StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Geldmarktfonds Teilfreistellung: Warum hier keine Steuerermäßigung greift

Bei Geldmarktfonds gibt es keine Teilfreistellung. Deine Erträge aus diesen Fonds werden also in voller Höhe mit der Abgeltungs­teuer belastet, anders als bei Aktienfonds oder Mischfonds.

10 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung, da sie nicht in Aktien oder Immobilien investieren.
  • Die volle Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag wird auf Ausschüttungen und Kursgewinne fällig.
  • Die Vorabpauschale gilt auch für thesaurierende Geldmarkt-ETFs und reduziert den Steuerstundungseffekt.
  • Dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr kann die Steuerlast auf Geldmarktfonds-Erträge senken.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei Investmentfonds?

Die Teilfreistellung ist ein Steuervorteil, der Anleger entlasten soll, wenn der Fonds bereits auf Fondsebene Steuern gezahlt hat. Sie wird auf Ausschüttungen, Gewinne aus dem Verkauf und die Vorabpauschale angewendet.

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Ausgleich für Steuern, die bereits auf der Ebene des Fonds angefallen sind. Sie wird auf alle Ertragsarten angewendet, also auf Ausschüttungen, Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen und die Vorabpauschale. Für dich als Privatanlegerin bedeutet das: Ein bestimmter Prozentsatz deiner Erträge bleibt von vornherein steuerfrei.

Die Höhe dieses Prozentsatzes hängt ausschließlich von der Art des Fonds ab. Entscheidend ist, worin der Fonds laut seinen Anlagebedingungen überwiegend investiert. Deine persönliche Haltedauer oder die Wahl deiner Depotbank spielen für die Teilfreistellung keine Rolle.

Die Teilfreistellung wird vor allen anderen steuerlichen Schritten angewendet. Erst nach Abzug des steuerfreien Teils werden dein Sparer-Pauschbetrag, ein eventueller Verlustverrechnungstopf und schließlich die Abgeltungsteuer berücksichtigt.

Für dich heißt das konkret: Wenn du Anteile an einem Fonds mit Teilfreistellung hältst, wird deine Steuerlast auf die Erträge dieses Fonds spürbar reduziert. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung sind beispielsweise nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig.

Die Teilfreistellung ist ein zentraler Baustein der Investmentbesteuerung seit der Reform 2018. Sie soll verhindern, dass Erträge doppelt besteuert werden, einmal beim Fonds und einmal bei dir als Anlegerin.

Ein Prozentsatz der Erträge aus Investmentfonds, der für Privatanleger steuerfrei bleibt. Sie gleicht die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene aus. Die Höhe hängt von der Art des Fonds ab, nicht von der Haltedauer oder der Depotbank.

Kurz erklärt

Teilfreistellung

Ein Prozentsatz der Erträge aus Investmentfonds, der für Privatanleger steuerfrei bleibt. Sie gleicht die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene aus.

Die Höhe hängt von der Art des Fonds ab, nicht von der Haltedauer oder der Depotbank.

02 · Vergleich

Teilfreistellung im Vergleich: Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds, Geldmarktfonds

Die Höhe der Teilfreistellung ist gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Anlageschwerpunkt des Fonds. Geldmarktfonds gehen dabei leer aus.

Die gesetzlich festgelegten Teilfreistellungssätze unterscheiden sich deutlich je nach Anlageschwerpunkt des Fonds. Für dich als Anlegerin ist es wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um die Steuerlast verschiedener Fonds korrekt vergleichen zu können. Die Spanne reicht von 0 Prozent bis zu 80 Prozent.

Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass der Fonds laut Anlagebedingungen fortlaufend zu mindestens 51 Prozent in Kapitalbeteiligungen wie Aktien investiert. Mischfonds müssen einen Aktienanteil von mindestens 25 Prozent aufweisen, um eine Teilfreistellung von 15 Prozent zu gewähren.

Immobilienfonds profitieren von einer Teilfreistellung von 60 Prozent. Liegt der Anlageschwerpunkt des Immobilienfonds im Ausland, erhöht sich der steuerfreie Anteil auf 80 Prozent. Diese hohen Sätze sollen die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene ausgleichen.

Geldmarktfonds sind die einzige Fondsart in dieser Aufstellung, für die keine Teilfreistellung vorgesehen ist. Der Satz beträgt hier 0 Prozent. Das bedeutet, dass sämtliche Erträge aus diesen Fonds in voller Höhe der Besteuerung unterliegen.

Die folgende Übersicht zeigt die Teilfreistellungssätze für Privatanleger nach Fondsart. Die Voraussetzungen beziehen sich auf die Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds.

  • Aktienfonds haben eine Teilfreistellung von 30 Prozent bei mindestens 51 Prozent Aktienanteil.
  • Mischfonds haben eine Teilfreistellung von 15 Prozent bei mindestens 25 Prozent Aktienanteil.
  • Immobilienfonds haben eine Teilfreistellung von 60 Prozent bei überwiegendem Immobilienanteil.
  • Geldmarktfonds haben eine Teilfreistellung von 0 Prozent bei Anlage in Geldmarktinstrumente.

Teilfreistellungssätze für Privatanleger nach Fondsart: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %, Geldmarktfonds 0 %. Für Auslands-Immobilienfonds gilt eine Teilfreistellung von 80 Prozent.

Teilfreistellungssätze für Privatanleger nach Fondsart
AktienfondsMischfondsImmobilienfondsGeldmarktfonds
Teilfreistellung30 %15 %60 %0 %
VoraussetzungMindestens 51 % AktienanteilMindestens 25 % AktienanteilÜberwiegend ImmobilienKeine Teilfreistellung

03 · Hintergrund

Warum gibt es für Geldmarktfonds keine Teilfreistellung?

Der Gesetzgeber will mit der Teilfreistellung eine Doppelbesteuerung von Erträgen vermeiden, die auf Fondsebene bereits versteuert wurden. Bei Geldmarktfonds fällt diese Vorbelastung nicht an.

Diese Doppelbesteuerung entsteht, wenn ein Fonds auf seine Einnahmen bereits Steuern zahlt und du anschließend auf deine Erträge aus dem Fonds nochmals Steuern zahlen müsstest. Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Ausgleich für diese Vorbelastung.

Bei Aktienfonds entsteht eine solche Vorbelastung beispielsweise durch die Körperschaftsteuer auf inländische Dividenden oder durch ausländische Quellensteuern. Diese Steuern werden auf Fondsebene einbehalten. Die Teilfreistellung von 30 Prozent soll diese Belastung für dich als Anlegerin näherungsweise ausgleichen.

Geldmarktfonds investieren in kurzfristige, festverzinsliche Wertpapiere wie Bankeinlagen, Staatsanleihen mit kurzer Restlaufzeit oder Unternehmensanleihen hoher Bonität. Auf die Zinserträge dieser Papiere zahlt der Fonds in der Regel keine deutsche Körperschaftsteuer, die dir erstattet werden müsste. Eine vergleichbare steuerliche Vorbelastung wie bei Aktiendividenden existiert hier nicht.

Da bei reinen Zinserträgen aus Geldmarktinstrumenten keine nennenswerte Steuer auf Fondsebene anfällt, gibt es für dich auch nichts auszugleichen. Deshalb ist der Teilfreistellungssatz für Geldmarktfonds null. Deine Erträge aus diesen Fonds werden voll besteuert.

Geldmarktfonds investieren in kurzfristige, festverzinsliche Wertpapiere wie Bankeinlagen, Staatsanleihen mit kurzer Restlaufzeit oder Unternehmensanleihen hoher Bonität. Auf die Zinserträge dieser Papiere zahlt der Fonds in der Regel keine deutsche Körperschaftsteuer, die der Anleger erstattet bekommen müsste. Die Teilfreistellung für Aktienfonds und Mischfonds ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass der Fonds auf Dividenden inländischer Aktien Körperschaftsteuer zahlt oder im Ausland Quellensteuer einbehalten wird. Diese Belastung existiert bei reinen Zinserträgen aus Geldmarktinstrumenten nicht.

Geldmarktfonds investieren in kurzfristige, festverzinsliche Wertpapiere wie Bankeinlagen, Staatsanleihen mit kurzer Restlaufzeit oder Unternehmensanleihen hoher Bonität. Auf die Zinserträge dieser Papiere zahlt der Fonds in der Regel keine deutsche Körperschaftsteuer, die der Anleger erstattet bekommen müsste.

Die Teilfreistellung für Aktienfonds und Mischfonds ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass der Fonds auf Dividenden inländischer Aktien Körperschaftsteuer zahlt oder im Ausland Quellensteuer einbehalten wird. Diese Belastung existiert bei reinen Zinserträgen aus Geldmarktinstrumenten nicht.

Deshalb sieht das Investmentsteuergesetz für Geldmarktfonds keinen Freistellungssatz vor. Deine gesamten Erträge aus diesen Fonds bilden die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer.

04 · Schritt für Schritt

So wird die Steuer auf Geldmarktfonds-Erträge berechnet

Ohne Teilfreistellung ist die Rechnung einfach: Alle Erträge werden in voller Höhe besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag und ein eventueller Verlustverrechnungstopf können die Steuerlast aber mindern.

Ohne Teilfreistellung ist die Berechnung der Steuer auf Geldmarktfonds-Erträge vergleichsweise einfach. Alle Erträge, die dir aus dem Fonds zufließen oder zugerechnet werden, sind in voller Höhe steuerpflichtig. Das gilt für Ausschüttungen, Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen und die Vorabpauschale.

Bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird, kannst du jedoch deinen Sparer-Pauschbetrag abziehen. Dieser beträgt für eine Einzelperson 1000 Euro pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr. Auch ein eventuell vorhandener Verlustverrechnungstopf kann die Bemessungsgrundlage mindern.

Für die konkrete Berechnung gehst du in mehreren Schritten vor. Zuerst addierst du alle steuerpflichtigen Erträge aus deinem Geldmarktfonds. Danach ziehst du deinen persönlichen Sparer-Pauschbetrag ab. Auf den verbleibenden Betrag fallen dann 25 Prozent Abgeltungsteuer an.

Zusätzlich zur Abgeltungsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Dieser beträgt 5,5 Prozent auf die berechnete Abgeltungsteuer, nicht auf den gesamten Ertrag. Kirchensteuer kann je nach deiner persönlichen Situation ebenfalls anfallen.

Die folgende Aufstellung fasst die Schritte zur Ermittlung deiner Steuerlast zusammen. Sie gilt für alle Erträge aus Geldmarktfonds, da es hier keine Teilfreistellung gibt.

Bemessungsgrundlage ermitteln: Addiere alle steuerpflichtigen Erträge aus dem Geldmarktfonds. Sparer-Pauschbetrag abziehen: Ziehe deinen persönlichen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr ab, bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Abgeltungsteuer berechnen: Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Solidaritätszuschlag aufschlagen: Auf die berechnete Abgeltungsteuer kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag hinzu.

01

Bemessungsgrundlage ermitteln

Addiere alle steuerpflichtigen Erträge aus dem Geldmarktfonds: Ausschüttungen, Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds.

02

Abgeltungsteuer berechnen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an.

03

Solidaritätszuschlag aufschlagen

Auf die berechnete Abgeltungsteuer kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag hinzu.

05 · Kosten

Vorabpauschale bei thesaurierenden Geldmarkt-ETFs

Auch wenn ein Geldmarkt-ETF keine Zinsen ausschüttet, sondern sie wieder anlegt, verlangt der Fiskus eine jährliche Vorauszahlung auf den erwarteten Gewinn. Diese Vorabpauschale mindert den Steuerstundungseffekt.

Diese sogenannte Vorabpauschale mindert den Steuerstundungseffekt, den du dir von thesaurierenden Fonds erhoffst. Sie wird auf Basis des von der Bundesbank veröffentlichten Basiszinses berechnet.

Die Vorabpauschale ist in der Regel niedriger als die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds. Dadurch zahlst du während der Haltedauer zwar jährlich Steuern, aber oft weniger, als wenn du die Erträge ausgeschüttet bekämst. Beim späteren Verkauf des ETF wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf deinen Gewinn angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Bei einer Anlage von 100.000 Euro in einen thesaurierenden Geldmarkt-ETF und einer angenommenen Rendite von 4 Prozent fällt eine Steuer auf die Vorabpauschale von rund 450 Euro an. Würdest du denselben Betrag als Tagesgeld anlegen und 4 Prozent Zinsen erhalten, wären auf die Zinserträge von 4000 Euro rund 1000 Euro Steuern fällig. Der Sparer-Pauschbetrag ist in dieser Beispielrechnung nicht berücksichtigt.

Der Unterschied entsteht, weil die Vorabpauschale auf Grundlage des Basiszinses berechnet wird, der in der Regel unter der tatsächlichen Rendite liegt. Du profitierst also von einem gewissen Steuerstundungseffekt, auch wenn dieser nicht vollständig ist. Die endgültige Steuer auf den gesamten Gewinn wird erst beim Verkauf fällig.

Steuerliche Belastung im Vergleich: Tagesgeld vs. thesaurierender Geldmarkt-ETF. Beispielhafte Rechnung für 100.000 Euro Anlage bei 4 Prozent Rendite, ohne Sparer-Pauschbetrag: Tagesgeld jährliche Steuer auf Zinserträge 1000 EUR, Geldmarkt-ETF-Steuer auf Vorabpauschale 450 EUR. Die Vorabpauschale basiert auf dem Basiszins und ist in der Regel niedriger als die tatsächliche Wertentwicklung. Beim Verkauf des ETF wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf den Gewinn angerechnet.

Steuerliche Belastung im Vergleich: Tagesgeld vs. thesaurierender Geldmarkt-ETF

Tagesgeld: Jährliche Steuer auf Zinserträge1000 EUR
Geldmarkt-ETF: Steuer auf Vorabpauschale450 EUR

06 · Was gilt

Was zählt zu den steuerpflichtigen Erträgen bei Geldmarktfonds?

Für die Steuer ist es unerheblich, ob du die Erträge ausgezahlt bekommst oder sie im Fonds verbleiben. Das gilt für alle Varianten von Geldmarktfonds.

Das gilt für alle Varianten von Geldmarktfonds, egal ob ausschüttend oder thesaurierend. Der Fiskus behandelt beide Wege gleich.

Zu den steuerpflichtigen Erträgen zählen alle Ausschüttungen des Fonds. Das sind die Zinserträge, die der Fonds an dich auszahlt. Ebenfalls steuerpflichtig sind Gewinne, die du beim Verkauf deiner Fondsanteile erzielst. Der Unterschied zwischen deinem Verkaufspreis und deinem ursprünglichen Kaufpreis ist dein Gewinn.

Bei thesaurierenden Fonds kommt die Vorabpauschale hinzu. Sie wird dir jährlich als fiktiver Ertrag zugerechnet und ist steuerpflichtig, auch wenn du kein Geld auf dein Konto bekommst. Die Zinserträge aus den im Fonds gehaltenen Papieren selbst sind für dich nicht direkt steuerpflichtig, sie bilden aber die Grundlage für Ausschüttungen oder die Vorabpauschale.

Nicht steuerpflichtig ist die Rückzahlung deines ursprünglich investierten Kapitals. Wenn du Anteile verkaufst, ist nur der Gewinn steuerpflichtig, nicht der Teil des Verkaufserlöses, der deiner ursprünglichen Einzahlung entspricht. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Anteilen sind ebenfalls nicht steuerpflichtig, sie können aber mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Steuerpflichtige Vorgänge bei Geldmarktfonds: Ausschüttungen des Fonds, Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen, Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds. Nicht steuerpflichtig: Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals, realisierte Verluste aus dem Verkauf von Anteilen.

Steuerpflichtig

·Ausschüttungen des Fonds
·Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
·Zinserträge aus den im Fonds gehaltenen Papieren

Nicht steuerpflichtig

·Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals
·Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Anteilen

07 · Im Vertrag

Geldmarktfonds im Betriebsvermögen: Was gilt hier?

Hältst du Geldmarktfondsanteile in deinem Betriebsvermögen, gelten andere Regeln als für Privatanleger. Eine Teilfreistellung gibt es aber auch hier nicht.

Da Geldmarktfonds keine Aktien oder Immobilien enthalten, kommt keine der gesetzlichen Teilfreistellungen zur Anwendung.

Die Erträge aus Geldmarktfonds im Betriebsvermögen sind in voller Höhe als Betriebseinnahmen zu erfassen. Das gilt für Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne und die Vorabpauschale. Du kannst diese Erträge nicht um einen steuerfreien Teil kürzen.

Im Vergleich dazu profitieren Aktienfonds im Betriebsvermögen natürlicher Personen von einer Teilfreistellung von 60 Prozent. Dieser Vorteil ist bei Geldmarktfonds nicht gegeben. Der Unterschied in der steuerlichen Behandlung ist also erheblich.

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags sind Freistellungen nach dem Investmentsteuergesetz nur zur Hälfte zu berücksichtigen. Da es für Geldmarktfonds keine Freistellung gibt, hat diese Regelung für sie keine Auswirkung. Sie ist nur für Fondsarten relevant, die eine Teilfreistellung gewähren.

Regelungen für betriebliche Anleger: Keine Teilfreistellung für Geldmarktfonds, da sie keine Aktien oder Immobilien enthalten. Die Erträge sind in voller Höhe als Betriebseinnahmen zu erfassen. Für Aktienfonds im Betriebsvermögen natürlicher Personen beträgt die Teilfreistellung 60 Prozent. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags sind Freistellungen nach dem Investmentsteuergesetz nur zur Hälfte zu berücksichtigen.

Regelungen für betriebliche Anleger

Keine TeilfreistellungGeldmarktfondsDa Geldmarktfonds keine Aktien oder Immobilien enthalten, kommt keine der gesetzlichen Teilfreistellungen zur Anwendung. Die Erträge sind in voller Höhe als Betriebseinnahmen zu erfassen.
Aktienfonds im BetriebsvermögenVergleichFür Aktienfonds im Betriebsvermögen natürlicher Personen beträgt die Teilfreistellung 60 Prozent. Dieser Vorteil ist bei Geldmarktfonds nicht gegeben.
Gewerbesteuerliche BehandlungHinweisBei der Ermittlung des Gewerbeertrags sind Freistellungen nach dem Investmentsteuergesetz nur zur Hälfte zu berücksichtigen. Da bei Geldmarktfonds keine Freistellung existiert, entfällt dieser Punkt.

08 · Fehler vermeiden

Typische Denkfehler bei Geldmarktfonds und Steuern

Wer von Aktien-ETFs auf Geldmarkt-ETFs umschichtet, sollte die steuerlichen Konsequenzen kennen. Einige Annahmen führen zu falschen Erwartungen.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass alle ETFs eine Teilfreistellung von 30 Prozent haben.

Tatsächlich profitieren nur Aktien-ETFs von der Teilfreistellung. Geldmarkt-ETFs haben keine Teilfreistellung, da sie nicht in Aktien investieren. Deine Erträge aus Geldmarkt-ETFs werden also in voller Höhe besteuert.

Ein weiterer Denkfehler ist der Glaube, dass thesaurierende Geldmarkt-ETFs die Steuer komplett stunden. Die Vorabpauschale sorgt für eine jährliche Besteuerung eines Teils des Gewinns. Du kommst also nicht darum herum, dich jährlich mit der Steuer auf deine Geldmarkt-ETF-Erträge zu befassen.

Beim Vergleich von Tagesgeld und Geldmarkt-ETF wird der Sparer-Pauschbetrag oft nicht berücksichtigt. Der Freibetrag von 1000 Euro pro Person kann die Steuerlast auf Zinsen und Vorabpauschale reduzieren. Erst nach Ausschöpfung des Freibetrags wird der Unterschied in der Besteuerung relevant.

Übersehen wird auch, dass Verluste aus Geldmarktfonds nicht mit Gewinnen aus Aktienfonds verrechnet werden können, die der Teilfreistellung unterliegen. Die Verlustverrechnung ist an die jeweilige Ertragsart gekoppelt. Ein Verlust aus einem Geldmarktfonds mindert also nicht deine Steuer auf Gewinne aus einem Aktienfonds.

Diese Irrtümer können dich Steuern kosten: Annahme, dass alle ETFs eine Teilfreistellung von 30 Prozent haben, Glaube, dass thesaurierende Geldmarkt-ETFs die Steuer komplett stunden, Vergleich von Tagesgeld und Geldmarkt-ETF ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags, Übersehen, dass Verluste aus Geldmarktfonds nicht mit Gewinnen aus Aktienfonds verrechnet werden können.

Diese Irrtümer können dich Steuern kosten

·Annahme, dass alle ETFs eine Teilfreistellung von 30 Prozent haben: Nur Aktien-ETFs profitieren davon, Geldmarkt-ETFs nicht.
·Glaube, dass thesaurierende Geldmarkt-ETFs die Steuer komplett stunden: Die Vorabpauschale sorgt für eine jährliche Besteuerung eines Teils des Gewinns.
·Übersehen, dass Verluste aus Geldmarktfonds nicht mit Gewinnen aus Aktienfonds verrechnet werden können, wenn diese durch Teilfreistellung teilweise steuerfrei sind.

09 · Checkliste

Geldmarktfonds mit Aktien-ETFs kombinieren: So nutzt du die Teilfreistellung

Wer einen Teil seines Geldes in Aktien-ETFs anlegt, profitiert dort von der Teilfreistellung. Das kann die insgesamt fällige Steuer auf deine Kapitalerträge senken.

Eine Kombination aus Geldmarktfonds für den sicheren Teil und Aktien-ETFs für den renditeorientierten Teil ist steuerlich sinnvoll.

Für Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das senkt die effektive Steuerlast auf diese Erträge. Wenn du also einen Teil deines Vermögens in Aktien-ETFs hältst, zahlst du auf diese Erträge weniger Steuern als auf Erträge aus Geldmarktfonds.

Deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr solltest du zuerst für voll steuerpflichtige Erträge wie Zinsen oder Geldmarktfonds-Erträge nutzen. Da diese Erträge keine Teilfreistellung haben, ist der Freibetrag hier besonders wertvoll. Erträge aus Aktien-ETFs sind durch die Teilfreistellung bereits teilweise steuerfrei.

Vergleiche für deine Anlageentscheidung immer die Nachsteuerrendite von Geldmarktfonds und Tagesgeld, nicht nur die Bruttorendite. Die steuerliche Behandlung kann den Renditevorteil eines Produkts aufzehren. Ein Geldmarkt-ETF kann trotz höherer Bruttorendite nach Steuern schlechter abschneiden als ein Tagesgeldkonto, wenn dein Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

Schritte für eine steuerbewusste Aufteilung: Prüfe, ob ein Aktien-ETF oder Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil für einen Teil deiner Anlage infrage kommt. Beachte, dass für Aktien-ETFs 30 Prozent der Erträge steuerfrei sind. Nutze deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr zuerst für voll steuerpflichtige Erträge wie Zinsen oder Geldmarktfonds-Erträge. Vergleiche die Nachsteuerrendite von Geldmarktfonds und Tagesgeld, nicht nur die Bruttorendite.

Schritte für eine steuerbewusste Aufteilung

01

Prüfe, ob ein Aktien-ETF oder Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil für einen Teil deiner Anlage infrage kommt.

02

Beachte, dass für Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei sind, was die effektive Steuerlast auf diese Erträge senkt.

03

Nutze deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr zuerst für voll steuerpflichtige Erträge wie Zinsen oder Erträge aus Geldmarktfonds.

04

Vergleiche die Nachsteuerrendite von Geldmarktfonds und Tagesgeld, nicht nur die Bruttorendite.

10 · Grundlagen

Abgeltungs­teuer und Kapitalertragsteuer bei Geldmarktfonds

Die Begriffe Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer werden oft synonym verwendet. Für dich als Anlegerin ist entscheidend, welcher Satz auf deine Geldmarktfonds-Erträge anfällt.

Beide Begriffe bezeichnen die Steuer, die auf deine Kapitalerträge erhoben wird.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge von pauschal 25 Prozent. Sie wird von der auszahlenden Stelle, also in der Regel deiner Depotbank, direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit ist deine Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten.

Auf die Abgeltungsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Dieser Zuschlag wird auf die berechnete Abgeltungsteuer aufgeschlagen, nicht auf den gesamten Ertrag. Bei einer Abgeltungsteuer von 25 Euro fallen also 1,37 Euro Solidaritätszuschlag an.

Für deine Geldmarktfonds-Erträge bedeutet das: Ohne Teilfreistellung wird auf alle Erträge die volle Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Dein Sparer-Pauschbetrag kann diese Steuerlast mindern, wenn er noch nicht durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft ist.

Abgeltungsteuer: Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge von pauschal 25 Prozent. Sie wird von der auszahlenden Stelle direkt einbehalten und hat abgeltende Wirkung für die Einkommensteuer. Auf die Abgeltungsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer

Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge von pauschal 25 Prozent. Sie wird von der auszahlenden Stelle direkt einbehalten und hat abgeltende Wirkung für die Einkommensteuer.

Auf die Abgeltungsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben.

Häufige Fragen

Fragen zu Geldmarktfonds Teilfreistellung

Investieren

Mehr zu Investieren

Geldmarktfonds sinnvollETF-TeilfreistellungESG ETF-TeilfreistellungGeldmarktfonds TestGeldmarktfonds Testsieger 2026

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026