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MagazineFinanzenInvestieren Ausschüttender ETF Teilfreistellung
FinanzbildungInvestieren10 Min.

Ausschüttender ETF Teilfreistellung: Dein Schlüssel zu mehr Netto-Rendite

Du bekommst Ausschüttungen von deinem ETF und fragst dich, warum das Finanzamt weniger Steuern verlangt als erwartet? Das ist die Teilfreistellung. Wir erklären dir einfach und verständlich, wie sie funktioniert und wie du sie optimal nutzt.

ETF-SteuernTeilfreistellungAusschüttung
Was ist das?
Steuervorteil
Ein Teil deiner ETF-Erträge bleibt steuerfrei.
Für wen gilt das?
Für alle Anleger
Automatisch bei jedem ETF-Sparplan oder Kauf.
Wie hoch ist sie?
30 Prozent
Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktien.
Brauche ich das?
Ja, unbedingt
Sie senkt deine Steuerlast auf Kapitalerträge.

Warum betrifft dich das Thema überhaupt?

Wenn du einen ETF besparst, dann besitzt du einen Korb voller Aktien oder Anleihen. Dieser Korb wirft regelmäßig Gewinne ab, zum Beispiel durch Dividenden der enthaltenen Unternehmen. Bei einem ausschüttenden ETF bekommst du diese Gewinne direkt auf dein Konto ausgezahlt. Das klingt erstmal super, aber der Staat möchte an diesen Gewinnen auch teilhaben. Hier kommt die Abgeltungsteuer ins Spiel, die auf deine Kapitalerträge erhoben wird.

Genau an dieser Stelle wird die Teilfreistellung für dich interessant. Sie ist ein Geschenk des Gesetzgebers, um Aktienanlagen zu fördern. Denn wer in Aktien investiert, trägt ein höheres Risiko als jemand, der sein Geld auf dem Sparbuch lässt. Als Ausgleich für dieses Risiko bekommst du einen Steuervorteil. Ein Teil deiner Erträge bleibt einfach steuerfrei. Das ist keine komplizierte Steuerhinterziehung, sondern ein ganz normaler und legaler Vorteil, den du automatisch erhältst.

Viele Anleger lassen diesen Vorteil jedoch ungenutzt, weil sie schlicht nicht wissen, dass es ihn gibt. Sie zahlen unnötig Steuern auf ihre Ausschüttungen und überlassen dem Fiskus Geld, das ihnen zusteht. Dabei ist es so einfach: Die Teilfreistellung wird von deiner Bank oder deinem Broker automatisch berücksichtigt, sobald du einen entsprechenden ETF besitzt. Du musst also nicht einmal aktiv werden, um in den Genuss zu kommen.

Trotzdem ist es wichtig, dass du verstehst, wie das System funktioniert. Nur so kannst du die richtigen Entscheidungen für deine Geldanlage treffen und deine Steuerlast aktiv und legal minimieren. Wenn du weißt, wie die Teilfreistellung wirkt, kannst du auch besser einschätzen, ob ein ausschüttender oder ein thesaurierender ETF die bessere Wahl für dich ist. Dieser Artikel gibt dir das nötige Wissen an die Hand, damit du ab sofort keine Steuervorteile mehr verschenkst.

30 %
des Ertrags bleiben bei Aktien-ETFs steuerfrei.
1.000 €
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr (Stand 2026).
2 Mrd. €
flossen 2023 in deutsche ETFs, der Trend steigt.

Die Grundlagen: Was ist ein ETF und was bedeutet Ausschüttung?

Bevor wir tiefer in die Teilfreistellung einsteigen, klären wir die Basics. Ein ETF, das ist ein Exchange Traded Fund, also ein börsengehandelter Indexfonds. Stell dir vor, du möchtest in die 40 größten deutschen Unternehmen investieren. Anstatt jede Aktie einzeln zu kaufen, kaufst du einen einzigen ETF, der genau diesen Index, zum Beispiel den DAX, abbildet. Du streust dein Risiko also automatisch über viele Firmen, ohne selbst viel Aufwand zu haben.

Ein solcher Fonds sammelt die Dividenden und Zinsen seiner enthaltenen Wertpapiere ein. Jetzt hat der Fondsmanager eine Entscheidung zu treffen: Was passiert mit diesen Erträgen? Bei einem thesaurierenden ETF werden die Erträge sofort wieder in neue Aktien investiert, also automatisch reinvestiert. Dein Vermögen wächst also still und leise, ohne dass du etwas davon auf deinem Konto siehst. Das ist wie beim Zinseszinseffekt, nur eben auf Fonds-Ebene.

Bei einem ausschüttenden ETF ist das anders. Hier werden die gesammelten Erträge regelmäßig, meist einmal im Jahr, an dich als Anleger ausgezahlt. Du bekommst also tatsächlich Geld auf dein Verrechnungskonto überwiesen. Dieses Geld kannst du frei verwenden, zum Beispiel für den nächsten Urlaub oder um es wieder in den ETF zu stecken. Viele Anleger schätzen diese regelmäßigen Zahlungen, weil sie einen gewissen Planungsaspekt bieten.

Für die Steuer ist diese Unterscheidung enorm wichtig. Denn sowohl die Ausschüttung als auch die thesaurierten Beträge unterliegen der Kapitalertragsteuer. Allerdings greift bei beiden Varianten die Teilfreistellung. Das heißt, du profitierst als Anleger in einem Aktien-ETF immer von diesem Steuervorteil, egal ob du dir die Erträge auszahlen lässt oder sie reinvestierst. Der Fokus dieses Artikels liegt auf der ausschüttenden Variante, da hier die Steuerlast für viele Anleger am sichtbarsten ist.

Die Teilfreistellung einfach erklärt: So funktioniert der Steuervorteil

Die Teilfreistellung ist eine Regelung im deutschen Investmentsteuergesetz. Sie besagt, dass ein bestimmter Prozentsatz der Erträge aus einem Fonds steuerfrei bleibt. Dieser Prozentsatz hängt von der Art des Fonds ab. Für einen klassischen Aktienfonds, also einen ETF, der überwiegend in Aktien investiert, liegt dieser Satz bei 30 Prozent. Das bedeutet: Nur 70 Prozent deiner Ausschüttung müssen tatsächlich versteuert werden.

Warum gibt es diese Regelung? Der Grund liegt in der Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Die Unternehmen, deren Aktien im Fonds liegen, haben auf ihre Gewinne bereits Körperschaftsteuer gezahlt. Wenn du nun die Dividende als Anleger erhältst, würde der Staat ohne die Teilfreistellung doppelt kassieren. Um das zu verhindern, wird ein Teil der Erträge auf Ebene des Anlegers freigestellt. Das ist eine Form der steuerlichen Entlastung, die dir direkt zugutekommt.

Ein kleines Rechenbeispiel verdeutlicht das Ganze. Angenommen, dein ausschüttender ETF zahlt dir 1.000 Euro pro Jahr aus. Ohne Teilfreistellung müsstest du auf die vollen 1.000 Euro Abgeltungsteuer zahlen. Mit der Teilfreistellung sind aber 300 Euro steuerfrei. Nur die restlichen 700 Euro werden zur Berechnung der Steuer herangezogen. Das spart dir bares Geld und erhöht deine Nettorendite, also das, was am Ende wirklich bei dir ankommt.

Wichtig ist, dass die Teilfreistellung nicht nur für Ausschüttungen gilt, sondern auch für andere Erträge des Fonds. Dazu zählen zum Beispiel Gewinne aus dem Verkauf von Aktien innerhalb des Fonds oder auch die thesaurierten Beträge. Die Bank wendet die Teilfreistellung automatisch an und meldet die steuerpflichtigen Beträge an das Finanzamt. Du musst also keine spezielle Steuererklärung abgeben, um den Vorteil zu erhalten. Er wird dir quasi auf dem Silbertablett serviert.

Was bedeutet das konkret für deine Steuerlast und deinen Geldbeutel?

Die Teilfreistellung senkt deine effektive Steuerlast auf Kapitalerträge deutlich. Wenn du 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei bekommst, dann zahlst du auf diese Erträge keine Abgeltungsteuer, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer. Das summiert sich über die Jahre zu einer erheblichen Ersparnis. Gerade bei langfristigen Sparplänen kann das den Unterschied zwischen einer guten und einer sehr guten Rendite ausmachen.

Nehmen wir an, du hast einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet. Dieser sorgt dafür, dass deine Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe, dem Sparerpauschbetrag, komplett steuerfrei bleiben. Die Teilfreistellung wirkt hier wie ein Turbo. Denn sie reduziert den Betrag, der überhaupt auf deinen Freistellungsauftrag angerechnet wird. Das bedeutet, dein Freistellungsauftrag reicht für ein höheres Anlagevolumen, bevor du tatsächlich Steuern zahlen musst.

Ein Beispiel: Du hast einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro. Ohne Teilfreistellung wären nach 1.000 Euro Ausschüttung alle Freibeträge aufgebraucht. Mit der Teilfreistellung werden aber nur 700 Euro auf deinen Freistellungsauftrag angerechnet. Du könntest also fast 1.430 Euro Ausschüttung erhalten, bevor du Steuern zahlst. Das ist ein gewaltiger Unterschied und zeigt, wie wertvoll dieser Steuervorteil für deinen Geldbeutel ist.

Viele Anleger unterschätzen diesen Effekt und wundern sich, warum ihre Abrechnungen so niedrig ausfallen. Sie denken, sie hätten etwas falsch gemacht, dabei ist es genau richtig. Die Teilfreistellung arbeitet leise im Hintergrund für dich. Wenn du also das nächste Mal eine Ausschüttung erhältst und die Steuerlast geringer ausfällt als erwartet, dann ist das kein Fehler, sondern der von dir verdiente Steuervorteil. Genieße das Gefühl, clever investiert zu haben.

Kosten und Gebühren: Was die Teilfreistellung nicht abdeckt

Die Teilfreistellung ist ein Steuervorteil, aber sie befreit dich nicht von den laufenden Kosten deines ETFs. Jeder Fonds hat eine sogenannte Total Expense Ratio, kurz TER. Das ist die Gesamtkostenquote, die jährlich von deinem Fondsvermögen abgezogen wird. Sie deckt die Verwaltung des Fonds, die Lagerung der Wertpapiere und andere operative Kosten ab. Diese Gebühr wird direkt aus dem Fondsvermögen entnommen und reduziert deine Rendite.

Zusätzlich zu den laufenden Kosten können beim Kauf und Verkauf von ETF-Anteilen Transaktionskosten anfallen. Wenn du einen Sparplan besparst, zahlst du oft eine geringe Gebühr pro Ausführung. Bei einem Einmalkauf über die Börse entstehen Spread-Kosten, also die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis. Diese Kosten haben nichts mit der Teilfreistellung zu tun und müssen von dir getragen werden, unabhängig von deiner Steuerersparnis.

Es ist wichtig, dass du diese Kosten im Blick behältst, denn sie fressen an deiner Rendite. Ein ETF mit einer TER von 0,2 Prozent ist deutlich günstiger als einer mit 1,5 Prozent. Über einen langen Anlagezeitraum macht das einen enormen Unterschied. Die Teilfreistellung kann diese Kostendifferenz nicht ausgleichen. Deshalb solltest du bei der Auswahl deines ETFs immer auf die Gesamtkostenquote achten und günstige Indexfonds bevorzugen.

Die gute Nachricht ist, dass die meisten klassischen ETFs auf den DAX, den MSCI World oder den S&P 500 sehr kostengünstig sind. Die Anbieter konkurrieren um die besten Konditionen, was dir als Anleger zugutekommt. Achte also darauf, dass du einen ETF mit niedriger TER wählst und die Transaktionskosten im Rahmen bleiben. So kombinierst du den Steuervorteil der Teilfreistellung mit einer effizienten und kostengünstigen Geldanlage.

Worauf du bei der Auswahl deines ausschüttenden ETFs achten solltest

Nicht jeder ausschüttende ETF ist automatisch für dich geeignet. Der wichtigste Punkt ist die Zusammensetzung des Fonds. Damit du in den Genuss der vollen Teilfreistellung von 30 Prozent kommst, muss der Fonds zu mindestens 51 Prozent aus Aktien bestehen. Das ist bei den meisten breit gestreuten Aktien-ETFs der Fall. Bei Mischfonds oder Anleihen-ETFs ist der Satz niedriger, oft nur 15 Prozent oder sogar null.

Du solltest also genau prüfen, in was dein ETF tatsächlich investiert. Der Blick ins Factsheet oder den Verkaufsprospekt hilft dir dabei. Dort findest du die genaue Aufteilung des Fondsvermögens. Wenn du einen klassischen Welt-Aktienfonds besparst, bist du auf der sicheren Seite. Wenn du jedoch in spezielle Sektoren oder Anleihen investierst, kann die Teilfreistellung deutlich geringer ausfallen oder ganz entfallen.

Ein weiterer Punkt ist die Ausschüttungshäufigkeit. Die meisten ETFs schütten einmal im Jahr aus, einige tun dies auch halbjährlich oder vierteljährlich. Für deine Steuerplanung ist das erstmal zweitrangig, da die Teilfreistellung bei jeder Ausschüttung angewendet wird. Allerdings kann eine häufigere Ausschüttung für dich angenehmer sein, wenn du regelmäßige Einnahmen wünschst. Bedenke aber, dass jede Ausschüttung einen Verwaltungsaufwand bedeutet, der sich in minimal höheren Kosten niederschlagen kann.

Achte außerdem auf die Währung des Fonds. Ein ETF, der in US-Dollar notiert, birgt ein Währungsrisiko. Das hat zwar nichts mit der Teilfreistellung zu tun, beeinflusst aber deine Gesamtrendite. Für Einsteiger empfehlen sich oft ETFs, die in Euro handeln oder deren Währungsrisiko abgesichert ist. Letztendlich ist die Wahl des richtigen ETFs eine Kombination aus Kosten, Anlageklasse und deinen persönlichen Zielen. Die Teilfreistellung ist dabei ein wichtiger, aber nicht der einzige Faktor.

Typische Fehler und Missverständnisse rund um die Teilfreistellung

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die Teilfreistellung nur für ausschüttende ETFs gilt. Das ist falsch. Auch thesaurierende ETFs profitieren von diesem Steuervorteil. Bei ihnen wird die Vorabpauschale, die als Steuerbasis dient, um den gleichen Prozentsatz reduziert. Viele Anleger lassen sich also von der Ausschüttung blenden und übersehen, dass sie auch bei der thesaurierenden Variante Steuern sparen können.

Ein weiteres Missverständnis ist, dass die Teilfreistellung ein Freibetrag ist, den man beantragen muss. Das ist nicht der Fall. Sie wird automatisch von deiner Bank angewendet, sobald du einen förderfähigen Fonds besitzt. Du musst also keinen Antrag stellen und keine spezielle Steuererklärung abgeben. Es reicht, wenn du den ETF kaufst und hältst. Der Steuervorteil entsteht wie von selbst.

Viele Anleger verwechseln die Teilfreistellung auch mit dem Sparerpauschbetrag. Das sind zwei verschiedene Dinge. Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Person, bis zu dem alle Kapitalerträge steuerfrei sind. Die Teilfreistellung ist ein prozentualer Abschlag auf die Erträge, der unabhängig vom Freibetrag gilt. Beide wirken zusammen, aber sie sind nicht identisch. Du solltest also beide Konzepte verstehen, um deine Steuerplanung zu optimieren.

Ein gefährlicher Fehler ist es, die Teilfreistellung als Grund zu sehen, ein höheres Risiko einzugehen. Nur weil du 30 Prozent Steuern sparst, solltest du nicht in Aktien investieren, wenn du das Risiko nicht tragen kannst. Die Teilfreistellung ist ein Bonus, kein Freibrief für riskante Wetten. Bleib bei deiner Anlagestrategie, die zu deiner Risikobereitschaft und deinen Zielen passt. Der Steuervorteil ist das Sahnehäubchen, nicht der Kuchen selbst.

Dein Fahrplan: So setzt du das Wissen jetzt konkret um

Der erste Schritt ist, deinen bestehenden ETF zu überprüfen. Schau in dein Depot und finde heraus, ob dein Fonds die Kriterien für die volle Teilfreistellung erfüllt. Das ist der Fall, wenn er zu mindestens 51 Prozent in Aktien investiert ist. Diese Information findest du im Factsheet oder auf der Website des Fondsanbieters. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch deine Bank oder deinen Broker kontaktieren.

Der zweite Schritt ist die Einrichtung eines Freistellungsauftrags, falls du das noch nicht getan hast. Dieser Auftrag sorgt dafür, dass deine Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro steuerfrei bleiben. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank automatisch Steuern ein, die du dir später über die Steuererklärung mühsam zurückholen musst. Das willst du vermeiden. Der Freistellungsauftrag ist in wenigen Minuten im Online-Banking erledigt.

Der dritte Schritt ist die Entscheidung, ob du bei deinem ausschüttenden ETF bleibst oder ob ein thesaurierender ETF besser zu dir passt. Wenn du die Ausschüttungen nicht benötigst, kann ein thesaurierender ETF steuerlich effizienter sein, da die Steuerlast aufgeschoben wird. Wenn du jedoch regelmäßige Einnahmen wünschst, ist der ausschüttende ETF die richtige Wahl. Beide profitieren von der Teilfreistellung, also triffst du in jedem Fall eine gute Entscheidung.

Der vierte Schritt ist die regelmäßige Überprüfung deiner Anlage. Die Steuergesetze können sich ändern, und auch deine persönliche Situation ist nicht in Stein gemeißelt. Nimm dir einmal im Jahr Zeit, um deine Depots und deine Freistellungsaufträge zu prüfen. Stelle sicher, dass deine Anlagen noch zu deinen Zielen passen und du alle Steuervorteile optimal nutzt. So bleibst du Herr über deine Finanzen und lässt kein Geld auf dem Tisch liegen.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hältst du einen ETF mit mindestens 51 % Aktien?
Hast du deinen Freistellungsauftrag schon eingerichtet?
Weißt du, ob dein ETF ausschüttend oder thesaurierend ist?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Die Teilfreistellung ist ein Steuervorteil. Ein Teil deiner Erträge aus einem Fonds bleibt steuerfrei. Bei Aktien-ETFs sind das 30 Prozent. Das soll eine Doppelbesteuerung verhindern.

Ja, die Teilfreistellung gilt für alle Aktienfonds, egal ob ausschüttend oder thesaurierend. Bei thesaurierenden Fonds wird die Vorabpauschale um den gleichen Prozentsatz reduziert.

Nein, du musst nichts beantragen. Die Bank wendet die Teilfreistellung automatisch an, wenn du einen förderfähigen Fonds besitzt. Du musst nur sicherstellen, dass dein ETF die Kriterien erfüllt.

Bei Mischfonds hängt der Satz vom Aktienanteil ab. Liegt er zwischen 25 und 50 Prozent, beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent. Liegt er darunter, gibt es keinen Steuervorteil.

Dann zieht deine Bank automatisch Abgeltungsteuer auf deine Erträge ein. Du kannst dir das Geld später über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist mit Aufwand verbunden.

Nein, die Teilfreistellung wirkt nur auf positive Erträge. Verluste werden separat behandelt und können mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Die Teilfreistellung ist kein Verlustausgleich.

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.