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ETF-Sparplan in der Steuererklärung: So gibst du Kapitalerträge richtig an

Bei einem ETF-Sparplan führt deine Depotbank die Abgeltungs­teuer in der Regel automatisch ab. In einigen Fällen lohnt sich die Anlage KAP in deiner Steuererklärung trotzdem, etwa um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

10 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Abgeltungsteuer auf ETF-Gewinne beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis 1000 EUR pro Person und Jahr steuerfrei.
  • Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die Vorabpauschale wird von der Depotbank automatisch versteuert, kann aber in der Steuererklärung relevant werden.

01 · Was gilt

Wann du deinen ETF-Sparplan in der Steuererklärung angeben musst

Nicht jede Sparplanausführung führt automatisch zu einer Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP. Entscheidend ist, ob deine Depotbank alle Steuern korrekt abführen konnte oder ob du Gestaltungsspielraum nutzen willst.

Bei einer deutschen Depotbank läuft die Besteuerung deines ETF-Sparplans in der Regel vollständig automatisch. Du musst die Anlage KAP nur ausfüllen, wenn du zu viel gezahlte Steuern zurückholen willst oder wenn deine Bank nicht alle steuerlichen Vorgänge korrekt abwickeln konnte. Das betrifft vor allem Depots im Ausland, mehrere Freistellungsaufträge oder die Verrechnung von Verlusten über verschiedene Banken hinweg.

Ein typischer Fall ist die Günstigerprüfung: Liegt dein zu versteuerndes Einkommen als Studierende oder Studierender unter dem Grundfreibetrag, kannst du dir die einbehaltene Abgeltungsteuer vollständig erstatten lassen. Auch wenn du deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR auf mehrere Banken verteilt und dabei die Gesamtsumme überschritten hast, fordert das Finanzamt eine Nachzahlung über die Steuererklärung.

Für die Anlage KAP brauchst du deine Jahressteuerbescheinigung. Dort stehen alle Kapitalerträge, die einbehaltene Steuer und der genutzte Sparer-Pauschbetrag. Bei ausländischen Banken musst du die Werte selbst ermitteln und in der Steuererklärung angeben.

  • Dein Depot liegt bei einer ausländischen Bank ohne automatischen deutschen Steuerabzug.
  • Du hast bei mehreren Banken Freistellungsaufträge gestellt und die Summe von 1000 EUR überschritten.
  • Du willst Verluste aus einem Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot über die Verlustbescheinigung verrechnen.
  • Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag und du willst dir die Abgeltungsteuer über die Günstigerprüfung erstatten lassen.

Abgabe sinnvoll oder nötig

·Dein Depot liegt bei einer ausländischen Bank ohne automatischen deutschen Steuerabzug.
·Du hast einen Freistellungsauftrag bei mehreren Banken gestellt und die Summe von 1000 EUR überschritten.
·Du willst Verluste aus einem Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot über die Verlustbescheinigung verrechnen.
·Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag und du willst dir die Abgeltungsteuer über die Günstigerprüfung erstatten lassen.
·Du hast Kirchensteuer gezahlt, aber keinen Kirchensteuerabzug bei der Bank beantragt.

Keine Abgabe nötig

·Dein Depot liegt bei einer deutschen Bank und dein Freistellungsauftrag deckt alle Erträge ab.
·Deine Erträge bleiben unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR und du hast nur ein Depot.

02 · Grundlagen

So funktioniert die Abgeltungs­teuer auf deinen ETF-Sparplan

Die Steuer auf Kapitalerträge wird direkt an der Quelle einbehalten. Für dich bedeutet das, dass du dich um die laufende Besteuerung deines Sparplans meist nicht kümmern musst.

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt 25 Prozent auf Gewinne aus ETF-Verkäufen, auf Ausschüttungen und auf die Vorabpauschale. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Deine Depotbank führt die Steuer automatisch ab, sobald dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person aufgebraucht ist. Du musst dich um die laufende Besteuerung deines Sparplans also nicht selbst kümmern. Die Bank berechnet die Steuer, zieht sie von deinem Verrechnungskonto ein und zahlt dir nur den Restbetrag aus.

Bei Aktien-ETFs bleibt ein Teil der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei. Für dich bedeutet das: Von 100 EUR Gewinn werden nur 70 EUR versteuert. Die genaue Berechnung findest du in der Verkaufsabrechnung oder Ertragsabrechnung deiner Bank.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf ETF-Sparpläne

Ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Gewinne aus ETF-Verkäufen, Ausschüttungen und die Vorabpauschale. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Depotbank führt die Steuer automatisch ab, sobald der Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person aufgebraucht ist.

03 · Vergleich

Freistellungs­auftrag oder Steuererklärung: Was lohnt sich für dich?

Der Freistellungsauftrag ist der einfachste Weg, um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen. Die Steuererklärung wird relevant, wenn du den Auftrag vergessen hast oder mehrere Depots besitzt.

Du richtest ihn einmal im Online-Banking oder per Formular bei deiner Bank ein. Die Bank berücksichtigt dann bis zu 1000 EUR deiner Kapitalerträge steuerfrei, ohne dass du etwas weiter tun musst.

Die Steuererklärung wird relevant, wenn du den Freistellungsauftrag vergessen hast oder mehrere Depots besitzt. In der Anlage KAP kannst du den Sparer-Pauschbetrag auch nachträglich geltend machen. Das Finanzamt erstattet dir dann zu viel gezahlte Steuern über den Steuerbescheid.

Der Zeitpunkt der Steuerersparnis unterscheidet sich: Beim Freistellungsauftrag behält die Bank sofort keine Steuer ein. Bei der Steuererklärung wartest du bis zum Folgejahr auf deine Erstattung. Der Aufwand ist beim Freistellungsauftrag deutlich geringer, die Steuererklärung bietet dafür mehr Flexibilität bei mehreren Depots.

  • Freistellungsauftrag: sofortige Steuerersparnis im laufenden Jahr, einmalige Einrichtung, geeignet für ein oder wenige Depots bei deutschen Banken.
  • Steuererklärung: Erstattung erst nach Abgabe im Folgejahr, Ausfüllen der Anlage KAP, geeignet für mehrere Depots oder vergessene Freistellungsaufträge.
Wege zur Nutzung des Sparer-Pauschbetrags
Freistellungs­auftragSteuererklärung
Zeitpunkt der SteuerersparnisSofort im laufenden Jahr, da die Bank keine Steuer einbehält.Erst nach Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr per Steuerbescheid.
AufwandEinmalige Einrichtung bei der Bank.Ausfüllen der Anlage KAP mit den Daten aus der Jahressteuerbescheinigung.
Geeignet fürAnleger mit Depots bei deutschen Banken.Anleger mit mehreren Depots, vergessenen Freistellungsaufträgen oder ausländischen Banken.

04 · Schritt für Schritt

Die Vorabpauschale beim ETF-Sparplan verstehen

Die Vorabpauschale stellt sicher, dass thesaurierende ETFs nicht dauerhaft steuerfrei wachsen. Sie wird jährlich berechnet und von deiner Depotbank versteuert.

Deine Depotbank ermittelt sie jährlich auf Basis des Basisertrags deines Fonds. Der Basisertrag hängt vom Rücknahmepreis zu Jahresbeginn und einem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz ab.

Die Vorabpauschale wird wie ein Kapitalertrag behandelt. Deine Bank verrechnet sie zuerst mit deinem noch offenen Freistellungsauftrag. Reicht dieser nicht aus, bucht die Bank die Abgeltungsteuer von deinem Verrechnungskonto ab. Das passiert meist Anfang Januar für das Vorjahr.

Für dich als Anlegerin oder Anleger bedeutet das: Du musst die Vorabpauschale nicht selbst berechnen. Wichtig ist nur, dass auf deinem Verrechnungskonto ausreichend Geld für den Steuerabzug liegt. Sonst kann es zu Rücklastschriften oder Mahnungen kommen.

01

Berechnung durch die Depotbank

Die Bank ermittelt die Vorabpauschale auf Basis des Basisertrags deines Fonds. Der Basisertrag hängt vom Rücknahmepreis zu Jahresbeginn und einem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz ab.

02

Verrechnung mit dem Sparer-Pauschbetrag

Die Vorabpauschale wird wie ein Kapitalertrag behandelt. Deine Bank verrechnet sie zuerst mit deinem noch offenen Freistellungsauftrag.

03

Automatischer Steuerabzug

Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, bucht die Bank die Abgeltungsteuer von deinem Verrechnungskonto ab. Das passiert meist Anfang Januar für das Vorjahr.

04

Berücksichtigung beim Verkauf

Beim späteren Verkauf deiner ETF-Anteile wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.

05 · Kosten

Teilfreistellung: Diese Steuerersparnis bringt dein Aktien-ETF

Mit der Teilfreistellung fördert der Gesetzgeber die Anlage in Aktienfonds. Sie reduziert die Steuerlast auf Erträge aus Aktien-ETFs spürbar.

Bei Aktien-ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das gilt für Gewinne aus Verkäufen, für Ausschüttungen und für die Vorabpauschale.

Bei 100 EUR Ertrag aus einem Aktien-ETF werden durch die Teilfreistellung nur 70 EUR versteuert. Statt 25 EUR Abgeltungsteuer ohne Teilfreistellung fallen nur 17,50 EUR an. Hinzu kommen jeweils noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Für reine Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs oder Rohstoff-ETFs gilt die Teilfreistellung nicht. Dort musst du 100 Prozent des Gewinns versteuern. Die Teilfreistellung ist also ein wichtiger Grund, warum Aktien-ETFs steuerlich attraktiver sind als andere Fondsarten.

Steuerliche Bemessungsgrundlage bei 100 EUR Ertrag im Aktien-ETF

Steuerpflichtiger Anteil70 EUR
Steuerfreier Anteil30 EUR

06 · Im Vertrag

Verlustbescheinigung: So verrechnest du Verluste aus deinem ETF-Sparplan

Verluste aus deinem ETF-Sparplan mindern deine Steuerlast. Mit einer Verlustbescheinigung kannst du Verluste aus einem Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen.

Innerhalb eines Depots verrechnet deine Bank Verluste automatisch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften. Dafür führt sie einen Verlustverrechnungstopf, der nicht genutzte Verluste ins Folgejahr überträgt.

Hast du Depots bei mehreren Banken, brauchst du eine Verlustbescheinigung. Beantragst du sie bis zum 15. Dezember bei deiner Bank, kannst du Verluste aus einem Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot über die Anlage KAP verrechnen. Das Finanzamt erstattet dir dann zu viel gezahlte Steuern.

Beachte: Verluste aus Aktien-ETFs unterliegen einer Verrechnungsbeschränkung. Sie können nur mit Gewinnen aus Aktien und Aktienfonds verrechnet werden, nicht mit Zinserträgen oder Dividenden aus Anleihen. Deine Bank berücksichtigt diese Trennung automatisch in ihren Verrechnungstöpfen.

Wichtige Regeln zur Verlustverrechnung

VerlustverrechnungstopfAutomatischDeine Bank verrechnet Verluste aus ETF-Verkäufen automatisch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften im selben Depot.
VerlustbescheinigungFrist: 15. DezemberBeantragst du die Bescheinigung bis zum 15. Dezember bei deiner Bank, kannst du Verluste über die Anlage KAP mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen.
VerlustvortragIns FolgejahrNicht verrechnete Verluste überträgt deine Bank automatisch ins nächste Jahr. Du musst dafür nichts tun.
AktienverlusteEingeschränktVerluste aus Aktien-ETFs können nur mit Gewinnen aus Aktien und Aktienfonds verrechnet werden, nicht mit Zinserträgen oder Ausschüttungen aus Anleihenfonds.

07 · Vergleich

Kirchensteuer und Solidaritäts­zuschlag beim ETF-Sparplan

Auf die Abgeltungsteuer kommen zwei Zuschläge. Den Solidaritätszuschlag zahlen alle, die Kirchensteuer nur Mitglieder einer Kirche.

Auf die Abgeltungsteuer kommen zwei Zuschläge. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer und wird von allen Anlegern mit Kapitalerträgen über dem Sparer-Pauschbetrag gezahlt. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es ihn bei der Abgeltungsteuer weiterhin.

Die Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Deine Bank führt sie automatisch ab, sobald du ihr deine Religionszugehörigkeit mitgeteilt hast.

Ohne Kirchensteuer beträgt die Gesamtbelastung auf Kapitalerträge 26,38 Prozent. Mit Kirchensteuer liegt sie bei 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg sowie 28 Prozent in den anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer kannst du zudem als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung geltend machen.

Zuschläge auf die Abgeltungsteuer
Solidaritäts­zuschlagKirchensteuer
Höhe5,5 Prozent der Abgeltungsteuer.8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer, je nach Bundesland.
Wer zahltAlle Anleger mit Kapitalerträgen über dem Sparer-Pauschbetrag.Nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.
Abzug durch die BankAutomatisch zusammen mit der Abgeltungsteuer.Automatisch, sobald du deiner Bank deine Religionszugehörigkeit mitgeteilt hast.

08 · Checkliste

Anlage KAP: Diese Felder sind für deinen ETF-Sparplan relevant

Die Anlage KAP ist das Formular für alle Kapitalerträge. Deine Bank liefert dir mit der Jahressteuerbescheinigung die passenden Werte.

Für die Anlage KAP brauchst du in erster Linie deine Jahressteuerbescheinigung. Deine Depotbank stellt sie dir nach Ablauf des Jahres zur Verfügung, meist im digitalen Postfach deines Online-Bankings. Dort stehen alle Kapitalerträge, die einbehaltenen Steuern und der genutzte Sparer-Pauschbetrag.

Die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung überträgst du in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP. Achte darauf, dass du die Angaben zur Vorabpauschale nur dann einträgst, wenn deine Bank sie nicht bereits automatisch korrekt berücksichtigt hat. Sonst kommt es zu einer Doppelbesteuerung.

Für die Verrechnung von Verlusten aus mehreren Depots benötigst du zusätzlich die Verlustbescheinigungen deiner Banken. Deine Steueridentifikationsnummer und die deiner Bank vervollständigen die Angaben. Das Finanzamt gleicht die Daten automatisch mit den elektronisch übermittelten Bankdaten ab.

  • Jahressteuerbescheinigung deiner Depotbank mit allen Kapitalerträgen und einbehaltenen Steuern.
  • Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags laut Bescheinigung.
  • Angaben zur Vorabpauschale, falls deine Bank sie nicht automatisch korrekt berücksichtigt hat.
  • Verlustbescheinigungen, wenn du Verluste aus mehreren Depots verrechnen willst.

Das brauchst du für die Anlage KAP

01

Jahressteuerbescheinigung deiner Depotbank mit allen Kapitalerträgen und einbehaltenen Steuern.

02

Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags laut Bescheinigung.

03

Angaben zur Vorabpauschale, falls deine Bank sie nicht automatisch korrekt berücksichtigt hat.

04

Verlustbescheinigungen, wenn du Verluste aus mehreren Depots verrechnen willst.

05

Deine Steueridentifikationsnummer und die deiner Bank.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Steuererklärung mit ETF-Sparplan

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie ihre Kapitalerträge falsch oder gar nicht erklären. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, bei mehreren Banken Freistellungsaufträge zu stellen, die in Summe 1000 EUR übersteigen. Das Finanzamt fordert die zu wenig gezahlte Steuer nach, sobald es die Daten der Banken abgleicht. Behalte deshalb den Überblick über alle deine Freistellungsaufträge.

Viele Anleger vergessen, ihrer Bank die Kirchensteuer zu hinterlegen. Die Bank kann sie dann nicht automatisch abführen, und du musst sie über die Steuererklärung nacherklären. Teile deiner Bank deshalb frühzeitig deine Religionszugehörigkeit mit, wenn du Kirchenmitglied bist.

Ein weiterer Fehler ist die doppelte Angabe der Vorabpauschale. Wenn deine Bank sie bereits korrekt versteuert hat, darfst du sie in der Anlage KAP nicht erneut eintragen. Prüfe deine Jahressteuerbescheinigung genau, bevor du Werte übernimmst. Auch die Verlustbescheinigung solltest du rechtzeitig vor dem 15. Dezember beantragen, sonst ist die Verrechnung über die Steuererklärung für dieses Jahr nicht mehr möglich.

Diese Fehler kosten dich Geld

·Du stellst bei mehreren Banken Freistellungsaufträge, die in Summe 1000 EUR übersteigen. Das Finanzamt fordert die Steuer nach.
·Du vergisst, die Kirchensteuer bei deiner Bank zu hinterlegen. Die Bank kann sie dann nicht automatisch abführen und du musst sie über die Steuererklärung nacherklären.
·Du gibst die Vorabpauschale in der Steuererklärung an, obwohl deine Bank sie bereits korrekt versteuert hat. Das führt zu einer Doppelbesteuerung.
·Du beantragst die Verlustbescheinigung erst nach dem 15. Dezember. Die Verrechnung über die Steuererklärung ist dann für das laufende Jahr nicht mehr möglich.
·Du nutzt die Günstigerprüfung nicht, obwohl dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt.

10 · Hintergrund

ETF-Sparplan und Rürup-Rente: Steuervorteile kombinieren

Ein ETF-Sparplan in der Basisrente verbindet die Renditechancen von Aktienfonds mit der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge. Die Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwand absetzbar.

Die Beiträge kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Im Jahr 2026 sind das bis zu 30.826 EUR für Ledige und 61.652 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare.

Während der Ansparphase fällt auf Erträge innerhalb der Basisrente keine Abgeltungsteuer an. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Das kann besonders vorteilhaft sein, wenn dein Steuersatz im Alter niedriger ist als während deines Berufslebens.

Ein ETF-Sparplan in der Basisrente eignet sich vor allem für Selbstständige und Gutverdiener mit hohem Steuersatz. Der Vertrag ist nicht kündbar und nicht vererbbar, bietet aber einen lebenslangen Schutz vor Altersarmut. Für Studierende mit niedrigem Einkommen ist die Basisrente meist weniger geeignet, da der Steuervorteil in der Ansparphase gering ausfällt.

Beiträge zu einer Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Im Jahr 2026 sind das bis zu 30.826 EUR für Ledige und 61.652 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare.

Während der Ansparphase fällt auf Erträge innerhalb der Basisrente keine Abgeltungsteuer an. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz.

Ein ETF-Sparplan in der Basisrente eignet sich vor allem für Selbstständige und Gutverdiener mit hohem Steuersatz. Der Vertrag ist nicht kündbar und nicht vererbbar, bietet aber eine lebenslange Rente.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026