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ETF-Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du bei Aktienfonds

Die Teilfreistellung bei ETFs senkt deine Steuerlast auf Kapitalerträge. Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen steuerfrei, bevor Abgeltungs­teuer und Solidaritäts­zuschlag berechnet werden.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die Teilfreistellung gilt für Gewinne aus dem Verkauf und für Ausschüttungen.
  • Deine Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an und führt die Steuern ab.
  • Für reine Anleihen-ETFs oder Geldmarkt-ETFs gibt es keine Teilfreistellung.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die ETF-Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung ist eine pauschale Steuerbefreiung für bestimmte Fondserträge. Sie wurde eingeführt, um eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene und Anlegerebene auszugleichen.

Die Teilfreistellung gleicht eine steuerliche Doppelbelastung aus, die seit der Investmentsteuerreform 2018 entstehen würde. Auf Fondsebene fallen bereits Körperschaftsteuern an, bevor deine Erträge auf Anlegerebene besteuert werden. Deshalb bleibt bei Aktien-ETFs ein fester Anteil deiner Gewinne und Ausschüttungen von vornherein steuerfrei.

Die Teilfreistellung senkt nicht den Steuersatz, sondern die Bemessungsgrundlage. Bei einem Aktien-ETF mit mindestens 51 Prozent Aktienquote werden 30 Prozent des Ertrags nicht besteuert. Nur die restlichen 70 Prozent fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein.

Für dich bedeutet das konkret: Machst du mit einem Aktien-ETF 100 Euro Gewinn, musst du nur 70 Euro versteuern. Die Abgeltungsteuer fällt also auf einen kleineren Betrag an, was deine Steuerlast spürbar reduziert.

Kurz erklärt

Teilfreistellung

Ein fester Prozentsatz der Erträge aus Investmentfonds bleibt steuerfrei. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote beträgt dieser Anteil 30 Prozent.

Die Teilfreistellung senkt die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer, nicht den Steuersatz selbst.

02 · Was gilt

Für welche ETFs gilt die Teilfreistellung?

Nicht jeder ETF profitiert von der Teilfreistellung. Entscheidend ist die Zusammensetzung des Fonds und der Anteil der enthaltenen Aktien.

Die Teilfreistellung hängt ausschließlich von der Zusammensetzung des Fonds ab. Entscheidend ist, wie hoch der Anteil der Aktien im Fondsvermögen ist. Deine Depotbank prüft diese Quote automatisch und wendet den passenden Satz an.

Klassische Aktien-ETFs auf Indizes wie den MSCI World oder den DAX erfüllen die Voraussetzung für die höchste Teilfreistellung. Sie enthalten fast ausschließlich Aktien und liegen deutlich über der geforderten Schwelle von 51 Prozent.

  • Aktien-ETFs und Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote erhalten 30 Prozent Teilfreistellung.
  • Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil erhalten 15 Prozent Teilfreistellung.
  • Reine Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs erhalten keine Teilfreistellung.

Bei Krypto-ETNs handelt es sich nicht um Investmentfonds im Sinne des Gesetzes, daher greift die Teilfreistellung dort ebenfalls nicht. Prüfe bei unklaren Produkten die Fondsunterlagen oder die steuerliche Einordnung deiner Bank.

Teilfreistellung ja

·Aktien-ETFs auf Indizes wie MSCI World oder DAX
·Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote
·Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil (15 Prozent Teilfreistellung)

Teilfreistellung nein

·Reine Anleihen-ETFs
·Geldmarkt-ETFs
·Rohstoff-ETFs
·Krypto-ETNs

03 · Vergleich

So hoch ist die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs

Die Höhe der Teilfreistellung hängt vom Aktienanteil des Fonds ab. Für klassische Aktien-ETFs gilt der höchste Satz.

Das bedeutet, dass von deinem Gewinn oder deiner Ausschüttung nur 70 Prozent in die Steuerberechnung einfließen. Die Teilfreistellung wird vor der Berechnung der Abgeltungsteuer vom Ertrag abgezogen.

Bei Mischfonds mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 51 Prozent liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Reine Rentenfonds, Anleihen-ETFs und Geldmarkt-ETFs haben keinen Aktienanteil und erhalten daher 0 Prozent.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Bei 100 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF sind 70 Euro steuerpflichtig. Bei einem Mischfonds wären es 85 Euro, bei einem Anleihen-ETF die vollen 100 Euro. Die Teilfreistellung wirkt also direkt auf den Betrag, den du versteuern musst.

Teilfreistellung nach Fondsart
Aktienfonds (mind. 51 % Aktien)Mischfonds (mind. 25 % Aktien)Reiner Rentenfonds
Teilfreistellung30 Prozent15 Prozent0 Prozent
Steuerpflichtiger Anteil70 Prozent85 Prozent100 Prozent
Beispiel: 100 Euro Gewinn70 Euro steuerpflichtig85 Euro steuerpflichtig100 Euro steuerpflichtig

04 · Schritt für Schritt

So berechnet deine Bank die Steuer mit Teilfreistellung

Die Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an. Du musst nichts beantragen, die Berechnung erfolgt im Hintergrund.

Deine Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an, du musst nichts beantragen. Die Berechnung läuft in mehreren Schritten ab, die du in deiner Verkaufs- oder Ertragsabrechnung nachvollziehen kannst.

Zuerst ermittelt die Bank deinen Ertrag. Beim Verkauf ist das der Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Ordergebühren. Bei Ausschüttungen zählt die Bruttoausschüttung vor Abzug von Steuern.

Vom ermittelten Ertrag zieht die Bank den freigestellten Anteil ab. Bei Aktien-ETFs sind das 30 Prozent. Vom verbleibenden Betrag wird dein noch verfügbarer Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr abgezogen. Auf den Rest fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

01

Ertrag ermitteln

Beim Verkauf wird der Gewinn aus Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Ordergebühren berechnet. Bei Ausschüttungen zählt die Bruttoausschüttung.

02

Teilfreistellung abziehen

Vom ermittelten Ertrag zieht die Bank den freigestellten Anteil ab. Bei Aktien-ETFs sind das 30 Prozent.

03

Sparer-Pauschbetrag verrechnen

Vom verbleibenden Betrag wird dein noch verfügbarer Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr abgezogen.

04

Abgeltungsteuer berechnen

Auf den Restbetrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

05 · Vergleich

Teilfreistellung bei ausschüttenden und thesaurierenden ETFs

Die Teilfreistellung wirkt bei beiden ETF-Varianten, aber der Zeitpunkt der Besteuerung unterscheidet sich.

Bei ausschüttenden ETFs fällt die Steuer sofort bei jeder Dividendenzahlung an. Bei thesaurierenden ETFs greift die Vorabpauschale, die jährlich einen fiktiven Ertrag besteuert.

Bei einem ausschüttenden Aktien-ETF wird die Teilfreistellung direkt auf die Dividende angewendet. Von deiner Ausschüttung bleiben 30 Prozent steuerfrei, die restlichen 70 Prozent werden mit deinem Sparer-Pauschbetrag und der Abgeltungsteuer verrechnet.

Bei einem thesaurierenden Aktien-ETF wirkt die Teilfreistellung auf die Vorabpauschale und später auf den Verkaufsgewinn. Die Vorabpauschale gleicht die Besteuerung beider Varianten an, damit thesaurierende ETFs keinen dauerhaften Steuervorteil haben. Die Teilfreistellung gilt in beiden Fällen gleichermaßen.

Wirkung der Teilfreistellung nach ETF-Typ
Ausschüttender ETFThesaurierender ETF
Wann fällt Steuer an?Bei jeder AusschüttungJährlich über Vorabpauschale und beim Verkauf
Worauf wird Teilfreistellung angewendet?Auf die DividendeAuf Vorabpauschale und Verkaufsgewinn
Steuerstundung möglich?Nein, sofortige SteuerTeilweise, über die Vorabpauschale

06 · Kosten

So hoch ist deine Steuerlast mit Teilfreistellung

Die Teilfreistellung reduziert die effektive Steuerlast auf Aktien-ETF-Erträge deutlich. Der Steuersatz selbst bleibt unverändert.

Der nominale Steuersatz bleibt unverändert bei 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, aber die Bemessungsgrundlage schrumpft.

Ohne Teilfreistellung liegt die Steuerbelastung auf Kapitalerträge bei 26,38 Prozent, wenn du kein Kirchenmitglied bist. Mit der 30-prozentigen Teilfreistellung sinkt die effektive Belastung auf 18,46 Prozent deines Aktien-ETF-Ertrags.

Diese Werte beinhalten 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Bist du Kirchenmitglied, liegt die Belastung je nach Bundesland etwas höher, weil die Kirchensteuer zusätzlich auf die Abgeltungsteuer erhoben wird.

Effektive Steuerbelastung auf Aktien-ETF-Erträge

Ohne Teilfreistellung26,38 %
Mit 30 % Teilfreistellung18,46 %

07 · Im Vertrag

Teilfreistellung und Verlustverrechnung

Auch Verluste aus Aktien-ETFs werden durch die Teilfreistellung beeinflusst. Das wirkt sich auf deinen Verlustverrechnungstopf aus.

Die Teilfreistellung wirkt auch auf der Verlustseite. Verkaufst du einen Aktien-ETF mit Verlust, wird nur ein Teil dieses Verlusts in deinem Verlustverrechnungstopf erfasst. Das ist die logische Konsequenz daraus, dass auch Gewinne nur teilweise besteuert werden.

Bei Aktien-ETFs werden Verluste nur zu 70 Prozent im Verlusttopf gespeichert. Die Teilfreistellung gilt also spiegelbildlich: So wie du auf Gewinne nur 70 Prozent versteuern musst, kannst du auch Verluste nur zu 70 Prozent steuerlich geltend machen.

Deine Bank führt den Verlustverrechnungstopf automatisch und verrechnet Verluste mit künftigen Gewinnen. Für die Verrechnung mit Gewinnen bei einer anderen Bank beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Ein nicht genutzter Verlust wird automatisch ins Folgejahr übertragen.

Regeln zur Verlustverrechnung mit Teilfreistellung

VerlustverrechnungstopfAutomatischDeine Bank führt einen Verlustverrechnungstopf. Verluste aus ETF-Verkäufen werden dort gespeichert und mit künftigen Gewinnen verrechnet.
TeilverlusteNur 70 ProzentBei Aktien-ETFs werden Verluste nur zu 70 Prozent im Verlusttopf erfasst. Die Teilfreistellung gilt auch auf der Verlustseite.
VerlustbescheinigungBis 15. DezemberFür die Verrechnung mit Gewinnen bei einer anderen Bank beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung.
Übertrag ins FolgejahrAutomatischEin nicht verbrauchter Verlusttopf wird von der Bank ins nächste Jahr übertragen und weiterhin automatisch verrechnet.

08 · Checkliste

Freistellungs­auftrag und Teilfreistellung kombinieren

Der Freistellungsauftrag wirkt zusätzlich zur Teilfreistellung. Beide Instrumente zusammen senken deine Steuerlast erheblich.

Der Freistellungsauftrag wirkt zusätzlich zur Teilfreistellung und senkt deine Steuerlast weiter. Beide Instrumente greifen nacheinander: Zuerst wird die Teilfreistellung angewendet, dann der Sparer-Pauschbetrag vom verbleibenden Betrag abgezogen.

Richte bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person und Jahr ein. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind 2000 Euro pro Jahr möglich. Die Teilfreistellung wird vor dem Freistellungsauftrag angewendet, du profitierst also von beiden Vorteilen unabhängig voneinander.

  • Prüfe, ob dein Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilt ist und die Summe stimmt.
  • Beachte, dass die Vorabpauschale den Sparer-Pauschbetrag ebenfalls beansprucht.
  • Passe deinen Freistellungsauftrag an, wenn sich deine Lebenssituation ändert, etwa bei Heirat.

So nutzt du beide Steuervorteile optimal

01

Richte bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person und Jahr ein.

02

Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind 2000 Euro pro Jahr möglich.

03

Die Teilfreistellung wird vor dem Freistellungsauftrag angewendet.

04

Prüfe, ob dein Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilt ist und die Summe stimmt.

05

Beachte, dass die Vorabpauschale den Sparer-Pauschbetrag ebenfalls beansprucht.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler im Umgang mit der Teilfreistellung

Die Teilfreistellung passiert automatisch, aber bei der Steuererklärung und Depotwahl gibt es Stolperfallen.

Die Teilfreistellung wird von deutschen Depotbanken automatisch angewendet, aber einige Fehler können deine Steuervorteile trotzdem schmälern. Die häufigsten Stolperfallen liegen bei der Depotwahl und der Steuererklärung.

Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass die Teilfreistellung für alle ETFs gilt. Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs erhalten keine Teilfreistellung, weil sie keinen ausreichenden Aktienanteil haben.

  • Kein Freistellungsauftrag eingerichtet, wodurch der Sparer-Pauschbetrag ungenutzt bleibt.
  • Vergessen, die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember zu beantragen.
  • Depot im Ausland geführt, wo die Bank die Teilfreistellung nicht automatisch anwendet.
  • Kirchensteuer nicht korrekt beim Freistellungsauftrag berücksichtigt.

Prüfe regelmäßig, ob dein Freistellungsauftrag noch zu deiner Lebenssituation passt und ob alle deine Depots erfasst sind.

Diese Fehler kosten dich Steuervorteile

·Annahme, dass die Teilfreistellung für alle ETFs gilt, auch für Anleihen- oder Rohstoff-ETFs.
·Kein Freistellungsauftrag eingerichtet, wodurch der Sparer-Pauschbetrag ungenutzt bleibt.
·Vergessen, die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember zu beantragen.
·Depot im Ausland geführt, wo die Bank die Teilfreistellung nicht automatisch anwendet.
·Kirchensteuer nicht korrekt beim Freistellungsauftrag berücksichtigt.

10 · Hintergrund

Teilfreistellung in der Steuererklärung

In den meisten Fällen übernimmt die Depotbank die korrekte Abrechnung. In bestimmten Situationen musst du die Anlage KAP ausfüllen.

Bei einem Depot bei einer deutschen Bank führt diese die Abgeltungsteuer inklusive Teilfreistellung automatisch ab. Du erhältst eine Steuerbescheinigung, die alle relevanten Werte enthält. In diesem Fall musst du in der Regel nichts weiter unternehmen.

Anders sieht es aus, wenn du dein Depot bei einer ausländischen Bank führst. Dann musst du die Erträge selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Die Teilfreistellung trägst du dort manuell ein, damit das Finanzamt sie berücksichtigt.

Auch wenn du eine Verlustbescheinigung beantragt hast oder Gewinne bei mehreren Banken verrechnen möchtest, ist die Anlage KAP notwendig. Das Finanzamt berücksichtigt die Teilfreistellung dann im Steuerbescheid und erstattet zu viel gezahlte Steuern.

Bei einem Depot bei einer deutschen Bank führt diese die Abgeltungsteuer inklusive Teilfreistellung automatisch ab. Du erhältst eine Steuerbescheinigung, die alle relevanten Werte enthält.

Hast du dein Depot bei einer ausländischen Bank, musst du die Erträge selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Die Teilfreistellung trägst du dort manuell ein.

Auch wenn du eine Verlustbescheinigung beantragt hast oder Gewinne bei mehreren Banken verrechnen möchtest, ist die Anlage KAP notwendig. Das Finanzamt berücksichtigt die Teilfreistellung dann im Steuerbescheid.

Häufige Fragen

Fragen zu ETF-Teilfreistellung

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026