StudySmarter

Ratgeber · Investieren

ESG-ETF-Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du 2026

Die Teilfreistellung senkt bei Aktienfonds und ESG-ETFs die Steuerlast auf Kapitalerträge. Für dich bedeutet das: 30 Prozent deiner Erträge bleiben steuerfrei, bevor Abgeltungs­teuer und Solidaritäts­zuschlag berechnet werden.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne.
  • Deine Depotbank führt die Steuern automatisch ab, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person bleibt zusätzlich steuerfrei.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die Teilfreistellung bei ESG-ETFs?

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine steuerpflichtigen Erträge aus Investmentfonds gekürzt werden. Sie gleicht aus, dass die Fondsgesellschaft auf Fondsebene bereits Steuern gezahlt hat.

Für dich als Anlegerin wirkt die Teilfreistellung wie ein automatischer Rabatt auf die Steuerlast. Bei einem klassischen Aktien-ETF, und dazu zählen die meisten ESG-ETFs, musst du nur 70 Prozent deiner Erträge versteuern. Die restlichen 30 Prozent bleiben unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz steuerfrei.

Diese Entlastung greift nicht nur bei Ausschüttungen, sondern auch bei Gewinnen aus dem Verkauf deiner Fondsanteile. Selbst bei der Vorabpauschale thesaurierender ETFs wird die Teilfreistellung vor der Steuerberechnung abgezogen. Du musst dafür keinen Antrag stellen, deine Depotbank berücksichtigt die Quote automatisch.

Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil liegt die Quote bei 15 Prozent. ESG-ETFs, die überwiegend in Aktien investieren, fallen in der Regel unter die höhere Teilfreistellung.

Kurz erklärt

Teilfreistellung für Aktienfonds

Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das gilt für Ausschüttungen, Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen und die Vorabpauschale.

ESG-ETFs sind in der Regel Aktienfonds und profitieren daher von der Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: Dein steuerfreier Grundfreibetrag

Bevor die Teilfreistellung greift, kannst du deine Kapitalerträge um den Sparer-Pauschbetrag kürzen. Dafür richtest du bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag ein.

Der Sparer-Pauschbetrag wirkt unabhängig von der Teilfreistellung und wird erst nach ihr vom verbleibenden Ertrag abgezogen. Für das Jahr 2026 liegt er bei 1000 Euro pro Person, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro. Diesen Freibetrag erhältst du nur, wenn du bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag einrichtest.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge ab, sobald sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Du kannst den Auftrag auf mehrere Banken und Depots verteilen, insgesamt aber nur bis zur Höhe von 1000 Euro. Eine nachträgliche Korrektur ist über die Steuererklärung möglich, kostet dich aber Liquidität im laufenden Jahr.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam. Dazu zählen Ausschüttungen aus ETFs, Vorabpauschalen, Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen sowie Zinsen und Dividenden. Einzahlungen auf dein Depotkonto oder Kursgewinne, solange du nicht verkaufst, zählen nicht dazu.

Zählt mit

·Ausschüttungen aus ETFs
·Vorabpauschalen thesaurierender ETFs
·Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen
·Zinsen und Dividenden

Zählt nicht

·Kursgewinne, solange du nicht verkaufst
·Einzahlungen auf dein Depotkonto
·Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

03 · Kosten

Abgeltungs­teuer: So hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge

Auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags wird Abgeltungsteuer fällig. Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage, auf die diese Steuer angewendet wird.

Auf den Betrag, der nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag übrig bleibt, wird die Abgeltungsteuer fällig. Sie beträgt pauschal 25 Prozent deiner steuerpflichtigen Kapitalerträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer selbst, nicht auf den Ertrag.

Bist du Mitglied einer Kirche, erhöht sich die Belastung um die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer, je nach Bundesland. Insgesamt liegt deine steuerliche Gesamtbelastung auf Kapitalerträge damit zwischen 26,375 Prozent und 28 Prozent. Die Teilfreistellung reduziert dabei immer nur die Bemessungsgrundlage, nicht den Steuersatz.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den nach Teilfreistellung und Freistellungsauftrag verbleibenden Ertrag. Der Solidaritätszuschlag schlägt mit 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer zu Buche. Bei Kirchenmitgliedschaft kommen 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer hinzu.

Steuerliche Belastung auf Kapitalerträge 2026

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Mitglied)8 bis 9 % der Abgeltungsteuer

04 · Schritt für Schritt

Ausschüttende ETFs: Teilfreistellung auf Dividenden

Bei ausschüttenden ETFs fließen dir Dividenden und Zinserträge regelmäßig zu. Die Teilfreistellung wird direkt auf diese Ausschüttungen angewendet, bevor Steuern abgezogen werden.

Bei einem ausschüttenden ESG-ETF fließen dir die Erträge der enthaltenen Aktien regelmäßig zu. Deine Depotbank wendet auf diese Ausschüttungen zuerst die Teilfreistellung an. Von einer Ausschüttung von 200 Euro bleiben bei einem Aktienfonds 60 Euro steuerfrei, nur 140 Euro wandern in die weitere Steuerberechnung.

Vom verbleibenden Betrag zieht die Bank deinen noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag ab. Erst auf den Rest werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer berechnet. Die Steuern werden direkt einbehalten, du erhältst nur den Nettobetrag auf dein Verrechnungskonto.

Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Ausschüttung steuerfrei, bevor der Sparer-Pauschbetrag abgezogen wird. Die Reihenfolge ist festgelegt: erst Teilfreistellung, dann Freistellungsauftrag, dann Steuerberechnung. Diese Abfolge sorgt dafür, dass du beide Entlastungen vollständig nutzt.

01

Ausschüttung erhalten

Dein ETF schüttet Erträge aus, zum Beispiel Dividenden der enthaltenen Aktien.

02

Teilfreistellung anwenden

Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Ausschüttung steuerfrei.

03

Sparer-Pauschbetrag abziehen

Vom verbleibenden Betrag wird dein noch nicht ausgeschöpfter Freistellungsauftrag abgezogen.

04

Steuern berechnen

Auf den Restbetrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

05 · Im Vertrag

Investmentsteuergesetz: Grundlage der Teilfreistellung

Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 werden alle Investmentfonds steuerlich gleich behandelt. Die Teilfreistellung ist ein zentraler Bestandteil dieser Reform.

Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 gelten für alle Investmentfonds und ETFs einheitliche Steuerregeln. Es spielt keine Rolle mehr, ob dein Fonds in Deutschland oder im Ausland aufgelegt wurde, ob er physisch oder synthetisch repliziert. Die frühere Unterscheidung zwischen steuereinfachen und steuerhässlichen ETFs ist entfallen.

Die Teilfreistellung ersetzt die bis 2017 mögliche Anrechnung von Quellensteuern auf Fondsebene. Gleichzeitig wurde die Vorabpauschale eingeführt, um auch bei thesaurierenden Fonds eine jährliche Mindestbesteuerung sicherzustellen. Deine Depotbank übernimmt sämtliche Berechnungen und führt die Steuern automatisch ab.

Die Teilfreistellung ist die pauschale Entlastung, die die frühere Quellensteueranrechnung ersetzt. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden Fonds jährlich Steuern anfallen. Beide Regelungen zusammen sorgen für eine gleichmäßige Besteuerung aller Fondsarten.

Wichtige Regelungen im Investmentsteuergesetz

TeilfreistellungEntlastungErsetzt die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf Fondsebene.
VorabpauschaleThesaurierendSichert eine jährliche Mindestbesteuerung bei thesaurierenden Fonds.
GleichbehandlungIn- und AuslandAlle ETFs und Fonds werden unabhängig vom Sitzland steuerlich identisch behandelt.
DepotbankAutomatikDie Depotbank berechnet und führt die Steuern automatisch ab.

06 · Hintergrund

Doppelbesteuerung: Warum die Teilfreistellung nötig ist

Ohne Teilfreistellung würdest du Erträge doppelt versteuern: einmal auf Fondsebene und einmal auf deiner persönlichen Ebene. Die Teilfreistellung verhindert diese Doppelbesteuerung.

Auf Fondsebene fallen bei inländischen ETFs 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Dividendenerträge an. Bei ausländischen Fonds wird eine vergleichbare Quellensteuer einbehalten. Würdest du deine Erträge zusätzlich in voller Höhe versteuern, wären dieselben Gewinne doppelt belastet.

Die Teilfreistellung pauschaliert die Entlastung, damit du dich nicht um die Anrechnung ausländischer Steuern kümmern musst. Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent. Diese Quoten gelten unabhängig davon, wie hoch die tatsächlich auf Fondsebene gezahlten Steuern im Einzelfall sind.

Die Teilfreistellung verhindert eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags, ohne dass du selbst tätig werden musst. Die Pauschalierung nimmt dir den Verwaltungsaufwand ab, den die frühere Einzelanrechnung von Quellensteuern verursachte. Du profitierst automatisch von der Entlastung.

Auf Fondsebene fallen bei inländischen ETFs 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Dividendenerträge an. Bei ausländischen Fonds wird eine vergleichbare Quellensteuer einbehalten.

Diese auf Fondsebene gezahlten Steuern kannst du dir als Anlegerin nicht mehr direkt anrechnen lassen. Stattdessen greift die Teilfreistellung.

Die Teilfreistellung pauschaliert die Entlastung: Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent.

Dadurch wird eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags vermieden, ohne dass du dich um die Anrechnung ausländischer Quellensteuern kümmern musst.

07 · Vergleich

Quellensteuer: Was sich durch die Teilfreistellung ändert

Früher konntest du einbehaltene Quellensteuern auf deine Abgeltungsteuer anrechnen. Bei ETFs und Fonds ist diese Anrechnung seit 2018 durch die Teilfreistellung ersetzt worden.

Bei ETFs und Fonds ist diese Anrechnung mit der Investmentsteuerreform entfallen. An ihre Stelle ist die Teilfreistellung getreten, die pauschal und ohne Einzelnachweis wirkt.

Bei Einzelaktien ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer weiterhin möglich, du musst sie aber in deiner Steuererklärung geltend machen. Bei ETFs übernimmt deine Depotbank die gesamte Berechnung, du hast keinen zusätzlichen Aufwand. Die Teilfreistellung vereinfacht die Steuererklärung damit erheblich.

Bei ETFs und Fonds ist die Quellensteueranrechnung durch die Teilfreistellung ersetzt, bei Einzelaktien bleibt sie bestehen. Der Verwaltungsaufwand ist bei ETFs gering, weil die Depotbank alles automatisch berechnet. Bei Einzelaktien musst du die Anrechnung selbst in der Steuererklärung vornehmen.

Umgang mit Quellensteuer bei ETFs und Einzelaktien
ETFs und FondsEinzelaktien
Anrechnung der QuellensteuerNicht möglichMöglich
EntlastungTeilfreistellung von 30 Prozent bei AktienfondsAnrechnung der einbehaltenen Quellensteuer
Verwaltungs­aufwandGering, Depotbank übernimmt die BerechnungHöher, Anrechnung in der Steuererklärung

08 · Checkliste

Kapitalertragsteuer: Das wird auf deine Erträge fällig

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer auf Kapitalerträge. Bei ETFs wird sie in Form der Abgeltungsteuer mit einem Satz von 25 Prozent erhoben.

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer auf deine Kapitalerträge, bei ETFs wird sie als Abgeltungsteuer mit 25 Prozent erhoben. Bevor diese Steuer berechnet wird, durchläuft dein Ertrag zwei Entlastungsstufen: die Teilfreistellung und den Sparer-Pauschbetrag. Erst der danach verbleibende Betrag bildet die Bemessungsgrundlage.

Die Berechnung folgt einer festen Reihenfolge, die deine Depotbank automatisch einhält. Du kannst sie aber selbst nachvollziehen, um deine Steuerlast besser einzuschätzen. Das hilft dir auch bei der Entscheidung, ob sich ein Freistellungsauftrag lohnt oder ob du deine Anlagen umschichten solltest.

So wird die Kapitalertragsteuer bei ESG-ETFs berechnet

01

Ermittle deinen Kapitalertrag: Ausschüttung, Vorabpauschale oder Verkaufsgewinn

02

Wende die Teilfreistellung an: 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds

03

Ziehe den noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag ab

04

Berechne 25 Prozent Abgeltungsteuer auf den verbleibenden Betrag

05

Addiere 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer

06

Addiere gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Teilfreistellung vermeiden

Die Depotbank übernimmt die Berechnung der Teilfreistellung automatisch. Trotzdem gibt es Punkte, an denen du selbst aktiv werden musst, um keine Steuern zu verschenken.

Die Teilfreistellung selbst wird von deiner Depotbank korrekt angewendet, dort kannst du nichts falsch machen. Fehler passieren eher an den Stellen, an denen du selbst aktiv werden musst. Der häufigste Fehler ist ein fehlender oder zu niedriger Freistellungsauftrag, wodurch der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro ungenutzt bleibt.

Bei thesaurierenden ETFs solltest du darauf achten, dass dein Verrechnungskonto ausreichend gedeckt ist. Die Depotbank bucht die fällige Steuer auf die Vorabpauschale automatisch ab, auch wenn dir kein Geld zugeflossen ist. Ist das Konto nicht gedeckt, kann es zu Rücklastschriften und zusätzlichen Kosten kommen.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag, wodurch der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro ungenutzt bleibt. Weitere Fehlerquellen sind ein nicht gedecktes Verrechnungskonto bei thesaurierenden ETFs und die Annahme, dass jeder ESG-ETF automatisch 30 Prozent Teilfreistellung erhält. Prüfe den Aktienanteil deines Fonds, um die richtige Quote zu kennen.

Diese Fehler kosten dich bei ESG-ETFs-Geld

·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet: Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro bleibt ungenutzt.
·Verrechnungskonto nicht gedeckt: Bei thesaurierenden ETFs bucht die Depotbank die Vorabpauschale ab.
·Falsche Fondsart angenommen: Nur Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil erhalten 30 Prozent Teilfreistellung.
·Kirchensteuer nicht berücksichtigt: Die Abgeltungsteuer erhöht sich um 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer.
·Teilfreistellung mit Freistellungsauftrag verwechselt: Beide Entlastungen wirken unabhängig voneinander.

10 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale bei thesaurierenden ESG-ETFs

Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus. Damit du trotzdem jährlich Steuern zahlst, wird eine Vorabpauschale berechnet, auf die ebenfalls die Teilfreistellung angewendet wird.

Sie basiert auf dem Fondsstand am Jahresanfang und dem Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt.

Auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet, bei Aktienfonds bleiben also 30 Prozent steuerfrei. Die fällige Steuer bucht deine Depotbank von deinem Verrechnungskonto ab, obwohl dir kein Geld zugeflossen ist. Beim späteren Verkauf des ETFs wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird. Die Depotbank ermittelt den Basisertrag aus Fondsstand und Basiszins, zieht Ausschüttungen ab und wendet die Teilfreistellung an. Sorge für ausreichende Deckung auf deinem Verrechnungskonto, da die Steuer automatisch abgebucht wird.

01

Basisertrag ermitteln

Die Depotbank berechnet den Basisertrag aus dem Fondsstand am Jahresanfang und dem Basiszins.

02

Vorabpauschale festlegen

Die Vorabpauschale entspricht dem Basisertrag, abzüglich der Ausschüttungen des Jahres.

03

Teilfreistellung anwenden

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei.

04

Steuern vom Verrechnungskonto abbuchen

Die Depotbank bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab.

Häufige Fragen

Fragen zu ESG-ETF-Teilfreistellung

Investieren

Mehr zu Investieren

Cost-Average-EffektETF-TeilfreistellungWelt ETF-TeilfreistellungESG ETF-TestESG ETF-Testsieger

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026