Ratgeber · Investieren
Bitcoin-ETF-Teilfreistellung: So viel Steuern sparst du 2026
Die Teilfreistellung von 30 Prozent senkt bei Aktienfonds und Aktien-ETFs die Steuerlast auf Kapitalerträge. Bei Bitcoin-ETFs kommt es dagegen auf die Produktstruktur an, ob du von dieser Regel profitierst.
11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt nur für Aktienfonds, nicht automatisch für Krypto-Produkte.
- Physisch hinterlegte Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption werden wie ein Direktkauf von Bitcoin behandelt.
- Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption gelten als Inhaberschuldverschreibungen und werden wie ETFs besteuert.
- Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person bleibt 2026 die erste steuerfreie Stufe.
01 · Grundlagen
Was bedeutet die Teilfreistellung bei Bitcoin-ETFs?
Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine steuerpflichtigen Erträge aus Investmentfonds gekürzt werden. Ob sie für dein Bitcoin-Investment greift, hängt von der rechtlichen Einordnung des Produkts ab.
Die Teilfreistellung von 30 Prozent wurde als Ausgleich für die Körperschaftsteuer eingeführt, die auf Fondsebene auf Dividenden deutscher Aktien anfällt. Sie senkt bei Aktienfonds und Aktien-ETFs die Steuerlast auf Kapitalerträge, weil ein Teil der Erträge steuerfrei bleibt. Bei Bitcoin-Produkten greift dieser Mechanismus in der Regel nicht, da Krypto-ETPs keine Aktienfonds sind.
Für dich bedeutet das: Wenn du einen Bitcoin-ETP ohne Auslieferoption kaufst, erwirbst du steuerlich eine Inhaberschuldverschreibung des Emittenten. Diese Produkte schütten in der Regel keine Erträge aus, daher gibt es auch keine Teilfreistellung von Erträgen wie bei Aktien-ETFs. Die 30-prozentige Teilfreistellung bleibt bei reinen Bitcoin-Produkten außen vor.
Kurz erklärt
Teilfreistellung bei Bitcoin-ETPs
Eine pauschale Steuerentlastung auf Erträge aus Aktienfonds und Aktien-ETFs. Sie wurde als Ausgleich für die vom Fiskus einbehaltene Dividendensteuer geschaffen. Bei Krypto-ETPs greift sie in der Regel nicht, da diese Produkte keine Erträge ausschütten und steuerlich nicht als Aktienfonds gelten.
Die Teilfreistellung wurde als Ausgleich für die auf Fondsebene einbehaltene Dividendensteuer geschaffen.
02 · Vergleich
Bitcoin-ETP mit oder ohne Auslieferoption: Was gilt steuerlich?
Für die Besteuerung ist entscheidend, ob der Anbieter eine physische Auslieferung der Bitcoin ermöglicht. Diese Unterscheidung entscheidet über Spekulationsfrist oder Abgeltungsteuer.
Nur die Emittenten 21Shares, ETC Group, Deutsche Digital Assets, VanEck und Coinshares bieten eine solche Lieferoption für ETPs an, die genau eine Kryptowährung abbilden. Diese Produkte werden wie Direktinvestments in Bitcoin behandelt.
Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption sind dagegen steuerlich Inhaberschuldverschreibungen und werden wie ETFs besteuert. Das bedeutet: Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine Steuerfreiheit nach zwölf Monaten Haltedauer gibt es hier nicht.
- Mit Auslieferoption gilt die Spekulationsfrist von zwölf Monaten, danach sind Gewinne steuerfrei.
- Ohne Auslieferoption fällt auf realisierte Kursgewinne immer Abgeltungsteuer an, unabhängig von der Haltedauer.
- Die Teilfreistellung von 30 Prozent greift in beiden Fällen nicht, da es sich nicht um Aktienfonds handelt.
| Mit Auslieferoption | Ohne Auslieferoption | |
|---|---|---|
| Steuerliche Einordnung | Wie Direktinvestment in Bitcoin (privates Veräußerungsgeschäft) | Wie Inhaberschuldverschreibung, besteuert wie ETF |
| Steuersatz auf Gewinne | Persönlicher Einkommensteuersatz | 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag |
| Haltedauer für Steuerfreiheit | Nach 12 Monaten steuerfrei | Keine Steuerfreiheit durch Halten |
| Teilfreistellung von 30 Prozent | Nein, da kein Aktienfonds | Nein, da keine Erträge ausgeschüttet werden |
| Vorabpauschale | Nein | Nein, gilt nur für Investmentfonds |
03 · Schritt für Schritt
So läuft die Besteuerung bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption
Bei diesen Produkten führt deine Depotbank die Steuer automatisch ab. Du musst dich um die Berechnung nicht kümmern, solltest aber deinen Freistellungsauftrag prüfen.
Die Bank ermittelt den Gewinn aus Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten und behält die Abgabe direkt ein.
Der Ablauf im Einzelnen: Du verkaufst deinen Bitcoin-ETP mit Kursgewinn. Die Depotbank behält 25 Prozent Abgeltungsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
- Verkauf des Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption mit Kursgewinn.
- Automatischer Steuerabzug durch die Depotbank und Abführung an das Finanzamt.
- Nutzung des Freistellungsauftrags bis 1000 Euro pro Person, bei Ehepaaren 2000 Euro.
- Verrechnung realisierter Verluste mit Gewinnen aus ETFs, Fonds und anderen Wertpapieren möglich.
Gewinn realisieren
Du verkaufst deinen Bitcoin-ETP ohne Auslieferoption mit Kursgewinn. Die Bank ermittelt den Ertrag aus Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten.
Steuer automatisch einbehalten
Die Depotbank behält 25 Prozent Abgeltungsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Freistellungsauftrag nutzen
Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person (2000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
Verluste verrechnen
Realisierte Verluste aus diesen Produkten kannst du mit Gewinnen aus ETFs, Fonds und anderen Wertpapieren verrechnen, nicht aber mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
04 · Was gilt
In welchen Fällen gilt die Teilfreistellung für dich?
Die 30-prozentige Teilfreistellung ist an klare Bedingungen geknüpft. Für reine Bitcoin-Produkte greift sie in der Praxis nicht, für Mischfonds kann sie anteilig gelten.
Die Teilfreistellung von 30 Prozent ist an klare Bedingungen geknüpft. Sie gilt für Aktienfonds und Aktien-ETFs, die überwiegend in Aktien investieren. Bei Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent greift sie anteilig auf den Aktienanteil.
Für reine Bitcoin-Produkte gilt die Teilfreistellung in der Praxis nicht. Das betrifft sowohl Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption als auch solche ohne Auslieferoption. Auch Krypto-ETPs auf Strategieindizes oder Basket-Produkte erhalten keine Teilfreistellung, da sie keine Aktienfonds sind.
- Teilfreistellung gilt bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienquote.
- Teilfreistellung gilt anteilig bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil.
- Keine Teilfreistellung bei Bitcoin-ETPs mit oder ohne Auslieferoption.
- Keine Teilfreistellung bei Krypto-ETPs auf Strategieindizes oder Basket-Produkte.
Aktienfonds, die überwiegend in Aktien investieren
Keine Teilfreistellung
05 · Grundlagen
Kapitalerträge: Was zählt bei Bitcoin-ETFs dazu?
Kapitalerträge sind die steuerpflichtigen Gewinne aus deinem Investment. Bei Bitcoin-Produkten zählen dazu realisierte Kursgewinne, nicht aber eine Vorabpauschale.
Bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption zählen dazu realisierte Kursgewinne beim Verkauf. Buchgewinne, also Wertsteigerungen, die du nicht durch einen Verkauf realisiert hast, werden nicht besteuert.
Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption sind Gewinne dagegen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und zählen nicht zu den Kapitalerträgen. Sie unterliegen deinem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht der Abgeltungsteuer. Nur realisierte Gewinne werden besteuert, keine Buchgewinne.
Kurz erklärt
Kapitalerträge bei Bitcoin-ETFs
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption aus realisierten Kursgewinnen beim Verkauf entstehen. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer. Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption sind Gewinne dagegen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und zählen nicht zu den Kapitalerträgen.
Nur realisierte Gewinne werden besteuert, keine Buchgewinne.
06 · Kosten
Kapitalertragsteuer: So hoch ist die Abgabe 2026
Die Kapitalertragsteuer ist die zentrale Abgabe auf Erträge aus Kapitalvermögen. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten, bevor das Geld auf deinem Konto landet.
Bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption fällt sie auf realisierte Kursgewinne an.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei rund 26,4 Prozent des Gewinns. Falls du Kirchenmitglied bist, kommen noch 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu.
Steuerabzüge auf Kapitalerträge 2026
07 · Checkliste
Sparer-Pauschbetrag: Dein steuerfreier Grundbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor dem Steuerabzug. Für 2026 gelten unverändert 1000 Euro pro Person und Jahr.
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern sind gemeinsam 2000 Euro möglich.
Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, musst du deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuer zunächst vollständig ab. Zu viel gezahlte Steuer kannst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.
- Erteile deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 1000 Euro pro Person.
- Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern sind gemeinsam 2000 Euro möglich.
- Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, also auch für Zinsen und Dividenden.
- Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuer zunächst vollständig ab.
- Zu viel gezahlte Steuer kannst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.
So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag 2026
Erteile deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 1000 Euro pro Person.
Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern sind gemeinsam 2000 Euro möglich.
Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, also auch für Zinsen und Dividenden.
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuer zunächst vollständig ab.
Zu viel gezahlte Steuer kannst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.
08 · Im Vertrag
Mischfonds: Anteilige Teilfreistellung statt voller Entlastung
Mischfonds kombinieren Aktien mit Anleihen oder anderen Anlageklassen. Für sie gilt die Teilfreistellung nur auf den Aktienanteil des Fonds.
Für sie gilt die Teilfreistellung nur auf den Aktienanteil des Fonds. Voraussetzung ist, dass der Mischfonds dauerhaft mindestens 25 Prozent in Aktien investiert.
Die 30 Prozent Teilfreistellung beziehen sich nur auf den Aktienanteil des Fonds. Bei 50 Prozent Aktienquote sind also 15 Prozent der Erträge steuerfrei. Mischfonds erhalten nicht die volle Teilfreistellung von 30 Prozent auf alle Erträge, sondern nur auf den Teil, der aus Aktien stammt.
Teilfreistellung bei Mischfonds
09 · Hintergrund
Vorabpauschale: Warum sie bei Bitcoin-ETPs keine Rolle spielt
Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende Investmentfonds bereits während der Haltedauer. Für Bitcoin-ETPs ist sie nicht relevant, weil diese keine Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes sind.
Die Vorabpauschale wurde 2018 eingeführt, um die Steuerstundung bei thesaurierenden ETFs zu begrenzen. Sie bemisst sich am Basisertrag, der aus dem Basiszins und dem Fondswert am Jahresanfang berechnet wird. Für Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption gilt diese Regelung nicht, da sie steuerlich Inhaberschuldverschreibungen und keine Investmentfonds sind.
Das bedeutet: Du zahlst bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption erst Steuern, wenn du das Produkt mit Gewinn verkaufst. Eine jährliche Besteuerung ohne Verkauf findet nicht statt. Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption gilt die Spekulationsfrist von zwölf Monaten, danach sind Gewinne steuerfrei.
Die Vorabpauschale wurde 2018 eingeführt, um die Steuerstundung bei thesaurierenden ETFs zu begrenzen. Sie bemisst sich am Basisertrag, der aus dem Basiszins und dem Fondswert am Jahresanfang berechnet wird.
Für Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption gilt diese Regelung nicht. Sie sind steuerlich Inhaberschuldverschreibungen und keine Investmentfonds. Eine jährliche Besteuerung ohne Verkauf findet daher nicht statt.
Das bedeutet: Du zahlst bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption erst Steuern, wenn du das Produkt mit Gewinn verkaufst. Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption gilt die Spekulationsfrist von zwölf Monaten, nach der Gewinne steuerfrei sind.
10 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Steuer auf Bitcoin-ETFs
Die steuerliche Behandlung von Bitcoin-Produkten ist komplex. Diese Fehler führen zu unnötigen Steuerzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt.
Achte besonders auf die Produktstruktur, bevor du investierst.
- Du gehst davon aus, dass die Teilfreistellung von 30 Prozent für alle Bitcoin-ETFs gilt. Sie greift nur bei Aktienfonds, nicht bei Krypto-Produkten.
- Du verwechselst Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption und ohne Auslieferoption. Die Steuerfolgen sind grundlegend verschieden.
- Du vergisst, bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption einen Freistellungsauftrag zu stellen, und zahlst so Steuern, die du hättest vermeiden können.
- Du verrechnest Verluste aus Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption mit Gewinnen aus Aktien. Das ist nicht erlaubt, da unterschiedliche Einkunftsarten vorliegen.
Diese Fehler solltest du vermeiden
11 · Hintergrund
Doppelbesteuerung: So vermeidest du sie bei Bitcoin-ETFs
Eine Doppelbesteuerung entsteht, wenn dieselben Erträge mehrfach besteuert werden. Bei Bitcoin-ETPs gibt es dafür spezifische Fallstricke.
Bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption wird die Abgeltungsteuer direkt von der Depotbank einbehalten. Eine zusätzliche Besteuerung in der Einkommensteuererklärung ist dann nicht nötig, außer du möchtest zu viel gezahlte Steuer über die Günstigerprüfung zurückholen.
Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption werden Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Hier gibt es keinen automatischen Steuerabzug. Du musst die Gewinne in der Anlage SO erklären, sonst droht eine Nachzahlung. Eine echte Doppelbesteuerung kann entstehen, wenn du nicht prüfst, ob dein Produkt eine Auslieferoption hat.
Bei Bitcoin-ETPs ohne Auslieferoption wird die Abgeltungsteuer direkt von der Depotbank einbehalten. Eine zusätzliche Besteuerung in der Einkommensteuererklärung ist dann nicht nötig, außer du möchtest zu viel gezahlte Steuer über die Günstigerprüfung zurückholen.
Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferoption werden Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Hier gibt es keinen automatischen Steuerabzug. Du musst die Gewinne in der Anlage SO erklären, sonst droht eine Nachzahlung.
Eine echte Doppelbesteuerung kann entstehen, wenn du nicht prüfst, ob dein Produkt eine Auslieferoption hat. Die falsche Einordnung führt dazu, dass du entweder zu viel Steuern zahlst oder Gewinne nicht korrekt deklarierst.
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