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Sparplan Freistellungsauftrag: So richtest du den Steuerfreibetrag für deine ETF-Erträge ein
Mit einem Freistellungsauftrag für deinen Sparplan stellst du Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungsteuer frei. So verhinderst du, dass deine Bank auf Dividenden und Kursgewinne automatisch Steuern abführt.
11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr.
- Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag 25 Prozent Abgeltungsteuer ab.
- Du kannst den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen, darfst insgesamt aber 1000 Euro nicht überschreiten.
- Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer holst du dir über die Steuererklärung zurück.
01 · Grundlagen
Was ist ein Freistellungsauftrag beim Sparplan?
Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du bei deinem Kreditinstitut einreichst, um Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungsteuer zu befreien. Er wirkt wie ein Schalter, der deiner Bank sagt, bis zu welcher Höhe sie keine Steuern einbehalten soll.
Für deinen Sparplan bedeutet das: Solange deine Kapitalerträge im Jahr unter dem freigestellten Betrag liegen, zahlst du keine Abgeltungsteuer. Ohne diesen Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 2000 Euro. Du kannst den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Bank, Sparkasse oder deinem Broker einrichten.
Die rechtliche Grundlage findest du im Einkommensteuergesetz in den Paragrafen 44a und 20 EStG. Dort ist geregelt, dass keine Steuern abgezogen werden, wenn deine gesamten Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.
Für deinen ETF-Sparplan heißt das konkret: Dividenden, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne bleiben bis zur freigestellten Summe steuerfrei. Du musst den Auftrag nur einmal pro Institut erteilen, er gilt dann für alle Konten und Depots bei dieser Bank.
Kurz erklärt
Freistellungsauftrag für den Sparplan
Ein Auftrag an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge aus deinem Sparplan bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auszuzahlen.
Ohne diesen Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
02 · Was gilt
Welche Kapitalerträge deckt der Freistellungsauftrag ab?
Nicht nur Zinsen zählen zu den Kapitalerträgen. Für Sparplan-Nutzer sind vor allem Dividenden, Ausschüttungen von ETFs und realisierte Kursgewinne relevant.
Nicht nur Zinsen zählen zu den Kapitalerträgen. Für Sparplan-Nutzer sind vor allem Dividenden, Ausschüttungen von ETFs und realisierte Kursgewinne relevant.
Zu den Kapitalerträgen im Sinne des Sparer-Pauschbetrags gehören Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen von ETFs und Fonds sowie realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs zählt dazu.
Nicht unter den Freistellungsauftrag fallen dagegen Einzahlungen in den Sparplan selbst, Rückzahlungen aus dem Sparplan ohne Gewinnanteil, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit.
Für deinen Sparplan bedeutet das: Nur der Ertragsteil wird steuerlich berücksichtigt, nicht deine Sparrate. Wenn du also monatlich 100 Euro in einen ETF-Sparplan einzahlst, zählt nicht die Sparrate, sondern nur die Dividenden, Ausschüttungen oder Kursgewinne, die daraus entstehen.
Bei thesaurierenden ETFs wird die Vorabpauschale als Kapitalertrag behandelt. Sie kann ebenfalls über den Freistellungsauftrag bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei gestellt werden.
Zählt dazu
Zählt nicht dazu
03 · Schritt für Schritt
So richtest du den Freistellungsauftrag für deinen Sparplan ein
Die Einrichtung dauert meist nur wenige Minuten und erfolgt direkt im Online-Banking oder in der App deines Brokers. Du benötigst deine Steueridentifikationsnummer.
Du benötigst deine Steueridentifikationsnummer.
Ohne deine Steuer-ID darf die Bank den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen und führt die Abgeltungsteuer automatisch ans Finanzamt ab. Die Steuer-ID findest du auf deinem letzten Steuerbescheid oder in deinen Unterlagen vom Finanzamt.
Bei den meisten Banken und Brokern findest du den Freistellungsauftrag in den Einstellungen unter Steuerdaten. Ein Ausdruck oder eine Unterschrift ist in der Regel nicht nötig, du kannst den Auftrag online abschließen.
Du kannst jeden Betrag bis 1000 Euro pro Person eintragen. Schätze deine erwarteten Kapitalerträge aus dem Sparplan und setze den Betrag entsprechend an. Bei einem ausschüttenden ETF mit 2 Prozent Dividendenrendite brauchst du etwa 50.000 Euro Depotwert, um auf 1000 Euro Ausschüttungen zu kommen.
Der Freistellungsauftrag gilt bis auf Widerruf. Du kannst ihn jederzeit ändern, wenn sich deine Erträge verändern oder du dein Depot wechselst.
Steueridentifikationsnummer bereithalten
Ohne deine Steuer-ID darf die Bank den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen und führt die Abgeltungsteuer automatisch ans Finanzamt ab.
Formular im Kundenbereich öffnen
Bei den meisten Banken und Brokern findest du den Freistellungsauftrag in den Einstellungen unter Steuerdaten. Ein Ausdruck oder eine Unterschrift ist in der Regel nicht nötig.
Höhe des Freibetrags festlegen
Du kannst jeden Betrag bis 1000 Euro pro Person eintragen. Schätze deine erwarteten Kapitalerträge aus dem Sparplan und setze den Betrag entsprechend an.
Gültigkeit prüfen
Ein Freistellungsauftrag gilt bis auf Widerruf. Du kannst ihn jederzeit ändern, erhöhen, senken oder löschen.
04 · Vergleich
Freistellungsauftrag bei mehreren Banken: So verteilst du den Freibetrag
Hast du mehrere Depots oder Konten, kannst du den Sparer-Pauschbetrag aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen persönlichen Freibetrag nicht überschreitet.
Bei einem Kreditinstitut reicht ein Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots. Bei mehreren Instituten erteilst du pro Bank einen eigenen Auftrag und weist jedem einen Teilbetrag zu.
Die maximale Höhe liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Zusammengerechnet dürfen alle deine Freistellungsaufträge diesen Betrag nicht überschreiten. Die Finanzverwaltung gleicht die Daten ab und filtert überhöhte Aufträge heraus.
Wiederholte Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Schätze deine Erträge je Bank und verteile die Teilbeträge sorgfältig, um den Freibetrag optimal zu nutzen.
Wenn du zum Beispiel bei zwei Brokern jeweils ein Depot hast und bei beiden ähnliche Erträge erwartest, kannst du jedem Institut 500 Euro zuweisen. Ändern sich deine Erträge, passt du die Beträge einfach an.
| Ein Kreditinstitut | Mehrere Kreditinstitute | |
|---|---|---|
| Maximale Höhe des Freistellungsauftrags | 1000 Euro pro Person | Summe aller Aufträge maximal 1000 Euro pro Person |
| Anzahl der Formulare | Ein Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots | Ein Freistellungsauftrag pro Institut |
| Kontrolle durch das Finanzamt | Keine besondere Prüfung bei korrekter Höhe | Datenabgleich der Finanzverwaltung, Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden |
05 · Kosten
Was passiert, wenn deine Kapitalerträge den Freistellungsauftrag übersteigen?
Der Sparer-Pauschbetrag deckt nur einen Teil deiner Erträge ab. Alles darüber hinaus wird automatisch besteuert, ohne dass du aktiv werden musst.
Sind deine Kapitalerträge höher als der freigestellte Betrag, führt die Bank vom übersteigenden Teil 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Die Kirchensteuer liegt je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt sich ein Steuersatz von 26,38 Prozent auf den übersteigenden Betrag.
Hast du gar keinen Freistellungsauftrag erteilt, gilt der Steuerabzug ab dem ersten Euro Kapitalertrag bei der jeweiligen Bank. Das gilt auch für kleine Beträge, etwa Zinsen auf dem Tagesgeldkonto.
Für deinen Sparplan heißt das: Sobald deine Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen, wird die Steuer automatisch einbehalten. Du musst dich um nichts kümmern, die Bank führt die Steuer direkt ab.
Steuerabzug auf Kapitalerträge oberhalb des Freistellungsauftrags
06 · Vergleich
Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Was passt zu dir?
Für bestimmte Personengruppen kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoller sein als ein Freistellungsauftrag. Sie befreit Kapitalerträge vollständig vom Steuerabzug.
Sie befreit Kapitalerträge vollständig vom Steuerabzug.
Der Freistellungsauftrag stellt Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung dagegen befreit alle Kapitalerträge vom Steuerabzug, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Im Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Als Studierende oder Studierender mit geringem Einkommen kannst du beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen und bei deiner Bank vorlegen.
Die NV-Bescheinigung ist drei Jahre gültig. Ändern sich deine Einkommensverhältnisse, musst du das dem Finanzamt mitteilen. Sie ist vor allem für Kinder, Studierende und Rentner mit geringem Einkommen interessant.
Für die meisten Sparer mit Kapitalerträgen bis 1000 Euro reicht der Freistellungsauftrag aus. Die NV-Bescheinigung lohnt sich, wenn deine gesamten Einkünfte inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag bleiben.
| Freistellungsauftrag | Nichtveranlagungs-Bescheinigung | |
|---|---|---|
| Steuerfreier Betrag | Bis 1000 Euro pro Person und Jahr | Alle Kapitalerträge, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt |
| Beantragung | Direkt bei der Bank oder dem Broker | Beim Finanzamt, Vorlage bei der Bank |
| Gültigkeit | Bis auf Widerruf | Drei Jahre |
| Geeignet für | Alle Sparer mit Kapitalerträgen bis 1000 Euro | Kinder, Studierende, Rentner mit geringem Einkommen |
07 · Was gilt
Thesaurierende und ausschüttende ETFs: Unterschiede beim Freistellungsauftrag
Die Art deines ETFs beeinflusst, wie der Sparer-Pauschbetrag genutzt wird. Bei thesaurierenden ETFs greift die Vorabpauschale, bei ausschüttenden die Dividende.
Bei ausschüttenden ETFs werden Dividenden regelmäßig ausgezahlt. Der Freistellungsauftrag wird direkt auf diese Ausschüttungen angewendet, der Sparer-Pauschbetrag ist einfacher planbar. Die Ausschüttungen bleiben bis 1000 Euro pro Person steuerfrei.
Bei thesaurierenden ETFs werden Erträge automatisch reinvestiert. Die Besteuerung erfolgt über die Vorabpauschale, auf die der Freistellungsauftrag bis zum Sparer-Pauschbetrag angewendet wird. Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert.
Für deinen Sparplan bedeutet das: Mit einem ausschüttenden ETF kannst du den Freibetrag leichter ausnutzen, weil du die Ausschüttungen direkt siehst. Bei einem thesaurierenden ETF läuft die Steuer über die Vorabpauschale, die oft niedriger ausfällt.
Du kannst auch beide ETF-Typen kombinieren, um den Sparer-Pauschbetrag gezielt zu nutzen. Der Aufwand dafür ist jedoch nicht immer gerechtfertigt, wie verschiedene Berechnungen zeigen.
Ausschüttender ETF
Thesaurierender ETF
08 · Checkliste
Freistellungsauftrag für Kinder: Eigener Sparer-Pauschbetrag möglich
Auch Minderjährige haben Anspruch auf den vollen Sparer-Pauschbetrag. Eltern können für jedes Kind einen eigenen Freistellungsauftrag einrichten.
Für Konten und Depots Minderjähriger können Eltern einen Freistellungsauftrag bis 1000 Euro pro Kind und Jahr stellen. Alle gesetzlichen Vertreter müssen unterschreiben.
Kapitalerträge des Kindes zählen nicht in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern. Das gilt generell, unabhängig davon, wer das Konto verwaltet.
Für Kinder ist oft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoller, da sie alle Kapitalerträge steuerfrei stellt, auch die über 1000 Euro hinaus. Das lohnt sich, wenn das zu versteuernde Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt.
Du solltest das Konto oder Depot deines Kindes nicht dazu nutzen, dein eigenes Geld dort zu parken, um Steuern zu sparen. Alles, was auf dem Konto liegt, gehört rechtlich deinem Kind.
Voraussetzungen für den Freistellungsauftrag eines Kindes
Alle gesetzlichen Vertreter müssen unterschreiben
Der Freistellungsauftrag gilt bis 1000 Euro pro Kind und Jahr
Kapitalerträge des Kindes zählen nicht in den Sparer-Pauschbetrag der Eltern
Für Kinder ist oft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoller, da sie alle Kapitalerträge steuerfrei stellt
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler beim Freistellungsauftrag für den Sparplan
Kleine Fehler können dazu führen, dass du Steuern zahlst, obwohl dein Freibetrag nicht ausgeschöpft ist. Diese Punkte solltest du prüfen.
Diese Punkte solltest du prüfen.
Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag einzurichten. Dann führt die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab, auch wenn deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
Ein weiterer Fehler ist, die Summe über 1000 Euro zu verteilen. Überschreitungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Prüfe daher regelmäßig, ob deine Freistellungsaufträge in der Summe den Freibetrag nicht übersteigen.
Vergisst du deine Steueridentifikationsnummer, darf die Bank den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen. Ohne Steuer-ID wird die Abgeltungsteuer automatisch einbehalten.
Passe deinen Freistellungsauftrag jährlich an, wenn sich deine Erträge verändern. Bedenke auch Tagesgeldkonten und Festgelder, für die der Sparer-Pauschbetrag ebenfalls gilt.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
10 · Hintergrund
Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Steuererklärung zurückholen
Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag eingerichtet, ist das Geld nicht verloren. Die Steuererklärung ist der Weg, um zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückzubekommen.
Wenn deine Bank Abgeltungsteuer einbehalten hat, obwohl deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro lagen, kannst du dir die Steuer über die Anlage KAP der Steuererklärung erstatten lassen.
Das Finanzamt prüft dann, ob deine Kapitalerträge insgesamt den Sparer-Pauschbetrag überschritten haben. Ist das nicht der Fall, bekommst du die einbehaltene Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer zurück.
Auch wenn du mehrere Banken hast und die Summe deiner Freistellungsaufträge unter 1000 Euro lag, aber eine Bank dennoch Steuern einbehalten hat, kannst du die Erstattung beantragen. Die Steuererklärung gleicht alle Kapitalerträge über alle Institute hinweg aus.
Für Studierende lohnt sich die Steuererklärung oft doppelt: Du holst dir zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück und kannst gleichzeitig Werbungskosten oder Studienkosten geltend machen.
Wenn deine Bank Abgeltungsteuer einbehalten hat, obwohl deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro lagen, kannst du dir die Steuer über die Anlage KAP der Steuererklärung erstatten lassen.
Das Finanzamt prüft dann, ob deine Kapitalerträge insgesamt den Sparer-Pauschbetrag überschritten haben. Ist das nicht der Fall, bekommst du die einbehaltene Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer zurück.
Auch wenn du mehrere Banken hast und die Summe deiner Freistellungsaufträge unter 1000 Euro lag, aber eine Bank dennoch Steuern einbehalten hat, lohnt sich die Steuererklärung. Du gibst einfach alle Kapitalerträge und die bereits genutzten Freistellungsaufträge an.
11 · Im Vertrag
Rechtliche Grundlagen: Das steht im Einkommensteuergesetz
Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag sind im Einkommensteuergesetz geregelt. Die wichtigsten Paragrafen findest du hier.
Die wichtigsten Paragrafen findest du hier.
Paragraf 20 EStG definiert, welche Einkünfte zu den Kapitaleinkünften zählen. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften.
Paragraf 44a EStG regelt die Voraussetzungen für den Freistellungsauftrag und den Sparer-Pauschbetrag. Dort ist festgelegt, dass keine Steuern abgezogen werden, wenn deine gesamten Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.
Paragraf 43a EStG legt den Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge fest. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer ergibt sich der Steuersatz, den die Bank automatisch einbehält.
Für dich als Sparplan-Nutzerin bedeutet das: Die Regeln sind bundesweit einheitlich. Du musst keine Besonderheiten je nach Bundesland beachten, außer bei der Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent beträgt.
Relevante Regelungen im EStG
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