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FinanzbildungInvestieren9 Min.

Anleihen Freistellungsauftrag: Dein Schlüssel zu mehr Netto-Rendite

Zinsen aus Anleihen sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Mit einem Freistellungsauftrag an deine Bank bleiben deine Erträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. So funktioniert das System und so stellst du es richtig ein.

Steuern sparenSparerpauschbetragZinserträge
Brauche ich das?
Ja, unbedingt.
Sonst behält die Bank automatisch Abgeltungsteuer ein.
Was bringt es?
Steuerfreie Zinsen.
Bis zum jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.
Wie stelle ich es ein?
Online oder Formular.
Einfach bei deiner Bank im Online-Banking oder per PDF.
Was passiert danach?
Bank prüft automatisch.
Sie vergleicht deine Erträge mit dem Freibetrag und führt nur darüber hinaus Steuern ab.

Warum du dich jetzt mit dem Freistellungsauftrag beschäftigen solltest

Wenn du Anleihen kaufst, erhältst du regelmäßig Zinszahlungen. Das ist erfreulich, denn es ist eine Belohnung für dein gespartes Geld. Doch der Staat möchte an diesen Erträgen partizipieren und erhebt darauf Abgeltungsteuer. Das bedeutet: Deine Bank führt automatisch einen Teil deiner Zinsen direkt an das Finanzamt ab, bevor du sie überhaupt auf deinem Konto siehst.

Das klingt erstmal frustrierend, ist aber mit dem Freistellungsauftrag leicht zu umgehen. Der Gesetzgeber gewährt dir einen jährlichen Steuerfreibetrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser liegt für Einzelpersonen bei 1.000 Euro und für Ehepaare bei 2.000 Euro. Erträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst.

Ohne diesen Auftrag verschenkst du bares Geld. Die Bank behandelt dich dann so, als würdest du den Freibetrag nicht nutzen wollen, und führt auf alle Zinserträge Steuern ab. Das ist besonders ärgerlich, wenn deine Erträge eigentlich unter dem Freibetrag liegen. Du zahlst dann Steuern, die du gar nicht zahlen müsstest.

Die gute Nachricht: Der Freistellungsauftrag ist keine einmalige Aktion. Du kannst ihn jederzeit ändern, auf mehrere Banken verteilen oder widerrufen. Es ist ein flexibles Instrument, das du an deine Lebenssituation anpassen kannst. Einmal eingerichtet, läuft er in der Regel unbegrenzt weiter, bis du ihn änderst.

Gerade bei Anleihen, die oft als sichere Anlage gelten, ist die Steuerersparnis ein wichtiger Baustein der Gesamtrendite. Denn je weniger Steuern du zahlst, desto höher ist deine tatsächliche Nettorendite. Ein Freistellungsauftrag ist daher kein optionales Extra, sondern ein Muss für jeden Anleger, der sein Geld gewinnbringend anlegen möchte.

1.000 Euro
beträgt der Sparerpauschbetrag pro Person seit 2023.
2.000 Euro
sind es für zusammen veranlagte Ehepaare.
25%
Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag fallen auf Zinserträge an.

Was ist ein Freistellungsauftrag und wie funktioniert er?

Der Freistellungsauftrag ist eine formelle Erklärung gegenüber deiner Bank. Du weist sie damit an, deine Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht zu versteuern. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, diesen Auftrag zu berücksichtigen und die Steuern erst auf den Betrag zu berechnen, der über deinen Freibetrag hinausgeht.

Stell dir vor, du hast einen Eimer mit einem Fassungsvermögen von 1.000 Euro. Jede Zinszahlung aus deinen Anleihen fließt in diesen Eimer. Solange der Eimer nicht überläuft, also deine gesamten Erträge unter 1.000 Euro bleiben, behält die Bank kein Geld für das Finanzamt ein. Erst wenn der Eimer überläuft, wird auf den Überlauf Steuern fällig.

Du musst den Freistellungsauftrag nicht bei jeder Bank einzeln stellen, wenn du nur ein Konto hast. Hast du jedoch mehrere Depots oder Konten, kannst du deinen Freibetrag aufteilen. Du könntest beispielsweise 500 Euro bei Bank A und 500 Euro bei Bank B hinterlegen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den dir zustehenden Pauschbetrag nicht überschreitet.

Die Beantragung ist unkompliziert. Die meisten Banken bieten dafür ein Online-Formular im Banking-Bereich an. Alternativ kannst du ein PDF-Formular herunterladen, ausfüllen und unterschrieben zurückschicken. Du benötigst dafür deine Steueridentifikationsnummer, die du vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten hast.

Ein wichtiger Punkt: Der Freistellungsauftrag gilt nicht nur für Anleihen, sondern für alle Kapitalerträge. Dazu zählen Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Dividenden aus Aktien und auch Gewinne aus Fonds. Es ist also ein universelles Werkzeug, das alle deine Geldanlagen abdeckt.

Die Funktionsweise im Detail: So rechnet deine Bank

Um zu verstehen, wie der Freistellungsauftrag wirkt, musst du den Begriff der Abgeltungsteuer kennen. Diese Steuer beträgt pauschal 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank berechnet diese Steuern automatisch und führt sie an das Finanzamt ab.

Mit einem Freistellungsauftrag weist du die Bank an, diese Berechnung erst gar nicht durchzuführen, solange deine Erträge unter dem Freibetrag liegen. Die Bank führt also eine Art Steuerkonto für dich. Jede Zinszahlung wird dort gutgeschrieben und mit deinem Freibetrag verrechnet. Erst wenn dieser aufgebraucht ist, wird die Abgeltungsteuer fällig.

Angenommen, du erhältst im Januar eine Zinszahlung von 300 Euro aus einer Unternehmensanleihe. Ohne Freistellungsauftrag würde die Bank sofort Steuern einbehalten. Mit einem Freistellungsauftrag von 1.000 Euro passiert das nicht. Dein verbleibender Freibetrag sinkt auf 700 Euro. Im Juli kommt eine weitere Zahlung von 500 Euro, dann bleiben noch 200 Euro übrig.

Erst wenn eine weitere Zinszahlung von 400 Euro im Dezember eingeht, wird es spannend. Die ersten 200 Euro sind noch durch den Freibetrag gedeckt, auf die restlichen 200 Euro fallen nun Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an. Die Bank berechnet dies automatisch und überweist dir nur den Nettobetrag.

Dieses System stellt sicher, dass du den Freibetrag optimal nutzt, ohne dass du selbst eine Steuererklärung machen musst. Die Bank übernimmt die komplette Berechnung und Dokumentation. Du musst nur sicherstellen, dass dein Freistellungsauftrag korrekt und aktuell ist.

Kosten und Gebühren: Was du über den Freistellungsauftrag wissen musst

Die gute Nachricht vorweg: Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist in der Regel völlig kostenlos. Banken dürfen dafür keine Gebühren erheben. Es ist ein gesetzlich verankertes Recht, das du kostenfrei in Anspruch nehmen kannst. Du solltest also skeptisch sein, wenn dir jemand für die Einrichtung etwas berechnen möchte.

Auch die Verwaltung des Auftrags, also die jährliche Überprüfung und die Verrechnung mit deinen Erträgen, ist für dich kostenfrei. Die Bank erhält dafür keine Vergütung von dir. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Freistellungsauftrag zu verwalten und die Steuern korrekt zu berechnen.

Indirekte Kosten können jedoch entstehen, wenn du deinen Freibetrag falsch verteilst. Wenn du beispielsweise bei zwei Banken jeweils 800 Euro Freistellungsauftrag erteilst, obwohl dir nur 1.000 Euro zustehen, kann es zu Problemen kommen. Die Banken melden die genutzten Beträge an das Finanzamt. Bei einer Überziehung droht eine Nachzahlung mit Zinsen.

Ein weiterer Aspekt sind die Kosten für die Anleihen selbst, die nichts mit dem Freistellungsauftrag zu tun haben. Dazu zählen Kaufgebühren, Spreads oder Verwahrgebühren. Diese mindern deine Rendite, sind aber unabhängig von der Steuerproblematik. Du solltest sie dennoch im Blick behalten.

Kurz gesagt: : Der Freistellungsauftrag selbst verursacht keine Kosten, kann dir aber erhebliche Steuerzahlungen ersparen. Es ist eines der wenigen Instrumente im Finanzbereich, das komplett gebührenfrei ist und dir direkt Geld spart. Nutze es daher in jedem Fall.

Worauf du bei Anleihen und dem Freistellungsauftrag achten solltest

Achte darauf, dass dein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt ist, bei der du deine Anleihen verwahrst. Das ist meist dein Wertpapierdepot. Wenn du Anleihen über verschiedene Banken handelst, musst du deinen Freibetrag entsprechend aufteilen. Eine zentrale Verwaltung bei einer Bank kann die Übersicht erleichtern.

Prüfe regelmäßig, ob dein Freistellungsauftrag noch zu deiner aktuellen Situation passt. Wenn du neue Anleihen kaufst oder alte verkaufst, ändern sich deine Zinserträge. Vielleicht hast du deinen Freibetrag anfangs zu niedrig angesetzt und zahlst nun unnötig Steuern. Eine jährliche Überprüfung ist daher sinnvoll.

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen von Zinserträgen aus dem Ausland. Auch ausländische Anleihen unterliegen der deutschen Abgeltungsteuer, wenn sie in einem deutschen Depot verwahrt werden. Dein Freistellungsauftrag gilt auch dafür. Bei ausländischen Banken musst du dich jedoch selbst um die Anrechnung kümmern.

Beachte auch den Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Anleihen. Bei ausschüttenden Anleihen erhältst du regelmäßige Zinszahlungen, die deinen Freibetrag beanspruchen. Bei thesaurierenden Anleihen, die es in Form von Fonds gibt, werden die Zinsen automatisch reinvestiert. Auch diese Erträge müssen versteuert werden und zählen zum Freibetrag.

Denke daran, dass der Freistellungsauftrag nicht automatisch mit dem Kauf einer Anleihe eingerichtet wird. Du musst ihn aktiv bei deiner Bank beantragen. Viele Banken erinnern zwar daran, aber die Verantwortung liegt bei dir. Ein fehlender Auftrag bedeutet automatisch Steuerabzug.

Typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Viele Anleger wissen nicht, dass sie diesen Schritt gehen müssen, oder vergessen es schlichtweg. Die Folge sind unnötige Steuerabzüge, die du dir unter Umständen erst über die Steuererklärung zurückholen musst. Das kostet Zeit und Mühe.

Ein weiterer Fehler ist die Überziehung des Freibetrags. Wenn du bei mehreren Banken jeweils den vollen Betrag von 1.000 Euro beantragst, summiert sich das auf über 1.000 Euro. Das Finanzamt merkt das und fordert die zu wenig gezahlten Steuern nach. Zusätzlich können Säumniszuschläge anfallen.

Viele Anleger vergessen auch, ihren Freistellungsauftrag zu aktualisieren, wenn sich ihre Lebensumstände ändern. Wenn du heiratest, steht dir als Paar ein höherer Freibetrag zu. Wenn du ein Kind bekommst, hat auch das Kind einen eigenen Freibetrag, den du für es nutzen kannst. Diese Anpassungen werden oft übersehen.

Ein subtiler Fehler ist die Annahme, dass der Freistellungsauftrag nur für Zinsen gilt. Tatsächlich deckt er auch Dividenden und realisierte Kursgewinne ab. Wenn du also Aktien oder Fonds besitzt, solltest du den Freibetrag auch dafür einplanen. Eine reine Fokussierung auf Anleihen kann dazu führen, dass andere Erträge unberücksichtigt bleiben.

Schließlich solltest du nicht den Fehler machen, den Freistellungsauftrag als einmalige Sache zu betrachten. Er ist ein dynamisches Instrument. Überprüfe ihn mindestens einmal jährlich und passe ihn an deine tatsächlichen Erträge an. Nur so stellst du sicher, dass du immer das Maximum aus deinem Freibetrag herausholst.

Dein Fahrplan: So richtest du den Freistellungsauftrag in 5 Schritten ein

Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Sammle alle Informationen über deine Geldanlagen. Dazu gehören Konten, Depots und die dort erwarteten Kapitalerträge. Überlege, ob du Anleihen, Aktien, Fonds oder Festgeld besitzt. Nur wer den Überblick hat, kann den Freibetrag optimal verteilen.

Im zweiten Schritt ermittelst du deinen persönlichen Sparerpauschbetrag. Als Einzelperson sind das 1.000 Euro, als Ehepaar 2.000 Euro. Wenn du verheiratet bist, solltet ihr den Betrag gemeinsam planen. Ihr könnt ihn aufteilen, wie es für euch am günstigsten ist.

Der dritte Schritt ist die Verteilung. Entscheide, bei welcher Bank du welchen Betrag beantragen möchtest. Eine einfache Regel: Beantrage den vollen Betrag bei der Bank, bei der du die meisten Erträge erwartest. Bei Banken mit geringen Erträgen kannst du einen kleineren Betrag oder gar keinen beantragen.

Im vierten Schritt stellst du den Antrag. Das geht in der Regel online im Banking-Bereich oder per Formular. Halte deine Steueridentifikationsnummer bereit. Die Bank bestätigt dir die Einrichtung in der Regel sofort oder innerhalb weniger Tage. Bewahre die Bestätigung gut auf.

Der fünfte und letzte Schritt ist die Kontrolle. Überprüfe nach einigen Monaten, ob die Bank den Freistellungsauftrag korrekt umgesetzt hat. Schau dir deine Kontoauszüge an und prüfe, ob keine Steuern auf Erträge unterhalb des Freibetrags einbehalten wurden. Bei Unstimmigkeiten kontaktiere deine Bank umgehend.

Anleihen und Steuern: Das Zusammenspiel mit der Steuererklärung

Der Freistellungsauftrag ist eng mit deiner Steuererklärung verbunden. Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, ist die Sache in der Regel erledigt. Die Bank hat die Steuern bereits korrekt berechnet und abgeführt. Du musst in deiner Steuererklärung keine Angaben zu deinen Kapitalerträgen machen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, aber deine Erträge unter dem Freibetrag liegen, kannst du die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Dazu trägst du deine Kapitalerträge in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt erstattet dir dann die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer.

Eine weitere Ausnahme ist die Günstigerprüfung. Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Besteuerung mit deinem persönlichen Satz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. Ist das der Fall, bekommst du die Differenz erstattet.

Auch bei Verlusten aus Anleihen, etwa durch einen Verkauf unter dem Kaufpreis, kann die Steuererklärung wichtig sein. Diese Verluste kannst du mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Ohne Steuererklärung gehen diese Verluste unter Umständen verloren. Ein Freistellungsauftrag verhindert das nicht, aber er schützt deine Gewinne.

Denke daran, dass der Freistellungsauftrag keine Freibrief für Steuerhinterziehung ist. Er deckt nur die gesetzlich festgelegten Freibeträge ab. Alles darüber hinaus muss versteuert werden. Die Bank meldet die in Anspruch genommenen Freibeträge automatisch an das Finanzamt. Du solltest also immer ehrlich und korrekt handeln.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Besitzt du Anleihen oder Festgeld?
Hast du deinen Freibetrag bei der Bank hinterlegt?
Übersteigen deine Zinserträge 1.000 Euro im Jahr?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Dann führt deine Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag auf alle deine Zinserträge ab. Du kannst dir das Geld zwar über die Steuererklärung zurückholen, wenn du unter dem Freibetrag liegst, aber das ist mit Aufwand verbunden. Besser ist es, den Auftrag direkt zu stellen.

Ja, du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit bei deiner Bank ändern, erhöhen, verringern oder widerrufen. Die Änderung wird in der Regel ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem du sie beantragst. Es gibt keine Kündigungsfrist oder ähnliche Einschränkungen.

Ja, wenn die Anleihen in einem deutschen Depot verwahrt werden, gilt der Freistellungsauftrag auch für Zinsen aus ausländischen Anleihen. Die Bank berücksichtigt alle Erträge in der Summe. Bei Anleihen in ausländischen Depots musst du dich selbst um die steuerliche Behandlung kümmern.

Der Freistellungsauftrag deckt den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ab. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragst du beim Finanzamt, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Mit ihr kannst du auch höhere Beträge steuerfrei stellen lassen. Sie ist für Menschen mit sehr geringem Einkommen gedacht.

Das Finanzamt gleicht die Meldungen der Banken ab. Wenn du insgesamt mehr als 1.000 Euro Freistellungsauftrag erteilt hast, wirst du aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Du musst dann die zu wenig gezahlten Steuern nachzahlen. Zusätzlich können Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag anfallen.

Ja, Zinserträge aus Festgeld sind Kapitalerträge und fallen unter den Sparerpauschbetrag. Du solltest also auch für dein Festgeldkonto einen Freistellungsauftrag stellen. Viele Banken bieten dafür ein separates Formular an, das du im Online-Banking ausfüllen kannst.

Nein, der Freistellungsauftrag gilt in der Regel unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst. Die Bank überprüft jährlich, ob der Freibetrag noch korrekt ist. Du musst also nicht jedes Jahr aktiv werden, solltest aber die Höhe regelmäßig kontrollieren.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 30.08.2026, nächste Prüfung: 02/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.