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Anleihen-ETF und Freistellungs­auftrag: So bleibt mehr von deinem Ertrag

Bei Anleihen-ETFs gelten andere Steuerregeln als bei Aktienfonds. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungs­auftrag nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag und vermeidest unnötige Steuerabzüge.

11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Erträge aus Anleihen-ETFs fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt nur für Aktienfonds, nicht für reine Anleihen-ETFs.
  • Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren 2000 Euro.
  • Deine Depotbank führt die Steuer automatisch ab, sobald dein Freistellungsauftrag aufgebraucht ist.

01 · Grundlagen

Was ist ein Anleihen-ETF?

Ein Anleihen-ETF bündelt viele festverzinsliche Wertpapiere in einem Fonds. Du erwirbst mit einem einzigen Wertpapier Anteile an einem Korb aus Staatsanleihen, Unternehmensanleihen oder inflationsgeschützten Papieren.

Ein Anleihen-ETF bildet die Wertentwicklung eines Index aus festverzinslichen Wertpapieren nach. Du beteiligst dich mit einem einzigen Wertpapier an einem Korb aus Staatsanleihen, Unternehmensanleihen oder inflationsgeschützten Papieren. Die im Fonds enthaltenen Anleihen erzeugen laufende Zinserträge.

Diese Zinserträge werden entweder regelmäßig an dich ausgeschüttet oder im Fonds wieder angelegt, was als Thesaurierung bezeichnet wird. Anders als bei Aktien-ETFs steht bei Anleihen-ETFs der Zinsertrag im Vordergrund, nicht die Dividende. Für die Besteuerung bedeutet das: Es gelten andere Regeln als bei Aktienfonds.

Kurz erklärt

Anleihen-ETF

Ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung eines Anleihenindex nachbildet und in festverzinsliche Wertpapiere investiert.

Anders als bei Aktien-ETFs erhältst du bei Anleihen-ETFs laufende Zinserträge, die als Ausschüttungen an dich fließen oder thesauriert werden.

02 · Kosten

Abgeltungs­teuer auf Anleihen-ETFs: Welche Sätze gelten?

Für Anleihen-ETFs gilt der volle Steuersatz ohne Teilfreistellung. Die Abgeltungsteuer wird direkt von deiner Depotbank einbehalten.

Auf Erträge aus Anleihen-ETFs zahlst du 25 Prozent Abgeltungsteuer. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Bist du Kirchenmitglied, fällt außerdem Kirchensteuer an, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer beträgt.

Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent ohne Kirchenmitgliedschaft. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Satz für Kirchenmitglieder bei 27,82 Prozent, in den übrigen Bundesländern bei 28,00 Prozent. Deine Depotbank zieht diese Steuern automatisch ab, sobald Erträge anfallen.

Steuerbelastung auf Erträge aus Anleihen-ETFs

Ohne Kirchenmitglied26,38 %
Kirchenmitglied Bayern/Baden-Württemberg27,82 %
Kirchenmitglied übrige Bundesländer28,00 %

03 · Vergleich

ETF-Besteuerung: Was bei Anleihen-ETFs anders ist

Die Besteuerung von ETFs hängt von der Fondsart ab. Bei Anleihen-ETFs wird der gesamte Ertrag versteuert, während Aktien-ETFs eine teilweise Steuerbefreiung genießen.

Der zentrale Unterschied zur Besteuerung von Aktien-ETFs liegt in der Teilfreistellung. Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Anleihen-ETFs gilt keine Teilfreistellung. Du musst also 100 Prozent deiner Erträge aus Anleihen-ETFs versteuern.

Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Auf 100 Euro Ertrag aus einem Anleihen-ETF fallen 25,00 Euro Abgeltungsteuer an. Bei einem Aktien-ETF wären es nur 17,50 Euro, weil lediglich 70 Euro steuerpflichtig sind. Die Teilfreistellung für Aktienfonds gleicht Vorbelastungen auf Fondsebene aus, für Anleihen-ETFs ist keine solche Entlastung vorgesehen.

Steuerliche Behandlung von Anleihen-ETFs im Vergleich zu Aktien-ETFs
Anleihen-ETFAktien-ETF
TeilfreistellungKeine Teilfreistellung30 Prozent der Erträge steuerfrei
Steuerpflichtiger Anteil100 Prozent der Erträge70 Prozent der Erträge
Abgeltungs­teuer auf 100 Euro Ertrag25,00 Euro17,50 Euro

04 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: So funktioniert der Freistellungs­auftrag

Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Depotbank mit, dass sie Erträge bis zur Höhe deines Sparer-Pauschbetrags nicht versteuern soll. Ohne diesen Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro. Ohne diesen Auftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuern ab.

Der Freistellungsauftrag greift bei Ausschüttungen aus Anleihen-ETFs, bei Kursgewinnen aus dem Verkauf und bei Vorabpauschalen thesaurierender Fonds. Erträge, die über den Freibetrag hinausgehen, werden automatisch versteuert. Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du den Freibetrag aufteilen, die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro nicht überschreiten.

Steuerfrei bis 1000 Euro

·Ausschüttungen aus Anleihen-ETFs, wenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt
·Kursgewinne aus dem Verkauf von Anleihen-ETF-Anteilen bei vorhandenem Freistellungsauftrag
·Vorabpauschalen bei thesaurierenden Anleihen-ETFs, sofern der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist

Steuerpflichtig ab dem ersten Euro

·Erträge, die über den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person hinausgehen
·Erträge bei Depots ohne eingerichteten Freistellungsauftrag
·Erträge aus Anleihen-ETFs, wenn der Freibetrag bereits durch andere Kapitalerträge aufgebraucht ist

05 · Checkliste

Bonität: Warum sie für Anleihen-ETFs entscheidend ist

Die Bonität der enthaltenen Anleihen bestimmt das Risiko und die Rendite deines Anleihen-ETFs. Staatsanleihen mit hoher Bonität gelten als sicherer, während Unternehmensanleihen mit niedrigerer Bonität höhere Zinsen bieten.

Staatsanleihen etablierter Industrieländer haben in der Regel eine hohe Bonität und gelten als vergleichsweise sicher. Unternehmensanleihen mit schlechterem Rating bieten höhere Zinsen, tragen aber ein höheres Ausfallrisiko.

Hochzinsanleihen werden oft als High-Yield-Anleihen bezeichnet und sind mit Vorsicht zu genießen. Ein breit gestreuter Anleihen-ETF reduziert das Risiko einzelner Schuldner. Für die Steuer spielt die Bonität keine direkte Rolle, sie beeinflusst aber die Höhe deiner Erträge und damit die Steuerlast.

Worauf du bei der Bonität von Anleihen-ETFs achten solltest

01

Prüfe das durchschnittliche Rating der im ETF enthaltenen Anleihen

02

Staatsanleihen etablierter Industrieländer haben in der Regel eine hohe Bonität

03

Unternehmensanleihen mit schlechterem Rating bieten höhere Zinsen, tragen aber ein höheres Ausfallrisiko

04

Hochzinsanleihen werden oft als High-Yield-Anleihen bezeichnet und sind mit Vorsicht zu genießen

05

Ein breit gestreuter Anleihen-ETF reduziert das Risiko einzelner Schuldner

06 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale bei thesaurierenden Anleihen-ETFs

Auch wenn ein Anleihen-ETF keine Ausschüttungen vornimmt, kann das Finanzamt eine Vorabpauschale besteuern. Diese fällt nur an, wenn der Fonds im Wert gestiegen ist und der gesetzliche Basiszins über null liegt.

Die Depotbank ermittelt die Vorabpauschale automatisch und führt die Steuer ab, sofern dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

Die versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf des ETF angerechnet. Dadurch erhöhen sich deine Anschaffungskosten, und es kommt nicht zu einer Doppelbesteuerung. Du musst dich um die Berechnung nicht selbst kümmern, die Bank erledigt das für dich.

01

Wertentwicklung prüfen

Die Depotbank ermittelt, ob der Anleihen-ETF im abgelaufenen Jahr an Wert gewonnen hat.

02

Basiszins anwenden

Der gesetzliche Basiszins wird auf den Rücknahmepreis zu Jahresbeginn angewendet, um die Vorabpauschale zu berechnen.

03

Steuer abführen

Die Depotbank führt die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ab, sofern dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

04

Anschaffungskosten erhöhen

Die versteuerte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf des ETF angerechnet, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.

07 · Was gilt

Ausschüttungen und Kursgewinne: Was wird bei Anleihen-ETFs besteuert?

Bei Anleihen-ETFs fallen zwei Ertragsarten an: laufende Ausschüttungen und Kursgewinne beim Verkauf. Beide unterliegen der Abgeltungsteuer.

Beide unterliegen der Abgeltungsteuer. Auch Vorabpauschalen bei thesaurierenden Anleihen-ETFs sind steuerpflichtig.

Nicht steuerpflichtig ist die Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals beim Verkauf. Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben bei vorhandenem Freistellungsauftrag ebenfalls steuerfrei. Erträge aus Wandelanleihen innerhalb des ETF werden wie Anleiheerträge behandelt.

Steuerpflichtig

·Zinsausschüttungen aus dem Anleihen-ETF
·Kursgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen
·Vorabpauschalen bei thesaurierenden Anleihen-ETFs
·Erträge aus Wandelanleihen innerhalb des ETF

Nicht steuerpflichtig

·Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals beim Verkauf
·Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bei vorhandenem Freistellungsauftrag

08 · Im Vertrag

Verlustbescheinigung: Verluste aus Anleihen-ETFs verrechnen

Wenn du mit Anleihen-ETFs-Verluste erzielst, kannst du diese mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Bei mehreren Depots hilft eine Verlustbescheinigung.

Dazu führt der Broker einen Verlustverrechnungstopf. Verbleibende Verluste überträgt die Bank ins Folgejahr und verrechnet sie mit künftigen Gewinnen.

Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Den ausgewiesenen Verlust gibst du dann in der Anlage KAP deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt verrechnet die Werte und zahlt zu viel gezahlte Steuern zurück.

Wichtige Regelungen zur Verlustverrechnung

VerlustverrechnungstopfAutomatischDeine Depotbank verrechnet Verluste aus Anleihen-ETFs automatisch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften im selben Depot.
VerlustbescheinigungFrist: 15. DezemberBeantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, kannst du Verluste aus verschiedenen Depots über die Steuererklärung verrechnen.
VerlustvortragAutomatischVerbleibende Verluste überträgt die Bank ins Folgejahr und verrechnet sie mit künftigen Gewinnen.

09 · Kosten

Kirchensteuer und Solidaritäts­zuschlag: Was kommt zur Abgeltungs­teuer hinzu?

Neben der Abgeltungsteuer von 25 Prozent fallen Zuschläge an. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, die Kirchensteuer je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Die Kirchensteuer wird nur fällig, wenn du Mitglied einer Kirche bist, und beträgt 8 Prozent der Abgeltungsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent.

Für 100 Euro steuerpflichtigen Ertrag ohne Kirchenmitgliedschaft ergibt sich eine Abgeltungsteuer von 25,00 Euro und ein Solidaritätszuschlag von 1,38 Euro. Die Gesamtbelastung liegt damit bei 26,38 Prozent. Als Kirchenmitglied zahlst du entsprechend mehr.

Zusammensetzung der Steuerlast bei Anleihen-ETFs

Abgeltungsteuer25,00 EUR
Solidaritätszuschlag1,38 EUR
Kirchensteuer0,00 EUR

10 · Hintergrund

Wandelanleihen in ETFs: Steuerliche Besonderheiten

Wandelanleihen sind Anleihen, die in Aktien umgewandelt werden können. In ETFs können sie je nach Ausgestaltung unterschiedlich besteuert werden.

Wandelanleihen nehmen eine Zwitterstellung zwischen Anleihe und Aktie ein. Sie zahlen regelmäßige Zinsen, bieten aber auch die Möglichkeit, sie in Aktien des Emittenten zu tauschen. In einem ETF, der überwiegend in Wandelanleihen investiert, hängt die steuerliche Behandlung von der Fondsausrichtung ab.

Reine Wandelanleihenfonds gelten steuerlich als Anleihenfonds, für die keine Teilfreistellung gilt. Enthält ein ETF sowohl Aktien als auch Wandelanleihen, kann die Teilfreistellung anteilig greifen, wenn der Aktienanteil die gesetzlichen Schwellen überschreitet. Die genaue Einordnung nimmt deine Depotbank vor.

Wandelanleihen nehmen eine Zwitterstellung zwischen Anleihe und Aktie ein. Sie zahlen regelmäßige Zinsen, bieten aber auch die Möglichkeit, sie in Aktien des Emittenten zu tauschen.

In einem ETF, der überwiegend in Wandelanleihen investiert, hängt die steuerliche Behandlung von der Fondsausrichtung ab. Reine Wandelanleihenfonds gelten steuerlich als Anleihenfonds, für die keine Teilfreistellung gilt.

Enthält ein ETF sowohl Aktien als auch Wandelanleihen, kann die Teilfreistellung anteilig greifen, wenn der Aktienanteil die gesetzlichen Schwellen überschreitet. Die genaue Einordnung nimmt die Depotbank anhand der Fondsunterlagen vor.

Für dich als Anlegerin bedeutet das: Prüfe vor dem Kauf, wie der ETF steuerlich eingeordnet wird. Die Depotbank wendet die zutreffenden Regeln automatisch an.

11 · Schritt für Schritt

Depotbank und Freistellungs­auftrag: So richtest du ihn ein

Deine Depotbank ist für den automatischen Steuerabzug verantwortlich. Mit einem Freistellungsauftrag legst du fest, bis zu welcher Höhe sie keine Steuern einbehalten soll.

Du kannst den Freistellungsauftrag bis zur Höhe von 1000 Euro pro Person und Jahr erteilen, bei Ehepaaren sind gemeinsam 2000 Euro möglich.

Den Freistellungsauftrag richtest du direkt bei deiner Depotbank ein, meist online im Kundenbereich. Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du den Freibetrag aufteilen, die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro nicht überschreiten. Die Depotbank berücksichtigt den Freistellungsauftrag bei jeder Ausschüttung, Vorabpauschale und jedem Verkauf automatisch.

01

Höhe festlegen

Du kannst den Freistellungsauftrag bis zur Höhe von 1000 Euro pro Person und Jahr erteilen. Bei Ehepaaren sind gemeinsam 2000 Euro möglich.

02

Auftrag bei der Depotbank einreichen

Den Freistellungsauftrag richtest du direkt bei deiner Depotbank ein, meist online im Kundenbereich.

03

Aufteilung bei mehreren Depots

Hast du Depots bei mehreren Banken, kannst du den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro nicht überschreiten.

04

Automatische Anwendung

Die Depotbank berücksichtigt den Freistellungsauftrag bei jeder Ausschüttung, Vorabpauschale und jedem Verkauf.

Häufige Fragen

Fragen zu Anleihen-ETF und Freistellungs­auftrag

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026