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MagazineFinanzenInvestieren Ausschüttender ETF Steuer
FinanzbildungInvestieren9 Min.

Ausschüttender ETF Steuer: So behältst du den Überblick

Ausschüttende ETFs zahlen dir regelmäßig Geld aus. Doch auf diese Ausschüttungen musst du Steuern zahlen. Wir erklären dir einfach und verständlich, wie die Besteuerung funktioniert und wie du das meiste aus deinem Freibetrag herausholst.

ETF SteuernAbgeltungsteuerFreibetrag
Muss ich Steuern zahlen?
Ja, in der Regel.
Auf Ausschüttungen fallen Abgeltungsteuer und ggf. Solidaritätszuschlag an.
Was ist der Freibetrag?
Dein Steuerpuffer.
Bis 1.000 Euro pro Jahr bleiben Kapitalerträge für dich steuerfrei.
Was ist die Vorabpauschale?
Steuer auf Wachstum.
Sie betrifft thesaurierende ETFs, kann aber auch bei ausschüttenden eine Rolle spielen.
Wo trage ich das ein?
In der Anlage KAP.
Deine Bank meldet die Daten, du musst sie nur in der Steuererklärung prüfen.

Warum dieses Thema auch dich betrifft

Vielleicht denkst du, dass dich das Thema Steuern erst viel später interessieren muss. Doch sobald du einen ausschüttenden ETF besparst, bist du mittendrin. Denn jede Ausschüttung, die du auf deinem Konto erhältst, ist ein steuerpflichtiger Kapitalertrag. Das Finanzamt will also von Anfang an wissen, was du mit deinem Geld machst.

Die gute Nachricht ist: Du musst dich nicht allein durch Paragrafen kämpfen. Die Banken übernehmen den Großteil der Arbeit für dich. Sie führen die Steuern direkt an das Finanzamt ab, wenn du deinen Freibetrag nicht überschreitest. Trotzdem ist es wichtig, dass du die Grundlagen verstehst, um böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Wenn du weißt, wie die Steuer auf deine ETF-Ausschüttungen funktioniert, kannst du deine Anlagestrategie optimieren. Du kannst deinen Freibetrag voll ausnutzen und entscheiden, ob ein ausschüttender oder ein thesaurierender ETF für dich die bessere Wahl ist. Dieses Wissen gibt dir die Kontrolle über deine Finanzen und nimmt dir die Angst vor dem Thema.

Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch den Dschungel der Steuerregeln. Du musst kein Steuerexperte werden, um zu wissen, was auf dich zukommt. Am Ende wirst du in der Lage sein, deine Kontoauszüge zu verstehen und die richtigen Fragen zu stellen, falls etwas unklar ist.

1.000 Euro
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr für Kapitalerträge.
25 Prozent
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Seit 2018
Gilt das moderne Investmentsteuergesetz für die Besteuerung von ETFs.

Die Grundlagen: Was ist ein ETF und was bedeutet ausschüttend?

Ein ETF, das ist ein Exchange Traded Fund, ist ein börsengehandelter Indexfonds. Stell dir vor, du kaufst nicht eine einzelne Aktie, sondern einen Korb voller Aktien. Dieser Korb bildet einen Index nach, wie zum Beispiel den DAX oder den MSCI World. So investierst du mit einem einzigen Kauf in viele Unternehmen gleichzeitig und streust dein Risiko.

Der Begriff ausschüttend bedeutet, dass die Erträge aus den im Fonds enthaltenen Aktien und Anleihen regelmäßig an dich ausgezahlt werden. Das passiert meist einmal im Jahr, manchmal auch häufiger. Du bekommst also einen Teil der Gewinne direkt auf dein Verrechnungskonto überwiesen. Das ist ein schöner Nebeneffekt, denn du siehst regelmäßig einen Geldfluss.

Das Gegenteil ist der thesaurierende ETF. Bei diesem werden die erwirtschafteten Erträge nicht ausgezahlt, sondern direkt wieder im Fonds angelegt. Dein Anteilswert steigt dadurch kontinuierlich an. Der Vorteil liegt im Zinseszinseffekt, der Nachteil ist, dass du keine laufenden Einnahmen hast, sondern erst beim Verkauf der Anteile Geld siehst.

Für die Steuer ist dieser Unterschied entscheidend. Bei einem ausschüttenden ETF wird die Steuer auf die Ausschüttung direkt fällig. Bei einem thesaurierenden ETF greift die sogenannte Vorabpauschale, die eine Steuer auf das fiktive Wachstum deiner Anteile ist. Beide Varianten haben ihre Berechtigung, und deine Wahl hängt von deinen persönlichen Zielen ab.

Die Funktionsweise der Abgeltungsteuer bei Ausschüttungen

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag wird nur noch von wenigen gezahlt, da er an die Einkommensteuer gekoppelt ist. Die Kirchensteuer wird nur fällig, wenn du Mitglied einer Kirche bist.

Wenn dein ausschüttender ETF eine Dividende ausschüttet, wird diese als Kapitalertrag gewertet. Deine Bank führt von diesem Betrag automatisch die Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Du bekommst also nicht den vollen Betrag der Ausschüttung auf dein Konto, sondern bereits den um die Steuer reduzierten Nettobetrag.

Es gibt jedoch einen wichtigen Puffer: den Sparerpauschbetrag. Dieser liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Person. Das bedeutet, dass deine Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei sind. Damit die Bank diesen Freibetrag berücksichtigen kann, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank automatisch Steuern ab.

Ein Beispiel: Du erhältst eine Ausschüttung von 100 Euro. Ohne Freistellungsauftrag werden davon 25 Euro Abgeltungsteuer plus Zuschläge einbehalten. Du bekommst also nur etwa 73,50 Euro ausgezahlt. Mit einem Freistellungsauftrag über 1.000 Euro bleibt die Ausschüttung bis zu dieser Grenze komplett steuerfrei. Du solltest also unbedingt prüfen, ob du deinen Freibetrag schon nutzt.

Die Teilfreistellung: Dein Steuervorteil bei Aktien-ETFs

Es gibt eine Besonderheit bei der Besteuerung von ETFs, die viele Anleger nicht kennen: die Teilfreistellung. Diese Regelung soll verhindern, dass Aktiengewinne auf Ebene des Fonds und auf Ebene des Anlegers doppelt besteuert werden. Denn der Fonds zahlt bereits Steuern auf die Dividenden der enthaltenen Unternehmen.

Für Aktien-ETFs, also Fonds, die überwiegend in Aktien investieren, gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent deiner Ausschüttung überhaupt der Abgeltungsteuer unterliegen. Wenn du also 100 Euro Ausschüttung erhältst, sind nur 70 Euro steuerpflichtig. Das senkt deine effektive Steuerlast deutlich.

Diese Teilfreistellung wird von deiner Bank automatisch berücksichtigt. Du musst also nichts aktiv tun, um diesen Vorteil zu erhalten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Teilfreistellung nur für Fonds gilt, die mindestens 51 Prozent in Aktien investieren. Bei Mischfonds oder Anleihe-ETFs fällt sie niedriger aus oder entfällt ganz.

Die Teilfreistellung macht ausschüttende Aktien-ETFs steuerlich attraktiver als sie auf den ersten Blick erscheinen. Sie ist ein Grund, warum viele Anleger auf diese Form der Geldanlage setzen. Du solltest sie bei deiner Steuerplanung immer im Hinterkopf behalten, denn sie reduziert deine tatsächliche Steuerlast spürbar.

Die Vorabpauschale: Auch für Ausschütter relevant?

Die Vorabpauschale ist ein Begriff, der oft mit thesaurierenden ETFs in Verbindung gebracht wird. Sie wurde 2018 eingeführt, um auch bei diesen Fonds eine jährliche Besteuerung zu ermöglichen. Die Idee dahinter ist, dass der Wertzuwachs deiner Anteile besteuert wird, auch wenn du keine Ausschüttung erhältst.

Doch auch bei ausschüttenden ETFs kann die Vorabpauschale eine Rolle spielen. Wenn die Ausschüttung eines Fonds geringer ist als die fiktive Vorabpauschale, wird die Differenz als Vorabpauschale besteuert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Fonds kaum Dividenden ausschüttet, aber der Kurs stark steigt.

Die Berechnung der Vorabpauschale ist komplex und hängt vom Basiszins der Bundesbank ab. Dieser wird jährlich neu festgelegt. Die Bank berechnet die Vorabpauschale für deine Fondsanteile automatisch und meldet sie an das Finanzamt. Du musst also keine komplizierten Formeln anwenden, sondern nur die Beträge auf deinen Abrechnungen prüfen.

Wichtig ist, dass die Vorabpauschale nicht zu einer doppelten Besteuerung führt. Die bereits gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf deiner Anteile angerechnet. Das System ist also in sich konsistent, auch wenn es auf den ersten Blick verwirrend wirkt. Für dich als Anleger bedeutet es, dass du dich auf die Abrechnungen deiner Bank verlassen kannst.

Kosten und Gebühren: Was die Steuer wirklich kostet

Die Steuer auf deine ETF-Ausschüttungen ist keine Gebühr, die du an deine Bank zahlst, sondern eine Abgabe an den Staat. Trotzdem solltest du sie als Kostenfaktor in deiner Anlagestrategie betrachten. Denn sie reduziert deine tatsächliche Rendite. Wie hoch diese Kosten sind, hängt von deinem persönlichen Steuersatz und dem Freibetrag ab.

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist ein fester Satz. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch von Anlegern mit sehr hohem Einkommen gezahlt. Für die meisten ist er bereits entfallen, was deine Steuerlast senkt.

Wenn du deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro voll ausschöpfst, zahlst du auf diese Erträge keine Steuern. Das ist ein erheblicher Vorteil, den du unbedingt nutzen solltest. Wenn du verheiratet bist, verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro. Auch das ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung deiner Freistellungsaufträge.

Ein weiterer Kostenpunkt ist die Teilfreistellung, die deine Steuerlast reduziert. Bei einem Aktien-ETF sind nur 70 Prozent der Ausschüttung steuerpflichtig. Das senkt deine effektive Steuerlast auf etwa 17,5 Prozent plus Zuschläge. Diese indirekte Subventionierung macht Aktien-ETFs zu einer der steuerlich effizientesten Anlageformen für Privatanleger.

Worauf du bei der Wahl deines ETFs achten solltest

Die Wahl zwischen einem ausschüttenden und einem thesaurierenden ETF hängt von deinen persönlichen Zielen ab. Wenn du ein regelmäßiges Einkommen aus deinen Investments erzielen möchtest, ist ein ausschüttender ETF die richtige Wahl. Du erhältst jährlich eine Auszahlung, die du für Konsum oder andere Zwecke nutzen kannst.

Wenn du langfristig Vermögen aufbauen möchtest und den Zinseszinseffekt nutzen willst, ist ein thesaurierender ETF oft besser geeignet. Die Erträge werden automatisch reinvestiert, wodurch dein Kapital schneller wächst. Die Steuerlast wird zwar durch die Vorabpauschale vorweggenommen, aber sie ist in der Regel geringer als bei Ausschüttungen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Höhe der Ausschüttungsrendite. Diese variiert stark zwischen verschiedenen ETFs. Ein ETF auf den DAX schüttet in der Regel mehr aus als ein ETF auf den MSCI World. Du solltest dir also genau ansehen, wie hoch die erwartete Ausschüttung ist und ob sie zu deiner Strategie passt.

Achte auch auf die Fondsgröße und die Kostenquote, die sogenannte TER. Große Fonds sind oft liquider und haben geringere Spreads. Die TER gibt an, wie viel Prozent deines Investments jährlich für Verwaltungskosten abgezogen werden. Eine niedrige TER ist wichtig, denn sie reduziert deine Rendite über die Jahre erheblich.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag bei der Bank einzurichten. Dadurch zahlst du Steuern auf Erträge, die eigentlich steuerfrei wären. Das ist unnötig und kostet dich bares Geld. Du solltest also unbedingt sicherstellen, dass dein Sparerpauschbetrag bei allen deinen Banken und Depots hinterlegt ist.

Ein weiterer Fehler ist, die Teilfreistellung zu ignorieren. Viele Anleger wissen nicht, dass nur 70 Prozent ihrer Ausschüttung steuerpflichtig sind. Das führt zu einer falschen Einschätzung der tatsächlichen Steuerlast. Informiere dich also über die Zusammensetzung deines ETFs und nutze diesen Vorteil bewusst.

Viele Anleger machen auch den Fehler, ihre Steuerbescheinigungen nicht zu prüfen. Die Banken sind zwar zu korrekten Meldungen verpflichtet, aber Fehler können passieren. Du solltest also jedes Jahr deine Abrechnungen und die Steuerbescheinigung genau ansehen. Wenn dir etwas unklar ist, frage bei deiner Bank nach oder konsultiere einen Steuerberater.

Ein weiterer Klassiker ist die Panik vor der Steuererklärung. Viele Anleger vermeiden es, ihre Kapitalerträge anzugeben, weil sie Angst vor Fehlern haben. Doch die Banken übermitteln die Daten elektronisch an das Finanzamt. Du musst sie nur noch in der Anlage KAP prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Das ist weniger aufwendig, als du denkst.

Deine konkreten nächsten Schritte für eine steueroptimierte Anlage

Der erste Schritt ist, deinen Sparerpauschbetrag zu prüfen und bei deiner Bank einzurichten. Du kannst den Freistellungsauftrag in der Regel online in deinem Banking-Portal erteilen. Wenn du mehrere Depots hast, solltest du den Betrag aufteilen, um den Freibetrag optimal zu nutzen. Denke daran, dass der Freibetrag pro Person gilt.

Der zweite Schritt ist, dich über die Zusammensetzung deines ETFs zu informieren. Prüfe, ob es sich um einen Aktien-ETF handelt, der die Teilfreistellung von 30 Prozent genießt. Diese Information findest du im Factsheet des Fonds oder auf der Website des Anbieters. Sie ist entscheidend für die Berechnung deiner tatsächlichen Steuerlast.

Der dritte Schritt ist, deine Steuerbescheinigungen zu sammeln und zu prüfen. Du erhältst sie in der Regel im Januar oder Februar von deiner Bank. Vergleiche die Beträge mit deinen Kontoauszügen und prüfe, ob die einbehaltenen Steuern korrekt sind. Wenn du Fragen hast, zögere nicht, deine Bank zu kontaktieren.

Der vierte Schritt ist, deine Anlagestrategie zu überdenken. Frage dich, ob ein ausschüttender ETF zu deinen Zielen passt oder ob ein thesaurierender ETF besser wäre. Du kannst auch eine Mischung aus beiden wählen, um sowohl regelmäßige Einnahmen als auch langfristiges Wachstum zu erzielen. Die Wahl liegt bei dir, aber jetzt hast du das Wissen, um sie fundiert zu treffen.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du deinen Freibetrag bei deiner Bank schon eingerichtet?
Weißt du, ob dein ETF ausschüttend oder thesaurierend ist?
Hast du schon einmal eine Steuerbescheinigung von deiner Bank erhalten?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Die Steuer wird fällig, sobald die Ausschüttung auf deinem Konto gutgeschrieben wird. Deine Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch ab, sofern du deinen Freibetrag nicht überschreitest. Du musst also nicht aktiv tätig werden, sondern nur die Abrechnungen prüfen.

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank die Steuern auf deine gesamten Kapitalerträge ab. Du bekommst also weniger Geld auf dein Konto. Du kannst den Freibetrag jedoch im Rahmen deiner Steuererklärung über die Anlage KAP zurückholen, wenn du ihn nicht ausgeschöpft hast.

Bei einem Aktien-ETF, der mindestens 51 Prozent in Aktien investiert, beträgt die Teilfreistellung 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent deiner Ausschüttung der Abgeltungsteuer unterliegen. Diese Reduzierung wird automatisch von deiner Bank berücksichtigt.

Ja, das ist möglich. Wenn die Ausschüttung eines Fonds geringer ist als die fiktive Vorabpauschale, wird die Differenz als Vorabpauschale besteuert. Das kommt vor, wenn der Fonds kaum Dividenden ausschüttet, aber der Kurs stark steigt. Die Bank berechnet das automatisch.

In den meisten Fällen nicht, da die Banken die Daten elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Du musst die Angaben nur prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Wenn du jedoch einen Freibetrag nicht genutzt hast oder besondere Umstände vorliegen, kann eine Angabe sinnvoll sein.

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von der Bank einbehalten und gilt als abgegolten. Die Einkommensteuer ist progressiv und hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Für Kapitalerträge gilt in der Regel die Abgeltungsteuer, es sei denn, dein persönlicher Steuersatz ist niedriger.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.