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MagazineFinanzenInvestieren Vermoegenswirksame Leistungen fuer Rentner
FinanzbildungInvestieren14 Min.

Vermoegenswirksame Leistungen fuer Rentner: So holst du dir dein Geld zurueck

Du denkst, vermoegenswirksame Leistungen (VL) sind nur was fuer Angestellte? Falsch. Auch als Rentner kannst du von laufenden VL-Vertraegen profitieren und neue abschliessen. Wir zeigen dir, worauf es 2026 ankommt.

VL-SparenRenteSparzulage
Brauche ich das?
Ja, oft lohnenswert
Besonders bei laufenden Vertraegen oder Anspruch auf Zulage.
Was bringt es?
Zusaetzliches Vermoegen
Du sparst weiter und sicherst dir staatliche Boni.
Wie starte ich?
Bestehende Vertraege pruefen
Dann neue VL-Sparformen vergleichen und beantragen.
Gibt es Fallstricke?
Ja, Fristen
Zulagen muessen jaehrlich beantragt werden.

Warum vermoegenswirksame Leistungen auch fuer dich als Rentner relevant sind

Vermoegenswirksame Leistungen, oft einfach VL genannt, sind ein fester Bestandteil vieler Arbeitsverhaeltnisse in Deutschland. Dein Arbeitgeber hat dir monatlich einen bestimmten Betrag auf einen speziellen Sparvertrag ueberwiesen. Das war ein zusaetzliches Gehalt, das du nicht direkt auf dem Konto gesehen hast, aber das fleissig fuer dich gearbeitet hat. Viele Menschen vergessen nach dem Eintritt in den Ruhestand voellig, dass diese Vertraege weiterlaufen oder dass sie sogar neue Moeglichkeiten haetten.

Der Uebergang in die Rente ist ein tiefer Einschnitt, nicht nur im Alltag, sondern auch bei den Finanzen. Dein regulaeres Einkommen sinkt meist, und du musst deinen Lebensstandard neu kalkulieren. Genau hier kommen VL ins Spiel: Sie sind eine einfache Moeglichkeit, weiterhin Vermoegen aufzubauen oder bestehende Vertraege gewinnbringend zu Ende zu fuehren. Es geht nicht darum, reich zu werden, sondern darum, die vorhandenen Strukturen optimal zu nutzen und keine staatlichen Foerdermittel liegen zu lassen.

Viele Rentner glauben irrtuemlich, dass VL nur fuer Arbeitnehmer gelten. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Zwar kannst du als Rentner keine neuen VL vom Arbeitgeber bekommen, da du ja kein Gehalt mehr beziehst. Aber du kannst weiterhin eigene Beitraege in einen VL-Vertrag einzahlen, wenn du einen solchen Vertrag bereits hast oder einen neuen abschliesst. Der Staat foerdert das Sparen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ruhestand weiterhin mit der Arbeitnehmersparzulage.

Stell dir vor, du hast ueber Jahre einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan bespart. Wenn du jetzt in Rente gehst, waere es schade, diesen Vertrag einfach stillzulegen oder zu kuendigen. Oft ist es klueger, die monatlichen Zahlungen aus deiner eigenen Tasche weiterzufuehren, um in den Genuss der vollen Foerderung zu kommen. Genau diese strategischen Entscheidungen schauen wir uns in diesem Ratgeber an, damit du keine baren Vorteile verschenkst.

Das Thema ist also alles andere als ein Selbstlaeufer, sondern erfordert ein wenig Aufmerksamkeit. Wenn du verstehst, wie das System funktioniert, kannst du es zu deinem Vorteil nutzen. Dieser Artikel ist dein Fahrplan, um das Beste aus deinen vermoegenswirksamen Leistungen im Ruhestand herauszuholen. Wir erklaeren dir die Grundlagen, die Stolperfallen und die konkreten Schritte, die du jetzt gehen kannst.

7 Jahre
Mindestlaufzeit fuer die volle Arbeitnehmersparzulage bei VL-Sparplaenen.
jede:r 3.
Rentner:in hat noch einen laufenden VL-Vertrag aus dem Berufsleben.
2 Wege
Fonds-Sparplan oder Bausparvertrag sind die haeufigsten VL-Anlageformen.

Die Grundlagen: Was sind vermoegenswirksame Leistungen ueberhaupt?

Vermoegenswirksame Leistungen sind Geldbetraege, die dein Arbeitgeber zusaetzlich zu deinem Lohn oder Gehalt fuer dich anlegt. Das ist im Vermoegensbildungsgesetz (VermBG) geregelt. Der Gesetzgeber will damit die Vermoegensbildung von Arbeitnehmern foerdern. Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag direkt in einen der staatlich anerkannten Anlageformen ein, zum Beispiel in einen Bausparvertrag, einen Aktienfonds oder einen Banksparplan.

Der Clou an der Geschichte ist die staatliche Foerderung, die Arbeitnehmersparzulage. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, bekommst du auf deine eingezahlten Betraege einen Zuschuss vom Staat obendrauf. Diese Zulage wird direkt auf deinen Vertrag gutgeschrieben und muss in der Regel mit deiner Steuererklaerung beantragt werden. Das ist quasi geschenktes Geld fuers Sparen.

Wichtig zu verstehen: Es gibt einen Unterschied zwischen der VL-Zahlung des Arbeitgebers und deinem eigenen Sparbeitrag. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, VL zu zahlen, aber viele Tarifvertraege sehen das vor. Wenn du als Rentner keine VL vom Arbeitgeber mehr bekommst, kannst du trotzdem einen VL-Vertrag besparen. Du zahlst dann den Beitrag einfach selbst ein und kannst trotzdem die staatliche Zulage erhalten, sofern dein Einkommen die Grenzen nicht ueberschreitet.

Die Anlageformen sind vielfaeltig. Klassiker sind der Bausparvertrag, bei dem du auf ein zinsguenstiges Darlehen hinarbeitest, und der Fondssparplan, bei dem du Anteile an Aktienfonds kaufst. Es gibt auch die Moeglichkeit, VL in die eigene Immobilie zu stecken oder in bestimmte Banksparplaene. Jede Anlageform hat ihre eigenen Regeln, Chancen und Risiken. Fuer Rentner sind vor allem die Flexibilitaet und die laufenden Kosten entscheidend.

Zusammengefasst: VL sind ein Sparprogramm mit staatlichem Bonus. Auch wenn der Arbeitgeber-Zuschuss wegfällt, kannst du als Rentner von den steuerlichen Vorteilen und der Zulage profitieren. Der Schluessel liegt darin, die richtige Anlageform zu waehlen und die Einkommensgrenzen im Blick zu behalten. Im naechsten Abschnitt gehen wir darauf ein, wie das System konkret fuer dich als Rentner funktioniert.

So funktioniert VL-Sparen im Ruhestand konkret

Als Rentner hast du im Wesentlichen zwei Szenarien, in denen VL fuer dich relevant werden. Das erste Szenario ist der laufende Vertrag. Du hast waehrend deines Berufslebens einen VL-Vertrag abgeschlossen und dein Arbeitgeber hat monatlich eingezahlt. Mit dem Renteneintritt stoppt diese Zahlung automatisch, da das Arbeitsverhaeltnis endet. Dein Vertrag laeuft aber weiter, er wird nur nicht mehr bespart.

Jetzt hast du die Wahl: Du kannst den Vertrag ruhen lassen, ihn kuendigen oder die Einzahlungen selbst weiterfuehren. Wenn du ihn weiterfuehrst, zahlst du den Betrag, den vorher dein Arbeitgeber gezahlt hat, einfach von deinem eigenen Konto ein. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn du noch die Arbeitnehmersparzulage bekommst. Denn die Zulage gibt es nicht nur auf die Arbeitgeberbeitraege, sondern auch auf deine eigenen Einzahlungen, solange du den Vertrag aktiv besparst.

Das zweite Szenario ist der Neuabschluss. Auch als Rentner kannst du einen neuen VL-Vertrag abschliessen. Das ist kein Problem, da das Vermoegensbildungsgesetz keine Altersgrenze vorsieht. Du gehst einfach zu deiner Bank oder Bausparkasse und eroeffnest einen VL-Sparplan. Du legst fest, wie viel du monatlich einzahlen willst, und beantragst die Foerderung. Voraussetzung ist, dass du unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig bist, was auf die meisten Rentner zutrifft.

Der grosse Vorteil fuer Rentner ist oft die Einkommensgrenze. Die Arbeitnehmersparzulage wird nur bis zu einem bestimmten zu versteuernden Einkommen gewaehrt. Da das Einkommen im Ruhestand oft niedriger ist als im Berufsleben, fallen viele Rentner unter diese Grenze und haben vollen Anspruch auf die Zulage. Das macht VL-Sparen im Alter besonders attraktiv, weil du den vollen staatlichen Bonus kassierst, den viele Gutverdiener nicht mehr bekommen.

Achtung: Die Zulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst sie aktiv mit deiner Einkommensteuererklaerung beantragen. Dafuer gibt es ein spezielles Formular, die Anlage VL. Dein Finanzamt oder dein Steuerberater hilft dir dabei. Wenn du die Zulage nicht beantragst, verfaellt dein Anspruch fuer das jeweilige Jahr. Das waere schade um das geschenkte Geld, also setze dir einen Termin in deinem Kalender, sobald du deine Steuererklaerung machst.

Kosten und Gebuehren: Was du bei VL-Vertraegen beachten musst

Bevor du einen VL-Vertrag abschliesst oder weiterfuehrst, solltest du einen genauen Blick auf die Kostenstruktur werfen. Nicht alle Anbieter sind gleich, und die Gebuehren koennen die Rendite deutlich schmaelern. Bei Fondssparplaenen fallen in der Regel Ausgabeaufschlaege an, das sind einmalige Kaufgebuehren beim Erwerb der Fondsanteile. Diese koennen je nach Bank und Fonds stark variieren.

Zusaetzlich zu den Ausgabeaufschlaegen gibt es laufende Verwaltungsgebuehren, die sogenannte Total Expense Ratio (TER). Diese wird jaehrlich vom Fondsvermögen abgezogen und deckt die Kosten fuer die Fondsverwaltung ab. Eine hohe TER kann ueber die Jahre einen erheblichen Teil deiner Ersparnisse auffressen. Achte daher auf Fonds mit einer niedrigen TER, idealerweise im Bereich von unter einem Prozent pro Jahr.

Bei Bausparvertraegen sieht die Kostenstruktur anders aus. Hier fallen in der Regel Abschlussgebuehren an, die oft um die ein bis zwei Prozent der Bausparsumme betragen. Diese Gebuehr wird zu Vertragsbeginn faellig. Dafuer sind die laufenden Kontogebuehren meist gering. Wichtig ist auch der Zinssatz, den du auf dein Bausparguthaben bekommst. In Zeiten niedriger Zinsen sind die Guthabenzinsen oft sehr gering, dafuer sicherst du dir ein zinsguenstiges Darlehen fuer spaeter.

Viele Banken erheben auch Kontogebuehren fuer die Fuehrung des VL-Kontos. Diese sind zwar meist gering, summieren sich aber ueber die Jahre. Frage deine Bank explizit nach allen anfallenden Gebuehren, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Lass dir die Kosten in einem konkreten Beispiel vorrechnen. Ein serioeser Berater hat kein Problem damit, dir die Kosten transparent darzulegen.

Unser Tipp: Vergleiche nicht nur die Rendite, sondern immer die Gesamtkosten. Ein Vertrag mit hoeheren Gebuehren muss eine deutlich bessere Rendite bieten, um sich zu lohnen. Gerade als Rentner, wo der Anlagehorizont oft kuerzer ist, koennen hohe Kosten den gesamten Ertrag aufzehren. Setze auf kostenguenstige Anbieter, zum Beispiel Direktbanken oder Online-Broker, die oft deutlich guenstigere Konditionen bieten als Filialbanken.

Worauf du bei der Wahl der Anlageform achten solltest

Die Wahl der richtigen Anlageform haengt stark von deiner persoenlichen Situation ab. Hast du noch einen Bausparvertrag, den du fuer eine Immobilie oder eine Modernisierung nutzen willst? Dann kann es sinnvoll sein, diesen weiterzubesparen. Bausparvertraege bieten Planungssicherheit und einen festen Zinssatz, was gerade im Alter beruhigend sein kann. Du weisst genau, was du am Ende bekommst.

Wenn du flexibel bleiben willst und keine konkreten Plaene fuer das Geld hast, ist ein Fondssparplan oft die bessere Wahl. Hier investierst du in Aktienfonds, die langfristig eine hoehere Rendite erzielen koennen als Bausparvertraege. Allerdings sind die Kurse schwankend, und du musst bereit sein, zwischenzeitliche Verluste auszusitzen. Fuer einen Anlagehorizont von mindestens sieben Jahren sind Fonds aber eine solide Option.

Ein wichtiger Punkt ist die Verfuegbarkeit deines Geldes. Bei einem Bausparvertrag ist das Geld meist ueber viele Jahre gebunden, und du musst bestimmte Bedingungen erfuellen, um an das Guthaben zu kommen. Bei einem Fondssparplan kannst du deine Anteile in der Regel jederzeit verkaufen, allerdings koennen dabei Kursverluste entstehen. Ueberlege dir also genau, ob du das Geld in den naechsten Jahren vielleicht brauchst.

Ein weiterer Aspekt ist die steuerliche Behandlung. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuerfrei, aber die Erträge aus deinen VL-Vertraegen, also Zinsen oder Kursgewinne, muessen in der Regel versteuert werden. Hier greift die Abgeltungsteuer. Deine Bank fuehrt diese Steuer automatisch ab. Du musst also nichts weiter tun, aber du solltest wissen, dass deine Nettorendite nach Steuern geringer ausfaellt als die Bruttorendite.

Letztlich geht es darum, eine Anlageform zu waehlen, die zu deinem Risikoprofil und deinen Zielen passt. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ist der Bausparvertrag die konservative Wahl. Wenn du bereit bist, ein gewisses Risiko einzugehen, um eine hoehere Rendite zu erzielen, dann ist der Fondssparplan interessant. Eine Mischung aus beiden kann ebenfalls sinnvoll sein, um das Risiko zu streuen. Lass dich am besten unabhaengig beraten.

Typische Fehler, die du als Rentner beim VL-Sparen vermeiden solltest

Der haeufigste Fehler ist, bestehende Vertraege einfach zu kuendigen, sobald man in Rente geht. Viele Rentner denken, dass VL ohne Arbeitgeber keinen Sinn mehr machen. Das ist ein Trugschluss. Durch die Weiterzahlung aus eigener Tasche sicherst du dir nicht nur die Arbeitnehmersparzulage, sondern du profitierst auch vom Zinseszinseffekt. Eine Kuendigung ist fast immer die schlechteste Option, besonders wenn der Vertrag schon einige Jahre laeuft.

Ein weiterer Fehler ist, die Arbeitnehmersparzulage nicht zu beantragen. Das passiert haeufiger, als du denkst. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf die Zulage haben, oder sie vergessen, die Anlage VL ihrer Steuererklaerung beizufuegen. Das ist bares Geld, das du liegen laesst. Informiere dich fruehzeitig ueber deine Foerdermoeglichkeiten und halte die Fristen ein.

Viele Rentner ueberschreiten auch unbewusst die Einkommensgrenze fuer die Zulage. Die Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Bruttobetrag deiner Rente. Wenn du zum Beispiel neben deiner gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen hast, kann das dein Einkommen ueber die Grenze treiben. Pruefe daher genau, ob du ueberhaupt anspruchsberechtigt bist, bevor du einen neuen Vertrag abschliesst.

Ein Klassiker ist auch die Wahl der falschen Anlageform. Wer kurz vor der Rente steht und einen Bausparvertrag abschliesst, nur um die Zulage zu kassieren, handelt oft kurzsichtig. Die Bausparsumme ist dann vielleicht zu hoch, und die Guthabenzinsen sind niedrig. Besser ist es, einen Fondssparplan zu waehlen, wenn man das Geld nicht in den naechsten Jahren braucht. Die hohe Renditechance gleicht das Risiko langfristig aus.

Zu guter Letzt: Nicht auf die Kosten achten. Ein teurer Vertrag mit hohen Abschlussgebuehren und laufenden Kosten kann die gesamte Rendite auffressen. Nimm dir die Zeit, verschiedene Anbieter zu vergleichen und die Kosten zu analysieren. Ein bisschen Aufwand am Anfang kann dir ueber die Jahre viel Geld sparen. Denk immer daran: Es geht um dein hart erarbeitetes Vermoegen, also behandle es auch so.

Dein konkreter Fahrplan: So gehst du Schritt fuer Schritt vor

Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Suche alle Unterlagen zu deinen bestehenden VL-Vertraegen heraus. Das koennen Bausparvertraege, Fondssparplaene oder Banksparplaene sein. Schau nach, wie hoch die monatlichen Einzahlungen sind und wann die Mindestlaufzeit endet. Notiere dir die Kontaktdaten der Anbieter und die Vertragsnummern. Nur wenn du den Ueberblick hast, kannst du fundierte Entscheidungen treffen.

Im zweiten Schritt pruefst du deine Einkommenssituation. Berechne dein zu versteuerndes Einkommen fuer das laufende Jahr. Dazu gehoeren deine gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Kapitalertraege. Vergleiche diese Summe mit den aktuellen Einkommensgrenzen fuer die Arbeitnehmersparzulage. Wenn du unter der Grenze liegst, hast du vollen Anspruch auf die Foerderung. Wenn du darueber liegst, kann sich ein Vertrag trotzdem lohnen, aber die Zulage entfaellt.

Der dritte Schritt ist die Entscheidung. Fuer jeden bestehenden Vertrag musst du entscheiden: weiterfuehren, ruhen lassen oder kuendigen. Unsere Empfehlung: Weiterfuehren, wenn du die Zulage bekommst und die Anlageform zu deinen Zielen passt. Ruhen lassen, wenn du das Geld nicht brauchst und keine Zulage mehr bekommst. Kuendigen nur im Notfall, da du sonst die Foerderung und die Zinseszinseffekte verlierst.

Im vierten Schritt setzt du deine Entscheidung um. Kontaktiere deine Bank oder Bausparkasse und veraendere den Dauerauftrag, damit die monatlichen Beitraege von deinem Girokonto abgebucht werden. Wenn du einen neuen Vertrag abschliessen willst, vergleiche die Angebote verschiedener Anbieter und achte auf die Kosten. Schliesse den Vertrag ab und richte die Einzahlungen ein. Bewahre alle Vertraege und Bestaetigungen sorgfaeltig auf.

Der letzte Schritt ist die jaehrliche Steuererklaerung. Beantrage die Arbeitnehmersparzulage mit der Anlage VL. Du kannst die Zulage bis zu vier Jahre rueckwirkend beantragen, aber besser ist es, das jaehrlich zu machen. Wenn du unsicher bist, lass dich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater unterstuetzen. Die Mitgliedschaft lohnt sich oft schon wegen der VL-Zulage. So stellst du sicher, dass du alle staatlichen Vorteile voll ausschoepfst.

Die steuerlichen Besonderheiten bei VL im Ruhestand

Ein oft uebersehenes Thema ist die Steuer auf die Erträge aus VL-Vertraegen. Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist steuerfrei, das ist ein klarer Vorteil. Aber die Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die dein Vertrag erwirtschaftet, unterliegen der Abgeltungsteuer. Das gilt unabhaengig davon, ob du den Vertrag noch aus dem Berufsleben hast oder neu abgeschlossen hast.

Die Abgeltungsteuer betraegt pauschal rund 25 Prozent zuzueglich Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deine Bank fuehrt diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab, sobald du Gewinne realisierst oder Zinsen gutgeschrieben werden. Du musst dich also nicht selbst darum kuemmern, aber du solltest wissen, dass deine Rendite dadurch geschmaelert wird. Ein Freistellungsauftrag bei deiner Bank kann helfen, den Sparerpauschbetrag auszunutzen.

Der Sparerpauschbetrag liegt bei rund 1.000 Euro pro Person beziehungsweise rund 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Wenn deine Kapitalertraege unter diesem Betrag liegen, zahlst du keine Abgeltungsteuer. Dafuer musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Wenn du mehrere Konten hast, solltest du den Freistellungsauftrag clever aufteilen, um den Pauschbetrag optimal auszunutzen. Das ist ein einfacher Weg, Steuern zu sparen.

Ein weiterer Punkt ist die Anrechnung der VL-Zahlungen auf dein Einkommen. Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht als Einkommen angerechnet und erhoeht daher nicht dein zu versteuerndes Einkommen. Das ist wichtig, denn so bleibt dein Anspruch auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, unberuehrt. Du kannst also die Zulage kassieren, ohne negative Auswirkungen auf andere staatliche Leistungen befuerchten zu muessen.

Wenn du einen VL-Vertrag hast, der laenger als zwölf Jahre laeuft und du die Zulage erhalten hast, ist die Auszahlung am Ende steuerfrei. Das gilt fuer die gefoerderten Betraege. Die Erträge, die ueber die Zulage hinausgehen, sind jedoch steuerpflichtig. Es lohnt sich also, die genaue Zusammensetzung deines Vertrags zu kennen. Ein Steuerberater kann dir hier eine genaue Prognose erstellen, damit du am Ende nicht von hohen Steuernachzahlungen ueberrascht wirst.

Alternativen und Ergänzungen zum klassischen VL-Sparen

VL-Sparen ist nicht die einzige Moeglichkeit, im Ruhestand Vermoegen aufzubauen. Es gibt andere Anlageformen, die du in Betracht ziehen solltest, um deine Finanzen zu optimieren. Eine beliebte Alternative ist ein individuelles Wertpapierdepot, in dem du direkt in Aktien oder ETFs investierst. Hier hast du volle Kontrolle ueber deine Anlagen und kannst flexibel auf Marktveraenderungen reagieren.

Ein Vorteil des eigenen Depots ist die Unabhaengigkeit von den starren Regeln der VL-Vertraege. Du kannst jederzeit kaufen und verkaufen, und du bist nicht an Mindestlaufzeiten gebunden. Allerdings musst du dich selbst um die Steuererklaerung kuemmern und das Risiko selbst tragen. Fuer erfahrene Anleger kann das eine gute Ergaenzung sein, aber es erfordert mehr Zeit und Wissen.

Eine weitere Option ist die Riester-Rente, die auch im Ruhestand noch gefoerdert wird. Wenn du Riester-Vertraege hast, kannst du sie weiterbesparen und die Zulagen erhalten. Allerdings ist die Riester-Rente komplex und die Foerderung an viele Bedingungen geknuepft. Fuer viele Rentner ist die Riester-Rente weniger attraktiv als VL, da die Auszahlungen in der Rentenphase versteuert werden muessen.

Wenn du eine Immobilie besitzt, kannst du VL-Beitraege auch fuer wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen, zum Beispiel fuer den Bau oder den Kauf einer Immobilie. Das ist eine spezielle Form der VL-Foerderung, die oft uebersehen wird. Die Bedingungen sind jedoch streng, und du musst die Mittel zweckgebunden verwenden. Informiere dich bei deiner Bank, ob diese Option fuer dich in Frage kommt.

Letztlich geht es darum, einen Mix aus verschiedenen Anlageformen zu finden, der zu deiner Lebenssituation passt. VL-Sparen ist ein Baustein, aber nicht der einzige. Sprich mit einem unabhaengigen Finanzberater, um deine gesamte finanzielle Situation zu analysieren. Ein guter Plan beruecksichtigt nicht nur die Rendite, sondern auch die Liquiditaet, die Steuern und dein Sicherheitsbeduerfnis. So bist du fuer die Zukunft bestens aufgestellt.

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Häufige Fragen

Ja, du kannst als Rentner weiterhin eigene Beitraege in einen VL-Vertrag einzahlen. Du bekommst zwar keine Arbeitgeberzuschuesse mehr, aber du kannst von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren, wenn dein Einkommen unter den Grenzen liegt.

Dein Vertrag laeuft weiter, aber dein Arbeitgeber stellt die Zahlungen ein. Du hast dann die Wahl, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kuendigen oder die Beitraege selbst weiterzuzahlen. Die Weiterzahlung ist oft am sinnvollsten, um die Foerderung zu erhalten.

Die genaue Hoehe haengt von der Anlageform und deinem Einkommen ab. Fuer Bausparvertraege gibt es eine andere Zulage als fuer Fondssparplaene. Die Zulage wird nur auf die gefoerderten Beitraege gewaehrt und ist nach oben begrenzt.

Ja, die Zulage wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst sie mit deiner Einkommensteuererklaerung beantragen, und zwar mit der Anlage VL. Du kannst die Zulage bis zu vier Jahre rueckwirkend beantragen, aber besser ist es, das jaehrlich zu machen.

Das haengt von deinen Zielen ab. Bausparvertraege bieten Sicherheit und Planung, Fondssparplaene haben hoehere Renditechancen. Fuer einen kuerzeren Anlagehorizont sind Bausparvertraege oft besser, fuer langfristiges Sparen sind Fonds geeignet.

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag von rund 1.000 Euro pro Person, bis zu dem Kapitalertraege steuerfrei sind. Du musst deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, damit sie die Steuer nicht automatisch einbehaelt.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.