a. Aktienfondssparpläne, Bausparverträge und Banksparpläne. Ein gesetzlicher Universalanspruch auf VL existiert nicht – entscheidend ist dein Arbeits- oder Tarifvertrag.

AUF EINEN BLICK

  • Der Arbeitgeber überweist den VL-Betrag monatlich direkt an die gewählte Anlageform – der Arbeitnehmer muss nichts selbst einzahlen.
  • Zusätzlich kann der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) obendrauf legen, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grenzwert liegt.
  • VL sind kein Geschenk des Staates, sondern ein tariflicher oder freiwilliger Arbeitgeberzuschuss – nicht jeder Arbeitgeber zahlt sie.
  • Wichtig: VL sind erst relevant beim ersten Job nach der Ausbildung oder dem Berufseinstieg, können aber auch schon bei einem Nebenjob oder einer Teilzeitbeschäftigung anfallen.
Kennzahl (2026)Wert
ArbeitnehmersparzulageBausparen 9 % auf max. 470 €/J; Aktien/Fonds 20 % auf max. 400 €/J
Wohnungsbauprämie10 % auf max. 700 € (Ledige) / 1.400 € (Paare)

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Was genau sind vermögenswirksame Leistungen?

Anspruch entsteht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag – kein gesetzlicher Universalanspruch.

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die nicht auf dein Girokonto fließen, sondern direkt in einen vertraglich vereinbarten Sparvertrag überwiesen werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer – kurz das 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Es definiert, welche Anlageformen VL-fähig sind, welche Sperrfristen gelten und unter welchen Voraussetzungen der Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) fördert.

Wichtig zu verstehen: VL sind kein Geschenk des Staates, sondern ein Zuschuss, der entweder tarifvertraglich vereinbart ist oder freiwillig vom Arbeitgeber angeboten wird. Dein Arbeitgeber überweist den VL-Betrag jeden Monat direkt an den Anbieter des gewählten Sparvertrags – du musst weder manuell sparen noch selbst eine Überweisung anstoßen. Das macht VL zu einer besonders niedrigschwelligen Form des Vermögensaufbaus, weil der Betrag gar nicht erst auf deinem Konto erscheint und damit auch nicht versehentlich ausgegeben werden kann.

Zusätzlich zu den Arbeitgeberzahlungen kann der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage obendrauf legen – allerdings nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen liegt. Die genauen Grenzwerte und Förderprozentsätze sind im 5. VermBG festgeschrieben und werden gelegentlich vom Gesetzgeber angepasst; die jeweils aktuellen Werte findest du beim Bundesfinanzministerium. Für viele Berufseinsteiger mit moderatem Einstiegsgehalt besteht eine reelle Chance, die Einkommensgrenzen zu unterschreiten und damit in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen.

AUF EINEN BLICK

  • Berufseinsteiger und Beschäftigte in der Probezeit: Anspruch prüfen, da viele Tarifverträge auch für diese Gruppen gelten.
  • Minijobber (450-Euro-Jobs): In der Regel kein VL-Anspruch, da meistens kein Tarifvertrag greift – individuell prüfen.
  • Selbstständige und Freelancer: Kein Arbeitgeber = keine VL vom Arbeitgeber, aber Eigenanlage in VL-fähige Produkte ist möglich.
  • Beamte und Beamtenanwärter: Eigene Regelungen – beim Dienstherrn nachfragen.

Anspruch auf VL – was gilt für Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte & Berufseinsteiger?

Bausparvertrag: Klassisch, sicher, beliebt – Guthabenzinsen oft niedrig, aber staatliche Förderung möglich.

Ein gesetzlicher Universalanspruch auf vermögenswirksame Leistungen existiert in Deutschland nicht. Ob du VL erhältst, hängt davon ab, ob dein Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Einzelregelung im Arbeitsvertrag erfasst wird. Viele Branchen – etwa Metall, Chemie oder der öffentliche Dienst – haben VL tarifvertraglich geregelt; dort steht der Anspruch auf solidem Fundament. In kleineren Unternehmen ohne Tarifbindung ist ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag unerlässlich.

Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer in Ausbildung stellen eine besonders interessante Gruppe dar. Teilzeitbeschäftigte sind zwar sozialversicherungsrechtlich oft privilegiert (sie sind in der Regel von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, wenn sie unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben), arbeitsrechtlich unterliegen sie jedoch oft denselben tariflichen Regelungen wie reguläre Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet: Gilt in deinem Unternehmen ein Tarifvertrag, der VL vorsieht, hast du als Teilzeitbeschäftigter grundsätzlich ebenfalls Anspruch – zumindest anteilig. Arbeitnehmer in Ausbildung hingegen sind in der Regel reguläre Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG); für sie gelten die Tarifverträge des Ausbildungsbetriebs, in denen VL häufig explizit erwähnt werden.

Minijobber, also Beschäftigte unterhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro (Stand 2026), haben in der Praxis selten Anspruch auf VL, da für Minijobs meist kein Tarifvertrag greift. Selbstständige und Freelancer erhalten natürlich keine VL vom Arbeitgeber, da kein Arbeitsverhältnis besteht – sie können aber eigenständig in VL-fähige Produkte investieren, ohne dabei allerdings den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Praktikanten sollten zwischen Pflicht- und freiwilligem Praktikum unterscheiden: Pflichtpraktikanten haben keinen Mindestlohnanspruch und damit in der Regel auch keinen VL-Anspruch; bei freiwilligen Praktika lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag und ggf. eine Rückfrage beim Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft.

AspektWorauf es ankommt
Bausparvertrag: Klassischsicher, beliebt – Guthabenzinsen oft niedrig, aber staatliche Förderung möglich.
Aktienfondssparplan (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 5. VermBG): Renditestärkste Option für junge Menschen mit langem Anlagehorizont – auch ETF-Sparpläne möglich.,
Banksparplan: Einfachaber ohne Renditechancen am Kapitalmarkt.
Tilgung eines Baudarlehens: Relevantwenn bereits eine Immobilie finanziert wird.
Genossenschaftsanteile: Nischenproduktz. B. bei Wohnungsbaugenossenschaften.
Für Sparer und Berufseinsteiger empfiehlt sich die Prüfung des Aktienfondssparplans wegen des langen Zeithorizonts und der höheren Renditechancen – individuelle Entscheidung nach Risikobereitschaft.,

VL-fähige Anlageformen: Von ETF-Sparplan bis Bausparvertrag

Der Staat zahlt eine Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) zusätzlich – aber nur, wenn das zu versteuernde Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt.

Das 5. VermBG definiert abschließend, in welche Anlageformen VL investiert werden dürfen. Die Bandbreite reicht von sicherheitsorientierten Optionen bis hin zu renditestarken Kapitalmarktprodukten – je nach persönlichem Ziel und Risikobereitschaft gibt es sinnvolle Unterschiede.

Der Bausparvertrag gilt als Klassiker unter den VL-Anlageformen. Er ist sicher, staatlich beaufsichtigt und eignet sich besonders für alle, die mittelfristig eine Immobilie erwerben oder modernisieren möchten. Die Guthabenzinsen sind in vielen Marktphasen niedrig, dafür winkt bei Unterschreiten der Einkommensgrenzen die Wohnungsbauprämie als zusätzliche staatliche Förderung. Der Aktienfondssparplan nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 des 5. VermBG – und damit auch ETF-Sparpläne – ist aus Renditeperspektive die interessanteste Variante für junge Menschen mit langem Anlagehorizont. Historisch haben breit gestreute Aktienfonds über lange Zeiträume deutlich höhere Renditen erzielt als Banksparpläne oder Bausparverträge, dafür schwanken die Kurse kurzfristig stärker. Wer jung ist und die Sperrfristen ohnehin einhalten muss, kann dieses Kursrisiko meist gut tragen.

Der Banksparplan ist simpel und ohne Kapitalmarktrisiko, bietet aber kaum Renditechancen. Er eignet sich für sehr sicherheitsorientierte Sparer oder als kurzfristige Übergangslösung. Die Tilgung eines Baudarlehens ist als VL-Anlageform relevant, wenn bereits eine Immobilie finanziert wird – der VL-Betrag fließt dann direkt in die Rückzahlung des Darlehens und reduziert so die Zinslast. Für die meisten Berufseinsteiger ohne eigene Immobilie ist diese Option zunächst weniger relevant, sollte aber bei einer späteren Baufinanzierung im Blick behalten werden.

Für junge Erwachsene unter Dreißig, die noch keine Immobilie planen und einen Anlagehorizont von mindestens sieben Jahren haben, empfehlen Finanzexperten häufig den Aktienfondssparplan als VL-Anlageform – kombinierbar mit einem privaten ETF-Sparplan für eine breitere Streuung. Die Wahl sollte jedoch immer zur individuellen Lebenssituation passen; eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich.

AUF EINEN BLICK

  • Die Höhe der ANS unterscheidet sich je nach Anlageform (Bausparvertrag vs. Aktienfonds).
  • Einkommensgrenzen und Prozentsätze sind gesetzlich festgelegt und werden gelegentlich angepasst – aktuelle Werte beim Bundesfinanzministerium prüfen.
  • Berufseinsteiger mit Einstiegsgehalt haben oft gute Chancen, die Einkommensgrenze zu unterschreiten – besonders in den ersten Berufsjahren.
  • Die ANS wird erst nach Ende der Sperrfrist ausgezahlt – nicht sofort.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage: Wann und wie viel zahlt der Staat?

VL-Verträge haben eine gesetzliche Anlage- und Sperrfrist – in der Regel insgesamt mehrere Jahre (Ansparphase + Ruhephase).

Die Arbeitnehmer-Sparzulage (ANS) ist die direkte staatliche Förderkomponente der vermögenswirksamen Leistungen. Sie wird zusätzlich zu den Arbeitgeberzahlungen gewährt – allerdings nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb der im 5. VermBG festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Diese Grenzen unterscheiden sich je nach Anlageform: Für Aktienfondssparpläne gilt eine andere (in der Regel höhere) Einkommensgrenze als für Bausparverträge.

Die genauen Prozentwerte der ANS sowie die aktuellen Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt und wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben. Da sich diese Werte ändern können, solltest du die jeweils aktuellen Zahlen direkt beim Bundesfinanzministerium oder in der offiziellen Gesetzestextfassung nachprüfen, bevor du eine Entscheidung triffst. Pauschale Euro-Beträge, die hier genannt werden könnten, wären möglicherweise schon wieder veraltet – verlässlicher ist immer der Blick in die aktuelle Fassung des 5. VermBG.

Für Berufseinsteiger und alle, die nach einer Auszeit oder Umschulung wieder ins Berufsleben starten, ist die Ausgangslage oft günstig: Wer mit einem typischen Einstiegsgehalt oder einem moderaten Gehalt in den ersten Berufsjahren startet, unterschreitet die Einkommensgrenzen für die ANS häufig. Gerade diese Phase sollte aktiv genutzt werden, um möglichst früh einen VL-Vertrag einzurichten und die staatliche Förderung mitzunehmen. Steigt das Gehalt später durch Beförderungen oder Jobwechsel über die Einkommensgrenze, entfällt die ANS zwar, der Arbeitgeberzuschuss bleibt aber erhalten.

Die ANS wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv über die jährliche Einkommensteuererklärung beantragt werden – konkret über die sogenannte Anlage VL. Wer die Steuererklärung vergisst oder verspätet abgibt, riskiert den Anspruch. Da die ANS selbst steuerfrei ist, entsteht dabei keine zusätzliche Steuerlast.

AUF EINEN BLICK

  • Vorzeitige Kündigung ist meist möglich, führt aber zum Verlust der staatlichen Förderung.
  • Ausnahmen von der Sperrfrist: Arbeitslosigkeit, Heirat, Erstanschaffung einer Wohnimmobilie – genaue Tatbestände im 5. VermBG.
  • Für alle Sparer:innen: Frühzeitig anfangen lohnt sich – je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto früher läuft die Sperrfrist ab.
  • Wichtig: Bei Arbeitgeberwechsel prüfen, ob der neue Arbeitgeber VL in denselben Vertrag einzahlt oder ein neuer Vertrag nötig wird.

Sperrfristen bei VL: Wie lange ist das Geld gebunden?

Werksstudierende sind sozialversicherungsrechtlich privilegiert, haben aber arbeitsrechtlich häufig Anspruch auf tarifliche Leistungen – VL eingeschlossen.

VL-Verträge unterliegen gesetzlichen Anlage- und Sperrfristen, die im 5. VermBG geregelt sind. Die konkrete Dauer hängt von der gewählten Anlageform ab: Bei Aktienfondssparplänen besteht in der Regel eine Ansparphase von sechs Jahren, gefolgt von einer einjährigen Ruhephase – insgesamt also sieben Jahre, bevor das angesparte Kapital inklusive staatlicher Förderung frei verfügbar ist. Bei Bausparverträgen gelten eigene Fristen, die sich nach den Vertragsbedingungen und den bausparkassenspezifischen Regelungen richten.

Eine vorzeitige Kündigung des VL-Vertrags ist in der Regel möglich, führt aber zum Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage für die betroffenen Beitragsjahre – ein deutlicher finanzieller Nachteil. Das Geld selbst geht nicht verloren, aber der staatliche Förderanteil muss zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch gesetzlich definierte Ausnahmen, bei denen eine schädliche Verwendung ohne Förderungsverlust möglich ist: dazu zählen Arbeitslosigkeit, der Beginn einer selbstständigen Tätigkeit, Heirat oder die erstmalige Anschaffung einer selbst genutzten Wohnimmobilie. Die genauen Tatbestände sind in § 4 des 5. VermBG geregelt und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Für alle Sparerinnen und Sparer ist die Konsequenz eindeutig: Je früher du einen VL-Vertrag abschließt, desto früher läuft die Sperrfrist ab – und desto früher hast du wieder freien Zugriff auf das angesparte Kapital. Wer mit 22 Jahren im ersten Job oder in der Ausbildung anfängt, hat bei einem Aktienfondssparplan die Sperrfrist theoretisch mit 29 Jahren bereits hinter sich. Das gibt dem Geld zudem mehr Zeit, an den Kapitalmärkten zu wachsen. Frühzeitig anfangen ist in diesem Fall eine der wenigen Empfehlungen, die nahezu universell gilt.

AUF EINEN BLICK

  • Beschäftigte in Ausbildung sind meist reguläre Auszubildende nach BBiG – für sie gelten die Tarifverträge des Ausbildungsbetriebs, VL oft explizit geregelt.
  • Praktikanten (Pflichtpraktikum vs. freiwilliges Praktikum): Pflichtpraktikanten haben keinen gesetzlichen Mindestlohnanspruch, daher auch oft kein VL-Anspruch.
  • Empfehlung: Arbeitsvertrag und Tarifvertrag genau lesen oder beim Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft nachfragen.
  • Auch kleine VL-Beträge über mehrere Jahre können durch Zinseszins und Kursgewinne (bei Fonds) relevante Summen ergeben – früh anfangen zahlt sich aus.

VL im Werkstudium und dualen Studium: Was du wissen musst

Schritt 1: Anspruch klären – Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag prüfen.

Werksstudierende befinden sich in einer rechtlich interessanten Zwitterposition: Sozialversicherungsrechtlich gelten sie als Studenten und sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Arbeitsrechtlich hingegen sind sie reguläre Arbeitnehmer und können damit – sofern ein Tarifvertrag gilt – denselben Anspruch auf VL haben wie Vollzeitkräfte. In der Praxis wird dieser Anspruch von vielen Berechtigten nicht wahrgenommen, weil sie entweder nicht wissen, dass er besteht, oder ihn nicht aktiv einfordern. Ein Blick in den Tarifvertrag des Unternehmens oder eine Nachfrage beim Betriebsrat kann hier schnell Klarheit bringen.

Dual Studierende sind in der Mehrzahl der Fälle als Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) angestellt. Für sie gelten die Tarifverträge des Ausbildungsbetriebs in voller Breite – und VL sind in vielen Ausbildungstarifverträgen explizit geregelt, etwa im öffentlichen Dienst (TVöD) oder in der Metall- und Elektroindustrie. Die Zahlung erfolgt oft automatisch, ohne dass der Azubi oder dual Studierende aktiv werden muss. Dennoch lohnt es sich, dies bei Vertragsabschluss gezielt anzusprechen und den gewünschten Sparvertrag frühzeitig zu eröffnen, damit die Überweisungen pünktlich starten können.

Pflichtpraktikanten – also Personen, die ein im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums vorgeschriebenes Praktikum ableisten – sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom Mindestlohn ausgenommen und haben deshalb in der Praxis selten Anspruch auf VL. Anders kann es bei freiwilligen Praktika aussehen, die länger als drei Monate dauern und bei denen der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026) greift. Hier gilt: individuell prüfen, nicht pauschal annehmen. Im Zweifelsfall hilft ein kurzes Gespräch mit der Personalabteilung oder eine kostenlose Beratung bei der zuständigen Gewerkschaft weiter.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Anlageform wählen – Fonds, Bausparvertrag oder Banksparplan je nach persönlichem Ziel und Risikobereitschaft vergleichen.
  • Schritt 3: VL-fähigen Vertrag eröffnen – bei Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse.
  • Schritt 4: VL-Bescheinigung beim Anbieter anfordern und dem Arbeitgeber vorlegen.
  • Schritt 5: Arbeitgeber zahlt monatlich direkt in den Vertrag ein.

So richtest du VL ein: Der praktische Fahrplan für Berufseinsteiger

VL-Zahlungen des Arbeitgebers sind Arbeitslohn und damit grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Der erste Schritt ist immer die Klärung des Anspruchs. Lies deinen Arbeitsvertrag sorgfältig durch und schaue, ob VL erwähnt werden. Falls nicht, prüfe, ob in deinem Unternehmen ein Tarifvertrag gilt – das erfährst du beim Betriebsrat, der Personalabteilung oder durch eine Recherche auf den Webseiten der zuständigen Gewerkschaft. Ist ein Anspruch vorhanden, solltest du ihn aktiv einfordern, denn VL werden meist nicht automatisch ohne Antrag ausgezahlt.

Im zweiten Schritt wählst du die für dich passende Anlageform. Überlege dabei: Möchtest du perspektivisch eine Immobilie kaufen? Dann könnte ein Bausparvertrag sinnvoll sein. Hast du einen langen Anlagehorizont und kannst kurzfristige Kursschwankungen tolerieren? Dann bietet sich ein Aktienfondssparplan oder ETF-Sparplan an, der historisch höhere Renditen ermöglicht hat. Bist du sehr sicherheitsorientiert oder planst du den VL-Betrag nur kurzfristig zu sparen? Dann kommt ein Banksparplan infrage – auch wenn die Renditeaussichten hier gering sind.

Sobald die Anlageform feststeht, eröffnest du einen entsprechenden VL-fähigen Vertrag bei einer Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse. Achte darauf, dass der Anbieter ausdrücklich bestätigt, dass der Vertrag VL-fähig ist – nicht jeder Sparplan oder Fonds erfüllt automatisch die gesetzlichen Anforderungen des 5. VermBG. Im vierten und letzten Schritt holst du eine VL-Bescheinigung beim Anbieter ab und legst diese deiner Personalabteilung vor. Damit ist die Einrichtung abgeschlossen; dein Arbeitgeber überweist den VL-Betrag fortan monatlich direkt an den Anbieter. Vergiss anschließend nicht, die Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich über die Anlage VL in deiner Steuererklärung zu beantragen – die Förderung kommt nicht von allein.

AUF EINEN BLICK

  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage selbst ist steuerfrei.
  • Erträge aus VL-Verträgen (z. B. Fondsgewinne) unterliegen der Abgeltungsteuer – Freistellungsauftrag nicht vergessen.
  • Die ANS wird über die Steuererklärung beantragt – Anlage VL ausfüllen.
  • Tipp für Berufseinsteiger: Im ersten Berufsjahr oft günstige Steuerklasse und niedriges Einkommen – idealer Zeitpunkt, um von der ANS zu profitieren.

VL und Steuern: Was Sparer & Berufseinsteiger wissen sollten

VL ist kein Ersatz für private Altersvorsorge, aber ein guter Einstieg in den strukturierten Vermögensaufbau.

Steuerlich sind VL keine vollständig steuerfreien Leistungen: Die monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers gelten als Arbeitslohn und sind damit grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig – werden also wie normales Gehalt behandelt. Das mag auf den ersten Blick ernüchternd klingen, ändert jedoch nichts daran, dass VL für die meisten Beschäftigten ein attraktives Instrument bleiben, da der Arbeitgeberzuschuss netto zwar etwas kleiner ist als brutto, aber dennoch ein echter Vorteil gegenüber einem reinen Privatsparplan ohne Arbeitgeberbeteiligung bleibt.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage selbst ist hingegen vollständig steuerfrei – sie erhöht also weder das zu versteuernde Einkommen noch unterliegt sie der Abgeltungsteuer. Gewinne und Erträge, die innerhalb eines VL-Aktienfondssparplans entstehen – etwa Dividenden oder Kursgewinne –, unterliegen nach Ablauf der Sperrfrist und bei Auszahlung der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Hier hilft ein rechtzeitig gestellter Freistellungsauftrag: Als ledige Person kannst du Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro jährlich steuerfrei vereinnahmen, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro.

Für die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist die jährliche Einkommensteuererklärung der richtige Weg. Die Anlage VL muss ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden; der Anbieter des VL-Vertrags stellt dafür eine Jahresbescheinigung aus. Berufseinsteiger, die sowieso eine Steuererklärung abgeben – etwa um Werbungskosten oder Fahrtkosten geltend zu machen –, sollten die Anlage VL niemals vergessen: Es ist kostenlos und kann bares Geld bedeuten.

AUF EINEN BLICK

  • Kombination möglich: VL-Aktienfondssparplan + privater ETF-Sparplan = breite Diversifikation.
  • VL als 'erzwungenes Sparen': Da der Betrag direkt vom Arbeitgeber überwiesen wird, entfällt die Versuchung, ihn auszugeben.
  • Wohnförderung: Wer eine Immobilie plant, kann VL gezielt in einen Bausparvertrag lenken und so Eigenkapital aufbauen.
  • Nutze den StudySmarter Vermögensaufbau-Rechner, um zu sehen, wie sich kleine monatliche Beträge über Jahre entwickeln.

VL als Baustein im Vermögensaufbau: Wie alles zusammenpasst

Vermögenswirksame Leistungen sind kein Ersatz für eine umfassende private Altersvorsorge oder einen gut strukturierten Investitionsplan – aber sie sind ein ausgezeichneter Einstieg in den Vermögensaufbau, besonders für Menschen, die gerade erst ins Berufsleben starten. Der entscheidende Vorteil liegt im „erzwungenen Sparen": Da der Arbeitgeber den Betrag direkt an den Anbieter überweist, landet das Geld nie auf dem Girokonto und kann dort auch nicht versehentlich ausgegeben werden. Dieses Prinzip der Automatisierung ist in der Verhaltensökonomie gut belegt und hilft, Sparziele langfristig einzuhalten.

Eine sinnvolle Kombination für junge Berufseinsteiger kann so aussehen: VL fließen in einen Aktienfondssparplan oder ETF-Sparplan, der die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage maximiert. Parallel dazu wird ein eigener, privater ETF-Sparplan bespart – etwa auf einen breit gestreuten Weltaktienindex. Beide Säulen ergänzen sich, ohne sich gegenseitig zu kannibalisieren, und schaffen eine breite Diversifikation über verschiedene Anbieter und Produktstrukturen hinweg. Wer in einigen Jahren eine Immobilie anstrebt, kann den VL-Anteil alternativ oder ergänzend in einen Bausparvertrag lenken und so gezielt Eigenkapital aufbauen – ein besonders sinnvoller Ansatz, da Immobilienfinanzierungen ohne ausreichendes Eigenkapital in der Regel deutlich teurer sind.

Wichtig ist dabei die Gesamtbetrachtung der eigenen Finanzsituation. VL ersetzen keinen Notgroschen (idealerweise drei bis sechs Nettomonatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto) und keinen privaten Rentensparplan. Sie sind ein ergänzender Baustein, der durch den Arbeitgeberzuschuss und die mögliche staatliche Förderung einen echten Mehrwert bietet – aber eben nur dann, wenn er bewusst in eine übergeordnete Strategie eingebettet wird. Je früher du anfängst, VL zu nutzen, desto mehr Zeit hat das angesparte Kapital, sich zu mehren – und desto früher endet die Sperrfrist, sodass du später flexibel auf das Kapital zugreifen kannst.

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Häufige Fragen

Als Werkstudent hast du grundsätzlich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, sofern dein Arbeitgeber diese freiwillig oder aufgrund eines Tarifvertrags gewährt. Der Anspruch ist nicht gesetzlich garantiert, sondern hängt von der jeweiligen Vereinbarung in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab.

Wenn du den Job wechselst, kannst du deinen bestehenden VL-Vertrag in der Regel ohne Probleme fortführen, indem du ihn auf den neuen Arbeitgeber überträgst. Die angesparten Beträge und die vereinbarte Sperrfrist bleiben dabei unverändert bestehen, sofern du den Vertrag nicht kündigst.

Ohne Arbeitgeber ist es nicht möglich, vermögenswirksame Leistungen im klassischen Sinne zu erhalten, da diese immer an eine Beschäftigung gekoppelt sind. Du kannst jedoch selbstständig in die gleichen Anlageformen wie Fonds oder Bausparverträge einzahlen, erhältst dann aber keine Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt im Jahr 2026 weiterhin 20 Prozent für Aufwendungen in Bausparverträge und 20 Prozent für Aktienfonds-Sparpläne, jeweils bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen. Die genauen Freibeträge und Einkommensgrenzen sind im Fünften Vermögensbildungsgesetz festgelegt und bleiben unverändert.

Die Sperrfrist für VL-Verträge beträgt in der Regel sieben Jahre, wobei die Einzahlungen in den ersten sechs Jahren erfolgen und das Kapital im siebten Jahr gebunden bleibt. Nach Ablauf dieser Frist kannst du frei über das angesparte Geld verfügen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

VL-Zahlungen des Arbeitgebers sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie als Teil des Arbeitslohns gelten. Die vom Staat gewährte Arbeitnehmer-Sparzulage ist dagegen steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Für junge Menschen lohnt sich bei VL meist eine Anlage in Aktienfonds oder ETFs, da diese langfristig die höchste Renditechance bieten und die Sperrfrist von sieben Jahren gut überbrückt werden kann. Bausparverträge sind eher geeignet, wenn du später eine Immobilie finanzieren möchtest, bieten aber meist geringere Erträge.

Ja, du kannst die Arbeitnehmer-Sparzulage in deiner Steuererklärung beantragen, indem du die Anlage VL ausfüllst und die entsprechenden Nachweise deiner Bank oder Bausparkasse beifügst. Der Antrag muss innerhalb der regulären Frist für die Steuererklärung gestellt werden, und die Zulage wird dir dann auf dein Konto überwiesen.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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