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Steuern auf ESG-ETFs: So viel bleibt von deiner Rendite

Bei ESG-ETFs gelten dieselben Steuerregeln wie bei klassischen ETFs. Mit Freistellungs­auftrag und Teilfreistellung kannst du deine Steuerlast aber deutlich senken.

9 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Kapitalerträge aus ESG-ETFs fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Über den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bleiben Erträge steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag stellst.
  • Bei Aktien-ETFs mit ESG-Fokus sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ESG-ETFs und wird automatisch von deiner Depotbank abgeführt.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf ESG-ETFs an?

ESG-ETFs werden steuerlich genauso behandelt wie herkömmliche ETFs. Entscheidend ist, welche Kapitalerträge der Fonds erzielt und wie diese ausgezahlt werden.

Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob dein ETF ein Nachhaltigkeitssiegel trägt oder nicht. ESG-ETFs werden steuerlich wie alle anderen Investmentfonds behandelt, sobald sie Kapitalerträge erzielen. Zu diesen Erträgen zählen Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf deiner Anteile.

Auf diese Kapitalerträge wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Deine Depotbank führt die Steuern automatisch ab, du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern.

Die Gesamtbelastung liegt damit zwischen 26,375 Prozent und 28 Prozent deiner Kapitalerträge. Ein Beispiel: Bei einer Ausschüttung von 100 Euro ohne gestellten Freistellungsauftrag bleiben dir ohne Kirchensteuer 73,63 Euro.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf ESG-ETF-Erträge

Auf alle Kapitalerträge aus ESG-ETFs wird pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent.

Die Gesamtbelastung liegt damit zwischen 26,375 Prozent und 28 Prozent deiner Kapitalerträge.

02 · Vergleich

Ausschüttende oder thesaurierende ESG-ETFs: Was wird wann besteuert?

Der Zeitpunkt der Besteuerung hängt davon ab, ob dein ESG-ETF-Erträge ausschüttet oder reinvestiert. Beide Varianten haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen im Jahresverlauf.

Der Hauptunterschied liegt im Zeitpunkt, zu dem du Steuern zahlst. Bei ausschüttenden ESG-ETFs fließen dir Dividenden und Zinsen direkt zu und werden sofort mit Abgeltungsteuer belegt. Bei thesaurierenden Varianten verbleiben die Erträge im Fonds und werden dort reinvestiert.

Für thesaurierende ESG-ETFs greift stattdessen die Vorabpauschale. Sie besteuert einen fiktiven Ertrag, der einmal jährlich berechnet wird. Dadurch erhältst du eine teilweise Steuerstundung, weil nur die Vorabpauschale und nicht der gesamte Wertzuwachs im laufenden Jahr versteuert wird.

  • Ausschüttungen werden sofort im Jahr des Zuflusses besteuert.
  • Bei thesaurierenden Fonds wird die Vorabpauschale zum Jahresende fällig und gilt im Folgejahr als zugeflossen.
  • Beim späteren Verkauf werden bereits gezahlte Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
Besteuerung im Vergleich
Ausschüttende ESG-ETFsThesaurierende ESG-ETFs
Laufende ErträgeDividenden und Zinsen werden direkt ausgezahlt und sofort besteuertErträge verbleiben im Fonds und werden dort reinvestiert
Besteuerung im JahrAbgeltungsteuer auf die AusschüttungVorabpauschale auf den fiktiven Ertrag
SteuerstundungKeine Stundung, da Erträge sofort zufließenTeilweise Stundung, da nur die Vorabpauschale besteuert wird
Verrechnung beim VerkaufAusschüttungen wurden bereits versteuertGezahlte Vorabpauschalen werden vom Verkaufsgewinn abgezogen

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Vorabpauschale bei thesaurierenden ESG-ETFs

Die Vorabpauschale ist eine Art Mindestbesteuerung für Fonds, die keine oder nur geringe Ausschüttungen vornehmen. Sie stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden ESG-ETFs jährlich Steuern anfallen.

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn dein ESG-ETF im vergangenen Jahr an Wert gewonnen hat. Bei negativer Wertentwicklung wird keine Vorabpauschale fällig. Die Depotbank prüft dies automatisch zum Jahresende.

Für die Berechnung wird ein Basisertrag ermittelt. Dafür multipliziert die Bank den Rücknahmepreis zu Jahresbeginn mit dem gesetzlichen Basiszins und setzt davon 70 Prozent an. Liegt dieser Basisertrag über den tatsächlichen Ausschüttungen des Fonds, wird die Differenz als Vorabpauschale besteuert.

Die Steuer auf die Vorabpauschale wird automatisch von deinem Verrechnungskonto abgeführt. Du musst nichts berechnen oder an das Finanzamt überweisen. Wichtig ist nur, dass zum Fälligkeitstermin ausreichend Guthaben auf dem Konto liegt.

01

Wertentwicklung prüfen

Zum Jahresende wird festgestellt, ob dein ESG-ETF im vergangenen Jahr an Wert gewonnen hat. Nur bei positiver Wertentwicklung kann eine Vorabpauschale anfallen.

02

Basisertrag berechnen

Die Depotbank ermittelt einen fiktiven Basisertrag aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn und dem gesetzlichen Basiszins. Dieser Wert wird mit 70 Prozent angesetzt.

03

Mit Ausschüttungen vergleichen

Der Basisertrag wird mit den tatsächlichen Ausschüttungen des ESG-ETFs verglichen. Liegt der Basisertrag höher, wird die Differenz als Vorabpauschale besteuert.

04

Steuer automatisch abführen

Die Depotbank führt die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale automatisch an das Finanzamt ab. Du musst dafür nichts unternehmen.

05

Beim Verkauf verrechnen

Beim späteren Verkauf deiner ESG-ETF-Anteile werden bereits gezahlte Vorabpauschalen vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

04 · Was gilt

Wann du keine Steuern auf ESG-ETF-Gewinne zahlst

Nicht jeder Ertrag aus einem ESG-ETF wird sofort besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag und die Teilfreistellung sorgen dafür, dass ein Teil deiner Gewinne steuerfrei bleibt.

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor der Steuer. Pro Person und Jahr bleiben 1000 Euro steuerfrei, für zusammenveranlagte Ehepaare sind es 2000 Euro. Voraussetzung ist, dass du bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag gestellt hast.

Zusätzlich profitierst du bei Aktien-ESG-ETFs von der Teilfreistellung. Sie sorgt dafür, dass 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei bleiben. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent. Diese Freistellung wird automatisch berücksichtigt.

Verluste aus anderen Kapitalanlagen kannst du mit Gewinnen aus ESG-ETFs verrechnen. Das übernimmt deine Bank innerhalb eines Depots automatisch über Verlustverrechnungstöpfe. Bei mehreren Depots musst du die Verrechnung über die Steuererklärung beantragen.

Steuerfrei

·Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr bei gestelltem Freistellungsauftrag
·30 Prozent der Erträge aus Aktien-ETFs mit ESG-Fokus durch Teilfreistellung
·15 Prozent der Erträge aus ESG-Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil
·Verluste, die mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden

Steuerpflichtig

·Ausschüttungen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags
·Vorabpauschalen bei thesaurierenden ESG-ETFs
·Kursgewinne beim Verkauf von ESG-ETF-Anteilen
·Erträge ohne gestellten Freistellungsauftrag

05 · Kosten

So viel Steuern zahlst du auf 1000 Euro Ertrag aus einem Aktien-ESG-ETF

Die effektive Steuerlast hängt von der Teilfreistellung und deinem persönlichen Kirchensteuersatz ab. Das Beispiel zeigt die Belastung für einen Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung.

Bei einem Aktien-ESG-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung sind von 1000 Euro Ertrag nur 700 Euro steuerpflichtig. Auf diesen Betrag wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, also 175 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, das sind 9,63 Euro.

Die gesamte Steuerlast ohne Kirchensteuer beträgt damit 184,63 Euro. Von deinen 1000 Euro Ertrag bleiben dir also etwa 815,37 Euro. Mit Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer reduziert sich dieser Betrag entsprechend.

Diese Rechnung gilt nur, wenn dein Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Liegen deine gesamten Kapitalerträge im Jahr unter 1000 Euro und du hast einen Freistellungsauftrag gestellt, zahlst du auf diesen Ertrag keine Steuern.

Steuerbelastung auf 1000 Euro Kapitalertrag im Jahr 2026

Steuerpflichtiger Ertrag nach Teilfreistellung700 EUR
Abgeltungsteuer (25 Prozent)175 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuer)9,63 EUR
Gesamte Steuerlast ohne Kirchensteuer184,63 EUR

06 · Checkliste

Freistellungs­auftrag für ESG-ETFs: Das musst du beachten

Der Freistellungsauftrag ist der einfachste Weg, um Erträge aus ESG-ETFs bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei zu stellen. Ohne ihn führt deine Depotbank auch auf kleine Gewinne Steuern ab.

Der Auftrag ist der einzige Weg, um den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr automatisch zu nutzen. Du kannst ihn in der Regel online oder per Formular bei deiner Bank einrichten.

Hast du mehrere Depots, verteilst du den Freistellungsauftrag auf die verschiedenen Banken. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten. Bei Ehepaaren gilt ein gemeinsamer Freistellungsauftrag von 2000 Euro pro Jahr.

  • Stelle den Freistellungsauftrag direkt nach Depoteröffnung.
  • Verteile den Betrag sinnvoll, wenn du bei mehreren Banken bist.
  • Passe den Auftrag nach einer Heirat oder anderen Lebensänderungen an.

Checkliste für deinen Freistellungsauftrag

01

Stelle den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Depotbank, in der Regel online oder per Formular

02

Beantrage den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr

03

Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freistellungsauftrag von 2000 Euro pro Jahr

04

Verteile den Freistellungsauftrag auf mehrere Depots, wenn du bei verschiedenen Banken bist

05

Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Pauschbetrag nicht überschreitet

06

Passe den Freistellungsauftrag an, wenn sich deine Lebenssituation ändert, etwa bei Heirat

07 · Im Vertrag

Teilfreistellung: Warum Aktien-ESG-ETFs steuerlich attraktiv sind

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast bei Aktien-ETFs und Mischfonds. Sie wird automatisch von deiner Depotbank berücksichtigt, du musst sie nicht beantragen.

Die Teilfreistellung reduziert deine Steuerlast, ohne dass du dafür etwas beantragen musst. Deine Depotbank wendet sie automatisch an, sobald der Fonds die Voraussetzungen erfüllt. Bei Aktien-ESG-ETFs bleiben 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei.

Für Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent gilt eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Reine Anleihen-ESG-ETFs profitieren dagegen nicht von dieser Regelung. Hier werden die vollen Erträge mit Abgeltungsteuer belegt.

Die Teilfreistellung wirkt sich auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne gleichermaßen aus. Sie ist ein fester Bestandteil der Besteuerung von Investmentfonds und wird von allen deutschen Depotbanken einheitlich angewendet.

Teilfreistellungssätze für ESG-Fonds

Aktien-ETFs mit ESG-Fokus30 Prozent steuerfreiBei Aktien-ETFs, die überwiegend in Aktien investieren, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Du versteuerst nur 70 Prozent der Gewinne.
ESG-Mischfonds15 Prozent steuerfreiMischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent profitieren von einer Teilfreistellung von 15 Prozent.
Reine Anleihen-ESG-ETFsKeine TeilfreistellungFür Rentenfonds und Anleihen-ETFs gilt keine Teilfreistellung. Hier werden die vollen Erträge besteuert.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Besteuerung von ESG-ETFs

Viele Anleger verschenken Steuervorteile, weil sie den Freistellungsauftrag vergessen oder die Vorabpauschale falsch einschätzen. Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt die Depotbank auch auf Erträge unter 1000 Euro Steuern ab, obwohl diese steuerfrei wären. Den Auftrag kannst du jederzeit nachholen, für bereits abgeführte Steuern hilft dann nur die Steuererklärung.

Bei thesaurierenden ESG-ETFs unterschätzen viele Anleger die Vorabpauschale. Sie wird auch dann fällig, wenn du keine Ausschüttung erhältst. Halte deshalb immer ausreichend Liquidität auf deinem Verrechnungskonto bereit, damit die Bank die Steuer einziehen kann.

Ein weiterer Fehler ist die Überschreitung des Freistellungsauftrags bei mehreren Depots. Die Summe aller Aufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Prüfe deine Verteilung regelmäßig und passe sie an, wenn sich deine Anlageschwerpunkte ändern.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Keinen Freistellungsauftrag stellen: Ohne Auftrag führt die Depotbank auch auf Erträge unter 1000 Euro Steuern ab. Stelle den Auftrag direkt nach Depoteröffnung.
·Freistellungsauftrag bei mehreren Depots überschreiten: Die Summe aller Aufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Prüfe deine Verteilung regelmäßig.
·Vorabpauschale nicht einplanen: Bei thesaurierenden ESG-ETFs wird auch ohne Ausschüttung Steuer fällig. Halte ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto bereit.
·Teilfreistellung nicht kennen: Viele Anleger wissen nicht, dass bei Aktien-ETFs 30 Prozent der Erträge steuerfrei sind. Die Depotbank berücksichtigt das automatisch.
·Verluste nicht verrechnen: Verluste aus ESG-ETFs kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Bei mehreren Depots brauchst du dafür eine Verlustbescheinigung.
·Kirchensteuer nicht im Blick: Der Kirchensteuersatz beeinflusst deine effektive Steuerlast. Bei Kirchenaustritt sinkt die Belastung auf 26,375 Prozent.

09 · Hintergrund

So holst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurück

Die Depotbank führt Steuern automatisch ab, aber nicht immer in der für dich günstigsten Höhe. Über die Steuererklärung kannst du zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen.

Bei mehreren Depots kann es passieren, dass du den Sparer-Pauschbetrag nicht optimal nutzt. Hast du bei einer Bank Gewinne erzielt und bei einer anderen Verluste, kannst du diese über die Steuererklärung verrechnen. Dafür beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank, bei der der Verlust entstanden ist.

Auch bei einem niedrigen Einkommen lohnt sich die Steuererklärung. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Abgeltungsteuer auf Antrag durch die günstigere Einkommensteuer ersetzen lassen. Das nennt sich Günstigerprüfung und wird in der Anlage KAP beantragt.

Die zu viel gezahlte Steuer erstattet dir das Finanzamt nach der Veranlagung. Voraussetzung ist, dass du alle Kapitalerträge vollständig angibst. Deine Depotbank stellt dir dafür eine Jahressteuerbescheinigung aus, die alle relevanten Beträge enthält.

Wenn du mehrere Depots bei verschiedenen Banken hast, kann es passieren, dass du den Sparer-Pauschbetrag nicht optimal nutzt. Hast du bei einer Bank Gewinne erzielt und bei einer anderen Verluste, kannst du diese über die Steuererklärung verrechnen. Dafür beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank, bei der der Verlust entstanden ist.

Auch bei einem zu niedrigen Einkommen lohnt sich die Steuererklärung. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Abgeltungsteuer auf Antrag durch die günstigere Einkommensteuer ersetzen lassen. Das Finanzamt prüft dann, welche Variante für dich vorteilhafter ist.

Die Anlage KAP ist das zentrale Formular für Kapitalerträge. Dort trägst du alle Erträge aus ESG-ETFs ein, auch wenn die Depotbank bereits Steuern abgeführt hat. Das Finanzamt rechnet die automatisch gezahlten Beträge an und erstattet dir die Differenz, wenn du zu viel gezahlt hast.

Häufige Fragen

Fragen zu Steuern auf ESG-ETFs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026