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Crowdinvesting Steuern: So gibst du deine Erträge richtig an

Zinsen und Gewinne aus Crowdinvesting und Crowdlending sind steuerpflichtig. Welche Steuern anfallen und wie du sie in der Steuererklärung korrekt angibst, erfährst du hier.

10 Kapitel · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Erträge aus typischen Crowdinvestments gelten als Kapitaleinkünfte und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
  • Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Mit einem Freistellungsauftrag kannst du Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten.
  • In der Steuererklärung gehören die Erträge in die Anlage KAP.

01 · Was gilt

Welche Steuern fallen beim Crowdinvesting an?

Die Besteuerung hängt von der konkreten Beteiligungsform ab. Für die meisten privaten Anleger greift die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.

Die steuerliche Einordnung hängt davon ab, wie deine Beteiligung rechtlich ausgestaltet ist. Bei den meisten Angeboten für private Anleger handelt es sich um stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Erträge daraus gelten als Kapitaleinkünfte und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Anders sieht es bei atypisch stillen Beteiligungen aus. Diese Einkünfte werden als gewerblich eingestuft und mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Auch Zinsen aus Crowdlending, also aus der Vermittlung von Darlehen über eine Internetplattform, sind steuerpflichtige Kapitalerträge.

Für dich bedeutet das: Prüfe vor dem Investment, welche Beteiligungsform im Vertrag steht. Davon hängt ab, ob die Plattform oder der Zahlungsdienstleister die Steuer direkt einbehält oder ob du sie über deine Steuererklärung abführen musst.

Abgeltungsteuer

·Stille Beteiligungen
·Nachrangdarlehen
·Zinsen aus Crowdlending

Atypisch stille Beteiligungen (gewerbliche Einkünfte)

02 · Grundlagen

Abgeltungs­teuer: Der pauschale Steuersatz

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz 25 Prozent.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten oder über die Steuererklärung abgeführt. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf deine Erträge.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, fällt zusätzlich Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer an, abhängig von deinem Bundesland.

Der Vorteil der Abgeltungsteuer liegt in ihrer Einfachheit: Dein persönlicher Einkommensteuersatz spielt keine Rolle. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du im Rahmen der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer

Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten oder über die Steuererklärung abgeführt.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

03 · Schritt für Schritt

Zinszahlungen: So werden sie versteuert

Zinsen aus Crowdinvesting und Crowdlending sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Seit 2023 ist oft der Zahlungsdienstleister für den Steuerabzug verantwortlich.

Seit Januar 2023 hat sich die Zuständigkeit für den Steuerabzug bei Crowdinvestments geändert. Beauftragt der Projektemittent einen Zahlungsdienstleister mit der Auszahlung der Zinsen, ist dieser für den Einbehalt und die Abführung der Kapitalertragsteuer verantwortlich.

Der Ablauf ist dann so: Das Unternehmen zahlt die Zinsen an den Zahlungsdienstleister. Dieser behält die Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab. Du erhältst den Zinsbetrag abzüglich der einbehaltenen Steuern auf dein Konto.

Für deine Steuererklärung stellt dir der Zahlungsdienstleister eine Steuerbescheinigung aus. Darin sind die Erträge und die einbehaltenen Steuern ausgewiesen. Diese Werte trägst du in die Anlage KAP ein.

01

Zinszahlung entsteht

Das Unternehmen oder der Kreditnehmer zahlt Zinsen für dein Investment aus.

02

Steuerabzug durch Zahlungsdienstleister

Beauftragt der Emittent einen Zahlungsdienstleister, behält dieser die Kapitalertragsteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.

03

Gutschrift auf deinem Konto

Du erhältst den Zinsbetrag abzüglich der einbehaltenen Steuern, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.

04

Dokumentation in der Steuererklärung

Die einbehaltenen Steuern und Erträge werden in deiner Steuerbescheinigung ausgewiesen und in der Anlage KAP eingetragen.

04 · Kosten

Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro steuerfrei

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag für Kapitalerträge. Er liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag für alle Kapitalerträge, also auch für Zinsen aus Crowdinvesting und Crowdlending. Er liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro.

Erträge bis zu dieser Grenze bleiben ohne Steuerabzug. Voraussetzung ist, dass du einen Freistellungsauftrag bei deinem Zahlungsdienstleister oder deiner Bank einreichst. Alternativ kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, wenn dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt.

Ohne Freistellungsauftrag wird die Abgeltungsteuer zunächst einbehalten. Du kannst sie dir dann über die Steuererklärung zurückholen, wenn deine Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben.

Steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr

Einzelperson1000 EUR
Zusammenveranlagtes Ehepaar2000 EUR

05 · Checkliste

Freistellungs­auftrag: So nutzt du den Freibetrag

Mit einem Freistellungsauftrag weist du den Zahlungsdienstleister an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.

Das ist der einfachste Weg, um deine Zinsen aus Crowdinvesting steuerfrei zu erhalten.

So richtest du einen Freistellungsauftrag ein:

  • Prüfe, ob dein Zahlungsdienstleister oder deine Bank ein Formular für den Freistellungsauftrag anbietet, meist online oder in der App.
  • Trage den gewünschten Freistellungsbetrag ein, maximal 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Verteile den Freibetrag auf mehrere Institute, wenn du mehrere Konten oder Depots nutzt.
  • Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.

Überschreitest du die Grenze, fordert das Finanzamt die zu viel gewährte Steuerfreistellung im Rahmen deiner Steuererklärung zurück.

So richtest du einen Freistellungsauftrag ein

01

Prüfe, ob dein Zahlungsdienstleister oder deine Bank ein Formular für den Freistellungsauftrag anbietet.

02

Trage den gewünschten Freistellungsbetrag ein, maximal 1000 Euro pro Person und Jahr.

03

Verteile den Freibetrag auf mehrere Institute, wenn du mehrere Konten oder Depots nutzt.

04

Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.

06 · Im Vertrag

Nichtveranlagungs­bescheinigung: Steuerfrei ohne Freistellungs­auftrag

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie ersetzt den Freistellungsauftrag.

Sie befreit dich vom Steuerabzug auf Kapitalerträge, weil du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst.

Die Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt deines Wohnsitzes. Sie gilt für maximal drei Jahre und muss dann erneut beantragt werden. Nach der Ausstellung legst du sie deinem Zahlungsdienstleister oder deiner Bank vor.

Für Studierende mit geringem Einkommen kann das eine sinnvolle Alternative zum Freistellungsauftrag sein. Du erhältst deine Zinserträge dann ohne jeden Steuerabzug, unabhängig von der Höhe des Sparer-Pauschbetrags.

Wichtige Fakten zur Nichtveranlagungsbescheinigung

ZweckVoraussetzungSie befreit dich vom Steuerabzug auf Kapitalerträge, wenn du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst.
BeantragungVerfahrenDu beantragst sie beim Finanzamt deines Wohnsitzes. Die Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre.
VorlagePflichtDu legst die Bescheinigung deinem Zahlungsdienstleister oder deiner Bank vor, damit diese keine Steuern einbehalten.

07 · Vergleich

Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer

Auf die Abgeltungsteuer kommen weitere Abgaben hinzu. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, die Kirchensteuer ist abhängig von deiner Konfession.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den gesamten Ertrag. Bei 100 Euro Abgeltungsteuer sind das 5,50 Euro.

Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn du einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Ohne Kirchensteuer liegt der effektive Steuersatz bei 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer bei 27,9951 Prozent.

Für dich heißt das: Bei 1000 Euro Zinsertrag aus Crowdinvesting zahlst du ohne Kirchensteuer 263,75 Euro Steuern. Mit Kirchensteuer sind es 279,95 Euro, sofern kein Freistellungsauftrag greift.

Abgaben auf die Abgeltungsteuer
Ohne KirchensteuerMit Kirchensteuer
Abgeltungs­teuer25 %25 %
Solidaritäts­zuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer0 %8 bis 9 % auf die Abgeltungsteuer
Effektiver Steuersatz26,375 %27,9951 %

08 · Schritt für Schritt

Steuererklärung: So trägst du Erträge in Anlage KAP ein

Kapitalerträge aus Crowdinvesting gibst du in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung an. Dort werden auch einbehaltene Steuern angerechnet.

Wenn dein Zahlungsdienstleister bereits Steuern einbehalten hat, musst du die Erträge trotzdem in deiner Steuererklärung angeben. Die einbehaltenen Beträge werden dann auf deine Einkommensteuerschuld angerechnet.

Der Ablauf ist so:

  • Prüfe die Steuerbescheinigung deines Zahlungsdienstleisters oder deiner Bank auf Vollständigkeit.
  • Trage die Erträge und einbehaltenen Steuern in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP ein.
  • Erträge, die durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt sind, dokumentierst du ebenfalls, sie werden aber nicht erneut besteuert.
  • Das Finanzamt berechnet deine Einkommensteuer und rechnet die einbehaltenen Kapitalertragsteuern an.

Hast du Verluste aus ausgefallenen Crowdinvestments, kannst du diese in der Anlage KAP geltend machen. Die Anerkennung ist jedoch nicht immer einfach und hängt vom Einzelfall ab.

01

Steuerbescheinigung prüfen

Dein Zahlungsdienstleister oder deine Bank stellt dir eine Steuerbescheinigung über die Kapitalerträge und einbehaltenen Steuern aus.

02

Anlage KAP ausfüllen

Trage die Erträge und einbehaltenen Steuern in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP ein.

03

Freistellungsauftrag berücksichtigen

Erträge, die durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt sind, musst du nicht erneut versteuern, aber du solltest sie korrekt dokumentieren.

04

Steuerbescheid erhalten

Das Finanzamt berechnet deine Einkommensteuer und rechnet die einbehaltenen Kapitalertragsteuern an.

09 · Was gilt

Crowdfunding als Projektstarter: Umsatzsteuer und Einkommensteuer

Wenn du selbst eine Crowdfunding-Kampagne startest, gelten andere Steuerregeln. Entscheidend ist, ob du eine Gegenleistung anbietest und ob du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.

Beim rewardbasierten Crowdfunding, wie es bei Kickstarter üblich ist, erwartet die Unterstützerin eine Gegenleistung, etwa ein Produkt zu einem vergünstigten Preis. Dann fällt Umsatzsteuer an, in der Regel 19 Prozent. Bei kleineren Projekten bis 17.500 Euro im Jahr kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und musst keine Umsatzsteuer abführen.

Einkommensteuer fällt an, wenn du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst. Die erhaltenen Zuschüsse gehören dann zu deinen Betriebseinnahmen. Handelt es sich um Zuschüsse im privaten Bereich, etwa für Studiengebühren, fällt keine Einkommensteuer an. Bei größeren Zuschüssen ab 20.000 Euro pro Person kann Schenkungsteuer relevant werden.

Steuerpflichtig

·Rewardbasiertes Crowdfunding mit Gegenleistung (Umsatzsteuer)
·Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht (Einkommensteuer)

Nicht steuerpflichtig

·Donationsbasiertes Crowdfunding ohne Gegenleistung (keine Umsatzsteuer)
·Zuschüsse im privaten Bereich ohne Gewinnerzielungsabsicht (keine Einkommensteuer)

10 · Checkliste

Steuer­beratung: Wann sie sinnvoll ist

Die steuerliche Behandlung von Crowdinvesting kann komplex sein, besonders bei Verlusten oder atypischen Beteiligungen. Eine professionelle Beratung hilft, Fehler zu vermeiden.

Die steuerliche Behandlung von Crowdinvesting ist nicht immer eindeutig. Besonders bei Verlusten aus ausgefallenen Investments oder bei atypisch stillen Beteiligungen lohnt sich professionelle Unterstützung.

Situationen, in denen du eine Steuerberatung in Betracht ziehen solltest:

  • Du hast in atypisch stille Beteiligungen investiert, die als gewerbliche Einkünfte gelten und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
  • Du möchtest Verluste aus ausgefallenen Crowdinvestments steuerlich geltend machen und bist unsicher, wie das Finanzamt diese anerkennt.
  • Du bist dir nicht sicher, ob deine Einkünfte der Abgeltungsteuer oder dem persönlichen Steuersatz unterliegen.
  • Du hast hohe Kapitalerträge und möchtest prüfen, ob eine Günstigerprüfung für dich vorteilhaft ist.

Eine Erstberatung kostet Geld, kann aber Fehler vermeiden, die später zu Nachzahlungen oder Strafzinsen führen.

Situationen, in denen sich Steuerberatung lohnt

01

Du hast in atypisch stille Beteiligungen investiert, die als gewerbliche Einkünfte gelten.

02

Du möchtest Verluste aus ausgefallenen Crowdinvestments steuerlich geltend machen.

03

Du bist unsicher, ob deine Einkünfte der Abgeltungsteuer oder dem persönlichen Steuersatz unterliegen.

04

Du hast hohe Kapitalerträge und möchtest deine Steuerlast optimieren.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026