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Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll nutzen: So holst du das Maximum heraus

Vermögenswirksame Leistungen sind Geld vom Arbeitgeber für deinen Vermögensaufbau. Ob sie sinnvoll sind, hängt von der Anlageform, deinem Einkommen und der staatlichen Förderung ab.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Vermögenswirksame Leistungen sind ein zusätzlicher Zuschuss vom Arbeitgeber, meist zwischen 6 und 40 Euro monatlich.
  • Die Arbeitnehmersparzulage bringt bis zu 80 Euro pro Jahr bei Aktienfonds-Sparplänen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
  • Ein VL-Banksparplan ist die einfachste Variante, wird aber nicht staatlich gefördert.
  • VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre: sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhezeit.

01 · Grundlagen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine freiwillige Zusatzzahlung deines Arbeitgebers, die direkt in einen Sparvertrag fließt. Sie sind zweckgebunden und können nicht als normales Gehalt ausgezahlt werden.

Die Höhe der Zahlung ist gesetzlich nicht gedeckelt. In der Praxis haben sich in vielen Unternehmen Beträge zwischen 6 und 40 Euro pro Monat etabliert, wobei der Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag entsteht.

Für dich als Studierende oder Student mit Nebenjob lohnt sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag. Auch bei einem Werkstudentenjob oder einer Teilzeitstelle kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen, wenn eine entsprechende Regelung existiert.

Die VL werden direkt in einen Sparvertrag überwiesen und können nicht als normales Gehalt ausgezahlt werden. Du musst dich also aktiv für eine Anlageform entscheiden, bevor die Zahlung fließen kann.

Kurz erklärt

Vermögenswirksame Leistungen

Geld vom Arbeitgeber, das zusätzlich zum Gehalt in einen VL-Vertrag (z. B. Banksparplan, Bausparvertrag, Fondssparplan) eingezahlt wird.

Die Höhe ist nicht gesetzlich begrenzt, liegt aber meist zwischen 6 und 40 Euro pro Monat.

02 · Vergleich

Welche Anlageformen gibt es für VL?

Du kannst vermögenswirksame Leistungen in verschiedene Produkte einzahlen. Die Wahl beeinflusst Rendite, Risiko und staatliche Förderung.

Du hast drei klassische Optionen: einen Banksparplan, einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan. Jede Variante unterscheidet sich bei Rendite, Risiko und staatlicher Förderung deutlich.

Der Banksparplan ist sicher und unkompliziert, bringt aber keine staatliche Zulage. Der Bausparvertrag wird mit 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage und zusätzlich mit 10 Prozent Wohnungsbauprämie gefördert, sofern dein Einkommen unter den jeweiligen Grenzen liegt. Der Fondssparplan mit Aktienfonds bietet mit 20 Prozent Förderung auf maximal 400 Euro die höchste Zulage.

  • Ein VL-Banksparplan eignet sich, wenn du keine Förderung bekommst und Sicherheit bevorzugst.
  • Ein VL-Bausparvertrag lohnt sich, wenn du später eine Immobilie kaufen oder modernisieren möchtest.
  • Ein VL-Fondssparplan passt, wenn du mindestens sieben Jahre anlegen kannst und Wertschwankungen aushältst.
VL-Anlageformen im Vergleich
VL-BanksparplanVL-BausparvertragVL-Fondssparplan
Staatliche FörderungKeineArbeitnehmersparzulage (9 %) und Wohnungsbauprämie (10 %)Arbeitnehmersparzulage (20 %)
RenditechanceNiedrig, planbarNiedrig, planbarHöher, aber schwankend
RisikoSehr geringGeringMarktüblich, Wertschwankungen möglich
VerfügbarkeitNach 7 Jahren freiNach 7 Jahren, sonst wohnungswirtschaftliche VerwendungNach 7 Jahren frei

03 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert das VL-Sparen zeitlich?

Ein VL-Vertrag hat eine feste Laufzeit. Der Ablauf ist standardisiert, damit du die staatlichen Fristen einhältst.

Ein VL-Vertrag läuft in der Regel über sieben Jahre. In den ersten sechs Jahren zahlt dein Arbeitgeber monatlich ein, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr ohne Einzahlungen.

Nach Ablauf der sieben Jahre kannst du frei über das angesparte Geld verfügen. Damit du im siebten Jahr keine VL-Zahlungen verpasst, kannst du bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen Vertrag beginnen.

01

Vertrag abschließen

Du schließt einen VL-Vertrag bei einer Bank, Bausparkasse oder einem Depotanbieter ab.

02

Arbeitgeber bestätigen lassen

Du legst deinem Arbeitgeber das Formular des Anbieters vor. Er bestätigt die Einzahlung der VL in deinen Vertrag.

03

Sechs Jahre einzahlen

Dein Arbeitgeber überweist die VL monatlich direkt in den Vertrag. Du kannst den Betrag aus eigenem Gehalt aufstocken.

04

Ein Jahr Ruhezeit

Im siebten Jahr wird nicht mehr eingezahlt. Der Vertrag ruht, bis die Sperrfrist endet.

05

Frei verfügen

Nach sieben Jahren kannst du über das angesparte Geld frei verfügen. Für einen neuen Vertrag beginnst du bereits nach dem sechsten Jahr.

04 · Was gilt

Wann zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist die wichtigste staatliche Förderung für VL. Sie ist an Einkommensgrenzen und bestimmte Anlageformen gebunden.

Die Arbeitnehmersparzulage erhältst du nur für bestimmte Anlageformen. Gefördert werden Fondssparpläne mit Aktienfonds, Bausparverträge und die Tilgung einer Baufinanzierung.

Ein Banksparplan wird nicht gefördert. Auch wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 40.000 Euro als Einzelperson oder über 80.000 Euro als zusammenveranlagtes Paar liegt, bekommst du keine Arbeitnehmersparzulage.

  • Gefördert wird ein VL-Fondssparplan mit 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr.
  • Gefördert wird ein VL-Bausparvertrag mit 9 Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr.
  • Gefördert wird die Tilgung einer Baufinanzierung mit 9 Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr.
  • Nicht gefördert wird ein VL-Banksparplan oder die Auszahlung der VL als normales Gehalt.

Wird gefördert

·VL-Fondssparplan mit Aktienfonds (20 % auf max. 400 Euro, höchstens 80 Euro pro Jahr)
·VL-Bausparvertrag (9 % auf max. 470 Euro, höchstens 43 Euro pro Jahr)
·Tilgung einer Baufinanzierung (9 % auf max. 470 Euro, höchstens 43 Euro pro Jahr)
·Zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (Einzelperson) bzw. 80.000 Euro (Paar)

Wird nicht gefördert

·VL-Banksparplan
·Zu versteuerndes Einkommen über 40.000 Euro (Einzelperson) bzw. 80.000 Euro (Paar)
·Auszahlung der VL als normales Gehalt

05 · Kosten

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Zulagenhöhe hängt von der Anlageform ab. Bei Aktienfonds-Sparplänen ist die Förderquote am höchsten.

Die höchste Zulage bekommst du mit einem Aktienfonds-Sparplan: 20 Prozent auf maximal 400 Euro eingezahlte VL, also höchstens 80 Euro pro Jahr.

Beim Bausparvertrag sind es 9 Prozent auf maximal 470 Euro, also bis zu 43 Euro Arbeitnehmersparzulage. Zusätzlich kannst du die Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf maximal 700 Euro erhalten, also bis zu 70 Euro pro Jahr, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro liegt.

Du kannst beide Förderungen kombinieren, indem du parallel einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag besparst. Dann sind pro Jahr bis zu 123 Euro an Arbeitnehmersparzulage möglich, bei Ehepaaren entsprechend bis zu 246 Euro.

Maximale staatliche Zulagen pro Jahr

Aktienfonds-Sparplan (Arbeitnehmersparzulage)80 EUR
Bausparvertrag (Wohnungsbauprämie)70 EUR
Bausparvertrag (Arbeitnehmersparzulage)43 EUR

06 · Was gilt

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Förderung?

Für die staatlichen Zulagen zählt nicht dein Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus deinem Steuerbescheid.

Als Einzelperson darfst du höchstens 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, bei zusammenveranlagten Paaren sind es 80.000 Euro.

Für die Wohnungsbauprämie gelten niedrigere Grenzen: 35.000 Euro für Einzelpersonen und 70.000 Euro für Paare. Dein zu versteuerndes Einkommen findest du in deinem Steuerbescheid.

Gerade als Studierende oder Student mit Nebenjob liegst du mit deinem Einkommen oft deutlich unter diesen Grenzen. Dann kannst du die volle Förderung mitnehmen, sofern du eine förderfähige Anlageform wählst.

Förderung möglich

·Arbeitnehmersparzulage: zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro (Einzelperson)
·Arbeitnehmersparzulage: zu versteuerndes Einkommen bis 80.000 Euro (zusammenveranlagtes Paar)
·Wohnungsbauprämie: zu versteuerndes Einkommen bis 35.000 Euro (Einzelperson)
·Wohnungsbauprämie: zu versteuerndes Einkommen bis 70.000 Euro (zusammenveranlagtes Paar)

Keine Förderung

·Arbeitnehmersparzulage: zu versteuerndes Einkommen über 40.000 Euro (Einzelperson)
·Arbeitnehmersparzulage: zu versteuerndes Einkommen über 80.000 Euro (Paar)
·Wohnungsbauprämie: zu versteuerndes Einkommen über 35.000 Euro (Einzelperson)
·Wohnungsbauprämie: zu versteuerndes Einkommen über 70.000 Euro (Paar)

07 · Checkliste

Wann lohnt sich ein VL-Banksparplan?

Ein Banksparplan ist die unkomplizierteste VL-Anlage. Er eignet sich vor allem, wenn du keine staatliche Förderung bekommst und Sicherheit wichtiger ist als Rendite.

Ein Banksparplan ist die einfachste Variante, um vermögenswirksame Leistungen mitzunehmen. Du bekommst keine staatliche Zulage, hast aber auch keinen Aufwand mit Wertpapieren oder Bausparverträgen.

Die Rendite ist niedrig und planbar, das Risiko sehr gering. Nach sieben Jahren kannst du über das angesparte Geld frei verfügen.

  • Dein zu versteuerndes Einkommen liegt über 40.000 Euro, du bekommst also keine Arbeitnehmersparzulage.
  • Du möchtest das Geld nach sieben Jahren sicher und planbar ausgezahlt bekommen.
  • Du willst dich nicht mit Wertpapieren oder Bausparverträgen beschäftigen.
  • Dein Arbeitgeber zahlt VL, und du möchtest das Geld ohne eigenen Aufwand mitnehmen.

Sinnvoll, wenn diese Punkte zutreffen

01

Dein zu versteuerndes Einkommen liegt über 40.000 Euro, du bekommst also keine Arbeitnehmersparzulage.

02

Du möchtest das Geld nach sieben Jahren sicher und planbar ausgezahlt bekommen.

03

Du willst dich nicht mit Wertpapieren oder Bausparverträgen beschäftigen.

04

Dein Arbeitgeber zahlt VL, und du möchtest das Geld ohne eigenen Aufwand mitnehmen.

08 · Checkliste

Wann lohnt sich ein VL-Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag kombiniert VL-Sparen mit der Option auf ein späteres Baudarlehen. Die staatliche Förderung ist niedriger als beim Fondssparplan, aber planbar.

Du kannst die Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent und zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 10 Prozent erhalten, wenn dein Einkommen unter den jeweiligen Grenzen liegt. Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro als Einzelperson.

  • Du planst in einigen Jahren den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie.
  • Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 35.000 Euro, sodass du Wohnungsbauprämie erhalten kannst.
  • Du möchtest zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die Wohnungsbauprämie mitnehmen.
  • Du bevorzugst eine sichere Anlage mit festen Zinsen und ohne Wertschwankungen.

Sinnvoll, wenn diese Punkte zutreffen

01

Du planst in einigen Jahren den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie.

02

Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 35.000 Euro, sodass du Wohnungsbauprämie erhalten kannst.

03

Du möchtest zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die Wohnungsbauprämie mitnehmen.

04

Du bevorzugst eine sichere Anlage mit festen Zinsen und ohne Wertschwankungen.

09 · Checkliste

Wann lohnt sich ein VL-Fondssparplan?

Ein VL-Fondssparplan mit Aktienfonds bietet die höchste staatliche Förderung und langfristig die besten Renditechancen. Dafür musst du Wertschwankungen aushalten.

Dafür musst du Wertschwankungen aushalten können.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 Prozent auf maximal 400 Euro, also bis zu 80 Euro pro Jahr. Das ist die höchste Zulage aller VL-Anlageformen.

  • Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 40.000 Euro, du bekommst also die volle Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro pro Jahr.
  • Du hast einen Anlagehorizont von mindestens sieben Jahren und kannst Kursschwankungen aussitzen.
  • Du möchtest die VL für den langfristigen Vermögensaufbau nutzen.
  • Du akzeptierst, dass die Rendite nicht garantiert ist und der Depotwert schwanken kann.

Sinnvoll, wenn diese Punkte zutreffen

01

Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 40.000 Euro, du bekommst also die volle Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro pro Jahr.

02

Du hast einen Anlagehorizont von mindestens sieben Jahren und kannst Kursschwankungen aussitzen.

03

Du möchtest die VL für den langfristigen Vermögensaufbau nutzen.

04

Du akzeptierst, dass die Rendite nicht garantiert ist und der Depotwert schwanken kann.

10 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du beim VL-Sparen vermeiden?

Viele Beschäftigte verschenken Geld, weil sie sich nicht kümmern oder die falsche Anlageform wählen. Diese Fehler sind vermeidbar.

Der häufigste Fehler ist, vermögenswirksame Leistungen gar nicht zu beantragen, obwohl der Arbeitgeber sie zahlt. Damit verschenkst du Geld, das dir zusätzlich zusteht.

Ein weiterer Fehler ist die Wahl eines Banksparplans, obwohl du unter der Einkommensgrenze liegst und eine geförderte Anlage möglich wäre. Dann entgeht dir die staatliche Zulage komplett.

  • VL nicht beantragen, obwohl der Arbeitgeber sie zahlt.
  • Einen VL-Banksparplan abschließen, obwohl du unter der Einkommensgrenze liegst und eine geförderte Anlage möglich wäre.
  • Die Einkommensgrenze mit dem Bruttogehalt verwechseln, entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen.
  • Nach Ablauf der sieben Jahre keinen neuen VL-Vertrag abschließen und so die weiteren Zahlungen des Arbeitgebers verlieren.
  • Einen Bausparvertrag nur wegen der Förderung abschließen, obwohl kein Immobilienkauf geplant ist.

Häufige Fehler bei vermögenswirksamen Leistungen

·VL nicht beantragen, obwohl der Arbeitgeber sie zahlt. Das ist verschenktes Geld.
·Einen VL-Banksparplan abschließen, obwohl du unter der Einkommensgrenze liegst und eine geförderte Anlage möglich wäre.
·Die Einkommensgrenze mit dem Bruttogehalt verwechseln. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen.
·Nach Ablauf der sieben Jahre keinen neuen VL-Vertrag abschließen und so die weiteren Zahlungen des Arbeitgebers verlieren.
·Einen Bausparvertrag nur wegen der Förderung abschließen, obwohl kein Immobilienkauf geplant ist.

11 · Schritt für Schritt

Wie beantragst du die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage erhältst du nicht automatisch. Du musst sie über deine Steuererklärung beantragen.

Die Arbeitnehmersparzulage erhältst du nicht automatisch. Du musst sie über deine Steuererklärung beantragen, auch wenn du als Studierende oder Student sonst keine Steuererklärung abgibst.

Dein Anbieter stellt dir jährlich eine Bescheinigung über die eingezahlten VL aus. Diese Daten trägst du in der Anlage VL deiner Steuererklärung ein.

01

VL-Vertrag abschließen

Du schließt einen förderfähigen VL-Vertrag ab, zum Beispiel einen Fondssparplan oder Bausparvertrag.

02

Bescheinigung vom Anbieter

Dein Anbieter stellt dir jährlich eine Bescheinigung über die eingezahlten VL aus.

03

Anlage VL in der Steuererklärung

Du trägst die Daten in der Anlage VL deiner Steuererklärung ein.

04

Zulage wird festgesetzt

Das Finanzamt prüft dein zu versteuerndes Einkommen und setzt die Arbeitnehmersparzulage fest.

05

Auszahlung nach Sperrfrist

Die Zulage wird nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist auf deinen VL-Vertrag überwiesen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026