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Auslands-BAföG: So finanzierst du dein Studium im Ausland

Auslands-BAföG unterstützt dich bei einem Studium, Auslandssemester oder Pflichtpraktikum im Ausland. Auch wenn du in Deutschland kein BAföG bekommst, hast du im Ausland oft Anspruch auf Förderung.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auslands-BAföG gibt es auch ohne Anspruch auf Inlands-BAföG, weil höhere Auslandskosten angerechnet werden.
  • Studiengebühren werden bis 5.600 Euro für ein Jahr als rückzahlungsfreier Zuschuss übernommen.
  • Außerhalb der EU und der Schweiz wird die Förderung meist für ein Jahr, in besonderen Fällen bis zu 2,5 Jahre gewährt.
  • Die Hälfte der Förderung ist ein zinsloses Darlehen, die andere Hälfte ein Zuschuss.

01 · Grundlagen

Was ist Auslands-BAföG?

Auslands-BAföG ist die gesetzliche Ausbildungsförderung für Studienaufenthalte und Pflichtpraktika im Ausland. Sie basiert auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und ergänzt die Inlandsförderung um auslandsspezifische Kosten.

Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen ausgezahlt. Einen Zuschlag zu den Studiengebühren von bis zu 5.600 Euro erhältst du als rückzahlungsfreien Zuschuss.

Der Anspruch ist auch dann möglich, wenn du in Deutschland kein BAföG bekommst. Weil im Ausland höhere Kosten angerechnet werden, haben mehr Studierende Anspruch auf Auslands-BAföG als auf Inlands-BAföG.

Auslands-BAföG

Staatliche Förderung für Studierende, die ein Studium, ein Auslandssemester oder ein Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren. Sie umfasst Zuschüsse und ein zinsloses Darlehen.

Die Förderung ist auch möglich, wenn du in Deutschland kein BAföG erhältst, da im Ausland höhere Kosten berücksichtigt werden.

Kurz erklärt

Auslands-BAföG

Staatliche Förderung für Studierende, die ein Studium, ein Auslandssemester oder ein Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren. Sie umfasst Zuschüsse und ein zinsloses Darlehen.

Die Förderung ist auch möglich, wenn du in Deutschland kein BAföG erhältst, da im Ausland höhere Kosten berücksichtigt werden.

02 · Vergleich

Auslands-BAföG oder Inlands-BAföG: Wo liegen die Unterschiede?

Beide Förderungen folgen demselben Gesetz, unterscheiden sich aber bei den übernommenen Kosten und der Förderdauer. Die wichtigsten Abweichungen zeigt der direkte Vergleich.

Beim Inlands-BAföG werden Studiengebühren und Reisekosten nicht übernommen. Beim Auslands-BAföG sind diese Kosten dagegen ein zentraler Bestandteil der Förderung.

Die Förderdauer ist im Ausland flexibler. Innerhalb der EU und der Schweiz kann die Förderung für die gesamte Ausbildung gewährt werden, außerhalb der EU und der Schweiz meist für ein Jahr.

Unterschiede zwischen Inlands- und Auslands-BAföG

Inlands-BAföG

Studiengebühren: Keine Übernahme

Reisekosten: Keine Übernahme

Förderdauer: Gesamte Regelstudienzeit

Krankenversicherung: Zuschlag im Bedarf enthalten

Auslands-BAföG

Studiengebühren: Bis 5.600 Euro für ein Jahr als Zuschuss

Reisekosten: Pauschalen für Hin- und Rückreise

Förderdauer: Außerhalb EU/Schweiz meist 1 Jahr, in besonderen Fällen bis 2,5 Jahre

Krankenversicherung: Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung wird zusätzlich gezahlt

Innerhalb der EU und der Schweiz kann die Förderung für die gesamte Ausbildung gewährt werden.

Unterschiede zwischen Inlands- und Auslands-BAföG
Inlands-BAföGAuslands-BAföG
StudiengebührenBis 5.600 Euro für ein Jahr als Zuschuss
ReisekostenPauschalen für Hin- und Rückreise
FörderdauerAußerhalb EU/Schweiz meist 1 Jahr, in besonderen Fällen bis 2,5 Jahre
KrankenversicherungZuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung wird zusätzlich gezahlt

03 · Was gilt

Welche Aufenthalte werden gefördert?

Nicht jeder Auslandsaufenthalt ist förderfähig. Entscheidend sind Art, Dauer und Anrechenbarkeit des Aufenthalts auf dein Studium.

Nicht jeder Auslandsaufenthalt ist förderfähig. Entscheidend sind Art, Dauer und Anrechenbarkeit des Aufenthalts auf dein Studium.

Ein vollständiges Studium an einer anerkannten Hochschule im Ausland kann gefördert werden. Auch ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule ist förderfähig, wenn es mindestens zwölf Wochen dauert und eine Vereinbarung der Hochschulen besteht.

Ein Pflichtpraktikum im Ausland wird gefördert, wenn es Vollzeit absolviert wird und den Anforderungen deiner Prüfungsordnung entspricht. Die Mindestdauer liegt bei zwölf Wochen.

Förderfähige und nicht förderfähige Auslandsaufenthalte

Wird gefördert

Vollständiges Studium an einer anerkannten Hochschule im Ausland

Auslandssemester an einer Partnerhochschule (mindestens 12 Wochen mit Vereinbarung)

Pflichtpraktikum im Ausland (Vollzeit, mindestens 12 Wochen)

Abschlussarbeit im Ausland, wenn sie Teil des Studiums ist

Wird nicht gefördert

Freiwilliges Praktikum ohne Bezug zur Prüfungsordnung

Sprachkurs ohne Studienbezug

Auslandsaufenthalt unter 12 Wochen ohne Hochschulvereinbarung

Studium an einer nicht anerkannten Institution

Wird gefördert

·Vollständiges Studium an einer anerkannten Hochschule im Ausland
·Auslandssemester an einer Partnerhochschule (mindestens 12 Wochen mit Vereinbarung)
·Pflichtpraktikum im Ausland (Vollzeit, mindestens 12 Wochen)
·Abschlussarbeit im Ausland, wenn sie Teil des Studiums ist

Wird nicht gefördert

·Freiwilliges Praktikum ohne Bezug zur Prüfungsordnung
·Sprachkurs ohne Studienbezug
·Auslandsaufenthalt unter 12 Wochen ohne Hochschulvereinbarung
·Studium an einer nicht anerkannten Institution

04 · Schritt für Schritt

So stellst du den Antrag auf Auslands-BAföG

Die Antragstellung läuft über spezielle Auslandsämter, nicht über dein normales BAföG-Amt. Plane ausreichend Vorlauf ein, idealerweise sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts.

Je nach Zielland ist eines von 18 zentralen Auslandsämtern in Deutschland für deinen Antrag zuständig. Die Zuordnung erfolgt über das Land, in dem du deinen Ausbildungsaufenthalt planst.

Stelle den Antrag etwa sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Der Antrag kann in der Regel online über das Portal BAföG Digital oder schriftlich beim zuständigen Auslandsamt eingereicht werden.

Zuständiges Auslandsamt finden

Je nach Zielland ist eines von 18 zentralen Auslandsämtern in Deutschland für deinen Antrag zuständig. Die Zuordnung erfolgt über das Land, in dem du deinen Ausbildungsaufenthalt planst.

Unterlagen zusammenstellen

Du benötigst Nachweise zu deinem Studium, zur Hochschule im Ausland, zur Anrechenbarkeit des Aufenthalts sowie Angaben zu deinem Einkommen und Vermögen und dem deiner Eltern.

Antrag einreichen

Stelle den Antrag etwa sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Der Antrag kann in der Regel online über das Portal BAföG Digital oder schriftlich beim zuständigen Auslandsamt eingereicht werden.

01

Zuständiges Auslandsamt finden

Je nach Zielland ist eines von 18 zentralen Auslandsämtern in Deutschland für deinen Antrag zuständig. Die Zuordnung erfolgt über das Land, in dem du deinen Ausbildungsaufenthalt planst.

02

Unterlagen zusammenstellen

Du benötigst Nachweise zu deinem Studium, zur Hochschule im Ausland, zur Anrechenbarkeit des Aufenthalts sowie Angaben zu deinem Einkommen und Vermögen und dem deiner Eltern.

03

Antrag einreichen

Stelle den Antrag etwa sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Der Antrag kann in der Regel online über das Portal BAföG Digital oder schriftlich beim zuständigen Auslandsamt eingereicht werden.

04

Bescheid abwarten

Das Auslandsamt prüft deinen Antrag und bewilligt die Förderung für einen bestimmten Zeitraum. Bei positiver Entscheidung erhältst du einen Bescheid mit der monatlichen Förderhöhe.

05 · Kosten

Welche Kosten deckt das Auslands-BAföG?

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Neben dem Grundbedarf werden auslandsspezifische Zusatzkosten berücksichtigt.

Studiengebühren werden bis zu 5.600 Euro für ein Jahr als rückzahlungsfreier Zuschuss übernommen. Für Reisekosten gibt es Pauschalen von 250 Euro innerhalb Europas und 500 Euro außerhalb Europas für jeweils Hin- und Rückreise.

Außerhalb der EU und der Schweiz wird ein Auslandszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten gezahlt. Zusätzlich gibt es einen monatlichen Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Bestandteile der Auslands-BAföG-Förderung

Die Beträge variieren je nach Zielland und persönlicher Situation.

Grundbedarf und Wohnpauschale: monatlich

Auslandszuschlag (außerhalb EU/Schweiz): monatlich, je nach Land

Studiengebühren: bis 5.600 Euro pro Jahr

Reisekostenpauschale: je 250 Euro (EU) bzw. 500 Euro (außerhalb EU)

Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag: monatlich

Studiengebühren und Reisekosten werden als rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt. Die übrigen Leistungen werden zur Hälfte als Darlehen ausgezahlt.

Bestandteile der Auslands-BAföG-Förderung

Grundbedarf und Wohnpauschalemonatlich
Auslandszuschlag (außerhalb EU/Schweiz)monatlich, je nach Land
Studiengebührenbis 5.600 Euro pro Jahr
Reisekostenpauschaleje 250 Euro (EU) bzw. 500 Euro (außerhalb EU)
Kranken- und Pflegeversicherungszuschlagmonatlich

06 · Checkliste

Voraussetzungen für den Anspruch

Neben der Art des Aufenthalts musst du persönliche und studienbezogene Bedingungen erfüllen. Diese werden vor der Bewilligung geprüft.

Diese werden vor der Bewilligung geprüft.

Für ein Auslandssemester musst du mindestens zwei Studiensemester in Deutschland abgeschlossen haben. Das Auslandsstudium muss auf dein Studium in Deutschland anrechenbar sein und an einer der inländischen Hochschule gleichwertigen Institution stattfinden.

Bei einem Pflichtpraktikum muss die Praktikumsstelle den Anforderungen deiner Prüfungsordnung genügen. Die Mindestdauer liegt bei zwölf Wochen Vollzeit.

Das musst du erfüllen

Deutsche Staatsangehörigkeit oder ein bestimmter Aufenthaltsstatus

Mindestens zwei abgeschlossene Studiensemester in Deutschland (bei Auslandssemester)

Mindestdauer des Auslandsaufenthalts: 12 Wochen mit Hochschulvereinbarung, sonst 6 Monate oder 1 Semester

Anrechenbarkeit des Auslandsstudiums auf dein Studium in Deutschland

Anerkannte Hochschule im Ausland

Bei Pflichtpraktikum: Vollzeit und Anforderungen der Prüfungsordnung erfüllt

Altersgrenze: unter 30 Jahre bei Bachelor-Beginn, unter 35 Jahre bei Master-Beginn

Das musst du erfüllen

01

Deutsche Staatsangehörigkeit oder ein bestimmter Aufenthaltsstatus

02

Mindestens zwei abgeschlossene Studiensemester in Deutschland (bei Auslandssemester)

03

Mindestdauer des Auslandsaufenthalts: 12 Wochen mit Hochschulvereinbarung, sonst 6 Monate oder 1 Semester

04

Anrechenbarkeit des Auslandsstudiums auf dein Studium in Deutschland

05

Anerkannte Hochschule im Ausland

06

Bei Pflichtpraktikum: Vollzeit und Anforderungen der Prüfungsordnung erfüllt

07

Altersgrenze: unter 30 Jahre bei Bachelor-Beginn, unter 35 Jahre bei Master-Beginn

07 · Im Vertrag

Rückzahlung: Was musst du zurückzahlen?

Nur die Hälfte der Förderung ist als zinsloses Darlehen zurückzuzahlen. Es gelten feste Regeln für Raten und Erlass.

Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 130 Euro. Die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit nach dem Studium.

Nach 77 Monatsraten in der geschuldeten Höhe wird der verbleibende Rest des Darlehens erlassen. Nach 20 Jahren wird der Rest ebenfalls erlassen, wenn du deine Pflichten höchstens geringfügig verletzt hast.

Regeln zur Rückzahlung des Auslands-BAföG-Darlehens

Darlehensanteil: 50 Prozent

Die Hälfte der monatlichen Förderung wird als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Mindestrate: 130 Euro

Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 130 Euro. Die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit nach dem Studium.

Erlass nach 77 Raten: Restschuld entfällt

Nach 77 Monatsraten in der geschuldeten Höhe wird der verbleibende Rest des Darlehens erlassen.

Erlass nach 20 Jahren: Altersgrenze

Nach 20 Jahren wird der Rest erlassen, wenn du deine Pflichten höchstens geringfügig verletzt hast.

Regeln zur Rückzahlung des Auslands-BAföG-Darlehens

Darlehensanteil50 ProzentDie Hälfte der monatlichen Förderung wird als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Mindestrate130 EuroDie monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 130 Euro. Die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit nach dem Studium.
Erlass nach 77 RatenRestschuld entfälltNach 77 Monatsraten in der geschuldeten Höhe wird der verbleibende Rest des Darlehens erlassen.
Erlass nach 20 JahrenAltersgrenzeNach 20 Jahren wird der Rest erlassen, wenn du deine Pflichten höchstens geringfügig verletzt hast.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Antragstellung

Viele Anträge scheitern an vermeidbaren Fehlern. Achte auf diese Punkte, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Ein zu spät gestellter Antrag führt dazu, dass die Förderung erst ab Antragstellung beginnt. Plane mindestens sechs Monate Vorlauf ein.

Ohne Nachweis der Anrechnung des Auslandsaufenthalts auf dein Studium wird der Antrag abgelehnt. Auch die Wahl des falschen Amtes verzögert das Verfahren erheblich.

Diese Fehler solltest du vermeiden

Antrag zu spät stellen: Plane mindestens sechs Monate Vorlauf ein, sonst beginnt die Förderung erst ab Antragstellung.

Falsches Amt wählen: Zuständig ist das Auslandsamt für dein Zielland, nicht dein normales BAföG-Amt.

Unvollständige Unterlagen zur Anrechenbarkeit: Ohne Nachweis der Anrechnung wird der Antrag abgelehnt.

Mindestdauer unterschätzen: Ohne Hochschulvereinbarung sind mindestens 6 Monate oder 1 Semester erforderlich.

Einkommen und Vermögen nicht angegeben: Auch bei Auslands-BAföG werden eigenes Einkommen, Vermögen und das der Eltern angerechnet.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Antrag zu spät stellen: Plane mindestens sechs Monate Vorlauf ein, sonst beginnt die Förderung erst ab Antragstellung.
·Falsches Amt wählen: Zuständig ist das Auslandsamt für dein Zielland, nicht dein normales BAföG-Amt.
·Unvollständige Unterlagen zur Anrechenbarkeit: Ohne Nachweis der Anrechnung wird der Antrag abgelehnt.
·Mindestdauer unterschätzen: Ohne Hochschulvereinbarung sind mindestens 6 Monate oder 1 Semester erforderlich.
·Einkommen und Vermögen nicht angegeben: Auch bei Auslands-BAföG werden eigenes Einkommen, Vermögen und das der Eltern angerechnet.

09 · Was gilt

Förderdauer: Wie lange gibt es Auslands-BAföG?

Die Förderdauer hängt vom Zielland und der Bedeutung des Aufenthalts für dein Studium ab. Innerhalb der EU gelten großzügigere Regeln als außerhalb.

Innerhalb der EU und der Schweiz kann die Förderung für die gesamte Ausbildung gewährt werden. Außerhalb der EU und der Schweiz erhältst du die Förderung für bis zu ein Jahr.

Ist der Aufenthalt besonders wichtig für dein Studium, kann die Förderung außerhalb der EU und der Schweiz auf bis zu zweieinhalb Jahre verlängert werden.

Maximale Förderdauer nach Zielland und Aufenthaltsart

Maximale Dauer

Innerhalb der EU und der Schweiz: gesamte Ausbildung möglich

Außerhalb der EU und der Schweiz: bis zu 1 Jahr

Bei besonderer Bedeutung für das Studium: bis zu 2,5 Jahre

Pflichtpraktikum: mindestens 12 Wochen, Verlängerung nach Prüfungsordnung möglich

Gilt nicht für

Freiwillige Praktika ohne Pflichtcharakter

Sprachkurse ohne Studienbezug

Aufenthalte unter 12 Wochen ohne Hochschulvereinbarung

Maximale Dauer

·Innerhalb der EU und der Schweiz: gesamte Ausbildung möglich
·Außerhalb der EU und der Schweiz: bis zu 1 Jahr
·Bei besonderer Bedeutung für das Studium: bis zu 2,5 Jahre
·Pflichtpraktikum: mindestens 12 Wochen, Verlängerung nach Prüfungsordnung möglich

Gilt nicht für

·Freiwillige Praktika ohne Pflichtcharakter
·Sprachkurse ohne Studienbezug
·Aufenthalte unter 12 Wochen ohne Hochschulvereinbarung

10 · Hintergrund

Krankenversicherung im Auslands-BAföG

Die Krankenversicherung ist ein eigener Baustein der Förderung. Der Zuschlag wird unabhängig vom Ausbildungsort gezahlt.

Die Krankenversicherung ist ein eigener Baustein der Förderung. Der Zuschlag wird unabhängig vom Ausbildungsort gezahlt.

Für deine Kranken- und Pflegeversicherung erhältst du im Auslands-BAföG einen monatlichen Zuschlag. Dieser wird auch dann gezahlt, wenn du während des Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland versichert bleibst.

Der Zuschlag deckt einen Teil der Kosten für eine ausländische Krankenversicherung oder deine fortbestehende deutsche Versicherung. Zusätzliche Kosten, die über den Zuschlag hinausgehen, musst du selbst tragen.

Für deine Kranken- und Pflegeversicherung erhältst du im Auslands-BAföG einen monatlichen Zuschlag.

Dieser wird auch dann gezahlt, wenn du während des Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland versichert bleibst.

Der Zuschlag deckt einen Teil der Kosten für eine ausländische Krankenversicherung oder deine fortbestehende deutsche Versicherung. Zusätzliche Kosten, die über den Zuschlag hinausgehen, musst du selbst tragen.

Informiere dich vor dem Auslandsaufenthalt, ob deine deutsche Krankenversicherung im Zielland gültig ist oder ob du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen musst.

Für deine Kranken- und Pflegeversicherung erhältst du im Auslands-BAföG einen monatlichen Zuschlag. Dieser wird auch dann gezahlt, wenn du während des Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland versichert bleibst.

Der Zuschlag deckt einen Teil der Kosten für eine ausländische Krankenversicherung oder deine fortbestehende deutsche Versicherung. Zusätzliche Kosten, die über den Zuschlag hinausgehen, musst du selbst tragen.

Informiere dich vor dem Auslandsaufenthalt, ob deine deutsche Krankenversicherung im Zielland gültig ist oder ob du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen musst.

11 · Grundlagen

Auslandszuschlag: Zusätzliche Förderung außerhalb der EU

Außerhalb der EU und der Schweiz fallen oft höhere Lebenshaltungskosten an. Dafür gibt es den Auslandszuschlag.

Dafür gibt es den Auslandszuschlag.

Der Auslandszuschlag ist ein monatlicher Zuschlag zum Grundbedarf, der bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU und der Schweiz gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Zielland.

Der Auslandszuschlag wird zusätzlich zu Grundbedarf und Wohnpauschale gewährt und ist Teil der hälftigen Darlehensförderung.

Auslandszuschlag

Ein monatlicher Zuschlag zum Grundbedarf, der bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU und der Schweiz gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Zielland.

Der Auslandszuschlag wird zusätzlich zu Grundbedarf und Wohnpauschale gewährt und ist Teil der hälftigen Darlehensförderung.

Kurz erklärt

Auslandszuschlag

Ein monatlicher Zuschlag zum Grundbedarf, der bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU und der Schweiz gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Zielland.

Der Auslandszuschlag wird zusätzlich zu Grundbedarf und Wohnpauschale gewährt und ist Teil der hälftigen Darlehensförderung.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026