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Vermögenswirksame Leistungen für Beamte: So sicherst du dir den Zuschuss

Vermögenswirksame Leistungen für Beamte sind ein staatlich geförderter Zuschuss deines Dienstherrn zum Vermögensaufbau. Du musst ihn nur kennen, beantragen und in eine förderfähige Anlageform einzahlen.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beamte im mittleren Dienst erhalten bei Vollzeit 6,65 EUR monatlich als Arbeitgeberanteil.
  • Teilzeitbeschäftigte bekommen den Zuschuss anteilig entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang.
  • Gefördert werden unter anderem Bausparverträge, Investmentfonds und Lebensversicherungen.
  • Die staatliche Arbeitnehmersparzulage gibt es obendrauf, wenn dein zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

01 · Grundlagen

Was sind vermögenswirksame Leistungen für Beamte?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers oder Dienstherrn, die direkt in eine von dir gewählte Anlageform fließen. Für Beamte ist der Anspruch im Gesetz für vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Berufssoldateninnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit geregelt.

Dein Dienstherr zahlt den Zuschuss dabei nicht auf dein Gehaltskonto, sondern überweist ihn direkt an das von dir gewählte Anlageinstitut. Du kannst dafür einen Bausparvertrag, einen Wertpapiersparvertrag, eine Lebensversicherung oder einen Sparvertrag nutzen.

Bis zu drei Verträge kannst du gleichzeitig besparen. Der Arbeitgeberanteil wird jedoch nur einmal gewährt, auch wenn du mehrere förderfähige Verträge führst. Deine eigenen vermögenswirksamen Leistungen kannst du zusätzlich in voller Höhe einzahlen, sofern dein Dienstherr die Überweisung an das Anlageinstitut vornimmt.

Für die Anlage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz gelten feste Regeln. Du musst den Vertrag selbst abschließen und die Unterlagen bei deiner Besoldungsstelle einreichen. Die Zahlung erfolgt dann monatlich direkt an das Institut, bei dem du den Vertrag abgeschlossen hast.

Kurz erklärt

Vermögenswirksame Leistungen für Beamte

Ein monatlicher Zuschuss des Dienstherrn, der direkt in einen Sparvertrag, Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder eine Vermögensbeteiligung eingezahlt wird.

Der Arbeitgeberanteil wird nur einmal gewährt, auch wenn du mehrere Verträge besparst.

02 · Was gilt

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Nicht jede Beamtin und jeder Beamter erhält automatisch den Arbeitgeberanteil. Die Anspruchsvoraussetzungen hängen von Laufbahn, Besoldung und Beschäftigungsumfang ab.

Der Arbeitgeberanteil steht nicht allen Beamtinnen und Beamten zu. Einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss von 6,65 Euro monatlich haben Beamte des mittleren Dienstes, die Dienstbezüge erhalten. Für Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes besteht dieser Anspruch nicht; sie können jedoch eigene vermögenswirksame Leistungen aus ihrem Gehalt in förderfähige Verträge einzahlen.

Für Tarifbeschäftigte gilt eine andere Rechtsgrundlage. Nach § 23 Abs. 1 TVöD beziehungsweise TV-L erhalten sie ebenfalls 6,65 Euro monatlich, bei Teilzeit anteilig. Auszubildende nach TVAöD oder TVA-L haben Anspruch auf 13,29 Euro monatlich.

Kein Anspruch auf den Arbeitgeberanteil besteht, wenn dein Beschäftigungsverhältnis weniger als sechs Monate dauert. Mit Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand endet der Anspruch auf Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen.

Anspruch

·Beamte des mittleren Dienstes, die Dienstbezüge erhalten
·Vollzeitbeschäftigte mit 6,65 EUR monatlich
·Teilzeitbeschäftigte mit anteiligem Betrag
·Auszubildende mit Anwärterbezügen unter 971,45 EUR erhalten 13,29 EUR monatlich

Kein Anspruch

·Beamte im Ruhestand
·Beschäftigungsverhältnisse unter 6 Monaten
·Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes (nur eigene VL möglich, kein Arbeitgeberanteil)
·Personen ohne Dienstbezüge

03 · Vergleich

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei Vollzeit und Teilzeit?

Die Höhe des Zuschusses ist gesetzlich festgelegt und hängt von deinem Beschäftigungsumfang ab. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Betrag entsprechend gekürzt.

Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt der Arbeitgeberanteil 6,65 Euro pro Monat. Das ergibt einen jährlichen Zuschuss von 79,80 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Betrag entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit berechnet.

Arbeitest du beispielsweise 50 Prozent, erhältst du monatlich 3,33 Euro als Zuschuss. Die Berechnung erfolgt, indem der volle Betrag von 6,65 Euro mit deinem Teilzeitfaktor multipliziert wird. Deine eigenen vermögenswirksamen Leistungen kannst du unabhängig vom Beschäftigungsumfang in voller Höhe einzahlen.

Für Beamte, deren Grundgehalt nebst Amtszulagen und Familienzuschlag der Stufe 1 oder deren Anwärterbezüge 971,45 Euro nicht erreichen, gilt ein erhöhter Satz. Sie erhalten 13,29 Euro pro Monat.

Arbeitgeberanteil nach Beschäftigungsumfang
VollzeitTeilzeit
Monatlicher Zuschuss6,65 EURAnteilig aus 6,65 EUR entsprechend dem Teilzeitumfang
Jährlicher Zuschuss79,80 EUREntsprechend reduziert
BerechnungFester gesetzlicher Betrag6,65 EUR multipliziert mit dem Teilzeitfaktor

04 · Was gilt

Welche Anlageformen sind für vermögenswirksame Leistungen zugelassen?

Das Vermögensbildungsgesetz nennt verschiedene Anlageformen, in die du deine vermögenswirksamen Leistungen einzahlen kannst. Die Wahl beeinflusst, welche staatlichen Förderungen du zusätzlich beantragen kannst.

Das 5. Vermögensbildungsgesetz nennt die Anlageformen, in die dein Dienstherr die vermögenswirksamen Leistungen einzahlen darf. Dazu gehören Bausparverträge, Wertpapiersparverträge, Lebensversicherungen, Sparverträge und Vermögensbeteiligungen. Die beiden häufigsten Varianten sind Bausparen und Investmentfonds.

Nicht förderfähig sind Girokonten, Tagesgeldkonten, Kryptowährungen oder Einzelaktien ohne Fondsmantel. Wählst du eine nicht zugelassene Anlageform, kann dein Dienstherr den Arbeitgeberanteil nicht überweisen. Du verlierst dann den Zuschuss für den gesamten Zeitraum.

Dein Dienstherr kann seit dem Kalenderjahr 2002 bis zu 74 Euro monatlich beziehungsweise 888 Euro jährlich an das von dir gewählte Anlageinstitut überweisen. Maximal drei Verträge können gleichzeitig berücksichtigt werden. Der Arbeitgeberanteil wird trotzdem nur einmal gewährt.

Förderfähig

·Bausparverträge
·Investmentfonds (Wertpapiersparverträge)
·Lebensversicherungen
·Sparverträge
·Vermögensbeteiligungen

Nicht förderfähig

·Girokonten
·Tagesgeldkonten
·Kryptowährungen
·Einzelaktien ohne Fondsmantel

05 · Schritt für Schritt

So beantragst du vermögenswirksame Leistungen als Beamter

Die Antragstellung erfolgt bei deiner Besoldungsstelle. Du reichst eine Kopie des Vertrags sowie den ausgefüllten Vordruck ein und die Stelle überweist den Betrag direkt an das Anlageinstitut.

Die Antragstellung erfolgt bei deiner zuständigen Besoldungsstelle. Du schließt zunächst einen förderfähigen Vertrag ab, zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Investmentfonds-Sparplan. Anschließend reichst du die Unterlagen ein.

Für den Antrag benötigst du eine Kopie des Vertrags mit Bankverbindung, Kontonummer und Vertragsnummer sowie den ausgefüllten Vordruck LBV 507. Die Besoldungsstelle prüft deinen Anspruch und veranlasst die monatliche Überweisung direkt an dein Anlageinstitut.

Eine Rückwirkung ist begrenzt möglich. Der Arbeitgeberanteil wird maximal zwei Monate rückwirkend innerhalb desselben Kalenderjahres gewährt. Reiche deinen Antrag daher möglichst zeitnah nach Vertragsabschluss ein, um keine Zahlungen zu verlieren.

01

Vertrag abschließen

Schließe einen förderfähigen Vertrag ab, zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Investmentfonds-Sparplan.

02

Unterlagen zusammenstellen

Du benötigst eine Kopie des Vertrags mit Bankverbindung, Kontonummer und Vertragsnummer sowie den Vordruck LBV 507.

03

Antrag einreichen

Reiche den Antrag bei deiner zuständigen Besoldungsstelle ein. Die Bearbeitung erfolgt dort.

04

Überweisung abwarten

Der Arbeitgeberanteil wird direkt an dein Anlageinstitut überwiesen. Eine Rückwirkung von maximal 2 Monaten innerhalb desselben Kalenderjahres ist möglich.

06 · Kosten

Arbeitnehmersparzulage: Wann bekommst du sie?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die du zusätzlich zum Arbeitgeberanteil erhalten kannst. Sie wird über die Einkommensteuererklärung beantragt und hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.

Für Bausparen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent auf höchstens 470 Euro jährlich. Das ergibt eine maximale Förderung von 42,30 Euro pro Jahr. Für Investmentfonds liegt der Satz bei 20 Prozent auf höchstens 400 Euro jährlich, also maximal 80 Euro pro Jahr.

Für Lebensversicherungen gibt es keine Arbeitnehmersparzulage. Die Förderung wird nur gewährt, wenn dein zu versteuerndes Einkommen die genannten Grenzen nicht überschreitet. Liegst du darüber, entfällt die staatliche Zulage.

Förderhöhen der Arbeitnehmersparzulage

Bausparen9 % auf bis zu 470 EUR jährlich
Investmentfonds20 % auf bis zu 400 EUR jährlich

07 · Im Vertrag

Wohnungs­bauprämie für Bausparverträge

Neben der Arbeitnehmersparzulage kannst du für Bausparverträge die Wohnungsbauprämie beantragen. Sie ist eine eigenständige staatliche Förderung für das Bausparen.

Sie beträgt 9 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen. Gefördert werden jährlich Aufwendungen bis 470 Euro bei Ledigen und 940 Euro bei Verheirateten.

Dein zu versteuerndes Einkommen darf 35.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 70.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen. Liegst du unter dieser Grenze, kannst du die Wohnungsbauprämie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage erhalten. Beide Förderungen werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt.

Die Wohnungsbauprämie ist an den Bausparvertrag gebunden. Für Investmentfonds oder Lebensversicherungen kannst du sie nicht beantragen. Kombinierst du Bausparen mit einem Aktienfonds-Sparplan, kannst du beide Förderungen parallel nutzen, sofern du die jeweiligen Einkommensgrenzen einhältst.

Vermögenswirksame Leistungen für Beamte

Arbeitgeberanteil bei Vollzeit6,65 EURBei Vollbeschäftigung beträgt die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers 6,65 EUR pro Monat.
Arbeitgeberanteil bei TeilzeitanteiligBei Teilzeitbeschäftigung wird der Arbeitgeberanteil entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit gezahlt.
Erhöhter Arbeitgeberanteil13,29 EURBeamte, deren Grundgehalt nebst Amtszulagen und Familienzuschlag der Stufe 1 oder deren Anwärterbezüge 971,45 EUR nicht erreichen, erhalten 13,29 EUR pro Monat.
Maximale Anlage74 EUR monatlichDu kannst bis zu 74 EUR monatlich bzw. 888 EUR jährlich vermögenswirksam anlegen.
AnlageformenverschiedeneGeeignete Anlageformen sind unter anderem Wertpapiersparverträge, Bausparverträge, Lebensversicherungen und Sparverträge.
Anzahl der Verträgemax. 3Es können maximal drei Verträge gleichzeitig berücksichtigt werden, der Arbeitgeberanteil wird jedoch nur einmal gewährt.
Rückwirkende Zahlungmax. 2 MonateDer Arbeitgeberanteil kann maximal zwei Monate rückwirkend innerhalb desselben Kalenderjahres gewährt werden.

08 · Hintergrund

Vermögenswirksame Leistungen in der Teilzeitbeschäftigung

Auch in Teilzeit hast du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Der Arbeitgeberanteil wird dabei anteilig an deinen Beschäftigungsumfang angepasst.

Bei einer 50-Prozent-Stelle erhältst du monatlich 3,33 Euro als Zuschuss, bei einer 75-Prozent-Stelle entsprechend 4,99 Euro.

Deine eigenen vermögenswirksamen Leistungen kannst du unabhängig vom Beschäftigungsumfang in voller Höhe einzahlen. Du kannst also weiterhin bis zu 74 Euro monatlich über deinen Dienstherrn an das Anlageinstitut überweisen lassen, sofern du den Betrag selbst trägst. Der Arbeitgeberanteil bleibt davon unberührt.

Die staatlichen Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie bleiben von deiner Teilzeit unberührt. Entscheidend ist allein dein zu versteuerndes Einkommen, nicht dein Beschäftigungsumfang. Auch in Teilzeit kannst du die vollen Förderbeträge erhalten, wenn du die Einkommensgrenzen einhältst.

Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Arbeitgeberanteil aus 6,65 EUR entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit berechnet. Arbeitest du beispielsweise 50 Prozent, erhältst du monatlich 3,33 EUR als Zuschuss.

Deine eigenen vermögenswirksamen Leistungen kannst du unabhängig vom Beschäftigungsumfang in voller Höhe einzahlen. Der Arbeitgeberanteil wird jedoch nur einmal gewährt, auch wenn du mehrere Verträge besparst.

Die staatlichen Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie bleiben von deiner Teilzeit unberührt. Entscheidend ist allein dein zu versteuerndes Einkommen.

09 · Was gilt

Vermögenswirksame Leistungen für Anwärter und Auszubildende

Anwärterinnen und Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben besondere Regelungen. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen erhöhten Arbeitgeberanteil.

Das gilt auch für Beamte, deren Grundgehalt nebst Amtszulagen und Familienzuschlag der Stufe 1 diese Grenze nicht erreicht.

Für Auszubildende im Tarifbereich gilt eine vergleichbare Regelung. Nach § 13 TVAöD beziehungsweise § 15 TVA-L haben sie Anspruch auf 13,29 Euro monatlich. Der erhöhte Satz soll die geringeren Bezüge während der Ausbildung ausgleichen.

Überschreiten deine Anwärterbezüge die Grenze von 971,45 Euro, gilt der reguläre Satz von 6,65 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass du dem mittleren Dienst zugeordnet bist und Dienstbezüge erhältst. Anwärter im gehobenen oder höheren Dienst erhalten keinen Arbeitgeberanteil.

Erhöhter Zuschuss

·Anwärterbezüge unter 971,45 EUR monatlich
·Grundgehalt nebst Amtszulagen und Familienzuschlag der Stufe 1 unter 971,45 EUR
·Auszubildende nach TVAöD oder TVA-L mit 13,29 EUR monatlich

Regulärer Zuschuss

·Anwärter mit Bezügen über 971,45 EUR
·Beamte im mittleren Dienst mit regulären Dienstbezügen
·Beschäftigte ohne Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

10 · Checkliste

Besoldung und vermögenswirksame Leistungen: Was zählt?

Die Besoldung beeinflusst deinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Entscheidend sind Dienstbezüge, Anwärterbezüge und die Laufbahngruppe.

Für deinen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil kommt es auf deine Laufbahngruppe an. Beamte des mittleren Dienstes erhalten den Zuschuss, wenn sie Dienstbezüge beziehen. Beamte des gehobenen und höheren Dienstes können vermögenswirksam sparen, erhalten aber keinen Arbeitgeberanteil.

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze von 971,45 Euro werden das Grundgehalt, Amtszulagen und der Familienzuschlag der Stufe 1 berücksichtigt. Liegst du mit diesen Bezügen unter der Grenze, erhöht sich dein Zuschuss auf 13,29 Euro monatlich. Das betrifft vor allem Anwärter und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen.

Mit Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand endet der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Auch bei einem Beschäftigungsverhältnis von weniger als sechs Monaten besteht kein Anspruch auf den Arbeitgeberanteil. Deine eigenen VL-Zahlungen kannst du in diesen Fällen nicht mehr über den Dienstherrn abwickeln.

Das solltest du bei der Besoldung beachten

01

Beamte des mittleren Dienstes erhalten den Arbeitgeberanteil, wenn sie Dienstbezüge erhalten.

02

Beamte des gehobenen und höheren Dienstes können vermögenswirksam sparen, erhalten aber keinen Arbeitgeberanteil.

03

Anwärterbezüge unter 971,45 EUR führen zu einem erhöhten Zuschuss von 13,29 EUR monatlich.

04

Mit Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand endet der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.

05

Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird bei der Berechnung der Einkommensgrenze berücksichtigt.

11 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei vermögenswirksamen Leistungen für Beamte

Viele Beamte verschenken Förderung, weil sie Fristen versäumen oder ungeeignete Anlageformen wählen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist der zu spät eingereichte Antrag. Der Arbeitgeberanteil wird maximal zwei Monate rückwirkend innerhalb desselben Kalenderjahres gewährt. Wartest du länger, verlierst du den Zuschuss für die davorliegenden Monate.

Ein weiterer Fehler ist die Wahl einer nicht förderfähigen Anlageform. Tagesgeldkonten, Girokonten oder Kryptowährungen sind nicht zugelassen. Dein Dienstherr kann die vermögenswirksamen Leistungen dann nicht überweisen, und du erhältst keinen Arbeitgeberanteil.

Der Arbeitgeberanteil wird nur einmal gewährt, auch wenn du bis zu drei Verträge besparst. Verteilst du deine VL auf mehrere Verträge, erhältst du den Zuschuss trotzdem nur auf einen davon. Prüfe außerdem regelmäßig dein zu versteuerndes Einkommen, denn Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie entfallen oberhalb der jeweiligen Grenzen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Antrag zu spät einreichen: Der Arbeitgeberanteil wird maximal 2 Monate rückwirkend innerhalb desselben Kalenderjahres gewährt.
·Falsche Anlageform wählen: Tagesgeld oder Girokonten sind nicht förderfähig.
·Mehrere Verträge ohne Abstimmung: Der Arbeitgeberanteil wird nur einmal gewährt, auch wenn du bis zu 3 Verträge besparst.
·Einkommensgrenzen ignorieren: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie hängen vom zu versteuernden Einkommen ab.
·Ruhestand nicht einplanen: Mit Eintritt in den Ruhestand endet der Anspruch auf den Arbeitgeberanteil.

Häufige Fragen

Fragen zu Vermögenswirksame Leistungen für Beamte

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026