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FinanzbildungInvestieren9 Min.

ETF Sparplan Teilfreistellung: Dein Steuervorteil einfach erklärt

Du besparst einen ETF und fragst dich, was es mit der Teilfreistellung auf sich hat? Kurz gesagt: Sie macht einen Teil deiner Gewinne steuerfrei. Wir zeigen dir, wie das funktioniert und wie du davon profitierst.

Steuern sparenETF GrundlagenGeldanlage
Was ist das?
Steuerlicher Freibetrag
Ein Teil der ETF-Erträge bleibt steuerfrei.
Brauche ich das?
Ja, automatisch
Die Teilfreistellung wird bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Wie profitiere ich?
Weniger Steuern zahlen
Deine effektive Steuerlast auf ETF-Gewinne sinkt.

Warum die Teilfreistellung auch deinen ETF-Sparplan betrifft

Wenn du einen ETF-Sparplan einrichtest, denkst du wahrscheinlich zuerst an den Vermögensaufbau und die Rendite. Doch irgendwann kommt der Fiskus ins Spiel. Denn auf deine Gewinne musst du in Deutschland Steuern zahlen. Die sogenannte Teilfreistellung ist dabei ein zentraler Baustein, der deine Steuerlast reduziert. Sie betrifft jeden Anleger, der Fonds oder ETFs im Depot hält, und ist kein kompliziertes Konstrukt für Profis.

Stell dir vor, du investierst monatlich einen festen Betrag in einen breit gestreuten Aktien-ETF. Über die Jahre wächst dein Vermögen, und wenn du Anteile verkaufst oder Ausschüttungen erhältst, entsteht ein Gewinn. Genau hier greift die Teilfreistellung. Sie sorgt dafür, dass ein bestimmter Prozentsatz deiner Erträge von der Abgeltungsteuer befreit ist. Das ist eine Art Ausgleich dafür, dass die Fondsgesellschaften auf Unternehmensebene bereits Steuern gezahlt haben.

Für dich als Anleger bedeutet das konkret: Du behältst netto mehr von deiner Rendite. Das ist besonders bei einem langfristig angelegten Sparplan ein großer Vorteil, da sich der Steuervorteil über die Jahre hinweg summiert. Ohne die Teilfreistellung wäre deine Rendite nach Steuern spürbar niedriger. Daher ist es wichtig, dieses Thema zu verstehen, auch wenn du gerade erst mit dem Sparen beginnst.

Viele Sparer fragen sich, ob sie aktiv etwas tun müssen, um die Teilfreistellung zu erhalten. Die gute Nachricht: Nein. Die Teilfreistellung wird automatisch von deiner Bank oder deinem Broker bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Du musst also keinen Antrag stellen oder ein Formular ausfüllen. Es reicht, wenn du weißt, wie sie funktioniert, um deine Steuerplanung besser einschätzen zu können.

30 %
Teilfreistellung für Aktien-ETFs
15 %
Teilfreistellung für Misch-ETFs
0 %
Teilfreistellung für viele Rohstoff-ETFs

Die Grundlagen: Was ist ein ETF und was bedeutet Teilfreistellung?

Bevor wir tiefer in die Teilfreistellung einsteigen, klären wir die Basis. Ein ETF, auch Exchange Traded Fund genannt, ist ein börsengehandelter Indexfonds. Er bildet einen bestimmten Index wie den DAX oder den MSCI World nach. Das bedeutet, du kaufst mit einem einzigen ETF viele verschiedene Aktien oder Anleihen auf einmal. So erreichst du eine breite Streuung deines Geldes, ohne einzelne Wertpapiere selbst auswählen zu müssen.

Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Regelung, die für Investmentfonds gilt. Sie wurde eingeführt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Denn die Unternehmen, deren Aktien im Fonds enthalten sind, zahlen bereits Steuern auf ihre Gewinne. Wenn du nun als Anleger auch noch die vollen Steuern auf deine Fondserträge zahlen müsstest, wärst du benachteiligt. Die Teilfreistellung gleicht das aus, indem sie einen Teil der Erträge steuerfrei stellt.

Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab. Bei einem Aktien-ETF, der zu mindestens 51 Prozent in Aktien investiert, beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent. Das heißt: 30 Prozent deiner Gewinne sind steuerfrei, nur auf die restlichen 70 Prozent zahlst du Abgeltungsteuer. Bei Mischfonds, die sowohl in Aktien als auch in Anleihen investieren, liegt der Satz bei 15 Prozent. Für Immobilienfonds gelten wiederum andere Sätze.

Wichtig zu verstehen: Die Teilfreistellung ist kein Freibetrag, den du beantragen musst. Sie ist ein fester Prozentsatz, der gesetzlich festgelegt ist und automatisch angewendet wird. Sie reduziert deine Steuerbemessungsgrundlage. Das ist ein entscheidender Unterschied zu deinem Sparerpauschbetrag, den du aktiv bei deiner Bank einrichten musst, um Zinsen und Dividenden bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu erhalten.

So funktioniert die Teilfreistellung bei deinem Sparplan konkret

Um die Funktionsweise zu verstehen, schauen wir uns ein vereinfachtes Beispiel an. Angenommen, du hast einen Aktien-ETF in deinem Depot und verkaufst Anteile mit einem Gewinn von 1.000 Euro. Ohne Teilfreistellung müsstest du auf die vollen 1.000 Euro Abgeltungsteuer zahlen. Mit der Teilfreistellung von 30 Prozent sind jedoch 300 Euro steuerfrei. Nur die restlichen 700 Euro werden zur Berechnung der Steuer herangezogen.

Auf diese 700 Euro fällt dann die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das bedeutet für dich: Du zahlst weniger Steuern, als es ohne die Teilfreistellung der Fall wäre. Der Staat entlastet dich also aktiv bei deiner Geldanlage in Aktienfonds. Dies soll langfristige Investitionen in die Realwirtschaft fördern.

Das Gleiche gilt für Ausschüttungen. Wenn dein ETF regelmäßig Dividenden ausschüttet, wird auch auf diese die Teilfreistellung angewendet. Du erhältst also nicht die volle Ausschüttung steuerpflichtig ausgezahlt, sondern nur einen Teil davon. Der Rest ist steuerfrei. Das macht ausschüttende ETFs für viele Anleger attraktiv, die ein regelmäßiges Einkommen aus ihrem Depot erzielen möchten.

Wichtig ist, dass die Teilfreistellung nicht nur für Gewinne aus Verkäufen gilt, sondern auch für die jährliche Vorabpauschale. Diese wird von deiner Bank berechnet, wenn dein ETF thesaurierend ist, also die Erträge direkt wieder anlegt. Auch hier wird die Bemessungsgrundlage um den Teilfreistellungssatz reduziert. So bleibst du auch bei der Vorabpauschale entlastet.

Kosten und Steuern: Was die Teilfreistellung für deine Rendite bedeutet

Die Teilfreistellung hat direkte Auswirkungen auf deine Nettorendite. Denn sie senkt deine Steuerlast und erhöht damit den Betrag, der nach Steuern in deiner Tasche bleibt. Das ist besonders bei einem langfristigen Sparplan relevant, da sich der Zinseszinseffekt auf das gesamte Vermögen auswirkt. Je weniger Steuern du zahlst, desto mehr Kapital kann weiterarbeiten.

Allerdings gibt es auch Kosten, die du im Blick behalten solltest. Jeder ETF hat eine laufende Kostenquote, die sogenannte Total Expense Ratio (TER). Diese wird jährlich von der Fondsgesellschaft erhoben und mindert die Rendite des Fonds. Die Teilfreistellung hat damit nichts zu tun, sie ist eine rein steuerliche Größe. Dennoch solltest du bei der Auswahl deines ETFs auf niedrige Kosten achten, um deine Nettorendite zu maximieren.

Ein weiterer Punkt ist der Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt für Einzelpersonen 1.000 Euro pro Jahr und für zusammen veranlagte Paare 2.000 Euro. Er kann mit einem Freistellungsauftrag bei deiner Bank hinterlegt werden. Die Teilfreistellung wird vor der Prüfung des Sparerpauschbetrags angewendet. Das heißt, zuerst wird dein Gewinn um den Teilfreistellungssatz reduziert, und danach wird geprüft, ob der verbleibende Betrag innerhalb deines Freistellungsauftrags liegt.

Für dich bedeutet das: Du solltest unbedingt einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker einrichten. Sonst werden auf deine Erträge automatisch Steuern einbehalten, obwohl du sie dank deines Freibetrags nicht zahlen müsstest. Die Teilfreistellung allein reicht nicht aus, um Steuern zu vermeiden. Sie ist ein erster Schritt, aber der Freistellungsauftrag ist der zweite, ebenso wichtige Schritt.

Worauf du bei der Auswahl deines ETFs achten solltest

Nicht jeder ETF ist gleich, und das gilt auch für die Teilfreistellung. Der Prozentsatz hängt von der Anlageklasse ab. Ein reiner Aktien-ETF erhält die volle Teilfreistellung von 30 Prozent. Ein ETF, der in Mischfonds investiert, also in Aktien und Anleihen, kommt auf 15 Prozent. Es gibt aber auch ETFs, die gar keine Teilfreistellung erhalten, zum Beispiel viele Rohstoff-ETFs.

Bevor du dich für einen ETF entscheidest, solltest du daher prüfen, um welche Art von Fonds es sich handelt. Schau in das Factsheet des Fonds oder in die Produktbeschreibung deines Brokers. Dort findest du den Teilfreistellungssatz. Dieser ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgegeben und hängt von der tatsächlichen Zusammensetzung des Fondsvermögens ab.

Ein weiteres Kriterium ist die Ertragsverwendung. Du kannst zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs wählen. Bei ausschüttenden ETFs erhältst du regelmäßig Zahlungen auf dein Konto, die du anderweitig verwenden kannst. Bei thesaurierenden ETFs werden die Erträge automatisch reinvestiert. Beide Varianten profitieren von der Teilfreistellung, aber die steuerliche Behandlung kann sich im Detail unterscheiden.

Achte außerdem auf die Fondsgröße und das Fondsvolumen. Große ETFs haben oft geringere Kosten und sind liquider, was den Handel erleichtert. Auch die Replikationsmethode spielt eine Rolle. Physische ETFs kaufen die tatsächlichen Aktien des Index, während synthetische ETFs die Wertentwicklung über Derivate abbilden. Für die Teilfreistellung ist die Methode jedoch nicht entscheidend, sondern nur die tatsächliche Anlagepolitik.

Typische Fehler bei der Teilfreistellung und wie du sie vermeidest

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die Teilfreistellung automatisch alle Steuern übernimmt. Das tut sie nicht. Sie reduziert lediglich die Bemessungsgrundlage. Du musst also weiterhin Steuern auf einen Teil deiner Gewinne zahlen. Wer das nicht versteht, wundert sich am Ende des Jahres über eine Steuernachzahlung oder einen zu geringen Betrag auf dem Konto.

Ein weiterer Fehler ist, den Freistellungsauftrag zu vergessen. Viele Anleger richten ihren Sparplan ein, kümmern sich aber nicht um den Sparerpauschbetrag. Die Folge: Die Bank führt automatisch Steuern ab, obwohl der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Das Geld bekommst du zwar mit der Steuererklärung zurück, aber du musst erstmal in Vorleistung gehen und die Erklärung abgeben.

Auch die Wahl des falschen ETF-Typs kann ein Fehler sein. Wenn du beispielsweise einen Mischfonds wählst, um Steuern zu sparen, erhältst du nur eine geringere Teilfreistellung von 15 Prozent. Wenn du jedoch einen reinen Aktien-ETF gewählt hättest, wären es 30 Prozent gewesen. Überlege also genau, welche Anlageklasse zu deiner Strategie passt und welcher Steuervorteil damit verbunden ist.

Schließlich solltest du nicht vergessen, dass die Teilfreistellung auch für ausländische ETFs gilt. Viele Anleger denken, dass nur deutsche Fonds davon profitieren. Das ist falsch. Die Regelung gilt für alle Investmentfonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind. Achte also nicht nur auf den Fondsname, sondern auf die steuerlichen Rahmenbedingungen, die für dein konkretes Produkt gelten.

Dein Fahrplan: So setzt du das Wissen jetzt um

Jetzt wird es praktisch. Der erste Schritt ist, deinen bestehenden Sparplan zu überprüfen. Schau nach, ob du einen Aktien-ETF besparst und ob die Teilfreistellung von 30 Prozent bei deiner Bank korrekt hinterlegt ist. Du findest diese Information in deinem Depot oder in den Steuerdokumenten, die du von deinem Broker erhältst.

Der zweite Schritt ist die Einrichtung eines Freistellungsauftrags. Logge dich in dein Online-Banking ein und suche nach dem Menüpunkt Freistellungsauftrag oder Steuer. Dort kannst du den Betrag eintragen, den du pro Jahr steuerfrei nutzen möchtest. Für Einzelpersonen sind das bis zu 1.000 Euro, für Paare 2.000 Euro. Verteile den Betrag gegebenenfalls auf mehrere Banken.

Der dritte Schritt ist die regelmäßige Überprüfung deiner Anlage. Die Teilfreistellung ist kein einmaliges Thema, sondern begleitet dich über die gesamte Laufzeit deines Sparplans. Wenn du deinen ETF wechselst oder einen neuen Sparplan einrichtest, prüfe erneut den Teilfreistellungssatz. So stellst du sicher, dass du immer den vollen Steuervorteil nutzt.

Als vierter Schritt bietet es sich an, deine Steuererklärung zu machen. Auch wenn die Teilfreistellung automatisch berücksichtigt wird, kann es sich lohnen, die Angaben zu prüfen. Insbesondere wenn du mehrere Depots hast oder im Ausland lebst, kann eine genaue Prüfung sinnvoll sein. Im Zweifel hilft dir ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.

Teilfreistellung und deine langfristige Anlagestrategie

Die Teilfreistellung ist mehr als nur ein Steuerdetail. Sie ist ein Anreiz, in Aktien zu investieren und vom langfristigen Wachstum der Wirtschaft zu profitieren. Für dich als Anleger bedeutet das: Du wirst für deine Geduld belohnt. Je länger du deinen Sparplan laufen lässt, desto mehr profitierst du von der Steuerersparnis und dem Zinseszinseffekt.

Wenn du einen ETF-Sparplan für den Ruhestand aufbaust, ist die Teilfreistellung ein wichtiger Baustein deiner Altersvorsorge. Sie erhöht deine Nettorendite und damit dein Vermögen im Alter. Das kann den Unterschied machen zwischen einem komfortablen Ruhestand und finanziellen Engpässen. Daher solltest du die steuerlichen Aspekte nicht vernachlässigen.

Dennoch solltest du dich nicht allein auf die Teilfreistellung verlassen. Sie ist nur ein Faktor unter vielen. Die Wahl des richtigen ETFs, die Höhe deiner Sparrate und deine Anlagedauer sind mindestens genauso wichtig. Eine breite Streuung über verschiedene Anlageklassen und Regionen reduziert dein Risiko und erhöht die Chance auf stabile Renditen.

Zum Schluss noch ein Tipp: Bleib informiert. Steuerregeln können sich ändern, und was heute gilt, muss nicht morgen gelten. Die Teilfreistellung ist derzeit fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts, aber politische Entscheidungen können Einfluss darauf nehmen. Verfolge die Nachrichten und passe deine Strategie bei Bedarf an. So bleibst du Herr über deine Finanzen.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Besparst du einen Aktien-ETF?
Hast du deinen Freistellungsauftrag eingerichtet?
Ist dein ETF in Deutschland steueransässig?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Die Teilfreistellung ist ein gesetzlicher Steuervorteil für Anleger von Investmentfonds. Sie stellt einen bestimmten Prozentsatz der Erträge steuerfrei, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei Aktien-ETFs sind das 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent.

Nein, du musst nichts beantragen. Die Teilfreistellung wird automatisch von deiner Bank oder deinem Broker bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt. Du musst lediglich sicherstellen, dass dein ETF die Voraussetzungen erfüllt.

Ja, die Teilfreistellung gilt sowohl für ausschüttende als auch für thesaurierende ETFs. Bei ausschüttenden ETFs werden die Dividenden entsprechend reduziert besteuert. Bei thesaurierenden ETFs wird die Vorabpauschale um den Teilfreistellungssatz gemindert.

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank automatisch Steuern auf deine Erträge ab, auch wenn dein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Du kannst dir die zu viel gezahlten Steuern jedoch mit der Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Nein, die Teilfreistellung gilt für alle in Deutschland zugelassenen Investmentfonds, unabhängig von ihrem Sitz. Entscheidend ist, dass der Fonds die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die entsprechende Anlagepolitik verfolgt.

Ja, die Teilfreistellung ist Teil des deutschen Steuerrechts und kann durch Gesetzesänderungen angepasst werden. Bisher ist sie jedoch stabil geblieben. Es ist ratsam, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, um deine Steuerplanung anzupassen.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 30.08.2026, nächste Prüfung: 02/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.