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Vermögenswirksame Leistungen für Rentner: So gehst du mit deinem VL-Vertrag im Ruhestand um

Mit dem Renteneintritt endet der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber, dein bestehender Sparvertrag bleibt jedoch erhalten. Du hast mehrere Möglichkeiten, wie du mit dem Vertrag und einer möglichen staatlichen Förderung umgehst.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Anspruch auf VL endet mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, bei einem Nebenjob kannst du sie aber weiterhin erhalten.
  • Deinen VL-Vertrag kannst du privat weiterzahlen, ruhen lassen oder mit Verlust der Förderung vorzeitig kündigen.
  • Die Arbeitnehmersparzulage ist auch als Rentner mit Nebenjob möglich, wenn dein Einkommen unter den Grenzen liegt.
  • Bei einer betrieblichen Altersvorsorge endet die Laufzeit mit Rentenbeginn und die Auszahlung startet.

01 · Grundlagen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Zusatzzahlung des Arbeitgebers, die direkt in einen Sparvertrag fließt. Sie werden wie Lohn behandelt und sind an dein Arbeitsverhältnis gekoppelt.

Die Höhe liegt oft zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat, abhängig von Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

Für dich als Studierende oder Rentnerin ist entscheidend: Ohne ein aktives Arbeitsverhältnis gibt es keinen Anspruch auf diese Zahlung. Der Sparvertrag selbst bleibt jedoch auch nach dem Renteneintritt bestehen.

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Geldleistung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag wie Bausparvertrag, Banksparplan oder Fondssparplan eingezahlt wird.

Kurz erklärt

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Eine Geldleistung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag wie Bausparvertrag, Banksparplan oder Fondssparplan eingezahlt wird.

Die Höhe liegt oft zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat, abhängig von Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

02 · Was gilt

Können Rentner vermögenswirksame Leistungen erhalten?

Das Alter allein ist kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist, ob du noch ein Arbeitsverhältnis hast, aus dem heraus der Arbeitgeber VL zahlen kann.

Das Alter allein ist kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist, ob du noch ein Arbeitsverhältnis hast, aus dem heraus der Arbeitgeber VL zahlen kann. Übst du neben der Rente einen Minijob oder eine Teilzeitbeschäftigung aus, kannst du die Leistung weiterhin bekommen, wenn dein Arbeitgeber sie unterstützt.

Beamte im Ruhestand haben dieselben Regelungen: Mit der Pensionierung endet der Anspruch gegenüber dem Dienstherrn. Eine Nebentätigkeit als Arbeitnehmer kann jedoch einen neuen Anspruch begründen.

  • Rentner mit Nebenjob oder Minijob haben Anspruch, wenn der Arbeitgeber VL unterstützt.
  • Rentner, die komplett aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, haben keinen Anspruch.
  • Selbstständige und freie Mitarbeitende haben keinen Anspruch auf VL.

Anspruch möglich

·Rentner mit Nebenjob oder Minijob, wenn der Arbeitgeber VL unterstützt
·Beamte im Ruhestand mit einer Nebentätigkeit als Arbeitnehmer
·Teilzeitbeschäftigte, die neben der Rente arbeiten

Kein Anspruch

·Rentner, die komplett aus dem Berufsleben ausgeschieden sind
·Selbstständige und freie Mitarbeitende
·Beamte im Ruhestand ohne Nebentätigkeit

03 · Vergleich

Was passiert mit deinem VL-Vertrag bei Renteneintritt?

Der Sparvertrag endet nicht automatisch mit dem Rentenbeginn. Du hast drei realistische Optionen, wie du mit dem bestehenden Vertrag weiter verfährst.

Welche Wahl für dich sinnvoll ist, hängt von deiner finanziellen Situation und der Anlageform ab.

Du kannst den Vertrag privat weiterzahlen, ihn ruhen lassen oder vorzeitig kündigen. Bei einer Kündigung verlierst du die staatliche Förderung, erhältst aber das angesparte Geld.

  • Privat weiterzahlen: Du zahlst bis zu 40 Euro monatlich selbst ein und behältst die Förderung.
  • Vertrag ruhen lassen: Du zahlst nichts mehr ein, profitierst aber weiterhin von Zinsen oder Wertsteigerungen.
  • Vorzeitig kündigen: Du bekommst das Guthaben ausgezahlt, verlierst aber Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
Optionen für deinen VL-Vertrag als Rentner
Privat weiterzahlenVertrag ruhen lassenVorzeitig kündigen
Was passiert mit dem Vertrag?Du zahlst anstelle des Arbeitgebers selbst in den Vertrag einKeine Einzahlungen bis zum LaufzeitendeVertrag wird aufgelöst und Guthaben ausgezahlt
Staatliche FörderungArbeitnehmersparzulage bleibt bei Weiterzahlung erhaltenArbeitnehmersparzulage bleibt bei ruhendem Vertrag erhaltenGeht verloren (prämienschädliche Kündigung)
Geeignet fürRentner, die den Vertrag fortsetzen und die Förderung behalten möchtenRentner, die nichts mehr einzahlen, aber von Zinsen oder Wertsteigerungen profitieren möchtenRentner, die sofort über das angesparte Geld verfügen möchten
BesonderheitNicht bei jedem Banksparplan erlaubt, vorher beim Anbieter nachfragenBei Bausparverträgen in der Regel problemlos möglichGesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren beachten

04 · Was gilt

Arbeitnehmersparzulage für Rentner: Wann du sie bekommst

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für VL-Sparer. Auch als Rentner kannst du sie beantragen, wenn du einen Nebenjob ausübst und die Einkommensgrenzen einhältst.

Die VL-Zahlungen müssen über die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers abgewickelt werden.

Deine Renteneinkünfte werden mit dem Hinzuverdienst zusammengerechnet. Liegt das zu versteuernde Einkommen über der geltenden Grenze, entfällt die Förderung.

  • Förderung möglich: Du übst einen Nebenjob aus und beziehst darüber VL.
  • Förderung möglich: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter den geltenden Einkommensgrenzen.
  • Keine Förderung: Du bist komplett aus dem Berufsleben ausgeschieden.
  • Keine Förderung: Deine Renteneinkünfte plus Hinzuverdienst übersteigen die Einkommensgrenzen.

Förderung möglich

·Du übst einen Nebenjob aus und beziehst darüber VL
·Die VL-Zahlungen laufen über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers
·Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter den geltenden Einkommensgrenzen
·Du besparst einen förderfähigen Bausparvertrag oder Fondssparplan

Keine Förderung

·Du bist komplett aus dem Berufsleben ausgeschieden
·Deine Renteneinkünfte plus Hinzuverdienst übersteigen die Einkommensgrenzen
·Du besparst einen VL-Banksparplan ohne Aufstockung

05 · Kosten

Wohnungs­bauprämie mit VL kombinieren

Für Bausparer gibt es neben der Arbeitnehmersparzulage eine zweite staatliche Förderung: die Wohnungsbauprämie. Beide Zulagen sind an Einkommensgrenzen gekoppelt und können kombiniert werden.

Die Wohnungsbauprämie wird jedoch nicht für Beiträge gewährt, für die bereits ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.

Du kannst die Wohnungsbauprämie nur für darüber hinausgehende Bausparbeiträge erhalten. Das bedeutet: Sparst du mehr als den förderfähigen VL-Höchstbetrag, kannst du für den zusätzlichen Teil die Wohnungsbauprämie beantragen.

Für einen VL-Bausparvertrag sind pro Jahr bis zu 43 Euro Arbeitnehmersparzulage und bis zu 70 Euro Wohnungsbauprämie möglich.

Staatliche Förderungen für VL-Bausparverträge

Arbeitnehmersparzulage für Bausparenbis zu 43 EUR
Wohnungsbauprämiebis zu 70 EUR

06 · Checkliste

VL-Bausparvertrag als Rentner weiterführen

Ein Bausparvertrag ist die flexibelste VL-Anlageform für den Ruhestand. Du kannst ihn in der Regel problemlos privat weiterzahlen und profitierst von der Zinsgarantie.

Ein Bausparvertrag ist die flexibelste VL-Anlageform für den Ruhestand. Du kannst ihn in der Regel problemlos privat weiterzahlen und profitierst von der Zinsgarantie. Die Weiterzahlung aus eigener Tasche ist bei Bausparkassen üblich und unkompliziert.

Mit dem Weitersparen sicherst du dir außerdem einen günstigen Kredit für eine spätere Immobilienfinanzierung. Die staatliche Förderung bleibt bei Einhaltung der Regeln erhalten.

  • Weiterzahlung aus eigener Tasche ist bei Bausparkassen üblich und unkompliziert.
  • Du sicherst dir einen günstigen Kredit für eine spätere Immobilienfinanzierung.
  • Die staatliche Förderung bleibt bei Einhaltung der Regeln erhalten.
  • Du profitierst weiterhin von der Zinsgarantie des Bausparvertrags.

Das spricht für das Weitersparen im VL-Bausparvertrag

01

Weiterzahlung aus eigener Tasche ist bei Bausparkassen üblich und unkompliziert

02

Du sicherst dir einen günstigen Kredit für eine spätere Immobilienfinanzierung

03

Die staatliche Förderung bleibt bei Einhaltung der Regeln erhalten

04

Du profitierst weiterhin von der Zinsgarantie des Bausparvertrags

07 · Fehler vermeiden

VL-Banksparplan: Regeln für Rentner prüfen

Bei Banksparplänen ist das Weitersparen als Rentner nicht überall erlaubt. Einige Institute gestatten nur das Weiterzahlen des Eigenbeitrags, wenn du schon vorher die Zahlungen des Chefs aufgestockt hast.

Ohne diese vorherige Aufstockung kann die Weiterzahlung verweigert werden.

Frag deshalb beim Abschluss gezielt nach den Regeln für den Ruhestand. Eine vorzeitige Kündigung führt zum Verlust der Arbeitnehmersparzulage, daher ist die Prüfung vorab wichtig.

  • Nicht jedes Geldinstitut erlaubt Rentnern die private Weiterzahlung.
  • Ohne vorherige Aufstockung des Eigenbeitrags kann die Weiterzahlung verweigert werden.
  • Frag beim Abschluss gezielt nach den Regeln für den Ruhestand.
  • Eine vorzeitige Kündigung führt zum Verlust der Arbeitnehmersparzulage.

Typische Stolperfallen beim VL-Banksparplan im Ruhestand

·Nicht jedes Geldinstitut erlaubt Rentnern die private Weiterzahlung
·Ohne vorherige Aufstockung des Eigenbeitrags kann die Weiterzahlung verweigert werden
·Frag beim Abschluss gezielt nach den Regeln für den Ruhestand
·Eine vorzeitige Kündigung führt zum Verlust der Arbeitnehmersparzulage

08 · Schritt für Schritt

VL-Fondssparplan: Weitersparen mit Aktienfonds

In einen VL-Fondssparplan kannst du als Rentner aus eigenen Mitteln einzahlen. Wichtig ist, dass du bei Verlusten nicht vorschnell verkaufst, sondern die langfristige Anlagestrategie beibehältst.

Aktienfonds brauchen Zeit, um Kursschwankungen auszugleichen.

Stelle sicher, dass dein Depot für die private Weiterzahlung freigeschaltet ist und die Konditionen unverändert bleiben. Du kannst bis zu 40 Euro monatlich privat einzahlen, um die Förderung nicht zu gefährden.

  • Depot prüfen: Stelle sicher, dass dein Depot für die private Weiterzahlung freigeschaltet ist und die Konditionen unverändert bleiben.
  • Sparrate festlegen: Du kannst bis zu 40 Euro monatlich privat einzahlen, um die Förderung nicht zu gefährden.
  • Langfristig denken: Verkaufe Aktienfonds nicht vorschnell bei Kursverlusten, sondern halte an deiner Anlagestrategie fest.
01

Depot prüfen

Stelle sicher, dass dein Depot für die private Weiterzahlung freigeschaltet ist und die Konditionen unverändert bleiben.

02

Sparrate festlegen

Du kannst bis zu 40 Euro monatlich privat einzahlen, um die Förderung nicht zu gefährden.

03

Langfristig denken

Verkaufe Aktienfonds nicht vorschnell bei Kursverlusten, sondern halte an deiner Anlagestrategie fest.

09 · Hintergrund

Betriebliche Altersvorsorge: Sonderfall bei Renteneintritt

Wenn deine VL-Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge geflossen sind, gelten andere Regeln. Hier endet die Laufzeit mit dem Rentenbeginn und die Auszahlung startet.

Eine Weiterzahlung oder ein Ruhenlassen ist nicht vorgesehen.

Die Auszahlung beginnt automatisch mit dem Rentenbeginn. Du musst dich also nicht aktiv um den Vertrag kümmern, sondern erhältst die Leistungen nach den vereinbarten Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge.

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge, die über VL-Leistungen aufgebaut wurde, kommt es mit dem Renteneintritt ohnehin zur Auszahlung des Geldes.

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge, die über VL-Leistungen aufgebaut wurde, kommt es mit dem Renteneintritt ohnehin zur Auszahlung des Geldes. Eine Weiterzahlung oder ein Ruhenlassen ist hier nicht vorgesehen.

Die Auszahlung beginnt automatisch mit dem Rentenbeginn. Du musst dich also nicht aktiv um den Vertrag kümmern, sondern erhältst die Leistungen nach den vereinbarten Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge.

10 · Im Vertrag

Laufzeit und Sperrfrist: Was du bei Kündigung beachten musst

VL-Verträge haben eine gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren. Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich, führt aber zum Verlust der staatlichen Förderung.

Du kannst dir das angesparte Geld jederzeit auszahlen lassen, verlierst dann aber den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.

Nach der Einzahlungsphase von sechs Jahren kann eine Ruhezeit von maximal einem Jahr folgen, bevor du über das Geld verfügen kannst. Diese Ruhezeit ist nicht mit einer Kündigung zu verwechseln.

  • Sperrfrist: Die gesetzliche Sperrfrist beträgt sieben Jahre. Innerhalb dieser Zeit ist eine prämienschädliche Kündigung möglich, die staatliche Förderung geht dann verloren.
  • Ruhezeit: Nach der Einzahlungsphase von sechs Jahren kann eine Ruhezeit von maximal einem Jahr folgen, bevor du über das Geld verfügen kannst.
  • Prämienschädliche Kündigung: Du kannst den Vertrag jederzeit kündigen und dir das angesparte Geld auszahlen lassen. Du verlierst dann aber den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.

Wichtige Regelungen zur Laufzeit

Sperrfrist7 JahreDie gesetzliche Sperrfrist beträgt sieben Jahre. Innerhalb dieser Zeit ist eine prämienschädliche Kündigung möglich, die staatliche Förderung geht dann verloren.
Ruhezeitmax. 1 JahrNach der Einzahlungsphase von sechs Jahren kann eine Ruhezeit von maximal einem Jahr folgen, bevor du über das Geld verfügen kannst.
Prämienschädliche KündigungJederzeitDu kannst den Vertrag jederzeit kündigen und dir das angesparte Geld auszahlen lassen. Du verlierst dann aber den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.

11 · Was gilt

Einkommensgrenzen für die Förderung als Rentner

Ob du als Rentner mit Nebenjob die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie erhältst, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Renteneinkünfte und Hinzuverdienst werden zusammengerechnet.

Renteneinkünfte und Hinzuverdienst werden zusammengerechnet. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter der geltenden Grenze, ist die Förderung möglich.

Beziehst du eine Erwerbsminderungs- oder Witwenrente, musst du weiterhin Höchstgrenzen beachten. Bei der normalen Altersrente und der Frührente wurden die Hinzuverdienstgrenzen dagegen komplett aufgehoben.

  • Förderung möglich: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter der geltenden Grenze für die Arbeitnehmersparzulage.
  • Förderung möglich: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter der geltenden Grenze für die Wohnungsbauprämie.
  • Förderung nicht möglich: Dein zu versteuerndes Einkommen übersteigt die geltenden Grenzen.
  • Förderung nicht möglich: Renteneinkünfte plus Hinzuverdienst liegen über den Grenzen.

Förderung möglich

·Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter der geltenden Grenze für die Arbeitnehmersparzulage
·Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter der geltenden Grenze für die Wohnungsbauprämie
·Renteneinkünfte plus Hinzuverdienst bleiben zusammen unter den Grenzen

Förderung nicht möglich

·Dein zu versteuerndes Einkommen übersteigt die geltenden Grenzen
·Renteneinkünfte plus Hinzuverdienst liegen über den Grenzen
·Du beziehst eine Erwerbsminderungs- oder Witwenrente und überschreitest die Höchstgrenzen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026