ETF Sparplan Freistellungsauftrag: So sparst du ab dem ersten Euro Steuern
Du besparst einen ETF und fragst dich, was es mit dem Freistellungsauftrag auf sich hat? Ohne ihn zahlst du ab dem ersten Gewinn Steuern, die du dir eigentlich zurückholen müsstest. Wir zeigen dir, wie du ihn in wenigen Minuten einrichtest und dauerhaft Steuern sparst.
Warum dich das Thema direkt betrifft: Dein Geld und das Finanzamt
Wenn du einen ETF Sparplan besparst, kaufst du regelmäßig Anteile an einem Fonds. Dieser Fonds investiert in viele verschiedene Unternehmen. Steigt der Wert dieser Unternehmen, steigt auch der Wert deiner ETF-Anteile. Verkaufst du Anteile mit Gewinn, freut sich das Finanzamt und will einen Teil davon haben. Das ist die Abgeltungsteuer, die auf deine Kapitalerträge anfällt.
Doch der Staat gibt dir jedes Jahr einen Freibetrag, den du komplett steuerfrei behalten darfst. Dieser heißt Sparerpauschbetrag. Er liegt für jede Person bei 1.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Erwirtschaften deine Geldanlagen Gewinne bis zu dieser Höhe, musst du darauf keine Steuern zahlen. Das gilt für Zinsen, Dividenden und eben auch für Kursgewinne aus deinem ETF Sparplan.
Damit deine Bank weiß, dass sie für dich bis zu diesem Betrag keine Steuern abführen soll, musst du ihr einen Auftrag geben. Genau das ist der Freistellungsauftrag. Ohne diesen Auftrag geht die Bank davon aus, dass du den Freibetrag nicht nutzen willst. Sie führt dann automatisch Steuern an das Finanzamt ab, sobald deine Erträge anfallen. Das passiert auch dann, wenn du unter dem Freibetrag bleibst.
Die Krux dabei: Die zu viel gezahlten Steuern bekommst du zwar über deine Steuererklärung zurück, aber das bedeutet Aufwand und du überbrückst den Zeitraum bis zur Erstattung. Viel einfacher ist es, den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Bank zu hinterlegen. So bleibt dein Geld vom ersten Euro an dort, wo es hingehört: in deinem Depot und nicht beim Finanzamt.
Gerade bei einem ETF Sparplan summieren sich die Erträge über die Jahre. Auch wenn die monatlichen Beträge klein erscheinen, wächst dein Vermögen durch den Zinseszinseffekt. Wenn du den Freistellungsauftrag nicht nutzt, verschenkst du jedes Jahr einen Teil deiner Rendite an den Fiskus. Das ist besonders ärgerlich, weil du den Freibetrag nicht aufsparen kannst. Was du in einem Jahr nicht nutzt, verfällt.
Die Grundlagen: Was ist ein ETF, ein Sparplan und ein Freistellungsauftrag?
Bevor wir in die Details gehen, klären wir die Begriffe. Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds. Er bildet einen Aktienindex wie den DAX oder den MSCI World nach. Das bedeutet: Du kaufst mit einem einzigen ETF Anteile an vielen verschiedenen Unternehmen. So verteilst du dein Risiko und profitierst von der Entwicklung der Weltwirtschaft, ohne einzelne Aktien auswählen zu müssen.
Ein ETF Sparplan ist eine bequeme Art, regelmäßig in einen solchen ETF zu investieren. Du legst einen festen Betrag fest, zum Beispiel 50 oder 200 Euro, der monatlich von deinem Girokonto abgebucht und in den ETF investiert wird. So baust du Stück für Stück ein Vermögen auf, ohne dass du dich jeden Monat neu kümmern musst. Das funktioniert auch mit kleinen Beträgen, was den Einstieg erleichtert.
Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du deiner Bank gibst. Darin weist du sie an, deine Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von der Abgeltungsteuer freizustellen. Die Bank prüft dann bei jeder Zinszahlung, Dividende oder jedem Gewinn aus einem Wertpapierverkauf, ob dein Freibetrag schon ausgeschöpft ist. Erst wenn das der Fall ist, führt sie Steuern ab.
Wichtig zu verstehen: Der Freistellungsauftrag ist keine Steuererklärung und keine Anlage zum Finanzamt. Er ist ein reines Verwaltungsinstrument zwischen dir und deiner Bank. Du musst ihn nicht jedes Jahr neu stellen, er gilt so lange, bis du ihn änderst oder löschst. Du kannst ihn auch auf mehrere Banken aufteilen, wenn du Depots bei verschiedenen Anbietern hast.
Zusätzlich gibt es noch den sogenannten Aktienfreibetrag. Dieser beträgt 1.000 Euro und gilt für Gewinne aus dem Verkauf von Aktienfonds. Da die meisten ETFs als Aktienfonds gelten, profitierst du auch von diesem Freibetrag. Er ist im Sparerpauschbetrag enthalten, also nicht zusätzlich. Die Bank berücksichtigt beide Freibeträge automatisch, wenn du den Freistellungsauftrag erteilst.
So funktioniert der Freistellungsauftrag bei deinem ETF Sparplan
Der Freistellungsauftrag wirkt bei einem ETF Sparplan auf zwei Arten. Zum einen auf die laufenden Ausschüttungen. Wenn dein ETF Dividenden an dich ausschüttet, werden diese auf dein Verrechnungskonto überwiesen. Die Bank prüft hier, ob dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Ist das der Fall, bekommst du die volle Dividende gutgeschrieben, ohne dass Steuern abgezogen werden.
Zum anderen greift der Freistellungsauftrag bei der Vorabpauschale. Das ist eine Besonderheit bei thesaurierenden ETFs, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern direkt wieder investieren. Für diese ETFs musst du trotzdem eine Art Vorabsteuer zahlen, die auf einer fiktiven Wertsteigerung basiert. Auch diese Vorabpauschale wird mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet.
Wenn du Anteile aus deinem ETF Sparplan verkaufst und dabei einen Gewinn erzielst, wird auch dieser Gewinn mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Die Bank ermittelt den Gewinn und prüft, ob du noch Freibetrag übrig hast. Erst wenn du deinen kompletten Sparerpauschbetrag aufgebraucht hast, wird die Abgeltungsteuer auf den Verkaufserlös fällig.
Die Bank führt über alle deine Erträge und Verkäufe eine Art Konto. Sie summiert die Beträge und gleicht sie mit deinem Freistellungsauftrag ab. Das passiert automatisch und in Echtzeit. Du musst also nicht selbst nachrechnen, wie viel Freibetrag du noch hast. Du kannst den aktuellen Stand aber jederzeit in deinem Online-Banking oder in der App deines Depots einsehen.
Ein wichtiger Punkt ist die Reihenfolge. Die Bank verrechnet deine Erträge in der Reihenfolge, in der sie anfallen. Wenn du also im Januar eine Dividende erhältst und im März einen ETF verkaufst, wird zuerst die Dividende mit dem Freibetrag verrechnet. Danach steht für den Verkauf nur noch der Restbetrag zur Verfügung. Das ist für dich als Anleger aber unerheblich, da am Ende nur die Gesamtsumme zählt.
Kosten und Steuern: Was du wirklich beachten musst
Ein häufiger Irrglaube ist, dass der Freistellungsauftrag etwas kostet. Das ist nicht der Fall. Das Erteilen, Ändern oder Löschen eines Freistellungsauftrags ist bei allen Banken in Deutschland kostenlos. Du kannst ihn also jederzeit anpassen, ohne Gebühren befürchten zu müssen. Das gilt auch, wenn du mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken hast.
Die Steuer selbst, die Abgeltungsteuer, beträgt 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Zusammen ergibt das einen Steuersatz von etwa 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer. Dieser Satz wird fällig, sobald deine Erträge den Sparerpauschbetrag übersteigen. Er wird direkt von deiner Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Neben dem Freistellungsauftrag gibt es noch den sogenannten Verlustverrechnungstopf. Wenn du mit einem Wertpapierverkauf Verluste machst, kannst du diese mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnen. Die Bank führt dafür automatisch einen Verlusttopf. Das ist besonders bei einem ETF Sparplan relevant, wenn du einzelne Anteile mit Verlust verkaufst, um andere Gewinne auszugleichen.
Die Kosten für deinen ETF Sparplan selbst, also die Produktkosten des ETFs und die Gebühren deiner Bank, haben nichts mit dem Freistellungsauftrag zu tun. Sie werden separat von deinem Konto abgezogen. Dennoch solltest du auf niedrige Kosten achten, denn sie schmälern deine Rendite. Ein ETF mit einer Gesamtkostenquote von unter 0,2 Prozent pro Jahr gilt als kostengünstig.
Ein weiterer Aspekt ist die Teilfreistellung. Bei Aktienfonds werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird. Das ist eine indirekte Entlastung, die die Bank automatisch berücksichtigt. Sie wirkt sich auch auf deinen Freistellungsauftrag aus, da nur 70 Prozent der Erträge auf deinen Freibetrag angerechnet werden. Das ist ein Vorteil gegenüber anderen Geldanlagen.
Worauf du bei der Einrichtung achten solltest: Die richtige Verteilung
Wenn du nur ein Depot bei einer Bank hast, ist die Sache einfach. Du erteilst den Freistellungsauftrag über den vollen Betrag von 1.000 Euro bei dieser Bank. Die Bank verrechnet dann alle deine Erträge mit diesem Betrag. Das ist die unkomplizierteste Variante und für die meisten Anleger die beste Wahl.
Hast du jedoch Depots bei mehreren Banken, zum Beispiel ein Tagesgeldkonto bei einer Direktbank und einen ETF Sparplan bei einer anderen, musst du den Freibetrag aufteilen. Du kannst zum Beispiel 500 Euro für das Tagesgeldkonto und 500 Euro für den ETF Sparplan festlegen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro nicht übersteigt.
Wenn du die Freibeträge falsch verteilst, kann das zu Problemen führen. Übersteigt die Summe deiner Freistellungsaufträge den erlaubten Betrag, wird das Finanzamt informiert. Die Banken sind verpflichtet, die erteilten Aufträge zu melden. Das Finanzamt gleicht die Daten ab und kann die Freistellungsaufträge kürzen oder für ungültig erklären. Das führt zu unnötigem Ärger und möglichen Steuernachzahlungen.
Eine gute Strategie ist es, den Freistellungsauftrag dort zu konzentrieren, wo die höchsten Erträge anfallen. Das ist in der Regel das Depot mit dem ETF Sparplan, da hier über die Jahre das größte Vermögen liegt. Für das Tagesgeldkonto, auf dem die Zinsen aktuell gering sind, reicht oft ein kleinerer Betrag. Du kannst die Verteilung jederzeit anpassen, wenn sich deine Situation ändert.
Achte außerdem darauf, dass du den Freistellungsauftrag nicht doppelt vergibst. Wenn du zum Beispiel bei einer Bank ein Girokonto mit Zinsen und ein separates Depot hast, gelten beide als ein Konto. Du musst also nur einen Freistellungsauftrag für diese Bank erteilen. Die Bank verrechnet die Erträge aus beiden Konten automatisch mit dem erteilten Freibetrag.
Typische Fehler vermeiden: Diese Stolperfallen lauern
Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag zu erteilen. Viele Anleger wissen nicht, dass sie ohne ihn Steuern auf Erträge zahlen, die eigentlich steuerfrei wären. Sie überlassen dem Finanzamt Geld, das ihnen zusteht. Das ist besonders ärgerlich, weil es sich um einen Freibetrag handelt, der jedes Jahr neu verfällt.
Ein weiterer Fehler ist, den Freistellungsauftrag zu hoch anzusetzen. Wenn du zum Beispiel bei zwei Banken jeweils 1.000 Euro Freistellungsauftrag erteilst, summieren sich die Beträge auf 2.000 Euro. Das Finanzamt merkt das und kann die Aufträge korrigieren. Du solltest also immer darauf achten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.
Viele Anleger vergessen auch, den Freistellungsauftrag zu aktualisieren, wenn sich ihre Lebensumstände ändern. Wenn du heiratest, kannst du den Sparerpauschbetrag auf 2.000 Euro erhöhen. Dazu müsst ihr beide einen Freistellungsauftrag über jeweils 1.000 Euro erteilen oder die Beträge anders aufteilen. Auch bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners muss der Freistellungsauftrag angepasst werden.
Ein klassischer Fehler ist es, den Freistellungsauftrag mit der Steuererklärung zu verwechseln. Der Freistellungsauftrag ist keine Steuererklärung und ersetzt sie auch nicht. Wenn du hohe Erträge hast oder andere steuerliche Besonderheiten, musst du trotzdem eine Steuererklärung abgeben. Der Freistellungsauftrag ist nur eine Vorabregelung, die die Steuerlast reduziert, aber nicht die Pflicht zur Steuererklärung aufhebt.
Schließlich solltest du nicht vergessen, deinen Freistellungsauftrag zu prüfen, wenn du die Bank wechselst. Wenn du dein Depot zu einer neuen Bank überträgst, musst du dort einen neuen Freistellungsauftrag erteilen. Der alte Auftrag bei der alten Bank wird in der Regel automatisch gelöscht, wenn du das Konto schließt. Aber das solltest du nicht voraussetzen, sondern aktiv kontrollieren.
Dein Fahrplan: So richtest du den Freistellungsauftrag in 5 Schritten ein
Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Überlege, bei welchen Banken du Geld angelegt hast. Dazu gehören Girokonten mit Zinsen, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und natürlich dein Depot mit dem ETF Sparplan. Notiere dir, bei welcher Bank du welche Erträge erwartest. Das hilft dir, die Freibeträge richtig zu verteilen.
Der zweite Schritt ist die Entscheidung über die Verteilung. Wenn du nur ein Depot hast, erteilst du den vollen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro dort. Wenn du mehrere Banken hast, überlege, wo die höchsten Erträge anfallen. In der Regel ist das das Depot mit dem ETF Sparplan. Weise diesem Depot den größten Teil des Freibetrags zu.
Der dritte Schritt ist die eigentliche Erteilung. Das geht in der Regel online in deinem Banking-Portal oder in der App deiner Bank. Du findest den Menüpunkt unter dem Namen Freistellungsauftrag oder Steuern. Dort gibst du den Betrag ein und bestätigst die Eingabe. In den meisten Fällen ist die Erteilung sofort wirksam.
Der vierte Schritt ist die Kontrolle. Nachdem du den Freistellungsauftrag erteilt hast, solltest du prüfen, ob er korrekt gespeichert wurde. Die Bank zeigt dir in der Regel den aktuellen Stand an. Kontrolliere, ob der Betrag deinen Vorstellungen entspricht und ob er bei der richtigen Bank hinterlegt ist. Das dauert nur wenige Minuten und gibt dir Sicherheit.
Der fünfte Schritt ist die jährliche Überprüfung. Deine Erträge können sich ändern, zum Beispiel wenn du deinen Sparplan erhöhst oder Zinsen steigen. Prüfe einmal im Jahr, ob dein Freistellungsauftrag noch zu deiner Situation passt. Wenn du zum Beispiel mehr Freibetrag benötigst, weil deine Erträge gestiegen sind, kannst du den Auftrag jederzeit erhöhen, solange du den Gesamtbetrag nicht überschreitest.
Die Zukunft im Blick: Freistellungsauftrag und deine langfristige Strategie
Der Freistellungsauftrag ist kein einmaliges Thema, sondern begleitet dich über die gesamte Dauer deiner Geldanlage. Gerade bei einem ETF Sparplan, der über viele Jahre läuft, wachsen deine Erträge stetig. Es ist daher wichtig, den Freistellungsauftrag regelmäßig zu überprüfen und an deine finanzielle Entwicklung anzupassen.
Wenn dein ETF Sparplan wächst, wirst du irgendwann den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro überschreiten. Das ist ein gutes Zeichen, denn es bedeutet, dass dein Vermögen arbeitet. Ab diesem Punkt zahlst du Steuern auf die Erträge, die über dem Freibetrag liegen. Das ist normal und kein Grund zur Sorge. Du solltest dir aber bewusst sein, dass ab dann Steuern anfallen.
Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren, ist die Nutzung von Verlusten. Wenn du in einem Jahr Verluste mit anderen Wertpapieren machst, kannst du diese mit deinen ETF-Gewinnen verrechnen. Das reduziert deine Steuerlast. Die Bank führt dafür automatisch einen Verlusttopf. Du musst also nichts aktiv tun, aber du solltest wissen, dass diese Möglichkeit existiert.
Für die Zukunft solltest du auch überlegen, ob du den Freistellungsauftrag für andere Zwecke nutzen möchtest. Zum Beispiel für Zinsen aus einem Tagesgeldkonto oder für Dividenden aus Einzelaktien. Der Freibetrag ist nicht auf ETFs beschränkt, sondern gilt für alle Kapitalerträge. Du kannst also flexibel entscheiden, wo du ihn einsetzt.
Wichtig ist, dass du den Freistellungsauftrag nicht als einmalige Aktion betrachtest, sondern als Teil deiner finanziellen Grundausstattung. Er ist ein einfaches und kostenloses Werkzeug, um Steuern zu sparen. Wer ihn ignoriert, verschenkt Geld. Wer ihn aktiv nutzt und regelmäßig überprüft, holt das Maximum aus seiner Geldanlage heraus. Genau das ist der Schlüssel zu langfristigem Vermögensaufbau.
Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.
Häufige Fragen
Dann führt deine Bank automatisch Abgeltungsteuer auf alle deine Kapitalerträge ab, auch wenn du unter dem Sparerpauschbetrag bleibst. Du kannst dir die zu viel gezahlten Steuern zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist mit Aufwand verbunden. Besser ist es, den Freistellungsauftrag direkt zu stellen.
Ja, du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit bei deiner Bank ändern, erhöhen oder löschen. Das ist kostenlos und wird in der Regel sofort wirksam. Du solltest nur darauf achten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Banken den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.
Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzlich festgelegte Betrag von 1.000 Euro pro Jahr, den du steuerfrei an Kapitalerträgen erhalten kannst. Der Freistellungsauftrag ist das Formular, mit dem du deine Bank anweist, diesen Betrag zu berücksichtigen. Ohne den Auftrag nutzt die Bank den Freibetrag nicht.
Ja, der Freistellungsauftrag gilt auch für thesaurierende ETFs. Bei diesen wird die Vorabpauschale mit dem Freibetrag verrechnet. Das passiert automatisch durch deine Bank. Du musst also nichts Besonderes beachten, außer dass du den Freistellungsauftrag erteilt hast.
Wenn du bei einer Bank mehr Freistellungsauftrag erteilst, als du tatsächlich Erträge hast, ist das kein Problem. Der nicht genutzte Betrag verfällt am Jahresende. Wenn du jedoch bei mehreren Banken zusammen mehr als 1.000 Euro beantragst, kann das Finanzamt die Aufträge kürzen oder für ungültig erklären.
Nein, der Freistellungsauftrag gilt so lange, bis du ihn änderst oder löschst. Du musst ihn also nicht jedes Jahr neu stellen. Es ist aber ratsam, ihn einmal im Jahr zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er noch zu deiner finanziellen Situation passt.
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