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Vermögenswirksame Leistungen: So funktioniert das Sparen mit dem Arbeitgeberzuschuss

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen deines Arbeitgebers, die direkt in einen Sparvertrag fließen. Unter bestimmten Einkommensgrenzen legt der Staat über die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungs­bauprämie noch etwas obendrauf.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Arbeitgeber kann monatlich einen VL-Betrag zahlen, häufig bis zu 40 Euro, eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.
  • Die staatliche Förderung beträgt je nach Anlageform und Einkommen zwischen 43 und 80 Euro pro Jahr.
  • Die reguläre Laufzeit eines VL-Vertrags beträgt sieben Jahre: sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhezeit.
  • Gefördert werden Fondssparpläne, Bausparverträge und die Tilgung eines Immobilienkredits, nicht aber Banksparpläne.

01 · Grundlagen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Zusatzleistung deines Arbeitgebers, die nicht als Gehalt ausgezahlt, sondern direkt in einen Sparvertrag eingezahlt wird. Ob du Anspruch hast, steht im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Dein Arbeitgeber kann dir monatlich einen Betrag zahlen, der nicht auf dein Gehaltskonto geht, sondern direkt in einen Sparvertrag fließt. Üblich sind Beträge zwischen 6 und 40 Euro im Monat, eine gesetzliche Obergrenze gibt es aber nicht. Die Zahlung ist freiwillig, es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verpflichtet deinen Arbeitgeber dazu.

Für dich bedeutet das: Du erhältst zusätzliches Geld, das du nicht als Gehalt ausgezahlt bekommst. Du kannst es in einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder die Tilgung eines Immobilienkredits einzahlen lassen. Die Auszahlung als normales Gehalt ist nicht möglich.

Ob du Anspruch hast, steht in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Findest du dort nichts, fragst du am besten direkt bei deiner Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach.

Kurz erklärt

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Geldleistung des Arbeitgebers, die direkt in einen Sparvertrag, Bausparvertrag, Fondssparplan oder die Tilgung eines Immobilienkredits fließt. Die Auszahlung als normales Gehalt ist nicht möglich.

Die Höhe liegt meist zwischen 6 und 40 Euro monatlich, ist aber gesetzlich nicht begrenzt.

02 · Schritt für Schritt

So funktioniert das VL-Sparen Schritt für Schritt

Der Ablauf vom Anspruch bis zur Auszahlung folgt einem festen Muster. Du schließt einen Vertrag ab, dein Arbeitgeber zahlt ein, und nach sieben Jahren kannst du über das Geld verfügen.

Der Weg von der ersten Frage bis zur Auszahlung folgt einem klaren Ablauf. Zuerst klärst du, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt und in welcher Höhe. Danach wählst du die Anlageform, die zu deinem Sparziel passt.

Anschließend schließt du einen Vertrag bei einem Anbieter ab. Du erhältst ein Formular, das dein Arbeitgeber unterschreibt und damit bestätigt, den vereinbarten Betrag monatlich in deinen Vertrag zu überweisen. Sechs Jahre lang wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag.

  • Du klärst mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat, ob dein Arbeitgeber VL zahlt und in welcher Höhe.
  • Du entscheidest dich für einen VL-Fondssparplan, Bausparvertrag, Banksparplan oder die Tilgung eines Immobilienkredits.
  • Du schließt einen Vertrag bei einem Anbieter ab und legst das Formular deinem Arbeitgeber zur Unterschrift vor.
  • Dein Arbeitgeber überweist den vereinbarten Betrag monatlich direkt in deinen VL-Vertrag.
  • Nach sieben Jahren kannst du frei über das angesparte Geld verfügen.
01

Anspruch prüfen

Du klärst mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt und in welcher Höhe.

02

Anlageform wählen

Du entscheidest dich für einen VL-Fondssparplan, Bausparvertrag, Banksparplan oder die Tilgung eines Immobilienkredits.

03

Vertrag abschließen

Du schließt einen Vertrag bei einem Anbieter ab und erhältst ein Formular, das dein Arbeitgeber unterschreibt.

04

Einzahlung durch den Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber überweist den vereinbarten Betrag monatlich direkt in deinen VL-Vertrag.

05

Sieben Jahre Laufzeit

Sechs Jahre wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Danach kannst du frei über das angesparte Geld verfügen.

03 · Was gilt

Welche Anlageformen werden staatlich gefördert?

Nicht jede VL-Anlage bringt dir eine staatliche Zulage. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur für bestimmte Anlageformen, und die Höhe unterscheidet sich deutlich.

Die Arbeitnehmersparzulage erhältst du nicht für jede Anlageform. Der Staat fördert gezielt das Sparen in Aktienfonds, Bausparverträge und die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits. Banksparpläne, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten bleiben ohne staatliche Zulage.

Das hat Konsequenzen für deine Wahl: Wenn du unter der Einkommensgrenze liegst, lässt du bei einem Banksparplan die staatliche Förderung komplett liegen. Ein Fondssparplan bringt dir mit bis zu 80 Euro pro Jahr die höchste Zulage, ein Bausparvertrag oder die Kredittilgung immerhin bis zu 43 Euro.

  • Gefördert werden Fondssparpläne mit Aktienfonds, Bausparverträge und die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits.
  • Nicht gefördert werden Banksparpläne, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten.

Wird gefördert

·Fondssparplan mit Aktienfonds
·Bausparvertrag
·Tilgung eines laufenden Immobilienkredits

Wird nicht gefördert

·Banksparplan
·Tagesgeldkonto
·Festgeldkonto

04 · Vergleich

Arbeitnehmersparzulage: Diese Förderung ist möglich

Die Arbeitnehmersparzulage ist die wichtigste staatliche Förderung für VL-Sparer. Wie viel du bekommst, hängt von der Anlageform und deinem zu versteuernden Einkommen ab.

Maßgeblich ist nicht dein Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen laut deinem Steuerbescheid.

Bei einem Fondssparplan zahlt der Staat 20 Prozent auf maximal 400 Euro im Jahr, also höchstens 80 Euro. Für Bausparverträge und die Tilgung eines Immobilienkredits gibt es 9 Prozent auf maximal 470 Euro, das sind höchstens 43 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.

  • Fondssparplan: 20 Prozent auf maximal 400 Euro, höchstens 80 Euro pro Jahr.
  • Bausparvertrag: 9 Prozent auf maximal 470 Euro, höchstens 43 Euro pro Jahr.
  • Immobilienkredit-Tilgung: 9 Prozent auf maximal 470 Euro, höchstens 43 Euro pro Jahr.
Förderhöhe und Einkommensgrenzen im Vergleich
FondssparplanBausparvertragImmobilienkredit-Tilgung
Maximale jährliche Förderung80 Euro43 Euro43 Euro
Einkommensgrenze Single40.000 Euro40.000 Euro40.000 Euro
Einkommensgrenze Ehepaar80.000 Euro80.000 Euro80.000 Euro
Fördersatz20 % auf max. 400 Euro9 % auf max. 470 Euro9 % auf max. 470 Euro

05 · Kosten

Wohnungs­bauprämie: Zusätzliche Förderung für Bausparer

Neben der Arbeitnehmersparzulage kannst du als Bausparer unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie erhalten. Sie wird unabhängig von den VL gewährt.

Wenn du in einen Bausparvertrag einzahlst, kannst du neben der Arbeitnehmersparzulage auch die Wohnungsbauprämie erhalten. Sie wird unabhängig von den vermögenswirksamen Leistungen gewährt und ist an eigene Einzahlungen in den Bausparvertrag gekoppelt.

Der Staat fördert Einzahlungen mit 10 Prozent auf maximal 700 Euro pro Jahr. Das ergibt eine maximale Prämie von 70 Euro jährlich. Die Wohnungsbauprämie wird zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage gewährt, wenn du die Einkommensgrenzen einhältst.

  • Fördersatz: 10 Prozent auf maximal 700 Euro Einzahlung pro Jahr.
  • Maximale Prämie: 70 Euro pro Jahr.
  • Voraussetzung: Einzahlung in einen Bausparvertrag und Einhaltung der Einkommensgrenzen.

Wohnungsbauprämie im Überblick

Fördersatz10 %
Maximale geförderte Einzahlung700 Euro pro Jahr
Maximale Prämie70 Euro pro Jahr

06 · Was gilt

Einkommensgrenzen: Wann du Anspruch auf Förderung hast

Die staatliche Förderung ist an Einkommensgrenzen gekoppelt. Entscheidend ist dein zu versteuerndes Einkommen, das du deinem Steuerbescheid entnimmst.

Die staatliche Förderung ist an Einkommensgrenzen gekoppelt. Entscheidend ist dein zu versteuerndes Einkommen, das du deinem Steuerbescheid entnimmst. Dein Bruttoeinkommen kann deutlich über der Grenze liegen, weil Freibeträge und absetzbare Kosten das zu versteuernde Einkommen senken.

Als Single hast du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn dein zu versteuerndes Einkommen bei höchstens 40.000 Euro liegt. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren gilt der doppelte Wert von 80.000 Euro. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Förderung unabhängig vom Einkommen.

  • Anspruch besteht bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro als Single oder bis 80.000 Euro als Ehepaar.
  • Kein Anspruch besteht bei einem zu versteuernden Einkommen über 40.000 Euro als Single oder über 80.000 Euro als Ehepaar.
  • Banksparpläne werden unabhängig vom Einkommen nicht gefördert.

Anspruch besteht

·Zu versteuerndes Einkommen als Single bis 40.000 Euro
·Zu versteuerndes Einkommen als Ehepaar bis 80.000 Euro
·Beschränkt Steuerpflichtige unabhängig vom Einkommen

Banksparplan als Anlageform

07 · Hintergrund

VL-Fondssparplan: So funktioniert die renditestarke Variante

Ein VL-Fondssparplan investiert deine vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds. Das bietet langfristig die höchsten Renditechancen, bringt aber auch Kursschwankungen mit sich.

Die staatliche Förderung ist hier mit bis zu 80 Euro pro Jahr am höchsten, weil der Staat 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich zahlt. Das macht den Fondssparplan besonders attraktiv, wenn du die Einkommensgrenze einhältst.

Wegen der Kursschwankungen an den Aktienmärkten eignet sich diese Variante vor allem für langfristige Sparziele. Nach Ablauf der siebenjährigen VL-Frist kannst du den Sparplan weiterführen, entweder als VL-Anschlussvertrag mit weiterem Arbeitgeberzuschuss oder auf eigene Faust. Bei Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, was die Steuerlast auf Erträge reduziert.

  • Höchste staatliche Förderung: bis zu 80 Euro pro Jahr.
  • Chance auf höhere Rendite durch Aktienfonds, aber auch höheres Schwankungsrisiko.
  • Geeignet für langfristige Sparziele und risikobereite Sparer.

Bei einem VL-Fondssparplan fließen deine vermögenswirksamen Leistungen in einen oder mehrere Aktienfonds. Die staatliche Förderung ist hier mit bis zu 80 Euro pro Jahr am höchsten, weil der Staat 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich zahlt.

Wegen der Kursschwankungen an den Aktienmärkten eignet sich diese Variante vor allem für langfristige Sparziele. Nach Ablauf der siebenjährigen VL-Frist kannst du den Sparplan weiterführen, entweder als VL-Anschlussvertrag mit weiterem Arbeitgeberzuschuss oder auf eigene Faust.

Beachte: Bei Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Erträge steuerfrei bleiben und nur auf den Rest Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag anfällt.

08 · Checkliste

VL-Bausparvertrag: Für wen sich das lohnt

Der Bausparvertrag ist die häufigste Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Er eignet sich besonders, wenn du in einigen Jahren eine Immobilie kaufen oder modernisieren möchtest.

Der größte Vorteil: Du sicherst dich gegen steigende Zinsen ab, weil dir der Bausparvertrag das Recht auf ein späteres Darlehen zu festgelegten Konditionen gibt.

Für VL-Sparer mit Anspruch auf staatliche Förderung ist der Bausparvertrag doppelt interessant. Du kannst die Arbeitnehmersparzulage von bis zu 43 Euro pro Jahr erhalten und zusätzlich die Wohnungsbauprämie von bis zu 70 Euro pro Jahr. Damit ist der Bausparvertrag die einzige Anlageform, bei der zwei staatliche Förderungen kombinierbar sind.

  • Du planst in den nächsten Jahren den Kauf einer Immobilie.
  • Du möchtest dich gegen steigende Zinsen absichern.
  • Du willst später ein zinsgünstiges Bauspardarlehen nutzen.
  • Du hast Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
  • Du bevorzugst eine sichere Anlage ohne Kursschwankungen.

Das spricht für einen VL-Bausparvertrag

01

Du planst in den nächsten Jahren den Kauf einer Immobilie

02

Du möchtest dich gegen steigende Zinsen absichern

03

Du willst später ein zinsgünstiges Bauspardarlehen nutzen

04

Du hast Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

05

Du bevorzugst eine sichere Anlage ohne Kursschwankungen

09 · Fehler vermeiden

VL-Banksparplan: Die Alternative ohne staatliche Förderung

Ein Banksparplan ist die einfachste Form des VL-Sparens, bringt aber keine staatliche Zulage. Er eignet sich vor allem für Sparer mit hohem Einkommen oder mit Sicherheitsbedürfnis.

Ein Banksparplan ist die einfachste Form des VL-Sparens. Dein Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Betrag in einen Sparvertrag bei einer Bank ein, und das Geld wird verzinst. Eine staatliche Zulage gibt es für diese Anlageform nicht, unabhängig von deinem Einkommen.

Trotzdem kann der Banksparplan sinnvoll sein. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen über der Grenze von 40.000 Euro als Single oder 80.000 Euro als Ehepaar liegt, erhältst du ohnehin keine Arbeitnehmersparzulage. Dann nimmst du den Arbeitgeberzuschuss trotzdem mit und vermeidest gleichzeitig das Schwankungsrisiko eines Fondssparplans. Die Rendite liegt allerdings oft unter der Inflationsrate.

  • Keine Arbeitnehmersparzulage: Der Staat fördert Banksparpläne nicht.
  • Niedrige Zinsen: Die Rendite liegt oft unter der Inflationsrate.
  • Trotzdem sinnvoll: Wenn du über der Einkommensgrenze liegst, nimmst du den Arbeitgeberzuschuss trotzdem mit.
  • Kein Schwankungsrisiko: Das Geld ist sicher, aber es wächst kaum.

Das solltest du beim Banksparplan beachten

·Keine Arbeitnehmersparzulage: Der Staat fördert Banksparpläne nicht
·Niedrige Zinsen: Die Rendite liegt oft unter der Inflationsrate
·Trotzdem sinnvoll: Wenn du über der Einkommensgrenze liegst, nimmst du den Arbeitgeberzuschuss trotzdem mit
·Kein Schwankungsrisiko: Das Geld ist sicher, aber es wächst kaum

10 · Grundlagen

Altersvorsorgewirksame Leistungen: Sonderfall Metall- und Elektroindustrie

In der Metall- und Elektroindustrie gelten tarifvertraglich altersvorsorgewirksame Leistungen statt klassischer VL. Die Beträge sind einheitlich geregelt und für die Altersvorsorge bestimmt.

Diese AVWL sind für die Altersvorsorge bestimmt und können je nach Festlegung des Arbeitgebers in eine betriebliche Altersvorsorge oder einen privaten Riester-Vertrag fließen.

Die Beträge sind einheitlich geregelt: Vollzeitbeschäftigte erhalten jährlich 319,08 Euro, Auszubildende 159,48 Euro. Die AVWL sind Teil des Tarifvertrags und ersetzen die klassischen VL in dieser Branche.

  • Tarifvertraglich geregelte Leistung für Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie.
  • Vollzeitbeschäftigte erhalten jährlich 319,08 Euro.
  • Auszubildende erhalten jährlich 159,48 Euro.

Kurz erklärt

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Tarifvertraglich geregelte Leistung für Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die statt vermögenswirksamer Leistungen gezahlt wird und für die Altersvorsorge bestimmt ist.

Vollzeitbeschäftigte erhalten jährlich 319,08 Euro, Auszubildende 159,48 Euro.

11 · Schritt für Schritt

Laufzeit und Auszahlung: So kommst du an dein Geld

Die siebenjährige Laufzeit ist ein zentrales Merkmal aller VL-Verträge. Wer die Frist nicht einhält, verliert die staatliche Förderung.

Sechs Jahre lang zahlt dein Arbeitgeber monatlich in deinen Vertrag ein, im siebten Jahr ruht der Vertrag. In dieser Ruhezeit wird nicht mehr eingezahlt, das Geld bleibt aber angelegt.

Nach Ablauf der sieben Jahre kannst du frei über das angesparte Geld verfügen. Wer die Frist nicht einhält, verliert die staatliche Förderung. Damit du im siebten Jahr nicht auf die Einzahlungen deines Arbeitgebers verzichten musst, kannst du bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen VL-Vertrag beginnen.

  • Sechs Jahre Einzahlung: Dein Arbeitgeber zahlt monatlich in deinen VL-Vertrag ein, auch eigene Beiträge sind möglich.
  • Ein Jahr Ruhezeit: Im siebten Jahr ruht der Vertrag, es wird nicht mehr eingezahlt.
  • Verfügung nach sieben Jahren: Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du frei über das Geld verfügen.
  • Anschlussvertrag möglich: Du kannst bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen VL-Vertrag beginnen.
01

Sechs Jahre Einzahlung

Dein Arbeitgeber zahlt monatlich in deinen VL-Vertrag ein. Auch eigene Beiträge sind möglich.

02

Ein Jahr Ruhezeit

Im siebten Jahr ruht der Vertrag. Es wird nicht mehr eingezahlt, das Geld bleibt aber angelegt.

03

Verfügung nach sieben Jahren

Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du frei über das angesparte Geld verfügen.

04

Anschlussvertrag möglich

Du kannst bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen VL-Vertrag beginnen, um den Arbeitgeberzuschuss weiter zu erhalten.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026