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Schüler-BAföG: So bekommst du die Aus­bildungs­förderung

Schüler-BAföG sichert dir während der schulischen Aus­bildung den Lebensunterhalt, wenn deine Familie die Kosten nicht allein tragen kann. Der Antrag läuft seit einiger Zeit digital über das Portal BAföG digital und ist der schnellste Weg zur Förderung.

9 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Schüler-BAföG ist eine finanzielle Unterstützung für den Besuch weiterführender Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen oder Fachoberschulen.
  • Die Förderung hängt von deiner Staatsangehörigkeit, deinem Alter und der Förderungsfähigkeit deiner Ausbildungsstätte ab.
  • Den Antrag stellst du online über BAföG digital mit einem BundID-Konto oder klassisch per Post.
  • Die Höhe richtet sich nach festgelegten Bedarfssätzen und deinem eigenen Einkommen sowie dem deiner Eltern.

01 · Grundlagen

Was ist Schüler-BAföG?

Schüler-BAföG ist eine Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Sie wird als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Anders als beim BAföG für Studierende gibt es beim Schüler-BAföG keine Rückzahlungspflicht. Die Förderung deckt deinen Lebensunterhalt während der schulischen Ausbildung, wenn deine Familie die Kosten nicht allein tragen kann. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung an deinem Wohnort oder am Wohnort deiner Eltern.

Welches Amt für dich zuständig ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Maßgeblich ist in der Regel der ständige Wohnsitz deiner Eltern. Wenn du verheiratet bist, eine eingetragene Lebenspartnerschaft führst oder deine Eltern nicht mehr leben, richtet sich die Zuständigkeit nach deinem eigenen Wohnsitz.

Kurz erklärt

Schüler-BAföG

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler während einer schulischen Ausbildung, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen, Vermögen oder das Einkommen der Eltern gedeckt ist.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, nicht als Darlehen.

02 · Was gilt

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Nicht jede schulische Ausbildung wird gefördert. Deine persönlichen Verhältnisse und die Art der Schule entscheiden über den Anspruch.

Gefördert wird der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, wenn du notwendig auswärts untergebracht bist. Auch Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen sind förderfähig. Bei allgemeinbildenden Schulen gilt: Wohnst du bei deinen Eltern, besteht kein Anspruch.

Für den Anspruch musst du die Schule regelmäßig besuchen. Dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen deiner Eltern dürfen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts darfst du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Deutsche Staatsangehörige sind förderberechtigt.
  • Ausländerinnen und Ausländer können gefördert werden, wenn sie die Regelungen des § 8 BAföG erfüllen.
  • Ausnahmen von der Altersgrenze sind in § 10 BAföG beschrieben.

Förderfähig

·Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule ab Klasse 10 bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
·Besuch einer Berufsfachschule oder Fachoberschule
·Deutsche Staatsangehörigkeit oder Erfüllung der Regelungen des § 8 BAföG
·Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres

Nicht förderfähig

·Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis Klasse 9
·Wohnen bei den Eltern während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule
·Fehlender regelmäßiger Schulbesuch
·Ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen

03 · Kosten

Welche Bedarfssätze gelten für Schüler?

Die Höhe der Förderung orientiert sich an festgelegten Bedarfssätzen. Diese hängen von deiner Unterbringung und deiner Schulart ab.

Die Bedarfssätze unterscheiden sich danach, ob du bei deinen Eltern wohnst oder auswärts untergebracht bist. Schülerinnen und Schüler, die nicht bei den Eltern wohnen können, erhalten einen höheren Bedarf, weil Unterkunftskosten anfallen. Die genaue Höhe wird individuell berechnet, da eigenes Einkommen und Vermögen angerechnet werden.

Zur Orientierung: Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Für Schülerinnen und Schüler gelten niedrigere Bedarfssätze, die sich nach der Schulart und der Wohnsituation richten. Dein tatsächlicher Auszahlungsbetrag kann deutlich darunter liegen.

Monatliche Bedarfssätze für Schüler-BAföG

Schüler bei den Eltern wohnendgeringerer Bedarf
Schüler auswärts untergebrachthöherer Bedarf

04 · Schritt für Schritt

So stellst du den Online-Antrag über BAföG digital

Der digitale Antrag ist der Standardweg. Du wirst Schritt für Schritt durch die Formulare geführt und kannst Unterlagen direkt hochladen.

Für die Online-Antragstellung benötigst du ein Konto bei der BundID. Eine Registrierung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend, du brauchst keinen elektronischen Personalausweis. Der Antragsassistent führt dich durch alle relevanten Angaben zu deiner Person, deiner Ausbildung und deinen finanziellen Verhältnissen.

Online-Anträge sind häufig vollständiger als Papieranträge, weil du Schritt für Schritt geführt wirst. Fehlende Angaben kannst du direkt ergänzen. Das erleichtert die Bearbeitung und kann dazu beitragen, dass dein Antrag schneller abgeschlossen wird.

  • Erstelle ein Konto bei der BundID.
  • Fülle den Antrag im Portal BAföG digital aus.
  • Lade alle erforderlichen Unterlagen digital hoch.
  • Prüfe die Vollständigkeit und sende den Antrag ab.
01

BundID-Konto erstellen

Für die Anmeldung bei BAföG digital benötigst du ein Konto bei der BundID. Eine Registrierung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend.

02

Antrag online ausfüllen

Der Antragsassistent führt dich durch alle relevanten Angaben zu deiner Person, deiner Ausbildung und deinen finanziellen Verhältnissen.

03

Unterlagen digital einreichen

Du lädst Einkommensnachweise, Schulbescheinigungen und weitere Belege direkt im Portal hoch. Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft.

04

Übermittlung an das zuständige Amt

Nach dem Absenden geht dein Antrag direkt an das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

05 · Checkliste

Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?

Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung. Halte die wichtigsten Nachweise bereit, bevor du den Antrag startest.

Für den Antrag brauchst du einen Identitätsnachweis, etwa deinen Personalausweis oder Reisepass. Wenn du keine deutsche Staatsangehörigkeit hast, musst du deinen Aufenthaltsstatus nachweisen. Die Schulbescheinigung deiner Ausbildungsstätte belegt, dass du eine förderfähige Ausbildung absolvierst.

Die Einkommensnachweise deiner Eltern sind zentral für die Berechnung. In der Regel wird der Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres verlangt. Zusätzlich musst du dein eigenes Vermögen offenlegen, dazu gehören Sparkonten, Bausparverträge, Lebensversicherungen und Wertgegenstände.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen
  • Schulbescheinigung der Ausbildungsstätte
  • Einkommensnachweise der Eltern, zum Beispiel der Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres
  • Vermögensnachweise wie Sparkonten oder Bausparverträge
  • Geburtsurkunden eigener Kinder, falls vorhanden

Checkliste für den Schüler-BAföG-Antrag

01

Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

02

Nachweis des Aufenthaltsstatus bei Nichtdeutschen

03

Schulbescheinigung der Ausbildungsstätte

04

Einkommensnachweise der Eltern (z. B. Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres)

05

Vermögensnachweise (z. B. Sparkonten, Bausparverträge)

06

Geburtsurkunden eigener Kinder, falls vorhanden

06 · Im Vertrag

Welche Rolle spielen Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus?

Dein Anspruch auf Schüler-BAföG hängt auch von deinem rechtlichen Status ab. Die Regelungen dazu stehen im Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ohne weitere Prüfung förderberechtigt. Für Ausländerinnen und Ausländer regelt § 8 BAföG, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch besteht. Dazu gehören etwa ein gesicherter Aufenthaltsstatus oder bestimmte familiäre Bezüge nach Deutschland.

Die Altersgrenze ist in § 10 BAföG festgelegt. Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts darfst du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Gesetz definiert Ausnahmen, etwa wenn du aus familiären Gründen deine Ausbildung erst später aufnehmen konntest.

Rechtsgrundlagen im BAföG

§ 8 BAföGStaatsangehörigkeitRegelt, welche ausländischen Staatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen förderberechtigt sind, etwa bei gesichertem Aufenthaltsstatus.
§ 10 BAföGAltersgrenzeLegt fest, dass bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf, mit definierten Ausnahmen.
BundesausbildungsförderungsgesetzGrundlageDas zentrale Gesetz für die Ausbildungsförderung von Schülern und Studierenden in Deutschland.

07 · Vergleich

Wann lohnt sich der Antrag trotz eigenem Einkommen?

Auch mit einem Nebenjob oder eigenem Vermögen kannst du Schüler-BAföG erhalten. Entscheidend sind die Freibeträge und die Anrechnung.

Dein eigenes Einkommen wird nicht in voller Höhe angerechnet. Es gilt eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr. Erst was darüber hinausgeht, mindert deinen Förderbetrag. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 603 Euro pro Monat, das entspricht 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.

Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro, wenn du unter 30 Jahre alt bist. Nur Vermögen oberhalb dieser Grenze wird auf den Bedarf angerechnet. Dazu zählen Sparkonten, Bausparverträge, Wertpapiere und Immobilien, nicht aber ein angemessenes Auto oder Hausrat.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen
EinkommenVermögen
FreibetragKein ausreichendes Einkommen als VoraussetzungKein ausreichendes Vermögen als Voraussetzung
AnrechnungEigenes Einkommen wird auf den Bedarf angerechnetEigenes Vermögen wird auf den Bedarf angerechnet

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Antragstellung

Viele Anträge verzögern sich, weil Unterlagen fehlen oder Angaben unvollständig sind. Diese Punkte solltest du vor dem Absenden prüfen.

Ein häufiger Fehler ist, den Antrag erst nach Ausbildungsbeginn zu stellen. Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung. Wer zu spät beantragt, verliert für die ersten Monate den Anspruch.

Unvollständige Einkommensnachweise der Eltern sind ein weiterer Grund für Verzögerungen. Achte darauf, dass du den Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vollständig einreichst. Auch Vermögenswerte wie Bausparverträge oder Wertgegenstände müssen angegeben werden, sonst riskierst du eine spätere Rückforderung.

  • Stelle den Antrag rechtzeitig, idealerweise vor oder direkt zu Ausbildungsbeginn.
  • Reiche Einkommensnachweise vollständig und lesbar ein.
  • Gib alle Vermögenswerte an, auch Bausparverträge und Wertgegenstände.
  • Melde Änderungen deiner Einkommensverhältnisse unverzüglich dem Amt.
  • Prüfe, welches Amt für Ausbildungsförderung für dich zuständig ist.

Häufige Fehler im Schüler-BAföG-Antrag

·Antrag erst nach Ausbildungsbeginn stellen, obwohl die Förderung ab Antragsmonat gilt
·Einkommensnachweise der Eltern nicht im Original oder als unleserliche Kopie einreichen
·Vermögenswerte wie Bausparverträge oder Wertgegenstände nicht angeben
·Änderungen der Einkommensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums nicht melden
·Falsches Amt für Ausbildungsförderung wählen, weil der ständige Wohnsitz der Eltern nicht beachtet wird

09 · Hintergrund

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Nach der Übermittlung prüft das zuständige Amt deinen Antrag. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, daher ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll.

Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab dem Monat der Antragstellung, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung. Deshalb solltest du den Antrag rechtzeitig stellen, idealerweise vor oder direkt zu Ausbildungsbeginn. So vermeidest du eine Finanzierungslücke in den ersten Monaten.

Während der Bearbeitung kann das Amt für Ausbildungsförderung fehlende Unterlagen nachfordern. Reiche diese zügig über den Upload-Assistenten oder per Post nach, um Verzögerungen zu vermeiden. Änderungen in deinen persönlichen oder finanziellen Verhältnissen, etwa ein höheres Einkommen oder ein Schulwechsel, musst du dem Amt unverzüglich mitteilen.

Die Gewährung der Leistungen erfolgt ab dem Monat der Antragstellung, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung. Deshalb solltest du den Antrag rechtzeitig stellen, idealerweise vor oder direkt zu Ausbildungsbeginn.

Während der Bearbeitung kann das Amt für Ausbildungsförderung fehlende Unterlagen nachfordern. Reiche diese zügig über den Upload-Assistenten oder per Post nach, um Verzögerungen zu vermeiden.

Änderungen in deinen persönlichen oder finanziellen Verhältnissen, etwa ein höheres Einkommen oder ein Schulwechsel, musst du dem Amt unverzüglich mitteilen. Dafür gibt es ein eigenes Formblatt für Änderungsanzeigen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026