Geld anlegen für Kinder Die besten Strategien für einen frühen Start
Geld anlegen für Kinder: ETF-Sparplan, Tagesgeld oder Depot? Alles, was Eltern & junge Erwachsene wissen müssen – inkl. Steuerfreibetrag & Tipps.
- Den Zinseszins-Effekt anschaulich erklären: Je länger der Anlagehorizont, desto größer das Endvermögen – ohne konkrete Beträge zu erfinden, aber mit Verweis auf den Zinseszins-Effekt.
- Typische Anlässe fürs Sparen für Kinder: Geburt, Taufe, Geburtstag, Führerschein, Studium.
- Bezug zum Studien-Segment: Wer als Kind schon ein Depot hatte, startet ins Studentenleben mit einem Puffer.
- Kurzfristige vs. langfristige Ziele unterscheiden (Sparstrumpf vs. Vermögensaufbau bis zur Volljährigkeit).
Geld für Kinder anlegen – so funktioniert der frühe Start
Den Zinseszins-Effekt anschaulich erklären: Je länger der Anlagehorizont, desto größer das Endvermögen – ohne konkrete Beträge zu erfinden, aber mit Verweis auf den Zinseszins-Effekt.
Wer früh beginnt, Geld für Kinder anzulegen, gibt dem Zinseszins-Effekt Zeit, seine volle Wirkung zu entfalten. Ein Kinderdepot mit ETF-Sparplan gilt dabei als eine der renditestärksten Langfristoptionen – und Kinder genießen eigene Steuerfreibeträge, die clevere Eltern unbedingt nutzen sollten.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Den Zinseszins-Effekt anschaulich erklären: Je länger der Anlagehorizont, desto größer das Endvermögen – ohne konkrete Beträge zu erfinden, aber mit Verweis auf den Zinseszins-Effekt. | , |
| Typische Anlässe fürs Sparen für Kinder: Geburt | Taufe, Geburtstag, Führerschein, erste eigene Wohnung. |
| Bezug zum Erwachsenenleben: Wer als Kind schon ein Depot hatte, startet ins Berufsleben mit einem Puffer. | , |
| Kurzfristige vs. langfristige Ziele unterscheiden (Sparstrumpf vs. Vermögensaufbau bis zur Volljährigkeit). | , |
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Der Zinseszins-Effekt: Warum früh anfangen einen riesigen Unterschied macht
Kinderdepot (ETF-Sparplan): breites Marktportfolio, langfristiger Anlagehorizont bis 18+ Jahre.
Beim Zinseszins arbeitet das Geld nicht nur einmal für dich – die erzielten Erträge werden reinvestiert und erwirtschaften ihrerseits wieder Erträge. Je länger dieser Mechanismus Zeit hat, desto stärker beschleunigt er den Vermögensaufbau. Ein Depot, das zur Geburt eines Kindes eröffnet wird, hat bei Volljährigkeit einen Anlagehorizont von 18 Jahren. Ein Depot, das erst mit zehn Jahren beginnt, hat nur noch acht Jahre. Der Unterschied im Endvermögen kann erheblich sein – ohne dass der monatliche Sparbeitrag überhaupt größer sein müsste.
Typische Anlässe, um mit dem Geld anlegen für Kinder zu beginnen, gibt es reichlich: Zur Geburt schenken Verwandte häufig Geld – statt es auf ein Sparbuch mit Minizinsen zu legen, könnte es direkt in einen Sparplan fließen. Taufe, Geburtstage und Kommunion oder Konfirmation sind weitere Momente, bei denen Geldgeschenke anfallen. Auch konkrete Etappenziele wie der Führerschein mit 17 oder die erste eigene Wohnung ab 18 lassen sich als Sparziel definieren und motivieren Eltern, regelmäßig beizutragen.
Wer als Kind bereits ein Depot hatte, startet ins Erwachsenenleben mit einem echten Puffer. Das kann bedeuten, weniger Kredite aufnehmen zu müssen, keinen Dispo zu brauchen oder sich den ersten eigenen Mietvertrag leisten zu können. Gerade in der Ausbildung oder im Berufsstart macht ein Finanzpolster den Unterschied zwischen einem stressigen Nebenjob-Marathon und einer Phase mit Raum für Praktika und Weiterbildung.
Wichtig ist, kurzfristige und langfristige Ziele zu unterscheiden: Ein Sparstrumpf für den nächsten Urlaub oder das neue Fahrrad ist etwas anderes als systematischer Vermögensaufbau bis zur Volljährigkeit. Wer beides vermischt, riskiert, langfristig angelegtes Geld vorschnell aufzulösen – und damit den Zinseszins-Effekt zu unterbrechen. Für kurzfristige Ziele eignet sich ein Tagesgeldkonto; für den echten Vermögensaufbau braucht es eine Strategie mit längerem Atem.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Kinderdepot (ETF-Sparplan): breites Marktportfolio, langfristiger Anlagehorizont bis 18+ Jahre. | , |
| Tagesgeld-/Sparkonto auf den Namen des Kindes: flexibel, aber kaum Rendite, Inflation frisst Kaufkraft. | , |
| Festgeld: feste Laufzeit | planbare Zinsen, kein Kapitalmarktzugang. |
| Bausparvertrag: sinnvoll wenn Immobilienwunsch absehbar, aber unflexibel. | , |
| Staatliche Förderungen (z. B. Kinderzulagen aus der Riester-Förderung, vermögenswirksame Leistungen erst mit Berufseintritt) – Förderbedingungen regelmäßig prüfen. | , |
| Kryptowährungen: sehr hohes Risiko | für Kinder-Anlage i. d. R. ungeeignet. |
Welche Anlageformen gibt es, wenn du Geld für Kinder anlegen möchtest?
Was ist ein Kinderdepot? Depot läuft rechtlich auf den Namen des Kindes, Eltern als gesetzliche Vertreter.
Der Markt hält verschiedene Möglichkeiten bereit, die sich in Rendite, Flexibilität und Komplexität deutlich unterscheiden. Ein Kinderdepot mit ETF-Sparplan ermöglicht den Zugang zum breiten Kapitalmarkt. Über einen weltweit gestreuten ETF beteiligen sich Kinder an der Wertentwicklung Tausender Unternehmen – das senkt das Einzelwertrisiko erheblich und macht den Sparplan zu einer der renditestärksten Langfristoptionen. Der Anlagehorizont von oft 15 bis 18 Jahren puffert zwischenzeitliche Kursschwankungen ab.
Das klassische Tagesgeld- oder Sparkonto auf den Namen des Kindes ist flexibel und sicher, bietet aber kaum Rendite. In Phasen mit nennenswerter Inflation verliert das angesparte Geld real an Kaufkraft – das Guthaben wächst nominal, aber kauft später weniger. Festgeld bietet planbare Zinsen über eine feste Laufzeit, erlaubt aber keinen Kapitalmarktzugang und ist wenig flexibel. Ein Bausparvertrag kann sinnvoll sein, wenn langfristig ein Immobilienwunsch besteht; er ist jedoch relativ unflexibel und lohnt sich nur, wenn die Abschlussgebühren durch staatliche Förderung oder attraktive Darlehenszinsen aufgewogen werden.
Keine Anlageform ist für jede Familie gleich optimal. Entscheidend sind das konkrete Sparziel, der geplante Anlagehorizont, die Risikobereitschaft der Eltern und – sobald das Kind älter wird – die eigene Einstellung des Kindes zu Finanzen. Ein Mix aus verschiedenen Bausteinen kann sinnvoll sein, solange der Überblick gewahrt bleibt. Der Versuch, zu viele Töpfe gleichzeitig zu befüllen, führt oft dazu, dass keiner davon wirklich wächst.
AUF EINEN BLICK
- Wichtig: Ab Volljährigkeit gehört das Depot dem Kind – Kommunikation und Vorbereitung essenziell.
- Depoteröffnung: Unterlagen (Geburtsurkunde, Ausweis der Eltern), Online vs. Filiale.
- ETF-Auswahl: breit gestreuter Welt-ETF als Standard-Empfehlung (Prinzip, keine konkreten Produkte nennen).
- Sparplanintervall: monatlich, quartalsweise – auch kleine Beträge möglich.
Kinderdepot und ETF-Sparplan: Schritt für Schritt erklärt
Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag
Ein Kinderdepot läuft rechtlich auf den Namen des Kindes. Das klingt selbstverständlich, hat aber weitreichende Konsequenzen: Das angelegte Geld gehört dem Kind – nicht den Eltern. Eltern handeln lediglich als gesetzliche Vertreter und dürfen das Vermögen ausschließlich im Interesse des Kindes verwalten. Sie können also keinen ETF-Sparplan aufbauen und das Geld später für eigene Zwecke abziehen, ohne rechtlich in eine Grauzone zu geraten.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die elterliche Verwaltungsbefugnis automatisch. Ab diesem Moment gehört das Depot dem Kind allein – ohne Einspruchsmöglichkeit der Eltern. Das ist der wichtigste Grund, Kinder und Jugendliche frühzeitig in die Verwaltung ihres Depots einzubeziehen, Kontoauszüge gemeinsam zu besprechen und Finanzwissen aufzubauen. Ein 18-Jähriger, der zum ersten Mal von einem prallen Depot erfährt, ist ohne Vorbereitung schnell überfordert.
Für die Depoteröffnung benötigen Eltern in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes sowie den eigenen Personalausweis. Viele Direktbanken und Neobroker erlauben die Eröffnung vollständig online; Filialbanken bieten persönliche Beratung. Bei der ETF-Auswahl empfehlen unabhängige Finanzexperten typischerweise einen breit gestreuten Welt-ETF, der möglichst viele Länder und Branchen abdeckt. Entscheidend sind dabei niedrige laufende Kosten (TER), da sie über 18 Jahre die Rendite spürbar beeinflussen. Konkrete Produktempfehlungen sind nicht Gegenstand dieses Artikels – dafür eignet sich eine unabhängige Verbraucherberatung.
AUF EINEN BLICK
- Freistellungsauftrag für das Kinderdepot stellen, damit Kapitalertragsteuer nicht automatisch einbehalten wird.
- Grundfreibetrag: Kinder haben ebenfalls einen eigenen steuerlichen Grundfreibetrag – Verweis auf Einkommensteuergesetz.
- NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung): Eltern können diese beim Finanzamt beantragen, wenn das Kind keine eigenen Einkünfte hat.
- Übertragungshinweis: Bei Schenkungen oberhalb des Schenkungsteuer-Freibetrags kann Schenkungsteuer anfallen – Steuerberater empfehlen.
Freibeträge beim Geld anlegen für Kinder: So sparst du Steuern
Eltern als gesetzliche Vertreter: Verfügungsbeschränkungen beim Kindervermögen (§ 1642 BGB) – nur im Interesse des Kindes anlegen.
Kinder sind im deutschen Steuerrecht eigenständige Steuerpflichtige. Das bedeutet: Sie haben ihren eigenen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge – also Dividenden und realisierte Kursgewinne – steuerfrei. Ohne entsprechenden Freistellungsauftrag behält die Depotbank automatisch 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer ein – auch dann, wenn die Erträge eigentlich unter dem Freibetrag liegen. Den Freistellungsauftrag für das Kinderdepot zu stellen, ist daher einer der einfachsten und wichtigsten Schritte.
Darüber hinaus haben Kinder auch einen eigenen steuerlichen Grundfreibetrag. Im Jahr 2026 beträgt dieser 12.348 € für ledige Personen. Da die meisten Kinder keine eigenen Einkünfte haben, bleiben Kapitalerträge bis zu dieser Grenze ohnehin unversteuert – sofern die richtige Bescheinigung vorliegt. Eltern können beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) für ihr Kind beantragen. Mit dieser Bescheinigung wird die Bank angewiesen, keine Kapitalertragsteuer einzubehalten – selbst wenn der Sparerpauschbetrag überschritten würde.
Der kombinierte Effekt aus Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag ist erheblich. Erträge, die diese Grenzen überschreiten, sind bei Kindern ohne eigene Einkünfte in der Praxis selten – aber bei sehr großen Vermögen oder nach langen Anlageperioden kann es dazu kommen. In diesen Fällen lohnt sich eine steuerliche Beratung. Wichtig: Die NV-Bescheinigung muss regelmäßig erneuert werden und entfällt, sobald das Kind eigene Einkünfte erzielt.
AUF EINEN BLICK
- Vormundschaftsgericht (Familiengericht) kann bei sehr hohen Beträgen genehmigungspflichtig werden.
- Schenkung von Großeltern: eigene Schenkungsteuer-Freibeträge für Großeltern → Kind gelten, regelmäßig prüfen.
- Unterhaltspflicht bleibt unberührt: Kindervermögen ersetzt nicht den Unterhaltsanspruch.
- Datenschutz & DSGVO: Minderjährige als Kontoinhaber – Banken regeln das unterschiedlich.
Was Eltern und Großeltern beim Geld anlegen für Kinder rechtlich beachten müssen
Kinderzulage im Rahmen der Riester
Die gesetzliche Grundlage für die Verwaltung von Kindervermögen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eltern dürfen das Vermögen ihres Kindes ausschließlich in dessen Interesse anlegen – riskante Spekulationsgeschäfte sind nicht zulässig. Bei sehr hohen Vermögenswerten oder bestimmten Transaktionen kann das Familiengericht (früher: Vormundschaftsgericht) zustimmungspflichtig werden. Wer für ein Kind größere Schenkungen verwaltet, sollte sich über diese Grenzen im Klaren sein und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Großeltern spielen beim Geld anlegen für Kinder häufig eine wichtige Rolle – sei es durch regelmäßige Geldgeschenke zum Geburtstag oder größere Einmalbeträge. Zwischen Großeltern und Enkelkindern gelten eigene Schenkungsteuer-Freibeträge, die deutlich über dem liegen, was zwischen Fremden möglich wäre. Da sich Freibeträge und gesetzliche Regelungen ändern können, empfiehlt es sich, diese regelmäßig beim Steuerberater oder der Verbraucherzentrale zu prüfen. Sicher ist: Regelmäßige kleine Geldgeschenke im Rahmen der sogenannten Gelegenheitsschenkungen sind in der Praxis unproblematisch.
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Unterhaltspflicht: Dass ein Kind über ein eigenes Depot verfügt, befreit die Eltern nicht von ihrer Unterhaltspflicht. Kindervermögen und Unterhaltsansprüche sind rechtlich getrennte Bereiche. Das angesparte Geld darf nicht dazu genutzt werden, den laufenden Unterhalt zu ersetzen – es gehört dem Kind als eigenständiger Vermögensbaustein.
AUF EINEN BLICK
- Kindergeld fließt in den Haushalt – kann als Sparrate genutzt werden.
- Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): nicht direkt Geldanlage, aber entlastet Familien mit geringem Einkommen.
- Wohn-Riester / Bausparvertrag mit staatlicher Prämie: relevant, wenn Immobilienkauf für das Kind langfristiges Ziel.
- Änderungen durch Bürgergeld-Reform und Familienleistungsgesetz im Blick behalten (regelmäßig Bundesfinanzministerium prüfen).
Staatliche Förderungen beim Sparen für Kinder im Überblick
Mit der Volljährigkeit fällt die elterliche Verwaltung weg – das Depot gehört dem Kind allein.
Das monatliche Kindergeld von 259 € (Stand 2026) fließt in den Haushalt der Eltern und ist primär als Lebenshaltungsbeitrag gedacht. Wer es sich leisten kann, einen Teil davon in einen Kindersparplan zu investieren, nutzt staatliche Transferleistungen indirekt als Anlagekapital. Selbst kleine monatliche Beträge können über 18 Jahre dank des Zinseszins-Effekts zu einem beachtlichen Grundstock heranwachsen – ohne dass die laufenden Ausgaben spürbar belastet werden.
Im Rahmen der Riester-Förderung gibt es eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird. Die genaue Höhe hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab und wird staatlich festgelegt – aktuelle Beträge sollten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem zertifizierten Riester-Anbieter erfragt werden, da sie sich ändern können. Riester eignet sich allerdings vor allem dann, wenn auch die Eltern selbst riestern und förderungsberechtigt sind.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist zwar keine Geldanlage im klassischen Sinne, entlastet aber Familien mit geringem Einkommen bei Schulbedarf, Ausflügen und Vereinsmitgliedschaften – und schafft damit indirekt Spielraum, der für das Sparen genutzt werden kann. Wohn-Riester oder ein staatlich geförderter Bausparvertrag können relevant sein, wenn für das Kind langfristig ein Immobilienerwerb als Ziel im Raum steht. Auch hier gilt: Die konkreten Bedingungen ändern sich, und eine unabhängige Beratung ist empfehlenswert.
AUF EINEN BLICK
- Finanzbildung vorbereiten: Jugendliche früh ins Depot einbeziehen, Kontoauszüge erklären.
- Steuerliche Umbuchung: ETF-Depot ggf. auf eigenes Erwachsenen-Depot übertragen oder weiterführen.
- Anknüpfung an die eigene Lebensplanung: Eigenes Vermögen und staatliche Leistungen
- Tipp: Bereits angesparte Rücklage als Puffer für größere Anschaffungen, Umzug oder die erste eigene Wohnung nutzen.
Vom Kinderdepot ins Erwachsenenleben: Der Übergang mit 18
Fehler 1: Geld auf dem klassischen Sparbuch parken – Kaufkraftverlust durch Inflation.
Der 18. Geburtstag markiert eine finanzrechtliche Zäsur: Das Depot gehört von diesem Tag an dem Kind allein, ohne jede elterliche Einflussnahme. Für Jugendliche, die nie in die Depotführung einbezogen wurden, kann dieser Übergang überwältigend sein. Deshalb ist Finanzbildung kein Nice-to-have, sondern eine Kernaufgabe elterlicher Fürsorge. Schon ab dem Grundschulalter lassen sich grundlegende Konzepte wie Sparen, Zinsen und Diversifikation kindgerecht erklären; ab der Pubertät können Jugendliche aktiv bei Sparplanentscheidungen mitwirken.
Nach dem 18. Geburtstag kann das bestehende Kinderdepot in ein reguläres Erwachsenen-Depot überführt werden – je nach Depotbank entweder durch eine interne Umbuchung oder durch einen Depotübertrag zu einer anderen Bank. ETF-Positionen müssen dabei nicht zwingend verkauft werden, was steuerlich vorteilhaft sein kann, weil keine Abgeltungsteuer auf nicht realisierte Gewinne anfällt. Das Depot kann einfach weitergeführt werden – nun allein in der Verantwortung des jungen Erwachsenen.
Wer mit einem Kinderdepot in die finanzielle Eigenständigkeit startet, sollte jedoch eines wissen: Eigenes Vermögen kann staatliche Leistungen oder steuerliche Vergünstigungen beeinflussen. Es gibt einen gesetzlichen Freibetrag, bis zu dem Vermögen unberücksichtigt bleibt; darüber hinausgehendes Vermögen wird angerechnet. Die konkreten Grenzen ändern sich und sollten vor der Antragstellung geprüft werden – bei der zuständigen Behörde oder der Verbraucherzentrale. Das bedeutet nicht, dass ein Kinderdepot schädlich wäre; es bedeutet nur, dass die Finanzplanung das vorhandene Vermögen im Blick haben sollte.
AUF EINEN BLICK
- Fehler 2: Zu konservativ anlegen bei sehr langem Horizont (>10 Jahre) – Chance auf Wachstum vergeben.
- Fehler 3: Kein Freistellungsauftrag → unnötige Steuerabzüge.
- Fehler 4: Das Depot auf den Namen der Eltern statt des Kindes eröffnen – steuerliche Vorteile gehen verloren.
- Fehler 5: Einmalanlage statt regelmäßiger Sparplan – Cost-Average-Effekt wird verschenkt.
Häufige Fehler beim Geld anlegen für Kinder – und wie du sie vermeidest
Verknüpfung: Wer für Kinder spart, sollte parallel den eigenen Vermögensaufbau nicht vergessen.
Der verbreitetste Fehler ist das klassische Sparbuch. Es gilt seit Generationen als sichere Wahl – und ist es in gewisser Weise auch. Aber Sicherheit ohne Rendite ist im Kontext eines 18-jährigen Anlagehorizonts eine trügerische Tugend. In Phasen mit nennenswerter Inflation verliert Geld auf dem Sparbuch real an Kaufkraft. Das Kind erbt am Ende zwar nominell mehr Geld, kann sich davon aber weniger kaufen als die Eltern hineingesteckt haben. Für echten Vermögensaufbau braucht es mehr als ein Sparkonto.
Eng damit verwandt ist Fehler Nummer zwei: zu konservativ anlegen bei einem sehr langen Zeithorizont. Wer 15 oder mehr Jahre Zeit hat, kann Kursschwankungen aussitzen. Wer aus Angst vor kurzfristigen Schwankungen ausschließlich auf sichere, renditelose Produkte setzt, verschenkt das Wachstumspotenzial des Kapitalmarkts. Das bedeutet nicht, blind in risikoreiche Produkte zu investieren – aber ein breit gestreuter ETF-Sparplan mit langer Laufzeit hat historisch betrachtet kurzfristige Einbrüche regelmäßig überwunden.
Fehler Nummer drei ist technischer Natur, aber folgenschwer: Wer keinen Freistellungsauftrag für das Kinderdepot stellt, zahlt unnötig Kapitalertragsteuer auf Erträge, die eigentlich steuerfrei wären. Die Depotbank zieht die 25 % Abgeltungsteuer automatisch ab – man muss sie aktiv stoppen. Der Freistellungsauftrag kostet nichts und dauert wenige Minuten. Und Fehler Nummer vier: das Depot auf den Namen der Eltern statt auf den Namen des Kindes zu eröffnen. Damit gehen die steuerlichen Vorteile – eigener Sparerpauschbetrag, eigener Grundfreibetrag, Möglichkeit der NV-Bescheinigung – vollständig verloren. Das Depot der Eltern nutzt lediglich deren eigene Freibeträge, die möglicherweise schon anderweitig ausgeschöpft sind.
AUF EINEN BLICK
- Verweis auf den StudySmarter-Vermögensaufbau-Rechner: monatliche Sparrate simulieren, Anlagehorizont einstellen.
- Call-to-Action: 'Jetzt Sparplan simulieren' → /s/rechner/vermoegensaufbau.
- Hinweis: Keine individuelle Anlageberatung – bei konkreten Fragen Honorarberater oder unabhängige Verbraucherberatung aufsuchen.
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Geld anlegen für Kinder ist kein Privileg wohlhabender Familien – es ist eine Frage des frühen Starts und der richtigen Strategie. Ein Kinderdepot auf den Namen des Kindes, ein breit gestreuter ETF-Sparplan, ein gesteller Freistellungsauftrag und gegebenenfalls eine NV-Bescheinigung: Diese vier Bausteine sind für die meisten Familien der optimale Einstieg. Wer dazu staatliche Förderungen wie das Kindergeld als Sparkapital betrachtet und steuerliche Freibeträge konsequent nutzt, gibt dem Nachwuchs einen echten Vorsprung ins Erwachsenenleben.
Wer für Kinder spart, sollte parallel den eigenen Vermögensaufbau nicht aus dem Blick verlieren. Ein gut aufgestelltes Elternteil ist langfristig die beste finanzielle Absicherung für die ganze Familie.
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Häufige Fragen
Ein Depot für Ihr Kind können Sie grundsätzlich ab dessen Geburt eröffnen, da es keine gesetzliche Altersgrenze für den Abschluss eines Depots gibt. Sie handeln dabei als gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes und benötigen für die Eröffnung die Geburtsurkunde sowie Ihre eigenen Ausweisdokumente.
Die beste Anlageform für Kinder hängt von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab, wobei ein breit gestreuter Aktien-ETF über einen langen Zeitraum oft als sinnvoll gilt. Für kürzere Laufzeiten oder konservative Anleger können auch Tagesgeld oder Festgeld geeignet sein, da sie sicherer, aber mit geringeren Renditechancen verbunden sind.
Ja, grundsätzlich müssen Sie auf Kapitalerträge aus dem Kinderdepot Steuern zahlen, da das Kind als Eigentümer des Vermögens gilt und den Sparerpauschbetrag nutzen kann. Solange die Erträge unter dem jährlichen Sparerpauschbetrag liegen, fallen keine Steuern an; darüber hinaus greift die Abgeltungsteuer, die Sie als gesetzlicher Vertreter für das Kind abführen müssen.
Mit dem 18. Geburtstag erhält Ihr Kind die volle Verfügungsgewalt über das Depot und kann frei darüber entscheiden, ob es das Vermögen weiter anlegt oder anderweitig verwendet. Sie sollten Ihr Kind rechtzeitig auf diesen Übergang vorbereiten und gemeinsam über die zukünftige Anlagestrategie sprechen.
Ja, Vermögen Ihres Kindes kann staatliche Leistungen beeinflussen, da es auf das anrechenbare Einkommen und Vermögen des Empfängers angerechnet wird. Die genauen Freibeträge für Vermögen werden regelmäßig angepasst, aber ein größeres Depot kann dazu führen, dass die Leistungen reduziert oder ganz gestrichen werden.
Großeltern können Geld für Enkelkinder anlegen, wobei Schenkungen bis zu einem bestimmten Freibetrag innerhalb von zehn Jahren steuerfrei bleiben. Die Erträge aus dem angelegten Geld unterliegen jedoch der Abgeltungsteuer, wobei das Enkelkind den Sparerpauschbetrag nutzen kann, wenn das Depot auf seinen Namen läuft.
Ein Bausparvertrag für Kinder kann noch sinnvoll sein, wenn Sie langfristig für eine spätere Immobilienfinanzierung oder einen zinsgünstigen Kredit sparen möchten. Allerdings sind die Zinsen in der Regel niedrig, und für reine Vermögensbildung sind andere Anlageformen wie Aktien-ETFs oft renditestärker, weshalb Sie den Bausparvertrag nur als Ergänzung betrachten sollten.
Wie viel Sie monatlich für Ihr Kind zurücklegen sollten, hängt stark von Ihren finanziellen Möglichkeiten und Zielen ab, etwa ob Sie später eine Ausbildung oder eine größere Anschaffung finanzieren möchten. Als Faustregel gilt, dass bereits kleine, regelmäßige Beträge über viele Jahre durch den Zinseszinseffekt eine beachtliche Summe ergeben können, aber es gibt keine allgemeingültige Empfehlung.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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