MagazineFinanzenKostenlos starten
MagazineFinanzenInvestieren Anleihen ETF Freistellungsauftrag
FinanzbildungInvestieren13 Min.

Anleihen ETF Freistellungsauftrag: So holst du dir deine Steuern zurück

Wenn du in Anleihen ETFs investierst, fallen regelmäßig Steuern auf Ausschüttungen und Gewinne an. Mit einem Freistellungsauftrag sorgst du dafür, dass ein Teil davon direkt bei deiner Bank bleibt und du dir das Geld nicht mühsam vom Finanzamt zurückholen musst. Wir erklären dir, wie das System funktioniert und wie du es optimal für dich nutzt.

Steuern sparenETF GrundlagenDepot einrichten
Brauche ich das?
Ja, unbedingt.
Sonst verlierst du jährlich bis zu 1.000 Euro Steuervorteil.
Wie funktioniert es?
Bank behält weniger.
Deine Depotbank führt weniger Steuern an das Finanzamt ab.
Was ist zu tun?
Formular ausfüllen.
Das geht online im Banking oder in der App in wenigen Minuten.

Warum dieses Thema auch dich betrifft

Vielleicht denkst du jetzt: Anleihen ETFs, Freistellungsauftrag, das klingt nach komplizierter Finanzwelt und betrifft mich doch gar nicht. Doch genau das ist ein Irrtum. Wenn du auch nur einen kleinen Betrag in ETFs investierst, um für später vorzusorgen, bist du bereits mittendrin im System der Kapitalerträge und Steuern. Und wer einmal Geld angelegt hat, der möchte am Ende auch möglichst viel davon behalten.

Stell dir vor, du bekommst Zinsen oder Ausschüttungen von deinen Anleihen ETFs. Das Finanzamt möchte davon automatisch einen Teil haben, die sogenannte Abgeltungsteuer. Ohne einen Freistellungsauftrag wird diese Steuer direkt von deiner Bank einbehalten und abgeführt. Das passiert still und leise, du bekommst weniger Geld auf dein Konto oder in dein Depot, ohne dass du etwas dagegen tun kannst.

Der Staat gewährt dir aber einen Freibetrag, den Sparerpauschbetrag. Erträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Damit die Bank weiß, dass sie dir diesen Freibetrag gewähren soll, musst du aktiv werden. Du musst einen Freistellungsauftrag erteilen. Das ist kein komplizierter Antrag beim Finanzamt, sondern ein einfaches Formular bei deiner Bank.

Wer diesen Schritt ignoriert, verschenkt bares Geld. Es ist vergleichbar mit einem Gutschein, den du nicht einlöst. Der Staat sagt: Du darfst 1.000 Euro im Jahr steuerfrei einstreichen. Wenn du den Zettel nicht ausfüllst, sagst du im Prinzip: Nein danke, ich zahle lieber Steuern. Das willst du sicherlich nicht. Deshalb ist dieses Thema für jeden Anleger, ob groß oder klein, relevant.

Gerade bei Anleihen ETFs ist das Thema besonders wichtig, weil diese regelmäßig Ausschüttungen oder thesaurierte Erträge generieren. Du hast also nicht nur einmal im Jahr mit dem Thema zu tun, sondern kontinuierlich. Ein eingerichteter Freistellungsauftrag arbeitet dann automatisch für dich und sorgt dafür, dass du jeden Monat den vollen Steuervorteil genießt.

1.000 Euro
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr für Einzelpersonen.
2.000 Euro
Sparerpauschbetrag für zusammen veranlagte Ehepaare.
26,375 %
Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge.

Die Grundlagen: Was ist ein Anleihen ETF und was ist der Freistellungsauftrag?

Bevor wir in die Details gehen, klären wir die Begriffe. Ein ETF, das ist ein börsengehandelter Indexfonds. Stell dir vor, du kaufst nicht eine einzelne Anleihe, sondern einen Korb voller Anleihen. Dieser Korb bildet einen Index nach, zum Beispiel den deutschen Rentenindex oder einen Index für europäische Staatsanleihen. So verteilst du dein Risiko auf viele Schuldner gleichzeitig.

Eine Anleihe ist im Kern ein Kredit, den du einem Staat oder einem Unternehmen gibst. Dafür bekommst du Zinsen. Bei einem Anleihen ETF bündelst du viele solcher Kredite. Der Fonds schüttet die Zinserträge entweder an dich aus (ausschüttend) oder er legt sie direkt wieder an (thesaurierend). In beiden Fällen entstehen steuerpflichtige Erträge, die unter die Abgeltungsteuer fallen.

Der Freistellungsauftrag ist dein persönlicher Steuerfreibetrag, der bei deiner Bank hinterlegt wird. Du gibst an, wie viel von deinem Sparerpauschbetrag diese eine Bank nutzen soll. Die Bank prüft dann bei jeder Zinszahlung oder jedem Gewinn, ob noch Freibetrag vorhanden ist. Ist das der Fall, wird keine Steuer einbehalten. Erst wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, wird Steuer fällig.

Wichtig zu verstehen: Der Freistellungsauftrag ist keine Steuererklärung. Er ist eine reine Verwaltungsangelegenheit zwischen dir und deiner Bank. Du musst keine Belege einreichen, keine Formulare vom Finanzamt holen. Du gibst einfach eine Zahl ein, die Bank erledigt den Rest. Das Finanzamt erfährt davon erst, wenn du eine Steuererklärung machst und deine Erträge dort angibst.

Für Anleihen ETFs gilt: Die Erträge werden in der Regel als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Das bedeutet, sie fallen unter den Sparerpauschbetrag. Ob Ausschüttung oder thesaurierte Vorabpauschale, beides wird auf deinen Freibetrag angerechnet. Du solltest also unbedingt sicherstellen, dass dein Freistellungsauftrag hoch genug ist, um diese Beträge abzudecken.

So funktioniert die Steuer bei Anleihen ETFs im Detail

Lass uns einen Blick auf die Mechanik werfen. Deine Depotbank berechnet bei jeder Erträgnisbuchung, also zum Beispiel bei einer Zinsausschüttung deines Anleihen ETFs, die fällige Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent, dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Gesamtbetrag liegt je nach Bundesland bei etwa 26,4 bis 27,8 Prozent.

Bevor die Bank jedoch diese Steuer berechnet, prüft sie deinen hinterlegten Freistellungsauftrag. Angenommen, du hast 1.000 Euro Freibetrag bei dieser Bank. Nun schüttet dein ETF 200 Euro aus. Die Bank stellt fest, dass dein Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Sie zieht keine Steuer ab und reduziert deinen Restfreibetrag auf 800 Euro. Du bekommst die vollen 200 Euro gutgeschrieben.

Erst wenn dein Freibetrag aufgebraucht ist, wird die Steuer fällig. Dann behält die Bank von jeder weiteren Ausschüttung direkt den Steuerbetrag ein und führt ihn an das Finanzamt ab. Du musst dich um nichts kümmern, die Bank übernimmt das. Du siehst die Steuerlast dann auf deiner Abrechnung als eigenen Posten. Das ist der sogenannte Steuereinbehalt.

Bei thesaurierenden Anleihen ETFs, also solchen, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, gibt es eine Besonderheit: die Vorabpauschale. Hier wird die Steuer nicht bei einer Ausschüttung fällig, sondern jährlich auf einen fiktiven Wertzuwachs berechnet. Auch diese Vorabpauschale wird auf deinen Freistellungsauftrag angerechnet. Das ist wichtig zu wissen, denn sonst kann es passieren, dass du Steuern zahlst, obwohl du kein Geld ausgezahlt bekommst.

Der Freistellungsauftrag wirkt also wie ein Puffer. Er schützt dich vor dem sofortigen Steuerabzug, egal ob bei Ausschüttungen oder bei der Vorabpauschale. Wenn du keinen Auftrag erteilst, zahlt die Bank die Steuer direkt an das Finanzamt. Du könntest sie dir zwar später im Rahmen der Steuererklärung zurückholen, aber das ist mit Aufwand verbunden und du überbrückst den Zeitraum, in dem dein Geld woanders arbeiten könnte.

Kosten und Gebühren: Was du über den Freistellungsauftrag wissen musst

Die gute Nachricht zuerst: Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags kostet dich kein Geld. Es ist ein kostenloser Service, den dir jede Bank anbietet. Du füllst ein Formular aus oder erledigst es online, und die Bank verwaltet den Freibetrag für dich. Es fallen keine Gebühren an, weder für die Einrichtung noch für die laufende Verwaltung.

Was du jedoch im Hinterkopf behalten solltest: Der Freistellungsauftrag ist pro Person und pro Bank begrenzt. Du kannst deinen Gesamtfreibetrag von 1.000 Euro auf mehrere Banken aufteilen. Wenn du also Depots bei zwei verschiedenen Banken hast, musst du den Betrag aufteilen. Du gibst zum Beispiel 600 Euro bei Bank A und 400 Euro bei Bank B an. Die Summe darf 1.000 Euro nicht überschreiten.

Ein typischer Fehler ist, den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken jeweils in voller Höhe zu erteilen. Das ist nicht möglich, die Banken melden die erteilten Aufträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Dort wird zentral geprüft, ob die Summe deiner Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag überschreitet. Falls doch, wird ein sogenannter Negativbescheid erstellt und die Banken müssen die Steuer nachträglich einbehalten.

Achte außerdem darauf, dass der Freistellungsauftrag nicht automatisch mit deinem Girokonto verknüpft ist. Du musst ihn separat für dein Wertpapierdepot einrichten. Viele Banken bieten an, den Freibetrag für alle Konten und Depots gemeinsam zu nutzen. Prüfe in den Einstellungen deines Online-Bankings, ob du den Auftrag für das Depot separat erteilen musst oder ob ein zentraler Auftrag reicht.

Es gibt keine versteckten Kosten, aber es gibt einen indirekten Effekt: Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilst, zahlst du Steuern, die du nicht zahlen müsstest. Das ist keine Gebühr im klassischen Sinne, aber es ist Geld, das du verlierst. Betrachte den Freistellungsauftrag also als kostenloses Werkzeug, um deine Rendite zu optimieren. Es kostet dich nur wenige Minuten Zeit, spart dir aber bares Geld.

Darauf solltest du bei der Einrichtung achten

Wenn du deinen Freistellungsauftrag einrichtest, gibt es ein paar Stellschrauben, die du beachten solltest. Zuerst die Höhe: Überlege dir, wie hoch deine jährlichen Kapitalerträge voraussichtlich sein werden. Wenn du gerade erst anfängst, reicht vielleicht ein niedrigerer Betrag. Du kannst den Auftrag jederzeit ändern oder aufstocken, das ist kein Problem.

Zweitens: Die Verteilung auf mehrere Banken. Wenn du mehrere Depots hast, solltest du den Freibetrag clever aufteilen. Eine Strategie ist, den vollen Betrag bei der Bank zu hinterlegen, bei der du die meisten Erträge erwartest. Das ist oft das Depot mit dem größten Anlagevolumen. Bei den anderen Banken lässt du dann nur einen kleinen Restbetrag, um auch dort Steuern zu vermeiden.

Drittens: Der Zeitpunkt. Du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit im Jahr einrichten, auch rückwirkend für das laufende Jahr. Die Bank prüft dann, ob bereits Steuern einbehalten wurden, und erstattet diese gegebenenfalls. Das ist besonders wichtig, wenn du schon länger investierst und bisher keinen Auftrag hattest. Du kannst also auch jetzt noch aktiv werden und dir Geld zurückholen.

Viertens: Die Kirchensteuer. Wenn du Kirchensteuer zahlst, wird diese ebenfalls auf deine Kapitalerträge erhoben. Dein Freistellungsauftrag deckt jedoch nur die Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag ab. Die Kirchensteuer wird separat berechnet. Du kannst aber einen Kirchensteuer-Freibetrag beantragen, wenn du möchtest. Das ist optional und nicht für jeden relevant.

Fünftens: Die Dokumentation. Bewahre deine Freistellungsaufträge und die Bestätigungen deiner Bank gut auf. Auch wenn die Banken die Daten elektronisch an das Finanzamt melden, ist es für deine eigene Steuererklärung hilfreich, den Überblick zu behalten. Du solltest wissen, welcher Betrag bei welcher Bank hinterlegt ist, um bei Änderungen schnell reagieren zu können.

Typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Der häufigste Fehler ist schlichtweg, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen. Viele Anleger wissen nicht, dass sie diesen Schritt selbst gehen müssen. Sie denken, die Bank kümmert sich um alles. Doch das Gegenteil ist der Fall: Ohne Auftrag wird die Steuer voll einbehalten. Du musst sie dir dann über die Steuererklärung zurückholen, was viele nicht tun. Das ist verschenktes Geld.

Ein weiterer Fehler ist die doppelte Nutzung des Freibetrags. Wenn du bei zwei Banken jeweils 1.000 Euro Freistellungsauftrag erteilst, summiert sich das auf 2.000 Euro. Das Bundeszentralamt für Steuern merkt das und meldet es den Banken. Die Banken müssen dann die zu wenig einbehaltene Steuer nachfordern. Das führt zu bösen Überraschungen auf deinem Konto und zu unnötigem Ärger.

Viele vergessen auch, den Freistellungsauftrag anzupassen, wenn sich ihre Lebensumstände ändern. Wenn du heiratest, erhöht sich dein Sparerpauschbetrag auf 2.000 Euro. Wenn du ein zweites Depot eröffnest, musst du die Beträge neu verteilen. Wer seinen Freistellungsauftrag nicht regelmäßig überprüft, lässt entweder Steuervorteile liegen oder riskiert eine Nachzahlung.

Ein subtiler Fehler betrifft die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Manche Anleger glauben, dass sie bei diesen Produkten keinen Freistellungsauftrag brauchen, weil keine Ausschüttungen erfolgen. Doch die Vorabpauschale wird trotzdem auf den Freibetrag angerechnet. Wenn du keinen Auftrag hast, wird die Steuer auf die Vorabpauschale sofort fällig, obwohl du keine Liquidität erhalten hast. Das kann zu einem negativen Kassenbestand führen.

Schließlich solltest du nicht den Fehler machen, den Freistellungsauftrag als einmalige Sache zu betrachten. Du solltest ihn mindestens einmal im Jahr überprüfen. Gerade bei schwankenden Zinsen oder wenn du dein Portfolio umschichtest, kann sich deine Ertragslage ändern. Ein regelmäßiger Check stellt sicher, dass du immer optimal aufgestellt bist und keinen Cent Steuern unnötig zahlst.

Dein konkreter Fahrplan: So richtest du den Freistellungsauftrag ein

Bereit, aktiv zu werden? Der Prozess ist einfacher, als du denkst. Schritt eins: Logge dich in dein Online-Banking oder deine Depot-App ein. Suche nach dem Menüpunkt Steuern, Freistellungsauftrag oder Freibetrag. Bei den meisten Banken findest du diesen Punkt unter den Einstellungen oder im Bereich Wertpapiere. Wenn du ihn nicht findest, nutze die Suchfunktion oder kontaktiere den Support.

Schritt zwei: Entscheide, wie hoch dein Freistellungsauftrag sein soll. Als Einzelperson kannst du maximal 1.000 Euro angeben, als verheiratetes Paar 2.000 Euro. Wenn du mehrere Banken hast, verteile den Betrag entsprechend. Eine einfache Faustregel: Beginne mit dem vollen Betrag bei deiner Hauptbank und lasse bei Nebenbanken nur kleine Beträge, zum Beispiel 100 oder 200 Euro.

Schritt drei: Trage den Betrag ein und bestätige die Eingabe. Die Bank prüft deine Angaben und meldet den Freistellungsauftrag an das Bundeszentralamt für Steuern. Das passiert automatisch im Hintergrund. Du musst nichts weiter tun. In der Regel erhältst du sofort eine Bestätigung auf dem Bildschirm und zusätzlich per Post oder als Dokument im Postfach.

Schritt vier: Überwache deine Erträge. Nach der Einrichtung solltest du bei der nächsten Ausschüttung oder am Jahresende prüfen, ob die Steuer korrekt einbehalten wurde. Auf deiner Jahressteuerbescheinigung siehst du, wie viel Freibetrag genutzt wurde und ob noch Reste übrig sind. Wenn du feststellst, dass dein Freibetrag zu niedrig war, kannst du ihn jederzeit erhöhen.

Schritt fünf: Setze dir einen jährlichen Erinnerungstermin. Zum Beispiel am Jahresanfang, wenn du deine Steuerunterlagen sortierst. Prüfe dann, ob deine Freistellungsaufträge noch zu deiner aktuellen Situation passen. Wenn du neue ETFs gekauft hast oder dein Depot gewachsen ist, passe die Beträge an. So bleibst du dauerhaft im grünen Bereich und maximierst deinen Steuervorteil.

Was passiert, wenn du den Freistellungsauftrag nicht nutzt?

Vielleicht fragst du dich, ob es wirklich so schlimm ist, wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilst. Die Antwort ist: Es kostet dich bares Geld, aber es ist keine Katastrophe. Du zahlst die Abgeltungsteuer auf deine Erträge, obwohl du sie nicht zahlen müsstest. Der Staat gibt dir den Freibetrag, aber du musst ihn aktiv einfordern.

Wenn du keine Steuererklärung machst, bleibt das Geld, das als Steuer einbehalten wurde, beim Finanzamt. Du bekommst es nie zurück. Das ist der größte Nachteil. Wenn du jedoch eine Steuererklärung machst, kannst du die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt erstattet dir den Betrag dann, allerdings erst nach der Bearbeitung, was Monate dauern kann.

Ein weiterer Punkt: Die Nichtnutzung des Freistellungsauftrags führt zu einem Zinsnachteil. Das Geld, das du als Steuer vorab zahlst, fehlt dir für Investitionen. Wenn du 260 Euro Steuern pro Jahr vorab zahlst, die du nicht müsstest, fehlt dir dieser Betrag für den Zinseszinseffekt. Über viele Jahre summiert sich das zu einem spürbaren Betrag, den du verlierst.

Es gibt auch einen psychologischen Aspekt. Wer keine Steuern zahlt, weil der Freibetrag greift, hat mehr Nettoerträge und ist motivierter, weiter zu investieren. Wer ständig Steuerabzüge auf seinen Abrechnungen sieht, fühlt sich schnell benachteiligt und könnte die Lust am Investieren verlieren. Der Freistellungsauftrag ist also auch ein Instrument, um die Freude am Sparen zu erhalten.

Zusammengefasst: Ohne Freistellungsauftrag zahlst du Steuern, die du nicht zahlen musst. Du überbrückst den Zeitraum bis zur Steuererklärung selbst und riskierst, dass du das Geld im Zweifel nie zurückforderst. Es ist also eine einfache Rechnung: Ein paar Minuten Aufwand sparen dir jedes Jahr mehrere hundert Euro. Das ist eine Rendite, die dir kein ETF der Welt garantieren kann.

Häufige Fragen rund um Anleihen ETFs und den Freistellungsauftrag

Zum Abschluss klären wir noch ein paar verbreitete Unsicherheiten. Viele Anleger fragen sich, ob der Freistellungsauftrag auch für ausländische ETFs gilt. Die Antwort ist ja. Es spielt keine Rolle, ob dein Anleihen ETF in Deutschland, Irland oder Luxemburg aufgelegt wurde. Entscheidend ist, dass du ihn in deinem deutschen Depot hältst. Die Bank wendet den Freibetrag automatisch an.

Eine weitere Frage betrifft die Verlustverrechnung. Wenn du mit einem Anleihen ETF Verluste machst, kannst du diese mit Gewinnen aus anderen Geschäften verrechnen. Der Freistellungsauftrag hat damit nichts zu tun. Verluste werden separat in einem Verlusttopf gesammelt und mindern zukünftige Gewinne. Du solltest also nicht den Fehler machen, Verluste mit dem Freibetrag zu verrechnen.

Manche Anleger glauben, dass sie den Freistellungsauftrag nur einmal im Leben stellen können. Das ist falsch. Du kannst ihn jederzeit ändern, erhöhen, verringern oder auf eine andere Bank übertragen. Die Änderung wird in der Regel zum nächsten Werktag wirksam. Es gibt keine Sperrfrist oder Mindestlaufzeit. Du hast also volle Flexibilität.

Schließlich fragen sich viele, ob der Freistellungsauftrag auch für andere Einkünfte gilt, zum Beispiel für Tagesgeldzinsen. Ja, der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge. Du kannst deinen Freibetrag also auch für ein Tagesgeldkonto bei derselben Bank nutzen. Achte nur darauf, dass die Summe aller Erträge den Freibetrag nicht übersteigt, sonst wird die Steuer fällig.

Wenn du diese Punkte beachtest, bist du bestens gerüstet. Der Freistellungsauftrag ist ein mächtiges Werkzeug, um deine Steuerlast zu minimieren. Gerade bei Anleihen ETFs, die regelmäßige Erträge abwerfen, solltest du ihn unbedingt nutzen. Du musst kein Steuerexperte sein, du musst nur den Antrag stellen. Dein zukünftiges Ich wird es dir danken.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet?
Übersteigen deine jährlichen Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag?
Besitzt du mehrere Depots oder Konten mit Kapitalerträgen?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Ja, du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Du kannst den Betrag erhöhen, verringern oder auf eine andere Bank übertragen. Die Änderung wird in der Regel sofort oder zum nächsten Werktag wirksam.

Wenn deine tatsächlichen Erträge niedriger sind als dein Freistellungsauftrag, bleibt der ungenutzte Teil einfach verfallen. Du hast keinen Nachteil, du zahlst nur keine Steuern auf Erträge, die du nicht hattest. Es ist also besser, den Freibetrag etwas zu hoch anzusetzen.

Ja, der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die in deinem deutschen Depot anfallen. Es spielt keine Rolle, in welchem Land der ETF aufgelegt wurde. Die Bank wendet den Freibetrag automatisch an, solange der ETF in Deutschland zugelassen ist.

Nein, der Freistellungsauftrag gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst. Die Bank überträgt den Restfreibetrag automatisch ins nächste Jahr. Du solltest jedoch regelmäßig prüfen, ob die Höhe noch zu deiner Situation passt.

Der Freistellungsauftrag ist eine direkte Anweisung an deine Bank, keine Steuern bis zur Höhe des Freibetrags einzubehalten. Die Steuererklärung ist die nachträgliche Abrechnung mit dem Finanzamt. Mit dem Freistellungsauftrag sparst du dir den Aufwand, die Steuer zurückzuholen.

Ja, du kannst deinen Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf jedoch den maximalen Betrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten. Die Banken melden die Aufträge zentral.

Der 5-Minuten-Finanzkurs

Eine Mail pro Woche: Investieren, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.

SR

StudySmarter-Redaktion

Finanzredaktion · StudySmarter
Wir machen Finanzthemen fuer Studierende verständlich, von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Stand: 30.08.2026, nächste Prüfung: 02/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.