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ETF-Steuer: So viel bleibt 2026 von deinen Gewinnen übrig

Auf Gewinne aus ETFs fallen Abgeltungs­teuer, Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Mit Freistellungs­auftrag und Teilfreistellung kannst du deine Steuerlast aber deutlich senken.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf ETF-Gewinne zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
  • Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren 2.000 Euro.
  • Deine Depotbank führt die Steuern automatisch ab, wenn du ein Depot in Deutschland hast.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf ETF-Gewinne an?

Verkaufst du ETF-Anteile mit Gewinn oder erhältst du Ausschüttungen, zählt das steuerlich als Kapitalertrag. Darauf wird die Abgeltungsteuer fällig.

Für deine Steuerlast ist entscheidend, dass die Depotbank die Abgeltungsteuer direkt einbehält, bevor du über deinen Gewinn verfügen kannst. Du musst dich also nicht selbst um die Überweisung an das Finanzamt kümmern. Das gilt für alle in Deutschland ansässigen Banken und Broker.

Die Höhe der Steuer hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft ab. Ohne Kirchenmitgliedschaft zahlst du insgesamt 26,38 Prozent auf deine Kapitalerträge. Bist du Kirchenmitglied, kommen je nach Bundesland 27,82 oder 28,00 Prozent zusammen.

Die Ordergebühren für Kauf und Verkauf mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Verkaufst du einen ETF für 2.000 Euro, den du für 1.000 Euro gekauft hast, und hast insgesamt 20 Euro Ordergebühren gezahlt, dann versteuerst du nur 980 Euro.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf ETF-Gewinne

Auf Kapitalerträge aus ETFs zahlst du pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Insgesamt liegt die Belastung zwischen 26,38 und 28 Prozent.

Die Steuer wird direkt von deiner Depotbank einbehalten, bevor dir der Gewinn ausgezahlt wird.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Steuerbelastung im Einzelfall?

Je nach Kirchenmitgliedschaft und Bundesland ergeben sich unterschiedliche Gesamtsteuersätze auf deine ETF-Erträge.

Die Gesamtbelastung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt immer 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer, das sind 1,38 Prozentpunkte auf deinen Ertrag.

Die Kirchensteuer wird nur fällig, wenn du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 8 Prozent der Abgeltungsteuer, in allen anderen Bundesländern bei 9 Prozent. Daraus ergeben sich die unterschiedlichen Gesamtsteuersätze.

Ohne Kirchenmitgliedschaft beträgt deine Steuerlast 26,38 Prozent. Als Kirchenmitglied in Bayern oder Baden-Württemberg zahlst du 27,82 Prozent, in den übrigen Bundesländern 28,00 Prozent.

Gesamtsteuerbelastung auf ETF-Kapitalerträge
Ohne KirchenmitgliedschaftKirchenmitglied Bayern/Baden-WürttembergKirchenmitglied andere Bundesländer
Abgeltungs­teuer25,00 %25,00 %25,00 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,38 %1,38 %
Kirchensteuer0,00 %1,44 %1,63 %
Gesamtbelastung26,38 %27,82 %28,00 %

03 · Was gilt

Welche Teilfreistellung gilt für Aktien-ETFs?

Bei Aktien-ETFs bleibt ein Teil deiner Erträge pauschal steuerfrei. Das reduziert die Steuerlast spürbar.

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuerrabatt, den du nicht beantragen musst. Deine Depotbank wendet sie automatisch an, wenn sie die Steuer berechnet. Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei, du versteuerst also nur 70 Prozent.

Für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Bei Immobilienfonds sind 60 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Auslands-Immobilienfonds sogar 80 Prozent. Diese Sätze gelten sowohl für Verkaufsgewinne als auch für Ausschüttungen.

Keine Teilfreistellung gibt es für Geldmarkt-ETFs, Anleihen-ETFs und Rohstoff-ETFs. Hier musst du den gesamten Ertrag versteuern. Machst du mit einem Aktien-ETF 100 Euro Gewinn, zahlst du ohne Kirchenmitgliedschaft 18,47 Euro Steuern statt 26,38 Euro.

Teilfreistellung nutzbar

·Aktien-ETFs: 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei
·Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil: 15 Prozent steuerfrei
·Immobilienfonds: 60 Prozent steuerfrei, bei Auslands-Immobilienfonds 80 Prozent

Keine Teilfreistellung

·Geldmarkt-ETFs
·Anleihen-ETFs
·Rohstoff-ETFs

04 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag sorgt dafür, dass ein Teil deiner Kapitalerträge im Jahr steuerfrei bleibt. Dafür musst du einen Freistellungsauftrag einrichten.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag, den du aktiv bei deiner Bank einrichten musst. Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank auch auf kleine Erträge Steuern ab, die du dir später nur über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Du kannst bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Person und Jahr einrichten. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Hast du mehrere Depots, verteilst du den Betrag sinnvoll auf die verschiedenen Banken.

  • Richte den Freistellungsauftrag direkt nach der Depoteröffnung ein, damit keine Steuern auf die ersten Erträge abgeführt werden.
  • Prüfe einmal im Jahr, ob deine Erträge den Freibetrag ausschöpfen, und passe die Verteilung bei Bedarf an.
  • Denke daran, dass auch Tagesgeldzinsen und andere Kapitalerträge auf den Freibetrag angerechnet werden.
01

Freistellungsauftrag bei der Depotbank einrichten

Stelle bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro.

02

Erträge bleiben bis zum Freibetrag steuerfrei

Solange deine Kapitalerträge im Jahr unter dem eingetragenen Betrag liegen, führt deine Bank keine Abgeltungsteuer ab.

03

Automatische Berücksichtigung durch die Bank

Deine Depotbank berücksichtigt den Freistellungsauftrag automatisch bei jeder Auszahlung von Ausschüttungen oder Verkaufsgewinnen.

05 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs?

Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus, sondern reinvestieren sie. Damit das Finanzamt trotzdem Steuern erhält, gibt es die Vorabpauschale.

Sie wird zum 31. Dezember fällig und gilt im Folgejahr als zugeflossen.

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn der ETF im vergangenen Jahr eine positive Wertentwicklung hatte. Die Berechnung basiert auf dem sogenannten Basisertrag, der sich aus dem Wert deiner Anteile zu Jahresbeginn und einem von der Bundesbank festgelegten Basiszins ergibt. Deine Depotbank berechnet und führt die Steuer automatisch ab.

Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale von deinem Gewinn abgezogen. So verhinderst du eine Doppelbesteuerung. Du musst dich um die Vorabpauschale also nicht selbst kümmern, solltest aber wissen, dass sie dein Verrechnungskonto belasten kann.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der bei thesaurierenden ETFs jährlich berechnet wird. Sie wird zum 31. Dezember fällig und gilt im Folgejahr als zugeflossen. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.

Auch die Vorabpauschale führt deine Depotbank automatisch ab.

06 · Schritt für Schritt

Wie berechnet sich die Steuer bei einem ETF-Sparplan?

Bei einem ETF-Sparplan kaufst du regelmäßig Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Für die Steuerberechnung gilt das Fifo-Prinzip.

Für die Steuerberechnung gilt das Fifo-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft. Diese ältesten Anteile haben in der Regel den höchsten Kursgewinn und damit die höchste Steuerlast.

Der steuerpflichtige Gewinn pro Anteil ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises und der anteiligen Ordergebühren. Bei Aktien-ETFs bleibt davon ein Teil steuerfrei. Der restliche Gewinn wird mit deinem Sparer-Pauschbetrag verrechnet, sofern dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist.

  • Verkaufst du Anteile, die du über mehrere Jahre angespart hast, werden zuerst die ältesten Anteile steuerlich berücksichtigt.
  • Die Depotbank berechnet den Gewinn automatisch und führt die Steuer direkt ab.
  • Einen separaten Antrag für die Teilfreistellung musst du nicht stellen, sie wird automatisch angewendet.
01

Fifo-Prinzip: Die ältesten Anteile werden zuerst verkauft

Verkaufst du Anteile aus deinem Sparplan, gelten steuerlich die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft. Diese haben in der Regel den höchsten Gewinn.

02

Gewinn pro Anteil ermitteln

Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises und der angefallenen Ordergebühren für Kauf und Verkauf.

03

Teilfreistellung und Freistellungsauftrag anwenden

Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Der restliche Gewinn wird mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet, sofern dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist.

04

Abgeltungsteuer auf den verbleibenden Betrag

Auf den verbleibenden Gewinn fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

07 · Was gilt

Wann musst du ETF-Gewinne in der Steuererklärung angeben?

In den meisten Fällen erledigt deine Depotbank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen du selbst aktiv werden musst.

Bei einem Depot bei einer deutschen Bank erledigt die Depotbank die Steuer automatisch. Du musst deine ETF-Gewinne in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben. Es gibt aber Ausnahmen, in denen du selbst aktiv werden musst.

Hast du dein Depot bei einer ausländischen Bank, musst du alle Erträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Das gilt auch, wenn du Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen möchtest oder dein Freistellungsauftrag zu niedrig war und du zu viel Steuern gezahlt hast.

Eine Steuererklärung lohnt sich auch, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann kannst du dir die Differenz zur Abgeltungsteuer über die Günstigerprüfung zurückholen. Das Finanzamt prüft dabei automatisch, welche Variante für dich günstiger ist.

Steuererklärung nötig

·Dein Depot liegt bei einer ausländischen Bank
·Du möchtest Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen
·Dein Freistellungsauftrag war zu niedrig und du hast zu viel Steuern gezahlt

Keine Steuererklärung nötig

·Dein Depot liegt bei einer deutschen Bank
·Dein Freistellungsauftrag deckt alle Erträge ab
·Du hast keine Verluste, die du verrechnen möchtest

08 · Schritt für Schritt

Wie kannst du Verluste mit ETF-Gewinnen verrechnen?

Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du mit Gewinnen verrechnen und so deine Steuerlast senken. Deine Bank führt dafür automatisch einen Verlustverrechnungstopf.

Verkaufst du einen ETF mit Verlust, speichert deine Bank den Verlust im Verlustverrechnungstopf. Erzielst du später Gewinne, verrechnet die Bank diese automatisch mit dem gespeicherten Verlust. Du musst dafür nichts tun.

Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du Verluste auch bankübergreifend verrechnen. Dafür beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank, bei der der Verlust entstanden ist. Den bescheinigten Verlust gibst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an.

Das Finanzamt verrechnet den Verlust dann mit Gewinnen aus anderen Depots und erstattet dir zu viel gezahlte Steuern. Die Frist am 15. Dezember ist entscheidend. Verpasst du sie, überträgt die Bank den Verlust nur ins nächste Jahr und verrechnet ihn weiterhin nur mit Gewinnen bei derselben Bank.

01

Automatische Verrechnung bei derselben Bank

Verkaufst du einen ETF mit Verlust, speichert deine Bank den Verlust im Verlustverrechnungstopf. Erzielst du später Gewinne, werden diese automatisch mit dem Verlust verrechnet.

02

Verlustbescheinigung für andere Banken beantragen

Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, bei der der Verlust entstanden ist.

03

Verluste in der Anlage KAP angeben

Den bescheinigten Verlust gibst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt verrechnet ihn mit Gewinnen aus anderen Depots und erstattet zu viel gezahlte Steuern.

09 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der ETF-Besteuerung vermeiden?

Einige typische Fehler kosten dich unnötig Steuern. Mit diesen Punkten behältst du den Überblick.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender oder zu niedriger Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt deine Bank auch auf Erträge unter 1.000 Euro Steuern ab. Du bekommst das Geld zwar über die Steuererklärung zurück, gibst dem Staat aber ein zinsloses Darlehen.

Ein weiterer Fehler ist die falsche Verteilung des Freistellungsauftrags auf mehrere Depots. Liegt der gesamte Freibetrag bei einer Bank, während du bei einer anderen Bank Gewinne erzielst, zahlst du dort unnötig Steuern. Prüfe einmal im Jahr, ob die Verteilung zu deinen tatsächlichen Erträgen passt.

  • Keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und dadurch Steuern auf Erträge unter 1.000 Euro gezahlt.
  • Freistellungsauftrag nicht auf mehrere Depots verteilt und den Freibetrag nicht voll ausgeschöpft.
  • Verluste nicht fristgerecht bis zum 15. Dezember per Verlustbescheinigung beantragt.
  • Depot im Ausland eröffnet und die automatische Steuerabführung durch eine deutsche Bank verloren.

Häufige Fehler bei der ETF-Steuer

·Keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und dadurch Steuern auf Erträge unter 1.000 Euro gezahlt
·Freistellungsauftrag nicht auf mehrere Depots verteilt und den Freibetrag nicht voll ausgeschöpft
·Verluste nicht fristgerecht bis zum 15. Dezember per Verlustbescheinigung beantragt
·Teilfreistellung bei Aktien-ETFs nicht berücksichtigt und zu hohe Steuerlast akzeptiert
·Depot im Ausland eröffnet und die automatische Steuerabführung durch eine deutsche Bank verloren

10 · Kosten

Wie hoch ist die Steuerlast bei ETF-Ausschüttungen?

Ausschüttende ETFs zahlen dir regelmäßig Dividenden oder Zinsen aus. Auch darauf fallen Steuern an.

Auf diese Ausschüttungen fällt dieselbe Steuer an wie auf Verkaufsgewinne. Deine Depotbank zieht die Steuer automatisch ab, bevor das Geld auf deinem Konto landet.

Bei einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung und ohne Kirchenmitgliedschaft sieht die Rechnung für eine Ausschüttung von 100 Euro so aus: Steuerpflichtig sind 70 Euro. Darauf fallen 17,50 Euro Abgeltungsteuer und 0,96 Euro Solidaritätszuschlag an. Dir werden 81,54 Euro ausgezahlt.

Mit einem noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag fällt auf diese Ausschüttung keine Steuer an. Deshalb ist es wichtig, den Freistellungsauftrag rechtzeitig einzurichten und hoch genug zu wählen.

Steuerabzug bei einer ETF-Ausschüttung von 100 Euro

Ausschüttung100,00 EUR
Steuerpflichtiger Anteil (70 %)70,00 EUR
Abgeltungsteuer (25 %)17,50 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer)0,96 EUR
Auszahlung nach Steuern81,54 EUR

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026