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Vermögenswirksame Leistungen für Selbstständige: So funktioniert der staatlich geförderte Vermögensaufbau
Als Selbstständige oder Selbstständiger hast du keinen Arbeitgeber, der dir vermögenswirksame Leistungen zahlt. Trotzdem kannst du von staatlichen Zulagen wie der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie profitieren, wenn du die Regeln des Vermögensbildungsgesetzes kennst.
11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Vermögenswirksame Leistungen sind klassische Arbeitgeberzuschüsse und stehen Selbstständigen in der Regel nicht zu.
- Selbstständige können eigene Beiträge in VL-fähige Anlagen einzahlen und dafür staatliche Förderung beantragen.
- Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Fondssparen bis zu 80 Euro pro Jahr, beim Bausparen bis zu 43 Euro pro Jahr.
- Die Wohnungsbauprämie bringt beim VL-Bausparvertrag bis zu 70 Euro pro Jahr, wenn du die Einkommensgrenzen einhältst.
01 · Grundlagen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind ein Instrument des Vermögensbildungsgesetzes. Sie funktionieren als Zuschuss des Arbeitgebers, den dieser direkt in einen Sparvertrag einzahlt.
Der klassische Weg führt über den Arbeitgeber, der monatlich bis zu 40 Euro in einen zertifizierten Sparvertrag einzahlt. Diese Zahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, wird aber direkt angelegt und nicht ausgezahlt. Für dich als Selbstständige entfällt dieser Arbeitgeberzuschuss, weil kein Arbeitsverhältnis besteht.
Die staatlichen Förderungen sind jedoch nicht an einen Arbeitgeber gebunden. Du kannst eigene Einzahlungen in einen VL-Banksparplan, VL-Bausparvertrag oder VL-Fondssparplan leisten und dafür Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie beantragen, wenn du die Einkommensgrenzen einhältst.
Die Laufzeit beträgt in der Regel sieben Jahre. In den ersten sechs Jahren wird eingezahlt, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr. Danach kannst du frei über das angesparte Geld verfügen.
- Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn für den Vermögensaufbau des Arbeitnehmers erbringt.
- Die Zahlung erfolgt direkt in einen zertifizierten Sparvertrag wie einen VL-Banksparplan, VL-Bausparvertrag oder VL-Fondssparplan.
- Für Selbstständige entfällt die Arbeitgeberkomponente, da kein Arbeitsverhältnis besteht.
- Die staatlichen Förderungen bleiben jedoch zugänglich, wenn du selbst in förderfähige Anlagen einzahlst.
Kurz erklärt
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Geldleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn für den Vermögensaufbau des Arbeitnehmers erbringt. Die Zahlung erfolgt direkt in einen zertifizierten Sparvertrag wie einen VL-Banksparplan, VL-Bausparvertrag oder VL-Fondssparplan.
Für Selbstständige entfällt die Arbeitgeberkomponente, da kein Arbeitsverhältnis besteht. Die staatlichen Förderungen bleiben jedoch zugänglich, wenn du selbst in förderfähige Anlagen einzahlst.
02 · Was gilt
Vermögenswirksame Leistungen für Selbstständige: Was gilt?
Das Vermögensbildungsgesetz richtet sich an Arbeitnehmer. Für Selbstständige gibt es keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, aber die staatlichen Zulagen sind nicht an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt.
Das Vermögensbildungsgesetz unterscheidet klar zwischen dem Arbeitgeberzuschuss und den staatlichen Zulagen. Der Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 Euro monatlich ist an ein Arbeitsverhältnis gebunden und steht dir als Selbstständige nicht zu. Auch tarifvertragliche VL-Zahlungen oder die direkte Einzahlung des Arbeitgebers in deinen Sparvertrag sind für dich nicht erreichbar.
Die staatlichen Förderungen sind dagegen unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Du kannst eigene Einzahlungen in einen VL-Banksparplan, VL-Bausparvertrag oder VL-Fondssparplan mit Aktienfonds leisten. Für Bausparverträge und Fondssparpläne kannst du Arbeitnehmersparzulage beantragen, für Bausparverträge zusätzlich die Wohnungsbauprämie.
Die Einkommensgrenzen gelten für dich genauso wie für Arbeitnehmer. Es zählt dein zu versteuerndes Einkommen, also der Gewinn nach Abzug von Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Freibeträgen.
- Für Selbstständige möglich: Eigene Einzahlungen in einen VL-Banksparplan, VL-Bausparvertrag oder VL-Fondssparplan mit Aktienfonds.
- Für Selbstständige möglich: Arbeitnehmersparzulage bei Einhaltung der Einkommensgrenzen.
- Für Selbstständige möglich: Wohnungsbauprämie bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung.
- Für Selbstständige nicht möglich: Arbeitgeberzuschuss bis 40 Euro monatlich, tarifvertragliche VL-Zahlungen, direkte Einzahlung des Arbeitgebers in den Sparvertrag.
Für Selbstständige möglich
Für Selbstständige nicht möglich
03 · Vergleich
Arbeitnehmersparzulage für Selbstständige: Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Die Arbeitnehmersparzulage ist die wichtigste staatliche Förderung beim VL-Sparen. Sie wird unabhängig vom Beschäftigungsstatus gewährt, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter den gesetzlichen Grenzen liegt.
Die Förderhöhe unterscheidet sich deutlich zwischen Bausparvertrag und Fondssparplan.
Beim VL-Bausparvertrag beträgt der Fördersatz 9 Prozent der eingezahlten Beiträge. Singles erhalten maximal 43 Euro pro Jahr, Verheiratete 86 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Verheiratete.
Beim VL-Fondssparplan mit Aktienfonds ist die Förderung deutlich höher. Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der eingezahlten Beiträge, maximal 80 Euro pro Jahr für Singles und 160 Euro für Verheiratete. Die Einkommensgrenze liegt bei 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete.
- VL-Bausparvertrag: Maximale Förderung für Singles 43 Euro pro Jahr, für Verheiratete 86 Euro pro Jahr.
- VL-Bausparvertrag: Einkommensgrenze 17.900 Euro für Singles, 35.800 Euro für Verheiratete.
- VL-Fondssparplan: Maximale Förderung für Singles 80 Euro pro Jahr, für Verheiratete 160 Euro pro Jahr.
- VL-Fondssparplan: Einkommensgrenze 20.000 Euro für Singles, 40.000 Euro für Verheiratete.
| VL-Bausparvertrag | VL-Fondssparplan | |
|---|---|---|
| Maximale Förderung für Singles | 43 Euro pro Jahr | 80 Euro pro Jahr |
| Maximale Förderung für Verheiratete | 86 Euro pro Jahr | 160 Euro pro Jahr |
| Fördersatz | 20 Prozent der eingezahlten Beiträge |
04 · Kosten
Wohnungsbauprämie: Zusätzliche Förderung für den VL-Bausparvertrag
Neben der Arbeitnehmersparzulage kannst du für einen VL-Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie beantragen. Sie ist an wohnungswirtschaftliche Zwecke gebunden und lohnt sich besonders bei niedrigen Einkommen.
Die Prämie wird nur gewährt, wenn du den Bausparvertrag nach Ablauf der Sperrfrist für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie Kauf, Bau oder Modernisierung einsetzt.
Der Fördersatz beträgt 9 Prozent der eingezahlten Beiträge. Singles erhalten maximal 70 Euro pro Jahr, Verheiratete 140 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete.
Die Wohnungsbauprämie ist eine zusätzliche Förderung zur Arbeitnehmersparzulage. Du kannst beide Zulagen für denselben Bausparvertrag beantragen, wenn du die jeweiligen Einkommensgrenzen einhältst.
- Förderung für VL-Bausparverträge bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung.
- Maximale Prämie für Singles: 70 Euro pro Jahr.
- Maximale Prämie für Verheiratete: 140 Euro pro Jahr.
- Fördersatz: 9 Prozent der Beiträge.
Wohnungsbauprämie im Jahr 2026
05 · Im Vertrag
VL-Banksparplan für Selbstständige: Sicherheit ohne staatliche Förderung
Der VL-Banksparplan ist die klassische Sparform mit festem Zinssatz. Für Selbstständige ist er vor allem dann interessant, wenn du Wert auf Sicherheit legst und auf staatliche Zulagen verzichten kannst.
Für Banksparpläne gibt es weder Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie.
Die Rendite ergibt sich allein aus dem Zinssatz der Bank. Der Zinssatz wird zu Vertragsbeginn festgelegt, du kennst die Auszahlungssumme bereits bei Abschluss. Die übliche Laufzeit beträgt sieben Jahre, davon sechs Jahre Einzahlungsphase und ein Jahr Ruhephase.
Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, kann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Da es keine staatliche Förderung gibt, verlierst du bei vorzeitiger Kündigung keine Zulagen.
- Förderung: Keine staatliche Zulage.
- Laufzeit: Sieben Jahre.
- Sicherheit: Feste Verzinsung.
- Eignung: Für Sicherheitsorientierte.
Merkmale des VL-Banksparplans
06 · Hintergrund
VL-Fondssparen mit Aktienfonds: Höhere Renditechancen nutzen
Beim VL-Fondssparen fließt dein Geld in Aktienfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil. Diese Anlageform bietet die höchste staatliche Förderung und eignet sich für langfristigen Vermögensaufbau.
Aktienfonds unterliegen Kursschwankungen, bieten aber über lange Zeiträume die Chance auf deutlich höhere Renditen als Banksparpläne oder Bausparverträge.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Fondssparen 20 Prozent der eingezahlten Beiträge, maximal 80 Euro pro Jahr für Singles und 160 Euro für Verheiratete. Für Selbstständige mit einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 Euro (Singles) oder 40.000 Euro (Verheiratete) ist das VL-Fondssparen die renditestärkste Variante.
Du kannst monatlich bis zu 40 Euro einzahlen und erhältst dafür die volle staatliche Förderung. Beachte die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds bei der Besteuerung der Erträge.
- Aktienfonds unterliegen Kursschwankungen, bieten aber über lange Zeiträume die Chance auf deutlich höhere Renditen als Banksparpläne oder Bausparverträge.
- Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Fondssparen 20 Prozent der eingezahlten Beiträge, maximal 80 Euro pro Jahr für Singles und 160 Euro für Verheiratete.
- Für Selbstständige mit einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 Euro (Singles) oder 40.000 Euro (Verheiratete) ist das VL-Fondssparen die renditestärkste Variante.
- Du kannst monatlich bis zu 40 Euro einzahlen und erhältst dafür die volle staatliche Förderung.
Aktienfonds unterliegen Kursschwankungen, bieten aber über lange Zeiträume die Chance auf deutlich höhere Renditen als Banksparpläne oder Bausparverträge. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Fondssparen 20 Prozent der eingezahlten Beiträge, maximal 80 Euro pro Jahr für Singles und 160 Euro für Verheiratete.
Vermögenswirksame Leistungen gelten nicht für Selbstständige. Arbeitnehmende, Beamte, Richter sowie Soldaten können VL erhalten, wenn der Arbeitgeber sie zahlt oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
Für VL-Fondssparpläne gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Danach kannst du über das angesparte Kapital verfügen.
07 · Schritt für Schritt
VL-Bausparvertrag: Kombination aus Sparen und Darlehensanspruch
Der VL-Bausparvertrag verbindet eine Sparphase mit dem Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Er eignet sich für Selbstständige, die später eine Immobilie kaufen oder modernisieren möchten.
Die Guthabenverzinsung liegt meist zwischen 0,5 und 1 Prozent pro Jahr.
Du zahlst über sechs Jahre regelmäßig in den Bausparvertrag ein. Nach etwa sieben Jahren ist die Ansparphase abgeschlossen. Du kannst nun über das angesparte Guthaben verfügen und hast Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu niedrigen Zinsen.
Für die eingezahlten Beiträge kannst du Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie beantragen, wenn du die Einkommensgrenzen einhältst. Die Wohnungsbauprämie wird nur gewährt, wenn du das Geld nach Ablauf der Sperrfrist für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzt.
- Sparphase: Du zahlst über sechs Jahre regelmäßig in den Bausparvertrag ein.
- Zuteilung: Nach etwa sieben Jahren ist die Ansparphase abgeschlossen.
- Förderung beantragen: Für die eingezahlten Beiträge kannst du Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie beantragen.
- Wohnungswirtschaftliche Verwendung: Die Wohnungsbauprämie wird nur gewährt, wenn du das Geld nach Ablauf der Sperrfrist für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzt.
Sparphase
Du zahlst über sechs Jahre regelmäßig in den Bausparvertrag ein. Die Guthabenverzinsung liegt meist zwischen 0,5 und 1 Prozent pro Jahr.
Zuteilung
Nach etwa sieben Jahren ist die Ansparphase abgeschlossen. Du kannst nun über das angesparte Guthaben verfügen und hast Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu niedrigen Zinsen.
Förderung beantragen
Für die eingezahlten Beiträge kannst du Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie beantragen, wenn du die Einkommensgrenzen einhältst.
Wohnungswirtschaftliche Verwendung
Die Wohnungsbauprämie wird nur gewährt, wenn du das Geld nach Ablauf der Sperrfrist für Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie einsetzt.
08 · Checkliste
Einkommensgrenzen im Überblick: Wann sich VL für Selbstständige lohnt
Die staatlichen Zulagen sind an Einkommensgrenzen gebunden. Als Selbstständige oder Selbstständiger zählt dein zu versteuerndes Einkommen, also der Gewinn nach Abzug von Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Freibeträgen.
Die Grenzen unterscheiden sich je nach Anlageform und Förderart.
Für die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen liegt die Grenze bei 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Verheiratete. Beim Fondssparen gelten höhere Grenzen von 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete. Für die Wohnungsbauprämie liegt die Grenze bei 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete.
Du musst in einen zertifizierten VL-Vertrag bei Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft einzahlen. Die siebenjährige Laufzeit mit sechs Jahren Einzahlung und einem Jahr Ruhephase ist einzuhalten. Die Antragstellung erfolgt über die Anlage VL bei der Einkommensteuererklärung.
- Zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro (Singles) für Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen.
- Zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro (Singles) für Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen.
- Zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro (Singles) für Wohnungsbauprämie.
- Einzahlung in einen zertifizierten VL-Vertrag bei Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft.
- Einhaltung der siebenjährigen Laufzeit mit sechs Jahren Einzahlung und einem Jahr Ruhephase.
- Antragstellung über die Anlage VL bei der Einkommensteuererklärung.
Voraussetzungen für die staatliche VL-Förderung
Zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro (Singles) für Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen
Zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro (Singles) für Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen
Zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro (Singles) für Wohnungsbauprämie
Einzahlung in einen zertifizierten VL-Vertrag bei Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft
Einhaltung der siebenjährigen Laufzeit mit sechs Jahren Einzahlung und einem Jahr Ruhephase
Antragstellung über die Anlage VL bei der Einkommensteuererklärung
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler beim VL-Sparen als Selbstständige
Viele Selbstständige verschenken Förderung, weil sie die Regeln nicht kennen oder falsche Annahmen treffen. Diese Fehler lassen sich vermeiden.
Die häufigste Fehlannahme ist, dass VL nur für Arbeitnehmer möglich sind. Die staatlichen Zulagen stehen auch Selbstständigen offen, nur der Arbeitgeberzuschuss entfällt.
Ein weiterer Fehler ist die falsche Anlageform. Wer keinen Immobilienwunsch hat, sollte statt des VL-Bausparvertrags das VL-Fondssparen mit höherer Förderung nutzen. Auch die Einkommensgrenzen werden oft falsch eingeschätzt: Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht der Umsatz oder Gewinn vor Abzügen.
Die Sperrfrist wird häufig nicht beachtet. Bei vorzeitiger Kündigung gehen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie verloren. Die Förderung muss zudem aktiv beantragt werden, sie wird nicht automatisch gewährt.
- Annahme, dass VL nur für Arbeitnehmer möglich sind: Die staatlichen Zulagen stehen auch Selbstständigen offen, nur der Arbeitgeberzuschuss entfällt.
- Falsche Anlageform wählen: Wer keinen Immobilienwunsch hat, sollte statt des VL-Bausparvertrags das VL-Fondssparen mit höherer Förderung nutzen.
- Einkommensgrenzen falsch einschätzen: Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht der Umsatz oder Gewinn vor Abzügen.
- Sperrfrist nicht beachten: Bei vorzeitiger Kündigung gehen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie verloren.
- Förderung nicht beantragen: Die Zulagen werden nur auf Antrag über die Einkommensteuererklärung gewährt.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
10 · Vergleich
Vermögensaufbau mit VL: Welche Anlageform passt zu dir?
Die Wahl der richtigen VL-Anlage hängt von deiner Lebenssituation und deinen Zielen ab. Ein Vergleich der Optionen hilft bei der Entscheidung.
Ein Vergleich der Optionen hilft bei der Entscheidung. Der VL-Banksparplan bietet niedrige Rendite bei sehr geringem Risiko und ist für sicherheitsorientierte Sparer geeignet.
Der VL-Bausparvertrag bietet niedrige Rendite plus Darlehensanspruch bei sehr geringem Risiko. Er eignet sich für angehende Immobilienkäufer. Der VL-Fondssparplan bietet mittlere bis hohe Rendite bei möglichen Kursschwankungen und ist für langfristige Vermögensaufbauer geeignet.
Die Kombination aus VL-Fondssparplan und Arbeitnehmersparzulage bietet die höchste Gesamtförderung. Wenn du die Einkommensgrenzen einhältst, erhältst du bis zu 80 Euro pro Jahr als Single und 160 Euro als Verheiratete.
- VL-Banksparplan: Niedrige Rendite, sehr geringes Risiko, keine staatliche Förderung, geeignet für sicherheitsorientierte Sparer.
- VL-Bausparvertrag: Niedrige Rendite plus Darlehensanspruch, sehr geringes Risiko, Arbeitnehmersparzulage bis 43 Euro pro Jahr, Wohnungsbauprämie bis 70 Euro pro Jahr, geeignet für angehende Immobilienkäufer.
- VL-Fondssparplan: Mittlere bis hohe Rendite, Kursschwankungen möglich, Arbeitnehmersparzulage bis 80 Euro pro Jahr, keine Wohnungsbauprämie, geeignet für langfristige Vermögensaufbauer.
| VL-Banksparplan | VL-Bausparvertrag | VL-Fondssparplan | |
|---|---|---|---|
| Renditeerwartung | Niedrig, fester Zinssatz | Niedrig, plus Darlehensanspruch | Mittel bis hoch, abhängig vom Aktienmarkt |
| Risiko | Sehr gering | Sehr gering | Kursschwankungen möglich |
| Arbeitnehmersparzulage | Nicht möglich | Bis 43 Euro pro Jahr | Bis 80 Euro pro Jahr |
| Wohnungsbauprämie | Nicht möglich | Bis 70 Euro pro Jahr | Nicht möglich |
| Geeignet für | Sicherheitsorientierte Sparer | Angehende Immobilienkäufer | Langfristige Vermögensaufbauer |
11 · Im Vertrag
Steuern auf VL-Erträge: Das gilt bei der Auszahlung
Die Erträge aus VL-Verträgen sind steuerpflichtig, aber durch Freibeträge und Teilfreistellung reduziert. Die staatlichen Zulagen selbst sind steuerfrei.
Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr sind durch den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro.
Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Auf die Abgeltungsteuer wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Bei Aktienfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Die Teilfreistellung von 30 Prozent reduziert die Steuerlast beim VL-Fondssparen deutlich. Du versteuerst nur 70 Prozent der Erträge aus Aktienfonds, die restlichen 30 Prozent bleiben steuerfrei.
- Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
- Abgeltungsteuer: 25 Prozent auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
- Teilfreistellung für Aktienfonds: 30 Prozent der Erträge sind steuerfrei.
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