Ratgeber · Investieren
ETF-Abgeltungssteuer: So viel Steuern zahlst du 2026 auf deine Fondsgewinne
Auf Gewinne aus ETFs fällt Abgeltungssteuer an. Mit Freistellungsauftrag und Teilfreistellung kannst du deine Steuerlast aber deutlich senken.
11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Abgeltungssteuer auf ETF-Gewinne beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Der Sparer-Pauschbetrag macht Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 2000 Euro.
- Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
- Deine Depotbank führt die Steuern automatisch ab, wenn du ein Depot in Deutschland hast.
01 · Grundlagen
Was ist die Abgeltungssteuer bei ETFs?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie gilt auch für Gewinne aus ETFs und wird direkt von deiner Depotbank einbehalten.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt an der Quelle deiner Kapitalerträge erhoben wird. Für dich bedeutet das: Deine Depotbank behält die Steuer ein, bevor das Geld auf deinem Konto landet. Du musst dich um die Abführung also nicht selbst kümmern, solange dein Depot bei einer deutschen Bank geführt wird.
Bemessungsgrundlage sind deine erzielten Gewinne. Das können Kursgewinne beim Verkauf, Ausschüttungen oder die Vorabpauschale sein. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent auf diese Kapitalerträge. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wodurch die tatsächliche Belastung etwas höher ausfällt.
Für dich als Studierende ist das relevant, sobald dein Depot Erträge abwirft. Die Bank führt die Steuer automatisch ab, du erhältst also immer nur den Nettoertrag. Eine Ausnahme besteht, wenn du einen Freistellungsauftrag gestellt hast und deine Gewinne unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
Kurz erklärt
Abgeltungssteuer
Eine Quellensteuer in Höhe von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer wird automatisch von deiner Depotbank abgeführt, wenn du ein Depot bei einer deutschen Bank hast.
02 · Was gilt
Sparer-Pauschbetrag: So nutzt du deinen Freibetrag
Der Sparer-Pauschbetrag macht einen Teil deiner Kapitalerträge steuerfrei. Dafür musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.
Für das Jahr 2026 liegt dieser Freibetrag bei 1000 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro im Jahr.
Damit deine Bank diesen Freibetrag berücksichtigt, musst du aktiv werden und einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne diesen Auftrag führt die Bank auch auf Kleinbeträge sofort Steuern ab. Du kannst den Auftrag direkt bei deiner Depotbank stellen, in der Regel geht das online.
Für Studierende lohnt sich dieser Schritt besonders, da das Einkommen oft niedrig ist und jede gesparte Steuer zählt. Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge bei dieser Bank, also auch für Zinsen auf dem Tagesgeldkonto.
Steuerfrei
Steuerpflichtig
03 · Vergleich
Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Die Gesamtbelastung
Die Abgeltungssteuer allein macht 25 Prozent aus. Je nach Kirchenmitgliedschaft kommen weitere Abgaben hinzu.
Die reine Abgeltungssteuer von 25 Prozent ist nur ein Teil der Abgaben. Zusätzlich fällt immer der Solidaritätszuschlag an, der 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer beträgt. Daraus ergibt sich eine Basisbelastung von 26,375 Prozent auf deine ETF-Gewinne.
Bist du Mitglied in einer Kirche, kommt die Kirchensteuer hinzu. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungssteuer. Deine Gesamtbelastung liegt dann bei 27,82 Prozent oder 28 Prozent.
Diese Sätze gelten unabhängig von deinem sonstigen Einkommen. Der Vorteil der Abgeltungssteuer ist, dass dein persönlicher Steuersatz keine Rolle spielt. Gerade wenn du als Studierende wenig verdienst, kann das aber auch ein Nachteil sein, da eine Veranlagung über die Einkommensteuer manchmal günstiger wäre.
| Ohne Kirchenmitgliedschaft | Kirchenmitglied (8 % Kirchensteuer) | Kirchenmitglied (9 % Kirchensteuer) | |
|---|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25 % | 25 % | 25 % |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Abgeltungssteuer | 5,5 % der Abgeltungssteuer | 5,5 % der Abgeltungssteuer |
| Kirchensteuer | 0 % | 8 % der Abgeltungssteuer | 9 % der Abgeltungssteuer |
| Gesamtbelastung | 26,375 % | 27,82 % | 28 % |
04 · Was gilt
Teilfreistellung: Warum Aktien-ETFs steuerlich attraktiv sind
Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurden Teilfreistellungen eingeführt. Sie ersetzen die frühere Anrechnung der Quellensteuer.
Sie ersetzen die frühere Anrechnung der Quellensteuer und sollen eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene ausgleichen. Für dich bedeutet das: Ein Teil deiner Gewinne bleibt pauschal steuerfrei.
Bei Aktien-ETFs beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent. Das heißt, du versteuerst nur 70 Prozent deiner Gewinne und Ausschüttungen. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent und bei Auslands-Immobilienfonds sogar 80 Prozent.
Für Anleihen-ETFs oder Geldmarkt-ETFs gilt keine Teilfreistellung. Hier musst du den vollen Ertrag versteuern. Wenn du also breit gestreut in einen Welt-ETF investierst, profitierst du automatisch von der höchsten Teilfreistellung für Aktienfonds.
Steuerfreier Anteil
Steuerpflichtiger Anteil
05 · Schritt für Schritt
Vorabpauschale: Steuern auf thesaurierende ETFs
Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus. Damit der Fiskus trotzdem Steuern erhält, gibt es die Vorabpauschale.
Sie besteuert einen fiktiven Ertrag, der sich an der Wertentwicklung des Fonds orientiert.
Für die Berechnung wird der sogenannte Basisertrag ermittelt. Er ergibt sich aus dem Rücknahmepreis des ETF-Anteils zu Jahresbeginn, multipliziert mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7. Liegt dieser Basisertrag unter dem tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres, wird er als Vorabpauschale angesetzt und versteuert.
Die Depotbank bucht die fällige Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ab. Beim späteren Verkauf des ETF wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, damit du nicht doppelt belastet wirst.
Basisertrag ermitteln
Der Basisertrag wird aus dem Rücknahmepreis des ETF-Anteils zu Jahresbeginn, dem Basiszins und dem Faktor 0,7 berechnet.
Wertzuwachs vergleichen
Der Basisertrag wird mit dem tatsächlichen Wertzuwachs des ETF im Kalenderjahr verglichen. Ist der Basisertrag niedriger, wird er als Vorabpauschale angesetzt.
Steuer abführen
Auf die Vorabpauschale wird Abgeltungssteuer fällig. Deine Depotbank bucht den Betrag automatisch von deinem Verrechnungskonto ab.
Beim Verkauf verrechnen
Beim späteren Verkauf des ETF wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
06 · Hintergrund
Ausschüttende ETFs: Steuern auf Dividenden und Zinsen
Ausschüttende ETFs zahlen Erträge direkt an dich aus. Diese Ausschüttungen sind Kapitalerträge und werden genauso besteuert wie Kursgewinne.
Bei ausschüttenden ETFs erhältst du ein- oder mehrmals im Jahr Dividenden oder Zinsen direkt auf dein Konto. Deine Depotbank führt auf diese Ausschüttungen automatisch die Abgeltungssteuer ab. Die Teilfreistellung für Aktien-ETFs gilt auch hier: 30 Prozent der Ausschüttung bleiben steuerfrei.
Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, werden Ausschüttungen bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug ausgezahlt. Erst wenn deine gesamten Kapitalerträge den Freibetrag von 1000 Euro übersteigen, wird Abgeltungssteuer fällig.
Für dich als Studierende kann ein ausschüttender ETF interessant sein, um den Sparer-Pauschbetrag regelmäßig zu nutzen. Die Erträge fließen dir direkt zu und du kannst sie entweder verkonsumieren oder manuell reinvestieren.
Bei ausschüttenden ETFs erhältst du ein- oder mehrmals im Jahr Dividenden oder Zinsen. Deine Depotbank führt auf diese Ausschüttungen automatisch die Abgeltungssteuer ab. Die Teilfreistellung für Aktien-ETFs gilt auch hier: 30 Prozent der Ausschüttung bleiben steuerfrei.
Hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet, werden Ausschüttungen bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug ausgezahlt. Erst wenn deine gesamten Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen, wird Abgeltungssteuer fällig.
07 · Schritt für Schritt
ETF-Sparplan: So wird die Steuer bei regelmäßigen Käufen berechnet
Bei einem ETF-Sparplan kaufst du regelmäßig Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Für die Steuerberechnung gilt das Fifo-Prinzip.
Jeder Kauf wird separat in deinem Depot erfasst. Beim Verkauf gilt das Fifo-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft.
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufskurs und dem ursprünglichen Kaufkurs dieser zuerst gekauften Anteile. Die Ordergebühren aus Kauf und Verkauf mindern deinen Gewinn und werden von der Depotbank automatisch berücksichtigt.
Da die Kurse über die Jahre steigen können, sind die zuerst gekauften Anteile oft die mit dem höchsten Gewinn. Das Fifo-Prinzip führt daher in der Regel zu einer höheren Steuerlast, als wenn du die zuletzt gekauften Anteile zuerst verkaufen könntest.
Anteile kaufen
Du kaufst monatlich oder quartalsweise ETF-Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Jeder Kauf wird separat im Depot erfasst.
Fifo-Prinzip anwenden
Beim Verkauf gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft. Der Gewinn wird aus der Differenz zwischen Verkaufskurs und ursprünglichem Kaufkurs dieser Anteile berechnet.
Ordergebühren berücksichtigen
Die Ordergebühren aus Kauf und Verkauf mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Deine Depotbank berücksichtigt sie automatisch in der Abrechnung.
Steuer abführen
Auf den ermittelten Gewinn wird Abgeltungssteuer fällig. Deine Depotbank führt sie direkt ab und zahlt dir den Restbetrag aus.
08 · Im Vertrag
Investmentsteuerreform: Was sich 2018 geändert hat
Die Investmentsteuerreform hat die Besteuerung von ETFs grundlegend vereinfacht. Sie gilt seit 2018 für alle Investmentfonds.
Vorher mussten Anleger ausländische Quellensteuern auf Fondsebene beachten und anrechnen lassen. Diese komplizierte Handhabung ist entfallen.
Stattdessen gelten nun pauschale Teilfreistellungen, die je nach Fondsart unterschiedlich hoch sind. Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent. Außerdem wurde die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds eingeführt, um auch dort eine jährliche Besteuerung sicherzustellen.
Eine Spekulationsfrist, nach der Gewinne nach einer bestimmten Haltedauer steuerfrei gewesen wären, gibt es für ETFs nicht. Diese Regelung wurde bereits 2009 durch die Abgeltungssteuer abgelöst und gilt für alle Wertpapiere.
Die wichtigsten Änderungen durch die Investmentsteuerreform
09 · Hintergrund
Quellensteuer bei ETFs: Seit 2018 kein Thema mehr
Vor der Investmentsteuerreform mussten Anleger ausländische Quellensteuern auf Fondsebene beachten. Das ist heute anders.
Seit 2018 ist die Quellensteuer bei ETFs grundsätzlich nicht mehr relevant. Die Investmentsteuerreform hat die Anrechnung ausländischer Quellensteuern durch pauschale Teilfreistellungen ersetzt. Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du musst dich nicht mehr um die Quellensteuer kümmern.
Die Depotbank übernimmt die steuerliche Abwicklung vollständig. Das gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale. Du erhältst immer den Nettoertrag, nachdem alle fälligen Steuern abgeführt wurden.
Nur wenn du direkt in einzelne ausländische Aktien investierst, kann die Quellensteuer weiterhin eine Rolle spielen. Bei ETFs ist dieses Thema für dich als Privatanlegerin abgeschlossen.
Seit 2018 ist die Quellensteuer bei ETFs grundsätzlich nicht mehr relevant. Die Investmentsteuerreform hat die Anrechnung ausländischer Quellensteuern durch pauschale Teilfreistellungen ersetzt. Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du musst dich nicht mehr um die Quellensteuer kümmern.
Nur wenn du direkt in einzelne ausländische Aktien investierst, kann die Quellensteuer weiterhin eine Rolle spielen. Bei ETFs übernimmt die Depotbank die steuerliche Abwicklung vollständig.
10 · Fehler vermeiden
Spekulationsfrist: Gibt es sie bei ETFs?
Von Immobilien kennst du vielleicht die Spekulationsfrist. Bei ETFs gibt es eine solche Frist nicht.
Von Immobilien kennst du vielleicht die Spekulationsfrist: Nach zehn Jahren Haltedauer ist ein Verkauf steuerfrei. Bei ETFs gibt es eine solche Frist nicht. Egal ob du deine Anteile nur wenige Monate oder mehr als zehn Jahre hältst, auf den Gewinn fällt immer Abgeltungssteuer an.
Die frühere Spekulationsfrist für Wertpapiere von einem Jahr wurde bereits 2009 durch die Abgeltungssteuer abgelöst. Seitdem sind Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Das gilt auch für Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden.
Für dich bedeutet das: Du kannst deine ETF-Anteile nicht durch langes Halten steuerfrei verkaufen. Die Steuer fällt immer an, sobald du mit Gewinn verkaufst und dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.
Häufige Irrtümer zur Spekulationsfrist bei ETFs
11 · Schritt für Schritt
Verlustbescheinigung: So verrechnest du Verluste über mehrere Depots
Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Bei mehreren Depots brauchst du dafür eine Verlustbescheinigung.
Innerhalb eines Depots macht das deine Bank automatisch über den Verlustverrechnungstopf. Hast du jedoch mehrere Depots bei verschiedenen Banken, musst du selbst aktiv werden.
Beantrage dafür bis zum 15. Dezember des Jahres eine Verlustbescheinigung bei der Bank, bei der der Verlust entstanden ist. Diese Bescheinigung weist den Verlust aus, der nicht mit Gewinnen im selben Depot verrechnet wurde. Den Betrag trägst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein.
Das Finanzamt verrechnet den Verlust dann mit Gewinnen aus anderen Depots. Hast du durch die Verrechnung zu viel Steuern gezahlt, erhältst du die Differenz mit dem Steuerbescheid zurück. Für Studierende mit mehreren Depots lohnt sich dieser Aufwand, um die Steuerlast zu optimieren.
Verlust realisieren
Du verkaufst ETF-Anteile mit Verlust. Deine Depotbank erfasst den Verlust im Verlustverrechnungstopf.
Verlustbescheinigung beantragen
Bis zum 15. Dezember des Jahres beantragst du bei deiner Bank eine Verlustbescheinigung. Sie weist den Verlust aus, der nicht mit Gewinnen im selben Depot verrechnet wurde.
In der Steuererklärung angeben
Den Verlust trägst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet ihn mit Gewinnen aus anderen Depots.
Steuererstattung erhalten
Hast du durch die Verrechnung zu viel Steuern gezahlt, erhältst du die Differenz mit dem Steuerbescheid zurück.
Häufige Fragen
Fragen zu ETF-Abgeltungssteuer
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