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Sparplan Steuer: So viel bleibt von deinen ETF-Erträgen übrig

Die Besteuerung von Sparplänen folgt klaren Regeln, die du mit wenigen Stellschrauben beeinflussen kannst. Entscheidend sind Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag und die Wahl des richtigen Vorsorgemantels.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Aktienfonds-Erträge fällt dank 30 Prozent Teilfreistellung eine Steuerlast von 18,46 Prozent an, nicht 25 Prozent.
  • Der Sparer-Pauschbetrag macht Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei.
  • Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende ETFs bereits während der Ansparphase.
  • In der Basisrente (Rürup-Rente) wächst ein ETF-Sparplan steuerlich gestundet, die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar.

01 · Kosten

Welche Steuern fallen auf einen ETF-Sparplan an?

Für Kapitalerträge aus Sparplänen gilt die Abgeltungsteuer. Durch die Teilfreistellung reduziert sich die tatsächliche Belastung bei Aktienfonds spürbar.

Die Besteuerung eines ETF-Sparplans hängt davon ab, ob der Fonds überwiegend in Aktien investiert. Für reine Aktienfonds greift eine Teilfreistellung, die deine Steuerlast im Vergleich zu anderen Kapitalerträgen deutlich senkt. Die Abgeltungsteuer wird nur auf den nicht freigestellten Teil des Ertrags fällig.

Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Auf die restlichen 70 Prozent zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag. Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von 18,46 Prozent auf deinen Ertrag, sofern du keine Kirchensteuer zahlst.

  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil des Ertrags.
  • Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
  • Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für Aktienfonds und senkt die Bemessungsgrundlage.

Steuerliche Belastung von Aktienfonds-Erträgen im Jahr 2026

Abgeltungsteuer auf den Ertrag25 %
Steuerlast nach Teilfreistellung (inkl. Soli)18,46 %
Steuerfreier Anteil durch Teilfreistellung30 %

02 · Grundlagen

Was ist die Teilfreistellung bei Aktienfonds?

Die Teilfreistellung ist ein fester Freibetrag auf Fondsebene. Sie gleicht aus, dass der Fonds auf Dividenden bereits Quellensteuer gezahlt hat.

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass der Fonds auf Ebene der enthaltenen Aktien bereits Steuern getragen hat. Sie verhindert eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags. Für dich bedeutet das eine spürbar niedrigere Steuer auf Gewinne aus Aktien-ETFs.

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur die verbleibenden 70 Prozent fließen in die Berechnung der Abgeltungsteuer ein. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob der ETF-Dividenden ausschüttet oder die Erträge thesauriert.

  • Die Teilfreistellung gilt für ETFs, deren Aktienquote die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
  • Sie wird automatisch von deiner Bank bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
  • Für Mischfonds und Rentenfonds gelten niedrigere Freistellungssätze.

Kurz erklärt

Teilfreistellung für Aktienfonds

30 Prozent der Erträge aus Aktienfonds bleiben steuerfrei. Nur 70 Prozent der Kapitalerträge werden mit der Abgeltungsteuer belastet.

Gilt für ETFs mit überwiegend Aktien, unabhängig davon ob sie ausschütten oder thesaurieren.

03 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs?

Thesaurierende ETFs legen Erträge automatisch wieder an. Damit der Staat nicht erst beim Verkauf Steuern erhält, greift die Vorabpauschale.

Sie ist eine Art fiktive Ausschüttung, die deinen Sparer-Pauschbetrag belastet.

Die Höhe der Vorabpauschale hängt vom Rücknahmepreis des Fonds zu Jahresbeginn und dem von der Bundesbank festgelegten Basiszins ab. Bei Aktienfonds wird auch hier die Teilfreistellung von 30 Prozent abgezogen. Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.

  • Die Bank berechnet die Vorabpauschale automatisch und bucht sie vom Verrechnungskonto ab.
  • Reicht dein Sparer-Pauschbetrag nicht aus, wird die Steuer direkt einbehalten.
  • In Jahren mit negativer Wertentwicklung fällt keine Vorabpauschale an.
01

Basisertrag ermitteln

Das Finanzamt berechnet einen fiktiven Ertrag aus dem Rücknahmepreis des Fonds zu Jahresbeginn und einem Basiszins.

02

Teilfreistellung abziehen

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent des Basisertrags steuerfrei.

03

Ausschüttungen anrechnen

Hat der ETF ausgeschüttet, wird dieser Betrag von der Vorabpauschale abgezogen. Bei Thesaurierern entfällt dieser Schritt.

04

Steuer verrechnen

Die Vorabpauschale wird mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Reicht er nicht aus, zieht die Bank die Steuer ein.

05

Beim Verkauf anrechnen

Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern den späteren Veräußerungsgewinn, damit es nicht zur Doppelbesteuerung kommt.

04 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So viel bleibt steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag ist der zentrale Freibetrag für alle Kapitalerträge. Mit einem Freistellungsauftrag sorgst du dafür, dass deine Bank ihn automatisch berücksichtigt.

Er liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Erst wenn deine Erträge diese Grenze überschreiten, wird Abgeltungsteuer fällig.

Zu den relevanten Erträgen zählen Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus ETF-Verkäufen und die Vorabpauschale. Einzahlungen in den Sparplan selbst sind kein Ertrag und zählen nicht dazu. Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Mieteinnahmen werden nicht auf den Sparer-Pauschbetrag angerechnet.

  • Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld zählen zum Sparer-Pauschbetrag.
  • Dividenden aus Aktien und ETFs zählen zum Sparer-Pauschbetrag.
  • Kursgewinne aus ETF-Verkäufen zählen zum Sparer-Pauschbetrag.
  • Die Vorabpauschale thesaurierender Fonds zählt zum Sparer-Pauschbetrag.
  • Einzahlungen in den Sparplan selbst zählen nicht zum Sparer-Pauschbetrag.

Zählt dazu

·Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld
·Dividenden aus Aktien und ETFs
·Kursgewinne aus ETF-Verkäufen
·Vorabpauschale thesaurierender Fonds

Zählt nicht dazu

·Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
·Einzahlungen in den Sparplan selbst
·Ausschüttungen aus der Basisrente
·Mieteinnahmen aus Immobilien

05 · Vergleich

Freistellungs­auftrag oder Steuererklärung: Was lohnt sich?

Beide Wege führen zum selben Ziel, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt der Steuerersparnis. Der Freistellungsauftrag wirkt sofort, die Steuererklärung erst später.

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, den Sparer-Pauschbetrag direkt bei jeder Gutschrift zu berücksichtigen. Das spart sofort Steuern und du musst nicht auf die Steuererklärung warten. Ohne Auftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer zunächst vollständig ab.

Die Steuererklärung mit Anlage KAP ist der alternative Weg, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Das lohnt sich, wenn du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag eingerichtet hattest. Der Höchstbetrag bleibt in beiden Fällen gleich: 1000 Euro pro Person und Jahr.

  • Der Freistellungsauftrag wirkt sofort bei jeder Gutschrift.
  • Die Steuererklärung wirkt erst nach dem Veranlagungszeitraum.
  • Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen, insgesamt aber nur bis 1000 Euro pro Person.
Zwei Wege, den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen
Freistellungs­auftragSteuererklärung
Höchstgrenze pro Person1000 Euro1000 Euro

06 · Fehler vermeiden

FIFO-Prinzip: Warum die Reihenfolge deiner ETF-Anteile zählt

Beim Verkauf von ETF-Anteilen gilt: Die ältesten Anteile werden zuerst verkauft. Das kann die Steuerlast erhöhen, weil alte Anteile meist höhere Gewinne enthalten.

Beim Verkauf von ETF-Anteilen gilt das First-in-first-out-Prinzip. Die Anteile, die du zuerst gekauft hast, werden auch zuerst verkauft. Da diese ältesten Anteile in der Regel den höchsten Gewinn enthalten, fällt beim Verkauf eine entsprechend hohe Steuer an.

Du kannst dieses Prinzip umgehen, indem du alle zehn Jahre auf einen neuen ETF auf denselben Index wechselst. In der Entnahmephase verkaufst du dann zuerst die Anteile des zuletzt besparten ETFs. So realisierst du zunächst geringere Gewinne und dein Kapital arbeitet länger für dich weiter.

  • Alle Anteile eines ETFs über Jahrzehnte unverändert besparen und dann in einem Zug verkaufen, führt zur höchsten Steuerlast.
  • Beim Depotübertrag werden automatisch die ältesten Anteile zuerst übertragen.
  • Ein zweiter ETF auf denselben Index ermöglicht dir, die Verkaufsreihenfolge zu steuern.

Typische Fehler beim Umgang mit dem FIFO-Prinzip

·Alle Anteile eines ETFs über Jahrzehnte unverändert besparen und dann in einem Zug verkaufen.
·Beim Depotübertrag nicht beachten, dass die ältesten Anteile zuerst übertragen werden.
·Beim Umschichten innerhalb desselben ETFs die steuerlichen Folgen des FIFO-Prinzips ignorieren.
·Keinen zweiten ETF auf denselben Index besparen, obwohl sich damit die Verkaufsreihenfolge steuern lässt.

07 · Was gilt

ETF-Sparplan in der Basisrente: Steuerlich anders behandelt

In der Basisrente (Rürup-Rente) gelten für ETF-Sparpläne andere Regeln als im freien Depot. Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, die Erträge wachsen steuerlich gestundet.

Während der Ansparphase zahlst du keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale. Die Erträge wachsen unversteuert und werden erst in der Auszahlungsphase besteuert.

Die Beiträge zur Basisrente kannst du als Sonderausgaben absetzen. Für Ledige liegt der abzugsfähige Höchstbetrag im Jahr 2026 bei 30.826 Euro. Im Gegenzug ist das angesparte Kapital nicht frei verfügbar und nicht vererbbar. Die spätere Rente wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

  • In der Basisrente fällt während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer an.
  • Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar.
  • Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz.

Basisrente (Rürup-Rente)

·Beiträge bis 30.826 Euro pro Person als Sonderausgaben absetzbar
·Keine Abgeltungsteuer während der Ansparphase
·Keine Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs
·Besteuerung erst in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz

Freies Depot

·Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person
·Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Erträge
·Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds
·Freie Verfügbarkeit des Kapitals vor Rentenbeginn

08 · Kosten

Sonderausgaben: So setzt du Beiträge zur Basisrente ab

Beiträge zur Basisrente zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Einzahlung.

Der Abzug ist zu 100 Prozent möglich, die spätere Rente wird dafür nachgelagert besteuert. Das lohnt sich besonders für Gutverdiener mit hohem Steuersatz.

Die abzugsfähigen Höchstbeträge liegen im Jahr 2026 bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Diese Beträge gelten für den Gesamtbeitrag zur Basisrente, unabhängig davon ob das Geld in ETFs oder Versicherungen fließt.

  • Die Beiträge sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar.
  • Die spätere Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
  • Der Höchstbetrag gilt für den Gesamtbeitrag zur Basisrente.

Abzugsfähige Höchstbeträge für die Basisrente im Jahr 2026

Ledige30.826 EUR
Verheiratete (zusammenveranlagt)61.652 EUR

09 · Im Vertrag

Kirchensteuer und Solidaritäts­zuschlag: Was kommt oben drauf?

Auf die Abgeltungsteuer werden zwei Zuschläge fällig. Der Solidaritätszuschlag gilt für fast alle, die Kirchensteuer nur für Kirchenmitglieder.

Auf die Abgeltungsteuer werden zwei Zuschläge erhoben. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Kapitalertrag selbst. Bei 25 Prozent Abgeltungsteuer sind das 1,375 Prozentpunkte zusätzlich.

Die Kirchensteuer wird ebenfalls auf die Abgeltungsteuer erhoben. Der Satz liegt je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent. Deine Bank führt sie automatisch ab, wenn du deine Religionszugehörigkeit angegeben hast. Durch die Teilfreistellung von 30 Prozent sinkt die effektive Gesamtbelastung auf Aktienfonds-Erträge auf 18,46 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer.

  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
  • Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
  • Die Gesamtbelastung für Aktienfonds-Erträge liegt bei 18,46 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag.

Zuschläge auf die Abgeltungsteuer

Solidaritätszuschlag5,5 ProzentWird auf die Abgeltungsteuer erhoben, nicht auf den Kapitalertrag selbst. Bei 25 Prozent Abgeltungsteuer sind das 1,375 Prozentpunkte.
Kirchensteuer8 oder 9 ProzentWird ebenfalls auf die Abgeltungsteuer erhoben. Der Satz hängt vom Bundesland ab. Die Bank führt sie automatisch ab, wenn du deine Religionszugehörigkeit angegeben hast.
Gesamtbelastung Aktienfonds18,46 ProzentDurch die Teilfreistellung von 30 Prozent sinkt die effektive Steuerlast auf Aktienfonds-Erträge auf 18,46 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer.

10 · Checkliste

Steuererklärung: Wann du die Anlage KAP brauchst

Nicht jede Kapitalanlage erfordert eine Steuererklärung. In bestimmten Fällen lohnt sich die Abgabe aber, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Das gilt vor allem, wenn dein Sparer-Pauschbetrag nicht oder zu niedrig bei der Bank hinterlegt war.

Die Anlage KAP ist auch sinnvoll, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann erstattet dir das Finanzamt die Differenz zwischen Abgeltungsteuer und deinem niedrigeren Satz. Gleiches gilt, wenn du Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen verrechnen willst.

  • Dein Sparer-Pauschbetrag war nicht oder zu niedrig bei der Bank hinterlegt.
  • Du hast Verluste aus Aktienverkäufen, die du mit Gewinnen verrechnen willst.
  • Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent.
  • Du zahlst Kirchensteuer und hast keinen entsprechenden Antrag bei der Bank gestellt.
  • Du hast Kapitalerträge bei mehreren Banken und der Freistellungsauftrag war falsch verteilt.

Situationen, in denen sich die Anlage KAP lohnt

01

Dein Sparer-Pauschbetrag war nicht oder zu niedrig bei der Bank hinterlegt.

02

Du hast Verluste aus Aktienverkäufen, die du mit Gewinnen verrechnen willst.

03

Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent, dann erstattet das Finanzamt die Differenz.

04

Du zahlst Kirchensteuer und hast keinen entsprechenden Antrag bei der Bank gestellt.

05

Du hast Kapitalerträge bei mehreren Banken und der Freistellungsauftrag war falsch verteilt.

11 · Vergleich

Altersvorsorge mit ETF-Sparplan: Drei Wege im Steuervergleich

Für den Vermögensaufbau mit ETFs gibt es mehrere steuerliche Hüllen. Sie unterscheiden sich in der Besteuerung während der Ansparphase und im Alter.

Die Wahl hängt von deinem Einkommen, deinem Steuersatz und deiner Lebensplanung ab.

Im freien Depot zahlst du während der Ansparphase Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und die Vorabpauschale. In der Basisrente wachsen die Erträge unversteuert, dafür ist das Kapital nicht frei verfügbar. Die Beiträge zur Basisrente sind bis zu 30.826 Euro pro Person als Sonderausgaben absetzbar.

  • Im freien Depot fällt Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und Vorabpauschale an.
  • In der Basisrente wachsen die Erträge unversteuert und die Beiträge sind absetzbar.
  • Die Basisrente ist nicht auszahlbar und nicht vererbbar.
Steuerliche Behandlung verschiedener Vorsorgewege
Freies DepotBasisrente (Rürup)
Besteuerung in der AnsparphaseAbgeltungsteuer auf Ausschüttungen und VorabpauschaleKeine Besteuerung, Erträge wachsen unversteuert
Abzug der BeiträgeNicht absetzbarAls Sonderausgaben bis 30.826 Euro pro Person
Besteuerung im AlterAbgeltungsteuer auf Gewinne bei VerkaufPersönlicher Steuersatz auf die Rente
VerfügbarkeitJederzeit frei verfügbarNicht auszahlbar, nicht vererbbar

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026