StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt: So baust du mit dem Arbeitgeberzuschuss Vermögen auf

Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Zuschuss deines Arbeitgebers, den du für den Vermögensaufbau nutzen kannst. Mit der richtigen Anlageform und der staatlichen Förderung holst du mehr aus deinem Gehalt heraus.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 Euro monatlich, den du in einen Sparplan, Bausparvertrag oder die Kredittilgung investierst.
  • Die staatliche Arbeitnehmersparzulage bringt dir je nach Anlageform und Einkommen bis zu 80 Euro pro Jahr zusätzlich.
  • Die Anlage läuft sieben Jahre: sechs Jahre zahlst du ein, ein Jahr ruht das Geld, bevor du frei darüber verfügen kannst.
  • Ob du VL erhältst, steht in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

01 · Grundlagen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Zuschuss deines Arbeitgebers, der direkt in eine von dir gewählte Anlageform fließt. Sie sind Teil deines Arbeitslohns und werden zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht.

Die gesetzliche Grundlage für diese Form des Sparens ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Es legt fest, in welche Anlageformen der Arbeitgeber einzahlen darf und unter welchen Bedingungen du gefördert wirst. Auch Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen und Soldaten können vermögenswirksame Leistungen erhalten.

Der Arbeitgeber zahlt die Leistung direkt in deinen Sparvertrag ein, nicht auf dein Girokonto. Du selbst wählst die Anlageform aus und schließt den Vertrag ab. Dein Arbeitgeber benötigt dann nur noch die Vertragsdaten, um die Überweisung vorzunehmen.

Bis zu 40 Euro monatlich sind als vermögenswirksame Leistung möglich. Wie viel du tatsächlich bekommst, hängt von deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.

Kurz erklärt

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Geldbeträge, die der Arbeitgeber in eine gesetzlich festgelegte Anlageform einzahlt, um den Vermögensaufbau der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zu unterstützen.

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

02 · Vergleich

Welche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen gibt es?

Du kannst vermögenswirksame Leistungen in vier gängige Anlageformen investieren. Welche zu dir passt, hängt von deinem Sparziel, deiner Risikobereitschaft und deinem Einkommen ab.

Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen vier Varianten infrage: der VL-Fondssparplan, der VL-Bausparvertrag, der VL-Banksparplan und die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits. Jede Variante hat unterschiedliche Merkmale bei Rendite, Sicherheit und staatlicher Förderung.

Ein Fondssparplan bietet die Chance auf eine höhere Rendite, bringt aber Kursschwankungen mit sich. Ein Bausparvertrag sichert dich gegen steigende Zinsen ab und ist die häufigste Wahl, wenn du eine Immobilie kaufen möchtest. Ein Banksparplan ist sehr sicher, wird aber nicht staatlich gefördert.

  • Fondssparplan: höchste staatliche Förderung, dafür Risiko durch Aktienmärkte.
  • Bausparvertrag: planbare Zinsen und Anspruch auf ein späteres Darlehen.
  • Banksparplan: sicher und meist kostengünstig, aber ohne Arbeitnehmersparzulage.
  • Baukredittilgung: spart Zinsen bei einer bestehenden Immobilienfinanzierung.
Die vier VL-Anlageformen im Vergleich
FondssparplanBausparvertragBanksparplanBaukredittilgung
Chance auf RenditeHoch, aber mit KursschwankungenNiedrig, dafür planbarNiedrig, aber sicherIndirekt durch gesparte Zinsen
Staatliche FörderungArbeitnehmersparzulage bis 80 Euro pro JahrArbeitnehmersparzulage bis 43 Euro pro Jahr, plus Wohnungsbauprämie möglichKeine ArbeitnehmersparzulageArbeitnehmersparzulage bis 43 Euro pro Jahr
Einkommensgrenze für Förderung40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (Single), 80.000 Euro (Ehepaar)40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (Single), 80.000 Euro (Ehepaar)Keine, da keine Förderung40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (Single), 80.000 Euro (Ehepaar)
RisikoErhöht durch WertschwankungenGering, Zinsen stehen festSehr gering, Einlagensicherung bis 100.000 EuroGering, abhängig vom Kreditvertrag
Geeignet fürLangfristige Sparer mit höherer RisikobereitschaftMenschen, die eine Immobilie kaufen oder modernisieren möchtenSicherheitsorientierte Sparer und Gutverdiener ohne FörderanspruchImmobilienbesitzer mit laufendem Kredit

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert der Ablauf einer VL-Anlage

Der Weg von der Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber bis zur Auszahlung folgt einem klaren Ablauf. So behältst du den Überblick über deine vermögenswirksamen Leistungen.

Zuerst prüfst du, ob dir vermögenswirksame Leistungen zustehen. Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag genügt oft. Steht dort nichts, fragst du am besten direkt bei deiner Personalabteilung nach.

Danach wählst du eine Anlageform und schließt einen Vertrag ab, der als VL-fähig gekennzeichnet ist. Diesen Vertrag meldest du deinem Arbeitgeber. Er überweist die Leistung dann direkt an die Bank, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse.

  • Anspruch im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag prüfen.
  • Passende Anlageform je nach Sparziel und Risikobereitschaft wählen.
  • VL-fähigen Vertrag abschließen und dem Arbeitgeber melden.
  • Arbeitnehmersparzulage über die Steuererklärung beantragen.
01

Anspruch prüfen

Sieh in deinen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung. Steht dort etwas zu vermögenswirksamen Leistungen, hast du Anspruch. Falls nicht, frage bei deiner Personalabteilung nach.

02

Anlageform wählen

Entscheide dich für einen VL-Fondssparplan, VL-Bausparvertrag, VL-Banksparplan oder die Tilgung eines Immobilienkredits. Deine Wahl hängt von deinem Sparziel und deiner Risikobereitschaft ab.

03

VL-Vertrag abschließen

Schließe den gewählten Vertrag bei einer Bank, Sparkasse, Fondsgesellschaft oder Bausparkasse ab. Der Vertrag muss als VL-fähig gekennzeichnet sein.

04

Arbeitgeber informieren

Teile deinem Arbeitgeber die Vertragsdaten mit. Er überweist die vermögenswirksamen Leistungen dann direkt in deinen VL-Vertrag, meist monatlich.

05

Sieben Jahre ansparen

Sechs Jahre lang fließen die Beiträge in deinen Vertrag. Danach folgt ein Jahr Ruhephase ohne Einzahlungen. In dieser Zeit bleibt das Geld angelegt.

06

Förderung beantragen

Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du über deine Steuererklärung. Das Finanzamt prüft dein zu versteuerndes Einkommen und zahlt die Zulage direkt in deinen VL-Vertrag.

07

Über das Geld verfügen

Nach sieben Jahren kannst du frei über das angesparte Guthaben verfügen. Du kannst es auszahlen lassen oder die Anlage fortsetzen.

04 · Was gilt

Arbeitnehmersparzulage: Wann du sie bekommst

Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Ob du sie erhältst, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen und der gewählten Anlageform ab.

Die Arbeitnehmersparzulage ist an bestimmte Anlageformen gebunden. Gefördert werden VL-Fondssparpläne, VL-Bausparverträge und die Tilgung eines Immobilienkredits. Ein VL-Banksparplan erhält keine staatliche Zulage.

Für einen geförderten Fondssparplan muss der Fonds einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent haben. Bausparverträge und die Kredittilgung werden ebenfalls gefördert, wenn dein Einkommen die Grenzen nicht überschreitet. Du kannst die Förderungen für einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag auch kombinieren.

  • Gefördert: VL-Fondssparplan mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil.
  • Gefördert: VL-Bausparvertrag und Tilgung eines Immobilienkredits.
  • Nicht gefördert: VL-Banksparplan, Lebensversicherungen, Genossenschaftssparen.

Wird gefördert

·VL-Fondssparplan mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil
·VL-Bausparvertrag
·Tilgung eines laufenden Immobilienkredits
·Kombination aus Fondssparplan und Bausparvertrag

Wird nicht gefördert

·VL-Banksparplan
·Lebens- und Rentenversicherungen
·Genossenschaftssparen
·Direkte Beteiligungen am Arbeitgeber

05 · Kosten

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt von der Anlageform ab. Der Staat fördert Fondssparpläne stärker als Bausparverträge und die Kredittilgung.

Die Höhe der Zulage hängt von der Anlageform ab. Bei einem VL-Fondssparplan fördert der Staat 20 Prozent der eingezahlten Leistungen, höchstens jedoch 400 Euro pro Jahr. Das ergibt eine maximale Zulage von 80 Euro jährlich.

Für einen VL-Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits beträgt die Förderung 9 Prozent, höchstens auf 470 Euro pro Jahr. Hier sind maximal 43 Euro pro Jahr möglich. Wenn du beide Anlageformen besparst, kannst du die Beträge kombinieren und so auf maximal 123 Euro pro Jahr kommen.

  • Fondssparplan: 20 Prozent Förderung auf maximal 400 Euro Einzahlung pro Jahr.
  • Bausparvertrag oder Kredittilgung: 9 Prozent Förderung auf maximal 470 Euro pro Jahr.
  • Kombination aus beiden: maximale Zulage von 123 Euro pro Jahr.

Maximale staatliche Förderung pro Jahr und Person

VL-Fondssparplan80 EUR
VL-Bausparvertrag43 EUR
Baukredittilgung43 EUR
VL-Banksparplan0 EUR

06 · Was gilt

Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage

Die staatliche Förderung ist an dein zu versteuerndes Einkommen gekoppelt. Dieses steht in deinem Steuerbescheid und kann deutlich unter deinem Bruttoeinkommen liegen.

Dieses Einkommen findest du in deinem Steuerbescheid. Es kann deutlich unter deinem Brutto liegen, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen werden.

Die Grenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 80.000 Euro. Wer darüber liegt, erhält keine Arbeitnehmersparzulage, kann aber weiterhin den Arbeitgeberzuschuss nutzen.

  • Förderung möglich: zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro als Single.
  • Förderung möglich: zu versteuerndes Einkommen bis 80.000 Euro als Ehepaar.
  • Keine Förderung: Einkommen über diesen Grenzen, unabhängig von der Anlageform.

Förderung möglich

·Zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 Euro als Single
·Zu versteuerndes Einkommen bis 80.000 Euro als zusammenveranlagtes Ehepaar
·Beschränkt Steuerpflichtige ohne Einkommensgrenze

Keine Förderung

·Zu versteuerndes Einkommen über 40.000 Euro als Single
·Zu versteuerndes Einkommen über 80.000 Euro als zusammenveranlagtes Ehepaar
·VL-Banksparplan unabhängig vom Einkommen

07 · Im Vertrag

Wohnungs­bauprämie: Zusätzliche Förderung für Bausparer

Neben der Arbeitnehmersparzulage kannst du für einen VL-Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie beantragen. Sie ist eine weitere staatliche Förderung für den Wohnungsbau.

Sie ist eine separate staatliche Förderung für das Sparen auf wohnungswirtschaftliche Zwecke. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro als Single oder 70.000 Euro als Ehepaar nicht übersteigt.

Der Staat fördert 10 Prozent der eingezahlten Beiträge, maximal 70 Euro pro Jahr für Singles und 140 Euro für Ehepaare. Wenn du die Wohnungsbauprämie in Anspruch nimmst, ist das Sparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Dazu zählen Bau, Kauf, Modernisierung oder die Ablösung von Hypothekenschulden.

  • Einkommensgrenze: 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen als Single.
  • Förderhöhe: 10 Prozent der Einzahlungen, maximal 70 Euro pro Jahr.
  • Bindung: Das Guthaben muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Wohnungsbauprämie im Überblick

VoraussetzungBausparvertragDu zahlst regelmäßig in einen Bausparvertrag ein, auch mit vermögenswirksamen Leistungen. Der Vertrag muss wohnungswirtschaftlichen Zwecken dienen.
EinkommensgrenzeFörderungDein zu versteuerndes Einkommen darf 35.000 Euro als Single oder 70.000 Euro als Ehepaar nicht überschreiten.
FörderhöheZulageDer Staat fördert 10 Prozent der eingezahlten Beiträge, maximal 70 Euro pro Jahr für Singles und 140 Euro für Ehepaare.
SperrfristBindungDas Sparguthaben ist bei Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden, wenn der Vertrag ab 2009 geschlossen wurde.

08 · Kosten

Arbeitgeberzuschuss: So viel zahlt dein Chef

Der Arbeitgeberzuschuss ist die Basis der vermögenswirksamen Leistungen. Wie viel du bekommst, hängt von deiner Branche und den tariflichen Regelungen ab.

Der Arbeitgeberzuschuss ist der Betrag, den dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt in den VL-Vertrag einzahlt. Gesetzlich sind bis zu 40 Euro monatlich möglich. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, regelt dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

In der Metall- und Elektroindustrie gelten besondere Regeln. Dort erhalten Vollzeitbeschäftigte altersvorsorgewirksame Leistungen in Höhe von 319,08 Euro pro Jahr. Auszubildende bekommen 159,48 Euro jährlich. Im öffentlichen Dienst sind die Beträge oft niedriger und tariflich festgelegt.

  • Gesetzlicher Rahmen: bis zu 40 Euro monatlich als vermögenswirksame Leistung.
  • Metall- und Elektroindustrie: 319,08 Euro jährlich für Vollzeitbeschäftigte.
  • Ohne Tarifvertrag: Die Höhe ist Verhandlungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber.

Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Gesetzlicher Rahmenbis 40 EUR
Metall- und Elektroindustrie (AVWL)26,59 EUR
Öffentlicher Dienst6,65 EUR
Ohne Tarifvertrag0 bis 40 EUR

09 · Hintergrund

VL-Fondssparplan: So funktioniert die Anlage in Aktienfonds

Ein VL-Fondssparplan investiert deine vermögenswirksamen Leistungen in Investmentfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil. Das bietet Renditechancen, aber auch Kursschwankungen.

Bei einem VL-Fondssparplan fließen deine vermögenswirksamen Leistungen sechs Jahre lang in einen Investmentfonds. Danach ruht der Vertrag bis zum Ende des Kalenderjahres, bevor du die Fondsanteile verkaufen kannst. Der Fonds muss einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent haben, um für VL-Anlagen zugelassen zu sein.

Die staatliche Förderung ist bei Fondssparplänen am höchsten. Du erhältst 20 Prozent der eingezahlten Leistungen, maximal 80 Euro pro Jahr, wenn dein zu versteuerndes Einkommen die Grenzen nicht überschreitet. Beachte jedoch die Kosten des Fonds und das Risiko von Kursschwankungen.

Ein Fondssparplan eignet sich besonders, wenn du langfristig sparen möchtest. Nach Ablauf der sieben Jahre kannst du die Anlage weiterführen, um von weiteren Kursgewinnen zu profitieren. Ein Anschlussvertrag ermöglicht dir, weiterhin den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten.

Bei einem VL-Fondssparplan fließen deine vermögenswirksamen Leistungen sechs Jahre lang in einen Investmentfonds. Danach ruht der Vertrag bis zum Jahresende, bevor du die Fondsanteile verkaufen kannst. Der Fonds muss einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent haben, um für VL-Anlagen zugelassen zu sein.

Die staatliche Förderung ist bei Fondssparplänen am höchsten: 20 Prozent der eingezahlten VL bis 400 Euro pro Jahr, also maximal 80 Euro. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro als Single oder 80.000 Euro als Ehepaar nicht übersteigt.

Beachte die Kosten: Ein VL-Fondssparplan verursacht Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschläge. Das Basisinformationsblatt und die Ex-ante-Kosteninformation helfen dir, Angebote zu vergleichen. Für risikobereite Sparer mit langem Anlagehorizont ist der Fondssparplan die renditestärkste VL-Option.

10 · Hintergrund

VL-Bausparvertrag: Sparen für die eigene Immobilie

Der VL-Bausparvertrag kombiniert Sparen mit einem zinsgünstigen Darlehen. Er ist die häufigste Anlageform für vermögenswirksame Leistungen und eignet sich besonders für angehende Immobilienkäufer.

Mit einem VL-Bausparvertrag sicherst du dir das Recht auf ein späteres Baudarlehen zu festen Konditionen. Das schützt dich vor steigenden Zinsen und gibt dir Planungssicherheit. Die Zinsen für Guthaben und Darlehen stehen von Beginn an fest.

Vermögenswirksame Leistungen fließen mindestens sieben Jahre in den Vertrag. Danach kannst du das Sparguthaben nutzen oder das Darlehen abrufen. Das Darlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, etwa für Bau, Kauf, Modernisierung oder die Ablösung von Hypothekenschulden.

Die staatliche Förderung beträgt 9 Prozent der eingezahlten Leistungen, maximal 43 Euro pro Jahr. Zusätzlich kannst du die Wohnungsbauprämie beantragen, wenn dein Einkommen die Grenzen nicht überschreitet. Beachte, dass ein Bausparvertrag Kosten verursacht, etwa durch die Abschlussgebühr.

Mit einem VL-Bausparvertrag sicherst du dir das Recht auf ein späteres Baudarlehen zu festen Konditionen. Das schützt dich vor steigenden Zinsen und gibt Planungssicherheit. Die Zinsen für Guthaben und Darlehen stehen von Beginn an fest.

Vermögenswirksame Leistungen fließen mindestens sieben Jahre in den Vertrag. Danach kannst du das Sparguthaben nutzen oder das Darlehen abrufen. Das Darlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, etwa für Bau, Kauf, Modernisierung oder die Ablösung von Hypothekenschulden.

Die staatliche Förderung beträgt 9 Prozent der eingezahlten VL bis 470 Euro pro Jahr, also maximal 43 Euro. Zusätzlich kannst du die Wohnungsbauprämie beantragen. Beachte die Abschlussgebühr, die bei Bausparverträgen anfällt.

11 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim VL-Sparen vermeiden

Viele Arbeitnehmer verschenken Förderung oder treffen die falsche Anlageentscheidung. Diese Fehler solltest du bei vermögenswirksamen Leistungen vermeiden.

Viele Arbeitnehmer verschenken Förderung, weil sie ihren Anspruch nicht kennen. Ein Blick in den Tarifvertrag oder eine Nachfrage bei der Personalabteilung klärt, ob dir vermögenswirksame Leistungen zustehen. Wer nicht fragt, lässt unter Umständen monatlich Geld liegen.

Ein weiterer Fehler ist die Wahl eines Banksparplans, obwohl ein Fondssparplan oder Bausparvertrag möglich wäre. Der Banksparplan bringt keine Arbeitnehmersparzulage. Auch die Einkommensgrenze wird oft falsch eingeschätzt: Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Brutto, daher beantragen viele die Zulage nicht, obwohl sie Anspruch hätten.

  • VL-Anspruch nicht prüfen: Viele wissen nicht, dass ihnen Leistungen zustehen.
  • Falsche Anlageform wählen: Ein Banksparplan bringt keine staatliche Förderung.
  • Arbeitnehmersparzulage nicht beantragen: Die Zulage gibt es nur über die Steuererklärung.

Typische Fehler im Umgang mit vermögenswirksamen Leistungen

·VL-Anspruch nicht prüfen: Viele wissen nicht, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen, weil sie nie in den Tarifvertrag geschaut haben.
·Falsche Anlageform wählen: Ein Banksparplan bringt keine staatliche Förderung, obwohl ein Fondssparplan oder Bausparvertrag möglich wäre.
·Einkommensgrenze falsch einschätzen: Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Bruttoeinkommen, viele überschätzen ihr Einkommen und beantragen die Zulage nicht.
·Arbeitnehmersparzulage nicht beantragen: Die Zulage wird nur über die Steuererklärung ausgezahlt, wer sie vergisst, verschenkt bis zu 80 Euro pro Jahr.
·VL-Vertrag nach sieben Jahren vergessen: Ohne Anschlussvertrag endet der Arbeitgeberzuschuss, wenn du dich nicht rechtzeitig kümmerst.

Häufige Fragen

Fragen zu Vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt

Investieren

Mehr zu Investieren

betriebliche AltersvorsorgeETF einfach erklärtESG ETF einfach erklärtVermoegenswirksame LeistungenVermoegenswirksame Leistungen fuer Anfaenger

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026