Ratgeber · Studienfinanzierung
BAföG-Hinzuverdienst: Wie viel du 2026 neben dem Studium verdienen darfst
Ein Nebenjob neben dem BAföG lohnt sich, wenn du die Freibeträge kennst. Entscheidend ist dein Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum, nicht der Verdienst in einem einzelnen Monat.
11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.
- Ein Minijob mit 603 Euro monatlich ist anrechnungsfrei möglich.
- Für die Berechnung werden Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale berücksichtigt.
- Überschreitest du die Grenze, wird nur der darüber liegende Teil auf dein BAföG angerechnet.
01 · Grundlagen
Was bedeutet BAföG-Hinzuverdienst?
Der Begriff beschreibt das Einkommen, das du als BAföG-Empfängerin aus eigener Arbeit erzielen darfst, ohne dass deine Förderung gekürzt wird. Grundlage ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Für dein BAföG zählt nicht der Verdienst eines einzelnen Monats, sondern dein gesamtes Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum. Dieser Zeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate und beginnt mit dem Datum deines BAföG-Bescheids, zum Beispiel vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027. Deshalb ist es unerheblich, wenn du in einem Monat mehr und in einem anderen weniger verdienst.
Die Förderung wird erst dann gekürzt, wenn dein Einkommen nach Abzug aller Pauschalen den Grundfreibetrag übersteigt. Bis zu diesem Punkt bleibt dein BAföG in voller Höhe erhalten. Du musst deinen Nebenjob also nicht auf einen festen Monatsbetrag begrenzen, sondern kannst deine Arbeitszeiten über das Jahr verteilt planen.
Für die Berechnung ist immer der Bruttobetrag maßgeblich, den dein Arbeitgeber dir auszahlt. Steuern und Sozialabgaben, die direkt vom Lohn abgehen, werden nicht vorab abgezogen. Das BAföG-Amt rechnet mit den Bruttobeträgen und berücksichtigt die gesetzlichen Pauschalen.
Der BAföG-Hinzuverdienst umfasst Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, das während eines BAföG-Bewilligungszeitraums erzielt wird und bis zu bestimmten Freibeträgen nicht auf die Ausbildungsförderung angerechnet wird. Maßgeblich ist der Bruttoverdienst im Bewilligungszeitraum, nicht das Kalenderjahr.
Kurz erklärt
BAföG-Hinzuverdienst
Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, das während eines BAföG-Bewilligungszeitraums erzielt wird und bis zu bestimmten Freibeträgen nicht auf die Ausbildungsförderung angerechnet wird.
Maßgeblich ist der Bruttoverdienst im Bewilligungszeitraum, nicht das Kalenderjahr.
02 · Kosten
Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze beim BAföG?
Die anrechnungsfreien Beträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für das Jahr 2026 gelten feste Werte, die du für deine Planung nutzen kannst.
Die anrechnungsfreie Grenze für einen Nebenjob liegt im Jahr 2026 bei 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Das entspricht einem monatlichen Betrag von 603 Euro. Dieser Wert setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem Grundfreibetrag, der Werbungskostenpauschale und der Sozialpauschale.
Der Grundfreibetrag beträgt 389 Euro pro Monat, also 4.668 Euro pro Jahr. Hinzu kommt die Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro monatlich, was 1.230 Euro im Jahr ergibt. Auf die Summe aus Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale wird eine Sozialpauschale von 22,3 Prozent angerechnet, die pauschal für deine Sozialversicherungsbeiträge steht.
Diese Pauschalen werden vom BAföG-Amt automatisch berücksichtigt, du musst sie nicht beantragen. Erst wenn dein Bruttoverdienst nach Abzug dieser Beträge einen Rest ergibt, wird dieser Rest auf dein BAföG angerechnet. Der maximale anrechnungsfreie Monatsbetrag von 603 Euro gilt für nichtselbstständige Arbeit.
Anrechnungsfreies Einkommen aus einem Nebenjob im Jahr 2026: Grundfreibetrag 389 Euro, Werbungskostenpauschale 102,50 Euro, Sozialpauschale 111,50 Euro, maximal anrechnungsfrei 603 Euro pro Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum.
Anrechnungsfreies Einkommen aus einem Nebenjob im Jahr 2026
03 · Vergleich
Minijob oder Werkstudent: Was gilt für deinen BAföG-Hinzuverdienst?
Die Art deiner Beschäftigung beeinflusst, wie dein Verdienst behandelt wird. Ein Minijob bleibt oft anrechnungsfrei, während bei anderen Jobs andere Regeln greifen.
Ein Minijob mit einem Verdienst bis 603 Euro pro Monat bleibt im Jahr 2026 vollständig anrechnungsfrei. Du kannst also die Minijob-Grenze komplett ausschöpfen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ist seit Januar 2026 an den BAföG-Freibetrag gekoppelt.
Bei einer Werkstudententätigkeit gibt es keine feste Verdienstgrenze. Du darfst während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den Semesterferien auch mehr. Dein Verdienst aus einem Werkstudentenjob wird auf den BAföG-Freibetrag angerechnet, sobald er über 603 Euro monatlich liegt.
Ein Werkstudentenjob kann auch als Midijob gelten, wenn dein Verdienst über der Minijob-Grenze liegt. In diesem Fall zahlst du eigene Beiträge zur Rentenversicherung, bleibst aber in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung befreit. Für dein BAföG zählt am Ende immer dein gesamtes Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum.
Ein Minijob bleibt bis 603 Euro monatlich anrechnungsfrei, während ein Werkstudentenjob mit höherem Verdienst auf den Freibetrag angerechnet wird. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Werkstudenten auf 20 Stunden während der Vorlesungszeit begrenzt.
| Minijob | Werkstudent | |
|---|---|---|
| Monatliche Verdienstgrenze | 603 Euro | Keine feste Grenze, abhängig vom Stundenlohn |
| Wöchentliche Arbeitszeit | Maximal 20 Stunden während der Vorlesungszeit | |
| Sozialversicherung | Nur Rentenversicherung, Befreiung möglich | Rentenversicherung, keine Kranken- und Arbeitslosenversicherung |
| Anrechnung auf BAföG | Bis 603 Euro monatlich anrechnungsfrei | Verdienst über dem Freibetrag wird angerechnet |
04 · Im Vertrag
Welche Freibeträge gelten für deinen BAföG-Hinzuverdienst?
Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere Pauschalen, die dein anrechenbares Einkommen senken. Diese Freibeträge werden automatisch berücksichtigt.
Der wichtigste Freibetrag ist der Grundfreibetrag von 389 Euro pro Monat. Er gilt für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und wird bei selbstständiger Tätigkeit ebenfalls angewendet. Auf diesen Betrag wird dein BAföG in keinem Fall angerechnet.
Zusätzlich zieht das BAföG-Amt die Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro pro Monat ab. Sie deckt pauschal berufsbedingte Ausgaben wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel ab. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, kannst du sie mit Nachweisen geltend machen und so deinen anrechnungsfreien Betrag erhöhen.
Die Sozialpauschale von 22,3 Prozent wird auf den Betrag angewendet, der nach Abzug der Werbungskosten vom Bruttoverdienst übrig bleibt. Sie berücksichtigt pauschal deine Aufwendungen für die gesetzliche Sozialversicherung. Alle drei Pauschalen zusammen ergeben den maximalen Freibetrag von 603 Euro monatlich.
Der Vermögensfreibetrag für BAföG-Empfänger unter 30 Jahren liegt bei 15.000 Euro. Dieses Vermögen wird nicht auf dein BAföG angerechnet und ist unabhängig von deinem Hinzuverdienst.
Die wichtigsten Freibeträge im Überblick
05 · Schritt für Schritt
So berechnest du deinen anrechnungsfreien BAföG-Hinzuverdienst
Die Berechnung folgt einem festen Schema. Wenn du die Reihenfolge kennst, kannst du selbst einschätzen, ob dein Nebenjob dein BAföG mindert.
Die Berechnung deines anrechenbaren Einkommens folgt einer festen Reihenfolge. Zuerst ermittelst du dein gesamtes Bruttoeinkommen aus dem Nebenjob im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Von diesem Betrag ziehst du die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr ab.
Vom verbleibenden Betrag ziehst du anschließend 22,3 Prozent für die Sozialpauschale ab. Danach ziehst du den Grundfreibetrag von 4.668 Euro pro Jahr ab. Nur der Betrag, der nach diesen drei Schritten übrig bleibt, wird auf dein BAföG angerechnet.
Nur der Betrag, der nach diesen Abzügen übrig bleibt, wird auf dein BAföG angerechnet. Liegt dein Bruttoverdienst bei 7.236 Euro oder darunter, bleibt dein BAföG ungekürzt.
Bruttoverdienst ermitteln
Addiere dein gesamtes Bruttoeinkommen aus dem Nebenjob im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.
Werbungskosten abziehen
Ziehe die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr von deinem Bruttoverdienst ab.
Sozialpauschale abziehen
Ziehe vom verbleibenden Betrag 22,3 Prozent für die Sozialpauschale ab.
Grundfreibetrag abziehen
Ziehe den Grundfreibetrag von 4.668 Euro pro Jahr ab. Der Rest ist dein anrechenbares Einkommen.
Anrechnung prüfen
Nur der Betrag, der nach diesen Abzügen übrig bleibt, wird auf dein BAföG angerechnet.
06 · Was gilt
Was passiert, wenn du die Hinzuverdienstgrenze überschreitest?
Ein Überschreiten der Grenze führt nicht automatisch zum Wegfall des BAföG. Es gibt klare Regeln für die Anrechnung des Mehrverdienstes.
Nur der Betrag, der über dieser Grenze liegt, wird auf deine Förderung angerechnet. Dein BAföG sinkt dann entsprechend, bleibt aber in der Regel teilweise erhalten.
Die Anrechnung erfolgt auf den gesamten Bewilligungszeitraum. Wenn du also in einem Monat deutlich mehr verdienst, wird dieser Mehrverdienst auf zwölf Monate verteilt. Das kann dazu führen, dass dein BAföG für mehrere Monate gekürzt wird, auch wenn du nur einmalig viel gearbeitet hast.
Vergütungen aus Pflichtpraktika werden anders behandelt als normale Nebenjobs. Sie werden in voller Höhe auf das BAföG angerechnet, nachdem die Sozialpauschale von 22,3 Prozent und die Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro pro Praktikumsmonat abgezogen wurden. Freiwillige Praktika gelten dagegen wie ein normaler Nebenjob.
Der Betrag, der über 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum liegt, wird auf dein BAföG angerechnet. Verdienst aus einem Minijob bis 603 Euro monatlich bleibt dagegen vollständig anrechnungsfrei.
Wird angerechnet
Bleibt anrechnungsfrei
07 · Was gilt
BAföG-Hinzuverdienst und Familienversicherung: Was gilt?
Neben dem BAföG kann auch die Krankenversicherung über die Familienversicherung eine Rolle spielen. Hier gelten eigene Einkommensgrenzen.
Hier gelten eigene Einkommensgrenzen, die unabhängig vom BAföG-Freibetrag sind. Für die Familienversicherung zählt dein Gesamteinkommen, nicht nur dein Nebenjob.
Die Grenze für die Familienversicherung liegt bei 565 Euro monatlich zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro. Daraus ergibt sich ein maximales Gesamteinkommen von 667,50 Euro pro Monat. Bei einer geringfügigen Beschäftigung mit Verdienst bis 603 Euro monatlich bleibst du in der Familienversicherung.
Wenn dein regelmäßiges Einkommen über 667,50 Euro monatlich liegt, kannst du nicht mehr über deine Eltern familienversichert sein. Das gilt auch für Werkstudententätigkeiten mit höherem Verdienst. In diesem Fall musst du dich selbst studentisch krankenversichern.
Für die Familienversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich zuzüglich Werbungskostenpauschale, also insgesamt 667,50 Euro. Ein Minijob bis 603 Euro monatlich ist mit der Familienversicherung vereinbar.
Familienversicherung möglich
Nicht möglich
08 · Im Vertrag
Kurzfristige Beschäftigung und BAföG: Was musst du beachten?
Eine kurzfristige Beschäftigung bietet Flexibilität, hat aber besondere Regeln. Für dein BAföG zählt am Ende das gesamte Einkommen im Bewilligungszeitraum.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet. Die Höhe des Verdienstes spielt für die Einordnung als kurzfristige Beschäftigung keine Rolle. Du kannst also auch in kurzer Zeit viel Geld verdienen, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Für dein BAföG zählt der Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung wie jeder andere Nebenjob. Er wird auf den Bewilligungszeitraum umgerechnet und auf die Freibeträge angerechnet. Wenn du mit einer kurzfristigen Beschäftigung die Grenze von 7.236 Euro überschreitest, wird der Mehrbetrag auf dein BAföG angerechnet.
Die Zeitgrenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen gilt pro Kalenderjahr. Du kannst also mehrere kurzfristige Beschäftigungen nacheinander ausüben, solange du die Gesamtgrenze nicht überschreitest. Für dein BAföG ist entscheidend, wie viel du insgesamt im Bewilligungszeitraum verdienst.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet, die Verdiensthöhe spielt dabei keine Rolle. Für dein BAföG wird der Verdienst wie jeder andere Nebenjob auf den Bewilligungszeitraum angerechnet.
Regeln für kurzfristige Beschäftigungen
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler beim BAföG-Hinzuverdienst vermeiden
Viele Studierende unterschätzen die Regeln oder machen Angaben falsch. Diese Fehler führen zu Rückforderungen oder unnötigen Kürzungen.
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Kalenderjahr und Bewilligungszeitraum. Dein BAföG-Bescheid nennt einen konkreten Zeitraum, zum Beispiel vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027. Nur das Einkommen in diesem Zeitraum zählt, nicht das Einkommen von Januar bis Dezember.
Viele Studierende melden ihren Nebenjob nicht beim BAföG-Amt. Auch geringe Verdienste müssen angegeben werden, selbst wenn sie unter der Freibetragsgrenze liegen. Das BAföG-Amt kann dein Einkommen mit Daten der Finanzbehörden abgleichen und bei fehlenden Angaben Rückforderungen stellen.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass die Minijob-Grenze und die Hinzuverdienstgrenze identisch sind. Die 603 Euro gelten monatlich, die 7.236 Euro für zwölf Monate. Wenn du in einem Monat mehr verdienst, in einem anderen weniger, kann dein BAföG trotzdem ungekürzt bleiben, solange die Jahresgrenze eingehalten wird.
Prüfe immer den Zeitraum deines BAföG-Bescheids und melde jeden Nebenjob, auch wenn der Verdienst gering ist. Vergütungen aus Pflichtpraktika werden anders angerechnet als normale Nebenjobs.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
10 · Vergleich
BAföG-Hinzuverdienst für Selbstständige: Das gilt
Auch mit einer selbstständigen Tätigkeit kannst du BAföG beziehen. Die Freibeträge unterscheiden sich jedoch von denen für Angestellte.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit gilt derselbe Grundfreibetrag von 389 Euro pro Monat wie bei nichtselbstständiger Arbeit. Die Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro pro Monat wird jedoch nicht automatisch berücksichtigt. Du kannst stattdessen deine tatsächlichen Betriebsausgaben als Werbungskosten geltend machen.
Die Sozialpauschale von 22,3 Prozent wird auch bei Selbstständigkeit angewendet. Ohne Nachweis von Werbungskosten ergibt sich ein maximal anrechnungsfreies Einkommen von etwa 475 Euro pro Monat, also 5.700 Euro pro Jahr. Mit Betriebsausgaben kannst du diesen Betrag erhöhen.
Wenn du als Selbstständige oder Selbstständiger arbeitest, musst du deine Einkünfte dem BAföG-Amt nachweisen. Dazu gehören Einnahmenüberschussrechnungen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen. Die Nachweispflicht ist strenger als bei einem Angestelltenverhältnis, weil es keinen Arbeitgeber gibt, der dein Einkommen meldet.
Bei Selbstständigkeit gilt ein maximal anrechnungsfreies Einkommen von 475 Euro pro Monat ohne Werbungskosten. Mit Betriebsausgaben als Werbungskosten kannst du den Freibetrag erhöhen.
| Nichtselbstständige Arbeit | Selbstständige Tätigkeit | |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 389 Euro pro Monat | 389 Euro pro Monat |
| Werbungskostenpauschale | 102,50 Euro pro Monat | Nicht automatisch, nur mit Nachweis |
| Sozialpauschale | 22,3 Prozent | 22,3 Prozent |
| Maximal anrechnungsfrei | 603 Euro pro Monat | 475 Euro pro Monat ohne Werbungskosten |
11 · Hintergrund
BAföG-Höchstsatz und Hinzuverdienst: So viel ist möglich
Der BAföG-Höchstsatz bildet die Basis deiner Studienfinanzierung. Zusammen mit einem anrechnungsfreien Nebenjob ergibt sich dein maximales Budget.
Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Wenn du zusätzlich einen Minijob mit 603 Euro monatlich ausübst, kommst du auf ein Gesamteinkommen von 1.595 Euro pro Monat, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Dieser Betrag steht dir zur Verfügung, wenn du den Höchstsatz erhältst und die Freibeträge voll ausschöpfst.
Für Studierende unter 30 Jahren gilt zudem ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Dieses Vermögen wird nicht auf das BAföG angerechnet. Die einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird ebenfalls nicht als Einkommen angerechnet, sodass du sie zusätzlich zu BAföG und Nebenjob erhalten kannst.
Der BAföG-Höchstsatz wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, etwa wenn deine Eltern kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Wenn du den Höchstsatz nicht erhältst, fällt dein Gesamteinkommen entsprechend niedriger aus. Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bleibt davon unberührt.
Mit BAföG-Höchstsatz von 992 Euro und einem Minijob von 603 Euro erreichst du ein Gesamteinkommen von 1.595 Euro pro Monat. Vermögen bis 15.000 Euro und die Studienstarthilfe von 1.000 Euro werden nicht angerechnet.
Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Wenn du zusätzlich einen Minijob mit 603 Euro monatlich ausübst, kommst du auf ein Gesamteinkommen von 1.595 Euro pro Monat, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.
Für Studierende unter 30 Jahren gilt zudem ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Dieses Vermögen wird nicht auf das BAföG angerechnet. Die einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird ebenfalls nicht als Einkommen angerechnet.
Beachte, dass der BAföG-Höchstsatz nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird, etwa wenn deine Eltern kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Dein eigener Hinzuverdienst wird unabhängig davon nach den genannten Freibeträgen behandelt.
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