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Steuern auf den ETF-Sparplan: So bleibt mehr von deiner Rendite

Bei einem ETF-Sparplan fallen Steuern auf Kursgewinne, Ausschüttungen und die Vorabpauschale an. Mit Freistellungs­auftrag und der richtigen Fondswahl kannst du die Abgabenlast deutlich senken.

12 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Kapitalerträge aus ETF-Sparplänen werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
  • Der Sparer-Pauschbetrag macht Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 2000 Euro.
  • Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Deutsche Depotbanken führen die Steuer automatisch ab, sobald dein Freistellungsauftrag aufgebraucht ist.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf einen ETF-Sparplan an?

Für deinen ETF-Sparplan gelten die Regeln der Abgeltungsteuer. Sie erfasst alle Kapitalerträge, die im Depot entstehen, unabhängig davon, ob du sie dir auszahlen lässt oder wieder anlegst.

Für deinen ETF-Sparplan gelten die Regeln der Abgeltungsteuer. Sie erfasst alle Kapitalerträge, die im Depot entstehen, unabhängig davon, ob du sie dir auszahlen lässt oder wieder anlegst.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt 25 Prozent auf Kursgewinne, Dividenden und die Vorabpauschale. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und bei Kirchenmitgliedern acht oder neun Prozent Kirchensteuer.

Die Depotbank behält die Steuer direkt ein, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf ETF-Sparpläne

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt 25 Prozent auf Kursgewinne, Dividenden und die Vorabpauschale. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und bei Kirchenmitgliedern acht oder neun Prozent Kirchensteuer.

Die Depotbank behält die Steuer direkt ein, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

02 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So viel bleibt steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein persönlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Er wirkt wie ein Schonraum, in dem dein ETF-Sparplan wachsen kann, ohne dass das Finanzamt zugreift.

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein persönlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Er wirkt wie ein Schonraum, in dem dein ETF-Sparplan wachsen kann, ohne dass das Finanzamt zugreift.

Im Jahr 2026 bleiben Erträge bis 1000 Euro pro Person steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr.

Zu den steuerfreien Erträgen zählen Kursgewinne, Dividenden und die Vorabpauschale innerhalb des Freibetrags. Verluste erhöhen den Freibetrag nicht, sie werden separat im Verlustverrechnungstopf geführt.

Erträge oberhalb des Freibetrags sind steuerpflichtig. Auch Erträge aus ausländischen Depots ohne deutschen Steuerabzug fallen unter die Steuerpflicht, du musst sie dann selbst in der Steuererklärung angeben.

Steuerfrei

·Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr
·Erträge bis 2000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren
·Kursgewinne, Dividenden und Vorabpauschale innerhalb des Freibetrags

Steuerpflichtig

·Erträge oberhalb des Freibetrags
·Verluste, die den Freibetrag nicht erhöhen
·Erträge aus ausländischen Depots ohne deutschen Steuerabzug

03 · Vergleich

Abgeltungs­teuer und Kapitalertragsteuer: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer werden oft gleichgesetzt. Für deinen ETF-Sparplan beschreiben sie denselben Steuersatz, aber unterschiedliche Perspektiven auf den Steuerabzug.

Die Begriffe Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer werden oft gleichgesetzt. Für deinen ETF-Sparplan beschreiben sie denselben Steuersatz, aber unterschiedliche Perspektiven auf den Steuerabzug.

Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Quellensteuer, die deine Einkommensteuer auf Kapitalerträge abgilt. Die Kapitalertragsteuer ist die Erhebungsform dieser Steuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird.

Beide betragen 25 Prozent. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen bei beiden hinzu.

Den Abzug übernimmt deine deutsche Depotbank automatisch. Bei einer ausländischen Bank mit deutschem Steuerabzug gilt dasselbe Verfahren.

Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer im Vergleich
Abgeltungs­teuerKapitalertragsteuer
Steuersatz25 Prozent25 Prozent
Besteuerungs­formPauschale Quellensteuer, die die Einkommensteuer auf Kapitalerträge abgiltErhebungsform der Abgeltungsteuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird
Abzug durchDeutsche Depotbank oder ausländische Bank mit deutschem SteuerabzugDeutsche Depotbank, die den Steuerabzug automatisch vornimmt
ZuschlägeSolidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen hinzuSolidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer werden zusammen einbehalten

04 · Was gilt

Teilfreistellung: Warum Aktien-ETFs steuerlich besser dastehen

Mit der Teilfreistellung belohnt der Gesetzgeber die Anlage in Aktienfonds. Sie senkt die Steuerlast auf deinen ETF-Sparplan, ohne dass du dafür etwas tun musst.

Mit der Teilfreistellung belohnt der Gesetzgeber die Anlage in Aktienfonds. Sie senkt die Steuerlast auf deinen ETF-Sparplan, ohne dass du dafür etwas tun musst.

Für Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt: 30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei. Das betrifft sowohl Ausschüttungen als auch Kursgewinne.

ETFs auf Indizes wie den MSCI World oder den DAX fallen in der Regel unter diese Regelung. Bei einem Gewinn von 100 Euro werden nur 70 Euro versteuert.

Keine Teilfreistellung gibt es für Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs. Hier musst du 100 Prozent der Erträge versteuern.

Teilfreistellung gilt

·Aktien-ETFs: 30 Prozent der Erträge steuerfrei
·Aktien-ETFs auf Indizes wie MSCI World oder DAX
·Ausschüttungen und Kursgewinne von Aktien-ETFs

Keine Teilfreistellung

·Anleihen-ETFs
·Geldmarkt-ETFs
·Rohstoff-ETFs

05 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale: Steuer auf thesaurierende ETFs

Auch wenn ein thesaurierender ETF keine Dividenden auszahlt, kann das Finanzamt jährlich Steuern verlangen. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass der Fonds nicht ewig unversteuert wächst.

Auch wenn ein thesaurierender ETF keine Dividenden auszahlt, kann das Finanzamt jährlich Steuern verlangen. Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass der Fonds nicht ewig unversteuert wächst.

Das Finanzamt ermittelt einen fiktiven Ertrag aus dem Wert deines ETF-Anteils und einem jährlich festgelegten Basiszins. Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent des Basisertrags durch die Teilfreistellung steuerfrei.

Auf die Vorabpauschale werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Deine Depotbank bucht den Betrag von deinem Verrechnungskonto ab.

Beim späteren Verkauf des ETF wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung.

01

Basisertrag berechnen

Das Finanzamt ermittelt einen fiktiven Ertrag aus dem Wert deines ETF-Anteils und einem jährlich festgelegten Basiszins.

02

Teilfreistellung abziehen

Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent des Basisertrags steuerfrei. Der Rest bildet die Grundlage für die Vorabpauschale.

03

Steuer einbehalten

Auf die Vorabpauschale werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Deine Depotbank bucht den Betrag von deinem Verrechnungskonto ab.

04

Beim Verkauf anrechnen

Beim späteren Verkauf des ETF wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung.

06 · Hintergrund

Steuerstundungs­effekt: Warum thesaurierende ETFs oft vorn liegen

Der Steuerstundungseffekt beschreibt den Vorteil, Steuern erst später zahlen zu müssen. Bei thesaurierenden ETFs wirkt er stärker als bei ausschüttenden, weil Erträge länger im Fonds bleiben.

Der Steuerstundungseffekt beschreibt den Vorteil, Steuern erst später zahlen zu müssen. Bei thesaurierenden ETFs wirkt er stärker als bei ausschüttenden, weil Erträge länger im Fonds bleiben.

Bei einem thesaurierenden ETF werden Dividenden und Zinsen automatisch wieder angelegt, ohne dass du sie sofort versteuern musst. Nur die Vorabpauschale wird jährlich fällig, sie fällt in der Regel niedriger aus als die tatsächlichen Erträge.

Dadurch bleibt mehr Kapital im Fonds und arbeitet weiter. Der Zinseszinseffekt wirkt auf einen größeren Betrag, weil die Steuerzahlung in die Zukunft verschoben wird.

Bei einem ausschüttenden ETF wird die volle Dividende sofort versteuert, auch wenn du sie direkt wieder anlegst. Der Vorteil der Thesaurierung ist umso größer, je länger du sparst und je höher deine Rendite ist.

Bei einem thesaurierenden ETF werden Dividenden und Zinsen automatisch wieder angelegt, ohne dass du sie versteuern musst. Nur die Vorabpauschale wird jährlich fällig, sie fällt in der Regel niedriger aus als die tatsächlichen Erträge.

Dadurch bleibt mehr Kapital im Fonds und arbeitet weiter. Der Zinseszinseffekt wirkt auf einen größeren Betrag, weil die Steuerzahlung in die Zukunft verschoben wird. Bei einem ausschüttenden ETF wird die volle Dividende sofort versteuert, auch wenn du sie direkt wieder anlegst.

Der Vorteil ist umso größer, je länger du sparst und je höher deine Rendite ist. Allerdings holt das Finanzamt die gestundete Steuer beim Verkauf nach, dann wird der gesamte Gewinn abzüglich der bereits gezahlten Vorabpauschalen versteuert.

07 · Kosten

Dividenden und Ausschüttungen: So werden sie versteuert

Ausschüttende ETFs zahlen dir regelmäßig Dividenden aus. Diese Erträge werden sofort steuerlich fällig, unabhängig davon, ob du sie verkonsumierst oder wieder anlegst.

Ausschüttende ETFs zahlen dir regelmäßig Dividenden aus. Diese Erträge werden sofort steuerlich fällig, unabhängig davon, ob du sie verkonsumierst oder wieder anlegst.

Bei einem Aktien-ETF mit 30 Prozent Teilfreistellung werden von einer Dividende von 100 Euro nur 70 Euro versteuert. Die Abgeltungsteuer beträgt darauf 17,50 Euro.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, also 0,96 Euro. Netto bleiben dir nach Steuern 81,54 Euro.

Die Depotbank führt die Steuer automatisch ab, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Bei Kirchenmitgliedern kommen acht oder neun Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu.

Steuerabzug auf eine Dividende von 100 Euro bei einem Aktien-ETF

Steuerpflichtiger Anteil nach Teilfreistellung70 EUR
Abgeltungsteuer 25 Prozent17,50 EUR
Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent auf die Steuer0,96 EUR
Netto nach Steuern81,54 EUR

08 · Im Vertrag

Quellensteuer bei ETFs: Seit 2018 kaum noch relevant

Ausländische Dividenden wurden früher doppelt besteuert. Mit der Investmentsteuerreform hat sich das für ETF-Anlegerinnen grundlegend geändert.

Ausländische Dividenden wurden früher doppelt besteuert. Mit der Investmentsteuerreform hat sich das für ETF-Anlegerinnen grundlegend geändert.

Seit 2018 wird die Quellensteuer auf ausländische Dividenden bei ETFs nicht mehr einzeln angerechnet. Stattdessen gilt die pauschale Teilfreistellung für Aktienfonds.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs gleicht die im Ausland gezahlte Quellensteuer pauschal aus. Du musst dich um nichts kümmern.

Nur wer direkt in ausländische Einzelaktien investiert, muss sich weiterhin mit der Anrechnung ausländischer Quellensteuer befassen.

Das gilt für die Quellensteuer bei ETFs

Ausländische DividendenReformSeit 2018 wird die Quellensteuer auf ausländische Dividenden bei ETFs nicht mehr einzeln angerechnet. Stattdessen gelten pauschale Teilfreistellungen für Aktienfonds.
EinzelaktienAusnahmeNur wer direkt in ausländische Einzelaktien investiert, muss sich weiterhin mit der Anrechnung ausländischer Quellensteuer befassen.

09 · Was gilt

Mischfonds: Welche Teilfreistellung gilt hier?

Nicht jeder Fonds ist ein reiner Aktienfonds. Mischfonds enthalten Aktien und Anleihen in unterschiedlichen Gewichtungen, was die Teilfreistellung beeinflusst.

Nicht jeder Fonds ist ein reiner Aktienfonds. Mischfonds enthalten Aktien und Anleihen in unterschiedlichen Gewichtungen, was die Teilfreistellung beeinflusst.

Für Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil erhalten eine Teilfreistellung von 15 Prozent.

Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil erhalten keine Teilfreistellung. Dasselbe gilt für reine Anleihenfonds und Geldmarktfonds.

Die genaue Höhe der Teilfreistellung hängt also vom Aktienanteil im Fonds ab. Prüfe bei Mischfonds das Fondsprofil, um deine Steuerlast korrekt einzuschätzen.

Teilfreistellung

·Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil: 30 Prozent steuerfrei
·Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil: 15 Prozent steuerfrei

Keine Teilfreistellung

·Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil
·Reine Anleihenfonds
·Geldmarktfonds

10 · Checkliste

Freistellungs­auftrag: So nutzt du den Freibetrag richtig

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Depotbank ab dem ersten Euro Steuern ab. Mit dem Auftrag bleibt dein Sparer-Pauschbetrag von Anfang an steuerfrei.

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Depotbank ab dem ersten Euro Steuern ab. Mit dem Auftrag bleibt dein Sparer-Pauschbetrag von Anfang an steuerfrei.

Richte den Freistellungsauftrag am besten direkt bei Depoteröffnung ein. Die Höhe beträgt 1000 Euro pro Person, bei Ehepaaren 2000 Euro.

Bei mehreren Banken musst du den Freibetrag aufteilen. Insgesamt darfst du nicht mehr als den zulässigen Betrag verteilen.

Prüfe regelmäßig, ob der Freistellungsauftrag noch zur Höhe deiner Erträge passt. Bei Änderungen der Lebenssituation, etwa einer Heirat, solltest du ihn anpassen.

Checkliste für deinen Freistellungsauftrag

01

Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank einrichten, am besten direkt bei Depoteröffnung

02

Höhe festlegen: 1000 Euro pro Person, 2000 Euro bei Ehepaaren

03

Bei mehreren Banken den Freibetrag aufteilen, insgesamt nicht mehr als den zulässigen Betrag

04

Regelmäßig prüfen, ob der Freistellungsauftrag noch zur Höhe deiner Erträge passt

05

Bei Änderungen der Lebenssituation, etwa Heirat, den Freistellungsauftrag anpassen

11 · Schritt für Schritt

Verlustbescheinigung: Verluste über mehrere Depots verrechnen

Verluste aus deinem ETF-Sparplan mindern deine Steuerlast. Hast du Depots bei mehreren Banken, brauchst du dafür eine Verlustbescheinigung.

Verluste aus deinem ETF-Sparplan mindern deine Steuerlast. Hast du Depots bei mehreren Banken, brauchst du dafür eine Verlustbescheinigung.

Verkaufst du ETF-Anteile mit Verlust, führt deine Bank einen Verlustverrechnungstopf. Darin werden Verluste gespeichert und automatisch mit späteren Gewinnen verrechnet.

Möchtest du Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei deiner Depotbank.

Die bescheinigten Verluste trägst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet sie mit deinen übrigen Kapitalerträgen und erstattet zu viel gezahlte Steuern.

01

Verlust feststellen

Verkaufst du ETF-Anteile mit Verlust, führt deine Bank einen Verlustverrechnungstopf. Darin werden Verluste gespeichert und automatisch mit späteren Gewinnen verrechnet.

02

Verlustbescheinigung beantragen

Möchtest du Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei deiner Depotbank.

03

In der Steuererklärung angeben

Die bescheinigten Verluste trägst du in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet sie mit deinen übrigen Kapitalerträgen.

04

Steuererstattung erhalten

Hast du durch die Verrechnung zu viel Steuern gezahlt, bekommst du die Differenz mit dem Steuerbescheid zurück.

12 · Was gilt

Steuererklärung: Wann du deine ETF-Erträge angeben musst

In den meisten Fällen erledigt deine Depotbank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen du selbst aktiv werden musst.

Steuererklärung nötig

·Depot bei einer ausländischen Bank ohne deutschen Steuerabzug
·Verluste sollen mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnet werden
·Freistellungsauftrag wurde nicht oder zu niedrig eingerichtet
·Kirchensteuer wurde nicht korrekt einbehalten

Keine Steuererklärung nötig

·Depot bei einer deutschen Bank mit korrektem Freistellungsauftrag
·Alle Erträge bleiben unter dem Sparer-Pauschbetrag
·Verluste werden innerhalb derselben Bank verrechnet

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026