Ratgeber · Studienfinanzierung
BAföG im Wintersemester: So stellst du deinen Antrag richtig
Das Wintersemester 2026/27 startet, und mit ihm beginnt für viele der Bewilligungszeitraum für das BAföG. Wer die Fristen und Regeln kennt, sichert sich die staatliche Ausbildungsförderung ohne unnötige Lücken.
11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026
Das Wichtigste
- Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 992 Euro pro Monat, die Hälfte davon ist geschenkt.
- Die einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro beantragst du digital bis zum Ende des Folgemonats nach Studienbeginn.
- Dein Vermögen bleibt bis zu einem Freibetrag von 15.000 Euro unangetastet.
- Stelle den Weiterförderungsantrag rechtzeitig vor Ablauf deines aktuellen Bewilligungszeitraums.
01 · Grundlagen
Was ist BAföG?
BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung für Studierende und Schüler. Sie sichert dir den Lebensunterhalt, wenn deine Familie die Kosten nicht allein tragen kann.
Für Studierende ist BAföG eine Mischung aus Zuschuss und zinslosem Darlehen. Du erhältst während der Regelstudienzeit jeden Monat die Hälfte des bewilligten Betrags geschenkt, die andere Hälfte läuft als Darlehen.
Die Rückzahlung des Darlehens ist auf 10.010 Euro begrenzt. Auch wenn du über mehrere Jahre gefördert wirst, musst du nie mehr als diesen Betrag zurückzahlen.
Für dich bedeutet das: Je früher du den Antrag stellst, desto länger profitierst du von der Förderung. Die Antragstellung selbst ist kostenlos, und auch die Beratung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung kostet dich nichts.
Kurz erklärt
BAföG
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unterstützt dich während Studium oder Schule. Beim Studierenden-BAföG erhältst du die Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen.
Die Rückzahlung des Darlehens ist auf höchstens 10.010 Euro begrenzt.
02 · Was gilt
Studienstarthilfe: 1.000 Euro für den Studienbeginn
Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Leistung für Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und wird unabhängig vom laufenden BAföG gewährt.
Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Leistung von 1.000 Euro. Sie wird unabhängig vom laufenden BAföG gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Anspruch hast du, wenn du unter 25 Jahre alt bist und vor dem Studium bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld bezogen hast. Die erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz ist ebenfalls Voraussetzung.
Den Antrag stellst du digital über bafoeg-digital.de. Die Frist endet mit dem Ablauf des Folgemonats nach deinem Ausbildungsbeginn.
Anspruch besteht
Kein Anspruch
03 · Schritt für Schritt
So läuft die Antragstellung im Wintersemester ab
Der Antrag auf BAföG erfolgt digital über das Portal BAföG Digital. Für den reibungslosen Start ins Wintersemester solltest du die Schritte in der richtigen Reihenfolge kennen.
Dein BAföG-Antrag beginnt immer beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Welches Amt für dich zuständig ist, richtet sich nach deinem Studienort, nicht nach deinem Wohnort.
Den eigentlichen Antrag stellst du über das Portal BAföG Digital. Dort kannst du den Antrag zwischenspeichern, Nachweise hochladen und den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen.
Für einen reibungslosen Ablauf im Wintersemester 2026/27 solltest du diese Reihenfolge einhalten:
- Finde zuerst dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung über deine Hochschule oder das Studierendenwerk.
- Lege dir ein Konto bei BAföG Digital mit Benutzername und Passwort an.
- Fülle den Antrag vollständig aus und lade die erforderlichen Nachweise hoch.
- Reiche den Antrag ein und notiere dir das Datum für den Weiterförderungsantrag.
Zuständiges Amt finden
Das Amt für Ausbildungsförderung richtet sich nach deinem Studienort. Die Adresse findest du über die Hochschule oder das Studierendenwerk.
BAföG Digital nutzen
Stelle deinen Antrag online über bafoeg-digital.de. Du kannst den Antrag zwischenspeichern und Nachweise hochladen.
Unterlagen einreichen
Reiche die erforderlichen Nachweise wie Einkommensbelege deiner Eltern ein. Die Checkliste im Portal hilft dir.
Bewilligungszeitraum beachten
Stelle den Weiterförderungsantrag rechtzeitig vor Ablauf deines Bewilligungszeitraums.
04 · Kosten
Bedarfssätze und Förderungshöchstbetrag
Wie viel BAföG du bekommst, hängt von deinem Bedarf ab. Der Förderungshöchstbetrag deckt die Lebenshaltungskosten, wenn kein Einkommen angerechnet wird.
Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt, wenn weder dein eigenes Einkommen noch das deiner Eltern angerechnet wird.
Der Höchstsatz setzt sich aus dem Grundbedarf, der Wohnpauschale sowie Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Die Hälfte davon, also 496 Euro, erhältst du als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen.
Für dich heißt das konkret: Auch wenn deine Eltern ein höheres Einkommen haben, bleibt oft eine Teilförderung übrig. Die Freibeträge wurden zuletzt um 5,25 Prozent angehoben, sodass mehr Haushalte Anspruch haben als in früheren Jahren.
Monatlicher BAföG-Höchstsatz für Studierende
05 · Was gilt
Einkommensanrechnung: Was zählt, was nicht?
Dein eigenes Einkommen und das deiner Eltern wird auf den Bedarf angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die deine Förderung schützen.
Auf deinen BAföG-Bedarf wird das Einkommen deiner Eltern angerechnet, soweit es über den geltenden Freibeträgen liegt. Auch dein eigenes Einkommen und das deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin fließen in die Berechnung ein.
Nicht angerechnet wird ein Minijob-Verdienst bis 603 Euro pro Monat. Zusätzlich bleibt die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr anrechnungsfrei, bevor dein Einkommen überhaupt berücksichtigt wird.
Für dein Vermögen gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro, wenn du unter 30 Jahre alt bist. Erst was darüber liegt, wird auf deinen monatlichen Bedarf angerechnet.
Wird angerechnet
Minijob-Verdienst bis 603 Euro pro Monat
06 · Vergleich
Hinzuverdienst: So viel darfst du im Wintersemester dazuverdienen
Ein Nebenjob ist für viele Studierende unverzichtbar. Damit dein BAföG nicht gekürzt wird, musst du die Hinzuverdienstgrenze im Blick behalten.
Während deines Bewilligungszeitraums darfst du monatlich bis zu 603 Euro brutto hinzuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Auf das gesamte Jahr gerechnet entspricht das einer Grenze von 7.236 Euro.
Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag auf deinen Bedarf angerechnet. Vorher zieht das Amt jedoch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr ab, sodass ein Teil deines Einkommens immer geschützt bleibt.
Für dich bedeutet das: Ein typischer Minijob mit 10 bis 12 Wochenstunden liegt meist unter der Grenze. Bei einem höheren Stundenlohn oder zusätzlichen Zahlungen wie Urlaubsgeld solltest du deinen Verdienst im Blick behalten.
| Monatliche Grenze | Grenze im Bewilligungszeitraum | |
|---|---|---|
| Maximaler Bruttoverdienst | 603 Euro | 7.236 Euro |
07 · Kosten
Vermögensanrechnung: Was du besitzen darfst
Dein Vermögen wird nur oberhalb eines Freibetrags angerechnet. Für die meisten Studierenden unter 30 Jahren liegt dieser bei 15.000 Euro.
Dein Vermögen wird nur oberhalb des Freibetrags von 15.000 Euro angerechnet, wenn du unter 30 Jahre alt bist. Dazu zählen Guthaben auf Konten, Wertpapiere und andere Vermögenswerte.
Alles, was über dem Freibetrag liegt, wird auf deinen monatlichen Bedarf umgelegt. Der übersteigende Betrag wird also nicht komplett in einem Monat angerechnet, sondern verteilt über den Bewilligungszeitraum.
Für dich heißt das: Ein Notgroschen auf dem Konto ist unproblematisch. Erst wenn dein Vermögen die 15.000-Euro-Grenze übersteigt, musst du mit einer Kürzung deiner Förderung rechnen.
Kurz erklärt
Vermögensfreibetrag
Vermögensfreibetrag für BAföG-Empfänger unter 30 Jahren
15.000 Euro
08 · Checkliste
Weiterförderungsantrag: So vermeidest du eine Förderlücke
Dein BAföG wird immer nur für einen Bewilligungszeitraum bewilligt. Danach brauchst du einen Weiterförderungsantrag, um weiter Geld zu erhalten.
Dein BAföG wird immer nur für einen Bewilligungszeitraum bewilligt, in der Regel für 12 Monate. Danach brauchst du einen Weiterförderungsantrag, um ohne Unterbrechung weiter Geld zu erhalten.
Stelle den Antrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums. So gibst du dem Amt genug Zeit für die Bearbeitung und vermeidest eine Lücke in deiner Finanzierung.
Für den Weiterförderungsantrag solltest du diese Punkte abarbeiten:
- Stelle den Antrag über BAföG Digital, dort ist der Folgeantrag mit weniger Aufwand verbunden.
- Reiche aktuelle Leistungsnachweise deiner Hochschule ein, die deinen Studienfortschritt belegen.
- Aktualisiere Angaben zu Einkommen und Vermögen, falls sich etwas geändert hat.
- Prüfe, ob sich deine Wohnsituation oder dein Krankenversicherungsstatus geändert hat.
Checkliste für den Weiterförderungsantrag
Stelle den Antrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums.
Nutze BAföG Digital, um den Folgeantrag mit weniger Aufwand zu stellen.
Reiche aktuelle Leistungsnachweise deiner Hochschule ein.
Aktualisiere Angaben zu Einkommen und Vermögen, falls sich etwas geändert hat.
09 · Im Vertrag
Fachrichtungswechsel und Förderungshöchstdauer
Ein Fachrichtungswechsel ist möglich, aber nicht immer förderungsunschädlich. Die Förderungshöchstdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit deines neuen Studiengangs.
Ein Wechsel der Fachrichtung ist in den ersten Semestern meist förderungsunschädlich. Bis zum dritten Semester wird ein Wechsel in der Regel akzeptiert, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wechselst du nach dem dritten Semester, brauchst du einen unabweisbaren Grund wie eine festgestellte Nichteignung für den bisherigen Studiengang. Ohne einen solchen Grund verlierst du den Anspruch auf weitere Förderung.
Zusätzlich gibt es das Flexibilitätssemester: Du kannst einmalig ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden, ohne einen Grund anzugeben. Das gilt entweder im Bachelor oder im Master, nicht in beiden.
Wichtige Regeln bei Fachrichtungswechsel
10 · Hintergrund
BAföG Digital: Antragstellung ohne Papier
Die digitale Antragstellung ist der Standardweg für alle BAföG-Anträge. Sie funktioniert über das Portal und die App, auch ohne Online-Ausweis.
Über BAföG Digital stellst du deinen Antrag vollständig online. Du kannst den Antrag zwischenspeichern, Nachweise hochladen und den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen.
Die BAföG Digital App ergänzt das Portal. Sie ist für mobile Geräte optimiert und hilft dir, Unterlagen wie Fotos oder Dateien direkt vom Smartphone nachzureichen.
Für die Anmeldung legst du dir ein Konto mit Benutzername und Passwort an. Ein Online-Ausweis ist dafür nicht erforderlich, du kannst also sofort loslegen.
Über BAföG Digital stellst du deinen Antrag vollständig online. Du kannst den Antrag zwischenspeichern, Nachweise hochladen und den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen.
Die BAföG Digital App ergänzt das Portal. Sie ist für mobile Geräte optimiert und hilft dir, Unterlagen wie Fotos oder Dateien direkt vom Smartphone nachzureichen.
Für die Anmeldung legst du dir ein Konto mit Benutzername und Passwort an. Ein Online-Ausweis ist dafür nicht erforderlich.
11 · Kosten
Rückzahlung: Was vom BAföG übrig bleibt
Nur die Hälfte deines BAföG-Darlehens musst du zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt einige Jahre nach dem Studium und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Kurz erklärt
Maximaler Rückzahlungsbetrag
Rückzahlung des BAföG-Darlehens
10.010 Euro
Häufige Fragen
Fragen zu BAföG im Wintersemester
{{f.a}}
Studienfinanzierung
Mehr zu Studienfinanzierung
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber