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Crowdinvesting in der Steuererklärung: So gibst du Erträge richtig an

Erträge aus Crowdinvesting und Crowdlending zählen steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. In der Steuererklärung 2026 gibst du sie in der Anlage KAP an, auch wenn oft schon Steuern einbehalten wurden.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Zinsen und Gewinne aus Crowdinvesting sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig.
  • Auf Erträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person bleibt auch bei Crowdinvesting-Erträgen steuerfrei.
  • Ein Spendenabzug ist beim Crowdinvesting nicht möglich, da du eine Gegenleistung oder Rendite erhältst.

01 · Vergleich

Was ist Crowdinvesting und wie unterscheidet es sich vom Crowdfunding?

Beim Crowdinvesting gibst du Kapital mit Renditeerwartung, beim klassischen Crowdfunding erhältst du meist eine Sachleistung als Gegenleistung.

Beim Crowdinvesting stellst du einem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhältst dafür eine erfolgsabhängige Vergütung oder feste Zinsen. Deine Investition hat eigenkapitalähnlichen Charakter, weil du dich am wirtschaftlichen Erfolg des Projekts beteiligst. Beim klassischen Crowdfunding unterstützt du dagegen eine Produktidee und bekommst als Gegenleistung meist das fertige Produkt oder eine Dienstleistung.

Für deine Steuererklärung ist diese Unterscheidung zentral. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass weder beim Crowdinvesting noch beim klassischen Crowdfunding ein Spendenabzug möglich ist. Nur beim reinen Spenden-Crowdfunding ohne Gegenleistung und mit steuerbegünstigtem Empfänger kannst du deine Zahlung als Sonderausgabe absetzen.

Deine Erträge aus Crowdinvesting gehören steuerlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Beim klassischen Crowdfunding entstehen dagegen keine Kapitalerträge, weil du keine Rendite erhältst. Die erhaltene Sachleistung ist steuerlich nicht als Einnahme zu erfassen, solange du privat unterstützt.

Crowdinvesting und klassisches Crowdfunding im Steuerrecht
CrowdinvestingKlassisches Crowdfunding
GegenleistungZinsen oder GewinnbeteiligungProdukt oder Dienstleistung
Steuerliche EinordnungEinkünfte aus KapitalvermögenKein Spendenabzug möglich
SpendenabzugNicht möglichNicht möglich
Anlage in der SteuererklärungAnlage KAPKeine Anlage

02 · Kosten

Welche Steuern fallen auf Crowdinvesting-Erträge an?

Deine Erträge aus Crowdinvesting unterliegen der Abgeltungsteuer. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und bei Kirchenmitgliedschaft Kirchensteuer.

Deine Zinsen und Gewinne aus Crowdinvesting unterliegen der Abgeltungsteuer. Diese pauschale Steuer beträgt 25 Prozent auf deine Kapitalerträge und ersetzt deinen individuellen Einkommensteuersatz. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer an.

Wenn du Mitglied einer Kirche bist, kommt je nach Bundesland Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer hinzu. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer liegt sie je nach Satz höher, maximal bei 27,995 Prozent.

Für dich als privaten Anleger spielt die Umsatzsteuer keine Rolle. Auch Gewerbesteuer fällt nur an, wenn deine Investitionstätigkeit den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschreitet. Bei gelegentlichen Investments als Privatperson ist das nicht der Fall.

Steuerliche Belastung von Crowdinvesting-Erträgen

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % auf die Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (je nach Bundesland)8 bis 9 % auf die Abgeltungsteuer

03 · Was gilt

Wann musst du Crowdinvesting-Erträge in der Anlage KAP angeben?

Die Anlage KAP ist der Ort für deine Kapitalerträge. Eine Pflicht zur Abgabe besteht nicht immer, aber oft lohnt sie sich für eine Steuererstattung.

Eine Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP besteht nicht, wenn der Anbieter bereits Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer vollständig einbehalten hat. Das ist bei vielen Crowdinvesting-Plattformen der Regelfall. Trotzdem lohnt sich die Anlage KAP oft, weil du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen kannst.

Du solltest die Anlage KAP ausfüllen, wenn dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro noch nicht ausgeschöpft ist. Auch bei Verlusten aus Crowdinvesting, die du mit anderen Kapitalerträgen verrechnen willst, ist die Anlage KAP der richtige Weg. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du ebenfalls eine Erstattung beantragen.

Hast du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Anbieter eingereicht, wurden keine Steuern einbehalten. In diesem Fall musst du deine Erträge nur dann erklären, wenn dein Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Die Anlage KAP dient dann der korrekten Erfassung deiner Kapitaleinkünfte.

Anlage KAP sinnvoll oder nötig

·Dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro ist noch nicht ausgeschöpft
·Es wurden bereits Steuern einbehalten und du willst eine Erstattung
·Du hast Verluste aus Crowdinvesting, die du verrechnen willst

Keine Anlage KAP nötig

·Der Anbieter hat Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vollständig einbehalten
·Deine gesamten Kapitalerträge liegen unter dem Sparer-Pauschbetrag und es wurde nichts einbehalten

04 · Schritt für Schritt

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag und den Freistellungs­auftrag

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor Steuern. Bei Crowdinvesting ist der Weg dorthin nicht immer über einen Freistellungsauftrag möglich.

Pro Person und Jahr bleiben 1000 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es 2000 Euro. Dieser Sparer-Pauschbetrag gilt für alle deine Kapitalerträge gemeinsam, also auch für Zinsen aus Crowdinvesting, Aktiengewinne und Tagesgeld.

Bei Anleihen, die über ein Depot laufen, kannst du einen Freistellungsauftrag bei deinem Depotanbieter stellen. Bei direkten Vermögensanlagen über Crowdinvesting-Plattformen ist das oft nicht möglich, weil der Projektträger die Steuern direkt abführt. In diesem Fall erhältst du deine Zinsen bereits netto ausgezahlt.

Wenn dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese reichst du beim Anbieter ein, damit keine Steuern einbehalten werden. Die Bescheinigung gilt maximal drei Jahre und muss bei steigendem Einkommen widerrufen werden.

01

Sparer-Pauschbetrag kennen

Pro Person und Jahr bleiben 1000 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro.

02

Freistellungsauftrag prüfen

Bei Anleihen, die über ein Depot laufen, kannst du einen Freistellungsauftrag bei deinem Depotanbieter stellen. Bei direkten Vermögensanlagen ist das oft nicht möglich.

03

Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen

Wenn dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und beim Anbieter einreichen.

04

Steuererklärung abgeben

Sind Steuern einbehalten worden, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war, beantragst du die Erstattung über die Anlage KAP.

05 · Schritt für Schritt

Wie du Verluste aus Crowdinvesting steuerlich geltend machst

Fällt ein Crowdinvesting-Projekt aus, kannst du den Verlust mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Wichtig ist der richtige Zeitpunkt.

Das gilt bei Insolvenzverfahren ebenso wie bei einem StaRUG-Verfahren, wenn deine Forderung ganz oder teilweise ausfällt. Seit 2025 ist die Verrechnung wieder unbeschränkt möglich, nachdem sie zwischen 2020 und 2024 auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt war.

Den Verlust solltest du frühestmöglich beim Finanzamt erklären, idealerweise bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Spätestens wenn feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen erfolgen, ist der Verlust anzuerkennen. Das ist etwa bei Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder bei Liquidation des Unternehmens der Fall.

Für die Geltendmachung reichst du folgende Unterlagen beim Finanzamt ein:

  • Den Verlust trägst du in der Anlage KAP in der Zeile für Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung ein.
  • Du fügst eine Kopie des Darlehensvertrags mit Angabe der Investitionshöhe bei.
  • Ein Zahlungsnachweis wie ein Kontoauszug bestätigt deine geleistete Investition.
  • Bei Insolvenzverfahren reichst du den Nachweis über die Eröffnung oder Beendigung des Verfahrens ein.
  • Bei StaRUG-Verfahren fügst du den Restrukturierungsplan und den Gerichtsbeschluss bei.
01

Verlustzeitpunkt bestimmen

Der Verlust ist steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen erfolgen. Das ist etwa bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei Liquidation der Fall.

02

Unterlagen sammeln

Halte den Darlehensvertrag, den Zahlungsnachweis und den Nachweis über das Insolvenzverfahren oder den Restrukturierungsplan bereit.

03

Verlust in Anlage KAP eintragen

Trage den Verlust aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt verrechnet ihn mit anderen positiven Kapitalerträgen.

04

Verlustfeststellung beantragen

Übersteigt der Verlust deine übrigen Kapitalerträge, stellt das Finanzamt den verbleibenden Verlust gesondert fest. So kannst du ihn in Folgejahre vortragen.

06 · Was gilt

Crowdinvesting und Gewerbesteuer: Wann wird es gewerblich?

Für die meisten Privatanleger bleibt Crowdinvesting private Vermögensverwaltung. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt jedoch einen Gewerbebetrieb annehmen.

Das Finanzamt nimmt einen Gewerbebetrieb nur an, wenn deine Tätigkeit über den Rahmen privater Vermögensverwaltung hinausgeht. Anzeichen dafür sind systematisches, unternehmerisches Verhalten oder der Einsatz von Fremdkapital.

Du handelst gewerblich, wenn du Projekte aktiv managst wie ein gewerblicher Anleger oder laufend mit hoher Frequenz investierst. Auch die Finanzierung mit geliehenem Geld kann zur gewerblichen Einstufung führen. In diesen Fällen gelten andere Vorschriften für Gewinnermittlung und Buchführung.

Keine Gewerbesteuer fällt an, wenn du gelegentlich als Privatperson investierst und ausschließlich eigenes Kapital nutzt. Auch langfristige Investments ohne unternehmerische Entscheidungen bleiben private Vermögensverwaltung. Die Abgeltungsteuer ist dann die einzige Steuer auf deine Erträge.

Gewerbesteuer möglich

·Du handelst systematisch und unternehmerisch
·Du finanzierst Projekte mit Fremdkapital
·Du betreibst aktives Management wie ein gewerblicher Anleger
·Deine Tätigkeit überschreitet den Rahmen privater Vermögensverwaltung

Keine Gewerbesteuer

·Du investierst gelegentlich als Privatperson
·Du hältst die Investments langfristig
·Du nutzt ausschließlich eigenes Kapital
·Du triffst keine unternehmerischen Entscheidungen

07 · Im Vertrag

Umsatzsteuer beim Crowdinvesting: Was gilt für Anleger?

Die Umsatzsteuer spielt für dich als Anleger beim Crowdinvesting in der Regel keine Rolle. Sie betrifft vor allem die Projektträger.

Als privater Anleger erbringst du beim Crowdinvesting keine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Deine Zinsen und Gewinne sind umsatzsteuerlich nicht relevant. Du musst daher keine Umsatzsteuer auf deine Erträge abführen und auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Die Umsatzsteuer betrifft vor allem die Projektträger. Sie können für ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein, abhängig von der Art des Projekts und der Gegenleistung. Beim klassischen Crowdfunding liegt in der Sachleistung eine umsatzsteuerliche Leistung des Projektträgers.

Beim Crowdinvesting ist deine Rendite keine umsatzsteuerliche Gegenleistung. Du erhältst Zinsen oder Gewinnbeteiligungen als Kapitalertrag, nicht als Entgelt für eine Leistung. Deshalb bleibt die Umsatzsteuer für dich als Anleger ohne Bedeutung.

Umsatzsteuerliche Behandlung

AnlegerNicht betroffenAls privater Anleger erbringst du keine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Deine Zinsen und Gewinne sind umsatzsteuerlich nicht relevant.
ProjektträgerMöglicherweise betroffenDer Projektträger kann für seine Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein. Das hängt von der Art des Projekts und der Gegenleistung ab.
GegenleistungAbgrenzungErhältst du beim klassischen Crowdfunding ein Produkt, liegt darin eine umsatzsteuerliche Leistung des Projektträgers. Beim Crowdinvesting ist deine Rendite keine umsatzsteuerliche Gegenleistung.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Steuererklärung mit Crowdinvesting

Diese Fehler führen zu Nachzahlungen oder verschenkten Erstattungen. Prüfe deine Unterlagen, bevor du die Anlage KAP abgibst.

Ein häufiger Fehler ist, Crowdinvesting-Erträge nicht anzugeben, weil der Anbieter keine Steuer einbehalten hat. Auch wenn keine Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, sind deine Zinsen steuerpflichtig. Du musst sie in der Anlage KAP erklären, sobald dein Sparer-Pauschbetrag überschritten ist.

Viele Anleger beantragen keinen Freistellungsauftrag bei ihrem Depot, obwohl dort Anleihen aus Crowdinvesting verwahrt werden. Dadurch wird zu viel Steuer einbehalten, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen kannst. Prüfe daher, ob dein Depotanbieter einen Freistellungsauftrag akzeptiert.

Weitere Fehler, die du vermeiden solltest:

  • Du machst Verluste erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens geltend, statt sie frühzeitig zu erklären.
  • Du vergisst, dass der Sparer-Pauschbetrag für alle Kapitalerträge gemeinsam gilt, nicht nur für Crowdinvesting.
  • Du reichst eine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht rechtzeitig nach, wenn sich dein Einkommen erhöht.
  • Du verwechselst klassisches Crowdfunding mit Spenden-Crowdfunding und setzt Zahlungen fälschlich als Spende ab.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Du gibst Crowdinvesting-Erträge nicht an, weil der Anbieter keine Steuer einbehalten hat.
·Du beantragst keinen Freistellungsauftrag bei deinem Depot, obwohl Anleihen dort verwahrt werden.
·Du machst Verluste erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens geltend, statt sie frühzeitig zu erklären.
·Du vergisst, dass der Sparer-Pauschbetrag für alle Kapitalerträge gemeinsam gilt, nicht nur für Crowdinvesting.
·Du reichst eine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht rechtzeitig nach, wenn sich dein Einkommen erhöht.

09 · Checkliste

Wann sich eine Steuer­beratung lohnt

Bei komplexen Fällen wie Verlusten, gewerblicher Einstufung oder vielen Einzelinvestments kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Bei einfachen Fällen mit wenigen Crowdinvesting-Projekten und einbehaltenen Steuern kommst du ohne Beratung aus. Komplex wird es, wenn Verluste aus mehreren ausgefallenen Projekten zu verrechnen sind oder das Finanzamt deine Tätigkeit als gewerblich einstuft. In diesen Situationen kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Eine Steuerberatung lohnt sich, wenn du unsicher bist, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung für dich infrage kommt. Auch bei Kapitalerträgen aus vielen verschiedenen Quellen hilft eine Fachperson, den Überblick zu behalten und die optimale Verrechnung zu finden.

Weitere Situationen für eine Beratung:

  • Du hast Verluste aus mehreren ausgefallenen Crowdinvesting-Projekten und willst sie korrekt verrechnen.
  • Das Finanzamt stuft deine Tätigkeit als gewerblich ein und du willst dagegen vorgehen.
  • Du willst Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen und die optimale Reihenfolge kennen.
  • Du hast ein StaRUG-Verfahren durchlaufen und bist unsicher, welche Unterlagen du einreichen musst.

Situationen für eine Steuerberatung

01

Du hast Verluste aus mehreren ausgefallenen Crowdinvesting-Projekten.

02

Das Finanzamt stuft deine Tätigkeit als gewerblich ein.

03

Du bist unsicher, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung für dich infrage kommt.

04

Du hast Kapitalerträge aus vielen verschiedenen Quellen und willst den Überblick behalten.

05

Du willst Verluste mit Aktiengewinnen verrechnen und die optimale Reihenfolge kennen.

10 · Schritt für Schritt

Crowdinvesting-Steuererklärung: Die wichtigsten Schritte im Überblick

Mit dieser Reihenfolge bringst du deine Crowdinvesting-Erträge korrekt in die Steuererklärung 2026.

Beginne damit, alle Zins- und Gewinnmitteilungen deiner Crowdinvesting-Plattformen zusammenzustellen. Achte auf das Datum der Gutschrift, denn die Steuerpflicht entsteht im Moment des Zuflusses. Auch Teilrückzahlungen und laufende Zinsausschüttungen gehören in deine Aufstellung.

Kontrolliere anschließend, ob Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten wurden. Liegen deine gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro, kannst du dir einbehaltene Steuern über die Anlage KAP erstatten lassen. Bei zusammenveranlagten Paaren gilt der doppelte Betrag.

Gehe dann in dieser Reihenfolge vor:

01

Alle Erträge sammeln

Stelle Zins- und Gewinnmitteilungen aller Crowdinvesting-Plattformen zusammen. Achte auf das Datum der Gutschrift.

02

Einbehaltene Steuern prüfen

Kontrolliere, ob Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten wurden.

03

Sparer-Pauschbetrag prüfen

Liegen deine gesamten Kapitalerträge unter 1000 Euro, kannst du dir einbehaltene Steuern erstatten lassen.

04

Anlage KAP ausfüllen

Trage Erträge und einbehaltene Steuern in der Anlage KAP ein. Verluste kommen in die dafür vorgesehene Zeile.

05

Steuererklärung abgeben

Gib die Steuererklärung fristgerecht ab. Für 2026 ist der Abgabetermin ohne Steuerberatung der 31. Juli 2027.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026