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Steuern auf ausschüttende ETFs: So funktioniert die Abrechnung 2026

Bei ausschüttenden ETFs fließt dir regelmäßig Geld zu, das du steuerlich korrekt einordnen solltest. Hier erfährst du, welche Abzüge die Depotbank vornimmt und wie du deinen Sparer-Pauschbetrag optimal nutzt.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Dividenden und Ausschüttungen von ETFs fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
  • Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Ein Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank verhindert, dass du zu viel Steuer vorab zahlst.

01 · Grundlagen

Welche Steuern fallen auf einen ausschüttenden ETF an?

Ausschüttende ETFs zahlen ihre Erträge direkt an dich aus. Diese Zahlungen gelten als Kapitalerträge und werden von deiner Depotbank automatisch besteuert.

Deine Depotbank behandelt jede Ausschüttung als Kapitalertrag und führt die fällige Steuer automatisch ab. Das passiert unabhängig davon, ob du die Dividende auf deinem Verrechnungskonto liegen lässt oder direkt wieder anlegst.

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer ausmacht.

Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag. Deine Bank zieht diesen Betrag direkt ein, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

Kurz erklärt

Kapitalertragsteuer bei ETF-Ausschüttungen

Die Kapitalertragsteuer, oft auch Abgeltungsteuer genannt, beträgt pauschal 25 Prozent auf deine Erträge aus ETFs. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Depotbank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist.

02 · Vergleich

So wirken sich Dividenden und Ausschüttungen auf deine Steuer aus

Die Höhe der Steuer hängt davon ab, wie dein ETF zusammengesetzt ist. Für Aktien-ETFs gelten günstigere Regeln als für reine Anleihenfonds.

Die Zusammensetzung deines ETF entscheidet darüber, wie viel von der Ausschüttung du versteuern musst. Für Aktien-ETFs mit einem Aktienanteil von über 50 Prozent gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent.

Das bedeutet: Nur 70 Prozent der Ausschüttung werden als steuerpflichtiger Ertrag angesetzt. Bei einem Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil entfällt die Teilfreistellung komplett, dort wird die gesamte Ausschüttung besteuert.

  • Ein Aktien-ETF mit über 50 Prozent Aktienanteil lässt 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Ein Mischfonds mit unter 25 Prozent Aktienanteil wird auf 100 Prozent der Erträge besteuert.
  • Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne gleichermaßen.
Besteuerung von Erträgen im Vergleich
Aktien-ETF (über 50 % Aktien)Mischfonds (unter 25 % Aktien)
Teilfreistellung30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei0 Prozent, die Erträge werden voll besteuert
Steuerpflichtiger Anteil70 Prozent der Ausschüttung100 Prozent der Ausschüttung
Abgeltungs­teuer auf den steuerpflichtigen Anteil25 Prozent25 Prozent

03 · Was gilt

Der Sparer-Pauschbetrag: Dein steuerfreier Grundbetrag

Bevor die Depotbank Steuern einbehält, steht dir ein jährlicher Freibetrag zu. Diesen solltest du aktiv einrichten, um deine Rendite zu schützen.

Im Jahr 2026 steht dir als Einzelperson ein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro zu. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr.

Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge gemeinsam, nicht nur für deinen ausschüttenden ETF. Dividenden, realisierte Kursgewinne, Zinsen aus Tagesgeld und die Vorabpauschale thesaurierender ETFs zählen alle in denselben Topf.

  • Dividenden aus ausschüttenden ETFs zählen zu den Kapitalerträgen.
  • Realisierte Kursgewinne aus ETF-Verkäufen zählen ebenfalls dazu.
  • Einzahlungen auf dein Depotkonto und nicht realisierte Kursverluste zählen nicht dazu.

Zählt zu den Kapitalerträgen

·Dividenden aus ausschüttenden ETFs
·Realisierte Kursgewinne aus ETF-Verkäufen
·Zinsen aus Tagesgeld oder Festgeld
·Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Zählt nicht dazu

·Einzahlungen auf dein Depotkonto
·Kursverluste, die du nicht realisiert hast
·Beiträge zu einem Riester-Vertrag
·Steuerrückerstattungen vom Finanzamt

04 · Schritt für Schritt

Freistellungs­auftrag einrichten: So behältst du mehr von deiner Ausschüttung

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Steuer ab. Mit dem Auftrag bleibt dein Sparer-Pauschbetrag direkt im laufenden Jahr unangetastet.

Du kannst den Freistellungsauftrag in der Regel online im Kundenbereich deiner Depotbank einrichten. Dort gibst du an, welcher Teil deines Sparer-Pauschbetrags bei diesem Institut berücksichtigt werden soll.

  • Lege die Höhe des Freistellungsauftrags fest: 1000 Euro als Einzelperson oder 2000 Euro als Ehepaar.
  • Hinterlege den Auftrag bei deiner Depotbank, meist online im Kundenbereich.
  • Die Bank berücksichtigt den Auftrag automatisch bei jeder Ausschüttung, bis der Betrag ausgeschöpft ist.
01

Höhe des Freistellungsauftrags festlegen

Du kannst bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe von 1000 Euro als Einzelperson oder 2000 Euro als zusammenveranlagtes Ehepaar einrichten.

02

Auftrag bei der Depotbank hinterlegen

Den Auftrag stellst du in der Regel online im Kundenbereich deiner Bank. Du gibst an, welcher Betrag deines Sparer-Pauschbetrags bei diesem Institut berücksichtigt werden soll.

03

Automatische Berücksichtigung bei Ausschüttungen

Sobald dein ETF ausschüttet, prüft die Depotbank, ob dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist. Nur der darüber hinausgehende Teil wird sofort versteuert.

04

Verteilung auf mehrere Banken

Hast du Depots bei verschiedenen Anbietern, kannst du den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Aufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.

05 · Kosten

Was kostet dich die Steuer auf eine Ausschüttung?

Die Steuerlast setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der effektive Satz liegt über der reinen Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Angenommen, dein Sparer-Pauschbetrag ist bereits aufgebraucht und dein ETF hat einen Aktienanteil von über 50 Prozent. Dann greift die Teilfreistellung von 30 Prozent, und nur 70 Prozent der Ausschüttung werden steuerlich angesetzt.

Auf diesen steuerpflichtigen Teil fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer und bei Kirchenmitgliedschaft 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer.

Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag. Durch die Teilfreistellung reduziert sich die effektive Belastung auf den Bruttoertrag bei Aktien-ETFs spürbar.

Steuerabzüge auf den steuerpflichtigen Teil deiner ETF-Ausschüttung

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Mitglied)8 bis 9 % der Abgeltungsteuer

06 · Grundlagen

Vorabpauschale: Warum sie für dich als Anlegerin wichtig ist

Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs. Sie ist aber zentral, um den Unterschied zu deinem ausschüttenden ETF zu verstehen.

Für thesaurierende Fonds unterstellt das Finanzamt eine fiktive Ausschüttung, die sogenannte Vorabpauschale. Sie wird jährlich besteuert, auch wenn du kein Geld ausgezahlt bekommst.

Bei ausschüttenden ETFs wird stattdessen die tatsächliche Ausschüttung als Grundlage genommen. Die Vorabpauschale wird darauf angerechnet, damit es nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt.

Die Vorabpauschale belastet deinen Sparer-Pauschbetrag zusätzlich. Wenn du also einen thesaurierenden ETF im Depot hast, solltest du genug Freibetrag für dessen Vorabpauschale einplanen.

Kurz erklärt

Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Für thesaurierende Fonds unterstellt das Finanzamt eine fiktive Ausschüttung, die sogenannte Vorabpauschale. Sie wird jährlich besteuert, auch wenn du kein Geld ausgezahlt bekommst.

Bei ausschüttenden ETFs wird stattdessen die tatsächliche Ausschüttung als Grundlage genommen. Die Vorabpauschale wird darauf angerechnet.

07 · Hintergrund

Steuerstundungs­effekt: Warum thesaurierende ETFs oft später Steuern auslösen

Der Steuerstundungseffekt beschreibt den Vorteil, Steuern erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen zu müssen. Er ist ein Hauptargument für thesaurierende ETFs.

Bei einem thesaurierenden ETF werden Erträge im Fonds wieder angelegt. Du erhältst keine regelmäßige Auszahlung, auf die du sofort Steuern zahlen müsstest. Die Steuer fällt erst beim Verkauf deiner Anteile an, also möglicherweise erst nach vielen Jahren.

Bei einem ausschüttenden ETF fließt dir die Dividende direkt zu. Diese musst du im Jahr der Ausschüttung versteuern, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Dadurch arbeitet der volle Ertrag nicht weiter für dich.

Die Vorabpauschale hat den Steuerstundungseffekt bei thesaurierenden ETFs verringert, aber nicht vollständig beseitigt. In Jahren mit niedrigen Zinsen fällt die Vorabpauschale gering aus, sodass der Stundungseffekt weiterhin relevant bleibt.

Bei einem thesaurierenden ETF werden Erträge im Fonds wieder angelegt. Du erhältst keine regelmäßige Auszahlung, auf die du sofort Steuern zahlen müsstest. Die Steuer fällt erst beim Verkauf deiner Anteile an, also möglicherweise erst nach vielen Jahren.

Bei einem ausschüttenden ETF fließt dir die Dividende direkt zu. Diese musst du im Jahr der Ausschüttung versteuern, sobald dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Dadurch arbeitet der volle Ertrag nicht weiter für dich.

Die Vorabpauschale hat den Steuerstundungseffekt bei thesaurierenden ETFs verringert, aber nicht vollständig beseitigt. In Jahren mit niedrigen Zinsen fällt die Vorabpauschale gering aus, sodass der Stundungseffekt erhalten bleibt.

08 · Im Vertrag

Quellensteuer: Was passiert bei ausländischen Dividenden?

Viele ETFs halten Aktien aus dem Ausland. Auf die dort erzielten Dividenden kann eine Quellensteuer anfallen, die deine Depotbank verrechnet.

Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird in der Regel auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Deine Depotbank übernimmt diese Verrechnung automatisch, sodass du dich darum nicht selbst kümmern musst.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs mindert die Bemessungsgrundlage für die deutsche Steuer. Sie verhindert eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene und sorgt dafür, dass du nicht doppelt belastet wirst.

Umgang mit ausländischer Quellensteuer

AnrechnungStandardfallDie im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird in der Regel auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Deine Depotbank übernimmt diese Verrechnung automatisch.
TeilfreistellungAktien-ETFDie Teilfreistellung von 30 Prozent mindert die Bemessungsgrundlage für die deutsche Steuer. Sie verhindert eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene.
FondsdomizilEinflussfaktorDas Land, in dem der ETF aufgelegt ist, kann die Höhe der anrechenbaren Quellensteuer beeinflussen. Für dich als Anlegerin ist die steuerliche Behandlung durch die deutsche Depotbank entscheidend.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Steuer auf ausschüttende ETFs

Kleine Versäumnisse können dazu führen, dass du mehr Steuern zahlst als nötig. Diese Punkte solltest du regelmäßig prüfen.

  • Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und deine Bank führt ab dem ersten Euro Steuer ab.
  • Dein Freistellungsauftrag ist zu niedrig angesetzt, obwohl deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
  • Du hast den Freistellungsauftrag nicht auf mehrere Depots verteilt und schöpfst deinen Freibetrag nicht aus.
  • Du vergisst, dass auch die Vorabpauschale eines thesaurierenden ETFs deinen Sparer-Pauschbetrag belastet.
  • Du rechnest nicht mit Kirchensteuer, obwohl du kirchensteuerpflichtig bist und deine Bank diese automatisch einbehält.

Diese Fehler kosten dich Rendite

·Du hast keinen Freistellungsauftrag eingerichtet und deine Bank führt ab dem ersten Euro Steuer ab.
·Dein Freistellungsauftrag ist zu niedrig angesetzt, obwohl deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
·Du hast den Freistellungsauftrag nicht auf mehrere Depots verteilt und schöpfst deinen Freibetrag nicht aus.
·Du vergisst, dass auch die Vorabpauschale eines thesaurierenden ETFs deinen Sparer-Pauschbetrag belastet.
·Du rechnest nicht mit Kirchensteuer, obwohl du kirchensteuerpflichtig bist und deine Bank diese automatisch einbehält.

10 · Checkliste

Checkliste: So prüfst du deine Steuerlast bei Ausschüttungen

Mit dieser kurzen Liste behältst du den Überblick über deine steuerliche Situation im Depot.

Gehe die Punkte einmal im Jahr durch, idealerweise vor dem Jahresende.

  • Freistellungsauftrag in voller Höhe bei der Depotbank hinterlegt.
  • Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro oder 2000 Euro bei Zusammenveranlagung korrekt verteilt.
  • Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs in der Abrechnung berücksichtigt.
  • Kirchensteuerabzug geprüft, falls du Mitglied einer Kirche bist.
  • Ausländische Quellensteuer auf den Abrechnungen erkannt und angerechnet.
  • Verluste aus ETF-Verkäufen mit Gewinnen verrechnet.

Deine jährliche Steuerprüfung für das ETF-Depot

01

Freistellungsauftrag in voller Höhe bei der Depotbank hinterlegt

02

Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro (oder 2000 Euro bei Zusammenveranlagung) korrekt verteilt

03

Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs in der Abrechnung berücksichtigt

04

Kirchensteuerabzug geprüft, falls du Mitglied einer Kirche bist

05

Ausländische Quellensteuer auf den Abrechnungen erkannt und angerechnet

06

Verluste aus ETF-Verkäufen mit Gewinnen verrechnet

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026