StudySmarter

Ratgeber · Studienfinanzierung

BAföG: Wie viel Geld du 2026 bekommen kannst

Wie viel BAföG dir zusteht, hängt von deiner Aus­bildungs­stätte, deiner Wohnsituation und dem Einkommen deiner Eltern ab. Der staatliche Zuschuss zum Lebensunterhalt liegt 2026 bei maximal 992 Euro im Monat, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und dich selbst versicherst.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der BAföG-Höchstsatz beträgt 992 Euro pro Monat, bei Familienversicherung 855 Euro.
  • Die Wohnpauschale liegt bei 380 Euro, unabhängig von deiner tatsächlichen Miete.
  • Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro musst du nicht zurückzahlen und sie wird nicht auf BAföG angerechnet.
  • Dein Vermögen bleibt bis 15.000 Euro anrechnungsfrei, wenn du unter 30 Jahre alt bist.

01 · Grundlagen

Was ist BAföG und wer hat Anspruch?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine staatliche Sozialleistung, die dir eine Ausbildung oder ein Studium ermöglichen soll, unabhängig von der finanziellen Situation deiner Eltern.

Die Förderung wird je nach Ausbildungsstätte zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.

Ob du BAföG bekommst, hängt von deiner Ausbildungsstätte, deinem Einkommen, deinem Vermögen und dem Einkommen deiner Eltern ab. Auch deine Staatsangehörigkeit beziehungsweise dein Aufenthaltsstatus und dein Alter spielen eine Rolle. Die allgemeine Altersgrenze für die Aufnahme einer förderfähigen Ausbildung liegt bei 45 Jahren.

Für Studierende an Hochschulen gilt: Du musst einen geordneten Studienverlauf nachweisen und die Förderungshöchstdauer einhalten. Wenn du bereits einen Bachelorabschluss hast, kannst du in der Regel trotzdem noch für einen Masterstudiengang gefördert werden.

Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.010 Euro begrenzt.

Kurz erklärt

BAföG

Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende, die deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung sichert. Die Förderung wird je nach Ausbildungsstätte zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.

Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.010 Euro begrenzt. Ob du BAföG bekommst, hängt von deiner Ausbildungsstätte, deinem Einkommen, deinem Vermögen und dem Einkommen deiner Eltern ab.

02 · Vergleich

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

Der BAföG-Höchstsatz hängt von deiner Ausbildungsstätte und deiner Wohnsituation ab. Für Studierende an Hochschulen gelten andere Bedarfssätze als für Schüler an Abendschulen oder Berufsfachschulen.

Der BAföG-Höchstsatz für Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien liegt 2026 unverändert bei 992 Euro pro Monat, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und dich selbst kranken- und pflegeversichern musst. Bist du über deine Eltern familienversichert, bekommst du höchstens 855 Euro.

Wohnst du bei deinen Eltern, liegt der Bedarfssatz für Studierende bei 534 Euro pro Monat. Der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 137 Euro und wird nur gezahlt, wenn du nicht mehr familienversichert bist.

Für andere Ausbildungsstätten gelten niedrigere Sätze. An Abendgymnasien und Kollegs bekommst du bei eigener Wohnung 822 Euro, an Abendhaupt- und Abendrealschulen 775 Euro und an Berufsfachschulen ohne abgeschlossene Berufsausbildung 666 Euro.

Der Höchstsatz von 992 Euro gilt nur für Studierende mit eigener Wohnung und eigenem Krankenversicherungsbeitrag.

Monatliche BAföG-Bedarfssätze nach Ausbildungsstätte und Wohnsituation (2026)
Bei den Eltern wohnendEigene Wohnung (Höchstsatz)
Hochschulen, Höhere Fachschulen, Akademien534 €855 € (992 € mit KV-/PV-Zuschlag)
Abendgymnasien, Kollegs, Fachschulklassen nach Berufsaus­bildung501 €822 € (959 € mit KV-/PV-Zuschlag)
Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen498 €775 € (912 € mit KV-/PV-Zuschlag)
Berufsfachschulen ohne abgeschlossene Berufsaus­bildung276 €666 € (803 € mit KV-/PV-Zuschlag)
Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Fachoberschulen (1. Bildungsweg)Keine Förderung666 € (803 € mit KV-/PV-Zuschlag)

03 · Kosten

Wie setzt sich dein BAföG-Bedarf zusammen?

Dein BAföG-Bedarf setzt sich aus mehreren Pauschalen zusammen. Das BAföG-Amt rechnet nicht mit deinen tatsächlichen Kosten, sondern mit gesetzlich festgelegten Bedarfssätzen.

Für Studierende setzt sich der Höchstsatz aus einer Grundpauschale, einer Wohnpauschale und gegebenenfalls einem Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Die Grundpauschale für Lebenshaltung, Essen, Kleidung und Lernmittel beträgt 475 Euro pro Monat. Die Wohnpauschale für Miete und Nebenkosten liegt bei 380 Euro, unabhängig davon, wie viel Miete du tatsächlich zahlst.

Der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 137 Euro pro Monat. Zusammen ergibt das den Höchstsatz von 992 Euro. Dein tatsächlicher Auszahlungsbetrag kann niedriger ausfallen, wenn Einkommen deiner Eltern oder dein eigenes Einkommen angerechnet wird.

Die Wohnpauschale von 380 Euro deckt in vielen Universitätsstädten nicht die tatsächliche Miete.

Zusammensetzung des BAföG-Höchstsatzes für Studierende (eigene Wohnung, mit KV-/PV-Zuschlag)

Grundpauschale (Lebenshaltung, Essen, Kleidung, Lernmittel)475 €
Wohnpauschale (Miete und Nebenkosten)380 €
Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung137 €

04 · Hintergrund

Wie viel BAföG bekommst du im Durchschnitt?

Die meisten Geförderten erhalten nicht den Höchstsatz. Wie viel BAföG du tatsächlich bekommst, hängt von deiner Ausbildungsstätte, deiner Wohnsituation und dem Einkommen deiner Eltern ab.

Studierende erhielten im Jahr 2025 monatlich im Durchschnitt 682 Euro BAföG. Bei Schülerinnen und Schülern lag der durchschnittliche monatliche Förderbetrag bei 552 Euro. Die Differenz zum Höchstsatz entsteht vor allem durch die Anrechnung des Elterneinkommens.

Je mehr deine Eltern verdienen, desto geringer fällt dein BAföG-Anspruch aus. Auch dein eigenes Einkommen aus einem Nebenjob kann den Auszahlungsbetrag reduzieren, wenn es über den Freibeträgen liegt.

Die Zahl der BAföG-Geförderten sank 2025 auf 570.000 Menschen, der niedrigste Wert seit dem Jahr 2000. Gleichzeitig stiegen die Lebenshaltungskosten in Universitätsstädten: Ein WG-Zimmer kostete im Wintersemester 2025/26 durchschnittlich 505 Euro im Monat.

Der durchschnittliche Förderbetrag von 682 Euro liegt deutlich unter dem Höchstsatz von 992 Euro.

Studierende erhielten im Jahr 2025 monatlich im Durchschnitt 682 Euro BAföG. Bei Schülerinnen und Schülern lag der durchschnittliche monatliche Förderbetrag bei 552 Euro.

Die Differenz zum Höchstsatz entsteht vor allem durch die Anrechnung des Elterneinkommens. Je mehr deine Eltern verdienen, desto geringer fällt dein BAföG-Anspruch aus. Auch dein eigenes Einkommen aus einem Nebenjob kann den Auszahlungsbetrag reduzieren.

Die Zahl der BAföG-Geförderten sank 2025 auf 570.000 Menschen, der niedrigste Wert seit dem Jahr 2000. Gleichzeitig stiegen die Lebenshaltungskosten in Universitätsstädten, ein WG-Zimmer kostete im Wintersemester 2025/26 durchschnittlich 505 Euro im Monat.

05 · Was gilt

Was bleibt vom BAföG anrechnungs­frei?

Nicht dein gesamtes Einkommen und Vermögen wird auf BAföG angerechnet. Es gibt Freibeträge, die dir erhalten bleiben, bevor dein Anspruch gekürzt wird.

Diese Freibeträge gelten für dein eigenes Vermögen, dein Einkommen aus Nebenjobs und bestimmte Sonderzahlungen.

Vermögen bis 15.000 Euro bleibt anrechnungsfrei, wenn du unter 30 Jahre alt bist. Einkommen aus einem Minijob bis 603 Euro pro Monat wird nicht angerechnet. Über einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 7.236 Euro.

Zusätzlich gilt eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr, die dein anrechenbares Einkommen weiter reduziert. Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird ebenfalls nicht auf dein BAföG angerechnet.

  • Vermögen bis 15.000 Euro bleibt anrechnungsfrei, wenn du unter 30 Jahre alt bist.
  • Minijob-Einkommen bis 603 Euro pro Monat wird nicht angerechnet.
  • Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr reduziert dein anrechenbares Einkommen.

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.

Bleibt anrechnungsfrei

·Minijob-Einkommen bis 603 Euro pro Monat
·Hinzuverdienst bis 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum (12 Monate)
·Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr
·Studienstarthilfe von 1.000 Euro (wird nicht auf BAföG angerechnet)
·Zusatzleistung von 160 Euro pro eigenes Kind

Wird angerechnet

·Einkommen deiner Eltern oberhalb der Elternfreibeträge
·Einkommen deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
·Einkommen aus Nebenjobs über 603 Euro pro Monat
·Einkünfte aus Kapitalvermögen oberhalb der Freibeträge

06 · Schritt für Schritt

Wie beantragst du BAföG?

Den BAföG-Antrag stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung deiner Ausbildungsstätte. Die Förderung beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung, daher lohnt sich ein frühzeitiger Antrag.

Du kannst den Antrag elektronisch über das Portal BAföG-digital stellen. Dafür benötigst du eine Bund-ID. Alternativ sind Papierformulare beim zuständigen Amt erhältlich. Das Amt für Ausbildungsförderung ist je nach Ausbildungsstätte beim Studierendenwerk, beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt angesiedelt.

Für den Antrag brauchst du Nachweise zu deiner Ausbildungsstätte, zum Einkommen deiner Eltern, zu deinem eigenen Einkommen und Vermögen sowie zu deiner Wohnsituation. Bei der Studienstarthilfe genügen der Nachweis über eine Sozialleistung und deine Immatrikulationsbescheinigung.

Stelle den Antrag so früh wie möglich, denn die Förderung beginnt frühestens ab Antragsmonat.

01

Zuständiges Amt finden

Das Amt für Ausbildungsförderung ist je nach Ausbildungsstätte beim Studierendenwerk, beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt angesiedelt. Die Adresse findest du über das Portal bafög.de.

02

Antrag online stellen

Du kannst den BAföG-Antrag elektronisch über das Portal BAföG-digital stellen. Dafür benötigst du eine Bund-ID. Alternativ sind Papierformulare beim Amt erhältlich.

03

Unterlagen einreichen

Du brauchst Nachweise zu deiner Ausbildungsstätte, zum Einkommen deiner Eltern, zu deinem eigenen Einkommen und Vermögen sowie zu deiner Wohnsituation. Bei der Studienstarthilfe genügen der Sozialleistungsnachweis und die Immatrikulationsbescheinigung.

04

Bescheid abwarten

Das Amt prüft deinen Antrag und erlässt einen Bewilligungsbescheid. Die Förderung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, danach musst du einen Weiterförderungsantrag stellen.

07 · Im Vertrag

Was ist die Stu­dienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf dein BAföG angerechnet.

Das Geld kannst du beispielsweise für Laptop, Lernmaterialien oder die Mietkaution verwenden.

Anspruch hast du, wenn du oder deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld (seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld), Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben. Den Antrag stellst du online über das Portal BAföG-digital.

Es gibt eine Ausschlussfrist: Du musst den Antrag bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. Beginnst du dein Studium zum Wintersemester am 1. Oktober, hast du bis zum 30. November Zeit.

Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird nicht auf dein BAföG angerechnet und muss nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen und Fristen für die Studienstarthilfe

AnspruchsvoraussetzungSozialleistungDu oder deine Eltern haben vor dem Studium Bürgergeld (seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld), Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen.
AusschlussfristFristDu musst den Antrag bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. Bei Studienbeginn am 1. Oktober hast du bis zum 30. November Zeit.
AntragstellungOnlineDen Antrag stellst du online über das Portal BAföG-digital. Du benötigst eine Bund-ID, den Nachweis über eine Sozialleistung und deine Immatrikulationsbescheinigung.
RückzahlungZuschussDie Studienstarthilfe ist ein Vollzuschuss. Du musst das Geld nicht zurückzahlen, und es wird nicht auf einen späteren BAföG-Bezug angerechnet.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du beim BAföG-Antrag vermeiden?

Fehler im BAföG-Antrag können zu Verzögerungen oder Kürzungen führen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung vermeidest du die häufigsten Probleme.

Der schwerwiegendste Fehler ist ein zu spät gestellter Antrag, denn die Förderung beginnt frühestens ab Antragsmonat, nicht ab Ausbildungsbeginn.

Unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung erheblich. Fehlende Einkommensnachweise der Eltern oder Kontoauszüge sind häufige Ursachen. Auch Sparguthaben, Depots und Bausparverträge zählen zum Vermögen und müssen angegeben werden.

Ein Nebenjob muss gemeldet werden, sobald dein Einkommen über 603 Euro pro Monat liegt. Verschweigen von Einkommen oder Vermögen kann zur Rückforderung führen.

  • Stelle den Antrag so früh wie möglich, idealerweise vor Semesterstart.
  • Reiche alle geforderten Belege vollständig ein, auch Kontoauszüge und Depotnachweise.
  • Melde jeden Nebenjob, auch wenn du unter der Freigrenze bleibst.

Ein zu spät gestellter Antrag kostet dich für jeden Monat der Verzögerung den Förderanspruch.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Antrag zu spät stellen: Die Förderung beginnt frühestens ab Antragsmonat, nicht ab Ausbildungsbeginn. Stelle den Antrag so früh wie möglich, idealerweise vor Semesterstart.
·Unvollständige Unterlagen: Fehlende Einkommensnachweise der Eltern oder Kontoauszüge verzögern die Bearbeitung. Reiche alle geforderten Belege vollständig ein.
·Vermögen nicht angegeben: Auch Sparguthaben, Depots und Bausparverträge zählen zum Vermögen. Verschweigen kann zur Rückforderung führen.
·Nebenjob nicht gemeldet: Einkommen über 603 Euro pro Monat wird angerechnet. Melde Änderungen deines Einkommens unverzüglich dem BAföG-Amt.
·Falsche Ausbildungsstätte angegeben: Die Bedarfssätze unterscheiden sich je nach Schul- oder Hochschulform. Prüfe, welche Kategorie auf deine Ausbildung zutrifft.
·Frist für Studienstarthilfe verpasst: Die Ausschlussfrist endet am letzten Tag des Folgemonats nach Ausbildungsbeginn. Danach ist der Antrag nicht mehr möglich.

09 · Was gilt

Wie viel BAföG musst du zurückzahlen?

BAföG ist keine reine Schenkung. Je nach Ausbildungsstätte wird ein Teil als zinsloses Darlehen gewährt, das du nach dem Studium zurückzahlen musst.

BAföG ist keine reine Schenkung. Je nach Ausbildungsstätte wird ein Teil als zinsloses Darlehen gewährt, das du nach dem Studium zurückzahlen musst. Für Studierende an Hochschulen gilt: Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.

Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.010 Euro begrenzt, unabhängig davon, wie viel BAföG du insgesamt bezogen hast. Schüler-BAföG an allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen und Fachschulen wird dagegen als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro musst du ebenfalls nicht zurückzahlen. Auslandsstudiengebühren können mit bis zu 5.600 Euro für insgesamt ein Studienjahr übernommen werden und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Rückzahlung des Darlehensanteils ist auf 10.010 Euro begrenzt, auch wenn du insgesamt mehr BAföG bezogen hast.

Zuschuss (keine Rückzahlung)

·Schüler-BAföG an allgemeinbildenden Schulen (Vollzuschuss)
·Schüler-BAföG an Berufsfachschulen und Fachschulen (Vollzuschuss)
·Studienstarthilfe von 1.000 Euro
·Auslandsstudiengebühren bis 5.600 Euro pro Studienjahr
·Förderung nach schwangerschaftsbedingter Überschreitung der Förderungshöchstdauer

Darlehen (Rückzahlung)

·Studierenden-BAföG an Hochschulen (50 Prozent Darlehen)
·Studierenden-BAföG an Höheren Fachschulen und Akademien (50 Prozent Darlehen)
·Volldarlehen beim Studienabschluss nach § 15 Abs. 5 BAföG

10 · Vergleich

Was ändert sich bei den BAföG-Sätzen ab 2027?

Die Bundesregierung hat eine Reform der BAföG-Sätze beschlossen. Die Wohnpauschale soll ab dem Sommersemester 2027 steigen, weitere Erhöhungen sind für die Folgejahre geplant.

Das hat die Bundesregierung als Vorschlag für das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen.

Ab Wintersemester 2027/28 und ab Sommersemester 2029 soll die BAföG-Grundpauschale von aktuell 475 Euro in zwei Schritten auf 563 Euro angehoben werden. Das entspricht dem aktuellen Regelbedarf beim Grundsicherungsgeld.

Für Studierende an Hochschulen mit eigener Wohnung bedeutet das: Der Höchstsatz ohne Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag steigt von 855 Euro auf 915 Euro im Sommersemester 2027, auf 943 Euro im Wintersemester 2027/28 und auf 1.003 Euro im Sommersemester 2029.

Die Wohnpauschale steigt ab Sommersemester 2027 um 60 Euro auf 440 Euro pro Monat.

Geplante BAföG-Sätze für Studierende an Hochschulen (eigene Wohnung, ohne KV-/PV-Zuschlag)
Wintersemester 2026/27Sommersemester 2027Wintersemester 2027/28Sommersemester 2029
Höchstsatz (eigene Wohnung)855 €915 €943 €1.003 €
Wohnpauschale380 €440 €440 €440 €
Grundpauschale475 €475 €503 €563 €
Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung137 €160 €164 €175 €

Häufige Fragen

Fragen zu BAföG

Studienfinanzierung

Mehr zu Studienfinanzierung

BAföG-AntragBAföG-RechnerStudienkredit oder BAföGSchüler-BAföGBAföG WintersemesterBAföG Wohnpauschale

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026