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Teilfreistellung bei ausschüttenden ETFs: So viel Steuern sparst du 2026

Bei ausschüttenden ETFs greift die Teilfreistellung von 30 Prozent, bevor Abgeltungs­teuer fällig wird. So bleibt ein Teil deiner Ausschüttungen und Kursgewinne steuerfrei.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Für Aktienfonds und Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent auf Erträge.
  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Deine Depotbank führt die Steuer automatisch ab, wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei einem ausschüttenden ETF?

Die Teilfreistellung ist ein fester Prozentsatz, um den deine steuerpflichtigen Erträge aus Aktienfonds gekürzt werden. Sie gleicht aus, dass auf Fondsebene bereits Körperschaftsteuer anfällt.

Die Teilfreistellung greift, weil dein Fonds auf Fondsebene bereits Steuern gezahlt hat. Inländische Fonds führen 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Dividendenerträge ab, bei ausländischen Fonds fällt Quellensteuer in ähnlicher Höhe an. Ohne Ausgleich würdest du diese Vorbelastung doppelt tragen.

Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent deiner Erträge steuerfrei. Das gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale gleichermaßen. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent zahlst du Abgeltungsteuer.

Kurz erklärt

Teilfreistellung für Aktienfonds

30 Prozent deiner Erträge aus einem Aktien-ETF bleiben steuerfrei. Nur auf die verbleibenden 70 Prozent zahlst du Abgeltungsteuer.

Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Kursgewinne und die Vorabpauschale gleichermaßen.

02 · Vergleich

Ausschüttender ETF oder thesaurierender ETF: Wo liegt der steuerliche Unterschied?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden beide ETF-Arten grundsätzlich gleich besteuert. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt, zu dem du Steuern zahlst.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt für ausschüttende und thesaurierende Aktien-ETFs in identischer Höhe. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt, zu dem du Steuern zahlst.

Bei einem ausschüttenden ETF wird die Steuer direkt auf die Dividende fällig. Bei einem thesaurierenden ETF greift stattdessen die Vorabpauschale, die du aus eigenen Mitteln zahlen musst, wenn kein Freistellungsauftrag besteht.

  • Bei einem ausschüttenden ETF wird die Steuer direkt von der Ausschüttung einbehalten.
  • Bei einem thesaurierenden ETF bucht die Depotbank die Steuer für die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto ab.
Besteuerung im direkten Vergleich
Ausschüttender ETFThesaurierender ETF
Geldfluss an dichRegelmäßige Dividenden werden auf dein Konto überwiesenKeine Auszahlung, Erträge werden direkt wieder angelegt
Jährliche SteuerlastSteuer wird direkt auf die Ausschüttung fälligSteuer wird über die Vorabpauschale fällig
Teilfreistellung30 Prozent der Ausschüttung bleiben steuerfrei30 Prozent der Vorabpauschale bleiben steuerfrei
Liquidität für SteuerzahlungSteuer wird direkt von der Ausschüttung einbehaltenSteuer wird vom Verrechnungskonto abgebucht

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die ETF-Besteuerung bei Ausschüttungen

Deine Depotbank berechnet die Steuer automatisch und führt sie an das Finanzamt ab. Du musst dafür in der Regel nichts in deiner Steuererklärung angeben.

Deine Depotbank übernimmt die gesamte Steuerberechnung automatisch. Du musst dafür in der Regel nichts in deiner Steuererklärung angeben, solange dein Depot in Deutschland geführt wird.

Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge: Zuerst wird die Teilfreistellung angewendet, dann der Sparer-Pauschbetrag geprüft und erst auf den verbleibenden Betrag die Abgeltungsteuer berechnet.

  • Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Ausschüttung steuerfrei, nur 70 Prozent gelten als steuerpflichtiger Kapitalertrag.
  • Liegt ein Freistellungsauftrag vor, bleiben Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren 2000 Euro.
  • Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
01

Ausschüttung wird fällig

Der ETF schüttet Dividenden oder Zinserträge an dich aus. Die Höhe hängt von der Ertragslage des Fonds ab.

02

Teilfreistellung wird angewendet

Bei einem Aktien-ETF bleiben 30 Prozent der Ausschüttung steuerfrei. Nur 70 Prozent gelten als steuerpflichtiger Kapitalertrag.

03

Sparer-Pauschbetrag wird geprüft

Liegt ein Freistellungsauftrag vor, bleiben Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Bei Ehepaaren sind es 2000 Euro.

04

Abgeltungsteuer wird abgeführt

Auf den verbleibenden Betrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

04 · Was gilt

Welche Rolle spielt der Sparer-Pauschbetrag bei ausschüttenden ETFs?

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein steuerfreier Grundfreibetrag für alle Kapitalerträge. Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du ihn direkt bei deiner Depotbank.

Er liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro. Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du ihn direkt bei deiner Depotbank.

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Steuern ab, die du dir nur über die Steuererklärung zurückholen kannst. Deshalb lohnt es sich, den Auftrag direkt nach Depoteröffnung einzurichten.

  • Ausschüttungen aus ETFs zählen zum Sparer-Pauschbetrag.
  • Kursgewinne aus ETF-Verkäufen zählen ebenfalls zum Sparer-Pauschbetrag.
  • Zinsen auf dem Tagesgeldkonto werden auf den Pauschbetrag angerechnet.

Zählt zum Pauschbetrag

·Ausschüttungen aus ETFs
·Kursgewinne aus ETF-Verkäufen
·Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
·Zinsen auf dem Tagesgeldkonto

Zählt nicht zum Pauschbetrag

·Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
·Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit
·Mieteinnahmen aus Immobilien
·Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach einem Jahr

05 · Kosten

Abgeltungs­teuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer: Diese Sätze gelten 2026

Auf deine steuerpflichtigen Kapitalerträge nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag wird die Abgeltungsteuer fällig. Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft ab.

Sie beträgt 25 Prozent. Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer.

Bist du Kirchenmitglied, kommt je nach Bundesland Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer hinzu. Ohne Kirchenmitgliedschaft liegt die Gesamtbelastung bei 26,38 Prozent, mit Kirchensteuer bei bis zu 28 Prozent.

Steuerbelastung auf Kapitalerträge 2026

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (je nach Bundesland)8 bis 9 % der Abgeltungsteuer

06 · Im Vertrag

Vorabpauschale: Warum sie auch für ausschüttende ETFs relevant ist

Die Vorabpauschale stellt sicher, dass thesaurierende ETFs nicht dauerhaft Steuern stunden. Bei ausschüttenden ETFs wird sie mit der tatsächlichen Ausschüttung verrechnet.

Die Vorabpauschale wurde eingeführt, um thesaurierende ETFs nicht dauerhaft steuerlich zu bevorzugen. Sie stellt sicher, dass auch bei thesaurierenden Fonds jährlich eine Steuer auf einen pauschalen Ertrag anfällt.

Bei ausschüttenden ETFs wird die Vorabpauschale mit der tatsächlichen Ausschüttung verrechnet. Ist deine Ausschüttung höher als die Vorabpauschale, fällt keine zusätzliche Steuer an. Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt auch auf die Vorabpauschale.

  • Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und leitet sich aus der Rendite deutscher Bundesanleihen ab.
  • Der Basisertrag ergibt sich aus dem Fondsvermögen am Jahresanfang multipliziert mit dem Basiszins und einem Faktor von 0,7.

Wichtige Begriffe zur Vorabpauschale

BasiszinsGrundlageWird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und leitet sich aus der Rendite deutscher Bundesanleihen ab.
BasisertragBerechnungErgibt sich aus dem Fondsvermögen am Jahresanfang multipliziert mit dem Basiszins und einem Faktor von 0,7.
VerrechnungAusschüttendBei ausschüttenden ETFs wird die Vorabpauschale mit der tatsächlichen Ausschüttung verrechnet. Ist die Ausschüttung höher, fällt keine zusätzliche Steuer an.
TeilfreistellungEntlastungAuch auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds angewendet.

07 · Hintergrund

Investmentsteuergesetz: Das hat sich für deine ETFs geändert

Seit 2018 regelt das Investmentsteuergesetz die Besteuerung von Investmentfonds einheitlich. Für dich als Anlegerin bedeutet das weniger Aufwand bei der Steuererklärung.

Vor der Reform 2018 gab es Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Fonds sowie zwischen synthetischen und physischen ETFs. Diese Unterscheidungen sind entfallen, alle ETFs werden seitdem steuerlich gleich behandelt.

Ein zentraler Punkt ist die Einführung der Teilfreistellung. Sie ersetzt die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf Fondsebene. Für Aktienfonds beträgt sie 30 Prozent, für Mischfonds 15 Prozent und für Immobilienfonds 60 Prozent.

Für dich bedeutet das: Du musst dich nicht mehr um die steuerliche Transparenz oder die Herkunft des Fonds kümmern. Deine Depotbank ermittelt die Steuer automatisch und führt sie an das Finanzamt ab.

Vor der Reform gab es Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Fonds sowie zwischen synthetischen und physischen ETFs. Diese Unterscheidungen sind entfallen. Alle ETFs werden seitdem steuerlich gleich behandelt.

Ein zentraler Punkt ist die Einführung der Teilfreistellung. Sie ersetzt die frühere Anrechnung von Quellensteuern auf Fondsebene. Für Aktienfonds beträgt sie 30 Prozent, für Mischfonds 15 Prozent.

Für dich bedeutet das: Du musst dich nicht mehr um die steuerliche Transparenz oder die Herkunft des Fonds kümmern. Deine Depotbank ermittelt alle relevanten Kennzahlen und führt die Steuer direkt ab.

08 · Checkliste

ETF-Sparplan und Steuern: Was du bei regelmäßigen Käufen beachten solltest

Bei einem ETF-Sparplan kaufst du regelmäßig Anteile zu unterschiedlichen Kursen. Für die spätere Steuerberechnung beim Verkauf gilt das FiFo-Prinzip.

Das kann deine Steuerlast erhöhen, wenn deine ältesten Anteile die höchsten Kursgewinne aufweisen. Deine Depotbank führt die Anschaffungsdaten automatisch, du musst deine Kaufkurse nicht selbst dokumentieren.

  • Richte einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank ein, um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen.
  • Bei thesaurierenden ETFs wird die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto abgebucht, sorge für ausreichende Deckung.
  • Ein Depotübertrag auf eine andere Bank ist steuerneutral, wenn du die Anschaffungsdaten übertragen lässt.

Steuerliche Punkte bei ETF-Sparplänen

01

Richte einen Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank ein, um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen.

02

Beachte, dass bei thesaurierenden ETFs die Vorabpauschale von deinem Verrechnungskonto abgebucht wird.

03

Dokumentiere deine Kaufkurse nicht selbst, deine Depotbank führt die Anschaffungsdaten automatisch.

04

Bei einem Verkauf werden die zuerst gekauften Anteile auch zuerst versteuert, das kann die Steuerlast erhöhen.

05

Ein Depotübertrag auf eine andere Bank ist steuerneutral, wenn du die Anschaffungsdaten übertragen lässt.

09 · Im Vertrag

Doppelbesteuerung und Quellensteuer: Warum die Teilfreistellung wichtig ist

Auf Fondsebene fallen bereits Steuern an, bevor deine Erträge bei dir ankommen. Die Teilfreistellung verhindert, dass du diese Kosten doppelt trägst.

Inländische Fonds zahlen 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Dividendenerträge, bei ausländischen Fonds fällt Quellensteuer in ähnlicher Höhe an.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds reduziert deine Steuerlast und gleicht diese Vorbelastung aus. Einbehaltene Quellensteuern auf Fondsebene kannst du nicht mehr auf deine Abgeltungsteuer anrechnen lassen, die Teilfreistellung ist der Ersatz dafür.

Steuern auf zwei Ebenen

Körperschaftsteuer auf FondsebeneFondsInländische Fonds zahlen 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Dividendenerträge. Bei ausländischen Fonds fällt Quellensteuer in ähnlicher Höhe an.
Abgeltungsteuer auf AnlegerebeneAnlegerinAuf deine Erträge aus dem Fonds zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Zuschläge.
Teilfreistellung als AusgleichLösungDie Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds reduziert deine Steuerlast und gleicht die Vorbelastung auf Fondsebene aus.
QuellensteuerNicht anrechenbarEinbehaltene Quellensteuern auf Fondsebene kannst du nicht mehr auf deine Abgeltungsteuer anrechnen. Die Teilfreistellung ersetzt diese Möglichkeit.

10 · Schritt für Schritt

Verlustbescheinigung: So verrechnest du Verluste mit ETF-Gewinnen

Verluste aus Kapitalvermögen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Dafür benötigst du eine Verlustbescheinigung deiner Depotbank.

Ohne Antrag verrechnet die Bank Verluste nur intern im selben Depot. Die Verlustbescheinigung beantragst du bis zum 15. Dezember des Jahres bei deiner Depotbank.

  • Du verkaufst ETF-Anteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs, der Verlust wird in deinem Depot festgehalten.
  • Die bescheinigten Verluste trägst du in deiner Steuererklärung ein, das Finanzamt verrechnet sie mit anderen Kapitalerträgen.
  • Hast du im selben Jahr bereits Steuern auf Kapitalerträge gezahlt, bekommst du die zu viel gezahlte Steuer erstattet.
01

Verluste entstehen

Du verkaufst ETF-Anteile zu einem niedrigeren Kurs als dem Kaufkurs. Der Verlust wird in deinem Depot festgehalten.

02

Verlustbescheinigung beantragen

Bis zum 15. Dezember des Jahres beantragst du bei deiner Depotbank eine Verlustbescheinigung. Ohne Antrag verrechnet die Bank Verluste nur intern.

03

Verluste in der Steuererklärung angeben

Die bescheinigten Verluste trägst du in deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet sie mit anderen Kapitalerträgen.

04

Steuererstattung erhalten

Hast du im selben Jahr bereits Steuern auf Kapitalerträge gezahlt, bekommst du die zu viel gezahlte Steuer zurück.

11 · Checkliste

Freistellungs­auftrag: So richtest du ihn für deinen ausschüttenden ETF ein

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Depotbank an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag nicht zu versteuern. Das geht direkt im Online-Banking.

Das geht direkt im Online-Banking deiner Bank.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro. Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken den Pauschbetrag nicht übersteigt.

  • Prüfe, ob du bei mehreren Banken Freistellungsaufträge eingerichtet hast und verteile den Pauschbetrag sinnvoll.
  • Beantrage den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking deiner Depotbank.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Steuern ab, die du dir nur über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Schritte zum Freistellungsauftrag

01

Prüfe, ob du bei mehreren Banken Freistellungsaufträge eingerichtet hast und verteile den Pauschbetrag sinnvoll.

02

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren bei 2000 Euro.

03

Beantrage den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking deiner Depotbank.

04

Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Pauschbetrag nicht übersteigt.

05

Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank Steuern ab, die du dir nur über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Häufige Fragen

Fragen zu Teilfreistellung bei ausschüttenden ETFs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026