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Vermögenswirksame Leistungen im Vergleich: So wählst du die richtige VL-Anlage

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Arbeitgeberzuschuss, den du gezielt anlegen kannst. Der direkte Vergleich der VL-Anlageformen zeigt, welche Variante zu deinem Einkommen, deiner Risikobereitschaft und deinem Sparziel passt.

10 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Wahl der VL-Anlage hängt von deinem Sparziel ab: ETF und Fondssparplan eignen sich für Rendite, Bausparen für Wohneigentum.
  • Die staatliche Arbeitnehmersparzulage ist an Einkommensgrenzen gekoppelt und unterscheidet sich je nach Anlageform.
  • Die Laufzeit beträgt in der Regel sieben Jahre, bestehend aus sechs Jahren Ansparphase und einem Ruhejahr.
  • Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge werden aus dem Brutto entnommen und können dein Nettoeinkommen erhöhen.

01 · Grundlagen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, der direkt in einen Sparvertrag fließt. Die rechtliche Grundlage bildet das fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Der Arbeitgeberzuschuss ist rechtlich ein Teil deines Bruttoeinkommens. Das bedeutet, dass auf die vermögenswirksamen Leistungen zunächst Steuern und Sozialabgaben anfallen, bevor der Restbetrag in deinen Sparvertrag fließt. Die Auszahlung erfolgt also faktisch aus deinem Nettoeinkommen, auch wenn der Arbeitgeber die Überweisung direkt an den Anbieter vornimmt.

Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung, wenn es keine tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung gibt. Viele Tarifverträge sehen jedoch feste Beträge vor, die häufig zwischen 6,65 Euro und 40 Euro im Monat liegen. Auch ohne Zuschuss des Arbeitgebers kannst du einen Vertrag abschließen und selbst einzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Der Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses liegt bei 40 Euro monatlich. Alles, was darüber hinausgeht, gilt nicht mehr als vermögenswirksame Leistung im Sinne des Gesetzes.

  • Die rechtliche Grundlage bildet das fünfte Vermögensbildungsgesetz.
  • Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sofern kein Tarifvertrag greift.
  • Du kannst die VL auch ohne Arbeitgeberzuschuss für die staatliche Förderung nutzen.

Kurz erklärt

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 Euro monatlich, der in einen zugelassenen Sparvertrag eingezahlt wird. Der Betrag ist Teil des Bruttoeinkommens und wird in der Regel aus dem Netto entnommen.

Der Arbeitgeber überweist die VL direkt an den Anbieter des Sparvertrags, nachdem du die Vertragsdaten gemeldet hast.

02 · Vergleich

Welche VL-Anlageformen gibt es im Vergleich?

Das fünfte Vermögensbildungsgesetz begrenzt die Anlage auf wenige Durchführungswege. Jede Variante hat ein eigenes Profil bei Rendite, Risiko und staatlicher Förderung.

Die Wahl der Anlageform bestimmt, wie hoch deine Renditechancen sind und ob du eine staatliche Förderung erhältst. Ein ETF-Sparplan bildet einen Index wie den MSCI World ab und kommt mit niedrigen Kosten aus, unterliegt aber Kursschwankungen. Ein aktiv gemanagter Fonds setzt auf die Auswahl eines Managements, was oft höhere Gebühren verursacht.

Für ein konkretes Immobilienziel ist der Bausparvertrag die passende Variante, weil du dir neben dem Guthabenzins einen günstigen Darlehenszins sichern kannst. Der Banksparplan bietet feste Zinsen ohne Kursschwankungen, wird aber nicht mehr staatlich gefördert und ist heute nur noch selten verfügbar. Die Tilgung eines bestehenden Baukredits reduziert deine Restschuld direkt und spart Zinsen.

Die Renditeunterschiede sind erheblich: Während ein Bausparvertrag oft nur rund 1,2 Prozent Guthabenzins bringt, liegen die langfristigen Durchschnittsrenditen von Aktienfonds bei etwa 5 bis 7 Prozent pro Jahr.

  • ETF-Sparpläne eignen sich für langfristigen Vermögensaufbau mit moderatem Risiko.
  • Bausparverträge sind sicher und planbar, aber renditeschwach.
  • Banksparpläne bieten Sicherheit, jedoch keine staatliche Förderung mehr.
Die wichtigsten VL-Anlageformen im direkten Vergleich
ETF-SparplanVL-FondssparplanBausparvertragBanksparplan
AnlageprofilRenditeorientiert, breit gestreutRenditeorientiert, aktiv gemanagtImmobilienbezogen, sicherSicherheitsorientiert, planbar
Typische RenditeØ 5 bis 7 % p. a.Ø 6 % p. a.Ø 1,2 % GuthabenzinsØ 1 bis 2 % p. a.
RisikoModerat, KursschwankungenModerat, KursschwankungenGering, planbarGering, planbar
Staatliche FörderungArbeitnehmersparzulage bis 80 EUR jährlichArbeitnehmersparzulage bis 80 EUR jährlichArbeitnehmersparzulage plus WohnungsbauprämieKeine
Geeignet fürLangfristigen VermögensaufbauLangfristigen Vermögensaufbau mit aktivem ManagementEigenkapital für WohneigentumSicheres und flexibles Sparen

03 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert der Ablauf beim VL-Sparen?

Der Weg von der Vereinbarung bis zur Auszahlung folgt einem festen Ablauf. Die Sperrfrist von sieben Jahren ist für die meisten Anlageformen verpflichtend.

Zuerst schließt du einen Sparvertrag bei einer Bank, einem Broker oder einer Bausparkasse ab. Anschließend meldest du die Vertragsdaten an deinen Arbeitgeber, der die vereinbarte Summe direkt an den Anbieter überweist. Du musst dich also nicht selbst um die monatlichen Überweisungen kümmern.

Die Einzahlungsphase dauert sechs Jahre. In dieser Zeit werden bei Fonds und ETFs-Anteile gekauft, beim Bausparen wächst dein Guthaben. Danach folgt ein Ruhejahr, in dem keine Beiträge fließen, der Vertrag aber bestehen bleibt. Erst nach Ablauf dieser sieben Jahre kannst du über das Geld verfügen und die staatliche Förderung wird ausgezahlt.

Die Sperrfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrags, nicht mit der ersten Einzahlung. Wer vor Ablauf der sieben Jahre kündigt, verliert die Arbeitnehmersparzulage.

  • Du wählst eine zugelassene Anlageform und schließt den Vertrag ab.
  • Dein Arbeitgeber überweist die VL direkt an den Anbieter.
  • Nach sechs Jahren Einzahlung folgt ein Jahr Ruhephase.
01

Sparvertrag abschließen

Du wählst eine zugelassene Anlageform und schließt einen VL-Vertrag bei einer Bank, einem Broker oder einer Bausparkasse ab.

02

Arbeitgeber informieren

Du meldest die Vertragsdaten an deinen Arbeitgeber. Dieser überweist die vereinbarte VL direkt an den Anbieter.

03

Sechs Jahre ansparen

Die monatlichen Beiträge fließen in den Sparvertrag. Bei Fonds und ETFs werden Anteile gekauft, beim Bausparen wird Guthaben angespart.

04

Ein Jahr Ruhephase

Im siebten Jahr ruht die Einzahlung. Der Vertrag bleibt bestehen, die staatliche Förderung wird nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

05

Förderung beantragen

Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du über deine Steuererklärung. Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenzen und zahlt die Prämie aus.

04 · Was gilt

Wann bekommst du die Arbeitnehmersparzulage?

Die staatliche Förderung ist an Einkommensgrenzen und die Wahl der Anlageform gekoppelt. Nicht jede VL-Anlage wird bezuschusst.

Die Förderung ist an zwei Bedingungen geknüpft: Dein zu versteuerndes Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen und du musst eine förderfähige Anlageform gewählt haben. Für ETF- und Fondssparpläne gilt eine Grenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Beim Bausparen liegen die Grenzen niedriger, nämlich bei 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro.

Ein Banksparplan wird nicht mehr gefördert, auch wenn dein Einkommen unter den Grenzen liegt. Liegt dein Einkommen über den jeweiligen Werten, entfällt die Arbeitnehmersparzulage für alle Anlageformen. Die Tilgung eines Baukredits kann gefördert werden, wenn du die Einkommensgrenzen des Bausparens einhältst.

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf dein Bruttogehalt. Kinderfreibeträge werden dabei abgezogen.

  • ETF- und Fondssparpläne werden bis 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro gefördert.
  • Bausparverträge werden bis 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro gefördert.
  • Banksparpläne erhalten keine Arbeitnehmersparzulage.

Förderung möglich

·ETF-Sparplan bei zu versteuerndem Einkommen bis 20.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 40.000 EUR (Verheiratete)
·VL-Fondssparplan bei Einkommen unter den Grenzen für Produktivvermögen
·Bausparvertrag bei zu versteuerndem Einkommen bis 17.900 EUR (Alleinstehende) bzw. 35.800 EUR (Verheiratete)
·Baukredit-Tilgung bei Einkommen unter den Bauspar-Grenzen

Keine Förderung

·Banksparplan, da diese Anlageform nicht mehr gefördert wird
·Alle Anlageformen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über den jeweiligen Grenzen liegt
·VL-Sparen ohne abgeschlossenen Sparvertrag
·Beiträge, die über die geförderten Höchstbeträge hinausgehen

05 · Kosten

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt von der Anlageform ab. Beim Bausparen kommt zusätzlich die Wohnungsbauprämie infrage.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Investmentsparen 20 Prozent der eingezahlten Summe, maximal 80 Euro im Jahr. Beim Bausparen erhältst du 9 Prozent auf höchstens 480 Euro Sparleistung, also maximal 43 Euro jährlich. Zusätzlich kannst du beim Bausparen die Wohnungsbauprämie beantragen, die auf bis zu 70 Euro pro Jahr gewährt wird.

Die Förderung wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst sie nach Ablauf der Sperrfrist über deine Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob du die Einkommensgrenzen im jeweiligen Jahr eingehalten hast. Bei Überschreiten der Grenzen entfällt die Zulage für das betreffende Jahr.

Die maximale Förderung aus Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie liegt beim Bausparen bei 113 Euro pro Jahr. Beim ETF- und Fondssparplan sind es 80 Euro.

  • Die Arbeitnehmersparzulage für Produktivvermögen beträgt 20 Prozent, maximal 80 Euro.
  • Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beträgt 9 Prozent, maximal 43 Euro.
  • Die Wohnungsbauprämie wird auf maximal 70 Euro pro Jahr gewährt.

Maximale staatliche Förderung pro Jahr

ETF- und Fondssparplan80 EUR
Bausparvertrag (Arbeitnehmersparzulage)43 EUR
Bausparvertrag (Wohnungsbauprämie)70 EUR
Banksparplan0 EUR

06 · Im Vertrag

Welche Rolle spielen Tarifvertrag und Arbeitgeberzuschuss?

Ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber VL zahlt, regelt häufig ein Tarifvertrag. Auch ohne Arbeitgeberzuschuss kannst du selbst einzahlen, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, hängt von deiner Branche und deinem Arbeitsvertrag ab. In vielen Tarifverträgen ist ein fester monatlicher Betrag vereinbart, der oft zwischen 6,65 Euro und 40 Euro liegt. Ohne Tarifbindung kann dein Arbeitsvertrag eine individuelle Regelung enthalten, ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht.

Wenn dein Arbeitgeber keine VL anbietet, kannst du trotzdem einen Sparvertrag abschließen und selbst einzahlen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn dein Einkommen unter den Fördergrenzen liegt. So sicherst du dir die staatliche Zulage, auch ohne Zuschuss vom Arbeitgeber.

Der Arbeitgeberzuschuss ist immer ein Teil deines Bruttoeinkommens und wird versteuert. Nur bei der betrieblichen Altersvorsorge gelten andere Regeln.

  • Tarifverträge regeln oft die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.
  • Ohne Tarifbindung entscheidet der Arbeitsvertrag über eine VL-Zahlung.
  • Eigenes VL-Sparen ist auch ohne Arbeitgeberzuschuss möglich.

Regelungen zu vermögenswirksamen Leistungen

TarifvertragArbeitgeberzuschussViele Tarifverträge sehen eine feste monatliche VL-Zahlung vor, oft zwischen 6,65 EUR und 40 EUR. Die genaue Höhe hängt von der Branche ab.
ArbeitsvertragIndividuelle RegelungOhne Tarifbindung kann der Arbeitsvertrag eine VL-Vereinbarung enthalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf VL besteht nicht.
Eigenes VL-SparenOhne ArbeitgeberAuch wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt, kannst du einen VL-Vertrag abschließen und selbst einzahlen. Die staatliche Förderung bleibt bei Einhaltung der Einkommensgrenzen möglich.
Betriebliche AltersvorsorgeSonderwegEinige Tarifverträge koppeln den VL-Anspruch an die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Die Beiträge werden dann aus dem Brutto entnommen.

07 · Checkliste

Checkliste: So findest du die passende VL-Anlage

Vier Fragen helfen dir, die Auswahl einzugrenzen. Beantworte sie ehrlich, bevor du einen Vertrag abschließt.

Bevor du einen Vertrag abschließt, solltest du dein Sparziel klar benennen. Wer langfristig Vermögen aufbauen will, kommt an einem ETF-Sparplan selten vorbei. Steht dagegen der Kauf einer Immobilie in den nächsten Jahren an, ist ein Bausparvertrag die sinnvollere Wahl, weil du dir günstige Darlehenszinsen sichern kannst.

Dein Einkommen entscheidet darüber, ob du überhaupt eine staatliche Förderung erhältst. Liegst du mit deinem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 Euro als Alleinstehender oder 40.000 Euro als Verheirateter, lohnt sich die Arbeitnehmersparzulage beim Investmentsparen. Für Bausparen gelten die niedrigeren Grenzen von 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro.

Die wichtigste Frage lautet: Kannst du sieben Jahre auf das Geld verzichten? Wenn nicht, ist ein VL-Vertrag mit Sperrfrist die falsche Wahl.

  • Möchtest du langfristig Rendite erzielen oder steht Sicherheit im Vordergrund?
  • Planst du in den nächsten Jahren den Kauf oder Bau einer Immobilie?
  • Liegst du mit deinem Einkommen unter den Fördergrenzen?
  • Bietet dein Arbeitgeber VL an und in welcher Höhe?
  • Hast du bereits einen Immobilienkredit, den du schneller tilgen möchtest?

Deine Entscheidungshilfe für den VL-Vergleich

01

Möchtest du langfristig Rendite erzielen oder steht Sicherheit im Vordergrund?

02

Planst du in den nächsten Jahren den Kauf oder Bau einer Immobilie?

03

Liegst du mit deinem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 40.000 EUR (Verheiratete)?

04

Bietet dein Arbeitgeber VL an und in welcher Höhe?

05

Kannst du auf das Geld sieben Jahre verzichten oder benötigst du es früher?

06

Hast du bereits einen Immobilienkredit, den du schneller tilgen möchtest?

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim VL-Sparen vermeiden

Einige Entscheidungen lassen sich später nur schwer korrigieren. Achte auf diese Punkte, bevor du dich festlegst.

Der häufigste Fehler ist, gar keinen Sparvertrag abzuschließen. Damit lässt du den Arbeitgeberzuschuss komplett verfallen, obwohl er dir zusteht. Auch die Einkommensgrenze wird oft falsch eingeschätzt: Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch gewährt, sondern nur nach Antrag und bei Einhaltung der Grenzen.

Ein weiterer Fehler ist die Wahl der falschen Anlageform. Ein Bausparvertrag ist für reine Renditeziele meist ungeeignet, weil die Guthabenzinsen niedrig sind. Ein ETF-Sparplan wiederum ist riskant, wenn du das Geld in wenigen Jahren für eine Immobilie benötigst. Die Sperrfrist von sieben Jahren solltest du nicht ignorieren, denn bei vorzeitiger Kündigung verlierst du die Förderung.

Die Arbeitnehmersparzulage musst du nach Ablauf der Sperrfrist selbst über die Steuererklärung beantragen. Ohne Antrag gibt es kein Geld.

  • VL verfallen lassen bedeutet, auf den Arbeitgeberzuschuss zu verzichten.
  • Die Einkommensgrenze wird nur bei Antrag und Prüfung berücksichtigt.
  • Die Sperrfrist von sieben Jahren gilt für die meisten Anlageformen.

Häufige Fehler im Umgang mit vermögenswirksamen Leistungen

·VL verfallen lassen: Wer keinen Sparvertrag abschließt, verzichtet auf den Arbeitgeberzuschuss.
·Einkommensgrenze falsch einschätzen: Die Arbeitnehmersparzulage wird nur bei Einhaltung der Grenzen gewährt, nicht automatisch.
·Falsche Anlageform wählen: Ein Bausparvertrag ist für reine Renditeziele oft ungeeignet, ein ETF-Sparplan für kurzfristige Immobilienpläne riskant.
·Sperrfrist ignorieren: Vor Ablauf von sieben Jahren kommst du an das Guthaben nur mit Verlust der Förderung.
·Förderung nicht beantragen: Die Arbeitnehmersparzulage wird nur auf Antrag über die Steuererklärung ausgezahlt.
·Banksparplan ohne Prüfung wählen: Diese Variante bietet keine staatliche Förderung und oft niedrige Zinsen.

09 · Hintergrund

Lohnt sich VL-Sparen trotz Steuern und Sozialabgaben?

Vermögenswirksame Leistungen sind Teil des Bruttoeinkommens und werden versteuert. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gelten andere Regeln.

Bei Bausparen, ETF- und Fondssparplänen erhöht der Arbeitgeberzuschuss dein Bruttoeinkommen. Dadurch steigen Steuern und Sozialabgaben, und die VL werden faktisch aus deinem Netto gezahlt. Bei einem Steuersatz von 16 Prozent und 20 Prozent Sozialabgaben musst du monatlich rund 14,40 Euro aus eigener Tasche zuschießen, wenn der Arbeitgeber 40 Euro zahlt.

Anders sieht es bei der betrieblichen Altersvorsorge aus. Hier werden die Beiträge direkt aus dem Brutto entnommen und mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Dein Nettoeinkommen kann dadurch sogar steigen, weil Steuern und Sozialabgaben auf einen niedrigeren Bruttobetrag anfallen. Dafür ist das Geld bis zur Rente gebunden.

Trotz der Abgaben lohnt sich VL-Sparen fast immer, weil der Arbeitgeberzuschuss den Eigenanteil deutlich übersteigt. Selbst ohne staatliche Förderung bleibt ein Teil des Zuschusses als Vermögen erhalten.

  • Bei Bausparen und Investmentsparen erhöht der Zuschuss die Steuer- und Abgabenlast.
  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge sinkt das zu versteuernde Einkommen.
  • Der Arbeitgeberzuschuss bleibt auch nach Abgaben ein Vermögensvorteil.

Bei Bausparen, ETF- und Fondssparplan erhöht der Arbeitgeberzuschuss dein Bruttoeinkommen. Dadurch steigen Steuern und Sozialabgaben, die VL werden faktisch aus dem Netto gezahlt. Bei einem Steuersatz von 16 Prozent und 20 Prozent Sozialabgaben musst du monatlich rund 14,40 EUR aus eigener Tasche zuschießen.

Anders bei der betrieblichen Altersvorsorge: Die Beiträge werden direkt aus dem Brutto entnommen und mindern das zu versteuernde Einkommen. Dein Nettoeinkommen kann dadurch sogar steigen, weil Steuern und Sozialabgaben auf einen niedrigeren Bruttobetrag anfallen.

Für die meisten Arbeitnehmer ist der Arbeitgeberzuschuss trotz Abgaben ein Gewinn. Die staatliche Förderung kommt bei passendem Einkommen obendrauf. Entscheidend ist, dass du die VL nicht verfallen lässt.

10 · Grundlagen

Welche Laufzeit gilt für VL-Verträge?

Die gesetzliche Sperrfrist beträgt sieben Jahre. Sie setzt sich aus einer Ansparphase und einem Ruhejahr zusammen.

Im siebten Jahr fließen keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt aber bestehen und die Förderung wird nach Ablauf der Frist ausgezahlt.

Die Sperrfrist beginnt mit dem Abschluss des VL-Vertrags, nicht mit der ersten Einzahlung. Wenn du den Vertrag vor Ablauf der sieben Jahre kündigst, verlierst du die Arbeitnehmersparzulage. Nach Ablauf der Frist kannst du frei über das Guthaben verfügen und den Vertrag entweder auflösen oder weiterführen.

Die Regelvertragsdauer von sieben Jahren gilt für alle geförderten Anlageformen. Nur die Tilgung eines bestehenden Baukredits ist davon ausgenommen.

  • Sechs Jahre lang wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag.
  • Die Sperrfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss.
  • Nach sieben Jahren kannst du über das Guthaben verfügen.

Kurz erklärt

VL-Laufzeit

Die Regelvertragsdauer beträgt sieben Jahre: sechs Jahre lang wird eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du über das Guthaben verfügen und die Förderung wird ausgezahlt.

Die Sperrfrist beginnt mit dem Abschluss des VL-Vertrags, nicht mit der ersten Einzahlung.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026