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Vermögenswirksame Leistungen: So funktioniert die staatliche Förderung für dein Gehalt

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Geldzahlung deines Arbeitgebers, die direkt in einen Sparvertrag fließt. Unter bestimmten Einkommensgrenzen legt der Staat mit Arbeitnehmersparzulage und Wohnungs­bauprämie noch etwas obendrauf.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich in einen VL-Vertrag ein, wenn Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag das vorsehen.
  • Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bis zu 80 Euro pro Jahr für Fondssparpläne und bis zu 43 Euro für Bausparverträge.
  • Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (80.000 Euro bei Verheirateten).
  • Die Laufzeit eines VL-Vertrags beträgt in der Regel sieben Jahre, bei Bausparverträgen oft länger.

01 · Grundlagen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Sie sind Teil des Arbeitslohns und werden direkt in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform eingezahlt.

Die gesetzliche Grundlage für diese Zahlungen ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Es legt fest, in welche Anlageformen das Geld fließen darf und wer gefördert wird. Neben Angestellten und Auszubildenden können auch Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen und Soldaten vermögenswirksame Leistungen erhalten.

Du wählst die Anlageform in der Regel selbst aus. Gängig sind Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits. Auch Genossenschaftssparen, Lebens- und Rentenversicherungen sowie direkte Beteiligungen am Arbeitgeber sind möglich.

Die Laufzeit beträgt meist sieben Jahre. Bei Bausparverträgen kann sie länger sein, weil du erst nach der Zuteilungsreife über das Darlehen verfügen kannst.

Kurz erklärt

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Geldbeträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in eine gesetzlich festgelegte Anlageform einzahlt. Die Grundlage dafür ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Arbeitnehmer wählen die Anlageform selbst. Gängige Formen sind VL-Banksparplan, VL-Fondssparplan, VL-Bausparvertrag und Baukredittilgung.

02 · Vergleich

Welche Anlageformen gibt es für VL?

Du kannst deine vermögenswirksamen Leistungen in verschiedene Sparformen fließen lassen. Die Wahl hängt von deiner Risikobereitschaft und deinem Ziel ab, etwa Vermögensaufbau oder Immobilienfinanzierung.

Der VL-Banksparplan ist die sicherste Variante. Du zahlst sechs Jahre lang ein, danach ruht der Vertrag bis zum Jahresende. Das Guthaben ist über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person und Institut geschützt, eine staatliche Zulage gibt es für diese Sparform aber nicht.

Beim VL-Fondssparplan fließt dein Geld sechs Jahre lang in einen Investmentfonds. Voraussetzung für die Förderung ist ein Aktienanteil von mindestens 60 Prozent. Das bringt Chancen auf höhere Renditen, aber auch das Risiko von Wertschwankungen.

Der VL-Bausparvertrag kombiniert Sparen mit einem zweckgebundenen Darlehen. Die Zinsen für Guthaben und Darlehen stehen von Beginn an fest. Du besparst ihn mindestens sieben Jahre und kannst anschließend das Guthaben nutzen oder ein Baudarlehen abrufen.

  • Der Banksparplan eignet sich, wenn du eine sichere Anlage ohne Kapitalverluste bevorzugst.
  • Der Fondssparplan ist für dich interessant, wenn du mit Aktien langfristig mehr Rendite erzielen willst.
  • Der Bausparvertrag passt, wenn du später eine Immobilie kaufen oder modernisieren möchtest.
Die gängigen VL-Anlageformen im Vergleich
VL-BanksparplanVL-FondssparplanVL-Bausparvertrag
Ansparphase6 Jahre Einzahlung, danach Ruhephase bis zum Jahresende6 Jahre Einzahlung, danach Ruhephase bis zum JahresendeMindestens 7 Jahre
RisikoSehr gering, Einlagensicherung bis 100.000 EuroWertschwankungen möglich, Chance auf höhere RenditeGering, feste Zinsen für Guthaben und Darlehen
ArbeitnehmersparzulageNeinJa, 20 Prozent auf max. 400 Euro pro JahrJa, 9 Prozent auf max. 470 Euro pro Jahr
Wohnungs­bauprämieNeinNeinJa, 10 Prozent auf max. 700 Euro eigene Einzahlungen pro Jahr
KostenKeine Abschluss- oder KontoführungsgebührenKosten für Fonds, Basisinformationsblatt beachtenAbschlussgebühr üblich

03 · Was gilt

Arbeitgeberzuschuss: So viel zahlt dein Arbeitgeber

Ob und wie viel dein Arbeitgeber zahlt, hängt von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ab. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf VL gibt es nicht.

Die Höhe der Zahlung hängt von deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Viele Arbeitgeber zahlen pauschal 40 Euro im Monat, manche weniger. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Summe hast du nicht.

Wenn dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro zahlt, kannst du die Differenz per Gehaltsumwandlung ausgleichen. Du vereinbarst dann, dass ein Teil deines Bruttogehalts zusätzlich in den VL-Vertrag fließt. So erreichst du den maximalen Betrag von 40 Euro monatlich.

Für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen und Soldaten gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung. Selbstständige und Freiberufler können keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten, weil ihnen der Arbeitgeber als Zahler fehlt.

  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auf eine VL-Regelung.
  • Frage in der Personalabteilung nach, ob und wie viel dein Arbeitgeber zahlt.
  • Vereinbare bei Bedarf eine Gehaltsumwandlung, um auf 40 Euro monatlich zu kommen.

VL-Zahlung möglich

·Dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sieht VL vor
·Du bist Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin oder Soldat (gesetzliche Grundlage)
·Du vereinbarst eine Gehaltsumwandlung: Ein Teil deines Gehalts wird VL-wirksam angelegt

Keine VL-Zahlung

·Dein Arbeitgeber bietet keine VL an und du wandelst kein Gehalt um
·Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig
·Dein Arbeitsverhältnis endet vor der Auszahlung

04 · Kosten

Arbeitnehmersparzulage: Diese Einkommensgrenzen gelten

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Zulage, die du zusätzlich zu den VL deines Arbeitgebers erhältst. Sie ist an dein zu versteuerndes Einkommen und die gewählte Anlageform gebunden.

Die staatliche Zulage erhältst du nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr 40.000 Euro nicht übersteigt. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 80.000 Euro. Die Zulage wird auf Antrag über deine Steuererklärung gewährt.

Für einen VL-Fondssparplan fördert der Staat 20 Prozent der eingezahlten Leistungen, maximal 400 Euro pro Jahr. Das ergibt eine Zulage von bis zu 80 Euro jährlich. Für Bausparverträge und die Tilgung von Baukrediten gibt es 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, also maximal 43 Euro pro Jahr.

Beide Fördersätze lassen sich kombinieren. Du kannst also gleichzeitig einen Fondssparplan mit 400 Euro und einen Bausparvertrag mit 470 Euro fördern lassen. Die maximale Arbeitnehmersparzulage beträgt dann 123 Euro pro Jahr, bei Verheirateten 246 Euro.

Maximale Arbeitnehmersparzulage pro Jahr

Fondssparplan (20 % auf max. 400 EUR)80 EUR
Bausparvertrag (9 % auf max. 470 EUR)43 EUR
Kombination Fondssparplan + Bausparvertrag123 EUR

05 · Was gilt

Bausparen mit VL: Wohnungs­bauprämie kombinieren

Ein VL-Bausparvertrag kombiniert Sparen mit einem zweckgebundenen Darlehen. Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage kannst du die Wohnungsbauprämie beantragen, wenn du bestimmte Einkommensgrenzen einhältst.

Sie beträgt 10 Prozent auf deine eigenen Sparleistungen bis 700 Euro pro Jahr, also maximal 70 Euro. Voraussetzung ist, dass du mindestens 50 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln einzahlst, zusätzlich zu den VL.

Dein zu versteuerndes Einkommen darf für die Wohnungsbauprämie 35.000 Euro nicht übersteigen. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 70.000 Euro. Die Prämie wird nur für Bausparverträge gewährt, nicht für Banksparpläne oder Fondssparpläne.

Das Sparguthaben aus einem Bausparvertrag ist nicht zweckgebunden, wenn du keine Wohnungsbauprämie beantragst. Das Darlehen darfst du dagegen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen, etwa für Kauf, Bau, Modernisierung oder die Ablösung von Hypothekenschulden.

Anspruch auf Wohnungsbauprämie

·Du besparst einen Bausparvertrag
·Du zahlst mindestens 50 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ein (zusätzlich zu VL)
·Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 35.000 Euro (70.000 Euro bei Verheirateten)

Kein Anspruch

·Dein zu versteuerndes Einkommen liegt über 35.000 Euro (70.000 Euro bei Verheirateten)
·Du nutzt einen VL-Banksparplan oder VL-Fondssparplan
·Du zahlst weniger als 50 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ein

06 · Im Vertrag

Das Fünfte Vermögens­bildungs­gesetz: Was steht darin?

Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz regelt, welche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen zugelassen sind und wer Anspruch auf staatliche Förderung hat.

Das Gesetz legt fest, welche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen zugelassen sind. Dazu zählen Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge, die Tilgung von Baukrediten, Genossenschaftssparen, Lebens- und Rentenversicherungen sowie direkte Beteiligungen am Arbeitgeber.

Für Fondssparpläne schreibt das Gesetz einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent vor. Nur dann ist der Fonds für die Arbeitnehmersparzulage förderfähig. Die Laufzeit eines VL-Vertrags beträgt in der Regel sieben Jahre, bei Bausparverträgen kann sie länger sein.

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage sind ebenfalls im Gesetz verankert. Sie liegen bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.

Wichtige Regelungen im Überblick

AnlageformenZulassungZugelassen sind Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge, Baukredittilgung, Genossenschaftssparen, Lebens- und Rentenversicherungen sowie direkte Beteiligungen am Arbeitgeber.
FondsvoraussetzungAktienanteilEin VL-Fondssparplan muss einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent haben, um förderfähig zu sein.
LaufzeitSperrfristDie Laufzeit beträgt meist sieben Jahre. Bei Bausparverträgen kann sie länger sein, da die Zuteilungsreife abgewartet werden muss.
EinkommensgrenzenFörderungDie Arbeitnehmersparzulage ist an ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro (80.000 Euro bei Verheirateten) gebunden.

07 · Checkliste

Förderfähige Aktienfonds: Diese Kriterien müssen Fonds erfüllen

Nicht jeder Investmentfonds ist für vermögenswirksame Leistungen zugelassen. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz stellt klare Anforderungen an die Zusammensetzung.

Nicht jeder Investmentfonds kommt für einen VL-Fondssparplan infrage. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz verlangt einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent. Nur dann ist der Fonds für die Arbeitnehmersparzulage zugelassen.

Vor dem Abschluss erhältst du ein Basisinformationsblatt und eine Ex-ante-Kosteninformation. Diese Unterlagen helfen dir, Angebote nach Risiken und Kosten zu vergleichen. Nutze sie, bevor du dich für einen Fonds entscheidest.

  • Der Fonds muss einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent aufweisen.
  • Der Fonds muss als VL-fähig zugelassen sein.
  • Die Anlage erfolgt über einen VL-Fondssparplan mit sechs Jahren Ansparphase.
  • Basisinformationsblatt und Ex-ante-Kosteninformation müssen vor Vertragsabschluss vorliegen.

Kriterien für förderfähige Aktienfonds

01

Der Fonds muss einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent aufweisen.

02

Der Fonds muss als VL-fähig zugelassen sein.

03

Die Anlage erfolgt über einen VL-Fondssparplan mit sechs Jahren Ansparphase.

04

Das Basisinformationsblatt und die Ex-ante-Kosteninformation müssen vor Vertragsabschluss vorliegen.

08 · Schritt für Schritt

Fondssparen mit VL: Ablauf und Kosten

Beim VL-Fondssparplan fließen deine vermögenswirksamen Leistungen sechs Jahre lang in einen Investmentfonds. Danach ruht der Vertrag bis zum Jahresende, bevor du die Anteile verkaufen kannst.

Du wählst einen förderfähigen Aktienfonds und schließt einen VL-Fondssparplan ab. Dein Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt in den Vertrag. Per Gehaltsumwandlung kannst du auf bis zu 40 Euro monatlich aufstocken.

Über sechs Jahre werden die Leistungen in Fondsanteile investiert. Die Wertentwicklung hängt vom Aktienmarkt ab und kann schwanken. Danach ruht der Vertrag ohne weitere Einzahlungen bis zum Ende des Kalenderjahres.

Ein VL-Fondssparplan verursacht Kosten, etwa für Verwaltung und Fondsmanagement. Die genaue Höhe steht im Basisinformationsblatt und in der Ex-ante-Kosteninformation. Vergleiche diese Kosten, bevor du dich festlegst.

  • Schließe einen VL-Fondssparplan mit einem förderfähigen Aktienfonds ab.
  • Lass die VL sechs Jahre lang direkt vom Arbeitgeber einzahlen.
  • Warte die Ruhephase bis zum Jahresende ab, bevor du die Anteile verkaufst.
01

VL-Vertrag abschließen

Du wählst einen förderfähigen Aktienfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil und schließt einen VL-Fondssparplan ab.

02

Arbeitgeber zahlt ein

Dein Arbeitgeber überweist die VL direkt in den Fondssparplan. Du kannst per Gehaltsumwandlung auf bis zu 40 Euro monatlich aufstocken.

03

Sechs Jahre Ansparphase

Über sechs Jahre werden die VL in Fondsanteile investiert. Die Wertentwicklung hängt vom Aktienmarkt ab.

04

Ruhephase bis Jahresende

Nach sechs Jahren ruht der Vertrag ohne weitere Einzahlungen bis zum Ende des Kalenderjahres.

05

Fondsanteile verkaufen

Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du die Fondsanteile verkaufen. Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim VL-Sparen vermeiden

Viele Arbeitnehmer verschenken Förderung, weil sie Fristen versäumen oder die falsche Anlageform wählen. Diese Fehler solltest du kennen.

Ein häufiger Fehler ist, die Arbeitnehmersparzulage nicht in der Steuererklärung zu beantragen. Die Zulage wird nur auf Antrag gewährt. Ohne Antrag verfällt dein Anspruch, auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.

Viele wählen einen VL-Banksparplan und erwarten staatliche Förderung. Banksparpläne sind jedoch nicht zulagefähig. Wenn du die Arbeitnehmersparzulage willst, brauchst du einen Fondssparplan, Bausparvertrag oder eine Baukredittilgung.

Kündigst du den VL-Vertrag vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist, musst du erhaltene Zulagen zurückzahlen. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel solltest du den neuen Arbeitgeber über den bestehenden Vertrag informieren, damit die Zahlungen weiterlaufen.

  • Beantrage die Arbeitnehmersparzulage in deiner Steuererklärung.
  • Wähle eine zulagefähige Anlageform, wenn du staatliche Förderung willst.
  • Halte die siebenjährige Sperrfrist ein, um Zulagen nicht zu verlieren.
  • Prüfe deinen Tarifvertrag auf eine VL-Regelung, bevor du verzichtest.

Häufige Fehler im Umgang mit VL

·Du beantragst die Arbeitnehmersparzulage nicht in deiner Steuererklärung. Die Zulage wird nur auf Antrag gewährt.
·Du wählst einen VL-Banksparplan und erwartest staatliche Förderung. Banksparpläne sind nicht zulagefähig.
·Du kündigst den VL-Vertrag vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist. Dann musst du erhaltene Zulagen zurückzahlen.
·Du prüfst nicht, ob dein Tarifvertrag VL vorsieht. Viele Beschäftigte wissen nicht, dass ihnen VL zustehen.
·Du vergisst, bei einem Arbeitgeberwechsel den neuen Arbeitgeber über den bestehenden VL-Vertrag zu informieren.

10 · Hintergrund

Laufzeit und Auszahlung: Wann du an dein Geld kommst

Die Laufzeit eines VL-Vertrags ist gesetzlich geregelt. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kannst du über das angesparte Guthaben frei verfügen.

Die Laufzeit eines VL-Vertrags beträgt in der Regel sieben Jahre. In den ersten sechs Jahren zahlst du ein, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Bei Bausparverträgen kann die Laufzeit länger sein, weil du erst nach Zuteilungsreife über das Darlehen verfügen kannst.

Nach Ablauf der Sperrfrist erhältst du das angesparte Guthaben samt Zinsen und gegebenenfalls Bonus. Bei Fondssparplänen verkaufst du die Fondsanteile. Gewinne aus Aktienfonds sind zu 30 Prozent teilfreigestellt, der Rest unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Wenn du die Arbeitnehmersparzulage erhalten hast, wird sie zusammen mit dem Guthaben ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass du die Sperrfrist eingehalten und die Zulage beantragt hast. Danach kannst du frei über das Geld verfügen.

Die Laufzeit eines VL-Vertrags beträgt in der Regel sieben Jahre. In den ersten sechs Jahren zahlst du ein, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Bei Bausparverträgen kann die Laufzeit länger sein, da du erst nach Zuteilungsreife über das Darlehen verfügen kannst.

Nach Ablauf der Sperrfrist erhältst du das angesparte Guthaben samt Zinsen und gegebenenfalls Bonus. Bei Fondssparplänen verkaufst du die Fondsanteile. Gewinne aus Aktienfonds sind zu 30 Prozent teilfreigestellt, der Rest unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Wenn du die Arbeitnehmersparzulage erhalten hast, musst du den Vertrag bis zum Ende der Sperrfrist führen. Bei vorzeitiger Kündigung fordert das Finanzamt die Zulagen zurück.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026