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BAföG und Nebenjob: So viel darfst du 2026 dazuverdienen

Ein Nebenjob neben dem BAföG lohnt sich fast immer, denn seit Januar 2026 bleibt ein Minijob bis 603 Euro im Monat komplett anrechnungs­frei. Wichtiger als der Monatsver­dienst ist dabei dein Einkommen im gesamten Bewilligungs­zeitraum von zwölf Monaten.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 7.236 Euro brutto pro Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.
  • Ein Minijob mit 603 Euro monatlich wird nicht auf dein BAföG angerechnet.
  • Vom Einkommen über der Grenze werden vor der Anrechnung Werbungskosten und eine Sozialpauschale abgezogen.
  • Für Pflichtpraktika gelten andere Regeln als für freiwillige Nebenjobs.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Hinzuver­dienstgrenze beim BAföG?

Die Hinzuverdienstgrenze bestimmt, wie viel du während deines Studiums verdienen darfst, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Sie bezieht sich immer auf den Bewilligungszeitraum, nicht auf das Kalenderjahr.

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum, also innerhalb von zwölf Monaten. Entscheidend ist nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum, für den du BAföG bewilligt bekommen hast, zum Beispiel vom 1.10.2026 bis 30.9.2027. Verdienst du in dieser Zeit insgesamt nicht mehr als 7.236 Euro brutto, bleibt dein BAföG unangetastet.

Die monatlichen Beträge dürfen dabei schwanken. Du kannst in einem Monat mehr arbeiten und im nächsten weniger, solange die Summe am Ende des Bewilligungszeitraums unter der Grenze bleibt. Erst wenn dein Gesamteinkommen darüber liegt, wird der übersteigende Teil geprüft und angerechnet.

Für dich bedeutet das: Ein Minijob mit 603 Euro im Monat ist über zwölf Monate hinweg unkritisch, denn 603 Euro mal 12 ergibt genau 7.236 Euro. Liegst du mit einzelnen Monaten etwas darüber, gleicht das Amt das über den gesamten Zeitraum aus.

Kurz erklärt

Hinzuver­dienstgrenze

Der Betrag, den du als BAföG-Empfängerin innerhalb eines Bewilligungszeitraums von 12 Monaten brutto dazuverdienen darfst, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Sie liegt bei 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum.

Entscheidend ist dein Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel vom 1.10.2026 bis 30.9.2027, nicht im Kalenderjahr.

02 · Was gilt

Minijob und BAföG: Wie viel bleibt anrechnungs­frei?

Seit Januar 2026 ist die BAföG-Freigrenze an die Minijob-Grenze gekoppelt. Dadurch kannst du einen Minijob voll ausschöpfen, ohne Abzüge bei der Förderung zu riskieren.

Du kannst also monatlich 603 Euro brutto verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Das entspricht über zwölf Monate genau der Hinzuverdienstgrenze von 7.236 Euro.

Anrechnungsfrei bleibt dein Einkommen aus einem Minijob, einer studentischen Aushilfstätigkeit oder einem freiwilligen Praktikum, solange du unter diesen Grenzen bleibst. Sobald dein Bruttoeinkommen im Monat über 603 Euro liegt oder dein Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum 7.236 Euro übersteigt, wird der übersteigende Betrag angerechnet.

Anders sieht es bei einem Pflichtpraktikum aus. Die Vergütung daraus wird in voller Höhe auf dein BAföG angerechnet, unabhängig von der Minijob-Grenze. Hier gelten gesonderte Regeln, die du vor Beginn des Praktikums klären solltest.

Anrechnungsfrei

·Monatliches Bruttoeinkommen bis 603 Euro aus einem Minijob
·Gesamteinkommen bis 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum
·Einkommen aus einem freiwilligen Praktikum unterhalb der Minijob-Grenze

Wird angerechnet

·Bruttoeinkommen über 603 Euro im Monat
·Gesamteinkommen über 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum
·Vergütung aus einem Pflichtpraktikum in voller Höhe

03 · Schritt für Schritt

So rechnet das BAföG-Amt deinen Ver­dienst an

Überschreitest du die Freigrenze, wird nicht der komplette Betrag angerechnet. Vorher zieht das Amt Werbungskosten und eine Sozialpauschale ab, erst der Rest mindert dein BAföG.

Überschreitest du die Freigrenze, rechnet das Amt nicht einfach den kompletten Mehrbetrag an. Zuerst wird dein gesamtes Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum ermittelt. Davon zieht das Amt den Freibetrag von 7.236 Euro ab.

Vom übersteigenden Betrag werden anschließend pauschal 1.230 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgezogen. Zusätzlich bleibt eine Sozialpauschale von 22,3 Prozent anrechnungsfrei. Erst der danach verbleibende Rest wird zu rund 78 Prozent auf dein BAföG angerechnet.

Ein Beispiel: Liegt dein Gesamteinkommen 2.000 Euro über der Freigrenze, zieht das Amt davon 1.230 Euro Werbungskosten ab. Vom Restbetrag von 770 Euro bleiben 22,3 Prozent (etwa 172 Euro) anrechnungsfrei. Angerechnet werden dann rund 78 Prozent von etwa 598 Euro, also ungefähr 466 Euro im gesamten Bewilligungszeitraum.

01

Bruttoeinkommen ermitteln

Das BAföG-Amt betrachtet dein gesamtes Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.

02

Freibetrag abziehen

Bis zu 7.236 Euro bleiben anrechnungsfrei. Nur der Betrag oberhalb dieser Grenze wird weiter geprüft.

03

Werbungskostenpauschale berücksichtigen

Vom übersteigenden Betrag zieht das Amt pauschal 1.230 Euro pro Jahr als Werbungskosten ab.

04

Sozialpauschale abziehen

Zusätzlich wird eine Sozialpauschale von 22,3 Prozent auf den verbleibenden Betrag nicht angerechnet.

05

Anrechnung auf das BAföG

Der Restbetrag wird zu rund 78 Prozent auf deinen monatlichen Förderbetrag angerechnet und von diesem abgezogen.

04 · Vergleich

BAföG-Freibetrag oder Minijob-Grenze: Was gilt wann?

Die Begriffe Freibetrag und Minijob-Grenze werden oft vermischt. Für deinen BAföG-Anspruch ist der Freibetrag entscheidend, der seit 2026 an die Minijob-Grenze gekoppelt ist.

Der BAföG-Freibetrag und die Minijob-Grenze sind seit Januar 2026 beide auf 603 Euro pro Monat festgelegt. Trotzdem beschreiben sie unterschiedliche Dinge. Der BAföG-Freibetrag bestimmt, wie viel du verdienen darfst, ohne dass deine Förderung sinkt. Die Minijob-Grenze regelt, bis zu welchem Verdienst ein Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich als Minijob gilt.

Für dein BAföG zählt der Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Für den Minijob-Status zählt dagegen der Kalendermonat. Überschreitest du die Minijob-Grenze dauerhaft, gelten die Sonderregeln für Minijobs nicht mehr, und dein Arbeitgeber muss dich anders anmelden.

Für dich heißt das: Du kannst dich an der monatlichen Grenze von 603 Euro orientieren, musst aber am Ende des Bewilligungszeitraums sicherstellen, dass dein Gesamteinkommen 7.236 Euro nicht übersteigt, wenn du keine Kürzung möchtest.

Unterschied zwischen BAföG-Freibetrag und Minijob-Grenze
BAföG-FreibetragMinijob-Grenze
Höhe seit Januar 2026603 Euro pro Monat603 Euro pro Monat
BezugsgrößeBewilligungszeitraum (12 Monate)Kalendermonat
RechtsgrundlageBAföG-GesetzSozialversicherungsrecht
Folge bei ÜberschreitenAnrechnung auf die FörderungWegfall der Minijob-Sonderregeln

05 · Kosten

Werbungs­kostenpauschale: Was zieht das Amt automatisch ab?

Die Werbungskostenpauschale reduziert dein anrechenbares Einkommen, ohne dass du Belege einreichen musst. Sie wird bei der Einkommensanrechnung automatisch berücksichtigt.

Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 Euro pro Jahr und wird bei der Einkommensanrechnung automatisch berücksichtigt. Du musst dafür keine Belege einreichen. Die Pauschale deckt typische Kosten ab, die mit deinem Nebenjob zusammenhängen, zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeitsstelle.

Bei einem Pflichtpraktikum gelten monatliche Werbungskosten von 102,50 Euro. Das entspricht ebenfalls 1.230 Euro über zwölf Monate. Zusätzlich wird eine Sozialpauschale von 22,3 Prozent abgezogen, bevor das Amt dein Einkommen anrechnet.

Hast du höhere Werbungskosten als die Pauschale, kannst du diese nachweisen. Das lohnt sich vor allem, wenn du weite Wege zur Arbeit hast oder besondere Ausgaben für deinen Job tragen musst.

Abzüge bei der Einkommensanrechnung

Werbungskostenpauschale pro Jahr1.230 EUR
Werbungskosten pro Praktikumsmonat102,50 EUR
Sozialpauschale22,3 %

06 · Was gilt

Pflichtpraktikum oder Nebenjob: Welche Regeln gelten?

Nicht jeder Zuverdienst wird gleich behandelt. Während ein Nebenjob bis zur Freigrenze anrechnungsfrei bleibt, wird die Vergütung aus einem Pflichtpraktikum vollständig auf dein BAföG angerechnet.

Ein Nebenjob bleibt bis zur Freigrenze anrechnungsfrei. Das gilt für Minijobs, studentische Aushilfstätigkeiten und freiwillige Praktika während des Semesters. Auch eine Werkstudententätigkeit bis 20 Stunden pro Woche fällt unter diese Regeln, solange dein Verdienst die Freigrenze nicht überschreitet.

Anders ist es bei einem Pflichtpraktikum, das in deiner Studienordnung vorgeschrieben ist. Die Vergütung daraus wird in voller Höhe auf dein BAföG angerechnet. Das gilt auch für ein Vorpraktikum, das als Zugangsvoraussetzung für dein Studium verlangt wird, sowie für ein Praktikum, das du für deine Abschlussarbeit absolvierst, wenn es Pflicht ist.

Vor Beginn eines Pflichtpraktikums solltest du den Vertrag beim BAföG-Amt einreichen. Das Amt berechnet dann, wie sich die Vergütung auf deine Förderung auswirkt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Praktikum vor einen neuen Bewilligungszeitraum zu legen, um Rückforderungen zu vermeiden.

Anrechnungsfrei bis zur Grenze

·Minijob mit bis zu 603 Euro monatlich
·Studentische Aushilfstätigkeit
·Freiwilliges Praktikum während des Semesters
·Werkstudententätigkeit bis 20 Stunden pro Woche

Volle Anrechnung

·Pflichtpraktikum laut Studienordnung
·Vorpraktikum als Zugangsvoraussetzung
·Praktikum für die Abschlussarbeit, wenn es Pflicht ist

07 · Im Vertrag

Sozialpauschale: Warum dein Einkommen nicht voll angerechnet wird

Die Sozialpauschale berücksichtigt, dass du von deinem Verdienst Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst. Sie senkt dein anrechenbares Einkommen zusätzlich zur Werbungskostenpauschale.

Dieser Anteil bleibt bei der BAföG-Anrechnung unberücksichtigt. Die Pauschale wird vom Einkommen oberhalb der Freigrenze abgezogen, nachdem die Werbungskostenpauschale berücksichtigt wurde.

Der danach verbleibende Betrag wird zu rund 78 Prozent auf dein BAföG angerechnet. Die restlichen 22 Prozent bleiben anrechnungsfrei. Das bedeutet: Selbst wenn du die Freigrenze überschreitest, wird nie dein kompletter Mehrverdienst von der Förderung abgezogen.

Für dich heißt das: Ein paar Euro über der Grenze führen nur zu einer geringen Kürzung. Du musst also nicht befürchten, dass sich ein höherer Verdienst automatisch negativ auf dein gesamtes BAföG auswirkt.

Abzüge bei der Einkommensanrechnung im Detail

Sozialpauschale22,3 ProzentDieser Prozentsatz wird vom Einkommen oberhalb der Freigrenze abgezogen, bevor die Anrechnung erfolgt. Er gilt für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.
Werbungskostenpauschale1.230 Euro pro JahrSie wird automatisch berücksichtigt und deckt typische Kosten wie Fahrtkosten zur Arbeit pauschal ab. Höhere Kosten kannst du nachweisen.
AnrechnungssatzRund 78 ProzentDer nach Abzügen verbleibende Betrag wird zu etwa 78 Prozent auf dein BAföG angerechnet. Die restlichen 22 Prozent bleiben anrechnungsfrei.

08 · Checkliste

BAföG-Antrag mit Nebenjob: Das musst du angeben

Dein Nebenjob muss im BAföG-Antrag vollständig angegeben werden. Das gilt auch für Einkommen, das unter der Freigrenze liegt, denn das Amt prüft deinen Anspruch anhand deiner Angaben.

Das Amt benötigt Angaben zur Art der Beschäftigung, zum monatlichen Bruttoeinkommen sowie zu Beginn und voraussichtlichem Ende der Tätigkeit.

Zusätzlich musst du deinen Arbeitgeber mit Anschrift nennen und den erwarteten Verdienst im gesamten Bewilligungszeitraum angeben. Änderungen beim Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung oder ein Jobwechsel, musst du dem BAföG-Amt unverzüglich mitteilen.

Verschweigst du Einkommen, riskierst du eine Rückforderung. Das Amt gleicht deine Angaben mit den Daten der Arbeitgeber ab. Eine ehrliche und vollständige Meldung schützt dich vor unangenehmen Nachzahlungen.

Angaben zum Nebenjob im BAföG-Antrag

01

Art der Beschäftigung (Minijob, Werkstudent, Praktikum)

02

Monatliches Bruttoeinkommen

03

Beginn und voraussichtliches Ende der Tätigkeit

04

Arbeitgeber mit Anschrift

05

Verdienst im gesamten Bewilligungszeitraum

06

Änderungen beim Einkommen unverzüglich melden

09 · Fehler vermeiden

Familienversicherung und Nebenjob: Was du beachten solltest

Ein Nebenjob kann Auswirkungen auf deine Krankenversicherung haben, wenn du über die Familienversicherung abgesichert bist. Die Einkommensgrenzen dafür sind niedriger als die BAföG-Freigrenze.

Überschreitest du sie, fällst du aus der Familienversicherung und musst dich selbst versichern.

Informiere dich vor Aufnahme eines Nebenjobs über die geltenden Grenzen für die Familienversicherung. Ein Minijob mit 603 Euro im Monat kann bereits dazu führen, dass du die Grenze überschreitest, auch wenn dein BAföG unverändert bleibt.

Kläre außerdem, ob du als Werkstudentin oder Werkstudent besondere Regeln beachten musst. Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert in der Regel den Werkstudentenstatus und damit verbundene Vorteile in der Sozialversicherung.

Typische Fehler bei Nebenjob und BAföG

·Einkommen im Kalenderjahr statt im Bewilligungszeitraum berechnen
·Pflichtpraktikum wie einen normalen Nebenjob behandeln
·Änderungen beim Verdienst nicht dem BAföG-Amt melden
·Die Familienversicherung nicht über den Nebenjob informieren
·Werbungskosten nicht geltend machen, obwohl sie über der Pauschale liegen
·Den BAföG-Antrag wegen eines Nebenjobs gar nicht erst stellen

10 · Hintergrund

So viel BAföG bleibt dir mit Nebenjob

Mit einem Minijob kannst du dein Einkommen deutlich aufstocken, ohne dass dein BAföG sinkt. Selbst wenn du die Freigrenze überschreitest, lohnt sich der Nebenjob in den meisten Fällen.

Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Wenn du zusätzlich einen Minijob mit 603 Euro monatlich ausübst, bleibt dein BAföG unverändert, weil der Verdienst unter der Freigrenze liegt. Du kommst damit auf ein monatliches Gesamteinkommen von bis zu 1.595 Euro.

Verdienst du mehr als 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum, wird nur der übersteigende Betrag nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale zu rund 78 Prozent angerechnet. Ein paar Euro über der Grenze führen also nur zu einer geringen Kürzung. Der Nebenjob lohnt sich in den meisten Fällen trotzdem.

Beachte, dass die Familienversicherung eigene Einkommensgrenzen hat. Informiere dich vor Aufnahme eines Nebenjobs, damit du nicht unerwartet Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst.

Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Wenn du zusätzlich einen Minijob mit 603 Euro monatlich ausübst, bleibt dein BAföG unverändert, weil der Verdienst unter der Freigrenze liegt.

Verdienst du mehr als 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum, wird nur der übersteigende Betrag nach Abzug von Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale zu rund 78 Prozent angerechnet. Ein paar Euro über der Grenze führen also nur zu einer geringen Kürzung.

Beachte, dass die Familienversicherung eigene Einkommensgrenzen hat. Informiere dich vor Aufnahme eines Nebenjobs, ob dein Verdienst dort Auswirkungen hat, auch wenn dein BAföG unangetastet bleibt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026