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Festgeld und Abgeltungs­teuer: So viel Steuern zahlst du 2026

Zinsen aus Festgeld sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Wie hoch die Abgeltungs­teuer ausfällt und wie du mit Freistellungs­auftrag oder Steuererklärung deine Belastung senkst, erfährst du hier.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Festgeldzinsen fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Bis 1000 Euro Kapitalertrag pro Person und Jahr bleibst du dank Sparer-Pauschbetrag steuerfrei.
  • Deutsche Banken führen die Steuer automatisch ab, bei ausländischen Banken musst du selbst aktiv werden.
  • Über die Steuererklärung kannst du zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen, etwa bei niedrigem Einkommen.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf Festgeldzinsen an?

Deine Festgeldzinsen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Fiskus greift dabei auf eine Kombination aus mehreren Abgaben zu.

Deine Festgeldzinsen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf deine Zinserträge, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer selbst. Bist du Kirchenmitglied, fällt zusätzlich Kirchensteuer an, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer ausmacht.

Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer sind es in Bayern und Baden-Württemberg 27,82 Prozent, in den übrigen Bundesländern 27,99 Prozent. Deutsche Banken behalten diese Steuer automatisch ein, sobald deine Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

Für dein bereits angespartes Guthaben ohne Zinsen zahlst du hingegen keine Steuern. Nur die Erträge, also die Zinsen, sind steuerpflichtig.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Festgeld

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt pauschal 25 Prozent auf deine Zinserträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und bei Kirchenmitgliedern die Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent.

Deutsche Banken behalten diese Steuer direkt ein, sobald deine Zinsen den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So bleiben 1000 Euro Zinsen steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug. Diesen Freibetrag solltest du immer voll ausnutzen.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam, also nicht nur für Festgeldzinsen, sondern auch für Tagesgeld, Dividenden, Fondserträge und Anleihezinsen.

Hast du Kapitalerträge aus mehreren Quellen, rechnet das Finanzamt alle zusammen. Erst wenn die Summe deiner Kapitalerträge den Freibetrag übersteigt, wird auf den darüber liegenden Teil Steuer fällig.

  • Zinsen aus Festgeld zählen zu den Kapitalerträgen und werden auf den Sparer-Pauschbetrag angerechnet.
  • Zinsen aus Tagesgeld, Dividenden aus Aktien sowie Erträge aus Fonds und ETFs zählen ebenfalls dazu.
  • Kursgewinne aus Aktienverkäufen nach Ablauf der Haltefrist zählen nicht zu den Kapitalerträgen im Sinne des Sparer-Pauschbetrags.
  • Einzahlungen auf das Festgeldkonto und die Rückzahlung der Anlagesumme sind kein Kapitalertrag und bleiben unberücksichtigt.

Zählt zu den Kapitalerträgen

·Zinsen aus Festgeld
·Zinsen aus Tagesgeld
·Dividenden aus Aktien
·Erträge aus Fonds und ETFs
·Zinsen aus Anleihen

Zählt nicht dazu

·Kursgewinne aus Aktienverkäufen nach Haltefrist
·Einzahlungen auf das Festgeldkonto
·Rückzahlung der Anlagesumme
·Einnahmen aus Vermietung
·Gehalt und Lohn

03 · Vergleich

Freistellungs­auftrag oder Steuererklärung: Was lohnt sich?

Du hast zwei Wege, um den Sparer-Pauschbetrag geltend zu machen. Beide führen zum Ziel, unterscheiden sich aber im Aufwand und im Zeitpunkt der Steuerersparnis.

Den Sparer-Pauschbetrag kannst du auf zwei Wegen nutzen. Der Freistellungsauftrag wirkt sofort bei der Zinsgutschrift, die Steuererklärung bringt die Entlastung erst nachträglich. Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis, unterscheiden sich aber im Aufwand und im Zeitpunkt der Steuerersparnis.

Mit einem Freistellungsauftrag verzichtet deine Bank bis zur eingetragenen Höhe auf den Steuerabzug. Du kannst den Auftrag auf mehrere Banken aufteilen, solange die Summe aller freigestellten Erträge 1000 Euro pro Person nicht übersteigt.

  • Der Freistellungsauftrag wird einmalig bei deiner Bank eingerichtet und gilt bis auf Widerruf.
  • Die Steuererklärung erfordert jährlich die Angabe deiner Kapitalerträge in der Anlage KAP.
  • Zu viel gezahlte Steuer wird dir nach Abgabe der Steuererklärung erstattet.
  • Du kannst beide Wege kombinieren, etwa einen Teil des Freibetrags per Auftrag und den Rest über die Erklärung geltend machen.
Wege zur Nutzung des Sparer-Pauschbetrags im Vergleich
Freistellungs­auftragSteuererklärung
Zeitpunkt der EntlastungSofort bei der ZinsgutschriftNachträglich nach Abgabe der Erklärung
AufwandEinmalige Einrichtung bei der BankJährliche Angabe in Anlage KAP
FlexibilitätAufteilung auf mehrere Banken möglichZentral für alle Konten und Depots
RückerstattungKeine Rückerstattung nötigZu viel gezahlte Steuer wird erstattet

04 · Kosten

Steuersatz auf Festgeld: So hoch ist die Belastung wirklich

Der reine Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent ist nur ein Teil der Rechnung. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhöhen die tatsächliche Abgabenlast.

Die Kirchensteuer mindert dabei die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer leicht, daher liegt der Gesamtsatz nicht exakt bei der Summe der Einzelwerte.

Ohne Kirchensteuer beträgt die Gesamtbelastung 26,375 Prozent. Als Kirchenmitglied in Bayern oder Baden-Württemberg zahlst du 27,82 Prozent, in den übrigen Bundesländern 27,99 Prozent.

  • Ohne Kirchensteuer: 26,375 Prozent Abgaben auf deine Zinserträge.
  • Mit Kirchensteuer von 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg: 27,82 Prozent.
  • Mit Kirchensteuer von 9 Prozent in den übrigen Bundesländern: 27,99 Prozent.

Gesamte Steuerbelastung auf Festgeldzinsen 2026

Ohne Kirchensteuer26,375 %
Mit Kirchensteuer (8 %, Bayern/BaWü)27,82 %
Mit Kirchensteuer (9 %, übrige Länder)27,99 %

05 · Hintergrund

Kursgewinne bei Festgeld: Gibt es die überhaupt?

Festgeld ist eine Anlageform mit fester Laufzeit und garantiertem Zins. Kursgewinne im klassischen Sinn entstehen dabei nicht, aber es gibt Sonderfälle.

Bei einem klassischen Festgeldkonto legst du einen festen Betrag für einen festen Zeitraum an. Die Bank zahlt dir dafür einen vorab vereinbarten Zinssatz. Einen Handel mit dem Festgeld wie bei Wertpapieren gibt es nicht, daher entstehen keine Kursgewinne oder Kursverluste.

Anders sieht es aus, wenn du Festgeld über eine Börse handelst oder ein Produkt mit variablem Zinsanteil wählst. Solche Konstruktionen sind aber selten und ähneln dann eher Anleihen. Für die Steuer gilt: Zinsen aus Festgeld werden immer als Kapitalerträge behandelt, unabhängig davon, ob sie jährlich oder am Laufzeitende ausgezahlt werden.

Die Steuer fällt in dem Jahr an, in dem du die Zinsen tatsächlich ausgezahlt bekommst. Bei jährlicher Gutschrift auf dem Festgeldkonto wächst deine Anlagesumme durch den Zinseszins, die Steuer wird aber trotzdem jährlich fällig.

Bei einem klassischen Festgeldkonto legst du einen festen Betrag für einen festen Zeitraum an. Die Bank zahlt dir dafür einen vorab vereinbarten Zinssatz. Einen Handel mit dem Festgeld wie bei Wertpapieren gibt es nicht, daher entstehen keine Kursgewinne oder Kursverluste.

Anders sieht es aus, wenn du Festgeld über eine Börse handelst oder ein Produkt mit variablem Zinsanteil wählst. Solche Konstruktionen sind aber selten und ähneln dann eher Anleihen. Für die Steuer gilt: Zinsen aus Festgeld werden immer als Kapitalerträge behandelt, unabhängig davon, ob sie jährlich oder am Laufzeitende ausgezahlt werden.

Wichtig ist der Unterschied zu Aktien oder Fonds: Dort können Kursgewinne bei Verkauf anfallen, die ebenfalls der Abgeltungsteuer unterliegen.

06 · Schritt für Schritt

Kapitalertragsteuer: Was die Bank automatisch abführt

Die Kapitalertragsteuer ist der technische Begriff für den Steuerabzug, den deutsche Banken direkt an der Quelle vornehmen. Für dich bedeutet das weniger Aufwand, aber auch weniger Kontrolle.

Deine Bank schreibt dir die Festgeldzinsen gut und prüft gleichzeitig, ob ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt. Übersteigen deine Kapitalerträge den freigestellten Betrag, behält die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

  • Die Bank meldet die einbehaltenen Steuern elektronisch an das zuständige Finanzamt.
  • Du erhältst eine Steuerbescheinigung über die abgeführten Beträge.
  • Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag, wird die Steuer zunächst einbehalten und kann später über die Steuererklärung erstattet werden.
01

Zinsgutschrift

Deine Bank schreibt dir die Festgeldzinsen gut. Gleichzeitig prüft sie, ob ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt.

02

Steuerabzug

Übersteigen deine Kapitalerträge den freigestellten Betrag, behält die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

03

Abführung ans Finanzamt

Die Bank meldet die einbehaltenen Steuern elektronisch an das zuständige Finanzamt. Du erhältst eine Steuerbescheinigung über die abgeführten Beträge.

04

Verrechnung mit Freibetrag

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, kannst du die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen.

07 · Checkliste

Günstigerprüfung: Wann sich die Steuererklärung lohnt

Die Günstigerprüfung kann für dich bares Geld bedeuten, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Das Finanzamt rechnet dann automatisch nach.

Für Studierende oder Teilzeitkräfte mit niedrigem Einkommen lohnt sich die Steuererklärung oft. Auch hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben können dein zu versteuerndes Einkommen so weit drücken, dass die Günstigerprüfung zu einer Erstattung führt.

  • Dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt ist niedrig, etwa als Student oder Teilzeitkraft.
  • Dein persönlicher Grenzsteuersatz liegt unter 25 Prozent.
  • Du hast hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben, die dein Einkommen drücken.
  • Du könntest eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, hast aber noch keine.
  • Du hattest viele Kapitalerträge und es wurde bereits Abgeltungsteuer einbehalten.

Günstigerprüfung lohnt sich für dich, wenn:

01

Dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt niedrig ist, etwa als Student oder Teilzeitkraft

02

Dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt

03

Du hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hast, die dein Einkommen drücken

04

Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen könntest, aber noch keine hast

05

Du viele Kapitalerträge hattest und bereits Abgeltungsteuer gezahlt wurde

08 · Was gilt

Festgeld im Ausland: Steuern selbst melden

Ausländische Banken führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Du bist dann selbst dafür verantwortlich, deine Zinserträge korrekt zu versteuern.

Verschweigen solltest du deine Erträge nicht, denn es drohen empfindliche Strafen wegen Steuerhinterziehung.

Bei Festgeld im Ausland musst du die Zinserträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kannst du dir unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen.

  • Zinserträge in Anlage KAP der Steuererklärung angeben und Abgeltungsteuer nachzahlen.
  • Quellensteuer im Ausland prüfen und auf die deutsche Steuer anrechnen lassen.
  • Ansässigkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Überweisungen über 12.500 Euro an die Bundesbank melden, wenn die Laufzeit mehr als zwölf Monate beträgt.

Musst du selbst erledigen

·Zinserträge in Anlage KAP der Steuererklärung angeben
·Abgeltungsteuer auf ausländische Zinsen nachzahlen
·Quellensteuer im Ausland prüfen und anrechnen lassen
·Ansässigkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragen
·Überweisungen über 12.500 Euro der Bundesbank melden

Übernimmt die Bank

·Automatischer Abzug deutscher Abgeltungsteuer
·Freistellungsauftrag für ausländische Zinsen
·Meldung der Zinserträge an das deutsche Finanzamt
·Ausstellung einer deutschen Steuerbescheinigung

09 · Im Vertrag

Doppelbesteuerungs­abkommen: So vermeidest du doppelte Steuern

Erhebt das Ausland Quellensteuer auf deine Festgeldzinsen, kann diese oft auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Das verhindert eine doppelte Besteuerung.

Das verhindert eine doppelte Besteuerung deiner Zinserträge. Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Staat und kann bis zu 35 Prozent betragen.

Deutschland hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die die Quellensteuer reduzieren oder auf null Prozent senken. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer wird auf deine deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, maximal bis zur Höhe der deutschen Steuer.

  • Einige Länder erheben eine eigene Steuer auf Zinserträge, die Höhe variiert je nach Staat.
  • Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren die Quellensteuer oder senken sie auf null Prozent.
  • Die im Ausland gezahlte Quellensteuer wird auf deine deutsche Abgeltungsteuer angerechnet.
  • Mit einer Ansässigkeitsbescheinigung weist du deinen Wohnsitz in Deutschland nach.

Wichtige Regelungen bei Auslandsfestgeld

QuellensteuerAuslandEinige Länder erheben eine eigene Steuer auf Zinserträge. Die Höhe ist von Staat zu Staat unterschiedlich.
DoppelbesteuerungsabkommenEntlastungDeutschland hat mit vielen Staaten Abkommen geschlossen, die die Quellensteuer reduzieren oder auf null Prozent senken.
AnrechnungSteuererklärungDie im Ausland gezahlte Quellensteuer kannst du dir auf deine deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen.
AnsässigkeitsbescheinigungNachweisMit diesem Formular weist du deinen Wohnsitz in Deutschland nach. Es ist Voraussetzung für die Steuerermäßigung im Ausland.

10 · Schritt für Schritt

Nichtveranlagungs­bescheinigung: Steuerabzug vermeiden

Wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du dir eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen. Damit entfällt der Steuerabzug auf Kapitalerträge komplett.

Für 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete.

Du beantragst die Nichtveranlagungsbescheinigung bei deinem zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt prüft deine Einkünfte und stellt die Bescheinigung für maximal drei Jahre aus. Anschließend reichst du die Bescheinigung bei deiner Bank ein, die dann keinen Steuerabzug mehr auf deine Kapitalerträge vornimmt.

  • Prüfe, ob dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
  • Beantrage die Nichtveranlagungsbescheinigung formlos oder mit Vordruck beim Finanzamt.
  • Das Finanzamt stellt die Bescheinigung für maximal drei Jahre aus.
  • Reiche die Bescheinigung bei deiner Bank ein, damit der Steuerabzug entfällt.
01

Voraussetzung prüfen

Dein zu versteuerndes Einkommen muss unter dem Grundfreibetrag liegen. Für das Steuerjahr 2024 gilt ein Grundfreibetrag von 11.784 Euro für Ledige und 23.568 Euro für Verheiratete. Für 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete.

02

Antrag beim Finanzamt stellen

Du beantragst die Nichtveranlagungsbescheinigung formlos oder mit einem Vordruck bei deinem zuständigen Finanzamt.

03

Bescheinigung erhalten

Das Finanzamt prüft deine Einkünfte und stellt die Bescheinigung für maximal drei Jahre aus.

04

Bei der Bank vorlegen

Du reichst die Bescheinigung bei deiner Bank ein. Diese nimmt dann keinen Steuerabzug mehr auf deine Kapitalerträge vor.

11 · Fehler vermeiden

Cookies und Tracking: Was hat das mit Festgeld zu tun?

Beim Online-Abschluss von Festgeld hinterlässt du digitale Spuren. Cookies und Tracking beeinflussen zwar nicht deine Steuer, aber deine Produktauswahl und Konditionen.

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Darauf solltest du beim Online-Abschluss achten

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026