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ETF-Sparplan Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du 2026

Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei. Die Teilfreistellung senkt damit direkt deine Abgeltungs­teuer, auch beim ETF-Sparplan.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent auf Gewinne und Ausschüttungen.
  • Die Depotbank führt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent automatisch ab, sofern ein Freistellungsauftrag besteht.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende ETFs jährlich besteuert werden.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei einem ETF-Sparplan?

Die Teilfreistellung ist ein pauschaler Steuerrabatt für Fonds mit hohem Aktienanteil. Sie verhindert eine doppelte Belastung durch Steuern auf Fondsebene und auf deine Kapitalerträge.

Die Teilfreistellung greift bei jedem steuerpflichtigen Ertrag deines Sparplans, also bei Ausschüttungen, bei der Vorabpauschale und beim Verkauf mit Gewinn. Deine Depotbank zieht den freigestellten Anteil automatisch ab, bevor sie die Abgeltungsteuer berechnet. Du musst dafür keinen Antrag stellen und keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzung ist, dass der ETF laut seinen Anlagebedingungen dauerhaft zu mindestens 51 Prozent in Aktien investiert. Bei einem klassischen Aktien-ETF auf den MSCI World oder den DAX ist das erfüllt. Dann bleiben 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei, und nur 70 Prozent fließen in die Steuerberechnung ein.

Die Teilfreistellung gilt für ausschüttende und thesaurierende ETFs gleichermaßen. Auch bei einem Sparplan mit kleinen monatlichen Raten profitierst du von Beginn an davon.

Kurz erklärt

Teilfreistellung für Aktienfonds

Ein fester Prozentsatz deiner Erträge aus Aktien-ETFs bleibt steuerfrei. Bei einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent sind das 30 Prozent der Gewinne und Ausschüttungen.

Nur der verbleibende Teil von 70 Prozent wird mit der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Steuerlast mit und ohne Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage, nicht den Steuersatz. Dadurch sinkt deine effektive Steuerlast auf Aktien-ETF-Erträge spürbar.

Die Teilfreistellung senkt nicht den Steuersatz, sondern die Bemessungsgrundlage. Aus 100 Euro Gewinn eines Aktien-ETF werden nur 70 Euro versteuert. Auf diesen Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, also 17,50 Euro statt 25 Euro ohne Teilfreistellung.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die jeweilige Abgeltungsteuer. Bei 17,50 Euro Steuer sind das 0,96 Euro. Ohne Teilfreistellung läge der Solidaritätszuschlag bei 1,38 Euro auf 25 Euro Abgeltungsteuer.

Insgesamt zahlst du ohne Kirchensteuer auf 100 Euro Gewinn eines Aktien-ETF 18,46 Euro Steuern. Ohne Teilfreistellung wären es 26,38 Euro. Die Ersparnis beträgt also 7,92 Euro pro 100 Euro Gewinn.

Effektive Steuerlast auf 100 Euro Gewinn eines Aktien-ETF
Mit TeilfreistellungOhne Teilfreistellung
Steuerpflichtiger Anteil70 Euro100 Euro
Abgeltungs­teuer (25 %)17,50 Euro25,00 Euro
Solidaritäts­zuschlag (5,5 % der Steuer)0,96 Euro1,38 Euro
Gesamte Steuerlast (ohne Kirchensteuer)18,46 Euro26,38 Euro

03 · Schritt für Schritt

So wendet deine Depotbank die Teilfreistellung an

Du musst die Teilfreistellung nicht selbst beantragen. Deine Depotbank berücksichtigt sie automatisch bei jeder steuerpflichtigen Transaktion in deinem Sparplan.

Beim Kauf von ETF-Anteilen im Sparplan fällt noch keine Steuer an. Erst wenn ein steuerpflichtiger Ertrag entsteht, wird die Teilfreistellung wirksam. Das passiert bei einer Ausschüttung, bei der Vorabpauschale oder beim Verkauf mit Gewinn.

Die Bank prüft bei jeder dieser Transaktionen, ob der ETF die Kriterien für Aktienfonds erfüllt. Ist das der Fall, reduziert sie den Ertrag pauschal um 30 Prozent. Auf den verbleibenden Betrag berechnet sie dann Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

  • Dein Sparplan kauft regelmäßig ETF-Anteile, ohne dass beim Kauf Steuern anfallen.
  • Bei einer Ausschüttung oder einem Verkauf mit Gewinn entsteht ein steuerpflichtiger Kapitalertrag.
  • Die Bank zieht die Teilfreistellung von 30 Prozent automatisch ab, sofern der ETF ein Aktienfonds ist.
  • Nur der verbleibende Betrag wird mit Abgeltungsteuer und Zuschlägen belastet.
01

Sparplanausführung

Dein Sparplan kauft regelmäßig ETF-Anteile. Beim Kauf fällt noch keine Steuer an.

02

Ertrag entsteht

Bei einer Ausschüttung oder beim Verkauf von Anteilen mit Gewinn wird ein steuerpflichtiger Kapitalertrag erzielt.

03

Teilfreistellung wird abgezogen

Die Bank reduziert den Ertrag pauschal um 30 Prozent, sofern der ETF die Kriterien für Aktienfonds erfüllt.

04

Steuerabzug

Auf den verbleibenden Betrag werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer berechnet und einbehalten.

04 · Was gilt

Für welche ETFs gilt die Teilfreistellung von 30 Prozent?

Nicht jeder ETF erhält den vollen Steuerrabatt. Entscheidend ist der dauerhafte Aktienanteil des Fonds laut seinen Anlagebedingungen.

Die volle Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für Aktienfonds, also für ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent laut Anlagebedingungen. Dazu zählen klassische Aktien-ETFs auf Indizes wie den MSCI World, den DAX oder den S&P 500. Auch ausschüttende und thesaurierende Varianten sind erfasst.

Keine Teilfreistellung erhalten Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs. Bei diesen Fondsarten wird der gesamte Ertrag versteuert. Auch ETFs mit einem Aktienanteil unter 51 Prozent fallen nicht unter die Regelung.

  • 30 Prozent Teilfreistellung: Aktien-ETFs auf Indizes wie MSCI World oder DAX, ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil, ausschüttende und thesaurierende Aktien-ETFs.
  • Keine Teilfreistellung: Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs, Rohstoff-ETFs, ETFs mit einem Aktienanteil unter 51 Prozent.

30 Prozent Teilfreistellung

·Aktien-ETFs auf Indizes wie MSCI World oder DAX
·Aktien-ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent
·Ausschüttende und thesaurierende Aktien-ETFs

Keine Teilfreistellung

·Anleihen-ETFs
·Geldmarkt-ETFs
·Rohstoff-ETFs

05 · Hintergrund

Vorabpauschale: Steuer auch ohne Ausschüttung

Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass du auch hier jährlich einen kleinen Betrag versteuerst.

Thesaurierende ETFs schütten keine Dividenden aus. Damit du nicht erst beim Verkauf nach vielen Jahren Steuern zahlst, gibt es die Vorabpauschale. Sie ist eine rechnerische Größe, die auf dem Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn und einem festgelegten Zinssatz basiert.

Für die Vorabpauschale gilt dieselbe Teilfreistellung wie für echte Ausschüttungen. Bei einem Aktien-ETF bleiben also 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Die Bank bucht die fällige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab.

Die bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale wird später beim Verkauf der Fondsanteile angerechnet. So wird vermieden, dass derselbe Ertrag doppelt besteuert wird.

Die Vorabpauschale ist eine rechnerische Größe. Sie basiert auf dem sogenannten Basisertrag, der sich aus dem Wert deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn und einem festgelegten Zinssatz ergibt.

Für die Vorabpauschale gilt die gleiche Teilfreistellung wie für echte Ausschüttungen. Bei einem Aktien-ETF bleiben also 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei.

Die im Rahmen der Vorabpauschale gezahlte Steuer wird später beim Verkauf der Fondsanteile angerechnet. So wird eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags vermieden.

06 · Checkliste

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag richtig nutzen

Bevor die Teilfreistellung greift, kannst du deine Erträge mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnen. Dafür musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

Bevor die Teilfreistellung greift, kannst du deine Erträge mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnen. Er liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Paaren bei 2000 Euro. Dafür musst du deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilen.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Steuern ab, die du dir nur über die Steuererklärung zurückholen kannst. Prüfe im Online-Banking deiner Bank den Bereich für Steuerdaten und richte den Auftrag ein. Nutzt du mehrere Banken, verteile den Betrag passend.

  • Beantrage einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person oder 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Verteile den Betrag auf mehrere Banken, falls du mehrere Depots oder Konten nutzt.
  • Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigt.

So richtest du den Freistellungsauftrag ein

01

Prüfe im Online-Banking deiner Depotbank den Bereich für Steuerdaten.

02

Beantrage einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person oder 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.

03

Verteile den Betrag auf mehrere Banken, falls du mehrere Depots oder Konten nutzt.

04

Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigt.

07 · Schritt für Schritt

Verluste beim ETF-Sparplan verrechnen

Kursverluste mindern deine Steuerlast. Deine Depotbank führt dafür einen Verlustverrechnungstopf, der automatisch mit Gewinnen verrechnet wird.

Verkaufst du ETF-Anteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs, entsteht ein Verlust. Deine Bank bucht diesen in einen Verlustverrechnungstopf. Erzielst du später Gewinne oder Ausschüttungen, verrechnet die Bank diese zuerst mit den gespeicherten Verlusten.

Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, überträgt die Bank ihn automatisch ins nächste Jahr. Du musst dafür nichts tun. Hast du Verluste bei einer anderen Bank, kannst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen und die Werte in der Steuererklärung angeben.

  • Die Bank bucht Verluste aus ETF-Verkäufen automatisch in den Verlustverrechnungstopf.
  • Spätere Gewinne und Ausschüttungen werden zuerst mit diesen Verlusten verrechnet.
  • Ein verbleibender Verlust wird automatisch ins Folgejahr übertragen.
  • Für die Verrechnung über mehrere Banken brauchst du eine Verlustbescheinigung, die du bis zum 15. Dezember beantragst.
01

Verlust entsteht

Du verkaufst ETF-Anteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs. Die Bank bucht den Verlust in den Verlustverrechnungstopf.

02

Automatische Verrechnung

Erzielst du später Gewinne oder Ausschüttungen, verrechnet die Bank diese zuerst mit den gespeicherten Verlusten.

03

Übertrag ins Folgejahr

Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, überträgt die Bank ihn automatisch ins nächste Jahr.

04

Bankübergreifende Verrechnung

Für Verluste bei einer anderen Bank beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und gibst sie in der Steuererklärung an.

08 · Im Vertrag

Kirchensteuer und Solidaritäts­zuschlag beim ETF-Sparplan

Auf die Abgeltungsteuer kommen zwei Zuschläge. Der Solidaritätszuschlag gilt für alle, die Kirchensteuer nur für Kirchenmitglieder.

Auf die Abgeltungsteuer kommen zwei Zuschläge. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer und gilt für alle Anleger. Bei 25 Euro Abgeltungsteuer sind das 1,38 Euro.

Die Kirchensteuer zahlen nur Kirchenmitglieder. Sie beträgt je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Abgeltungsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg gilt der Satz von acht Prozent, in den übrigen Bundesländern neun Prozent.

  • Ohne Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung bei 26,38 Prozent.
  • Mit Kirchensteuer sind es 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg.
  • In den übrigen Bundesländern beträgt die Belastung mit Kirchensteuer 28 Prozent.

Zuschläge auf die Abgeltungsteuer

SolidaritätszuschlagFür alle AnlegerEr beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer. Bei 25 Euro Abgeltungsteuer sind das 1,38 Euro.
KirchensteuerNur für KirchenmitgliederSie beträgt je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Abgeltungsteuer. In Bayern und Baden-Württemberg gilt der Satz von acht Prozent.
GesamtbelastungEffektiver SteuersatzOhne Kirchensteuer liegt die Belastung bei 26,38 Prozent. Mit Kirchensteuer sind es 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg oder 28 Prozent in den übrigen Bundesländern.

09 · Was gilt

Wann du ETF-Erträge in der Steuererklärung angeben musst

In den meisten Fällen erledigt deine Depotbank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen die Anlage KAP in der Steuererklärung nötig wird.

Bei einem Depot bei einer deutschen Bank mit korrektem Freistellungsauftrag erledigt die Bank die Steuer automatisch. Du musst deine ETF-Erträge dann nicht in der Steuererklärung angeben. Das gilt auch, wenn alle Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben.

Anders sieht es aus, wenn dein Depot bei einer ausländischen Bank liegt. Dann musst du deine Gewinne selbst über die Anlage KAP versteuern. Auch wenn du Verluste von einer anderen Bank verrechnen willst oder Freistellungsaufträge falsch verteilt waren, ist die Steuererklärung nötig.

  • Anlage KAP nötig: Depot bei einer ausländischen Bank, Verluste von einer anderen Bank sollen verrechnet werden, Freistellungsaufträge waren falsch verteilt, Kirchensteuer wurde nicht korrekt abgeführt.
  • Automatischer Steuerabzug genügt: Depot bei einer deutschen Bank mit korrektem Freistellungsauftrag, alle Erträge bleiben unter dem Sparer-Pauschbetrag, Verluste werden innerhalb derselben Bank verrechnet.

Anlage KAP nötig

·Depot bei einer ausländischen Bank
·Verluste von einer anderen Bank sollen verrechnet werden
·Freistellungsaufträge waren falsch verteilt
·Kirchensteuer wurde nicht korrekt abgeführt

Automatischer Steuerabzug genügt

·Depot bei einer deutschen Bank mit korrektem Freistellungsauftrag
·Alle Erträge bleiben unter dem Sparer-Pauschbetrag
·Verluste werden innerhalb derselben Bank verrechnet

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Umgang mit der Teilfreistellung

Die Teilfreistellung passiert automatisch. Fehler entstehen eher bei den Rahmenbedingungen wie Freistellungsauftrag oder Verlustverrechnung.

Die Teilfreistellung selbst wird von der Bank automatisch angewendet. Fehler passieren eher bei den Rahmenbedingungen. Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag bei der Depotbank einzurichten. Dann führt die Bank Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.

Ein weiterer Fehler ist, Freistellungsaufträge über mehrere Banken in Summe über 1000 Euro zu erteilen. Das Finanzamt kann das nachträglich prüfen. Auch die Verlustbescheinigung für die bankübergreifende Verrechnung wird oft zu spät beantragt.

  • Kein Freistellungsauftrag bei der Depotbank eingerichtet.
  • Freistellungsaufträge über mehrere Banken in Summe über 1000 Euro erteilt.
  • Verlustbescheinigung für bankübergreifende Verrechnung zu spät beantragt.
  • Annahme, dass Gewinne aus ETFs nach einer Haltefrist steuerfrei werden.

Diese Fehler kosten dich Steuergeld

·Kein Freistellungsauftrag bei der Depotbank eingerichtet
·Freistellungsaufträge über mehrere Banken in Summe über 1000 Euro erteilt
·Verlustbescheinigung für bankübergreifende Verrechnung zu spät beantragt
·Annahme, dass Gewinne aus ETFs nach einer Haltefrist steuerfrei werden

11 · Vergleich

Teilfreistellung bei ausschüttenden und thesaurierenden ETFs

Beide ETF-Varianten werden steuerlich gleich behandelt. Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen ebenso wie für die Vorabpauschale.

Steuerliche Behandlung im Sparplan
Ausschüttender ETFThesaurierender ETF
Laufende ErträgeDividenden werden jährlich ausgezahlt und versteuertVorabpauschale wird jährlich berechnet und versteuert
Teilfreistellung30 Prozent der Ausschüttung bleiben steuerfrei30 Prozent der Vorabpauschale bleiben steuerfrei
SteuerabzugBank behält Steuer von der Ausschüttung einBank bucht Steuer vom Verrechnungskonto ab

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026