Ratgeber · Investieren
Bitcoin-ETF und Freistellungsauftrag: So senkst du deine Steuerlast
Ein Freistellungsauftrag hilft dir, bei Bitcoin-ETFs-Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Welche Regeln 2026 gelten und wie du den Sparer-Pauschbetrag richtig nutzt, erfährst du hier.
11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
- Für Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an.
- Mit einem Freistellungsauftrag behält deine Bank weniger Steuern direkt ein.
- Die Vorabpauschale kann auch bei thesaurierenden Bitcoin-ETFs anfallen.
01 · Grundlagen
Was ist ein Bitcoin-ETF?
Ein Bitcoin-ETF bildet die Wertentwicklung von Bitcoin ab, ohne dass du die Kryptowährung direkt kaufen und verwahren musst. Steuerlich kommt es darauf an, ob der ETF eine Auslieferungsoption für Bitcoin anbietet.
In Deutschland werden die meisten börsengehandelten Produkte auf Bitcoin als Krypto-ETPs aufgelegt. Entscheidend für deine Steuer ist nicht der Name, sondern ob das Produkt eine Auslieferungsoption für die zugrunde liegende Kryptowährung anbietet. Bietet der Anbieter keine Auslieferungsoption an, wird das Produkt steuerlich wie ein klassischer ETF behandelt.
Für dich bedeutet das: Du kannst in Bitcoin investieren, ohne ein eigenes Wallet führen zu müssen. Die Bank verwahrt das Produkt in deinem Depot und führt bei einem Verkauf die fällige Abgeltungsteuer direkt ab, sofern kein Freistellungsauftrag besteht.
Die steuerliche Einordnung hängt von der Auslieferungsoption ab, nicht vom Namen des Produkts.
Kurz erklärt
Bitcoin-ETF
Ein börsengehandelter Fonds, der den Kurs von Bitcoin abbildet. In Deutschland werden die meisten Produkte als Krypto-ETPs aufgelegt, die steuerlich wie ETFs behandelt werden, wenn sie keine Auslieferungsoption für die zugrunde liegende Kryptowährung anbieten.
Die steuerliche Einordnung hängt von der Auslieferungsoption ab, nicht vom Namen des Produkts.
02 · Vergleich
Sparer-Pauschbetrag: Dein steuerfreier Grundfreibetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Für Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption gilt er genauso wie für Aktien oder Zinsen.
Der Sparer-Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also auch für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption. Als Einzelperson bleiben dir 1000 Euro pro Jahr steuerfrei, bei Zusammenveranlagung von Eheleuten oder Lebenspartnern sind es 2000 Euro.
Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen persönlichen Freibetrag nicht überschreitet, sonst kann das Finanzamt die Aufträge aufheben.
- Für Einzelpersonen gilt ein Freibetrag von 1000 Euro pro Jahr.
- Für Zusammenveranlagte gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 2000 Euro pro Jahr.
- Der Freistellungsauftrag muss bei der Bank eingereicht werden, damit der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird.
| Einzelperson | Zusammenveranlagte | |
|---|---|---|
| Steuerfreier Betrag pro Jahr | 1000 EUR | 2000 EUR |
| Gilt für | Alle Kapitalerträge einer Person | Gemeinsame Kapitalerträge von Eheleuten oder Lebenspartnern |
| Voraussetzung | Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen | Gemeinsamer Freistellungsauftrag oder Aufteilung auf beide Partner |
03 · Kosten
Abgeltungsteuer: So werden Bitcoin-ETF-Gewinne besteuert
Gewinne aus Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption unterliegen der Abgeltungsteuer. Deine Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, sofern kein Freistellungsauftrag besteht.
Deine Bank behält 25 Prozent auf den Gewinn ein, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt nur für Aktienfonds, nicht für Bitcoin-ETFs.
Die Steuer fällt nur an, wenn du tatsächlich mit Gewinn verkaufst. Solange du den ETF hältst, entsteht keine Steuer auf Buchgewinne. Eine Vorabpauschale wird bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption nicht erhoben, da diese Regelung nur für Investmentfonds gilt.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den Gewinn, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Steuerabzüge auf realisierte Kursgewinne eines Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption
04 · Schritt für Schritt
Freistellungsauftrag: So richtest du ihn ein
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht zu besteuern. So bleibt mehr von deinen Erträgen übrig.
Den Freistellungsauftrag reichst du direkt bei deiner Bank ein, meist online im Banking-Bereich oder per Formular. Deine Bank benötigt dafür deine Steueridentifikationsnummer. Geht der Auftrag bis Mitte Dezember ein, gilt er rückwirkend ab dem 1. Januar des laufenden Jahres.
Du kannst den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro als Einzelperson beziehungsweise 2000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht überschreiten. Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag bleibt gültig, bis du ihn änderst oder widerrufst.
- Halte deine Steueridentifikationsnummer bereit, bevor du den Auftrag einreichst.
- Lege die Höhe fest und achte darauf, dass alle Aufträge zusammen deinen Freibetrag nicht überschreiten.
- Prüfe zum Jahreswechsel, ob dein Freistellungsauftrag noch zur aktuellen Anlagestrategie passt.
Steueridentifikationsnummer bereithalten
Deine Bank benötigt deine Steuer-ID, um den Freistellungsauftrag korrekt zuzuordnen.
Höhe des Freistellungsauftrags festlegen
Du kannst den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro (Einzelperson) bzw. 2000 Euro (Zusammenveranlagte) nicht überschreiten.
Auftrag bei der Bank einreichen
Das geht meist online im Banking-Bereich oder per Formular. Der Auftrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar des laufenden Jahres, wenn er bis Mitte Dezember eingeht.
Gültigkeit prüfen
Ein einmal erteilter Freistellungsauftrag gilt bis auf Widerruf. Bei Depotwechsel oder Kündigung musst du ihn separat anpassen.
05 · Was gilt
Vorabpauschale bei thesaurierenden Bitcoin-ETFs
Auch wenn ein Bitcoin-ETF keine Erträge ausschüttet, kann das Finanzamt eine Vorabpauschale ansetzen. Sie wird zu Jahresbeginn fällig und kann durch den Freistellungsauftrag abgedeckt werden.
Die Vorabpauschale gilt nur für Investmentfonds und ETFs, nicht für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption. Bei diesen Produkten handelt es sich steuerlich um Inhaberschuldverschreibungen, für die keine Vorabpauschale erhoben wird. Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption werden ohnehin wie Direktinvestments in Kryptowährungen behandelt und fallen nicht unter die Investmentsteuerreform.
Für dich bedeutet das: Bei thesaurierenden Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption entsteht Steuer erst beim Verkauf. Du musst also nicht wie bei klassischen Aktien-ETFs-Geld auf dem Verrechnungskonto vorhalten, um eine Vorabpauschale zu Jahresbeginn zu bezahlen.
Wann die Vorabpauschale bei Bitcoin-ETFs anfällt: Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption fällt keine Vorabpauschale an. Bei Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption fällt ebenfalls keine Vorabpauschale an, da es sich steuerlich nicht um Investmentfonds handelt.
Vorabpauschale fällt an
Keine Vorabpauschale
06 · Checkliste
Steuererklärung: Wann du Bitcoin-ETF-Erträge angeben musst
Bei Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption führt deine Bank die Steuer automatisch ab. In bestimmten Fällen lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung trotzdem.
Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption bist du dagegen selbst verantwortlich. Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten musst du in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung angeben, da sie dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
- Du hast keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt und zu viel Steuern gezahlt.
- Du möchtest Verluste aus Bitcoin-ETFs mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen.
- Du hast Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption verkauft und Spekulationsgewinne erzielt.
- Du hast mehrere Depots und möchtest die Freistellungsaufträge nachträglich korrekt zuordnen.
Diese Fälle solltest du in der Steuererklärung prüfen
Du hast keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt und zu viel Steuern gezahlt.
Du möchtest Verluste aus Bitcoin-ETFs mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen.
Du bist unter dem Sparer-Pauschbetrag geblieben, aber es wurde trotzdem Steuer einbehalten.
Du hast Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption verkauft und Spekulationsgewinne erzielt.
Du hast mehrere Depots und möchtest die Freistellungsaufträge nachträglich korrekt zuordnen.
07 · Im Vertrag
Quellensteuer: Was bei ausländischen Bitcoin-ETFs gilt
Viele Bitcoin-ETFs werden im Ausland aufgelegt. Eine Quellensteuer fällt auf Kapitalerträge deutscher Anleger in der Regel nicht an, da Deutschland die Besteuerung selbst vornimmt.
Bei einer inländischen Depotbank führt deine deutsche Bank die Abgeltungsteuer direkt ab, eine ausländische Quellensteuer wird nicht separat erhoben. Für reine Kursgewinne fällt im Ausland meist keine Quellensteuer an.
Hast du ein Depot bei einer ausländischen Bank, musst du die Erträge selbst in der deutschen Steuererklärung angeben. Eine im Ausland gezahlte Quellensteuer kann unter Umständen angerechnet werden, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Regeln zur Quellensteuer bei Bitcoin-ETFs: Inländische Depotbank, Standardfall: Deine deutsche Bank führt die Abgeltungsteuer direkt ab. Ausländische Depotbank, Sonderfall: Du musst die Erträge in der deutschen Steuererklärung angeben. Doppelbesteuerungsabkommen, Entlastung: Deutschland hat mit vielen Ländern Abkommen, die eine doppelte Besteuerung vermeiden.
Regeln zur Quellensteuer bei Bitcoin-ETFs
08 · Was gilt
Verlustverrechnung: So nutzt du Verluste aus Bitcoin-ETFs
Verluste aus Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Das mindert deine Steuerlast im selben Jahr oder in Folgejahren.
Dazu zählen Gewinne aus Aktien, anderen ETFs und Fonds sowie Zinserträge und Dividenden. Deine Bank verrechnet Verluste automatisch im Verlusttopf, sofern du alle Anlagen im selben Depot hältst.
Nicht verrechenbar sind Verluste aus Bitcoin-ETFs mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen. Diese unterliegen als Spekulationsgewinne einer anderen Einkunftsart und werden in der Anlage SO getrennt behandelt. Auch eine Verrechnung mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist nicht möglich.
Womit sich Verluste aus Bitcoin-ETFs verrechnen lassen: Verrechenbar sind Gewinne aus Aktien, anderen ETFs und Fonds, Zinserträge und Dividenden sowie Gewinne aus anderen Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption. Nicht verrechenbar sind Spekulationsgewinne aus Kryptowährungen, Gewinne aus Immobilienverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Verrechenbar
Nicht verrechenbar
09 · Vergleich
Spekulationsfrist: Wann Bitcoin-ETFs steuerfrei bleiben
Nur Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption fallen unter die Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte. Nach zwölf Monaten Haltedauer sind Gewinne dann steuerfrei.
Hältst du ein solches Produkt länger als zwölf Monate, sind Kursgewinne steuerfrei. Innerhalb der Frist unterliegen Gewinne deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Bei Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption gibt es keine Steuerfreiheit nach zwölf Monaten. Gewinne unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Dafür greift hier der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr.
Steuerliche Behandlung nach Haltedauer: Bei Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption sind Gewinne nach über 12 Monaten steuerfrei, bei Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption unterliegen Gewinne weiterhin der Abgeltungsteuer. Die Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte, nicht für Kapitalerträge.
| Bitcoin-ETP mit Auslieferungsoption | Bitcoin-ETF ohne Auslieferungsoption | |
|---|---|---|
| Haltedauer unter 12 Monaten | Gewinn unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz | Gewinn unterliegt der Abgeltungsteuer |
| Haltedauer über 12 Monaten | Gewinn steuerfrei | Gewinn unterliegt weiterhin der Abgeltungsteuer |
| Freigrenze | 1000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte | Keine Freigrenze, aber Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro |
10 · Kosten
Kirchensteuer: So wirkt sie sich auf Bitcoin-ETF-Gewinne aus
Wenn du Mitglied einer Kirche bist, fällt auf die Abgeltungsteuer zusätzlich Kirchensteuer an. Deine Bank führt sie automatisch ab, sofern du deine Religionszugehörigkeit angegeben hast.
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer.
Ohne Kirchenmitgliedschaft entfällt die Kirchensteuer vollständig. Die Gesamtbelastung auf realisierte Kursgewinne liegt dann bei 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, also insgesamt 26,375 Prozent des Gewinns.
Gesamtbelastung auf realisierte Kursgewinne eines Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption: Abgeltungsteuer 25 Prozent, Solidaritätszuschlag 1,375 Prozent des Gewinns, Kirchensteuer 2 Prozent des Gewinns bei 8 Prozent Kirchensteuersatz beziehungsweise 2,25 Prozent bei 9 Prozent. Ohne Kirchenmitgliedschaft entfällt die Kirchensteuer vollständig.
Gesamtbelastung auf realisierte Kursgewinne eines Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption
11 · Was gilt
Ausschüttende Bitcoin-ETFs: Das gilt für Dividenden und Ausschüttungen
Die meisten Bitcoin-ETFs schütten keine Erträge aus. Falls doch, werden Ausschüttungen wie bei anderen ETFs mit der Abgeltungsteuer besteuert.
Innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben Ausschüttungen bei erteiltem Freistellungsauftrag steuerfrei. Übersteigen sie den Freibetrag, führt deine Bank die Abgeltungsteuer direkt ab. Kursgewinne eines Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption bleiben nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei.
Besteuerung von Ausschüttungen bei Bitcoin-ETFs: Steuerpflichtig sind Ausschüttungen eines Bitcoin-ETFs ohne Auslieferungsoption, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, sowie Ausschüttungen, die als Zinserträge aus Anleihen des Fonds stammen. Steuerfrei sind Ausschüttungen innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bei erteiltem Freistellungsauftrag und Kursgewinne eines Bitcoin-ETPs mit Auslieferungsoption nach 12 Monaten Haltedauer.
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